12.3.2009

Ein Zehntel Millimeter

Autobahnpolizisten dichten meinem Mandanten ein angeblich verkehrsunsicheres Fahrzeug an. Die Deichsel des Anhängers soll nicht “ruhig” im Fangmaul der Anhängerkupplung gelegen haben. Der Höhepunkt der Anzeige:

Die Öse (Höchstmaß 41,5 mm) hatte Spiel. Die Lehre zeigte 41,6 mm.

Ein zehntel Millimeter, gemessen an einem Winterabend um 19.00 auf dem Parkplatz einer Autobahnraststätte – da dürfte was zu machen sein.

59 Kommentare zu “Ein Zehntel Millimeter”

  1. ichbins meint: (12.3.2009 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Die Polizisten haben wohl (wie die meisten Polizisten) nicht in Physik aufgepaßt als es um das Thema Meßfehler ging…

  2. pete meint: (12.3.2009 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Naja, ob es jetzt 41.6 oder 4.0 +/- 0.5 cm Spiel waren, sollte wohl nicht allzuviel ausmachen. Und auf einen halben Zentimeter genau misst man auch nachts auf der Autobahn – vor allem wenn man eine Schieblehre hat.

  3. Col.Duff meint: (12.3.2009 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    @pete

    es geht um 0,1 mm.

  4. Hobbyjurist meint: (12.3.2009 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Kaum zu glauben, für welchen Blödsinn der Steuerzahler aufkommen muß.

  5. hacebe meint: (12.3.2009 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Öse bei Kälte schon 41,6 mm "groß" ist, dehnt sie sich bei Wärme bestimmt noch auf 42,nochwas aus.

    Die Lehre besteht sicher aus höherwertigem, damit weniger temperaturabhängigen Material.
    Ich wäre mit der Argumentation, daß die Öse zu groß gemessen wurdem vorsichtig.

  6. Nik meint: (12.3.2009 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Ob das Meßgerät geeicht war? Und befand es sich während der Messung im zugelassenen Temperaturbereich, auf den sich die Eichung bezieht?

    Vielleicht hatte jemand Langeweile und wollte unbedingt irgendwas bemängeln? Oder sollten gar gewisse Quoten zu erfüllen sein?

  7. M. meint: (12.3.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Nunja, man könnte auch argumentieren, dass die Öse durch die Wärmeausdehnung ja noch größer wird, also schlimmstenfalls noch weiter außerhalb der zulässigen Toleranz liegt.

    Dazu kommt der Unterschied zwischen "lehren" und "messen". Beim "Lehren" gibt es "passt" und "passt" nicht, beim "Messen" beliebig kleine Zwischenschritte. "lehren" ist daher zuverlässiger als "Messen".

    Ich bezwefle also, dass sich da was machen lässt. Wenn die 41,6mm-Lehre in die Öse passt, in die sie nicht passen dürfte, sieht es schlecht aus, egal ob es sich um ein Zehntel oder ein Hundertstel handelt. Einziger Punkt zum Angreifen wären Hinweise zu maximalen Temperaturdifferenzen zwischen Lehre und zu prüfender Öse. Nur bei kalter Lehre und warmer Öse könnte ggf. was zu machen sein…

  8. Axel John meint: (12.3.2009 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Die Lehre zeigte 41,6 mm.
    War die Lehre überhaupt amtlich geeicht?
    Wenn nicht: Wie wäre es mit einem Sachverständigengutachten über die Messgenauigkeit der Lehre?
    Ein Gutachten von einem Metallurgen über die Dehnung des Ösenmaterials und seines Gegenstücks bei verschiedenen Temperaturen könnte ebenfalls spannend werden.

  9. Misstmesser meint: (12.3.2009 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Und wenn der Polizist wegen der Kälte "versehentlich" die Lehre mit Gewalt weiter geöffnet hat als die Öffnung groß war, zeigt sie auch etwas Falsches an.
    Oder wenn früher mal die Lehre mit Gewalt bedient wurde, ist sie evtl. nicht mehr exakt und zeigt immer zu große Werte an. Ein Polizist ist ja kein Handwerker und ist gar nicht dafür ausgebildet, ein solches Werkzeug sachverständig zu nutzen.
    Hat der Polizist eigentlich vor der Messung die Nullanzeige der Lehre überprüft? Das ist ein notwendiger Schritt bei der Verwendung einer Lehre.

