Prozess-Dieter zeigt, wie geschickte Kriminelle die psychiatrischen Gutachten zu ihrem Vorteil nutzen. Für die Gesellschaft kann das nachteilig sein, denn so werden auch richtig Gefährliche wieder auf die Gesellschaft losgelassen http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0
Audiofilmkritiker (Link) meint:
(13.1.2009 um 20:21) Antworten
Na, das wär auch noch schöner. So wie alle anderen – erst die Wahl in den Betriebsrat, DANN ins Bordell. Man kann doch hier nicht mir nichts, dir nichts die Regeln ändern :-D
M. Boettcher meint:
(13.1.2009 um 20:31) Antworten
"Sie [die Polizeibeamten] erteilten P.s Freund einen Platzverweis aus dessen Wohnung."
Wie bitte?
M. Boettcher
SW meint:
(13.1.2009 um 20:35) Antworten
Zur Flaggenpolizei: Wenn Deutschland KEIN Polizeistaat wäre, müßte allerspätestens bei dem Platzverweis aus der Wohnung ein (durchaus auch wörtliches) "Verpiß dich" an die Polizisten möglich sein, ohne daß die irgendeine wie auch immer geartete Handhabe dagegen hätten. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Recht auf freie Wahl des Aufenthalts und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Aber Deutschland ist ja "frei".
Aber was wird den Verantwortlichen passieren: Natürlich wie üblich nix, dabei haben die reihenweise schwerwiegende Verbrechen zu verantworten.
gant meint:
(13.1.2009 um 20:38) Antworten
@3, @4
Das Sahnehäubchen gibt's noch zum Schluss:
"Denn noch ist nicht einmal geklärt, wer für die Kosten der durch die Polizei eingetretenen Tür aufkommt."
Der nutzt das Gericht als Bühne. Und die SZ (und leider auch das lawblog) sorgen für das nötige Rampenlicht.
Ich finde es etwas verlogen, wenn die SZ darüber einen Artikel verfaßt, wie sich Mahler vor Gericht präsentieren kann. Wenn sie keinen Artikel über den Prozeß geschrieben hätte, wäre die Bühne schon gleich mal etwas kleiner. Warum ignoriert man solche Prozesse nicht einfach?
Bert meint:
(13.1.2009 um 21:12) Antworten
Wenn schon das Zeigen der israelische Flagge provozierend wirkt, wieviel mehr provoziert dann ein Jude am Rand der Demonstration ???
Die Polizei sollte diese Personen (vorübergehend?) in Schutzhaft nehmen (ersatzweise kann auch eine zu gründende muslimische Schutztruppe, passenderweise nach dem weisen Saladin, dem Eroberer Jerusalems, bekannt aus Lessings ‘Nathan der Weise’ “Saladins Armee” Abk. “SA” dies übernehmen; die Polizei bräuchte nur am Rand stehend, die Rechtstaatlichkeit der Aktion überwachen…)
UUPS, an irgendwas erinnert mich das… ich muss mal ins Geschichtsbuch schauen…
>Sarkasmus off<
Hobbyjurist meint:
(13.1.2009 um 21:39) Antworten
Wer bitteschön ist so blöd, sich zuerst einen anzusaufen und danach ins Bordell gehen zu wollen? Da ist der Hänger und eine eventuelle Abzocke durch die Hure ja schon vorprogrammiert. Oder mußten sich die Elitepolizisten für einen Gang ins Bordell erst einmal den nötigen Mut antrinken? Ist ja noch peinlicher.
fuli meint:
(13.1.2009 um 21:44) Antworten
zu "Reitende Boten"
Dummerweise glauben viele Leute die Online Banking nutzen tatsächlich, dass das Geld in Echtzeit auf dem anderen Konto gutgeschrieben wird. Und auch am Wochenende. Und schreiben dann böse Emails wo denn die Ware bleibt, die Zahlung sei doch längst weg.
Denny Crane!!! meint:
(13.1.2009 um 21:46) Antworten
@Flaggenpolizei: Gehört mittlerweile eine ordentliche Portion Antisemitismus zur Einstellungsvoraussetzung bei der Polizei???
nils meint:
(13.1.2009 um 22:38) Antworten
@Flaggenpolizei: Ah ja, da sind die PI-Soldaten plötzlich ganz still, ist ja merkwürdig.
@Bordell-Trottel: Das ist also UNSER Sondereinsatzkommando, sprich, die Elite der vom Steuerzahler finanzierten Aufpasser….
Noby meint:
(13.1.2009 um 22:56) Antworten
Nun ja,
polizeilich erzwungenes Abhängen von Flaggen im rechtlichen Limbus ist ja nichts neues, ich erinnere an das Verhalten der "Ordnungs"-Hüter während des Bush Besuchs 2005 in Mainz. Da wurden auch reihenweise Transparente aus Privatwohnungen entfernt und sogar zu diesem Zwecke eine Wohnung aufgebrochen.
Nicht auszudenken, wenn sich ein paar Secret Service Beamte provoziert gefühlt hätten…
Ingo meint:
(13.1.2009 um 23:03) Antworten
Ich verstehe nicht, wieso unsere Polizei einen Wohnungseinbruch begeht, um dann jüdische Symbole runterzureißen.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht laut Grundgesetz. Eine Fahne eines Mitglieds der Vereinten Nationen ist keine Gefahr.
War da nicht vor 70 Jahren einmal so etwas Ähnliches?
Das macht mich wütend. Sehr wütend.
Was passiert als nächstes? Irgendeinem islamischen Mob gefällt eine nahgelegene Synagoge nicht? Reißt die Polizei dann zur Deeskalation die Synagoge ab?
ich meint:
(13.1.2009 um 23:11) Antworten
Zu Rolf-Dieter K.: Schon mal daran gedacht, dass er einfach krank ist? <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Querulantenwahn" rel="nofollow">Das</a> hat er sich bestimmt nicht freiwillig ausgesucht. Und wenn er jetzt eine angemessene Behandlung bekommt ist das allemal besser als Knast; ganz sicher ist das weder "Eine Art Freibrief für den Querulanten." noch zeigt es "wie geschickte Kriminelle die psychiatrischen Gutachten zu ihrem Vorteil nutzen".
Malte S. (Link) meint:
(13.1.2009 um 23:12) Antworten
Ohne die Aktion der Polizei gutheißen zu wollen, muss ich dazu sagen, dass die Polizei wohl aufgrund fehlerhafter Personalplanung keine andere Möglichkeit hatte, die eh schon aufgeputschte Stimmung einzudämmen. Das ist ein klassischer Fall des Zweckveranlassers im POR.
Die andere Möglichkeit wäre gewesen, in diesem Moment die Demonstration aufzulösen. Gerade bei Demonstrationsauflösungen und -verschiebungen (räumlich wie zeitlich) wurden den Ordnungsbehörden oft genug BVerfG-Urteile um die Ohren gehauen, weil sie zu offensiv reagierten. Vielleicht halten sie sich (auch) aus diesem Grund mit Auflösungen sehr zurück.
Würde nämlich zu offenherzig mit Auflösungen umgegangen werden, wäre es für Gegner der jeweiligen Demo oft ein Leichtes, diese durch provokante Aktionen zu verhindern.
Julia G. meint:
(13.1.2009 um 23:20) Antworten
Ein Armutszeignis für die wehrhafte Demokratie!
Ich frage mich, ob es in einer Polizeiführung, die das gewaltsame Eindringen in eine Wohnung und die Entfernung des Davidsterns am Fenster angeordnet hat, noch das geringste politische Gespür gibt. Ein solcher ungeheuerlicher Vorgang kann ja nicht ohne den historischen Kontext gerade in Deutschland bewertet werden. Das wirft die besorgte Frage auf, welches Bildungsniveau wird hier zu Lande bei Polizeiführern und ihren Pressesprechern vorausgesetzt? Zitat: Der Sprecher der Duisburger Polizei, Ramon van der Maat, verteidigte auf NRZ-Anfrage das Vorgehen der Polizei und machte dem Besitzer der Wohnung den Vorwurf, er habe nur provozieren wollen.
Es war dem gegenüber das gute Recht der Bewohner am Demonstrationsweg an ihrem Fenster friedlich "Flagge zu zeigen"
Zustimmung meint:
(13.1.2009 um 23:36) Antworten
Dass in den Straßen Tausende islamische Fanatiker wüten und sich mit der Terror-Organisation Hamas solidarisieren, um uns gegenüber derartig offen ihre Feindschaft zu bekunden, ist mehr oder weniger Neuland.
