2.3.2009

Sechseinhalb Wochen

Das Schreiben des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn datiert auf den 14. Januar. Heute, am 2. März, ging es bei uns ein.

22 Kommentare zu “Sechseinhalb Wochen”

  1. brabax meint: (2.3.2009 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Eile mit Weile!

  2. Hannsheinz Noffke meint: (2.3.2009 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Keine Frage: Skandalös. Nur sollte man die Ursache nicht beim Briefzusteller suchen. Ich nehme vielmehr an, dass das Schreiben am 14.01. vom Richter (oder der Richterin) abgefasst ("verfügt"), aber erst in der vergangenen Woche vom Schreibdienst gefertigt wurde. Die Verspätung findet ihre Ursache innerhalb der Justiz, nicht außerhalb.

  3. anonym meint: (2.3.2009 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Was wollen Sie denn? Immerhin noch im selben Quartel.

  4. Jens meint: (2.3.2009 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    War's denn was wichtiges? (Nein, ich meine nicht sowas wie ne Kostenfestsetzung).

  5. Mitfühlender Laie meint: (2.3.2009 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Und, welcher Beamte hat das Mikado jetzt verloren?

  6. Dominic meint: (2.3.2009 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Kann ich toppen: seit Monten kommen meien Mobilfunkabrechnungen ca. 2 Wochen nach der Abbuchung bei mir an (Postweg). leider 2 Wochen nach der nächsten Rechnung, also warte ich im Durchschnitt 6 Wochen auf meine Rechnungen… so kann ich niemals Fehler auf den Rechnungen beanstanden. Geschickt, thp!

  7. und ab die Post meint: (2.3.2009 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @2: mag sein.. muss aber nicht (nur)
    Heute lag hier Post im Briefkasten.
    An jemand völlig anderen
    Der wohnt in einer völlig anders lautdenden, parallel verlaufenden Straße in einem Haus mit der gleichen Hausnummer.
    Nur um das klar zu stellen: die straßen enden beide nicht auf -straße. Und nur diese hier auf -ring. Der andere Straßennahme besteht gar aus 2 Wörtern…

    Das ist aber nichts gegen den Postboten der an eine Bekannte Post von ihrem Onkel aus LA liefern sollte. Der hatte irtümlich an Hausnummer 2 adressiert, sie wohnt in Hausnummer 3. Der Brief kam zurück nach LA weil er nicht zustellbar sei.

  8. ebenfalls Post meint: (2.3.2009 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    @7
    ok, das 1. schießt den vogel ab, aber imho ist es schon ein starkes stück, wenn ein brief an eine Person mit gleichem nachnamen, die aber einige straßen weiter in einer überhaupt nicht ähnlich klingenden straße, die mit weg endet wohnt und eine andere hausnummer hat, geht…

  9. Rockafella meint: (2.3.2009 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Wieso sind sich alle sicher, dass es an der Post liegt? Wieso nicht am Amtsgericht?

  10. noch mehr Post meint: (2.3.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @9: Wieso meinen hier Leute die Post verteidigen zu müssen, ohne das sie ihr in diesem konkreten Fall von irgendwem verantwortlich gemacht wurde?

  11. NewsShit! meint: (2.3.2009 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    @Post (10): Gewohnheitsrecht :D

  12. Engywuck meint: (2.3.2009 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    @7 (und ab die Post):
    Das mit dem "Zurückgehen" kann man auch positiv sehen: theoretisch wird der Adressat durch Name *und* Adresse bestimmt.
    Nehmen wir an, in einem Dorf wohnen – wie früher üblich – mehrere Leute mit gleichem Namen im selben Haus/nebeneinander, z.B. weil der Sohn wie der Vater benannt wird (z.B. "Josef Anton Maier", XY-Straße 12/A, "Josef Xaver Maier", XY-Straße 12/B, 1. Stock und "Josef Benedikt Maier", XY-Straße 12/B, 2. Stock).

    Nun kommt ein Brief an "Josef Maier, XY-Straße 13" an. Wem soll der Briefträger das nun zukommen lassen? Briefgeheimnis etc. – kann ja z.B. die Rechnung über die Resie sein, die Josef Xaver und Josef Anton dem Josef benedikt zum 30. Geburtstag schenken wollen… (um die ausgelutschten Porno-Versender-Beispiele mal außen vor zu lassen)

    Klar, wenn im weiten Umkreis nur ein "Anton Schicklgruber" wohnt kann man das akzeptieren, dass das dann um eine Hausnummer korrigiert wird beim einwerfen. Aber dazu muss der "Postle" das erstmal wissen…

    Eure Aufregung möchte ich sehen, wenn ein wichtiges Schreiben (Einschreiben – Einwurf) "versehentlich" beim Nachbarn landet.