  10. M. meint: (12.3.2009 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @9: Wir jeden hier nicht von einem fälschlicherweise als "Schieblehre" bezeichneten "Messschieber", sondern von einer Lehre, die in der Regel als Dorn oder Kugel ausgeführt ist. In solchen Fällen hat man zwei Seiten oder zwei Lehren, eine, die passt, wenn alles gut ist und eine, die nur dann passt, wenn die Öse außerhalb der Toleranz ligt. Eine massive Stahlkugel lässt sich in der Regel nur sehr schwer in eine entsprechend massive Öse würgen.

    Sogar die blödesten Metall-Lehrlinge können mit derartigen Lehren umgehen, dann können es auch Polizisten.

  11. N meint: (12.3.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @10 n-1
    wieso gehen sie davon aus dass es sich tatsächlich um eine lehre handelte und nicht um einen messschieber? Wo kämen dann die zehntel-mm genauen messwerte her? Erst lehren dann messen?

  12. Wissenblick meint: (12.3.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Nur mal so zum Thema Wärmedehnung: Wenn mich nicht alles täuscht ist diese so gering, dass ein zehntel Millimeter immerhin deutlich über 100°C Temperaturdifferenz erfordern würde (einfach mal von Eisen ausgehend).

  13. M. meint: (12.3.2009 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @11: Lehre, guxt Du hier, Seite 6:

    http://www.wabco.info/intl/pdf/815/000/282/815282t8.pdf

    @Udo: Ich würde wegen der verwendeten Lehre nachhaken. Wenn jemand mit dem Messschieber herumgepfutscht hat, ist das Messergebnis für die Katz. Bei einer Kegellehre gibt es gewisse HJandhabungsfehler, bei einer Kugel oder einem Dorn ist hingegen am Ergebnis kaum etwas zu rütteln.

    Steht im Polizeiprotokoll nicht genauer, um was für eine Lehre es sich gehandelt hat? Etwas wie "Prüflehre Rockinger für LKW-Anhängerkupplungen" oder so muss doch vermerkt sein?

  14. Hanš meint: (12.3.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    @6: man kann wohl davon ausgehen, dass sich der "gemeine Streifenpolizist" mit der Materie LKW so wenig auskennt, dass er vmtl. nichtmal auf die Idee käme, das Spiel der Zugöse zu überprüfen, geschweige denn für diesen Zweck eine Lehre dabeihatte.

    Die Beamten der speziell für die LKW-Kontrolle ausgebildeten und abgestellten Einheiten indes sind in so geringer Zahl vorhanden, dass sie gewiss besseres zu tun haben, als auf Teufel komm raus Quoten erfüllen zu wollen/müssen.
    Nach dem was mir an Äußerungen solcher Beamten bekannt ist, kämen die auch kaum auf die Idee, die Zugöse zu prüfen, wenn nicht vorher das Fahrzeug durch entsprechende Tatsachen (Schlagen der Öse im Zugmaul bei Brems-/Beschleunigungsvorgängen) aufgefallen wäre.

    @Udo: kann gut sein, dass du diesen Millimeter zuviel wegbekommst – ich gehe wohl mal davon aus, dass keine Lehre, sondern ein Messschieber benutzt wurde?
    Aber stell dich mal drauf ein, wer LKWs kontrolliert (so meine Erfahrung), weiß i.d.R. recht gut Bescheid und kommt auch nicht schlecht vorbereitet zu Gericht.

    Grüße
    hannes

  15. Entitaet meint: (12.3.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Wer misst, misst Mist. Ver viel misst, misst viel Mist.

  16. Matthias meint: (12.3.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Das passt nicht zusammen:

    Gehen wir mal davon aus, dass gemessen und nicht gelehrt wurde:

    Somit bietet der Punkt "Messfehler" genug Möglichkeiten um das Ergebnis in Zweifel zu ziehen.
    - Temperatur (klamme Hände, am besten mit Handschuhen gemessen, damit es richtig ungenau wird)
    - falscher Messdruck (man kann durch falsche Handhabung einen Messschieber so aufdrücken, dass er bis zu 0,1mm mehr anzeigt)
    - Messschieber verkantet, eine Zugöse liegt ja nicht immer perfekt waagerecht und in der richtigen Höhe vor mir
    - Ablesefehler. Hier reicht es schon aus, wenn man schräg auf den Nonius sieht und schon verändert sich das Messergebnis im Zehntelbereich

    Sollte der Beamte eine Lehre benutzt haben, so ist zu fragen, wann und von wem diese Lehre das letzte mal gegengeprüft wurde. Auch stellt sich die Frage, wie er beim LEHREN auf ein ERGEBNIS von 41,6mm kommt, wenn eine Lehre doch gar kein absolutes Maß feststellt.

