Nicht verwerfen
Heute mal wieder eine Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht. Alle waren erschienen. Nur der Angeklagte nicht. Er hatte sich heute morgen krank gemeldet, ein Attest sollte zum Gericht gebracht werden. Als der Vorsitzende die Sache aufrief, konnte ich einige Details zur Erkrankung berichten, die mir telefonisch zugerufen worden waren.
Aber belegen konnte ich nichts.
Der Staatsanwalt gab sich milde:
Wenn der Verteidiger das hier alles so nachvollziehbar schildert, werde ich keine Verwerfung der Berufung beantragen. Ich rege einen neuen Termin an.
So kam es dann auch.
Gerade noch mal gut gegangen… ;-)
… und gewiss keine Selbstverständlichkeit!
Respekt!
und wo ist da bitte der unterschied?^^
Der Unterschied besteht wohl darin das bei verwerfung der Berufung das Urteil aus einer vorangegangenen Verhandlung rechtskraeftig wird, waehrend er nun die chance hat ein weiteres mal zu verhandeln.