30.3.2009

Links 364

Gesetzentwurf: Internetsperren sollen nur für außereuropäische Seiten gelten

Gericht: Auch mittelbare Links rechtfertigen eine Hausdurchsuchung

Mutter ließ Kind frieren: Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung

Warum man manchmal wortkarg sein sollte (Video, ab 2:02)

Plötzlich war das Fernsehen aus

79 Kommentare zu “Links 364”

  1. name(benötigt) meint: (30.3.2009 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    So jetzt aber: Wer zeigt Spiegel.de an :-D Ich würd ja einen Link zum Artikel setzen in dem auf Wikileaks verlinkt wird, aber dann bekommt vielleicht UV eine Hausdurchsuchung.

  2. Tobias meint: (30.3.2009 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    Beim Veterinär-/Zoll-Video hatte ich auch schon gedacht, dass die alle ganz schön gesprächig sind. Ich würd' in so einem Fall (hoffentlich) schön die Klappe halten und alles für meinen persönlichen Bedarf ausgeben.

    Zu den beiden ersten Links sage ich lieber nichts, sonst muß ich mich wieder aufregen.

  3. Jan meint: (30.3.2009 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    Haha, nur außereuropäische Seiten sperren, wo Kinderpornographie doch zum Großteil eh in Deutschland und den Niederlanden gehostet wird… wie sinnvoll…

  4. Christian Unger (h.c.) meint: (30.3.2009 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    Liebe Bundesregierung,

    schaut mal in Art. 5 GG.

  5. marcus05 meint: (30.3.2009 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    Zum Zoll, diese Beamten sind mir schon sehr suspekt. Wenn man besonders langsam und deutlich sagt "Sieee beeeekoooommmmeeeeen jeeeeetzt eeeeeineeeee Aaaaaaanzeeeeigeeee" versteht das jemand der kein Deutsch spricht auch nicht.
    Als ob sie mit kleinen Kindern reden würden, und genau so behandeln sie diese Menschen auch. Und wenn dann angefangen wird in der privaten Schmuckschatulle der Frau zu wühlen nach Gold dass man einkassieren kann sehe ich keine moderne Grenze sondern nichts anderes als altdeutsches Raubrittertum.

    Und wer schweigt der wird doch eh gleich einkassiert. Weil Chingchang vom Asia Imbiss um die Ecke kann sich sowieso nicht wehren.

  6. dot tilde dot meint: (30.3.2009 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    ach so, cache heißt arbeitsspeicher. war mir neu. ich dachte, cache heißt cache.

    zum fernsehen: ich benutze das brüllende möbel seit ein paar jahren nicht mehr als etwa fünf stunden im monat. und ich kann mich nicht beklagen. wirklich interessante sachen nehme ich auf und schaue sie mir später an. einen nachteil hat der geringe konsum: einfach mal glotzen – da muss ich kotzen. diese vielen sachen, an die man sich vermutlich gewöhnen muss: das gebrüll der werbepause. die schleichwerbung. die zu abendfüllenden events aufgeblasenen nebensächlichkeiten. dass ich das heute nicht mehr ertrage, stört mich aber nicht besonders.

    von mitch altman, entwickler von tvbgone (unbedingt ansehen, falls unbekannt!) habe ich noch zwei schöne formulierungen, die er allerdings auch nur zitiert, findet sich in seinem material zu tvbgone:

    - people on tv are not your friends.
    - you are staring into a piece of furniture.

    es ist so einfach. vielleicht ist fernsehen auch eines der probleme, die sich irgendwann von selber erledigen.

    .~.

  7. funradio meint: (30.3.2009 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    zum Zoll:
    Zumindest strafrechtlich dürfte das mangels Belehrung nicht zu verwerten sein, oder?

  8. Christian meint: (30.3.2009 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    Am besten noch der Kommentar des Gestapo-Zöllners am Ende: "Da ist der Koffer doch gleich leichter". Unglaublich.

  9. marcus05 meint: (30.3.2009 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    @6
    cache ist wie Arbeitsspeicher ein flüchtiger Speicher und funktioniert praktisch genauso

    das was das LG Karlsruhe schreibt ist natürlich purer Blödsinn. Erschütternd, beängstigend. Im Arbeitsspeicher werden die nach einer HD nichts finden was sie nicht selber hingetan haben, es sei denn sie bauen den PC mit Hilfe einer USV im laufenden Betrieb ab und schaffen es diesen im Labor wieder aufzubauen bevor der Saft weg ist. Eine absolut groteskte Vorstellung.

    Was das LG Karlsruhe wirklich meint kann sich mir nicht erschliessen. Meinen die die Temporary Internet files? die liegen auf der Festplatte…

  10. mez meint: (30.3.2009 um 21:26) AntwortenReply to this comment

    Sollte man mal prüfen, ob auf der Gerichtswebseite nicht auch irgendwo ein Link ist, der zu einem Link führt, der zu einem Link führt (…) wo was verbotenes drauf ist.

    zu "Plötzlich war das Fernsehen aus"

    Stimmt irgendwie die Beobachtung. Bei mir verabschiedet sich der Fernseher auch schleichend aus meinem Leben. Grade schau ich mir "Body of Lies" auf Videoload an. Und meine Lieblingsserien schau ich schon lange auf hulu.com.

  11. theblackflash meint: (30.3.2009 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    jetzt mal eine wirklich ernstgemeinte Frage:
    Nach diesem Urteil müsste es doch "Hausdurchsuchungen" bei JEDEM geben der auf Wikileaks auch nur irgendwie verlinkt hat, oder ? also gleiches Recht für alle quasi.
    Also auch Spiegel, Bild, … ?
    Wer kann mir erklären warum da nichts passiert ?

  12. Gabriel meint: (30.3.2009 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Wie die N4z15 vom Zoll die Asiaten da drangsalieren ist nicht schön. Das schöne Essen. Aber wir haben es ja, da kann man ruhig mal was wegwerfen. Wenn Gesetze dazu benutzt werden, Bürgern das Leben schwer zu machen, läuft etwas falsch.

  13. Edding meint: (30.3.2009 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    @funradio Reine informatorische Befragung.

    @marcus_05 Es geht viel einfacher. RAM einfrieren : http://www.macmacken.com/2008/02/25/system-ausschalten-fuer-mehr-filevault-sicherheit/

    @LG Karlsruhe hoffentlich haben die Verfassungsrichter mehr Ahnung vom PC, wenn es zu einer Verurteilung kommt.

    @Gabriel Geniesse das ungekühlte Fleisch nach einem 18 Stunden Flug aus Signapore beim Asiaimbiss deines Vertrauens.

  14. Avantgarde meint: (30.3.2009 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    Ein solcher Besitzerwerb sei bereits "mit dem automatischen Download in den Arbeitsspeicher, dem so genannten Cache, gegeben".