Die Vorgehensweise der Polizei wäre verzeihlich gewesen, wenn deren Verantwortliche hinterher gesagt hätten: “Unsere Aktion war gut gemeint, sollte deeskalieren, aber sie war unüberlegt und ein Fehler, den wir nicht wiederholen werden. Die Gefahr ging von den Steinewerfern aus…”
Man ist aber, gültiges Recht brechend, den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und rechtfertigt dieses Vorgehen im Nachhinein auch noch, sehr zur Freude der Fanatiker, die sich bestätigt fühlen und ihrerseits aus diesem Ereignis etwas gelernt haben:
Sie haben die Botschaft mitgenommen, dass der Staat für sie vollstes Verständnis zeigt, sofern sie “in Fahrt geraten”, sprich die islamübliche Triade, bestehend aus Beleidigtsein, Drohung und Terror zur Anwendung bringen.
Der Bürger hat das “auszuhalten”, der Hamas-Sympathisant hat hingegen nicht einmal die Nationalflagge eines souveränen Staates an einem Fenster auszuhalten, denn schließlich soll dieser ja vernichtet werden, worunter die Fanatiker übrigens ihren “Frieden” verstehen – und nicht in irgendeiner Form von Koexistenz.
Es wurde für die Vernichtung eines Staates demonstriert, der seit Jahren mit Raketen beschossen wird und sich nun dagegen zur Wehr setzt. Und genau in dieser Situation zeigt jemand tatsächlich Flagge. So etwas sollte doch seitens der Staatsgewalt eher als “Zivilcourage” betrachtet werden denn als “Provokation”.
Die Duisburger Konstellation erweist sich geradezu als vergleichbar mit der Zeit kurz vor dem Nationalsozialismus. Auf der Straße toben Kräfte, die die Demokratie abschaffen wollen und die sich durch Juden “provoziert” fühlen.
Hein B. meint:
(13.1.2009 um 23:47) Antworten
Das die Aktion der Polizisten unangemessen war steht außer Frage. Aber ob es wirklich nötig war mit den israelischen Flaggen zu provozieren …
Vermutlich stellen sich die Antideutschen (Text editiert. U.V.)
solche Fragen nicht.
Malte S. (Link) meint:
(13.1.2009 um 23:47) Antworten
Ein solcher ungeheuerlicher Vorgang kann ja nicht ohne den historischen Kontext gerade in Deutschland bewertet werden.
Und genau dieses Argument ist totaler Unsinn. Zum einen, weil es hier nicht um Verfolgung von Minderheiten o.ä. geht, sondern schlicht und ergreifend um Gefahrenabwehrrecht. Der ewige Rückgriff auf die Verantwortung Deutschlands kann nicht dazu führen, dass die Provokation mit bestimmten Mitteln dauerhaft toleriert wird.
Zum anderen auch, weil das Gefahrenabwehrrecht eben so konzipiert ist, dass keine großartige Abwägung und Betrachtung aus allen Blickwinkeln erforderlich ist. Es ist darauf ausgerichtet, eine Gefahrenquelle schnell und verhältnismäßig zu beseitigen.
Die einzig relevante Frage ist, ob hier nicht die Auflösung der Demonstration die bessere Alternative gewesen wäre. Es gibt mE in einer solchen Situation nur die Alternativen "Flagge beseitigen" und "Demonstration auflösen". Also bitte einmal Argumente, warum die Demo auflösen sinnvoller gewesen wäre – insbesondere auch unter BEachtung der Tatsache, dass die Flagge dem Studenten durchaus als Provokation bewußt gewesen sein muss.
Ernst Ellert meint:
(14.1.2009 um 00:17) Antworten
Es lohnt, sich die entscheidende Szene bei der Duisburger Anti-Israel-Demonstration genau vor Augen zu führen. Einige der rund 10 000 Teilnehmer entdecken zwei israelische Fahnen im Fenster eines Wohnhauses – und werfen mit Gegenständen. …
… Die Polizei erkennt, dass der eine oder andere Protestler "emotional in Fahrt gerät" und schreitet ein.
Allerdings auf skandalöse Art und Weise. Denn die Beamten schützen nicht die Mieter, die mit dem Flaggenzeigen ihr verbrieftes Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen – stattdessen stürmen sie die Wohnung und reißen die Fahne unter dem Gejohle der Demonstranten herunter. Man liest es und reagiert fassungslos – denn das ist nichts anderes als die Kapitulation des Rechtsstaats.
Eine notwendige Gefahrenabwehr, sagt die Polizei. Ein gleichsam schwaches wie entlarvendes Argument. Denn die Gefahr ging allein von den antiisraelischen Krawallmachern aus. War die Polizei unfähig oder sogar nicht willens, die Randalierer aus dem Verkehr zu ziehen? Beides ist beschämend und inakzeptabel. Die politische Klasse in Berlin und Düsseldorf darf dazu nicht schweigen. Das wäre der zweite Skandal.
Da sind doch einige bescheuert! meint:
(14.1.2009 um 00:19) Antworten
Eine Flagge ist keine Provokation.
Eine Demonstration darf in einer Demokratie nicht die Dimension einer Gefahrenlage bekommen.
Wenn aus einer Demonstration eine Gefahr wird, darf und muss die Polizei die freiheitlich-demokratische Grundordung schützen. In diesem Fall hätten Steinewerfer verhaftet, die Demonstration umgeleitet oder aufgelöst werden können.
Und was tun, wenn die Polizeiaufgrund falscher Einschätzung der Demo-Dimension dazu nicht in der Lage gewesen ist?
Meiner Meinung nach die Straftaten der Demonstranten geschehen lassen (war, soweit ich beurteilen kann, ja "nur" Sachbeschädigung? Ob/dass die Wohnung leer ist, hätte durch einfaches Klingeln und Warnen sichergestellt werden können) und mit hoher Auflösung filmen und nachher strafrechtlich aufarbeiten. Auf Youtube (zB) gestellt, hätten sicher welche von den Straftätern identifiziert werden können (man kann ja alle anderen auf dem Film schwärzen, oder?). Oder bin ich zu naiv?
Bibi meint:
(14.1.2009 um 00:22) Antworten
“…..Zwei Minuten später stand erneut die Polizei vor P.s Tür – und zum zweiten Mal an diesem Tag taten die Beamten etwas Unerwartetes: Sie erteilten P.s Freund einen Platzverweis aus dessen Wohnung.”
Das ist ja kurios, Platzverweis in der Wohnung des Freundes. Mit welcher rechtlichen Handhabe ???
Hannes meint:
(14.1.2009 um 00:30) Antworten
@Denny Crane
> Gehört mittlerweile eine ordentliche Portion Antisemitismus
> zur Einstellungsvoraussetzung bei der Polizei???
Mittlerweile? Auf dem rechten Auge blind zu sein war und ist bei der deutschen Polizei Standard. Nicht nur ganz unten, auch ganz oben. So ist das BKA von ehemaligen SS-Angehörigen aus den Ruinen des Reichssicherheitshauptamtes mit alten SS-Kumpels aufgebaut worden. In dieser Tradition steht auch das allumfassende Überwachungsbestreben des BKA.
Unten sieht es genauso aus. Heute muss man nur mal sehen, mit wie viel Mühe, Liebe und Sorgfalt die Polizei Nazi-Demos begleitet, im Gegensatz zu linken Demos. Davon, dass Polizisten ungestraft einen Asylbewerber in einer Zelle verbrennen lassen dürfen, oder schon mal ein abgelehnter Asylbewerber bei der Abschiebung ungestraft erstickt wird, wollen wir gar nicht reden.
Ich wette, die vielleicht straffällig gewordenen Beamten werden sich beim Flaggenvorfall nicht ermittelt lassen, da rein zufällig die Dienstpläne verloren gehen werden und alle beteiligten Beamten nichts gesehen oder gehört haben und sich nicht erinnern können, welche Kollegen denn mit eingeteilt waren.
Sollte wirklich einer gefunden werden, so gibt es höchstens eine Belohnungsversetzung. Im Amtsdeutsch heißt das zwar Strafversetzung, aber die Strafe besteht darin, einen gefahrlosen, stressfreien Eierschaukeljob ohne Leistungsanforderungen bis zur Pension zu bekommen.
reitender bote meint:
(14.1.2009 um 01:20) Antworten
die geschichte stimmt so nicht ganz. ein banker erzählte mir vor einigen wochen, das die überweisungen, auch wenn sie online getätigt werden, von einem sachbearbeiter (oder banker, wie ihr wollt) überprüft und dann per hand freigeschaltet wird. jede/r hat einen bestimmten "kundenstamm", welcher ca. 100 personen beträgt. grund für diese methode ist im grunde, eventuelle fehler (zahlendreher beim konto, fehler in der namensangabe etc.) zu korrigieren und somit eine überweisung zu gewährleisten.
sir meint:
(14.1.2009 um 03:18) Antworten
@SEK schlaeger
1. die 3 sind ausgebildet in mindestens einer kampfsportart -> mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
2. sie waren zu dritt -> mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich…
warum wird nicht wegen gefaehrlicher koerperverletzung ermittelt, sondern nur wegen koerperverletzung? mal von ihrer beruflich moralischen verantwortung abgesehen.
