Bayern darf antworten

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einer von mir erhobenen Verfassungsbeschwerde das Bayerische Staatsministerium der Justiz aufgefordert, Stellung zu nehmen.

Das ist ein gutes Zeichen, denn offensichtlich sehen die Verfassungsrichter Klärungsbedarf.

Es geht um den Fall, in dem Kommissar Hans Wurst ermittelt hat.