    Ach, ist das so? Gehört zum Besitzerwerb nicht Wille, diesen Besitz zu erwerben?

    Es heißt ja sogar "automatischer Download"… d.h. der Betroffene kann diesen gar nicht verhindern.

    Ebensogut könnte mit ein Unbekannter KiPo durchs offene Fenster werfen, das wäre dann schon "Besitzerwerb"?

    Zu den "mittelbaren Links" fällt einem ja schon nichts mehr ein. Ab wann ist schon die Erwähnung von Wiki**** strafbar? Ein einigermaßen bewanderter Leser wird das entweder googlen oder gleich eine Domainendung dransetzen.

    Was den Zoll betrifft: Der leistet sich gelegentlich schon Hämmer. Wenn man zum Beispiel beweisen soll, dass eine wertvolle Uhr, die man seit ewigen Zeiten besitzt, nicht im Ausland gekauft hat. Ich empfehle, mit möglichst preiswertem Gepäck zu reisen.

    Bei den Lebensmitteln bin ich aber milder: Da machen die Vorschriften schon Sinn und sind wesentlich harmloser als bei Einreise in die USA, von Australien ganz zu schweigen, wo ein einziger Apfel schwerste Probleme bereitet, sogar beim Passieren inneraustralischer Staatsgrenzen.

  15. Bikini-Top 7,90 bei H&M meint: (30.3.2009 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    Wenn man sich das ZOLL Video mal genauer anschaut sieht man, dass der junge Mann bereits erklärt, das Essen in den runden Dosen seien Geschenke für die Familie, BEVOR er anschließend seinen Imbiss erwähnt und die beiden Zollbeamten sehr unkooperativ werden. Es tut mir sehr leid dann mit anzusehen, wie die beiden Vietnamesen dann als Lügner dargestellt werden, was offensichtlich nicht der Fall ist. *fremdschäm*

  16. Gabriel meint: (30.3.2009 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    @Edding: Man, getrocknetes Fleisch. Das hält sich ewig, aber sowas kennt die Generation Kühlschrank ja nicht mehr…

  17. gant meint: (30.3.2009 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    @11, thebackflash
    Naja, über diese Argumentation können sie zumindest überall dort "zum Kaffee reinschauen" wo sie wollen…
    Aber der Umstand, dass offenbar Deutschland eines der Länder ist, wo am meisten konderpornographisches Material gehostet wird, sagt doch schon alles über die wirkliche Motivation und die Ehrlichkeit der ganzen Debatte aus, wirklich etwas gegen dieses Mistzeugs zu unternehmen.

    Alternativvorschlag: wir erzeugen Synergieeffekte durch die Zusammenfassung von Falschparken und Kinderpornographie. Das bringt einerseits die ungeheure Effizienz und Unnachgiebigkeit bei der Verfolgung und andererseits den Makel und die Abschreckung, als Kinderschänder bloßgestellt zu werden.

  18. Bratschläger meint: (30.3.2009 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    Avantgarde: “Ebensogut könnte mit ein Unbekannter KiPo durchs offene Fenster werfen, das wäre dann schon “Besitzerwerb”?''

    Da Ihnen das sowieso niemand glauben würde, ist es sinnlos darüber nachzudenken. Versuchen Sie es lieber mit "Ich wollte nur einen KiPo-Ring sprengen".

  19. H. Jansen meint: (30.3.2009 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    Den Groll auf den Zoll kann ich nicht ganz nachvollziehen.
    Außerdem waren das Tierärzte, nix Zöllner.

    Und gegen die Australier sind die schon fast beängstigend harmlos, wenn man sieht, was da so alles angeschleppt wird.

  20. D. Gschrei meint: (30.3.2009 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    @ mittelbare Links:

    Das ist ja wohl mal das schwachsinnigste Urteil, das ich seit langem gesehen habe. Nach diesem Beschluss dürfte keiner von uns mehr zu WikiPEDIA verlinken, da dort ein Artikel über Wikileaks vorhanden ist, der unter anderem auch zu Wikileaks verlinkt.

    Wikipedia ist dabei schon einmal ein gutes Beispiel. Auf dieser Website befinden sich hunderttausende Artikel, die alle Links enthalten. Wenn ich nun einen Link zu einem dieser Artikel setze, würde dieser Beschluss von mir erwarten, dass ich sämtliche anderen Artikel nach eventuell verbotenen Links durchsuche. Und dabei hört es ja dann nicht auf.

    Ich soll auch noch alle Webseiten, auf die Wikipedia verlinkt auf Links zu illegalen Inhalten untersuchen. Allein bei dem immensen Teil des Internets, der dabei abgedeckt wird, kann man es statistischt praktisch ausschließen, dass da keine Seite mit illegalen Inhalten dabei ist.

    Es gab mal eine Studie, die besagte, dass man ab einer Linktiefe von 12 jede Seite im Internet erreichen kann, ganz egal wo man damit anfängt.

    Ich muss schon sagen Landgericht Karlsruhe: Eine wirklich Reife Leistung praktisch jeden Menschen in Deutschland, der einen Internetanschluss hat zu einem Verbrecher abzustempeln. Da sieht man mal wieder, dass es nicht einfach nur ausreicht ein Richtrt zu sein, um Urteile zu fällen. Die Richter haben gefälligst auch noch zusätzlich Experten in dem Bereich zu sein, über den sie Urteilen. Ich frage schließlich auch keinen KFZ-Mechaniker, ob er mir meine eigene Webseite programmieren kann.

  21. marcus05 meint: (30.3.2009 um 22:26) AntwortenReply to this comment

    Australien ist ja mittlerweile längst ein faschistischer Polizeistaat. Mit so etwas wollen wir uns doch nicht vergleichen müssen?

  22. Glückszucker meint: (30.3.2009 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    D. Geschrei: Das mit den 12 Links ist ganz eindeutig Blödsinn. Weder im Internet noch im Web, was Sie wohl eigentlich meinten, ist alles verlinkt. Das Small-World-Phenomenon gibt es im Web nicht. Es ist bestenfalls der feuchte Traum alle Webfetischisten.

  23. Engywuck meint: (30.3.2009 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    @9: es gibt Geräte, mit denen kann man einen Rechner ohne Akku oder eigene USV im laufenden betrieb vom Stromnetz nehmen, Effektiv wird dazu eine mitgebrachte USV ins Netzkabel eingeschleift, entweder durch vorsichtiges Abisolieren der Adern im Kabel (und sofortiges wiederisolieren nach anklemmen) oder durch Ausbau der Steckdose und anbringen an die Kontakte (sofern möglich).