Kraven meint:
(14.1.2009 um 06:55) Antworten
@25: Dann hat dir der Banker vermutlich einen Bären aufgebunden.
Wenn die Daten stimmen, also Kontoinhaber passt zu Kontonummer und BLZ, dann kann der Sachbearbeiter auch nichts feststellen, was der Computer nicht schneller und effizienter feststellen kann. Und soviel Intelligenz traue ich Banken schon zu, dass sie wenn sie wirklich kontrollieren, nur die Sachen kontrollieren, die der Computer als möglicherweise fehlerhaft ausspuckt.
Michael meint:
(14.1.2009 um 09:24) Antworten
@Flagge:
Wenn man mal alle Implikationen für den Rechtsstaat etc beiseite lässt und rein pragmatisch denkt, stellt man fest:
So hat man zwar eine kaputte Tür, verhindert wurde aber eventuell die komplette Plünderung/das Abfackeln der Bude.
Na gut, ich weiß nicht, ob die Stimmung vor Ort wirklich so aufgeheizt war, dass so eine Eskalation drohte. Aber der Artikel lässt durchklingen, dass die Beamten vor Ort sich wohl mit dem eventuell nötigen Schutz der Wohnung überfordert sahen. Da ist so eine Aktion vielleicht politisch wenig feinfühlig, pragmatisch betrachtet aber wie gesagt das Beste. Wer behauptet, die Beamten vor Ort hätten damit selbst und bewußt irgend eine politische Aussage tätigen wollen, tut ihnen damit unrecht. Ich mag meine Polizisten pragmatisch und unpolitisch.
Jedenfalls würde ich nicht auf den Beamten der vor Ort die Entscheidung getroffen hat einprügeln, sondern mich fragen, wer für die offensichtliche Unterbesetzung mit Polizisten gesorgt hat.
Lutz meint:
(14.1.2009 um 09:29) Antworten
@20 (Malte S.):
> Also bitte einmal Argumente, warum die Demo
> auflösen sinnvoller gewesen wäre – insbesondere
> auch unter BEachtung der Tatsache, dass die Flagge
> dem Studenten durchaus als Provokation bewußt
> gewesen sein muss.
Ganz einfach. Weil es RECHTMÄSSIG ist, eine isrealische Flagge aus dem Fenster zu hängen. Und weil es demgegenüber RECHTSWIDRIG ist, das enstprechende Fenster mit Gegenständen zu bewerfen und den Wohnungsinhaber zu beleidigen.
Das ist doch ziemlich einfach zu verstehen, oder?
Marcus meint:
(14.1.2009 um 09:33) Antworten
28Michael,
selbst wenn die Aktion das geringste von vielen Übeln war sollte die Polizei hier geradestehen und für ihre Fehler zur Verantwortung gezogen werden. Denn es kann ja auch nicht sein dass der gesetzestreue Bürger einen Schaden nimmt weil es die Polizei nicht schafft die Gesetzlosen an ihren Straftaten zu hindern
carlo meint:
(14.1.2009 um 09:53) Antworten
Wer das Ausländerrückführungsgesetz, im Konzept rechtsradikaler Parteien ein wichtiger Programmpunkt, ablehnt, braucht sich jetzt nicht aufzuregen, wenn die Migranten aus den islamischen Ländern Probleme bereiten, über die man als Gutmensch ungern liest.
Seph meint:
(14.1.2009 um 10:15) Antworten
Das Abhängen der Fahne war richtig und logisch, finde ich.
Denn die fliegenden Gegenstände waren eine weit größere Gefahr. Sowohl für das Eigentum des Flaggenzeigers als auch für alle anderen Fenster und Personen in der Schußlinie.
Daß man die Tür auch anders aufbekommen hätte – ok, das passiert.
Der Schaden wird auch nicht ersetzt werden, denke ich, weil der gute Mann ja unten stand um die Reaktionen auf seine – offenbar bewusste – Provokation zu beobachten.
Das hätte er mal besser nicht an die große Glocke gehängt.
Der Fehler lag eine Ebene höher, nämlich in der Planung.
Und das hat, wie Hannes (@24) schon geschrieben hat, Methode.
Wäre es eine linke Demo gewesen, dann hätte es im Vorfeld hunderte von illegalen Hausdurchsuchungen gegeben, ein 10 oder 100faches an Aufgebot und eine vollständige Video-Dokumentation jedes einzelnen Teilnehmers.
Aber so ist das mit den Krähen und man braucht sich nicht zu wundern, daß sich das rumspricht.
Judith meint:
(14.1.2009 um 11:31) Antworten
Wenn sich die Exekutive zum Handlanger islamistischer Verbrecher macht, dann untergräbt sie jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat grundsätzlich. Die Opfer sind zu gewaltsamem Widerstand berechtigt – jedenfalls nach Maßgabe der europäischen Rechts- und Moralphilosophie. Das Gewaltmonopol des Staates kann unter diesen Bedingungen nicht mehr Geltung beanspruchen. Damit handelt die Polizei exakt wie die Gestapo, die den Verbrechern vor 70 Jahren zuwillen war. Seit dem Duisburger Fenstersturz steht unser Gemeinwesen vor einem Abgrund.
Wenn Beamte und Inhaber öffentlicher Ämter angesichts eines solch dramatischen Falles von verletzten Gefühlen faseln, so zeugt das entweder von fortgeschrittener Blödheit, Komplizenschaft oder vollständiger ideologischer Korruptheit.
Don meint:
(14.1.2009 um 12:06) Antworten
Die Polizei hat sich bzgl. der Flagge auf jeden Fall falsch verhalten. Es kann und darf nicht sein, das eine gewalttätige Menge das vorgehen der Polizei diktiert.
Was dazu geführt hat, wissen sie wahrscheinlich selbst nicht. Wie man so liest, scheint die Polizei schlecht vorbereitet gewesen zu sein.
Ich beneide auch ehrlich gesagt den Entscheidungsträger nicht. Er hatte die Wahl entweder mit zu wenigen Beamten gewaltsam eine Demo von Demonstranten mit Migrationshintergrund aufzulösen oder wahlweise eine Israelische Flagge abhängen zu lassen…
@Bibi Nr. 23
"Das ist ja kurios, Platzverweis in der Wohnung des Freundes. Mit welcher rechtlichen Handhabe ???"
Es ist die Wohnung des Freundes. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt also nur für den Freund, nicht für dessen Besuch. Das Recht auf die freie Wahl meines Aufenthaltsortes wird bei jedem Platzverweis eingeschränkt. Wenn von dem Besuch eine Gefahr ausgeht, darf die Polizei ihm einen Platzverweis aussprechen und ihm das weitere Betreten der Wohnung verbieten. S. §34 Polizeigesetz NRW
Malte S. (Link) meint:
(14.1.2009 um 15:36) Antworten
Ganz einfach. Weil es RECHTMÄSSIG ist, eine isrealische Flagge aus dem Fenster zu hängen. Und weil es demgegenüber RECHTSWIDRIG ist, das enstprechende Fenster mit Gegenständen zu bewerfen und den Wohnungsinhaber zu beleidigen.
Brokdorfurteil mal als Begriff gehört? Die Demonstrationsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte – mE weitaus wichtiger als das Eigentum. Nur weil ein Teil einer Demonstration gewalttätig wird, darf keine Demonstration aufgelöst werden. Hier bestht die Möglichkeit, die Randalierer einzeln zu ergreifen und auszusondern oder aber den auslösenden Umstand (wenn er denn mal identifizierbar ist) zu beseitigen. Ersteres ging gerade aufgrund der personellen Situation wohl nicht und ist auch sonst sehr schwer. Letzteres wurde gemacht.
Sicherlich ist es rechtswidrig, mit Steinen auf fremdes Eigentum zu werfen. Wenn es aber nicht möglich ist, dieses Verhalten in der gebotenen Geschwindigkeit zu unterbinden, dann muss die Gefahrenquelle beseitigt werden.
Wer durch eigenverantwortliches Handeln eine Gefahrenquelle schürt – z.B. bewußte Provokation -, der muss auch damit rechnen, dass er in Anspruch genommen wird. Die einzelne Gefahrenbeseitigung (also jeden einzelnen Steinewerfer entfernen) würde zu lange dauern, um von einer effektiven Gefahrenabwehr noch reden zu können.
Hier sind nur zwei Dinge dumm gelaufen:
Zum einen die Personalausstattung. Zum anderen die immerwährende Panikreaktionen auf den Vorwurf des Antisemitismus wenn es um Kritik am Staat Israel geht.
