Herr Dr. zahlt nicht
Soll für einen Mandanten bei der Kassenärztlichen Vereinigung pfänden. Er hat einen niedergelassenen Arzt als Schuldner.
Was es nicht alles gibt.
Soll für einen Mandanten bei der Kassenärztlichen Vereinigung pfänden. Er hat einen niedergelassenen Arzt als Schuldner.
Was es nicht alles gibt.
Auch Ärzten geht es nicht immer gut.
Und bei einem Anwalt als Schuldner wäre das weniger erstaunlich?
@2: Bei einem Anwalt als Schuldner wäre es noch viel erstaunlicher, wenn U.V. bei der Kassenärztlichen Vereinigung pfänden soll. ;-)
@ 2: Nö, eher nicht unüblich.
nicht jeder Arzt ist Dr. …
…und nicht jeder Doktor ist Arzt.
Daß es Ärzte gibt, die Schulden haben, wundert mich ehrlich gesagt nicht so sehr – auch dann nicht, wenn sie einen Doktortitel haben.
Aber als niedergelassener Arzt Schuldner bei der kassenärztlichen Vereinigung zu sein, das hat schon was. ;-)
@7: Hört sich eher so an, als sei die KV Drittschuldner.
@7: Der Arzt ist Gläubiger bei der kassenärztlichen Vereinigung.
Leider gibt es solche Fälle immer wieder…
Bei der KV pfänden?
Wird nix, die verwalten nur und zahlen nicht, zahlen tut die Krankenkasse nach den ausgehandelten Vertägen zwischen KV und Arzt.
Viel Glück
Warum soll denn ein Arzt nicht Schulden machen können? Man kann immer über seine Verhältnisse leben. Siehe USA: Alles auf Pump.
@11: Das stimmt so nicht. Die KKen zahlen die vereinbarten Gesamtvergütungen mit befreiender Wirkung an die KVen. Die Honorarverteilung und -Auszahlung ist Sache der KV.
Schuldner ist aber der Arzt und nicht die KV. Mein Gläubiger kann ja auch nur MEIN Konto pfänden und nicht das meines Arbeitgebers, der mir mein Gehalt auszahlt.
Man kann aber einfach die Forderung des Arztes gegen die KV pfänden und dann entsprechend bei der KV pfänden, sollte die nicht zahlen wollen
Davon, dass die KV nicht zahlen will, steht aber nichts im Sachverhalt. Hier zahlt der Arzt nicht. Ich zitiere: "Herr Dr. zahlt nicht".
@Rockafella: Der Arzt ist Schuldner beim Mandanten aber Gläubiger bei der KV. Deswegen pfändet der Mandant (einfach gesagt) beim Schuldner seines Schuldners. Vergleichbar mit einer Kontopfändung, wo der Schuldner ja auch Gläubiger seiner Bank ist, bei der gepfändet wird. Insofern ist Deine Aussage, dass dein Gläubiger nur DEIN Konto pfänden kann – was nicht mal stimmt – insofern irreführend, weil er, selbst wenn er DEIN Konto pfändet, nicht bei Dir, sondern bei Deiner Bank pfändet.
Solche Fälle werden zunehmen, mit Einführung des Gesundheitsfonds ist das Betreiben einer selbstständigen Praxis unrentabel geworden, die Praxen werden in naher Zukunft mehr oder minder alle dicht machen…
Für einen Psychiater und Psychotherapeut beträgt der Regelsatz pro Patient pro Quartal ~64€ (nach dem Ausschütten dieses Betrages wird zusätzlich geleistete Arbeit exponentiell niedriger bezahlt und wird somit völlig unrentabel), eine qualitativ hochwertige Behandlung ist hierbei nicht mehr möglich.
Das Regelleistungsvolumen der Facharztpraxen wird max. ausreichen, um die Unkosten der Geschäftstätigkeit wieder einzunehmen, für mehr auch nicht.
@17 Das ist mir eigentlich schon alles klar. Bei der Pfändung des Bankkontos der KV wäre es dann aber der Schuldner des Schuldners des Schuldners, der gepfändet würde. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Konten der KV plattgemacht werden, wenn einer ihrer Ärzte irgendwelche Schulden nicht begleicht. Dass die KV dem PfÜB nicht nachkommt, steht wie gesagt nicht im Sachverhalt. Für mich hat sich also bisher noch nichts weiter geklärt.
Aber ich will hier auch niemanden mit meinen Verständnisproblemen langweilen oder gar nerven. :-)
@18:
was meinst du, was allgemeinmediziner bekommen ??
in hb ganze 43 euro pro patient im quartal
Und für das Geld was der Arzt für einen Hausbesuch bekommt, da macht der Handwerker noch nicht einmal die Anfahrt.
Trotzdem schlimm, dass die Leute echt noch glauben den Ärzten geht es allen prima. Auf dem Land und besonders im Osten, mit den vielen alten Leuten, muss man ganz schön hart arbeiten für sein Geld.
Ja, manche glauben noch, dass es den Ärzten gut geht. Dabei ist da Hunger und Elend angesagt.
Komisch, dass das keiner wahrhaben möchte, obwohl es oben ja einzelne Fälle gibt.
Ich bin gespannt, wann der erste Fall auftritt, wo wir Arzt zum Patienten sagt, stirbt schneller!
Jepp, betrifft alle Praxen, auch ein Allgemeinmediziner (im Volksmund Hausarzt ;-) ) läuft gemein hin unter der Fachbezeichnung: Facharzt für Allgemeinmedizin und ist in meine obige Ausführung mit eingeschlossen…
Und was haben Schulden jetzt mit dem Doktortitel zu tun, innerhalb eines Berufsstandes?