    Alles eine Frage des Aufwands… und ob die Polizei in D das schon hat… fraglich…

    Irgendwo hatte ich sogar mal ein Video dazu gefunden, wenn ich's wiederfinde poste ich das

  24. Avantgarde meint: (30.3.2009 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    @21 marcus05

    nana, diese Regelung gab es schon vor 20 Jahren, weil in europäischen Äpfeln böse Fruchtfliegen lauern können.

  25. Avantgarde meint: (30.3.2009 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    @22 Glückszucker

    Ich hoffe, man muss Ihnen hier nicht den Begriff der Wahrscheinlichkeitsrechnung erläutern. Natürlich sind das Durchschnittswerte.

    Angeblich kennt jeder jeden über maximal 7 Ecken. Natürlich ein Durchschnittswert. Es gibt natürlich "Deadender", im Web ist das die linklose Seite, oder Seiten die sich nur gegenseitig verlinken.

  26. Creatoure meint: (30.3.2009 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Hach, das Landgericht Karlsruhe ist ja schlau – mit einem Haftungsausschluss für externe Links ist man wohl sicher – hier der Auszug aus ihrem Web-Impressum:

    Internetseiten dritter Anbieter / Links
    Diese Internetseite enthält auch Links oder Verweise auf Internetauftritte Dritter. Diese Links zu den Internetauftritten Dritter stellen keine Zustimmung zu deren Inhalten durch den Herausgeber dar. Es wird keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder den Inhalt solcher Internetauftritte übernommen und keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die aus der Nutzung – gleich welcher Art – solcher Inhalte entstehen. Mit den Links zu anderen Internetauftritten wird den Nutzern lediglich der Zugang zur Nutzung der Inhalte vermittelt. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aus der Nutzung entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

  27. trapanal meint: (30.3.2009 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    Veterinäre beim Zoll: Das Verhalten der Kontrolleure in der Szene ist eine riesen Sauerei. Den Einreisenden wird einfach unterstellt, dass sämtliche Lebensmittel für gewerbliche Zwecke eingeführt werden. Ich meine, in welchem asiatischen Imbiss gibt es getrocknete Früchte?

    Und dann wird auch noch behauptet als hätten sie das selbst gesagt. Zumindest in dem Videobeitrag stellt sich die Sachlage völlig anders da.

    Was lernen wir daraus: wer beim Zoll etwas sagt, was auch nur entfernt gegen ihn verwendet werden könnte, ist selbst schuld.

  28. dot tilde dot meint: (30.3.2009 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    @8 (christian):

    ich wusste gar nicht, dass die gestapo damals uniformiert am flugplatz stand und sich darauf beschränkte, den grenzverkehr von menschen und gütern zu regeln. hat es <a href="http://www.chbeck.de/downloads/Leseprobe_Gestapo.pdf&quot; title="pdf: empfehlung, dams/stolle über die gestapo">die gestapo</a>, von der ich gehört und gelesen habe, in deiner vorstellung am ende gar nicht gegeben?

    @12 (gabriel):

    erklärst du uns noch eben schnell den zusammenhang mit dem nationalsozialismus? oder lieber bitte doch nicht?

    @26 (creatoure):

    darf ein deutsches gericht überhaupt aussagen tätigen, die den eigenen spruch quasi leugnen?

    .~.

  29. mcbexx meint: (30.3.2009 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    Bei mir bleibt seit einer Renovierung im Mai letzten Jahres die Flimmerkiste – zumindest für das deutsche Fernsehprogramm – so gut wie ständig aus.

    Davor war das so eine Gewohnheit, über die man gar nicht mehr nachgedacht hat – Feierabend, Jacke aus, Fernseher an – und der lief dann einfach 6-8 Stunden durch, als Hintergrundberieselung. Explosiv, GZSZ, TV Total… das ganze Programm. Und nachmittags mal das Salesch/Hold-Doppelpack.

    Erst nach der Pause wurde mir bewusst, was man sich damit jeden Tag für einen Schwachsinn in die Birne haut. Und ich gehör(t)e zu den Leuten, die früher bei solchen Aussagen immer die Augen verdreht haben.

    Inzwischen kann man Kinofilme und die wenigen anschaubaren Serien für wenig Geld kaufen (Hallo, britisches Pfund!) und sich dann nach eigenem Zeitplan und ohne Werbeunterbrechungen anschauen. Fernsehen in Deutschland ist, bis auf ganz wenige Ausnahmen, eine Farce.

    Ich kann jedem nur empfehlen, mal bewusst abzuschalten.
    Ich vermisse wirklich nichts. Die paar sehenswerten Sendungen sind im TV-Browser gekennzeichnet. Und selbst, wenn man die mal verpasst, halb so wild…

  30. Avantgarde meint: (30.3.2009 um 22:59) AntwortenReply to this comment

    @26 Creatoure

    Der Haftungsausschluss für externe Links ist immer wieder lustig… und völlig unsinnig.

    Entweder das Verlinken ist strafbar, dann hilft kein Haftungsausschluss.

    Oder es ist nicht strafbar, dann braucht man keinen.

  31. Kai meint: (30.3.2009 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    Kann mal jemand das obige Landgericht Karlsruhe bitte abmahnen:
    "Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aus der Nutzung entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde."

    Kann doch nicht angehen, solch' einen Humbug zu verzapfen. Haftet heise.de oder Udo Vetter pauschal für illegale Inhalte? Nein. Eben!

  32. james meint: (31.3.2009 um 00:29) AntwortenReply to this comment

    War ja klar, der Herr sieht nicht 100% deutsch aus, also muss es sich um Rassismus und eine heimtückische Gesetzesfalle handeln.

  33. Lobo meint: (31.3.2009 um 00:32) AntwortenReply to this comment
  34. esox meint: (31.3.2009 um 00:48) AntwortenReply to this comment

    spiegel tv wollte ich auch schon mal haeufiger zum thema "sie haben da recht die aussage zu verweigern" als schulungsmaterial verwenden.
    das koennen sie mindestens 3 mal in der woche (abgerundet) unter dem selben thread zu schiedel.tv verlinken.

  35. Achtsam meint: (31.3.2009 um 01:26) AntwortenReply to this comment

    Zum Zoll-Video:

    Es wurde vom Reisenden klar gesagt, dass die (offensichtlich für den Privatkonsum vorgesehenen kleinen Mengen verschiedener) Heimatspezialitäten Mitbringsel für die Familie sind.
    Die Frage des Beamten nach der beruflichen Tätigkeit bezog sich nicht auf die geplante Verwendung der Naschereien, wurde von diesem jedoch umgehend in eben jenen vermuteten/unterstellten Zusammenhang gebracht.