Er wolle mit einem Anwalt darüber beraten, sagte der Student am Mittwoch auf ddp-Anfrage in Duisburg. Er forderte die Polizei auf, sich auch bei ihm persönlich zu entschuldigen. Zudem solle die Polizei die konfiszierten Israel-Fahnen wieder zurückgeben, sagte der 25-Jährige. Er wolle anonym bleiben, da es bereits nach der Demonstration Pöbeleien von Islamisten gegen ihn gegeben habe.
—
Die Flaggen sind sogar beschlagnahmt worden ? Unglaublich…
Lutz meint:
(14.1.2009 um 16:02) Antworten
@35 (Malte S.)
Also wenn hier schon abgewogen werden soll, dann doch bitte zwischen der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit, auf die sich der in Anspruch genommene mit Recht berufen kann.
Und wenn man das Aufhängen der Fahne als rechtmäßige Meinungsäußerung einstuft, darf man konsequenterweise auch nicht von einer bewussten Provokation sprechen.
Und was das Ganze mit einer Kritik am Staat Israel und einer darauf beruhenden Panikreaktion zu tun hat, ist mir nicht ganz klar.
Malte S. (Link) meint:
(14.1.2009 um 16:14) Antworten
Eine grundsätzlich zulässige Meinungsäußerung kann durchaus eine Provokation sein, vgl. die Notwehrprovokationsfälle.
Viele rechtmäßige Handlungen können eine polizeirechtlich abzuwehrende Gefahr darstellen. Hier kommt z.B. der viel zitierte Beispielfall mit der Puppe im Schaufenster und der Passantenmenge, welche den Verkehr blockiert, zum tragen.
Sowohl die Puppe wie auch das Anschauen der Puppe sind völlig zulässig. Dennoch kann die Polizei einerseit gegen den Aussteller der Puppe und andererseits gegen jeden einzelnen "Blockierer" vorgehen.
Das "Schöne" am Gefahrenabwehrrecht ist, dass nicht die Rechtswidrigkeit einer Handlung (oder eines Zustandes wie hier) ausschlaggeben ist, sondern die davon ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Im Übrigen habe ich durchaus abgewogen. Die Demonstrationsfreiheit der nicht randalierenden Teilnehmer überwiegt eindeutig diese zumindest im Bewußtsein der Provokationswirkung ausgehängten Flagge.
Lutz meint:
(14.1.2009 um 16:31) Antworten
Der Vergleich zur Notwehrprovokation geht fehl, da hier das Bewerfen des Fensters gerade nicht provoziert werden sollte.
Zweitens hinkt auch der Vergleich zum Schaufensterpuppenfall (ohnehin ein sehr trauriges Urteil): Wie Du selbst schreibst, ist hier "Sowohl die Puppe wie auch das Anschauen der Puppe völlig zulässig".
So verhielt es sich hier ja gerade nicht, weil zwar das Aufhängen der Flagge zulässig war, das Bewerfen des Fensters mit Gegenständen aber gerade nicht.
Außerdem denke ich nicht, dass die Flagge mit dem Bewusstsein aufgehängt wurde, dass sich Teilnehmer der Demonstration zu solchen Taten hinreissen lassen.
Malte S. (Link) meint:
(14.1.2009 um 16:45) Antworten
In der Notwehrprovokation wird ein grundsätzlich zulässiges Verhalten zur Provokation eingesetzt. Insofern läßt sich damit der Trugschluss aufheben, dass ein zulässiges Verhalten keine Provokation darstellen könne.
Auch ist sowohl das Aufhängen der Flagge wie auch die Demonstration rechtmäßig. Die Steinewerfer haben hier sicherlich keine großartig schützenswerte Position. Aber um die geht es auch nicht, sondern um das Demonstrationsrecht der nicht randalierenden Teilnehmer. Beachtet man dies und will zugleich auch nicht in das Recht auf Meinungsfreiheit eingreifen, dann müsste man die Situation sich einfach weiterentwickeln lassen. Dies wiederrum hätte zu einer weitaus schlimmeren Lage für alle führen können. Deshalb musste eins von beiden eingeschränkt werden.
Einmal ganz davon abgesehen, dass kein Verschulden erforderlich ist und damit das Wissen um die Provokationswirkung höchstens in der Ermessensabwägung einzustellen ist, grenzt es schon an absolute Blindheit, eine solche Wirkung nicht zumindest als gut möglich vorhersehen zu können. Wer bei einer Demonstration gegen einen kriegführenden Staat dessen Symbole aufhängt muss sich bewußt sein, dass dies provozierend wirkt.
Nur als Ergänzung: Ich bin der Ansicht, dass die Kosten bei Inanspruchnahme des Zweckveranlassers immer vom Staat zu tragen sind. Leider ist das in der Praxis nicht so. Die weitergehende Beschlagnahme ist natürlich völlig unzulässig.
Dirk D. meint:
(14.1.2009 um 18:12) Antworten
Ob Neonazis oder Islamisten: Das Vermummungsverbot, das Einschreiten bei Hetzparolen ("Tod den Juden") und Holocaust-Relativierungen ("Gaza = Auschwitz") muss konsequent umgesetzt werden – überall, nicht nur in Duisburg.
Es darf nicht sein, dass islamistische Demonstranten eine Art Kulturbonus erhalten, der quasi Narrenfreiheit bedeutet.
Hannes meint:
(14.1.2009 um 18:55) Antworten
Ich beneide auch ehrlich gesagt den Entscheidungsträger nicht.
Wieso? Augen auf bei der Berufswahl.
Aber sei beruhigt, ihm wird schon nichts passieren. Das ist das schöne am Beamtentum. Nur wenn es sich gar nicht mehr vermeiden lässt, wird eine Alibibestrafung vorgenommen.
Er hatte die Wahl entweder mit zu wenigen Beamten gewaltsam eine Demo von Demonstranten mit Migrationshintergrund aufzulösen oder wahlweise eine Israelische Flagge abhängen zu lassen…
Er hatte auch die Wahl sich ans Funkgerät zu hängen, Verstärkung herbeizurufen und die Wohnung des Fahnenaufhängers zu schützen.
Er hatte auch die Wahl gehabt mal Eier in der Hose zu zeigen und es alleine mit seinen Leuten zu versuchen
Vor der Veranstaltung hatte er sogar noch die Wahl den Einsatz vernünftig zu planen und sich zu informieren.
Werner Grade meint:
(14.1.2009 um 23:25) Antworten
Prozessdieter IQ 141, „erstreitet“ gegen Sozialamt in über 230 Prozessen irgendwelche Kleinigkeiten, die einem Sozialhilfeempfänger wohl zustehen, denn sonst hätte er sie ja nicht erstritten.
Wenn er sich dann ungerecht behandelt fühlt, flippt er aus und beleidigt Prozessbeteiligte.
Das ist sicher zu verurteilen.
Aber das ist seine Mentalität.
Mehr Sorgen macht mir allerdings, daß „Sozialerfahrende“ Verwaltungsleute es erst soweit kommen lassen und damit den Dreutschen Steuerzahler mit ca 200.000 € belasten .
Mit freundlichen Grüßen
Werner Grade
carlo meint:
(15.1.2009 um 09:19) Antworten
@38 malte: "Viele rechtmäßige Handlungen können eine polizeirechtlich abzuwehrende Gefahr darstellen".
Dieser Gedanke, in Deutschland auch gern von Herrn Schäuble vertreten, ist die Grundlage der kommenden Dikatatur. Diese wird nicht von bösen " Nazis" wie mir errichtet, sondern von den religiös-faschistoiden Migranten, assistiert von wirklichkeitsverweigernden Gutmenschen.
MTK meint:
(15.1.2009 um 19:59) Antworten
Flaggen:
Ich kann 28 und 32 nur zustimmen. In meinen Augen haben die Polizisten das Bestmögliche getan. Die Argumente hier nochmal zu wiederholen, spar ich mir und Euch.
SOKO Flagge meint:
(15.1.2009 um 21:47) Antworten
MTK: Das ist schön für Sie. Sie stehen damit allerdings mit dem Grundgesetzt in Konflikt. Ich lege Ihnen daher nahe, Ihre Meinung zu überdenken oder anderenfalls deutschen Boden so bald wie möglich zu verlassen.
Mich würde mal interessieren was die Polizistenversteher gesagt hätten, wenn die Demonstranten eigenmächtig in die Wohnung eingedrungen wären, um die Flaggen zu entfernen, also exakt das getan hätten, was nun die Polizisten getan haben. Würden Sie dann diese Demonstranten dafür loben, dass sie die Lage entschärft haben?