    Es wäre aber doch interessant zu wissen, wie der Beamte überhaupt gemessen/gelehrt hat. Dann kann man vllt. auch mehr dazu sagen, wie man das Ergebnis in Zweifel zieht.

    Gruß Matthias (Maschinenbaumechaniker :-D)

  17. Christian Unger (h.c.) meint: (12.3.2009 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    @12 (Wissenblick),

    sowas muss man dem Gericht ja nicht verraten. ;)

  18. robson meint: (12.3.2009 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    typisch! wenn ich das lese. da wollen die ordnungshüter was finden und dann "findet" man auch was…

  19. Peter meint: (12.3.2009 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    um vor Gericht dann etwas klugzuscheißen: der von Matthias beschriebene Ablesefehler entsteht durch "Parallaxe".
    Merken! Vielleicht braucht man es mal bei Günther Jauch ;-)

  20. nerd meint: (12.3.2009 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Ohne mal alles hier zu lesen. Messschieber müssen ihre Genauigkeit nach DIN 862 nur bei 20°C haben.
    Je nach Art der Skala liegt der dann aber im Bereich von 30 – 50µm. (siehe DIN)
    Kunststoffmessschieber sind meist gar nicht nach DIN zertifiziert, weil sie die Genauigkeit nicht erreichen!

    Notfalls mal das Kalibrierungsprotokoll (Eichbericht) des Schiebers anfordern.

    Kann man danach eigentlich Verleumdungsklage einreichen ?

  21. MTK meint: (12.3.2009 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich mich recht erinnere, ist der Sollwert für den Ösendurchmesser 40,0 mm. Bei 41,5 mm endet dann die zulässige Verschleißtoleranz. Und 1,6 mm statt 1,5 mm ist dann schon eine deutliche Überschreitung, also Obacht…

  22. 11X/13 meint: (12.3.2009 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich selten hier so amüsiert, wie beim Lesen der Kommentare zur Größe der Öse…

    Da steht doch ganz deutlich, daß mit einer Lehre gemessen wurde.

    Und jetzt erklärt ihr Helden mir mal, wie man mit einer Kugel- oder Dornlehre den Durchmesser eines Loches ÜBERschätzen kann.

    Ich bin gespannt.

  23. bErn7pLmn9 meint: (12.3.2009 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    Zehntel Millimeter,
    nie im Leben, lieber Peter.

    (sorry, konnte nicht anders)

  24. chris meint: (12.3.2009 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Vom Maschinenbauer Standpunkt geht die Geschichte ziemlich eindeutig zu Lasten des LKW-Fahrers, ich schaetze aber mal, dass der Mensch der das verhandeln darf nicht sonderlich versiert ist in technischen Belangen und das man mit 'ner guten Argumentation u.U. Chancen haben koennte.

  25. Hanš meint: (12.3.2009 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    @22: selber Held. Erkläre mal lieber, wie eine Kugel- oder Dornlehre etwas zeigen kann.

    Schönen Abend noch.

  26. Marc meint: (12.3.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    @hacebe, Wissenblick und andere:
    Die Faustformel für Temperaturausdehnung von Stahl ist: 0,001mm (1/1000mm!) Längenänderung/pro Grad Celsius/pro 100mm Materialstärke. Bezugstemperatur für Maße ist normalerweise 20°C.
    Die Öse müsste also etwa 220°C haben um 0,1mm aufzugehen…

    @nerd: 30-50µm (0,003-0,005mm) Toleranz für einen (digitalen??) MESSSCHIEBER??? In der Paralelität der Messflächen vielleicht, aber in der Maßhaltigkeit/Wiederholgenauigkeit? Ham die nich. Jedenfalls nicht in der Praxis…

    Ich messe jeden Tag auf hundertstel und tausenstel Millimeter genau.
    Abends um 19.00 auf nem kalten, dunklen Parkplatz, vielleicht auch noch noch in Handschuhen bei Taschenlampenlicht, mit nem analogen Messschieber eine schmierige Anhängerkupplung auf 1/10mm genau auszumessen, würd ich mir nicht zutrauen. Mit nem digitalen Messschieber natürlich schon, aber ich bin darin ziemlich gut und kein Polizist. Die können dafür warscheinlich andere Sachen besser… ;)

  27. Wiggle meint: (12.3.2009 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    "30-50µm (0,003-0,005mm)"
    "Ich messe jeden Tag auf hundertstel und tausenstel Millimeter genau."

    Die Genauigkeit kann ich nicht beurteilen, nur das mit dem Hunderstel und Tausendstel musst wohl nochmal geübet werden…

    W.