  13. as meint: (2.3.2009 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    @7 Ich bekomme auch recht regelmäßig Post, die für einen bekannten aus meinem Dorf gedacht ist. Ich wohne in [...]weg und er in [***]weg, beide die gleiche Hausnummer und einen ähnlichen Familiennamen :P bin dann aber immer so freundlich und bring sie ihm vorbei, ist nur ein kurzer Fußweg bis dahin.

  14. jimmy meint: (2.3.2009 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Hat Hermes die Ausschreibung gewonnen, oder wie kommt es zu solch langen Zustellzeiten?

  15. Rockafella meint: (2.3.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    @10 Wie kommen Sie darauf, dass ich meinte, durch eine simple Frage die Post "verteidigen zu müssen"?

  16. anonym meint: (2.3.2009 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    @6 Diese Überlegung wäre mir weitgehend fremd. Das Datum des Rechnungseingangs ist doch maßgebend! Man hat also ein paar Wochen nach Rechnungseingang Zeit, die Rechnungen schriftlich bei der Firma zu reklamieren. Außerdem wird doch, streng genommen, die Rechnungssumme erst fällig, NACHDEM die Rechnung dem Kunden vorliegt. Man müßte also umgehend die Einzugsermächtigung entziehen, der Bank Bescheid geben und alles Geld zurückbuchen, für das keine Rechnung vorliegt. Wenn schon Spielregeln, dann sollten sich alle daran halten!

  17. hintze meint: (2.3.2009 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    mag sein, dass das jetzt nicht sooo wichtig wie n schreiben von nem gericht ist. aber: das bafoegamt braucht bei uns regelmaessig so um die 3-4 monate um den bafoegbescheid abzuschicken. ich dachte immer, das laege daran, dass er erst so spaet erstellt wird. (komplexe berechnungen) aber auf dem letzten bescheid fuer dieses jahr (10/08 – 09/09) steht das fertigungsdatum drauf. 12.12.2008. wann kam das ding an? vor zwei wochen. und die GEZ will ja immer schon im september sehn, dass man im naechsten jahr noch bafoeg bekommt. und manche kommilitonen von mir bekommen kein weiteres geld, als das bafoeg. wovon leben die in den monaten? wovon zahlen die die miete? das nenn ich mal toll :)

  18. gerhardq meint: (2.3.2009 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Ich wurde gerade von einem Verwaltungsrichter darauf hingewiesen, daß mein Schreiben verfristet sei. Auch hier waren zwischen offiziellem Erstellungsdatum und dem Eingang bei mir 7 Tage vergangen. Ich bin dummerweise von meinem Eingangsstempel ausgegangen und so kam es, daß mein Schreiben 2 Tage zu spät bei Gericht einging.

    Ich glaube inzwischen, daß dieses Vorgehen Methode hat.

    @16: bei vielen Mobilfunkanbietern gibt es für Privatkunden die Rechnung nur noch per Email, bzw. auf dem Server des Anbieters. So lassen sich schon mal leicht Fristen versäumen.

  19. jirjen?! meint: (3.3.2009 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Dafür geht die Antwort dann sicher wieder drei Tage nach Fristablauf beim Gericht ein. *gähn*

  20. jirjen?! meint: (3.3.2009 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Wenn man allerdings die Kommentare liest: natürlich lag's am Gericht.
    Der Rechtspfleger vermutlich (Richter schreiben selten selbst) hatte sein Schreiben samt Verfügung in die Akte geschmissen und der Geschäftsstelle gegeben: um es einzutüten und die Wiedervorlage zu führen. Dort lag es dann, kein Eilt-Fähnchen drin, vielleicht Krankheit von Kolleginnen, Urlaub, etc.
    Bis es dann rausgeht, dauerts mal. Die Wiedervorlage richtet sich aber nicht nach dem Datum auf dem Schreiben, sondern nach dem Erledigt-Stempel. Und der wird wohl von vorgestern sein.

    (Nichtsdestotrotz warten alle Anwälte mit ihren Repliken grundsätzlich bis zum vorletzten Tag der Frist).

  21. volker meint: (3.3.2009 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    stattet die Justiz mit hinreichend Personal aus und die Arbeit wird sicher auch schneller abgewickelt.

    Aber wenn in allen Justizbereichen gespart wird, wird es auch zu Verzögerungen kommen – in der Postabwicklung aber auch bis hin zu Haftentlassungen wegen verzögerter Verfahrensdurchführungen -.

  22. abra meint: (3.3.2009 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    Ich habe vor fast 4 (vier) Jahren einen Antrag beim Amtsgericht Essen anhängig gemacht. Das Verfahren ist bis heute nicht einmal erstinstanzlich entschieden. Was sind da schon die paar Wochen…

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