Wohl kaum. Damit ist Ihre Heuchlerei auch schon entlarvt. Die Polizisten haben sich zu Komplizen gemacht. D.h. genauer gesagt, muss erstmal nachgewiesen werden, dass jemals eine tatsächliche Bedrohung und Gefahr bestand. Das sehe ich nämlich überhaupt nicht. Bei friedlichen Demonstrationen hat die Polizei doch sonst auch keine Skrupel Demonstranten zu Brei zu schlagen und zum Steinewerfen aufzurufen ("G8-Gipfel in Heiligendamm").
Sehen wir den Tatsachen doch ins Auge: Die deutsche Polizei ist unmotiviert und völlig unfähig. Ein grüner Sauhaufen. Jetzt auch in blau. Und sonst gar nichts.
Th. Koch meint:
(16.1.2009 um 09:31) Antworten
Man muss das Ergebnis nicht schön finden, aber das deutsche Polizeirecht läßt sich in einer Weise interpretieren, die zur Zulässigkeit des Vorgehens gegen die Flagge (unabhängig von der dargestellten Nationalität) führt: Wer nämlich durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass andere eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit auslösen, und dies als voraussehbar in Kauf nimmt, ist selbst für die betreffende Gefahr verantwortlich (sog. "Zweckveranlasser"). Dabei soll es nicht einmal darauf ankommen, ob der Betreffende den Eintritt der Gefahr für die öff. Sicherheit oder Ordnung selbst will; Voraussehbarkeit (und damit Inkaufnahme) reicht grds. aus. Ein Disziplinarverfahren gegen die handelnden Beamten wäre daher nur geeignet, diese Skurrilität des dt. Polizeirechts aufzudecken.
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Prozess-Dieter zeigt, wie geschickte Kriminelle die psychiatrischen Gutachten zu ihrem Vorteil nutzen. Für die Gesellschaft kann das nachteilig sein, denn so werden auch richtig Gefährliche wieder auf die Gesellschaft losgelassen http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0
Na, das wär auch noch schöner. So wie alle anderen – erst die Wahl in den Betriebsrat, DANN ins Bordell. Man kann doch hier nicht mir nichts, dir nichts die Regeln ändern :-D
"Sie [die Polizeibeamten] erteilten P.s Freund einen Platzverweis aus dessen Wohnung."
Wie bitte?
M. Boettcher
Zur Flaggenpolizei: Wenn Deutschland KEIN Polizeistaat wäre, müßte allerspätestens bei dem Platzverweis aus der Wohnung ein (durchaus auch wörtliches) "Verpiß dich" an die Polizisten möglich sein, ohne daß die irgendeine wie auch immer geartete Handhabe dagegen hätten. Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Recht auf freie Wahl des Aufenthalts und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Aber Deutschland ist ja "frei".
Aber was wird den Verantwortlichen passieren: Natürlich wie üblich nix, dabei haben die reihenweise schwerwiegende Verbrechen zu verantworten.
@3, @4
Das Sahnehäubchen gibt's noch zum Schluss:
"Denn noch ist nicht einmal geklärt, wer für die Kosten der durch die Polizei eingetretenen Tür aufkommt."
Die Flagge wird auch auf der anderen Seite diskutiert: http://tinyurl.com/9cwo2p (CopZone)
@Horst Mahler:
Der nutzt das Gericht als Bühne. Und die SZ (und leider auch das lawblog) sorgen für das nötige Rampenlicht.
Ich finde es etwas verlogen, wenn die SZ darüber einen Artikel verfaßt, wie sich Mahler vor Gericht präsentieren kann. Wenn sie keinen Artikel über den Prozeß geschrieben hätte, wäre die Bühne schon gleich mal etwas kleiner. Warum ignoriert man solche Prozesse nicht einfach?
Wenn schon das Zeigen der israelische Flagge provozierend wirkt, wieviel mehr provoziert dann ein Jude am Rand der Demonstration ???
Die Polizei sollte diese Personen (vorübergehend?) in Schutzhaft nehmen (ersatzweise kann auch eine zu gründende muslimische Schutztruppe, passenderweise nach dem weisen Saladin, dem Eroberer Jerusalems, bekannt aus Lessings ‘Nathan der Weise’ “Saladins Armee” Abk. “SA” dies übernehmen; die Polizei bräuchte nur am Rand stehend, die Rechtstaatlichkeit der Aktion überwachen…)
UUPS, an irgendwas erinnert mich das… ich muss mal ins Geschichtsbuch schauen…
>Sarkasmus off<
Wer bitteschön ist so blöd, sich zuerst einen anzusaufen und danach ins Bordell gehen zu wollen? Da ist der Hänger und eine eventuelle Abzocke durch die Hure ja schon vorprogrammiert. Oder mußten sich die Elitepolizisten für einen Gang ins Bordell erst einmal den nötigen Mut antrinken? Ist ja noch peinlicher.
zu "Reitende Boten"
Dummerweise glauben viele Leute die Online Banking nutzen tatsächlich, dass das Geld in Echtzeit auf dem anderen Konto gutgeschrieben wird. Und auch am Wochenende. Und schreiben dann böse Emails wo denn die Ware bleibt, die Zahlung sei doch längst weg.
@Flaggenpolizei: Gehört mittlerweile eine ordentliche Portion Antisemitismus zur Einstellungsvoraussetzung bei der Polizei???
@Flaggenpolizei: Ah ja, da sind die PI-Soldaten plötzlich ganz still, ist ja merkwürdig.
@Bordell-Trottel: Das ist also UNSER Sondereinsatzkommando, sprich, die Elite der vom Steuerzahler finanzierten Aufpasser….
Nun ja,
polizeilich erzwungenes Abhängen von Flaggen im rechtlichen Limbus ist ja nichts neues, ich erinnere an das Verhalten der "Ordnungs"-Hüter während des Bush Besuchs 2005 in Mainz. Da wurden auch reihenweise Transparente aus Privatwohnungen entfernt und sogar zu diesem Zwecke eine Wohnung aufgebrochen.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19655/1.html
Nicht auszudenken, wenn sich ein paar Secret Service Beamte provoziert gefühlt hätten…
Ich verstehe nicht, wieso unsere Polizei einen Wohnungseinbruch begeht, um dann jüdische Symbole runterzureißen.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht laut Grundgesetz. Eine Fahne eines Mitglieds der Vereinten Nationen ist keine Gefahr.
War da nicht vor 70 Jahren einmal so etwas Ähnliches?
Das macht mich wütend. Sehr wütend.
Was passiert als nächstes? Irgendeinem islamischen Mob gefällt eine nahgelegene Synagoge nicht? Reißt die Polizei dann zur Deeskalation die Synagoge ab?
Zu Rolf-Dieter K.: Schon mal daran gedacht, dass er einfach krank ist? <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Querulantenwahn" rel="nofollow">Das</a> hat er sich bestimmt nicht freiwillig ausgesucht. Und wenn er jetzt eine angemessene Behandlung bekommt ist das allemal besser als Knast; ganz sicher ist das weder "Eine Art Freibrief für den Querulanten." noch zeigt es "wie geschickte Kriminelle die psychiatrischen Gutachten zu ihrem Vorteil nutzen".
Ohne die Aktion der Polizei gutheißen zu wollen, muss ich dazu sagen, dass die Polizei wohl aufgrund fehlerhafter Personalplanung keine andere Möglichkeit hatte, die eh schon aufgeputschte Stimmung einzudämmen. Das ist ein klassischer Fall des Zweckveranlassers im POR.
Die andere Möglichkeit wäre gewesen, in diesem Moment die Demonstration aufzulösen. Gerade bei Demonstrationsauflösungen und -verschiebungen (räumlich wie zeitlich) wurden den Ordnungsbehörden oft genug BVerfG-Urteile um die Ohren gehauen, weil sie zu offensiv reagierten. Vielleicht halten sie sich (auch) aus diesem Grund mit Auflösungen sehr zurück.
Würde nämlich zu offenherzig mit Auflösungen umgegangen werden, wäre es für Gegner der jeweiligen Demo oft ein Leichtes, diese durch provokante Aktionen zu verhindern.
Ein Armutszeignis für die wehrhafte Demokratie!
Ich frage mich, ob es in einer Polizeiführung, die das gewaltsame Eindringen in eine Wohnung und die Entfernung des Davidsterns am Fenster angeordnet hat, noch das geringste politische Gespür gibt. Ein solcher ungeheuerlicher Vorgang kann ja nicht ohne den historischen Kontext gerade in Deutschland bewertet werden. Das wirft die besorgte Frage auf, welches Bildungsniveau wird hier zu Lande bei Polizeiführern und ihren Pressesprechern vorausgesetzt? Zitat: Der Sprecher der Duisburger Polizei, Ramon van der Maat, verteidigte auf NRZ-Anfrage das Vorgehen der Polizei und machte dem Besitzer der Wohnung den Vorwurf, er habe nur provozieren wollen.
