Grundrecht auf Datenschutz
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig, weil sie gegen das – vom Gericht bejahte – Grundrecht auf Datenschutz verstößt. Das Verwaltungsgericht hat die Sache deshalb dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Im Beschluss vom 27. Februar 2009 heißt es:
Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden.
Presseinformation des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
Ein Lichtblick.
Urteil?
Eher Beschluss oder?
Der Richter hats aber auch drauf angelegt, eine Vorlage hinzubiegen. Ich frage mich, ob der EuGH mit der Begründung überhaupt entscheiden wird – auch wenn sie an sich gut ist.
Immerhin hatte der EuGH nach teilweiser Ansicht in seinem Urteil zur Beschwerde Irlands dazu aufgefordert, eine Vorlage hinsichtlich der Grundrechtsbeeinträchtigung zu machen. Vielleicht, wenn auch nicht wahrscheinlich, wird der EuGH ja jetzt mal die VDS tatsächlich prüfen und zu einem anständigen Urteil kommen – obwohl dann leider der Hauptgrund für eine Solange-III-Rechtssprechung des BVerfG entfallen dürfte.
Das mit den Agrarbeihilfen ist aber wirklich mal geschickt …
Ob sich die Politiker "von so ein paar Hanseln" mit ihrer "unterirdischen" Sicht der Dinge beeindrucken lassen? Ich hab da so meine Zweifel…
Die paar Hanseln haben ja immerhin Argumente. Und vor Gericht zählen ja Argumente zuweilen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Was ist das "Grundrecht auf Datenschutz" bzw. von wo leitet das Gericht dieses ab? Meiner Meinung nach hätte das Gericht dazu zumindest ein Wort verlieren müssen.
@7: Macht es ja. Siehe im Beschluß unter Nr. II 6.
@8 (Volkswirt):
Ah, danke. Das habe ich doch glatt überlesen :D
@10 (MrBrook): Gern geschehen.
"Das habe ich doch glatt überlesen " –
Sowas aber auch, wo der Text doch so übersichtlich ist … ;-)
Ich als Nichtjurist brauche einmal Hilfe von einem Juristen:
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Nach dem Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG) muss der Bürger einsehen können, wer welche Subventionen bekommt. Da das zur Zeit nur via Internet geht, setzt sich der Bürger bei der Wahrnehmung dieser seiner Rechte der VDS aus. Das sei ein möglicher Widerspruch und deshalb stellt das Gericht die Frage, ob die VDS deswegen überhaupt erlaubt sein könnte.
Also für mich ist das Ganze ziemlich hintenrum und fragwürdig. Das zwingt den EuGH doch nicht unbedingt, sich zur Gültigkeit der VDS-Verordnung prinzipiell zu äußern. Selbst wenn dieser nach vielen, vielen Jahren zu dem Schluss kommt, dass das so nicht geht, dann stellt der Staat in den Ämtern einfach Computer auf mit denen man genau diese Informationsseiten über EU-Subventionen abrufen kann und wir sind keinen Schritt weiter.
@7: Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK
@13 (Dominik):
Danke, ist schon geklärt. Allerdings eine kleine Anmerkung: Das GG ist hier nicht anwendbar, da der EuGH sich (logischerweise) auf "Grundrechte" (Oder wie auch immer man es nennen will) auf europäischer Ebene beziehen muss. Maßgeblich ist schließlich nur Gemeinschaftsrecht.
@Detlev: Japp, genau das hat der Richter gemacht. Ich habe ja auch schon darauf hingewiesen, dass der EuGH aufgrund der etwas brüchigen Argumentation durchaus eine Prüfung verweigern könnte. Allerdings wird dem EuGH damit die Möglichkeit gegeben, sich inhaltlich und (gemeinschafts)grundrechtsrelevant mit der VDS auseinanderzusetzen. Wenn er "klug" ist, dann nimmt er den Ball an und prüft vollumfänglich. Wenn nicht könnte das Urteil des BVerfG zur VDS eine Solange-III-Rechtssprechung einleiten.
Wenn es ein Grundrecht ist, dann sollte ja das Urteil ziemlich eindeutig ausfallen! Wenn es hingegen kein Grundrecht ist, dann sollte es wenigstens ein Recht auf Einsichtnahme in die eigenen Daten geben! Vor allem wäre es schön, da ich nie mehr ein Backup bräuchte – zumindest was meine Emails angeht…
@16: _Noch_ werden "nur" Verbindungsdaten gespeichert, keine Inhalte. Du könntest also höchstens erfahren, wann Du die Emails versandt hast. Und das auch "nur" für sechs Monate.
@16: Leider funktioniert es nicht so einfach, dass Grundrechte alles andere verdrängen. Sie sind i.d.R. nur besonders zu beachten, können aber aber auch problemlos beeinträchtigt werden, ohne dass dies unzulässig wäre. Deshalb fallen Urteile des BVerfG auch selten wirklich klar aus.
Wär ja echt zu schön wenn das durchgesezt werden würde…..aber ich denke das wird so oder so nicht klappen … schade eigentlich
Frau Merkel will Vorratsspeicherung gegen Dauerparker.
http://www.youtube.com/watch?v=zicgrpSYSYQ
damit ists auch bald vorbei:
http://futurezone.orf.at/stories/1503365/