Der Präsident macht Kreuzchen
Der Polizeibeamte hatte das Formular so schön vorbereitet. Es ging um einige beleidigende Worte, die meine Mandantin Polizisten an den Kopf geworfen haben soll. Es war spät, es war Alkohol im Spiel, und wegen einer beschädigten Türklinke rückte gleich ein ganzer Trupp energischer Beamter an.
Sicher lag es da nahe, das Verhalten meiner Mandantin nicht auf die Goldwaage zu legen. Die Polizisten vor Ort stellten selbst keinen Strafantrag. Wohl auch deswegen dachte sich der Sachbearbeiter, dass auch das Polizeipräsidium selbst nicht von seiner Möglichkeit Gebrauch machen sollte, gemäß § 77a Strafprozessordnung Strafantrag zu stellen.
Aber da hat er die Rechnung ohne seinen Polizeipräsidenten gemacht. Der änderte die Kreuzchen höchstpersönlich auf “Ich stelle hiermit Strafantrag” und unterschrieb auch gleich noch selbst (“in Vertretung” hat er durchgestrichen).
Wenn der Polizeipräsident mal wieder darüber klagen sollte, dass seine Beamten zwar fleißig ermitteln, aber die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte mit der Aufarbeitung der Fälle einfach nicht hinterherkommen, sollte er vielleicht an diese kleine Sache denken.
Ganz unschuldig ist er an dem Dilemma nämlich nicht.
je höher die besoldungsgruppe…
…desto tiefer die Abgründe?
Ganz so einfach ist es wohl nicht.
1. Alkohol und Spätsein entschuldigen erstmal gar nix, auch nicht Beleidigung.
2. Dass die Behörden personell unzureichend ausgestattet sind und nicht mit der Aufarbeitung von Fällen hinterherkommen, ist nicht die Schuld des Polizeipräsidenten.
@ Thomas:
3. Und völlig am Thema vorbei zu reden sollte nicht mehr auf die Erderwärmung geschoben werden.
@3: FullACK!
Thomas: Lesekompetenz kann man erlernen.
In Anbetracht dessen, dass Polizeibeamte erwiesenermaßen immer wieder Beleidigungstatbestände erfinden und dessen, dass einem Polizisten vor Gericht alles, dem ihm Gegenüberstehenden Bürger nichts geglaubt wird, finde ich es schon merkwürdig bis dreist, dass Polizisten im Dienst überhaupt rechtmäßig beleidigt werden können. Jeder andere Berufstätige, wozu auch Beamte gehören, würde wohl behaupten, dass gehöre bei schwieriger Klientel nunmal zum Beruf dazu. Ein Polizist dagegen kennt sich mit den Formalien dazu aus und hat nur geringen Aufwand. Abgesehen vom Zeit- und Arbeitsaufwand für das Abarbeiten solcher Lapalien, schadet sich die Polizei damit nur selbst. Prinzipiell darf man einen solchen Quittungsbon jawohl auch als Eingeständnis auffassen.
Beleidigungsstraftatbestände sind ohnehin verfassungswidrig.
Bei Polizeibeamten ist die Empfindlichkeitsschwelle im Falle einer Beleidigung knapp über Bodenhöhe.
Und Realität ist doch wohl Folgendes: Zeigt der Normalbürger eine Beledigung an, stellt die StA das Verfahren ein und verweist auf den Privatklageweg. Im Falle der Polizistenbeleidigung gibts gleich mal 90 TS und nen Eintrag im BZR.
Das ist nicht überspitzt dargestellt, sondern mehrfach als Verteidiger erlebt.
Aktuelles Beispiel: Anklage wegen Beleidigung, weil der Angekl. die Polizistin "ordinär angezwinkert" hat und ihr "unentwegt Küsse zuwarf".
Ich kenne da einen Sachbearbeiter, der scheitert regelmäßig vor Gericht mit aussichtslosen Fällen (Verwaltungsrecht). VA zurücknehmen, vergleichen o.ä. geht nicht – teilweise ordnet der PP persönlich an, hart durchzugreifen …
Wegen "ordinär angezwinkert” eine Klage? sowas ist aber höchst subjektiv… Auserdem liegt sowas ja wohl in der Natur des Menschen.