Es war dem gegenüber das gute Recht der Bewohner am Demonstrationsweg an ihrem Fenster friedlich "Flagge zu zeigen"
Dass in den Straßen Tausende islamische Fanatiker wüten und sich mit der Terror-Organisation Hamas solidarisieren, um uns gegenüber derartig offen ihre Feindschaft zu bekunden, ist mehr oder weniger Neuland.
Die Vorgehensweise der Polizei wäre verzeihlich gewesen, wenn deren Verantwortliche hinterher gesagt hätten: “Unsere Aktion war gut gemeint, sollte deeskalieren, aber sie war unüberlegt und ein Fehler, den wir nicht wiederholen werden. Die Gefahr ging von den Steinewerfern aus…”
Man ist aber, gültiges Recht brechend, den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und rechtfertigt dieses Vorgehen im Nachhinein auch noch, sehr zur Freude der Fanatiker, die sich bestätigt fühlen und ihrerseits aus diesem Ereignis etwas gelernt haben:
Sie haben die Botschaft mitgenommen, dass der Staat für sie vollstes Verständnis zeigt, sofern sie “in Fahrt geraten”, sprich die islamübliche Triade, bestehend aus Beleidigtsein, Drohung und Terror zur Anwendung bringen.
Der Bürger hat das “auszuhalten”, der Hamas-Sympathisant hat hingegen nicht einmal die Nationalflagge eines souveränen Staates an einem Fenster auszuhalten, denn schließlich soll dieser ja vernichtet werden, worunter die Fanatiker übrigens ihren “Frieden” verstehen – und nicht in irgendeiner Form von Koexistenz.
Es wurde für die Vernichtung eines Staates demonstriert, der seit Jahren mit Raketen beschossen wird und sich nun dagegen zur Wehr setzt. Und genau in dieser Situation zeigt jemand tatsächlich Flagge. So etwas sollte doch seitens der Staatsgewalt eher als “Zivilcourage” betrachtet werden denn als “Provokation”.
Die Duisburger Konstellation erweist sich geradezu als vergleichbar mit der Zeit kurz vor dem Nationalsozialismus. Auf der Straße toben Kräfte, die die Demokratie abschaffen wollen und die sich durch Juden “provoziert” fühlen.
Das die Aktion der Polizisten unangemessen war steht außer Frage. Aber ob es wirklich nötig war mit den israelischen Flaggen zu provozieren …
Vermutlich stellen sich die Antideutschen (Text editiert. U.V.)
solche Fragen nicht.
Und genau dieses Argument ist totaler Unsinn. Zum einen, weil es hier nicht um Verfolgung von Minderheiten o.ä. geht, sondern schlicht und ergreifend um Gefahrenabwehrrecht. Der ewige Rückgriff auf die Verantwortung Deutschlands kann nicht dazu führen, dass die Provokation mit bestimmten Mitteln dauerhaft toleriert wird.
Zum anderen auch, weil das Gefahrenabwehrrecht eben so konzipiert ist, dass keine großartige Abwägung und Betrachtung aus allen Blickwinkeln erforderlich ist. Es ist darauf ausgerichtet, eine Gefahrenquelle schnell und verhältnismäßig zu beseitigen.
Die einzig relevante Frage ist, ob hier nicht die Auflösung der Demonstration die bessere Alternative gewesen wäre. Es gibt mE in einer solchen Situation nur die Alternativen "Flagge beseitigen" und "Demonstration auflösen". Also bitte einmal Argumente, warum die Demo auflösen sinnvoller gewesen wäre – insbesondere auch unter BEachtung der Tatsache, dass die Flagge dem Studenten durchaus als Provokation bewußt gewesen sein muss.
Es lohnt, sich die entscheidende Szene bei der Duisburger Anti-Israel-Demonstration genau vor Augen zu führen. Einige der rund 10 000 Teilnehmer entdecken zwei israelische Fahnen im Fenster eines Wohnhauses – und werfen mit Gegenständen. …
… Die Polizei erkennt, dass der eine oder andere Protestler "emotional in Fahrt gerät" und schreitet ein.
Allerdings auf skandalöse Art und Weise. Denn die Beamten schützen nicht die Mieter, die mit dem Flaggenzeigen ihr verbrieftes Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen – stattdessen stürmen sie die Wohnung und reißen die Fahne unter dem Gejohle der Demonstranten herunter. Man liest es und reagiert fassungslos – denn das ist nichts anderes als die Kapitulation des Rechtsstaats.
Eine notwendige Gefahrenabwehr, sagt die Polizei. Ein gleichsam schwaches wie entlarvendes Argument. Denn die Gefahr ging allein von den antiisraelischen Krawallmachern aus. War die Polizei unfähig oder sogar nicht willens, die Randalierer aus dem Verkehr zu ziehen? Beides ist beschämend und inakzeptabel. Die politische Klasse in Berlin und Düsseldorf darf dazu nicht schweigen. Das wäre der zweite Skandal.
Eine Flagge ist keine Provokation.
Eine Demonstration darf in einer Demokratie nicht die Dimension einer Gefahrenlage bekommen.
Wenn aus einer Demonstration eine Gefahr wird, darf und muss die Polizei die freiheitlich-demokratische Grundordung schützen. In diesem Fall hätten Steinewerfer verhaftet, die Demonstration umgeleitet oder aufgelöst werden können.
Und was tun, wenn die Polizeiaufgrund falscher Einschätzung der Demo-Dimension dazu nicht in der Lage gewesen ist?
Meiner Meinung nach die Straftaten der Demonstranten geschehen lassen (war, soweit ich beurteilen kann, ja "nur" Sachbeschädigung? Ob/dass die Wohnung leer ist, hätte durch einfaches Klingeln und Warnen sichergestellt werden können) und mit hoher Auflösung filmen und nachher strafrechtlich aufarbeiten. Auf Youtube (zB) gestellt, hätten sicher welche von den Straftätern identifiziert werden können (man kann ja alle anderen auf dem Film schwärzen, oder?). Oder bin ich zu naiv?
“…..Zwei Minuten später stand erneut die Polizei vor P.s Tür – und zum zweiten Mal an diesem Tag taten die Beamten etwas Unerwartetes: Sie erteilten P.s Freund einen Platzverweis aus dessen Wohnung.”
Das ist ja kurios, Platzverweis in der Wohnung des Freundes. Mit welcher rechtlichen Handhabe ???
@Denny Crane
> Gehört mittlerweile eine ordentliche Portion Antisemitismus
> zur Einstellungsvoraussetzung bei der Polizei???
Mittlerweile? Auf dem rechten Auge blind zu sein war und ist bei der deutschen Polizei Standard. Nicht nur ganz unten, auch ganz oben. So ist das BKA von ehemaligen SS-Angehörigen aus den Ruinen des Reichssicherheitshauptamtes mit alten SS-Kumpels aufgebaut worden. In dieser Tradition steht auch das allumfassende Überwachungsbestreben des BKA.
Unten sieht es genauso aus. Heute muss man nur mal sehen, mit wie viel Mühe, Liebe und Sorgfalt die Polizei Nazi-Demos begleitet, im Gegensatz zu linken Demos. Davon, dass Polizisten ungestraft einen Asylbewerber in einer Zelle verbrennen lassen dürfen, oder schon mal ein abgelehnter Asylbewerber bei der Abschiebung ungestraft erstickt wird, wollen wir gar nicht reden.
Ich wette, die vielleicht straffällig gewordenen Beamten werden sich beim Flaggenvorfall nicht ermittelt lassen, da rein zufällig die Dienstpläne verloren gehen werden und alle beteiligten Beamten nichts gesehen oder gehört haben und sich nicht erinnern können, welche Kollegen denn mit eingeteilt waren.
Sollte wirklich einer gefunden werden, so gibt es höchstens eine Belohnungsversetzung. Im Amtsdeutsch heißt das zwar Strafversetzung, aber die Strafe besteht darin, einen gefahrlosen, stressfreien Eierschaukeljob ohne Leistungsanforderungen bis zur Pension zu bekommen.
die geschichte stimmt so nicht ganz. ein banker erzählte mir vor einigen wochen, das die überweisungen, auch wenn sie online getätigt werden, von einem sachbearbeiter (oder banker, wie ihr wollt) überprüft und dann per hand freigeschaltet wird. jede/r hat einen bestimmten "kundenstamm", welcher ca. 100 personen beträgt. grund für diese methode ist im grunde, eventuelle fehler (zahlendreher beim konto, fehler in der namensangabe etc.) zu korrigieren und somit eine überweisung zu gewährleisten.