    Wenn das mal kein durch den Beamten zielgerichtet herbeigeführtes "Missverständnis" zwecks Rechtbeugung zum Nachteil des Reisenden darstellt.

  36. Stefan W. meint: (31.3.2009 um 01:41) AntwortenReply to this comment

    "Angeblich kennt jeder jeden über maximal 7 Ecken. Natürlich ein Durchschnittswert."

    Maximal bedeutet maximal, und nicht Durchschnitt. Durchschnittlich bedeutet durchschnittlich.

    Jeder heißt übrigens jeder – nicht fast jeder oder viele oder einige, sondern jeder.

    Manche Leute wollen aber unbedingt Superlative benutzen, auch wenn sie nur 99% der Leute meinen oder einen Durchschnitt. Die sprechen dann auch von "vollster Zufriedenheit" als ob es mehr als voll gäbe.

  37. hunk meint: (31.3.2009 um 07:05) AntwortenReply to this comment

    @9 (marcus05): Selbst wenn wir von CPU-Caches reden (die mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht gemeint waren): Nein, SRAM (Cache) funktioniert keinesfalls aehnlich wie DRAM (Arbeitsspeicher) – SRAM arbeitet mit elektrodynamischer Speicherung, waehrend DRAM elektrostatisch speichert.

  38. Christian Unger (h.c.) meint: (31.3.2009 um 08:19) AntwortenReply to this comment

    @35 (Achtsam),

    Der Beamte fragt den Imbissbesitzer, der daraufhin offensichtlich antwortet. Das nun unbedingt diese Antwort auf dem Video nicht verständlich ist ist ein doch recht… ungewöhnlicher Zufall.

  39. keiner meint: (31.3.2009 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    @11:

    Wohl nicht, wenn du nicht ausdrücklich noch mal die Liste auf deiner Hompädsch mit direkten Links zum anklicken ablegst. Das war wohl der Fehler bei der Sache. Und eigentlich auch nicht wirklich schlau, sorry! Das hätte nicht sein müssen!

  40. Christian Unger (h.c.) meint: (31.3.2009 um 08:30) AntwortenReply to this comment

    @39 (keiner),

    also wenn man es nicht per Direktlink macht kann man selbst auf KiPo-Seiten verlinken?

    Sorry, aber diese Idee führt bei mir irgendwie zu Kopfschütteln…

  41. keiner meint: (31.3.2009 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    @40
    Nein, aber vielleicht zu wikileaks? ;-)

  42. Reset meint: (31.3.2009 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    Zu "Warum man manchmal wortkarg sein sollte"

    Diese ekelhaften Zöllner.

    Der Mensch sagte das Essen ist für seine Freunde. Der Zöllner fragt ob er nen Imbiss hätte. Der Mensch sagt ja. Der Zöllner sagt da er das für seinen Imbiss einführen will lassen sie es nicht durch.

    WTF!

  43. Detlev T. meint: (31.3.2009 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    Der Gesetzentwurf zur Leyenmauer ist wie erwartet schnell geleakt und hier zu finden:
    http://blog.odem.org/2009/03/gesetzesentwurf-internet-sperren.html

  44. Volkswirt meint: (31.3.2009 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    @36 Stefan W:

    Unabhängig davon, wie nun die Theorie tatsächlich lautet: Man kann sehr wohl auch von dem Durchschnitt eines Maximums sprechen. Wenn einer manche Menschen über zwei Ecken kennt, manche andere über 5 und wieder andere über 10, dann ist bei ihm das Maximum 10. Bei einem anderen mag das Maximum vielleicht bei 4 liegen. Über alle Personen gemittelt ist dann vielleicht der Durchschnitt des Maximums 7.

    /Korinthenmodus aus :-)

  45. name(benötigt) meint: (31.3.2009 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    @44 Volkswirt:

    Nach dieser Theorie kann man eben nicht vom Durchschnitt eines Maximums sprechen.

    Wenn alle Menschen sich über Ecken kennen, dann kann man die Menschheit als ein Netzwerk darstellen. Diese Theorie besagt jetzt, dass es keine zwei Punkte in diesem Netzwerk gibt, zwischen denen mehr als 7 Punkte liegen.

    Und jetzt nicht mit künstlicher Verlängerung des Wegs ankommen à la ich kenn meinen Bruder über 3 Ecken: Ich kenn meine Mutter die meinen Vater kennt der meine Schwester kennt die meinen Bruder kennt :-)
    Es geht um den kürzesten Weg.

  46. Siggi meint: (31.3.2009 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    Zum Zoll:

    Daß sich das Ganze um ein Missverständnis handeln könnte (Sprachbarriere, Aufregung, Kamerateam, barscher Beamter), kommt der bärtige Brummbär nicht. Ich habe sehr wenig von dem verstanden, was der asienstämmige Einreisewillige da von sich gibt und ich hatte das Gefühl, daß er die Brisanz der Frage nicht verstanden hat ("Imbiß, ja. Ja. Ja.").

    Ich wünsche dem Kollegen mal eine schöne Einreise in die USA oder mit Haschkrümel am Schuh in Dubai.

  47. mibu meint: (31.3.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    Dass das LG den Unterschied zwischen Prozessorcache und Browsercache nicht kennt, ist symptomatisch.

  48. BPfH meint: (31.3.2009 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Also das die meisten Leute, die die Sprache nicht (richtig) verstehen/sprechen, meistens mit "Ja" antworten, obwohl sie nix verstanden haben ist allg. bekannt.

    Bsp.: Möchten Sie ins kath. oder evang. Krankenhaus?" – "Ja!"

    Die bemerkung vom Zöllner "Das hat er zugegeben, das kann er jetzt nicht zurückziehen" – da sollte der nochmal drüber nachdenken.

    BPfH

  49. anonym meint: (31.3.2009 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @14 Was mich ernstlich interessieren würde: Ihr Verweis auf Australien. Vor ein paar Jahren war ich in AUS und NZ (wo es bei der Einreise ganz ähnlich ist), kenne also die Prozedur bei den Lebensmitteln, mit Hunden und so. Aber wo wird denn inneraustralisch kontrolliert und wie??

  50. Lionel Hutz meint: (31.3.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Was die hier seinerzeit viel diskutierte Münchner Mutter mit dem nackten Kind angeht: Mich würde schonmal interessieren, wie man zu einer gefährlichen KV kommen will? Das Fahrrad als gefährliches Werkzeug oder was ist die Idee?

    @37: Die technische Unterscheidung zwischen DRAM und SRAM ist zwar richtig erklärt, aber hat doch nichts mit der Unterscheidung zwischen Cache und Arbeitsspeicher zu tun? Cache ist zwar typischerweise (aus Gewschwindigkeitsgründen) SRAM und Arbeitsspeicher häufig noch DRAM, aber das muss ja nicht so sein.

