12.1.2009

Wer die Wette verliert, muss töten

In der Affäre um Misshandlungen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gelsenkirchen schildert erstmals der Anwalt des Opfers H. Einzelheiten der brutalen Tat. Die beiden beschuldigten Häftlinge spielten im März vorigen Jahres Schnick-Schnack-Schnuck. Sie wetteten um das Leben des dritten Häftlings namens H. …

In der Zelle der JVA Gelsenkirchen ging das so: Bei Schnick und Schnack blieben die Hände geschlossen. Bei Schnuck formten der 25- und der 26-Jährige entweder einen symbolischen Brunnen oder einen Stein, eine Schere, ein Blatt Papier. Der Brunnen schluckt Stein und Schere, wird aber vom Papier geschlagen, weil es ihn abdecken kann. Wer verlor, hatte den Zellengenossen H. zu töten. So war es abgemacht.

Dem 23-Jährigen wurde die Schlinge eines Stromkabels um den Hals gelegt. Das grausame Spiel, dass das Opfer nur zufällig überlebte, löste eine Anklage gegen die beiden Häftlinge vor dem Landgericht Essen aus. Darin ist auch von Nötigung, Verletzungen durch Quälereien und einer versuchten Vergewaltigung die Rede. Jetzt kommt ein Verfahren dazu.

Der Bielefelder Rechtsanwalt Dirk Thenhausen will vom Land für seinen Mandanten H. Schmerzensgeld einklagen: „Er war in der Gemeinschaftszelle rechtswidrig untergebracht! Und dort kurz vor seinem Tod!“ Der Anwalt beruft sich auf den Paragraphen 18 des bundesweit geltenden Strafvollzugsgesetzes. Der erste Satz ist ebenso lapidar wie klar: „Gefangene werden während der Ruhezeit allein in ihren Hafträumen untergebracht.“ Punkt.

Dagegen hat das Justizministerium klar verstoßen, behauptet Anwalt Thenhausen. „Dazu“, so die Ministeriumssprecherin Andrea Bögge, „können wir momentan nichts sagen.” „Das war rechtswidrig, wie nur irgendwas“, hält der Anwalt dagegen. Er hat für „jede Menge“ Mandaten, wenigstens aber 15, vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen eine einzelne Unterbringung eingeklagt.

„Diese Verfahren“, so bestätigt es Behördensprecher Wolfgang Schmidt, „sind regelmäßig zu Gunsten der antragsstellenden Inhaftierten entschieden worden.” Und zwar rechtskräftig, weil die Vollzugsbehörden kein Rechtsmittel dagegen eingelegt haben.

Rechtsanwalt Thenhausen ärgert auch, dass offenbar kein JVA-Beamter gemerkt hat, wie sehr H. mehrere Tage lang misshandelt wurde. „Eine solche Angst muss man doch mitbekommen“. Aber erst als ein vierter Häftling einen Beamten auf eine Verletzung bei H. hinwies, wurde reagiert. „Es wurden sofort Maßnahmen ergriffen“, versichert Andrea Bögge aus dem Justizministerium. Welche und wann genau? Diese Antwort bleibt sie schuldig. Die Fachabteilung prüfe den Fall noch immer. (pbd)

22 Kommentare zu “Wer die Wette verliert, muss töten”

  1. AlterEgo meint: (12.1.2009 um 06:04) AntwortenReply to this comment

    Die Justiz in NRW scheint ja so einige Probleme zu haben. Nicht nur auf der Ermittlungsseite, sondern auch auf der Vollzugsseite. Woran liegts?

  2. Kampfschmuser meint: (12.1.2009 um 06:49) AntwortenReply to this comment

    @AlterEgo
    Es fehlt der Wille seinen Job ernst zu nehmen und wohl zusätzlich auch an den Mitteln.

  3. Darkstalker meint: (12.1.2009 um 07:21) AntwortenReply to this comment

    Das Problem erschöpft sich nicht in NRW. Überbelegung und absolute Notunterkunft sind Gang und Gebe in deutschen JVAen. Da istman schon gern mal zu viert und das Klo hat nur an einer Seite eine Trennwand… Da werden die Märchen vom "Urlaubsvollzug" gleich mal aufgeräumt.

  4. Hondo meint: (12.1.2009 um 07:41) AntwortenReply to this comment

    Natürlich, haben die nie Rechtsmittel gegen diese Urteile eingelegt; wollen schließlich nicht, dass das beim BGH landet und sie dann von ganz oben aufs Dach bekommen…

  5. Gerd Grausam meint: (12.1.2009 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    Die Gefühlskälte, aus Langeweile, Spaß oder anderem nichtigen Grund jemanden "kalt" zu machen, kommt mir hier in der Bewertung zu kurz. Dieser Abschaum kommt vermutlich dank eines beflissenen Anwaltes und verständnisvollen Richters noch mit einer Bewährungsstrafe davon.