@SEK schlaeger
1. die 3 sind ausgebildet in mindestens einer kampfsportart -> mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
2. sie waren zu dritt -> mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich…
warum wird nicht wegen gefaehrlicher koerperverletzung ermittelt, sondern nur wegen koerperverletzung? mal von ihrer beruflich moralischen verantwortung abgesehen.
@25: Dann hat dir der Banker vermutlich einen Bären aufgebunden.
Wenn die Daten stimmen, also Kontoinhaber passt zu Kontonummer und BLZ, dann kann der Sachbearbeiter auch nichts feststellen, was der Computer nicht schneller und effizienter feststellen kann. Und soviel Intelligenz traue ich Banken schon zu, dass sie wenn sie wirklich kontrollieren, nur die Sachen kontrollieren, die der Computer als möglicherweise fehlerhaft ausspuckt.
@Flagge:
Wenn man mal alle Implikationen für den Rechtsstaat etc beiseite lässt und rein pragmatisch denkt, stellt man fest:
So hat man zwar eine kaputte Tür, verhindert wurde aber eventuell die komplette Plünderung/das Abfackeln der Bude.
Na gut, ich weiß nicht, ob die Stimmung vor Ort wirklich so aufgeheizt war, dass so eine Eskalation drohte. Aber der Artikel lässt durchklingen, dass die Beamten vor Ort sich wohl mit dem eventuell nötigen Schutz der Wohnung überfordert sahen. Da ist so eine Aktion vielleicht politisch wenig feinfühlig, pragmatisch betrachtet aber wie gesagt das Beste. Wer behauptet, die Beamten vor Ort hätten damit selbst und bewußt irgend eine politische Aussage tätigen wollen, tut ihnen damit unrecht. Ich mag meine Polizisten pragmatisch und unpolitisch.
Jedenfalls würde ich nicht auf den Beamten der vor Ort die Entscheidung getroffen hat einprügeln, sondern mich fragen, wer für die offensichtliche Unterbesetzung mit Polizisten gesorgt hat.
@20 (Malte S.):
> Also bitte einmal Argumente, warum die Demo
> auflösen sinnvoller gewesen wäre – insbesondere
> auch unter BEachtung der Tatsache, dass die Flagge
> dem Studenten durchaus als Provokation bewußt
> gewesen sein muss.
Ganz einfach. Weil es RECHTMÄSSIG ist, eine isrealische Flagge aus dem Fenster zu hängen. Und weil es demgegenüber RECHTSWIDRIG ist, das enstprechende Fenster mit Gegenständen zu bewerfen und den Wohnungsinhaber zu beleidigen.
Das ist doch ziemlich einfach zu verstehen, oder?
28Michael,
selbst wenn die Aktion das geringste von vielen Übeln war sollte die Polizei hier geradestehen und für ihre Fehler zur Verantwortung gezogen werden. Denn es kann ja auch nicht sein dass der gesetzestreue Bürger einen Schaden nimmt weil es die Polizei nicht schafft die Gesetzlosen an ihren Straftaten zu hindern
Wer das Ausländerrückführungsgesetz, im Konzept rechtsradikaler Parteien ein wichtiger Programmpunkt, ablehnt, braucht sich jetzt nicht aufzuregen, wenn die Migranten aus den islamischen Ländern Probleme bereiten, über die man als Gutmensch ungern liest.
Das Abhängen der Fahne war richtig und logisch, finde ich.
Denn die fliegenden Gegenstände waren eine weit größere Gefahr. Sowohl für das Eigentum des Flaggenzeigers als auch für alle anderen Fenster und Personen in der Schußlinie.
Daß man die Tür auch anders aufbekommen hätte – ok, das passiert.
Der Schaden wird auch nicht ersetzt werden, denke ich, weil der gute Mann ja unten stand um die Reaktionen auf seine – offenbar bewusste – Provokation zu beobachten.
Das hätte er mal besser nicht an die große Glocke gehängt.
Der Fehler lag eine Ebene höher, nämlich in der Planung.
Und das hat, wie Hannes (@24) schon geschrieben hat, Methode.
Wäre es eine linke Demo gewesen, dann hätte es im Vorfeld hunderte von illegalen Hausdurchsuchungen gegeben, ein 10 oder 100faches an Aufgebot und eine vollständige Video-Dokumentation jedes einzelnen Teilnehmers.
Aber so ist das mit den Krähen und man braucht sich nicht zu wundern, daß sich das rumspricht.
Wenn sich die Exekutive zum Handlanger islamistischer Verbrecher macht, dann untergräbt sie jegliches Vertrauen in den Rechtsstaat grundsätzlich. Die Opfer sind zu gewaltsamem Widerstand berechtigt – jedenfalls nach Maßgabe der europäischen Rechts- und Moralphilosophie. Das Gewaltmonopol des Staates kann unter diesen Bedingungen nicht mehr Geltung beanspruchen. Damit handelt die Polizei exakt wie die Gestapo, die den Verbrechern vor 70 Jahren zuwillen war. Seit dem Duisburger Fenstersturz steht unser Gemeinwesen vor einem Abgrund.
Wenn Beamte und Inhaber öffentlicher Ämter angesichts eines solch dramatischen Falles von verletzten Gefühlen faseln, so zeugt das entweder von fortgeschrittener Blödheit, Komplizenschaft oder vollständiger ideologischer Korruptheit.
Die Polizei hat sich bzgl. der Flagge auf jeden Fall falsch verhalten. Es kann und darf nicht sein, das eine gewalttätige Menge das vorgehen der Polizei diktiert.
Was dazu geführt hat, wissen sie wahrscheinlich selbst nicht. Wie man so liest, scheint die Polizei schlecht vorbereitet gewesen zu sein.
Ich beneide auch ehrlich gesagt den Entscheidungsträger nicht. Er hatte die Wahl entweder mit zu wenigen Beamten gewaltsam eine Demo von Demonstranten mit Migrationshintergrund aufzulösen oder wahlweise eine Israelische Flagge abhängen zu lassen…
@Bibi Nr. 23
"Das ist ja kurios, Platzverweis in der Wohnung des Freundes. Mit welcher rechtlichen Handhabe ???"
Es ist die Wohnung des Freundes. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt also nur für den Freund, nicht für dessen Besuch. Das Recht auf die freie Wahl meines Aufenthaltsortes wird bei jedem Platzverweis eingeschränkt. Wenn von dem Besuch eine Gefahr ausgeht, darf die Polizei ihm einen Platzverweis aussprechen und ihm das weitere Betreten der Wohnung verbieten. S. §34 Polizeigesetz NRW
Brokdorfurteil mal als Begriff gehört? Die Demonstrationsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte – mE weitaus wichtiger als das Eigentum. Nur weil ein Teil einer Demonstration gewalttätig wird, darf keine Demonstration aufgelöst werden. Hier bestht die Möglichkeit, die Randalierer einzeln zu ergreifen und auszusondern oder aber den auslösenden Umstand (wenn er denn mal identifizierbar ist) zu beseitigen. Ersteres ging gerade aufgrund der personellen Situation wohl nicht und ist auch sonst sehr schwer. Letzteres wurde gemacht.
Sicherlich ist es rechtswidrig, mit Steinen auf fremdes Eigentum zu werfen. Wenn es aber nicht möglich ist, dieses Verhalten in der gebotenen Geschwindigkeit zu unterbinden, dann muss die Gefahrenquelle beseitigt werden.
Wer durch eigenverantwortliches Handeln eine Gefahrenquelle schürt – z.B. bewußte Provokation -, der muss auch damit rechnen, dass er in Anspruch genommen wird. Die einzelne Gefahrenbeseitigung (also jeden einzelnen Steinewerfer entfernen) würde zu lange dauern, um von einer effektiven Gefahrenabwehr noch reden zu können.
Hier sind nur zwei Dinge dumm gelaufen:
Zum einen die Personalausstattung. Zum anderen die immerwährende Panikreaktionen auf den Vorwurf des Antisemitismus wenn es um Kritik am Staat Israel geht.
rp-online.de/public/artic...-Klage-gegen-Polizei.html
Student prüft Klage gegen Polizei
Er wolle mit einem Anwalt darüber beraten, sagte der Student am Mittwoch auf ddp-Anfrage in Duisburg. Er forderte die Polizei auf, sich auch bei ihm persönlich zu entschuldigen. Zudem solle die Polizei die konfiszierten Israel-Fahnen wieder zurückgeben, sagte der 25-Jährige. Er wolle anonym bleiben, da es bereits nach der Demonstration Pöbeleien von Islamisten gegen ihn gegeben habe.
—
Die Flaggen sind sogar beschlagnahmt worden ? Unglaublich…
@35 (Malte S.)