  51. Christian Unger (h.c.) meint: (31.3.2009 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @41 (keiner),

    was faktisch auch keinen Sinn ergibt.

    @50 (Lionel Hutz),

    vielleicht meint man, dies sei lebensbedrohlich gewesen? §224 I Nr. 5 StGB

  52. Avantgarde meint: (31.3.2009 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Es könnte vielleicht nicht schaden, beim Posten von Videos etwas mehr als reichlich lakonische und in diesem Fall durchaus missverständliche Kommentare zu liefern.

    Richtig ist zwar, dass man beim Zoll am besten schweigsam ist, um die Herren nicht auf dumme Gedanken zu bringen. Sprich: beantworte keine Frage, die man dir nicht gestellt hat.

    Allerdings suggeriert "Wortkargheit" im Zusammenhang mit der Szene, dass man auf eine konkrete Frage des Zöllners nicht antworten sollte. Das ist irreführend, denn es gibt beim Zoll eine Auskunftspflicht, wie beim Finanzamt. Wenn das FA etwas wissen will, sollte man das tunlichst beantworten.

    Beim Zoll kommt man um die erste Aussage, ob man Waren anzumelden habe, schon mal gar nicht herum. Wer durch den grünen Ausgang geht, beantwortet diese Frage automatisch mit Nein.

    Wenn der Zoll nun fragt, ob man beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat (was angesichts des vollen Koffers nicht unlogisch ist), dann muss man diese Frage auch beantworten. "Das geht sie nichts an" oder Schweigen hilft da nicht weiter.

    Wer den Clip genau ansieht, der wird bemerken, dass der Lebensmittelbeamte erst nach der (leider unhörbaren) Antwort reagiert. Es dürfte also eher ein Ja als ein kategorisches Nein gewesen sein, womit der Mann ja vorher gelogen hätte.

    @49 anonym
    Wenn Sie zum Beispiel von Sydney nach Perth fliegen oder mit dem Bus die "Grenze" von Südaustralien nach Westaustralien überqueren, wird stichprobenartig gefragt, ob man Lebensmittel dabeihat. Oft sind sogar Hunde dabei.

    Konkret ist mir das mit einem Apfel auf dem Flug von Darwin (Northern Territory) nach Kununurra (Western Australia) passiert. Beamte hielten mich und andere an und fragten, ob wir Obst dabei hätten. Ich hatte diesen Apfel. Er sagte: "You need to dump it here unless you can eat it really fast."

    Ich tat dann letzteres und gut war's.

    Aber am Flughafen von Sydney hat man mir sogar einen Müsliriegel weggenommen.

  53. En Garde meint: (31.3.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Avantgarde: Ich habe beruflich mit Lebensmitteln zu tun, weil ich diese in der Pause zu mir nehme. Ich müsste also auch mit "Ja" antworten, richtig?

  54. max b. meint: (31.3.2009 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Zum Zoll
    @35
    @46
    sehe ich genauso. ob ein gericht im verhalten der beamten auch eine rechtsbeugung sehen würde, kann ich als nicht-jurist nicht beurteilen. ich glaube allerdings, dass die anwesenheit des film-teams das verhalten der zöllner beeinflusst hat ("jetzt kann ich der welt endlich zeigen was der zoll so kann" -siehe auch diskussion zw. den beiden zöllnern). toll auch, dass man am anfang der szene ziemlich deutlich das adress etikett der beiden reisenden sieht. mit etwas techn. geschick müsste sich doch die adresse der betroffenen ermitteln lassen.

    ausserdem wundere ich mich sehr über die "menge". klar war das im film viel. aber wer mal im ausland gelebt hat, weiss wie schnell "viel" zustande kommt wenn für ein paar montate heimische leckereien in die fremde mitnehmen will. kann da sehr gut mitfühlen. ach ja, zur gastronomie: für die gastronomie sind diese mengen ja eindeutig viel zu klein. das hätten die zöllner erkennen müssen.

    hatte die sache eigentlich noch ein nachspiel?

    klasse finde ich, dass hier ein fehlverhalten der zöllner so schön auf film dokumentiert ist. mich würde interessieren wie gross die bauch/kopfschmerzen der vorgesetzten über diesen film sind. vielleicht entschuldigt sich ja noch jemand bei dem pärchen. angesichts der "beweislast" wäre das überfällig.

    übrigens: als der junge mann bejahte, dass er in der gastro-branche tätig sei, dachte ich zuerst, dass da noch was mit schwarzarbeit kommt…

  55. Avantgarde meint: (31.3.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Welches Fehlverhalten?
    Zöllner dürfen fragen, was sie wollen, sie dürfen herausfinden wollen, ob eingeführte Waren privaten oder gewerblichen Zwecken dienen.

    Es gibt bei Lebensmitteln klare Vorschriften, was eingeführt werden darf und was nicht.

    Der Mann hatte Dinge dabei, z.B. Fleisch, die überhaupt nicht eingeführt werden dürfen.

    Die Frage nach einem Gastronomiebetrieb ist völlig legitim. Der Mann hat die Anschlussfrage, ob er die Lebensmittel dort verwende, wahrscheinlich mit ja beantwortet, denn hätte der Mann mit nein geantwortet, wären die Reaktionen danach anders ausgefallen. Da hätte eine skeptische Äußerung kommen müssen oder weitere Nachfragen.

    Auf die Menge kommt es nicht an: Ob ich damit drei Gäste, oder hundert bewirten kann, spielt keine Rolle.

    Im übrigen wird bei Lebensmitteln, die nicht einfuhrfähig sind, keine Strafe erhoben, man muss lediglich die Vernichtungskosten bezahlen, die nach Gewicht berechnet werden.

    Es ist nun mal so, dass man beim Zoll Erklär- und Beweispflicht hat, nicht umgekehrt. Wenn ich mit einer teuren Kamera einreise, muss ich notfalls beweisen, dass ich die in Deutschland gekauft habe, nicht umgekehrt.

    Und nun nehmt mal Lebensmittel in die USA mit. Ich erinnere mich an eine Tafel Schokolade "Rum-Trauben-Nuss", die einen mittleren Aufstand verursachte.

  56. Avantgarde meint: (31.3.2009 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    En Garde

    Sorry, es wurde präziser gefragt, nämlich ob der Mann in der Gastronomie tätig ist.

    Hätte er viel Schmuck dabei gehabt, wäre möglicherweise die Frage gekommen, ob er einen Juwelierladen hat.

