Bochum, die Bewährungs-Maschine
Warum werden eigentlich alle Liechtenstein-Steuerfälle zentral in Bochum ermittelt? Und warum wehrt sich keiner der Beschuldigten gegen diesen Gerichtsstand, der frühere Postchef Klaus Zumwinkel eingeschlossen?
Die Süddeutsche Zeitung schildert brisante Hintergründe und gibt auch eine Antwort:
Obwohl die Lichtinghagen-Ära oft als gnadenlose Zeit für die Großen geschildert wird, gab es für reiche Steuersünder keinen besseren Platz als Bochum. Wer bereit war, Geldbußen in Millionenhöhe zu bezahlen, kam zumeist ohne Haft davon.
Dabei hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erst neulich festgestellt, dass bei Steuerhinterziehung über einer Million Euro in der Regel kein Verzicht auf eine Haftstrafe möglich sei. Der Gerichtsplatz Bochum in Steuerstrafverfahren kostete die Reichen viel Geld, sicherte ihnen aber die Freiheit.
gut zu wissen, falls ich jemals in diese Einkommens- und Steuer-Hinterziehungs-Potenzial-Klasse aufsteigen sollte….
Traurig, dass vor dem Gesetz offenbar doch nicht alle gleich sind, sondern man sich als Reicher eine "du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte kaufen kann.
Naja, in Bochum sitzt doch die Schwerpunkt-StA Steuerdelikte. Warum das dann auch Gerichtsstand ist kann ich natürlich nicht sagen. Aber vielleicht ist es ja auch von Vorteil – man müsste mal die Rechtssprechung der dortigen Gerichte betrachten.
Das hat nichts mit reich zu tun. Sondern mit Arbeits-Umfang. Bei einem Verfahren über Millionen, gesplittet auf fünfundzwangitausendsiebenhundertundzwölf (oder ähnlich) Geschäftsvorfälle im Jahr kommt ein Büroraum voller Leitz-Ordner (oder vergleichbarer anderer Hersteller *hust*) an Akten zusammen. Den Scheiss nicht von vorn bis hinten un mühsamer Kleinstarbeit durcharbeiten zu müssen und auf den Deal und das Geständnis hin (milder) zu verurteilen ist einfach so unglaublich attraktiv. (Wobei ich 99% der Strafrechtler attestieren möchte, dass sie von Steuerrecht einfach nicht genug Ahnung haben, um komplexe Hinterziehungsmodelle zu durchleuchten. Müssen sie auch nicht, ist nicht ihr Job.)
Bei Joe Plumber (um ihn nicht in Vergessenheit geraten zu lassen) mit hinterzogenen Steuern von 5.000 Euro im Jahr aus ner simplen nicht angegebenen Vermietung (beispielsweise) ist die Anklage schnell diktiert und die Tat mit nem Kontoauszug nachgewiesen. Der geht dafür auch nicht in den Bau, im Zweifel sogar erstmal Geldstrafe.
Also, beide fahren nicht ein. Und die StA hat Zeit, sich mit anderen (vielleicht wichtigeren) Verfahren zu beschäftigen, die mehr Aufmerksamkeit brauchen…
…hat da jemand "Win-Win" gesagt?
Tja: "Tief im Westen,
wo die Sonne verstaubt
Ist es besser,
viel besser, als man glaubt…"
Spiegel-Leser wissen mehr!
Es gibt immer mindestens ein Verfahren, dessen Beschuldigter in Bochum ansässig ist. Das reicht um die Zuständigkeit für alle Verfahren nach Bochum zu bekommen. In den Verfahren in denen auch Zumwinkel Beschuldigter ist, soll es sich um eine ältere Damen handeln, deren Verfahren absichtlich nicht weiter verfolgt wird. Erst nach Abschluss aller anderen Verfahren soll es eingestellt werden, weil die Dame schlicht zu alt ist. Würde man dies allerdings zu früh tun, wäre plötzlich die Zuständigkeit für die anderen Verfahren futsch.