Finde ich genauso seltsam wie manche ein "Entschuldigung, ich finde sie sehr attraktiv, hätten sie lust mit mir zu schlafen?" als Belästigung ansehen.
Belästigung wird es doch erst wenn der andere ein "Nein" nicht akzeptiert.
@7 (Zeid) Wegen Unbestimmtheit oder wegen der Meinungsfreiheit? Ich verweise auf Art. 5 Abs. 2 GG, dort ist ausdrücklich die Schranke der persönlichen Ehre erwähnt, was immer man darunter auch verstehen mag.
man möge die rechtsstaatliche konkretisierung des begriffes der "ehre", welcher für einschränkungen der meinungsfreiheit, der handlungsfreiheit (unterlassungsansprüche, knast) und der eigentumsfreiheit (schadensersatz) hergezogen wird, zeigen.
zu gewinnen gibt es einen freiheitspunkt.
… komische Diskussion hier (mal wieder)…
Die Frage ist doch vielmehr, wer hat die Anzeige – und warum – überhaupt aufgenommen? Entweder fühlt sich der Polizist beleidigt oder er fühlt sich nicht beleidigt. Das der Polizeipräsident Strafantrag stellt ist doch klar. Wäre sich also der beleidigte Polizist über dir rechtlichen Anforderungen eines Strafantrages im Klaren, hätte er gar keine Anzeige schreiben brauchen. Ohne Strafantrag gibts keine Straftat Beleidigung (§ 185 i.V.m. 194 StGB), was will er also der Staatsanwaltschaft mitteilen?
Und na klar, kann auch ein Polizeibeamter beleidigt werden. In der Regel, sollte er aber eine höhere Toleranzgrenze gegenüber Beleidigungen haben. Über "schwarze Schafe" unter den Polizisten muss natürlich nicht jedesmal geschrieben werden.
Alkohol war mit im Spiel.
LOL!
Soll das strafmildernd wirken? Wenn Alkohol im Spiel ist, sollten alle Strafen VERDOPPELT werden. Jawoll! Und nicht immer diese Ausreden, oh der arme Junge hatte was getrunken und Mutti hat ihm als Kind mal eine reingehauen. Bullshit!
Verständnisfrage:
Wieso kann der Polizeipräsident Anzeige wegen Beleidigung erstatten, wenn er selber doch nicht beleidigt wurde und derjenige, der es wurde, keine Anzeige erstatten will?
Hm, nette Sache mit dem "Kommentar bearbeiten" :)
@15. (dk) Ist eine Besonderheit bei Amtsträgern, siehe § 194 Abs. 4 S. 1 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/194.html
absatz 3. :p
Ich finde das heutzutage eine Frechheit, wie mit aalen möglichen Leuten in der Öffentlichkeit umgegangen wird, auch mit Polizisten, warum soll man so ein Verhalten auch noch unterstützen? "weil der Angekl. die Polizistin …“unentwegt Küsse zuwarf". Gehts noch? Sowas gehört bestraft.
inge: Sie klingen ja schon nüchtern – ich unterstelle das mal – kaum zurechnungsfähig. Da sollten Sie schon im Eigeninteresse den Bach fall halten. Es sei denn natürlich, das soll eine kreative Methode sein, sich die Miete und Hausarbeit zu sparen.
18: +1
Darf der PP überhaupt nachträglich da an Berichten über Vorfälle, die er selber ja gar nicht miterlebt hat, rumschreiben und rumändern? (Überhaupt, wenn der "normale" Polizeibeamte da schon seine Unterrschrift drunter gesetzt hatte, wäre das nicht u.U. eine Urkundenfälschung o.ä. durch den PP?)
Davon abgesehen: Als Laie frage ich mich, warum der PP den Wisch überhaupt unterzeichnen soll, reicht da die Unterschrift eines Toto-Normal-Polizeibeamter nicht aus?