  57. Lionel Hutz meint: (31.3.2009 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    @51: Dachte auch kurz an die Lebensbedrohung, wenn man das aber ernsthaft annehmen wollte, müsste man die Dame konsequenterweise aber eigentlich gleich wegen bedingt vorsätzlichen Tötungsversuchs anklagen. Und mal im Ernst: Wenn das lebensbedrohende Behandlung ist, weiß ich's auch nicht mehr. Die Lebensbedrohung ist doch eigentlich für direkte Schläge in den Hals oder derartiges gedacht, auch ein anderthalbjähriges Kind erfriert bei 11 Grad vermutlich erst nach mehreren Stunden.

  58. En Garde meint: (31.3.2009 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Avantgarde: Schön, aber was nützt die Frage? Es gibt doch mehr als genug Möglichkeiten in der Gastronomie tätig zu sein, ohne dass man die Waren dort sinnvoll verwenden könnte. Wenn Sie Computerteile mit sich nehmen, und in der IT-Branche tätig sind, kann man dann daraus schließen, dass sie die Teile beruflich verwenden oder verkaufen wollen? Wenn wir ehrlich sind: Wohl kaum.
    Wieso fragt der Zoll nicht einfach, ob er das Zeug verkaufen bzw. kommerziell verwerten will? Halten die Leute vom Zoll sich für Inspektor Columbo?

    Muss man demnächst also doch nackt reisen? Eigentlich könnte schlichtweg alles, was man an oder in sich trägt, im Ausland erworben worden sein. Teure Kamera… das ich nicht lache. So lange es ein einzelnes Exemplar ist, sehe ich nicht wieso der Zoll hier irgendwelche Rechte haben sollte. Ja, auch wenn es sich lohnte solche Dinge einzeln zu Importieren.

    Na gut, ich sehe sowieso nicht, wie sich Zoll und gleichzeitige Globalisierung rechtfertigen lassen. Von daher ist mir alles, was mit Zoll zutun hat, höchst suspekt.

    Lionel Hutz: Wenn Sie ein Kind vergewaltigen, stirbt es wahrscheinlich gar nicht. Auch nicht nach mehreren Stunden. Es sei denn, Sie gehen äußerst brutal vor. Falls Sie mal Zeuge dessen werden, können Sie sich also beruhigt zurücklehnen.

  59. Avantgarde meint: (31.3.2009 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    En Garde

    Leider ist es beim Zoll eben nicht so, wie Sie (und ich) es gerne hätten, sondern so wie es ist.

    Für alles, was man einführt, ist man Rechenschaft schuldig, und das beim Zoll nicht immer die Wahrheit gesagt wird, dürfte der Grund für derlei Fragen sein.

    Mir ist das jedenfalls mit der Kamera genauso passiert, und da ich die Kamera nicht zurücklassen wollte, habe ich die fällige Einfuhrumsatzsteuer und die "Strafe" bezahlt.

    Gottseidank hatte ich die Kaufquittung, reichte die ein und bekam das Geld zurückerstattet.

    Natürlich ist man dann wütend. Aber es ist eben so. Wenn ein Beamter will, dann kann er. Je "freundlicher" man zu ihm ist, desto mehr kann er, wenn er will.

    PS: Eine Entschuldigung kriegt man übrigens nicht.

  60. En Garde meint: (31.3.2009 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Auch noch etwas Herr Hutz. Außer "Erfrieren" gibt es auch noch so etwas wie "Unterkühlung":
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hypothermie

    Was darüber hinaus eine Lungenentzündung bewirken kann, finden Sie vielleicht von allein heraus. Die Frau Mutter hatte natürlich schon ganz recht, dass die Menschenrechte auch für Kinder gelten. Allerdings sind Kinder noch nicht mündig, ihnen fehlt noch sehr viel Wissen, vor allem um Gefahren und ihre körperliche Unversehrtheit ist selbständlich im Rahmen des Möglichen sicherzustellen. Kinder haben sicherlich auch ein erhöhtes Schutzbedürfnis.

    Das Kind muss also keineswegs erst sterben, bevor offensichtlich ist, dass gegen seine Rechte verstoßen wird. Wollte die Mutter ihr Kind also nicht vorsätzlich quälen, dann ist ihr Urteilsvermögen doch wohl augenscheinlich von zweifelhafter Qualität. Einen Vater hätte man an dieser Stelle wahrscheinlich steinigen wollen. Mütter haben dagegen Idiotenfreiheit. Dass Mütter mindestens im gleichen Maße wie Väter quälen, prügeln und verantwortungslos handeln, wird immer noch gern verdrängt. Hinterher heißt es dann immer, dass sie doch immer nett gewesen sei und gegrüßt hätte.

  61. Lionel Hutz meint: (31.3.2009 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    @En Garde: Bei einem gewissen Grad von Dummheit sollte man sich seine Kommentare einfach sparen – zu Beispiel bei Ihrem!

    Es geht bei meiner Frage – auch wenn ihr Hirn derartige Details möglicherweise nicht zu verarbeiten vermag – ausschließlich darum, welches Tatbestandsmerkmal des § 224 StGB hier erfüllt sein könnte, um eine Anklage wegen gefährlicher (also einer qualifizierten Form der) Körperverletzung zu tragen.

    Der "Verstoß gegen Rechte" von Kindern (oder Erwachsenen) ist als solcher kein Straftatbestand. Straftatbestände stehen ziemlich konkret (verfassungsrechtlich geboten) in diversen Gesetzen, die meisten im StGB. Festzustellen, welcher davon erfüllt ist (oder nicht) nennt der Jurist Subsumtion.

    Ich weiß nicht, wie unendlich dumm man sein muss, wegen dieser Frage irgendwelche völlig schwachsinnigen Vergleiche zu Vergewaltigung zu ziehen (wo eine lebensbedrohende Behandlung übrigens auch zu einer Qualifizierung (oder nur eine Strafzumessungregel?) führt)? Aber ich nehme an, schon ziemlich dumm!

  62. Avantgarde meint: (31.3.2009 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Hätte das Kind unbedingt bei Rot über die Straße krabbeln wollen, wäre man mit Verweis auf kindliche Persönlichkeitsrechte nicht wahnsinnig weit gekommen.

    Auch wenn es nicht dabei überfahren wurde. So wie es hier keine Lungenentzündung bekommen hat.

    Bei Körperverletzung ist übrigens der Versuch strafbar

  63. En Garde meint: (31.3.2009 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Lionel Hutz: Meine Dummheit ist nicht Ihr Problem. Ihr Problem ist, dass sie nicht einmal halb so intelligent sind, wie ich es bin. Das sollte Ihnen zu denken geben, aber leider reicht es dafür ja nicht.

  64. Lionel Hutz meint: (31.3.2009 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    Der Verweis auf kindliche Persönlichkeitsrechte ist bei einer anderthalbjährigen m.E. eh Unsinn, da die Ausübung eines Persönlichkeitsrechts wohl eine bewusste, rationale Entscheidung darstellen müsste, die ein Kind dieses Alters nicht zu treffen vermag.

