12.1.2009

Nicht verwerfen

Heute mal wieder eine Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht. Alle waren erschienen. Nur der Angeklagte nicht. Er hatte sich heute morgen krank gemeldet, ein Attest sollte zum Gericht gebracht werden. Als der Vorsitzende die Sache aufrief, konnte ich einige Details zur Erkrankung berichten, die mir telefonisch zugerufen worden waren.

Aber belegen konnte ich nichts.

Der Staatsanwalt gab sich milde:

Wenn der Verteidiger das hier alles so nachvollziehbar schildert, werde ich keine Verwerfung der Berufung beantragen. Ich rege einen neuen Termin an.

So kam es dann auch.

5 Kommentare zu “Nicht verwerfen”

  1. Chris meint: (12.1.2009 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Gerade noch mal gut gegangen… ;-)

  2. ben meint: (12.1.2009 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    … und gewiss keine Selbstverständlichkeit!

  3. RA JM meint: (12.1.2009 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Respekt!

  4. max meint: (12.1.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    und wo ist da bitte der unterschied?^^

  5. Rodnox meint: (13.1.2009 um 02:24) AntwortenReply to this comment

    Der Unterschied besteht wohl darin das bei verwerfung der Berufung das Urteil aus einer vorangegangenen Verhandlung rechtskraeftig wird, waehrend er nun die chance hat ein weiteres mal zu verhandeln.

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