  6. ben meint: (12.1.2009 um 08:42) AntwortenReply to this comment

    Zitat: "Der erste Satz ist ebenso lapidar wie klar: „Gefangene werden während der Ruhezeit allein in ihren Hafträumen untergebracht.“ Punkt."

    Bevor man das hier für falsche Vorstellungen sorgt, wäre vielleicht der Hinweis auf § 201 Nr. 3 StVOllzG angebracht. Danach gilt § 18 StVollzG nicht, wenn die räumlichen Verhältnisse in der Anstalt dies nicht zulassen.

  7. Judas meint: (12.1.2009 um 09:45) AntwortenReply to this comment

    @ben,
    Na eben, "wenn die räumlichen Verhältnisse in der Anstalt dies nicht zulassen', gilt Exodus 20,2-17, Vers 13 nicht…

  8. C.J. meint: (12.1.2009 um 10:21) AntwortenReply to this comment

    Schnick Schnack Schnuck spielt man ohne Brunnen – schon wegen der Chancengleichheit.

  9. Lionel Hutz meint: (12.1.2009 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    Wie alt ist den die JVA GE?

    Man muss das StVollzG schon zu Ende lesen. § 201 Nr. 3 enthält eine eindeutige Ausnahme zu § 18, wenn die Anstalt, um die es geht, vor Inkrafttreten des StVollzG (1.1.1977) errichtet wurde. Dann darf gemeinschaftlich untergebracht werden, wenn die Verhältnisse der Anstalt dies erfordern, was bei alten Anstalten in aller Regel der Fall ist.

  10. 11X/13 meint: (12.1.2009 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    > Schnick Schnack Schnuck spielt man ohne Brunnen – schon wegen
    > der Chancengleichheit.

    Seit wann hat Knast was mit Chancengleichheit zu tun?

  11. le D meint: (12.1.2009 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    @9: Fertigstellung 1998

  12. Lionel Hutz meint: (12.1.2009 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    @11: Dann dürfte wirklich alles klar sein.

  13. Florian meint: (12.1.2009 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    @ 8:
    "Schnick Schnack Schnuck spielt man ohne Brunnen – schon wegen der Chancengleichheit."

    Schnick Schnack Schnuck mit Brunnen ist in der Tat dämlich.
    Aber sofern man die Wirkung des zusätzlichen Brunnen richtig begriffen hat, ändert sich faktisch nichts an der Chancengleichheit im Spiel.
    "Stein" wird dann einfach uneffizient. Weil es genauso wie Brunnen gegen Papier verliert und gegen Stein gewinnt – aber zusätzlich noch gegen Brunnen verliert. Es gibt also keinen logischen Grund, jemals noch "Stein" zu nehmen.
    Faktisch ersetzt "Brunnen" also einfach "Stein".

  14. Johannes meint: (12.1.2009 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    Zur "Chancengleicheit" bei Schnick-Schnack-Schnuck.

    Bitte, bitte, bitte denkt hier mal ganz kurz nach (endlich ein Thema, bei dem ich nicht nur Laie bin).

    Die Chancengleichheit ist *für beide Spieler* selbstverständlich immer noch vorhanden. Jeder hat ja die gleiche Möglichkeit "Brunnen" zu wählen.

    Was natürlich nicht mehr gleich ist, ist die "Chancengleichheit" im Sinne von einer Gewinnwahrscheinlichkeit gegen eine beiliebige, zufällig ausgwählte Figur.
    Da aber einerseits die Gewinnwahrscheinlichkeit einer einzelnen Figur für die Chancengleichtheit nicht relevant ist (da ich ja jede Figur auswählen kann) und vor allem die Gewinnwahrscheinlichkeit gegen eine *zufällig* ausgewählte Figur nicht relevant ist (da ja mein Gegener seine Figur eben *nicht* zufällig auswählt) bleibt die "Chancengleichheit" gewahrt…
    Zumindest wenn beide Spieler die Regeln kapiert haben….

    @Florian: Und es gibt natürlich einen guten (und auch logischen) Grund noch Stein zu wählen. Zumindest wenn man nicht nur eine einzelne Runde spielt.
    Da ja bei jeder weiteren Runde die Gegener voneinander wissen, welche Figuren in den letzten Runden ausgewählt wurden, kann man sein Verhalten an jenes des Gegeners anpassen.
    Und warum nicht einen offensichtlich "unlogischen" Zug durchführen, um ein bestimmtes Verhalten des Gegners zu provozieren?

    Okay, wenn man jetzt gegen einen Computer spielt und sicher *weiß*, dass dieser die Figuren zufällig auswählt, macht es natürlich keinen Sinn mehr, "Stein" zu spielen.
    Allerdings ist eine zufällige Auswahl natürlich auch eine bescheidene Strategie, da sie ja veliert – wie du ausführlich dargelegt hast.