    War das pädagogisch Unsinn? Definitiv!

    War es im strafrechtlichen Sinne eine Körperverletzung? Die Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens ist fraglos gegeben, wenn das Kind gefroren hat – die Versuchsstrafbarkeit braucht es hier gar nicht. Man kann jetzt noch über anderes reden, wie z.B. Einwilligung, aber dass das Kind körperlich beeinträchtigt wurde, steht m.E. außer Frage.

    War es im strafrechtlichen Sinne eine gefährliche Körperverletzung? Sehe ich nicht! Die lebensbedrohende Behandlung ist eigentlich das einzige Regelbeispiel was hier in Betracht kommt und die Lebensbedrohlichkeit vermag ich nicht zu erkennen – jedenfalls solange in diesem Zustand keine Fahrradtour ins bayerische Oberland geplant war, zumal die Mutter die passende Kleidung ja sogar dabei hatte.

    Sollte aber tatsächlich Lebensbedrohlichkeit vorgelegen haben, so wäre konsequenterweise ernsthaft an ein bedingt vorsätzliches Tötungsdelikt zu denken. Zumindest die StA München II hat bei Übergießen einer Person mit einer Kanne kochend heißen Wassers in einem mir bekannten Fall Anklage wegen versuchten Mordes (mit bedingtem Tötungsvorsatz) erhoben.

    Schade nur, dass man derartiges hier nicht erörtern kann, ohne mit irgendwelchen dummen Sprüchen von Vergewaltigung und Menschenrechten konfrontiert zu werden, die mit der Frage nichts zu tun haben.

  65. Lionel Hutz meint: (31.3.2009 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    @En Garde: Ihre Dummheit wird leider mein Problem, wenn Sie beim Versuch der Diskussion über Tatbestandsmerkmale unqualifiziert reinschnabeln.

  66. Volkswirt meint: (31.3.2009 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    @45 name:
    Ich sagte ja: "Unabhängig davon, wie nun die Theorie tatsächlich lautet." Mir ging es nicht um die konkrete Theorie, sondern um die pauschale Behauptung von 36, daß die Benutzung der Begriffe Durchschnitt und Maximum innerhalb einer Aussage per se unsinnig sei.
    Zugegeben, das ist etwas OT… :-)

  67. Christian Unger (h.c.) meint: (31.3.2009 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    @57 (Lionel Hutz),

    ich hab mir einige einschlägige BGH-Entscheidungen zur "lebensgefährdenter Behandlung" durchgelesen, bin aber noch nicht 100%ig schlau draus gewurden.

    Ich denke der Unterschied ist: Ist die Tathandlung zwar grundsätzlich dazu befähigt, einen Menschen zu töten, dies aber im konkreten Fall nicht konkret vorliegt, liegt "nur" eine gefährliche Körperverletzung mittels einer lebensgefährdenden Behandlung vor. Ist es nicht nur allgemein möglich sondern liegt auch konkret die Möglichkeit vor ist es wohl eher ein versuchter Totschlag wenigstens mit bedingtem Vorsatz.

    Ist ein starkes Würgen gegeben kann man davon ausgehen, dass dies ab einem bestimmten Zeitpunkt zum Tot führt. Macht man das aber beispielsweise "nur" drei Minuten ist es zwar grundsätzlich eine lebensgefährdende Handlung, durch die kurze Zeit ist konkret aber keine Tötung zu erwarten. (Mediziner mögen mich korrigieren)

    Ich lass mich da aber gerne auch von Juristen korrigieren. ;-)

  68. En Garde meint: (31.3.2009 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Lionel Hutz: Wurden Sie als Kind oft geschlagen? Auf den Kopf? Sie tun mir wirklich aufrichtig leid.

  69. NomNom meint: (31.3.2009 um 20:45) AntwortenReply to this comment
  70. Lionel Hutz meint: (31.3.2009 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    @En Garde: Ich wurde als Kind glücklicherwiese nie geschlagen, Ihre Mutter hätte das mit Ihnen aber vielleicht tun sollen? Aus dem Umstand, dass Sie zur Sache nichts mehr zu sagen haben, darf man aber schließen dass Sie zumindest eingesehen haben, dummes Zeug geschrieben zu haben?

    @Christian Unger: Ich habe gerade keinen Kommentar zur Hand und Strafrecht fand ich in der Theorie immer sehr interessant, habe aber in der Praxis seit 10 Jahren fast nichts mehr damit zu tun. Ich würde aber annehmen, dass für eine KV mit lebensgefährdender Behandlung dann Raum ist, wenn die Tathandlung objektiv lebensgefährdend war und dem Täter dies subjektiv auch klar sein musste, er jedoch keinen bedingten Tötungsvorsatz hatte, sondern insoweit ein (eher seltener) Fall bewusster Fahrlässigkeit vorlag – also bei Versterben des Opfers nur wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden würde.

    Nun kennen wir den Ermittlungsstand alle nicht, aber ich fände es schon erstaunlich, wenn die Ermittlungen ergeben hätten, dass der Mutter eine Todesgefahr für das Kind zwar klar war (wobei ich diese weiter bezweifle), sie aber in Erkenntnis dessen trotzdem sicher gewesen wäre, dass schon alles gut gehen werde. Vielmehr wird man realistischerweise doch eher erwarten, dass der Mutter eine Todesgefahr zumindet nicht bewusst war und es daher hinsichtlich der lebensgefährdenden Behandlung jedenfalls am subjektiven Tatbestand fehlt? Wenn ihr das hingegen klar gewesen sein sollte, müsste es doch eher so gewesen sein, dass das Motto war: "Wenn die Persönlichkeitsentfaltung des Kindes zu seinem frühen Tod führt, dann hat es das eben so gewollt!" Und das wäre bedingter Tötungsvorsatz!

  71. Mpf meint: (31.3.2009 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    Mal davon abgesehen, dass der Veterinär und nicht der Zöllner die (Nicht-)Einfuhrfähigkeit feststellt: könntet Ihr die Nazi-Vergleiche mal lassen, Leute?

  72. Christian Unger (h.c.) meint: (31.3.2009 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    @71 (Lionel Hutz),

    die Rechtsanwältin MUSSTE damit rechnen, dass das Kind durch eine zu lange Fahrt hätte sterben können. Da sie eine so lange Fahrt aber nicht geplant war fällt der bedingte Tötungsvorsatz weg, allerdings bleibt die lebensgefährdende Handlung ja trotzdem bestehen, auch wenn nur bedingter Vorsatz zu erwarten ist. Einen auch bedingten Tötungsvorsatz ist weiterhin deswegen zu verneinen, weil sie ja Kleidung dabei hatte. Hätte das Kind gesundheitlich negative Anzeichen gehabt hätte sie dem Kind die Kleidung zur Verhinderung des Totes angezogen. Dort kommt es also wirklich darauf an, wie viel das Kind schon konkret verkühlt/unterkühlt war.

