14.4.2009

Nur einer wird gebraucht

Es schepperte ganz schön bei dem Unfall, den mein Mandant vor einigen Tagen hatte. Der Sachverständige hat 4.000 Euro Schaden errechnet. Zum Glück gab es zwei unbeteiligte Zeugen. Noch mehr Glück: Die Polizeiwache im Düsseldorfer Süden war nur 100 Meter entfernt. Mein Mandant konnte mit den Zeugen gleich dort vorsprechen. Der Unfallgegner war lieber weiter gefahren.

Der Beamte am Tresen hörte sich die Geschichte an. Und schickte dann den einen Zeugen, der es wohl auch etwas eilig hatte, weg. Begründung: “Wenn zwei Zeugen das gleiche sagen, reicht einer.” Von dem anderen Zeugen nahm er dann die Personalien und eine Aussage auf. Immerhin.

Nur irgendwie hätte ich schon ganz gerne auch den Namen und die Adresse des eiligen Zeugen gehabt…

18 Kommentare zu “Nur einer wird gebraucht”

  1. inge meint: (14.4.2009 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Wenn ein Polizist sagt, daß ein Zeuge reicht, brauchen Sie keine Adressen.

  2. Christian meint: (14.4.2009 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Beim Thema Verkehrsunfälle ohne Personenschaden bzw potentiellen Straftatbestand hält man sich seitens der Polizei sowieso lieber zurück bzw investiert nur äusserst ungern Zeit und "Manpower". Nur eine Zeugenaussage zu Papier zu bringen statt zwei passt da ins (traurige) Bild des Freund und Helfers.
    Vieleicht sollte man einfach mal die wage Möglichkeit einer vorliegenden Straftat im Zusammenhang mit dem Unfall in dem Bart orakeln … da bekommt man sicherlich gleich einen ganz anderen "Service" geboten, mit Fotos vom Unfall, anständiger Personalienaufnahme, Zeugen die von der Polizei sogar aktiv (!) gesucht werden und allem was dazu gehört …

  3. sp meint: (14.4.2009 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Woher dieser Herr in Grün wohl weis, dass ein Zeuge ausreicht? Sollte es sich im Weiteren herausstellen, dass der zweite Zeuge von Nutzen wäre, so sollte man dies dem uniformierten für seine alltägliche Arbeit vielleicht mitteilen. Für mich ist das nur eins: (Schreib)faul!

  4. RA JM meint: (14.4.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Vier m² grüner Stoff (oder schon blauer?) und ein dummes Gesicht …

  5. NewsShit! meint: (14.4.2009 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    Wenn bei der Zerstörung meines Autos durch eine rotlichtmissachtende Frau zwei Zeugen dabeigewesen wären, hätte ich vielleicht nicht den Streit mit der Versicherung führen müssen.

    Manchmal reicht ein Zeuge eben doch nicht. Aber das ist ein anderes Thema.

  6. handyaner meint: (14.4.2009 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    erinnert mich an meinen autounfall. den habe ich direkt vor dem polizeirevier verursacht.

  7. Datenwachschutz.de meint: (14.4.2009 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    ist ja eigentlich klar, wenn keine Widersprüche zwischen Aussagen bestehen, aber ich hätte erwartet, dass er zumindest die Adresse notiert – für alle Fälle

  8. Rockafella meint: (14.4.2009 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Unfassbar.

  9. kai meint: (14.4.2009 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    alles schon erlebt: Zeuge wird weggeschickt, weil Unfallursache "klar" war, laut Polizist.

    Das sah die andere Versicherung der der Gesetzestext aber anders. Dumm gelaufen.

    und und und. Eigentlich kann man nur dazu raten: NIX zu sagen außer den Pflichtangaben, dann kann da nicht viel schief gehen.
    Fotoaufnahmen selbst machen, denn die sind auch zu faul, Bremsspuren nach Hinweis aufzunehmen.

    Nun ja, hätten die was drauf im Leben, wären die nicht Verkehrspolizst (meine Meinung).

  10. Roland – saubereingeschenkt.de meint: (14.4.2009 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    Wenn die so oft erwähnte deutsche Gründlichkeit doch jeden anheim fallen würde. Zumindest im richtigen Moment.

  11. TheDoctor meint: (14.4.2009 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Ja ja, das Geld wird halt für dringlicheres gebraucht.

    So Polizisten und ihr Tagewerk ist halt teuer, da müsssen diese halt dazu angehalten werden, den Eingang gering zu halten, wenn er kosten würde (für jede Art von Bußgeld bewehrter Sünde ist also immer Platz)

    Und von dem gesparten Geld bezahlt der Staat dann die Überwachungstechnik.

    Ich hab schon Verständnis dafür das uns unsere geliebte Regierung im Zaum halten will, anderen Stelle hätte ich auch langsam Angst.

  12. brasilblogger meint: (14.4.2009 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    @12: Kein Wunder, dass dich das Ding nicht versteht, das tun wir nämlich auch nicht zumal Dein Kommentar auch gar nicht hier hingehört.

    Wie wäre es mit Google & Co oder Foren?

  13. Blue meint: (15.4.2009 um 00:34) AntwortenReply to this comment

    Tja, aber so arbeitet die Plizei heutzutage…am liebsten den ganzen Tag nur ein Schild auf den Tisch stellen: "Dafür ist mein Kollege zuständig". Der helle Wahnsinn…

  14. Christian Unger (h.c.) meint: (15.4.2009 um 07:21) AntwortenReply to this comment

    Einer meiner zwei Motorradunfälle wurde von fünf bzw. sechs Zeugen beobachtet:

    Einem jungen Päärchen
    Einem älteren Herren
    Einer Frau (mit sechsjährigem Kind)
    Einem hinter mir fahrenden ADAC-Abschlepper

    Personalien habe ich mir selber besorgt – Ärger mit der Versicherung gabs trotzdem, den dann allerdings die Eltern des Unfallgegners aus der Welt räumten.

  15. Marcus meint: (16.4.2009 um 01:14) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube die Polizei will garnicht so genau ermitteln.

    Ich habe mal einen Unfall auf der Autobahn beobachtet, ein Transporter hatte beim Spurwechsel an einer Ausfahrt einen Kleinwagen zur Seite geschoben, ich konnte aber nur weiterfahren.

    Direkt danach habe ich die Polizei angerufen und mich als Zeuge angeboten, aber die meinten sie bräuchten keinen Zeugen und auch nicht meine Daten. Nunja…

  16. Don meint: (16.4.2009 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    Es war falsch, den Zeugen wegzuschicken, es kann aber nicht Aufgabe der Polizei sein, den kostenfreien Außendienst für KFZ Versicherer zu spielen.

    Solange keine Straftat vorliegt ist ein Unfall eine zivilrechtliche Angelegenheit.

    Die Polizei stellt nur sicher, dass zivilrechtliche Ansprüche wahrgenommen werden können. Das passiert durch Austausch der Personalien der Unfallgegner (und ALLER Zeugen)

    Um alles weitere (Fotos, etc) müssen sich die Parteien halt selber kümmern. Genauso wie in anderen Zivilverfahren auch.

  17. Udo Vetter meint: (16.4.2009 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Der dezente Hinweis, dass der Unfallgegner weiter gefahren ist, deutet aber schon auf eine Straftat hin.

  18. Don meint: (18.4.2009 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    Der Hinweis ist so dezent, dass ich ihn glatt überlesen habe ;-)

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