    D.h. gegen einen "zufälligen" Spieler ist "Brunnen" Trumpf. Wenn ich jetzt aber weiß, dass "Brunnen" im Vorteil ist, kann ich ja darauf reagieren und vermehrt "Papier" spielen – um dem Brunnen-Spieler entgegen zu wirken.
    Was wiederum die Schere sehr interessant macht, um den Papier-Gegen-Brunnen-Gegen-Zufall-Spieler zu schlagen.
    Und hier kommt jetzt wieder der Brunnen ins Spiel…

  15. Christian Unger (h.c.) meint: (12.1.2009 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Die Einschränkung, dass bei Vorhandensein älterer Justizvollzugsanstalten eine Ausnahme von der Einzelunterbringung in der Nacht gemacht werden darf, finde ich inzwischen nicht mehr zeitgemäß. Das mag damals noch nötig gewesen sein, um einerseits sicher zu stellen, dass jeder rechtlich korrekt untergebracht wird und andererseits die neuen Justizvollzugsanstalten eine ausreichende Größe hatten.

    Jetzt, 30 Jahre später, sollte man aber eine ausreichende Zeitperiode gehabt haben, um neue Vollzugsanstalten bzw. entsprechende Erweiterungen zu errichten. Wer das immer noch nicht gemacht hat muss spätestens jetzt dazu genötigt werden. Wie dieses Fall erneut zeigt, hat die Einzelunterbringung ja durchaus seinen Grund. Der entsprechende Passus muss gestrichen werden.

    Da wir noch im Januar eine Vollversammlung haben werde ich dazu einen entsprechenden Antrag einbringen und entsprechendes auch gegenüber den zuständigen Parteifreunden der Bundestagsfraktion ansprechen, wenn auch inzwischen die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben. Auch gegenüber den Länderkollegen werde ich das natürlich anmerken.

    PS: Die Diskussion über Spieltaktik bei Schnick-Schnack-Schnuck innerhalb dieses Diskussionsstrang empfinde ich etwas pietätlos und unterlasse daher jeden weiteren Kommentar dazu, vielleicht kann man ja an anderer Stelle mal darüber reden.

  16. karl meint: (12.1.2009 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Schnick-Schnack-Schnuck heißt nicht umsonst auch "Schere, Stein, Papier". Brunnen ist schon eine Erweiterung zum Originalspiel – man begibt sich damit fast auf die Ebene der Schulhof-Spieler, die da noch "Atombombe" und was weiß ich noch alles dazu stecken.

  17. Johannes meint: (12.1.2009 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    @Christian (15):

    > PS: Die Diskussion über Spieltaktik bei Schnick-Schnack-Schnuck
    > innerhalb dieses Diskussionsstrang empfinde ich etwas pietätlos und
    > unterlasse daher jeden weiteren Kommentar dazu, vielleicht kann man ja
    > an anderer Stelle mal darüber reden.

    Ganz richtig. Das sehe ich (inzwischen) genau so. Ich möchte mich hiermit dafür entschuldigen in diesem Diskussionsstrang "pietätsloserweise" über eine solche Nichtigkeit geschrieben zu haben.

    Vielen Dank für den Hinweis.
    Und jetzt haben sich auch urplötzlich – und das werden sicherlich allen anderen Lesern auch so gehen – die negativen Gefühle bezüglich dieser unangenehmen Geschichte (also die im Gefängnis jetzt) fast vollständig aufgelöst.
    Jetzt, da wir in diesem Diskussionsstrang zurück zur Pietät gefunden haben geht es sicherlich auch den Betroffenen besser.

  18. Christian Unger (h.c.) meint: (12.1.2009 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @17 (Johannes),

    Sarkasmus bitte kennzeichnen. Mir ist es zu pietätlos, ich reg mich hier ja nicht drüber auf, dass Sie hier diese Diskussionen anstellen.

    Wenn jemand ermordet wurde macht man über die ja auch eher keine Witze, auch wenn die nicht "toter" werden können.

  19. 21 meint: (12.1.2009 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    Warum gewinnt eigentlich Papier gegen Brunnen?
    Das muss sich aber um ein sehr großes Blatt Papier handeln, wenn man damit einen ganzen Brunnen abdecken möchte.
    Ich würde vorschlagen, dass Brunnen auch gegen Papier gewinnt.

  20. Heinbollo meint: (12.1.2009 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Das Papier wird wahrscheinlich pappe-artige Konsistenz haben und so eine höhere Konsistenz besitzen, als gewöhnliches Schreibpapier. Dann kann auch Papier gegen Brunnen gewinnen!

  21. Jim meint: (13.1.2009 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    @Johannes

    Finde es auch sehr unmoralisch, das Spiel so intensiv vor diesem Hintergrund zu besprechen.

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