Ausweiskopien können strafbar sein

Wer vorsorglich nur Kopien seiner Papiere mitnimmt, lebt möglicherweise gefährlich. Jedenfalls wenn er an dienstbeflissene Polizisten gerät. Die zeigten letztes Jahr eine 54-Jährige in Krefeld an. Die Frau hatte Farbkopien ihres Führerscheins, Fahrzeugscheins und Personausweises gemacht und diese in Plastik einschweißen lassen.

Urkundenfälschung, meinten Polizisten bei einer Verkehrskontrolle. Eine Ansicht, die auch der zuständige Amtsrichter in Krefeld teilte. Er verstand es mit plumper Prozesstaktik, die ehemalige Museumspädagogin zur Aufgabe zu bewegen. Sie hat letztlich einen Strafbefehl akzeptiert.

Man soll sich gemeinhein nicht zu viele Hoffnungen auf die nächsten Instanzen machen. Aber in diesem Fall hätte es schon reichlich dumm laufen müssen, wenn nicht in der zweiten Halbzeit (Landgericht) oder in der Nachspielzeit (Revision vor dem Oberlandesgericht) ein Freispruch, zumindest aber eine Einstellung wegen geringer Schuld drin gewesen wäre. Zu unklar die Rechtslage, zu fragwürdig der erforderliche Vorsatz der Angeklagten („Ich habe immer sofort gesagt, dass es Kopien sind, und warum ich sie habe“).

Prozessbericht in der Rheinischen Post.