  28. 11X/13 meint: (12.3.2009 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    @25 (Hanš)

    Man kann zeigen, daß das Teil durch die Öse geht. Das heißt dann, daß die Lichte Weite der Öse MINDESTENS so groß ist, wie die Kalibrierung der Lehre. Nich mehr und nicht weniger.

    So eine Messung ist also höchstens zu Gunsten des LKW-Betreibers falsch.

    Die ganzen Überlegungen mit thermischer Ausdehnung spielen schlicht keine Rolle.

  29. Hanš meint: (12.3.2009 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    Wir stochern hier natürlich im Nebel, ohne weitere Infos alles wenig effektiv.

    Du hast wohl recht dass ne Lehre eben kein Messschieber ist, ich hänge mich dafür an der Formulierung auf und meine, dass man bei einer Lehre nicht im Aktiv geschrieben hätte, dass sie etwas zeigte.
    Richtig, man kann MIT der Lehre etwas zeigen, sie selbst zeigt aber – im Gegensatz zum Messschieber – nichts (an).

  30. 11X/13 meint: (12.3.2009 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    @29 (Hanš)

    Das sind natürlich äußerst hilfreiche Überlegungen, die du da anstellst ;-)

  31. vader meint: (12.3.2009 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Was wir lernen:

    – Polizeiprotokolle sind wohl auch mal sehr ungeschickt formuliert.

    – Textverständnis (von Millimeter bis Zentimeter) kann man wohl nicht immer voraussetzen — einen souveränen Kommentar dagegen schon.

  32. Selle meint: (12.3.2009 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    Ist doch wohl offensichtlich was hier passiert ist: Die Lehre hat 41,6 mm und hat gepasst. Damit ist das erlaubte plus Toleranz überschritten – ob um einen oder zwei oder drei Millimeter ist vollkommen egal. Da dürfte nix zu machen sein und das ist auch gut so.

  33. vader meint: (12.3.2009 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    > ob um einen oder zwei oder drei Millimeter ist vollkommen egal.

    Bestenfalls sind 0.1 mm nachgewiesen, wenn Deine Interpretation des Protokolls stimmt.

    > das ist auch gut so.

    Es ist eher schlecht, dass Du, wie ein erheblicher Prozentsatz der Kommentatoren hier, Schwierigkeiten mit Zahlen hast.

  34. Oliver meint: (13.3.2009 um 00:13) AntwortenReply to this comment

    Es ist schon amüsant zu beobachten, wie unterschiedlich die Lawblog-Leserschaft zwei im Prinzip sehr ähnliche Vorgänge kommentiert – abhängig davon, ob es sich um einen Vorfall im Straßenverkehr oder um einen Vorgang im Luftverkehr handelt.

    Wir sind uns sicher einig, daß die Physik in beiden Fällen die gleiche ist.

    Die Öse einer Anhängerkupplung hat ein bestimmtes Sollmaß. Der Bolzen, der sich in dieser Öse befindet, ebenfalls. Damit man verschiedene Anhänger ankuppeln kann, muß sich der Bolzen entfernen lassen. Das geht nur, wenn er ein gewisses Spiel hat. Auch soll sich die Öse des Anhängers in der Kupplung drehen lassen, damit das Gespann um die Kurve fahren kann. Soweit logisch?

    Durch die Bewegung der Öse um den Bolzen gibt es Verschleiß. Der Bolzen wird mit der Zeit dünner, die Öse wird weiter. Ist das Spiel groß, gibt es bei jedem Beschleunigen und Bremsen einen Stoß, da der Anhänger auflaufen kann bzw. sich das Gespann "streckt". Das erhöht die Belastungen, der Verschleiß schreitet schneller voran.

    Beide Teile sind also Verschleißteile. Es gibt nun ein "Neumaß" und ein "Verschleißmaß". Genau wie etwa bei Bremsbelägen und Bremsscheiben. Damit nicht irgendwann die Öse aufbricht und der Anhänger sich vom Zugfahrzeug verabschiedet, muß man die Komponenten bei Erreichen des Verschleißmaßes austauschen. Daran gibt es nichts zu rütteln.

    Vermutlich gibt es empfohlene Prüfintervalle, die kurz genug sind, daß das Erreichen des Verschleißmaßes rechtzeitig erkannt werden kann, bevor eine Gefahr entsteht. Da der Versicherungsschutz in dem Moment erlischt, indem das Verschleißmaß überschritten ist (egal ob um 0,1mm oder 0,01mm), sollte man tunlichst schon vor Erreichen des Verschleißmaßes austauschen. Derjenige, der bei einer Kontrolle das Teil noch für gut befindet, sagt also im Endeffekt damit aus, "bis zur nächsten Prüfung wird das Verschleißmaß nicht erreicht".

