4.2.2009

Der Universal-Betreff

In letzter Zeit kriege ich öfter Post von einer ländlichen Polizeidienststelle. Dort laufen Ermittlungen gegen etliche Beschuldigte. Der Betreff ist in allen Schreiben gleich:

Verfahren gegen Bekannt

Den Namen des Beschuldigten kann man sich dann aus dem Text suchen. Oder erraten, falls er nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Aber Hauptsache, der Absender hat keine Arbeit…

24 Kommentare zu “Der Universal-Betreff”

  1. Raoul meint: (4.2.2009 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    schreib jedesmal zurück, dass du keinen mit Namen "Bekannt" vertrittst.

  2. gant meint: (4.2.2009 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe schon die Trotzreaktion…

    wertlose Betreffs – und, ganz wichtig – alle Zahlenwerte als Worte ausschreiben – auch die Aktenzeichen, Geldbeträge, Datumsangaben! :-))
    Da macht Diagonallesen so richtig Freude!

  3. RavoxX meint: (4.2.2009 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Komischer Weise musst du jedes Mal den Betreff neu erfinden oder wie? "Verfahren gegen xyz wegen zyx"? Naja, wie auch immer. Die Polizisten haben ja sonst so viel zu tun, dein Freund und Helfer.

  4. Hootch meint: (4.2.2009 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Betr. Verfahren gegen Bekannt, Az. 12 Js 345/67

    Sehr geehrter Herr Wachtmeister,
    in vorbezeichneter Angelegenheit und bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 03.02.2009 teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich keine Frau und keinen Herrn Bekannt in dieser Sache vertrete.
    Liegt eventuell eine Namensverwechslung vor? Ich bitte um eine kurze Stellungnahme.

    MfG

    Vielleicht nicht 'juristich' genug, war auch nur so ne Idee… :-)

    Grüße!

  5. nachdenklich meint: (4.2.2009 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Wie sagte schon Odysseus: Mein Name ist NIEMAND. Daraus folgt dann ein Verfahren gegen…. Bitte ergänzen Sie sinngemäß.

  6. Lionel Hutz meint: (4.2.2009 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Warum überhaupt "Verfahren gegen Bekannt"? Ist doch Verschwendung. Wenn man nur "Verfahren" schreibt, kann man den Betreff auch in Verfahren gegen Unbekannt benutzen.

  7. RA Junghans meint: (4.2.2009 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @4 (Hootch)

    Abhängig von der Sache, so das ganze überhaupt zuordenbar ist, käme ich vielleicht noch auf den Gedanken, auch das Az (oder was da verwandt wird) zu "vergessen", um da ein wenig von deren eigener Medizin zu verteilen…

  8. Ara meint: (4.2.2009 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Der Betreff hat in etwa soviel Aussagekraft wie ein "Hi"… Hoffentlich hab ich die Polizei jetzt nicht auf falsche Gedanken gebracht.

  9. 12 meint: (4.2.2009 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    "Suche in Nachrichtentext" – tolle Funktion bei mir im Thunderbird hilft finden.

  10. Konstantin meint: (4.2.2009 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    @9
    und wonach willst Du suchen?

  11. Ollitown meint: (4.2.2009 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @10

    Natürlich nach "Bekannt" xD

  12. Dirk meint: (4.2.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Ist doch gar nicht so blöd. Immerhin ist der Betreff selbst bei GPG/PGP verschlüsselten Mails öffentlich lesbar (auch wenn ich denke das die kleine ländliche Polizeidienststelle keine verschlüsselte Mails an Dich verschickt. (Hast Du überhaupt einen Key? ).Wenn man sich die Mails als Postkarte vorstellt ….

  13. Volkswirt meint: (4.2.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @9 – 12: Ich fürchte, es handelt sich um papierene Post…

    @7 (RA Junghans): Gute Idee. Wie wäre es mit "Aktenzeichen: vorhanden" ?

  14. h meint: (4.2.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Immerhin hat die Nachricht ein Betreff.

    Meine Patienten schreiben mit Vorliebe ganz ohne.

  15. Johny meint: (4.2.2009 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht gibt es dafür wirklich eine Anordnung,
    da der Betreff in Dateien usw auftaucht und fett gedruckt auch besonders leicht zu lesen ist z.b. wenn jemand übern schreibtisch guckt.

    Ich würd ganz höflich nachfragen warum das so ist und ganz Freundlich einen Verbesserungsvorschlag einreichen, genauso als wenn jemand in der Wirtschaft unübersichtliche Rechnungen schreibt.

  16. Götz meint: (4.2.2009 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    Der Name wird sicher aus einem guten Grund nicht im Betreff genannt: bei GPG-/PGP-Verschlüsselung bleibt der lesbar, nur der Mailkörper selbst ist verschlüsselt. Daher: Lob an die Polizei fürs vorbildliche Mitdenken beim Datenschutz!!!einself :-)

  17. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (4.2.2009 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    Fernschreiben des LKA an die ländliche Polizeidienststelle:

    Teilen Sie uns bitte mit, ob die bei Ihnen wohnhaften Heinz Meier und Heinrich Meier identisch sind.

    Antwort:

    Es sind beide große Schlawiner und es wäre ihnen durchaus zuzutrauen, dass sie identisch sind.

  18. Icke meint: (4.2.2009 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    Also für mich liest sich der Eintrag eigentlich auch wie ein Bericht über Post = Brief = Schneckenpost. Nicht wie der über E-Mail. Vielleicht habe ich ja Vorurteile, aber 'Post' bedeutet bei mir noch Papier. Und die Erwähnung einer "ländliche Polizeidienststelle" ist nicht geeignet, mich auf andere Ideen zu bringen.

    @16 Und eine GPG-/PGP-Verschlüsselung bei der der Betreff verschohnt bleibt funzt bei Papier wohl nicht ;)

  19. Jerome meint: (4.2.2009 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    Bis zum 10.02.09 kann jeder noch für das bedingungslose Grundeinkommen petieren:
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;petition=1422;sa=sign

  20. Kai meint: (5.2.2009 um 00:01) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht als Returkutsche so:

    Sehr geehrter Herr Bekannt,
    Vielen Dank für Ihren Brief in diesem Jahr. Ich weiß nicht, wen Sie meinen und bitte um Aufklärung, ob konkretete Informationen verfügbar sind.

    Gruß

    Bekannt

  21. markus meint: (5.2.2009 um 07:04) AntwortenReply to this comment

    @Icke
    PGP per Post geht doch auch: http://fun.sdinet.de/pics/snailmail.jpg

  22. Don meint: (5.2.2009 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    Ob Udo verwandt mit Staatsanwalt Ralf Vetter ist? http://www.spiegel.de/video/video-49902.html

  23. pete meint: (5.2.2009 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    das nenne ich mal datenschutz! ein lob auf diese fähigen beamten!

  24. Andreas Kunze meint: (6.2.2009 um 04:08) AntwortenReply to this comment

    Für die Wachtmeister gibt es vielleicht nur zwei Verfahren, nämlich das Verfahren gegen Unbekannt und das Gegenteil, das Verfahren gegen Bekannt.

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