@Mehrwegbombe:
Ich bin auch der Meinung, daß Alkohol strafverschärfend sein sollte. Wer mit Alkohol Auto fährt, muß sich das zurechnen lassen. Und wer mit Alkohol Beleidigungen, Straftaten oder sonstwas unternimmt, der muß dann eben mit den passenden Konsequenzen rechnen. Es gilt: wer säuft und sich nicht benehmen kann, sollte zuhause bleiben.
Daß man bei Alkohol den Leuten immer einen Strafnachlass zubilligt, finde ich äußerst dumm und unangemessen.
@17 Richtig, wie man dem Link entnehmen konnte.
Lest ihr eigentlich auch, was bereits vor euch gepostet wurde?
Die ganze Diskussion hier ist sowieso unnötig, weil wohl durch den Blogschreiber verkannt wurde, dass der Polizist wohl Interesse an einer Strafverfolgung hatte. Sonst gäbe es keine rechtlichen Grundlagen für das Verfassen dieser Anzeige.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zuständige Polizeipräsidium angeordnet hat, dass jede Formulierung eines Bürgers welche geeignet ist eine Beleidigung darzustellen, als Anzeige aufgenommen wird und grundsätzlich vom Präsidenten unterschrieben wird. Wie gesagt, warum sollte der Polizist eine Anzeige geschrieben haben, wenn er nicht an einer Strafverfolgung interessiert ist???
Ich nehme an, er hat selber das Kreuz an die falsche Stelle gesetzt….
Scharnold Warzenegger: Und woraus entnehmen Sie, dass der oder die Beschuldigte nicht zuhause war? Ihnen ist schon klar, dass man in letzter Konsequenz auch Kinder unter 14 -selbst Säuglinge – genauso wie Erwachsene bestrafen muss? Woher wissen Sie überhaupt, wie Sie sich unter starkem Alkoholeinfluss benehmen? Hatten Sie vielleicht nur Glück, dass Sie noch niemand in angetrunkenem Zustand angerempelt oder angepöbelt hat?
Bei Gewissen Dingen wie Autofahren unter Alkoholeinfluss, vor allem einem geringen Einfluss, der einem dann *bewusst* ist, sehe ich noch einen gewissen Sinn hinter Strafverschärfung.
Aber ausgerechnet bei Beleidigung – womöglich noch provizierter? Da muss man doch unter ganz erheblichem Realitätsverlust leiden und es wohl auch an sehr viel allgemeiner Lebenserfahrung mangeln, wenn man das ernsthaft fordert. Der Schaden bei Beleidigung ist zudem überhaupt nicht feststellbar und das ganze extrem subjektiv. Der einzige Sinn einer Klage ist doch Rache und sonst gar nichts. Rache ist aber nicht Sinn und Zweck des deutschen Rechtssystems. Entweder man ist so klug, dass man sich erst gar nicht beleidigen lässt, oder man beleidigt eben zurück. Bei diesem schadens- und opferlosen Problem nach Mami Staat zu rufen, zeugt nicht gerade von Intelligenz oder einem gesunden Charakter.
@16 (Rockafella): Schönen Dank.
Mehrwegbobmbe: ich hätte es nicht besser ausdrücken können.
Ansonsten möchte ich mich Kommentar 7 anschließen. § 185 StGB ist in seiner derzeitigen Form nicht mit dem GG vereinbar. Allein schon das Bestimmtheitsgebot wird dort mit Füßen getreten.
Sicher lag es da nahe, das Verhalten meiner Mandantin nicht auf die Goldwaage zu legen.
[Ironiemodus] Na klar doch. Ist schließlich vollkommen okay, gepflegt einen zu zwitschern, dann die eine oder andere Sache zu demolieren und die anrückende Polizei dann erstmal ordentlich anzupöbeln.
Mich wundert's, dass die Polizisten nicht angezeigt wurden, wenn die schon fast mit einer Hundertschaft anrücken. Dass grenzt ja schon an Nötigung oder was-weiß-ich-was!
Ach so: [/Ironiemodus]. Bin mir aber sicher, genügend Leute sehen das tatsächlich so. Der Polizeipräsident als einziger wohl nicht. Prima!