    Ihr kennt das vom TÜV: Es heißt nicht, die Bremsleitung ist durch, sondern es heißt, die Bremsleitung ist angerostet und wird wahrscheinlich die nächsten zwei Jahre bis zum nächsten TÜV nicht mehr
    durchhalten.

    Da die Meßmethode mit der Lehre unabhängig vom Wetter und der Geschicklichkeit des Beamten zuverlässig funktioniert, lange Rede, kurzer Sinn: Wir haben hier ein Fahrzeug, das nicht mehr verkehrssicher ist. Punkt.

    Und was macht die Lawblog-Leserschaft? Sie lacht sich über die 0,1mm kaputt, zweifelt die Meßmethoden an, wünscht dem Anwalt viel Glück, die Sache wegzudiskutieren.

    Vor einiger Zeit ging es hier um eine tolle Geschichte, bei der Passagiere "meuterten", weil ihr Flugzeug auf dem Weg zur Startbahn aufgrund eines Defektes umkehrte. Der Pressebericht war mit irreführenden Begriffen dramatisiert, bei näherem Hinschauen entpuppte sich das ganze als völlig harmloser, alltäglicher Vorgang, bei dem die Sicherheit nicht im geringsten gefährdet war.

    Und was macht die Lawblog-Leserschaft? Sie regt sich auf über die Schlamperei und Sicherheitsdefizite im Luftverkehr, läßt sich von sachlichen Argumenten nicht überzeugen und kritisiert den Gesetzgeber dafür, daß er nicht noch viel viel strenger kontrolliert, als er das ohnehin schon tut.

    Messen mit zweierlei Maß? Hand hoch, wer von euch steigt in ein Flugzeug ein, bei dem das Spiel der Höhenrudersteuerung oberhalb des vom Hersteller festgelegten Verschleißmaßes ist? Wer feuert den Anwalt der fiktiven Airline an, die darin kein Problem sieht?

  35. Any meint: (13.3.2009 um 00:33) AntwortenReply to this comment

    Das Gerechtigkeitsempfinden eines Anwalts kann hier nicht irren, das Verhalten der Polizei ist völlig inakzeptabel. Man hätte die Öse lieber an Ort und Stelle ausbauen und zur kriminaltechnischen Untersuchung an das LKA schicken sollen. Der Fahrer hat ein Anrecht auf ein elektronenmikroskopisch verifiziertes Prüfergebnis. Wenn es der Wahrheitsfindung dient, sollte man sich alle Zeit der Welt nehmen.

  36. vader meint: (13.3.2009 um 01:10) AntwortenReply to this comment

    > (egal ob um 0,1mm oder 0,01mm)

    Schon mal von Messungenauigkeiten gehört? Ordnungswidrig ist das Überschreiten des "Verscheißmaßes". Eine Behauptung, die mit der protokollierten Messung nicht nachgewiesen sein dürfte.

    > Derjenige, der bei einer Kontrolle das Teil noch für gut befindet, sagt also im Endeffekt damit aus, “bis zur nächsten Prüfung wird das Verschleißmaß nicht erreicht”.

    Quatsch. Das einizige was er aussagen kann: "Das sollten sie jetzt wechseln". Ansonsten ist es tatsächlich Verantwortung des Fahrzeughelters, das Fahrzeug verkehrsicher zu halten, unabhängig von Kontrollintervallen. Vielleicht hätte er ja morgen ausgetauscht? Kann man jetzt nicht mehr wissen, aber was bei der Kontrolle vorlag dürfte schwer als zu diesem Zeitpunkt verkehrsunsicher zu argumentieren sein.

    Eine Verkehrskontrolle ist keine TÜV-Prüfung.

  37. vader meint: (13.3.2009 um 01:12) AntwortenReply to this comment

    > oberhalb des vom Hersteller festgelegten Verschleißmaßes ist?

    Niemand hat die Polizei daür kritisiert. Es ist das "ist", das im vorliegenden Fall in Frage steht.

  38. vader meint: (13.3.2009 um 01:19) AntwortenReply to this comment

    > Man hätte die Öse lieber an Ort und Stelle ausbauen und zur kriminaltechnischen Untersuchung an das LKA schicken sollen.

