9.3.2009

Alles abgetreten

Neulich haben wir die Honoraransprüche eines Arztes bei der Kassenärztlichen Vereinigung gepfändet. Zu meiner Überraschung hatte das Gericht keine Rückfragen, sondern erließ den Pfändungsbeschluss ohne Murren.

Die Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung war heute im Briefkasten:

Die Forderungen werden nicht anerkannt. Sämtliche Ansprüche sind an die Sparkasse Unna abgetreten.

Wenigstens ist jetzt klar, wer als nächstes Post bekommt.

15 Kommentare zu “Alles abgetreten”

  1. Karl meint: (9.3.2009 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    Wer denn? Die Sparkasse wird ja wohl kaum ihre Sicherheiten aufgeben, oder? Oder jetzt Insolvenzantrag stellen?

  2. Udo Vetter meint: (9.3.2009 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Erst mal ein normaler Vollstreckungsauftrag. Eine eidesstattliche Versicherung hat der Arzt wohl noch nicht abgelegt.

  3. Karl meint: (9.3.2009 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    Ok, das verstehe ich. Der Beitrag hörte sich für mich etwas danach an, als ob Sie jetzt auf die Sparkasse zugehen wollten. Hab' ich dann wohl falsch verstanden. Danke für die Antwort.

  4. Udo Vetter meint: (9.3.2009 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Um ehrlich zu sein, habe ich meine Meinung nach Abschicken des Beitrags geändert…

  5. max meint: (9.3.2009 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    "Ich habe meine Meinung geändert," sprach der Maler und trug die Farbe mit dem Pinsel auf, nachdem es mit dem Suppenlöffel gar nicht klappen wollte.
    Peinlich, wenn mal nicht einmal das Handwerkszeug beherrscht

  6. N.N. meint: (9.3.2009 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Warum sollte die Forderung nicht anerkannt werden?

    Dennoch zwei Anmerkungen:

    1. "Sämtliche Ansprüche sind an die Sparkasse Unna abgetreten." -> oh Wunder, welch Zufall.
    2. "Die Forderungen werden nicht anerkannt." -> dafür sehe ich keinen Grund. Es mag sein, dass keine Zahlungen erfolgen wegen (behaupteter und sicherlich nachweisbarer) Abtretung, ein Grund, die Forderung nicht anzuerkennen, ist das m. E. noch lange nicht. Auf die Anerkennung würde ich allerdings bestehen.

    Vorschlag:

    Konto bekannt? Kontenpfändung. Falls nicht: Verdachtspfändung an die Ärzte- und Apothekerbank vor Ort, sofern es bei Ihnen eine gibt. Hat mir schon des öfteren bei Ärzten geholfen.

  7. RA JM meint: (9.3.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    @ N.N.: Wie soll denn die KZV die Berechtigung der Forderung beurteilen können?

  8. Stefan meint: (9.3.2009 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Als Arzt mit (noch) Kassenzulassung ist mein Honorar in diesem Quartel niedriger als die aktuellen Regressforderungen gegen mich, d.h. diese Quartal überweise ich Geld an die KV.
    Eventuelle Pfändungsversuche würden mich sehr amüsieren.

  9. Jo Katterturm meint: (9.3.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Was ich mich schon immer gefragt habe: Wie pfändet man, wenn man das Konto nicht weiß? Oder gar die Bank unbekannt ist? Der Schuldner wird die Informationen ja kaum freiwillig herausrücken…

  10. ballmann meint: (9.3.2009 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    @ 9
    deshalb wird de lege artis zunächst (oder parallel) der Gerichtsvollzieher mit der Mobiliarvollstreckung beauftragt. Fällt die negativ aus,so bekommt man über die dann abzugebende e.V. die Kontodaten

  11. gerhardq meint: (9.3.2009 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Ganz einfach, man engagiert das Detektivbüro der Bahn, die finden die Konten und können sogar die Bewegungen der letzten Monate aufzeigen.

  12. 321 meint: (9.3.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @9. Kattermann – damit sowas halbwegs zügig und qualifiziert läuft beauftragt man ja am besten eine Kanzlei die sowas beherscht.

    Entweder ein cleverer Kollege oder eben ein Kollege mit guter RENO die ihr Handwerk versteht.

    Die meisten notwendigen Infos kann man im übrigen schon bei einer guten Mandatsannahme ermitteln – es ist erstaunlich was im aussergerichtlichen Schriftwechsel oft an Infos enthalten sein ist.

    Ansonsten – wenn Mandant bereit ist etwas zu investieren – verdachtspfändung auf die üblichen verdächtigen Banken – Ärzte eben i.d.R. APO-Bank, Handwerker bei Volksbank, Raiffeisen oder Sparkasse, Hartz IV Postbank ….

    Ansonsten tatsächlich Privatdetektiv – ist zwar auch nicht umsonst aber bei großen Forderungen gegen ehemalige Handwerker oder sonstige Selbständige durchaus manchmal sinnvoll.

  13. Chrissrock meint: (9.3.2009 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    @RA JM
    KV= Kassenärztlichen Vereinigung = Humanmediziner
    KZV= Kassenzahnärztliche Vereinigung = Zahnärzte

    Nicht das Zahnärzte die besseren Menschen wären, aber ich finde das sollte man hier richtigstellen.

    MfG
    Chris

  14. N.N. meint: (9.3.2009 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    @7/RA JM:
    Durch den zugestellten PfÜB, den das Gericht hoffentlich geprüft hat, bevor es ihn erlassen hat.

    Die DSin hat die Möglichkeit, zu sagen, dass sie keine Zahlung leisten wird, eben aufgrund Abtretung. Dennoch besteht die Forderung, das Gericht hat ebendies geprüft, und die Prüfung der Berechtigung einer Forderung obliegt m.M.n. nicht der DSin.

    Schreiben des Inhalts, dass es Aufgabe des Gerichtes, nicht der DSin ist, die Berechtigung der Forderung zu prüfen, haben bei mir bislang in jedem einzelnen Fall dazu geführt, dass anschließend die Forderung anerkannt wurde. Ob und was man dann damit anfangen kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

  15. Schaffi meint: (10.3.2009 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Ein Blick in die Honorarvereinbarung werfen. Wahrscheinlich ist diese zu unbestimmt, bzw. umfaßt nicht alle Ansprüche.

    Das wäre das erste mal, daß eine Bank/Sparkasse eine saubere Abtretung hinbekommen will, insbesondere für zukünftige Ansprüche.

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