    Wobei es ja (angeblich) auch gesund sein soll, vom sehr Warmen (Sauna) ins sehr kalte (Schnee) zu gehen, daher kann man ja nicht pauschal sagen, Nacktheit in der Kälte sei grundsätzlich lebensbedrohlich. Aber etwas länger war die Frau mit dem Kind wohl doch schon unterwegs.

    Wobei ich wieder betonen muss, dass ich von Medizin keine Ahnung habe. ;-)

  73. Christian Unger (h.c.) meint: (31.3.2009 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    Im MüKo steht:

    "Der Nr.5 beschreibt also eine abstrakte Gefährdung unter Ausschluss konkreter Ungefährlichkeit"

    Rn 30 zu § 224 StGB

  74. Mark meint: (31.3.2009 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    Herr Unger, wie wäre es wenn Sie mal nach draußen gehen würden. Ein Spaziergang, ein Museumsbesuch oder ein netter Abend im Restaurant. Das wäre doch sicherlich eine bessere Verwendung ihrer Zeit, anstatt hier zwanghaft alle fünf Minuten einen Kommentar abzulassen. Deswegen mein Rat, einfach mal das Internet abstellen.

  75. Christian Unger (h.c.) meint: (31.3.2009 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    @75 (mark),

    ich hab mein Internet immer an. ;-)

    Und da ich mir jetzt ein Samsung NC10 mit einem originalen 5200mah-Akku (11,1V) und zusätzlich einen 7800mah-Akku (11,1) mit einer HSDAP oder so – Flatrate bestellt habe werde ich das bald komplett umsetzen. Die beiden Akkus dürften zusammen maximal 18 Stunden ohne externen Stromanschluß durchhalten…

  76. Alexander Hold meint: (1.4.2009 um 02:37) AntwortenReply to this comment

    Gegen die Herren Hutz und Garde wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Europageldeinheiten verhängt ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft.

    Hier geht's ja zu wie beim Alex.

  77. Donald meint: (1.4.2009 um 09:37) AntwortenReply to this comment

    Mutter mit nacktem Kind:

    Am 18.10.2008 schrieb die Mutter in einem Forum: "Was nervt ist, dass die Presse misst schreibt (sie hat NICHT gezittert, hatte keine Gänsehaut, keine blaue Lippen und keine Rotznase bis sonst wo hin und- es waren 16 grad und Sonne am 29.9.2008 in München!), aber das kann mir egal sein. Wichtig ist dann das Ermittlungsverfahren der StAnwaltschaft."

    Ich habe in die Behauptungen der Polizisten eher weniger Vertrauen als in die der Mutter.

    Dazu jemand anders im gleichen Forum: "Ich würde der technischen Abteilung der Polizeiinspektion 42 mal eine Überprüfung der Temperaturanzeigeeinrichtung des Dienstfahrzeugs nahelegen. Die Wetterstatistik weist für den betroffenen Postleitzahlenbereich 80335 für Montag, 29.09.08 um 12.00 Uhr eine mittlere Temperatur von 14 Grad bei einer relativen Feuchte von 60% und einer Windgeschwindigkeit von 7km/h aus."

  78. mindrape, the blackmilkpipeline meint: (2.4.2009 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Bzgl. willkürliche Hausdurchsuchung:

    Ich habem mir diesen gut dokumentierten Akt der Rechtsbeugung mal genau zu Gemüte geführt: nirgends sind Gründe angeführt, wieso sich die gesuchten Bilder auf dem Computer des von der Durchsuchung betroffenen befunden haben sollen. Vielmehr wird mit einem Urteil des BGH, das m.E. in diesem Zusammenhang völlig Gegenstandslos ist, der Eindruck erweckt, dass der Betroffene "böse" sei. Ansonsten ist auch kein Grund ersichtlich, wieso vorherige Verurteilungen angeführt werden. In einem Sachzusammenhang mit Belegen für einen weiterführenden Verdacht steht sie jedenfalls offensichtlich nicht, sonst wäre das angeführt worden. Dass umgekehrt mögliche Belege für den Verdacht erst gar nicht allgemein qualifiziert werden, spricht dabei für sich: man kann sie nicht qualifizieren. Es gibt keinen Beleg, dass er sich irgend welche Seiten mit Bildern angeschaut hat. Es gibt auch keinen Grund, anzunehmen, dass irgend welche Bilder in seinem Browsercache liegen. Aufgrund des großen Sicherheitsbedürfnisses der Gesellschaft kann man vielmehr davon ausgehen, dass jeder Nutzer seine Festplatte verschlüsselt und/oder regelmäßig den Browsercache leert und die Daten mit randomisiertem Inhalt überschreibt.
    Jeder kann auf jedem Webspace, auf den man Zugriff hat, beliebig viele Links platzieren, ohne diese aufzurufen. Vielmehr versuchen diese Richter, den Besitz eines Links zu kriminalisieren, indem sie die selbst zusammengebeugten Rechtsfolgen eines potentiellen Nutzers einer Seite(, die eine Seite verlinkt)+ auf denjenigen abzubilden, der diese Seite betreibt.

    Diese Richter brauchen mehrere Seiten, um mit Urteilen des BGH auch nur die Anwendbarkeit von §102StPO an den Haaren herbeizuziehen, und schaffen es trotzdem nicht, auch nur einen Grund anzführen, weshalb irgend welche Inhalte auf dem Computer hätten gefunden werden können. Dass die Entscheidungsgründe, insbesondere also die Verdachtsmomente, die zu einer Hausdurchsuchung führen, ausführlich und jederzeit nachprüfbar dokumentiert werden müssen, wissen diese Richter ganz genau. Hauptsache die Argumentation sieht symbolisch und formell korrekt aus. Ohne es je gelesen zu haben, kann ich mit Gewissheit sagen: auch die Argumentation in Hitlers "Mein Kampf" ist symbolisch und formell korrekt. Aber zum Mensch sein gehört eben mehr als Symbolik und Formalität

    ideology, thy name is me

    Ich würde es ja nicht bei einer Anzeige wegen Rechtsbeugung belassen. Spätestens zum Klageerzwingungsverfahren würde ich Anzeige wegen verfassungsfeindlicher Verschwörung (z.B. gemeinschaftliches Untergraben von Art. 20(3) GG) gegen die Richter und den enstprechenden Staatsanwalt stellen. Vielleicht kann das BVerfG ja per einstweiliger Verfügung die Richter aus dem Amt kegeln?

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