    Blah blah blah- Es geht doch darum, dass der angebliche Verstoss unter den herrschenden bedingungen gar nicht feststellbar war. Vielleicht hatte die Öse ja 41.45 mm? Aus der Formulierung und den Umständen bezweifle ich sowieso, dass man eine "Lehre" dabei hatte: Es wird wohl doch ein Meßschieber gewesen sein. Wäre auch nicht da erste mal, dass der Polizist auf der Straße den handwerklich korrekten Begriff nicht kennt — und stattdessen den umgangssprachlichen einsetzt.

    Ich bemerke aber schon mit einer gewissen Verblüffung, was für ein elementares Bedürfnis es manchen Leuten zu sein scheint, dass die Polizei immer recht hat. Und man dort Protokolliertes ja nicht Frage stellt.

    Selbst Polizist? Sehnsucht nach einem Übervater? Ich kann's mir nicht recht erklären…

    > Wenn es der Wahrheitsfindung dient, sollte man sich alle Zeit der Welt nehmen.

    Man sollte gerade um der Wahrheit und Gerechtigkeit willen nicht x-beliebigen Müll in's Protokoll schreiben. Sondern Dinge die auch Beweiskraft haben.

  39. vad meint: (13.3.2009 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    > Vermutlich gibt es empfohlene Prüfintervalle

    Aha. Trotz langer Ausführungen weiss man doch nichts Genaues?

  40. 11X/13 meint: (13.3.2009 um 02:33) AntwortenReply to this comment

    Jungs, wo ihr den Meßschieber hernehmt, ist mir ein Rätsel.

    Das ganze Meßverfahren ist so simpel, daß sogar der dümmste B*lle damit zurecht kommen kann: Eine Kugel, oder ein Dorn der auf ein Maß über dem maximalen Toleranzmaß kalibriert ist.

    Wenn das Teil durch die Öse geht, hat die das Toleranzmaß überschritten – egal, ob um 0,1 mm oder 2 cm.

    Da braucht man weder über Materialausdehnung bei erhöhen der Temperatur, noch über Prüfintervalle oder gar den kategorischen Imperativ zu philosphieren.

    So einfach ist das.

  41. Michael meint: (13.3.2009 um 02:45) AntwortenReply to this comment

    @38(vader)

    Sehnsucht nach einem Übervater?

    Das ist hybsch. ;)

  42. Kritiker meint: (13.3.2009 um 07:22) AntwortenReply to this comment

    @40

    Aus der Formulierung. Ich glaube nicht das man das Maß mit einer Maßlehre ermittelt hat.

  43. Badexp meint: (13.3.2009 um 08:05) AntwortenReply to this comment

    Wo sind da die Kulanz mm? Meßfehlder etc. etc. mit eingerchnet …. lol sowas gibts garnicht

  44. Ameisenbaer meint: (13.3.2009 um 08:20) AntwortenReply to this comment

    @ Badexp:
    Kulanz ist in diesem Fall doch gar nicht erforderlich, da das zulässige Höchstmaß angegeben ist. Der einzig strittige Punkt ist das Meßverfahren …

  45. Detlev T. meint: (13.3.2009 um 08:49) AntwortenReply to this comment

    Ich kann die Situation nicht beurteilen, weil ich nicht weiß WIE gemessen wurde. War das ein Papierlineal einer schwedischen Möbelhauskette oder eine für diesen Zweck vorgesehene Lehre. Wenn es sich um eine geplante Kontrolle gehandelt haben sollte, könnten sie so etwas durchaus dabei gehabt haben. Um auf einen zehntel genau messen zu können, braucht man kein Maschinenbaustudium. Das schaffen nach einer kurzen Einweisung auch Laien, wenn sie das richtige Messwerkzeug haben.

    Was die Diskussionskultur hier betrifft, gebe ich Oliver(#34) vollkommen recht. Wahrscheinlich sind doch viele Anwälte hier und da ist das Suchen nach Gründen, warum Polizeibeamten nicht recht haben könnten, einfach in Fleisch und Blut übergegangen.

  46. Thomas R. meint: (13.3.2009 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    Schöne Spezialexperten,
    die hier postulieren, es gäbe für den Laien nutzbare Messverfahren, mit denen sich mal eben im Freien, witterungsunabhängig, auf einen Zehntel-mm genau messen lässt. Unabhängig von der Art der Messung (ja, auch die Dorne und Kugeln, die nicht durch ein Loch passen dürfen, produzieren natürlich Messfehler). Wenn es also eine Abweichung vom Soll-Wert bzw eine Überschreitung vom Maximalwert gibt, dann muss die Abweichung selbstverständlich in Relation zum Gesamtwert gesehen werden.
    Das sind in diesem Fall 0,1/41,5 = 2,4*10^-3
    Erscheint diese Zahl tatsächlich jemanden als außerhalb der Tragweite von Messfehlern ?

