Niederlage für Frau Lahmar-Schadler-Lüdenscheid

Frau Lahmar-Schadler-Lüdenscheid hat Pech gehabt: Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass das Verbot von Dreifach-Nachnamen nicht gegen das Grundgesetz verstösst.

Der Erste Senat entschied damit über die Verfassungsbeschwerde eines Münchner Anwalts, der bereits einen Doppelnamen trägt, und dessen Ehefrau, die ihren bisherigen Nachnamen dem Doppelnamen des Ehemanns – dem Ehenamen der beiden – voranstellen wollte.

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