Soweit zumindest der Spiegel, falls ich alles richtig verstanden habe.
Wenn ich das doch richtig verstanden habe müssen die Sünder die hinterzogenen Steuern nachzahlen zzgl. einer hohen Geldstrafe. Dann haben doch wirklich alle was davon, das Verfahren wird abgekürzt, unsere Kasse gefüllt und nicht noch mit Ausgaben für einen Gefängnisplatz belastet.
@6 hiphappy: Aber die Sünder müssen ja dann nur das Nachzahlen, was sie gestehen, oder?
Man stelle sich vor ein Herr Klaus Z. gibt als Geständnis an, er habe 2 Mio Euro hinterzogen. Die zahlt er nach und zzgl. noch bspw. eine Mio Strafe. Macht dann drei. Aber auf Seite Fünfundzwangitausendsiebenhundertundzwölf (danke @Darkstalker) ließe sich beweisen, dass es nicht 2 sondern 12 Mio waren, dann ist Herr Klaus Z. sehr geschickt gefahren. Arm ist er immer noch nicht und eine JVA sieht er auch nicht von innen… Denn Seite Fünfundzwangitausend-siebenhundertundzwölf wird ja wegen der Verfahrensverkürzung nicht mehr von der StA abgearbeitet.
Hurra Gerechtigkeit????
Für mich ist das immer noch eine "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte… Es sei denn, die Hinterziehung lässt sich in vollem Umfang bemessen, dass kann man dann aber als Beweismittel verwenden, warum auch nicht…
PS: Natürlich ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach, das ist m.E. der Sinn dieser Maßnahme. Aber gerecht ist diese in meinen Augen nicht.
haftstrafen für steuerhinterziehung sind doch eh total überzogen…
Man muß das ganze on der Nutzenseite sehen.
Wo landen die Geldbußen in Millionenhöhe?
Oder wer verteilt dieses Geld an die gemeinützigen Organisationen bei sich im Dorf?
@8: Wieso sollte jemand, der 1000€ stielt, in den knast wandern, jemand der 1mio unterschlägt, aber frei davonkommen?
in beiden Fällen wurde einem dritten (im steuerfall dem staat, also der gesamtheit der bürger) ein kapital vorenthalten.
Würde man 1Mio kassieren aber die dafür versprochenen Leistungen nicht erbringen, käme man in einem Betrugsverfahren vor gericht und vermutlich auch hinter gitter.
Wenn man also eine Leistung konsumiert (Das recht auf Umsatz) und die Leistung (die steuerabgabe) unterschlägt, ist dass im endeffekt das gleiche.
Es geht hier ja schliesslich auch nicht darum, dass jmd. vergessen hat 20€ anzuführen sondern um die hinterziehung von 1mio€ oder mehr. Diese Summe muss man mit "herkömmlichen" verbrechen erst mal "erwirtschaften".
mfg
Ablasshandel 2.0
@ 10
Wenn wir schon beim munteren Kreuz- und Quervergleichen durchs Strafrecht sind: Warum soll jemand, der eine Million Steuern hinterzieht, in den Knast, aber ein Politiker oder Beamter, der zehn Millionen oder noch mehr an Steuergeldern verschwendet, bekommt im Zweifelsfall das Bundesverdienstkreuz?
Was hier völlig übersehen wird: Welchen Nutzen hätte denn Geld, wenn es sich für den Besitzer nicht auszahlt?
Mal ne ganz andere Frage:
Welcher Paragraph begruendet hier eigentlich den Gerichtsstand? Mir faellt nur Paragraph 13 StGB auf, aber handelt es sich um zusammenhaengende Straftaten? Aus meiner Sicht eher nicht. Oder gibt es in den Steuergesetzen spezielle Gerichtsstaende?
@12:
absolut richtig!
ergänzend noch der Unterschied für
@10:
Es ist schon ein großer moralischer Unterschied, ob man jemandem etwas wegnimmt oder ob man sich selbst etwas weniger wegnehmen läßt.