  47. corax meint: (13.3.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    @ Thomas R. # 46

    Ja, mir. Ich seh das genauso wie Detlev T. oder Oliver #45,34.

    Die Kontrolle wurde von Autobahnpolizisten durchgeführt, die wissen wo sie hinschauen müssen und haben sogar Wärmemessgeräte um die Bremsscheibentemperatur zu checken.

    Das Nennmaß für die Öse beträgt 40 oder 50mm(DIN 74054). Die absolute Toleranzgrenze (Verschleißgrenzmaß) liegt bei 41,5mm und wenn die Beamten eine Grenzlehre mit 41,55 oder 41,6mm dabei haben und diese durch die Öse passt, dann wars das mit „Messfehlern“. Egal wie dunkel, kalt, windig, spät, zugig, feierabendig, oder sonst was das ist.

    Kindergarten hier.

  48. Jürgen meint: (13.3.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @wigger

    Damit wir alle hier das richtige Maß behalten, so wollen wir uns daran erinnern, dass 1 Meter = 1000 Milimeter und und 1 Milimeter = 1 Mikrometer (µm) entspricht.

    Somit geht es hier um 100µm (=0,1mm), was ziemlich genau 0,0001 Meter ist.

    Dies entsprcht übrigens auch dem maximalen Auflösungsvermögen des menschlichen Auges und dem ungefähren Durchmessers von einem Haar.

    Zu dem Vorgehen der Polizisten erspare ich mir jeden weiteren Kommentar, da ich, aus persönlicher Erfahrung, nichts anderes erwarten würde.

  49. Sachverständiger meint: (13.3.2009 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Autobahnpolizisten dichten meinem Mandanten ein angeblich verkehrsunsicheres Fahrzeug an. Die Deichsel des Anhängers soll nicht “ruhig” im Fangmaul der Anhängerkupplung gelegen haben. Der Höhepunkt der Anzeige:

    Die Öse (Höchstmaß 41,5 mm) hatte Spiel. Die Lehre zeigte 41,6 mm.

    Ein zehntel Millimeter, gemessen an einem Winterabend um 19.00 auf dem Parkplatz einer Autobahnraststätte – da dürfte was zu machen sein.

    Da dürfte in der Tat was zu machen sein!

    Wenn die Polizisten schlau genug gewesen wären, hätten sie das Fahrzeug und den Anhänger sofort in eine nahegelegene Werkstatt abschleppen lassen und einen amtl. anerkannten Kfz-Sachverständigen hinzuziehen müssen.

    Der hätte dann ein solides fundiertes Urteil abgeben können. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass der Steuerzahler auf den Kosten für die Abschleppgebühren usw. darauf sitzen bleibt, falls die Anhängerkupplung doch ohne Beanstandung bleibt.

  50. Florian meint: (13.3.2009 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Es geht hier doch gar icht um 0,1 mm Messfehler!

    Der Polizist hat ja nicht 41,6 mm gemessen.
    Sondern er hat durch lehren zuverlässig festgestellt, dass die Öse MEHR ALS 41,6 mm hat.
    Vielleicht waren es 42 oder 43 mm, wer weiß? Ist aber auch ganz egal: Es waren auf jeden Fall mehr als 41,5 mm und somit über der Toleranzgrenze.

    Ein Ansatzpunkt für den Anwalt kann daher nicht die "Messgenauigkeit" sein, das ist hier nicht das Problem.
    Einziger Ansatzpunkt kann sein, ob die Lehre wirklich richtig geeicht ist.

  51. Detlev T. (nochmal) meint: (13.3.2009 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @49(Un-Sachverständiger):"Wenn die Polizisten schlau genug gewesen wären, hätten sie das Fahrzeug und den Anhänger sofort in eine nahegelegene Werkstatt abschleppen lassen und einen amtl. anerkannten Kfz-Sachverständigen hinzuziehen müssen."

    So langsam wird das hier wirklich albern. Bei der Verkehrsüberwachung müssen die Beamten dauernd etwas messen und können das auch: Geschwindigkeit, Abstände, Gewichte, Achslastverteilungen, Profiltiefen usw. Wenn es sich um ein dafür geeignetes Messverfahren gehandelt hat, wird das am Ende auch vor Gericht anerkannt.

  52. Udo Vetter meint: (13.3.2009 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Der Hinweis auf den Sachverständigen geht übrigens in die richtige Richtung. Normalerweise werden die Lkws wirklich sofort zum TÜV oder zur DEKRA beordert, wo ein Gutachten erstellt wird.