Also wenn hier schon abgewogen werden soll, dann doch bitte zwischen der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit, auf die sich der in Anspruch genommene mit Recht berufen kann.
Und wenn man das Aufhängen der Fahne als rechtmäßige Meinungsäußerung einstuft, darf man konsequenterweise auch nicht von einer bewussten Provokation sprechen.
Und was das Ganze mit einer Kritik am Staat Israel und einer darauf beruhenden Panikreaktion zu tun hat, ist mir nicht ganz klar.
Eine grundsätzlich zulässige Meinungsäußerung kann durchaus eine Provokation sein, vgl. die Notwehrprovokationsfälle.
Viele rechtmäßige Handlungen können eine polizeirechtlich abzuwehrende Gefahr darstellen. Hier kommt z.B. der viel zitierte Beispielfall mit der Puppe im Schaufenster und der Passantenmenge, welche den Verkehr blockiert, zum tragen.
Sowohl die Puppe wie auch das Anschauen der Puppe sind völlig zulässig. Dennoch kann die Polizei einerseit gegen den Aussteller der Puppe und andererseits gegen jeden einzelnen "Blockierer" vorgehen.
Das "Schöne" am Gefahrenabwehrrecht ist, dass nicht die Rechtswidrigkeit einer Handlung (oder eines Zustandes wie hier) ausschlaggeben ist, sondern die davon ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Im Übrigen habe ich durchaus abgewogen. Die Demonstrationsfreiheit der nicht randalierenden Teilnehmer überwiegt eindeutig diese zumindest im Bewußtsein der Provokationswirkung ausgehängten Flagge.
Der Vergleich zur Notwehrprovokation geht fehl, da hier das Bewerfen des Fensters gerade nicht provoziert werden sollte.
Zweitens hinkt auch der Vergleich zum Schaufensterpuppenfall (ohnehin ein sehr trauriges Urteil): Wie Du selbst schreibst, ist hier "Sowohl die Puppe wie auch das Anschauen der Puppe völlig zulässig".
So verhielt es sich hier ja gerade nicht, weil zwar das Aufhängen der Flagge zulässig war, das Bewerfen des Fensters mit Gegenständen aber gerade nicht.
Außerdem denke ich nicht, dass die Flagge mit dem Bewusstsein aufgehängt wurde, dass sich Teilnehmer der Demonstration zu solchen Taten hinreissen lassen.
In der Notwehrprovokation wird ein grundsätzlich zulässiges Verhalten zur Provokation eingesetzt. Insofern läßt sich damit der Trugschluss aufheben, dass ein zulässiges Verhalten keine Provokation darstellen könne.
Auch ist sowohl das Aufhängen der Flagge wie auch die Demonstration rechtmäßig. Die Steinewerfer haben hier sicherlich keine großartig schützenswerte Position. Aber um die geht es auch nicht, sondern um das Demonstrationsrecht der nicht randalierenden Teilnehmer. Beachtet man dies und will zugleich auch nicht in das Recht auf Meinungsfreiheit eingreifen, dann müsste man die Situation sich einfach weiterentwickeln lassen. Dies wiederrum hätte zu einer weitaus schlimmeren Lage für alle führen können. Deshalb musste eins von beiden eingeschränkt werden.
Einmal ganz davon abgesehen, dass kein Verschulden erforderlich ist und damit das Wissen um die Provokationswirkung höchstens in der Ermessensabwägung einzustellen ist, grenzt es schon an absolute Blindheit, eine solche Wirkung nicht zumindest als gut möglich vorhersehen zu können. Wer bei einer Demonstration gegen einen kriegführenden Staat dessen Symbole aufhängt muss sich bewußt sein, dass dies provozierend wirkt.
Nur als Ergänzung: Ich bin der Ansicht, dass die Kosten bei Inanspruchnahme des Zweckveranlassers immer vom Staat zu tragen sind. Leider ist das in der Praxis nicht so. Die weitergehende Beschlagnahme ist natürlich völlig unzulässig.
Ob Neonazis oder Islamisten: Das Vermummungsverbot, das Einschreiten bei Hetzparolen ("Tod den Juden") und Holocaust-Relativierungen ("Gaza = Auschwitz") muss konsequent umgesetzt werden – überall, nicht nur in Duisburg.
Es darf nicht sein, dass islamistische Demonstranten eine Art Kulturbonus erhalten, der quasi Narrenfreiheit bedeutet.
Wieso? Augen auf bei der Berufswahl.
Aber sei beruhigt, ihm wird schon nichts passieren. Das ist das schöne am Beamtentum. Nur wenn es sich gar nicht mehr vermeiden lässt, wird eine Alibibestrafung vorgenommen.
Er hatte auch die Wahl sich ans Funkgerät zu hängen, Verstärkung herbeizurufen und die Wohnung des Fahnenaufhängers zu schützen.
Er hatte auch die Wahl gehabt mal Eier in der Hose zu zeigen und es alleine mit seinen Leuten zu versuchen
Vor der Veranstaltung hatte er sogar noch die Wahl den Einsatz vernünftig zu planen und sich zu informieren.
Prozessdieter IQ 141, „erstreitet“ gegen Sozialamt in über 230 Prozessen irgendwelche Kleinigkeiten, die einem Sozialhilfeempfänger wohl zustehen, denn sonst hätte er sie ja nicht erstritten.
Wenn er sich dann ungerecht behandelt fühlt, flippt er aus und beleidigt Prozessbeteiligte.
Das ist sicher zu verurteilen.
Aber das ist seine Mentalität.
Mehr Sorgen macht mir allerdings, daß „Sozialerfahrende“ Verwaltungsleute es erst soweit kommen lassen und damit den Dreutschen Steuerzahler mit ca 200.000 € belasten .
Mit freundlichen Grüßen
Werner Grade
@38 malte: "Viele rechtmäßige Handlungen können eine polizeirechtlich abzuwehrende Gefahr darstellen".
Dieser Gedanke, in Deutschland auch gern von Herrn Schäuble vertreten, ist die Grundlage der kommenden Dikatatur. Diese wird nicht von bösen " Nazis" wie mir errichtet, sondern von den religiös-faschistoiden Migranten, assistiert von wirklichkeitsverweigernden Gutmenschen.
Flaggen:
Ich kann 28 und 32 nur zustimmen. In meinen Augen haben die Polizisten das Bestmögliche getan. Die Argumente hier nochmal zu wiederholen, spar ich mir und Euch.
MTK: Das ist schön für Sie. Sie stehen damit allerdings mit dem Grundgesetzt in Konflikt. Ich lege Ihnen daher nahe, Ihre Meinung zu überdenken oder anderenfalls deutschen Boden so bald wie möglich zu verlassen.
Mich würde mal interessieren was die Polizistenversteher gesagt hätten, wenn die Demonstranten eigenmächtig in die Wohnung eingedrungen wären, um die Flaggen zu entfernen, also exakt das getan hätten, was nun die Polizisten getan haben. Würden Sie dann diese Demonstranten dafür loben, dass sie die Lage entschärft haben?
Wohl kaum. Damit ist Ihre Heuchlerei auch schon entlarvt. Die Polizisten haben sich zu Komplizen gemacht. D.h. genauer gesagt, muss erstmal nachgewiesen werden, dass jemals eine tatsächliche Bedrohung und Gefahr bestand. Das sehe ich nämlich überhaupt nicht. Bei friedlichen Demonstrationen hat die Polizei doch sonst auch keine Skrupel Demonstranten zu Brei zu schlagen und zum Steinewerfen aufzurufen ("G8-Gipfel in Heiligendamm").
Sehen wir den Tatsachen doch ins Auge: Die deutsche Polizei ist unmotiviert und völlig unfähig. Ein grüner Sauhaufen. Jetzt auch in blau. Und sonst gar nichts.
Man muss das Ergebnis nicht schön finden, aber das deutsche Polizeirecht läßt sich in einer Weise interpretieren, die zur Zulässigkeit des Vorgehens gegen die Flagge (unabhängig von der dargestellten Nationalität) führt: Wer nämlich durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass andere eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit auslösen, und dies als voraussehbar in Kauf nimmt, ist selbst für die betreffende Gefahr verantwortlich (sog. "Zweckveranlasser"). Dabei soll es nicht einmal darauf ankommen, ob der Betreffende den Eintritt der Gefahr für die öff. Sicherheit oder Ordnung selbst will; Voraussehbarkeit (und damit Inkaufnahme) reicht grds. aus. Ein Disziplinarverfahren gegen die handelnden Beamten wäre daher nur geeignet, diese Skurrilität des dt. Polizeirechts aufzudecken.
Für die Verkürzung der Banküberweisungsfristen gibts jetzt ne Petition beim Deutschen Bundestag: https://epetitionen.bunde...;sa=details;petition=1860