Nicht alltäglich (?)
“Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Vetter,
die Akte ist zur Zeit ans Bundeskriminalamt versandt!”
Solche Mitteilungen enden normalerweise nicht mit Ausrufezeichen. Aber staatsanwaltschaftliche Akten gehen ja auch nicht jeden Tag ans BKA…
Terrorismusverdacht?
Ich freue mich, daß ich der Erste bin, der es schreibt: Terrorverdacht?
Nach-Editiert: Mist! Zweiter :)
Hauptsache das nächste Aktenzeichen beinhaltet nicht "BGs" ;-)
Ich finds ja goldig das im Jahr 2009 immernoch Papierakten durch die Republik geschickt werden, und vor allem das es pro Fall nur eine zu geben scheint. Wer kontrolliert eigentlich ob die Akte noch vollständig/unverändert ist nachdem sie ein paar Büros von verschiedenen Behörden/Anwälten durchlaufen hat? Vor allem bei großen Akten könnte man ja schnell mal was verschwinden lassen…
Wieviel Seiten hat denn die Akte?
Ja das ist doch mal eine interessante Frage: Was passiert wenn dem fleißigen Beamten seine lieblings Kaffeetasse mit dem Bundesadler drauf umkippt und die ganze Akte sich mit Kaffee vollsaugt und unleserlich wird?
@6: Behördenkaffee, insbesondere bei den Strafverfolgungsbehörden ist in der Regel nicht so stark, dass durchnässte Seiten unleserlich würden. Man muss ja auch an sein Herz denken. Und zur Not wirds die Kriminaltechnik schon richten. ;-)
@ 6
In größeren Verfahren werden Zweitakten angelegt. Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit die Akte zu rekonstruieren. Soweit dies nicht möglich bleibt als letzter Ausweg nur einige Ermittlungen wiederholt vorzunhemen.
@4 (Denis): Wer würde bei einer elektronischen Akte garantieren, dass da nicht nachträglich Seiten (oder – schlimmer noch – nur einzelne Absätze/Bilder) eingefügt, entfernt oder verändert werden?
Bei einer Papierakte mit am besten handschriftlicher Nummerierung der Seiten ist das immer noch(!) einfacher, eine Veränderung nachzuweisen als bei einer elektronischen.
Klar könnte man jede Änderung der Akte nur mit neuer Signatur durch den privaten Schlüssel des Signierenden zulassen, alle vorherigen Signaturen aufheben und damit die Revisionsgeschichte prüfbar machen etc… aber der Aufwand der hierfür nötig ist…. oh weh…
Hmmm…. ich glaube ich gründe ne Firma, besteche meinen Abgeordneten, dass er dies durchsetzt und verdiene ein paar Milliarden :D
sehr passend, das fragezeichen.
.~.
@4 (Engywuck):
Und schon hast du verstanden, warum Hashes erfunden wurden… ;)
Es sei denn natürlich du zeigst mir eine Möglichkeit, wie sich einzelne Seiten löschen oder verändern lassen, ohne einen Hash der gesamten Akte zu verändern.
@9: Aber die Verfahren für sowas sind doch im Signaturgesetz alle schon vorgesehen, Zeitstempeldienste etc. … Das Teuerste an der Einführung dürften die Schulungen sein …
@11:
> Es sei denn natürlich du zeigst mir eine
> Möglichkeit, wie sich einzelne Seiten löschen
> oder verändern lassen, ohne einen Hash der
> gesamten Akte zu verändern.
ER kann das vielleicht nicht. Aber dir ist schon klar, dass ICH das könnte? Zumindest bei den "richtigen" Hash-Verfahren, und leider auch bei weitem nicht als Einziger.
Soweit ich weiß, ist das Eis in diesem Bereich bei genau dieser Angriffsart mittlerweile an sehr vielen Stellen unangenehm dünn geworden.
@11 (b_i_d):
najaaa, <a href="http://www.mathstat.dal.ca/~selinger/md5collision/" rel="nofollow">zuweilen</a> geht so was schon.
.~.
Wer nimmt noch MD5 oder SHA1-Hashes? Zumindest für etwas Wichtiges?
Ebend. Gibt immer noch Hashes die als kollisionsfrei gelten. Mal davon abgesehen, ist ein Kollisionangriff auf eine juristische Akte wohl nicht so sinnvoll. Ich mein ein Zertifikat das dann "Name: fjflkdj8&/%&4df" stehen hat wird ja nur von einem Computer gelesen, aber glaubt ihr nicht, dass ein Jurist irgendwie stutzig wird wenn aus "Hubert Mayer ist wegen Diebstahls vorbestraft" ein "ds98r324 ds8gfdf798&/(rfwe43785" wird?