  53. st meint: (13.3.2009 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:
    Könntest du uns alle bitte aufklären wie genau gemessen wurde? Scheint ja ein großes Thema hier zu spielen.

  54. Selle meint: (13.3.2009 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    @33 (vader)
    > Es ist eher schlecht, dass Du, wie ein erheblicher Prozentsatz der Kommentatoren hier, Schwierigkeiten mit Zahlen hast.

    Das geb ich einfach mal so zurück

    @50 (Florian)
    So ist es.

    Alle anderen sollten mal nach Ausschusslehre googeln.

    Was bleibt ist eine unglückliche Formulierung, aber das sollte sehr heilbar sein.

  55. Kai meint: (16.3.2009 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Also ich hatte einen ähnlichen fall mit meinen Profil beim Autoreifen. Einer der Beamten konnte keinen Verstoß feststellen der andere hat nach langem Suchen eine Stelle gefunden bei dem der Grenzwert um 0,03mm unterschritten war. Mein Anwalt hat dann einen Sachverständigen das Profilmessinstrument überprüfen lassen, der ist zum Schluss gekommen, dass die Messeinheit zwar korrekt ist, aber sich keine Abweichung um 0,03mm damit messen lassen. Zudem kommt es noch durch Schmutz und schlechte Handhabung zu Messfehlern.
    Am Ende hatte der Richter ein Einsehen und ein Großteil von dem was ich zahlen sollte und die Punkte erlassen.

  56. Anus-nymus meint: (18.3.2009 um 04:59) AntwortenReply to this comment

    Es ist doch so, dass mit dieser Klugscheißerei seitens der beteiligten Polizisten in diesem Fall erheblich Steuergelder verpulvert werden, ohne dass es nötig ist.
    Ein rational denkender Mensch hätte eingesehen, dass eine so unglaublich genaue Messung schwer möglich ist und den Fahrer angewiesen das entsprechende Teil möglichts bald auszuwechseln. Bei Gewschwindigkeitsübertretungen gibt es doch beispielsweise auch einen fünfprozentigen Toleranzbereich… oder nicht?

    Aber NEIN in einer Nachtundnebelaktion mal eben einen Fahrer bzw. ein Fuhrunternehmen mit Spitzfindigkeiten zu belästigen, der/das sich von Gestapo-Methoden nicht beeindrucken lässt, was zur Folge hat, dass ein Gericht sich der Sache annehmen muss, ist wohl eine wesentlich… 'einfachere' Art… o.O

    Zumal es hier wohl kaum um Sicherheit ging, da man eben von einer Gefahr kaum ausgehen kann, wenn man das nicht mal genau Messen kann. Und darüberhinaus entscheiden nicht 0.1mm in einem Bereich von 1.5mm insgesammt (~ 6.6%) über den Unterschied zwischen "total zuverlässig" und "absolut Gefährlich".

    Da ist für mich das "wer suchet, der findet. zur not mit aller Gewalt"-Argument schon einleuchtender.

  57. Mängel-Spezi meint: (5.6.2009 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    Die gesamte Diskussion zielt am eigentlichen Problem vorbei. Bereits das Verschleißgrenzmaß ist erreicht und angeblich überschritten. Ist das Verschleißgrenzmaß erreicht, müsste die Zugöse erneuert oder neu ausgebuchst werden. Um dies zu veranlassen hätte ein Mängelbericht völlig ausgereicht.

    Um einen Mangel dem Fahrer anzulasten, hätte dieser den Mangel im Rahmen der Abfahrtkontrolle oder im Fahrbetrieb erkennen müssen. Die Frage ist also zu stellen, konnte der Fahrer diesen Mangel bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Abfahrtkontrolle oder im Fahrbetrieb feststellen? Dies ist bei der geringen Überschreitung regelmäßig zu verneinen. Damit fehlt es am subjektiven Tatbestand der Fahrlässigkeit, es wurde durch den Fahrer keine Ordnungswidrigkeit begangen. Vorausgesetzt natürlich, der Vorwurf bezieht sich tatsächlich nur auf die geringe Grenzmaßüberschreitung.

  58. hornyfrog meint: (17.7.2009 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    http://de.wikipedia.org/wiki/Eichung
    "In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe."
    Grade bei einer Nacht und Nebel Messung würde ich der Messung nicht trauen. Gibt es für solche Messung keine Durchführungsanordnung?

  59. Martin meint: (17.7.2009 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @48: 1 Milimeter = 1 Mikrometer (µm) entspricht.

    Wie kommstn auf den Schwachsinn?

    1 mm = 0,001m
    1 µm = 0,000001m

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum