22.1.2009

Hoher Schaden

Ein Mandant hatte einen Verkehrsunfall. Er war schuld. Der Schaden seeeehr hoch. Die Haftpflichtversicherung stufte ihn etliche Klassen zurück. Weit mehr, als er erwartet hatte. Telefonische Auskunft: “Das liegt an der Höhe des Schadens.”

Richtet sich der Rabattverlust wirklich nach dem Betrag, den die Autoversicherung zahlen musste? Ich dachte bisher, es kommt nur auf die Zahl der Unfälle an, wobei die Versicherer ihre Rückstufungstabelle selbst gestalten können.

Da wir das Thema nur beiläufig streiften, will der Mandant zunächst mal selbst googeln und mir Bescheid sagen. Rechtsberatung mal andersrum.

21 Kommentare zu “Hoher Schaden”

  1. elgeh meint: (22.1.2009 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Merkwürdig… Hat Ihr Mandant keine Versicherungsbedingungen / ABG erhalten? Dort wäre z.B. auch die Rückstufung im Schadensfall geregelt (zumindest bei meiner Versicherung).

  2. handyaner meint: (22.1.2009 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    ggf. die versicherung wechseln

  3. Jings meint: (22.1.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Bei meiner Versicherung spielt die Höhe des Schadens keine Rolle. Die Zahl der Unfälle mit Schuld bzw. Teilschuld ist ausschlaggebend.

  4. Istador (Link) meint: (22.1.2009 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Bei dem Link zur Rückstufungstabelle steht doch eindeutig:
    "Die Höhe der Rückstufung ist vom Umfang des Schadens abhängig und bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich geregelt."

    "Umfang des Schadens" bedeutet für mich so ziemlich das gleiche wie die "Höhe des Schadens", wobei Umfang wohl den Schaden als ganzes Betrachtet und nicht nur die Höhe der Schadenssumme, also auch Art des Schadens und Schuld/Teilschuld.

  5. R AJM (Link) meint: (22.1.2009 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Schlicht und ergreifend Unsinn, mit der Schadenshöhe hat die Rückstufung gar nichts zu tun.

  6. gESTALTUNGSmETZGER (Link) meint: (22.1.2009 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    vielleicht aggiert die Versicherung getreu dem Motto "Versuchen kann man's ja mal"…?

  7. gant meint: (22.1.2009 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe, dass es nur materieller und nicht gesundheitlicher Schaden der Beteiligen war.

    In dem Fall kommen mir immer Szenarien aus Burnout in den Sinn, wo es das Ziel ist, möglichst hohe Schäden zu verursachen. – Frage: hat derjenige aus Ihrem Artikel "gewonnen", also den höchstmöglichen Sachschaden erreichen können? (Satellschlepper mit Oldtimer & Ferraris zum umkippen gebracht auf einen Antikmöbel-Transporter, der dann eine Marmorfassade eingerissen, Feuer gefangen und ein halbes Villenviertel niedergebrannt hat.. ;-)

  8. Handle (Link) meint: (22.1.2009 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @gant du hast den Gefahrgut-Transporter mit hochgiftigen Chemikalien vergessen, der durch den Unfall verunglückte und dessen Ladung sich weit verteilte, sodass der gesamte Boden in dem Bereich abgetragen und erneuert werden muss ;)

  9. Chris meint: (22.1.2009 um 15:18) AntwortenReply to this comment
  10. Hinterstösser meint: (22.1.2009 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @gant u. handle:

    Was noch noch Möglichkeit wäre um einen hohen Sachschaden zu verursachen – einen Airbus A380 rammen (aber eher nur für Flughafenmitarbeiter die auf dem Rollfeld tätig sind)

  11. Carsten meint: (22.1.2009 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    ALles gar nicht so hypothetisch:
    spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,372427,00.html

  12. Imbissfreund meint: (22.1.2009 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Bei der HUK steht in den AKB, Stand 1.1.2009, eine Tabelle zur Rückstufung. Darin sind nur die Anzahl der Schäden, aber nicht deren Höhe angegeben. Es ist auch keine Fussnote sichtbar. Mußte aus eigenem Interesse gleich mal nachschauen.

  13. wolfi meint: (22.1.2009 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @gant
    also meine version: schulbus abgedrängt, der in eine tankstelle fährt, die mit dem gesamten ort drumherum in die luft geht

  14. max meint: (22.1.2009 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,372427,00.html
    der hat übrigens 22 monate ohne bewährung bekommen

  15. gant meint: (22.1.2009 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Das ausschlaggebende Sahnehäubchen:
    Ein Ausflugsbus, vollbesetzt mit Anwaltsgattinnnen, wurde bei diesem Unfall geschrammt, ein Rücklicht beschädigt. Die Insassen wurden dadurch aufgeweckt bzw erschreckt.
    Teuer kann man sowas dann wohl nur in den USA machen…

  16. Subsumtionsautomat meint: (22.1.2009 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Also ich würde auch die Anzahl der Schäden für das einzig sinnvolle Kriterium halten. Bei der Haftpflicht ist es doch bloss vom Zufall abhängig, ob man einen fast schrottreifen Käfer rammt oder einen nagelneuen Maybach abschießt (es sei denn, man möchte aus letzterem Ereignis schließen, dass man sich regelmäßig auf dem Gelände teurer Golfclubs oder in schicken Villenvierteln herumtreibt, was die Gefahr einen solchen Wagen zu treffen erhöht – ein bißchen weit hergeholt). Und bei der Vollkaskoversicherung wird ein hoher Wert des eigenen Fahrzeugs ja bereits durch die höhere Prämie reflektiert.
    Das so aus dem Bauch heraus – bis jetzt habe ich mich damit auch noch nicht beschäftigen müssen.

  17. Kai meint: (23.1.2009 um 07:56) AntwortenReply to this comment

    Rein logisch wäre aber schon die Herabstufung abhängig von der Schadenshöhe. Ich als Nutzer profitiere natürlich davon, dass ich immer nur eine Stufe hochgestuft werden würde.
    Ist das im Normalfall wirklich so? also von SF 6 auf SF 5 und nicht auf SF 0 ?

  18. whocares meint: (23.1.2009 um 08:13) AntwortenReply to this comment

    @16: Der Zufall spielt aber auch eine Rolle dabei, ob *überhaupt* ein Unfall passiert – manch eine Nachlässigkeit im Verkehr geht glimpflich ab, weil in der Sekunde gerade kein anderer in der Nähe ist (oder der andere besonders gut aufgepasst hat und den Unfall vermeidet). Andersherum sehe ich aber auch die Schadenshöhe nicht ausschließlich dem Zufall geschuldet – manchmal ist zwar der Einschlag nicht mehr zu vermeiden, aber es gibt mehrere Ziele zur Wahl.

    So gesehen fände ich es auch nicht abwegig, die Schadenshöhe als Rückstufungskriterium heranzuziehen (wobei die ganz kleinen Schäden wegen der Rückkaufmöglichkeit sowieso rausfallen).

  19. soapstar666 meint: (23.1.2009 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    Als Mitarbeiter einer deutschen Versicherung kann ich – zumindest für unser Unternehmen – dazu sagen, dass in der Regel nur die Anzahl der Schäden für die Rückstufung verantwortlich ist. Auch im täglichen Gespräch mit Kunden ist mir noch kein Fall angetragen worden, wo die Schadenhöhe die Rückstufung beeinflusst.
    Zumal auch bei Versichererwechseln von Vers. A zu Vers. B die Rabatte weitergegeben werden. Sollte jetzt ein Schaden in 2008 eingetreten sein, erfolgt die Rückstufung in 2009. Wechselt der Versicherungsnehmer nun zum 01.01.2009 die Versicherung, bestätigt Vers. A dem Vers. B auch nur die Anzahl der Schäden, welche für eine Rückstufung zu berücksichtigen sind und nicht die Schadenhöhe.
    Letztlich geben aber die Allgemeinen Kraftfahrtbestimmungen (AKB) des Versicherers immer verlässliche Auskunft. Dort sind die Rückstufungstabellen hinterlegt.

  20. Smithee (Link) meint: (23.1.2009 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    Als Kfz-Produktmanager einer großen dt. Versicherung, der u.a. für die AKB zuständig ist, kann ich meinem Vorredner nur zustimmen: in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Dt. Versicherungswirtschaft (GDV) ist geregelt, dass nur die Anzahl der Schäden für die Rückstufung entscheidend ist.
    Wenn einzelne Versicherer das anders regeln, würde mich das wundern.
    Noch mehr wundert mich allerdings, dass Sie Ihren Mandanten googeln lassen, statt einfach in die Vertragsbedingungen (AKB) zu schauen. Die juristische Expertise einer Internetsuchmaschine dürfte nicht größer und schon gar nicht bindender sein als die vertraglich vereinbarten Konditionen…

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