In einem laaaaangen Prozess *gähn* wurden wir nach 5 Monaten (!) nach Akteneinsichtsgesuch vom Gericht davon unterrichtet, das die Prozessakte "verloren" ging.. und zwar auf dem Weg zum Gutachter…
Die Prozessakten umfassten 5 Bände, das Gericht hatte sogar einen Nachweis, dass sie versandt wurden, nutzte alles nichts, hat sich wohl in Luft aufgelöst.
Viel lustiger war, dass wir unsere Akten kopierten und dem Gericht zur Verfügung stellten, und sie daraus wieder eine Prozessakte "bastelten"…wir brachten sie persönlich hin, nicht dass die Kopien auch noch verloren gehen..der Wachtmeister nahm sie mit: "Ach bei dem Aktenzeichen wundert mich nichts.. da geht alles schief" in Empfang. Was wiederum mich wunderte.. der Prozess ist immer noch nicht beendet.. ich bin gespannt..
@17:
Habt Ihr die belastenden Teile der Akte darin belassen ?
@16 (Andi). Wer sagt denn, dass der Teil, der zum Angleichen des Hashes verwendet wird, auch im Dokument sichtbar sein muss? Man kann genug Daten im Header des Dokuments oder sonstwo unterbringen (oder zur Not auch mittels weisser Schrift auf weissem Untergrund).
@Hannes:
Na, dann mal los. Hat dein Cray endlich mal was zu tun.
Dass theoretisch eine Kollision gefunden werden kann bedeutet nicht, dass es auch praktikabel zu bewerkstelligen ist.
@11 (b_i_d):
Gratulation, du hast verstanden, dass beim Signieren Hashes signiert werden (aus Zeitgründen).
Können wir nun das gegenseitige fertigmachen unserer Kenntnisse unterlassen?
Dass es das Signaturgesetz gibt das sowas *erlaubt* sagt zudem noch gar nix über reale Implementierung aus…
Bis jeder Staatsanwalt, Richter, Sekretärin whatever da die entsprechende Hardware stehen hat (von Kenntnissen ganz zu schweigen) und das so umgesetzt ist, dass das revisionssicher ist kann man noch gut Geld verdienen
Nur weil irgendwann mal die Maut für LKW beschlossen wurde hiess das ja auch nicht, dass die Umsetzung billig und/oder schnell gewesen wäre…
Sehe das Problem nicht – die Akte wird zur EINSICHT verschickt. Das Original, elektronisch oder hardcopy, koennte doch immer an einem sicheren Ort bleiben, oder?
@ 17 (Carola): Aber nicht doch! Da sagt doch kein Mensch "Die Akte ist verloren gegangen" – wir kriegen in solchen Fällen immer den schönen Satz: "Die Akte ist außer Kontrolle" zu hören… Ich habe große Mühe, mir dabei keine marodierenden Akten auf den Gerichtsfluren vorzustellen.
@17 Carola: Ach, Zeit ist doch meist ein guter Helfer. Ich hätte geantwortet, dass auch bei mir die Akte verlorengegangen wäre :p
Und über mehr Arbeit beklagen können die sich auch nicht, die machen die sich ja mit vielen übertriebenen Ermittlungsverfahren ja sowieso.
@19(Hannes): Dann signiert man eben nur die Hash des sichtbaren Teils bzw. dazu eines ausgewählten Teils von Meta-Daten (wie z.B. Änderungen dien vorgenommen wurden) und lässt overhead bewusst raus. Was spricht dagegen?
@ Diskussion Papier vs. Digital:
Verstehe jetzt nicht, wieso ich, wenn ich an jemand eine digitale Akte schicke – also die Kopie irgendeiner Datei auf meinem Rechner – dann nicht bemerken soll, wenn der mir nicht nur seine Ergänzungen schickt, sondern auch was in meinem Kram angepasst hat … immerhin hab ich dann doch noch das "Original"? (und da komme ich sogar ganz ohne Hashes aus …)
Die viel entscheidendere Frage ist doch eigentlich, wenn alles digital versandt wird, wie wird dann sicher gestellt, dass bestimmte Informationen an bestimmten Stellen nicht gehortet werden (also dort länger verbleiben, als gut ist für den Rechtsstaat)? Im Gesetz steht zwar immer was von Löschpflichten, aber daneben auch immer ein großes ABER.
André
ZEN und die Kunst des Aktenstudiums.
Wuwei
@21 (Engywuck):
Sorry, das sollte kein persönlicher Angriff sein. Ich weiß, daß viele Leute mit meiner Ausdrucksweise manchmal nicht klar kommen. ;)
@ Die Anderen:
Selbstverständlich kenne ich Hash-Kollisionen, Rainbow-Tables und Co. Ich hatte einfach mal impliziert, daß wir über vergleichsweise sichere Hashes reden und nicht über md5. ;)
Das mit den sicheren Orten ist immer so eine Sache, da passieren oft Dinge, von denen man nicht glauben kann, dass sie passieren können… ich habe sowas schon auch schon selber erlebt…
@Diskussion Papier vs. Digital:
http://de.wikipedia.org/wiki/WORM