25.5.2009

Ergänzungslieferungen

Ergänzungslieferungen sind was für Masochisten. Meine Meinung. Ich weiß, dass auch viele Juristen noch lange nach dem Examen ihren Schönfelder und Sartorius (auch Ziegelsteine genannt) hegen und pflegen. Ich tue es nicht, denn ich sehe keinen Sinn darin, drei oder vier Mal im Jahr eine oder anderthalb Stunden zu opfern und in mühseliger Kleinarbeit hunderte von aktualisierten Seiten mit veralteten zu tauschen.

Ich nutze lieber die Online-Gesetzesammlung des Bundes. Oder beck-online. Ein paar Standardgesetze habe ich allerdings auch auf dem Schreibtisch stehen, und zwar die Nomos Gesetze. Die Sammlung erscheint einmal im Jahr komplett neu, zu sortieren gibt es nichts.

Ich bin übrigens nicht der einzige, der das so sieht.

51 Kommentare zu “Ergänzungslieferungen”

  1. Lutz meint: (25.5.2009 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    Die Preise für die Nachlieferung stehen auch in keinem Verhältnis zu einer Neuanschaffung. Man kann sich eigentlich auch alle paar Monate einen neuen Schönfelder kaufen, und fährt trotzdem günstiger.

  2. Malte S. meint: (25.5.2009 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Einziger Vorteil ist wohl, dass man theoretisch immer auch die alten Texte zur Verfügung hat. Das kann bei länger zurückliegenden Fällen schon mal wichtig sein. Andererseits bietet das zumindest auch juris an. Und man kann ja auch die Nomos-Ausgaben sammeln ;)

  3. RA JM meint: (25.5.2009 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert mich an die beiden alten Sprüche:

    Ein Blick in's Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

    ./.

    Wer in's Gesetz guckt, ist feige!

    Aber ernsthaft: Schönfelder & Co. in Papierform ist wirklich Schnee von gestern.

  4. CS meint: (25.5.2009 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Zumindest wenn man nebenbei noch AG leiten muss, haben die Beck-Sammlungen wegen der Randnotizen Vorteile. Und im Gegensatz zum Studium darf ich nun auch ganze Wörter an die Seite schreiben. ;-)
    Außerdem blätter ich nunmal "gerne" im Gesetz und in der Akte statt auf dem Bildschirm zu scrollen und zu klicken (trotz grundsätzlicher Computer-Affinität).

  5. Jens meint: (25.5.2009 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    Und wenn das Internet ausfällt und Sie ne Fristsache zu bearbeiten haben?

  6. Jens meint: (25.5.2009 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    Achja: Nicht aus Versehen österreichische Gesetze zitieren!

  7. inge meint: (25.5.2009 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Früher … haben die zehn Gebote gereicht.

  8. h.c. (Christian Unger) meint: (25.5.2009 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    @6 (Jens),

    naja. Die öffentliche Ablehnung eines Täters nach §211 öStGB ist wohl nicht viel geringer als bei §211 dStGB. ;-)

    PS: Ich laufe übrigens noch mit einem Schönfelder rum. Auf mein mobiles Internet verlass ich mich nie, nicht dass jemand beim BKA noch glaubt, wenn das online StGB die Aussage "sexuelle Handlungen mit Kindern" enthält sei dass schon kinderpornogafisch…

  9. Dr. Azrael Tod meint: (25.5.2009 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Für den Eigenbedarf solche losen Blattsammlungen zu verwalten ist harmlos… richtig fies wird es erst wenn man 1-2 Stunden pro Arbeitstag (zugegeben, ich hab bei weitem nicht jeden Tag gearbeitet) damit beschäfftigt ist und man nicht der Einzige ist der die Hefter schon seit Jahren vergewaltigt.

    Das zählte eindeutig zu den unangenehmeren Aufgaben während meiner Arbeit in der Hochschulbibliothek.

  10. Techniker meint: (25.5.2009 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    "Also Herr Staatsanwalt -ich weiss ja nicht, wie oft Sie Ihren Schoenfelder aktualisieren, ich will Ihnen da auch garnicht reinreden. Sie koennen mir das wirklich glauben: Die Todesstrafe wurde abgeschafft"

  11. dot tilde dot meint: (25.5.2009 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    wenn ich für eine durchschnittliche schönfelder-el auch mehr als eine halbe stunde brauchte, würde ich das sicherlich genau so sehen und machen. irgendwie brauche ich aber eher so zwanzig bis fünfunddreißig minuten. je mehr man sich da beeilt, desto länger dauert der kram, glaube ich.

    ich würde das nicht masochismus nennen. einsortieren kann eine entspannte sache sein, wenn man sich 1.) ruhe und 2.) zeit dafür nimmt. wenn wirklich keiner stört und gleichmäßig und ruhig gearbeitet werden kann, bekommt man ganz gut mit, was sich in letzter zeit so geändert hat.

    richtig sch###e ist, wenn man abgelenkt ist, sich nicht konzentrieren kann oder mag, man innerlich unruhig ist oder sich eilt oder antreibt. dann erinnert das ganze an eine kasteiung für bußfertige purgatoriumsanwärter.

    ich kann ihren standpunkt sehr gut verstehen. ich denke, beide arten von werkzeug haben ihren platz. man könnte hübsche listen von pro und contra aufstellen, und es kommt sehr auf das wesen des benutzers an, was besser passt.

    gutes meditieren noch allerseits – egal ob beim einsortieren, backup wieder aufspielen, netzwerk konfigurieren, oder was auch immer den weg zur relevanten information versperren kann.

    .~.

  12. h.c. (Christian Unger) meint: (25.5.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    PS noch zu meinem Beitra: Ich habe nicht die Lose-Blatt-Sammlung, als Student auch nicht unbedingt nötig.

    @10 (Techniker),

    im Schönfelder ist das GG nicht mal mehr zu fin den…

  13. Hobbyjurist meint: (25.5.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Wie aktuell ist eigentlich die Online-Gesetzessammlung des Bundes?

  14. eine RA-Fachangestellte meint: (25.5.2009 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    Löblich, Herr Vetter, dass Sie selbst einsortieren. Schönfelder Ergänzungslieferungen für den Hauptband UND den Ergänzungsband kriege grundsätzlich ich auf den Tisch. Mein Chef denkt nicht im Traum daran, das mal selber zu machen, stellt allderdings den Anspruch, dass seine Bände aktuell sind und der Büroalltag ebenso reibungslos läuft. Schwer zu realisieren – ich bin seine einzige Angestellte.

  15. Klabund meint: (25.5.2009 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    ist ne tolle aufgabe für praktikanten und auszubildene… ehrlich, ich hab das immer gern gemacht!

  16. Jan meint: (25.5.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Ja, die Dinger kenne ich auch. Durfte bei meinem Praktikum auch pro Tag ungefähr ein bis zwei Stunden damit verbringen, das einzusortieren. Besonders toll wenn die PraktikantInnen vorher nicht so ordentlich ein- respektive aussortiert haben. Und wenn das immer bis zum nächsten Praktikanten liegen bleibt, da darf man auch mal drei Nachlieferungen einsortieren…

  17. Techniker meint: (25.5.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @12 (h.c.) Kann sein -bin kein Jurist. Ich kenne dieses "Zitat" auch nur vom Hoerensagen.
    Aber sollte sich das Strafrecht dadurch nicht auch geandert haben?

  18. Senfgnu meint: (25.5.2009 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Aber diese Ergänzungslieferungen haben mir als Praktikant in der Buchhandlung viele schöne Morgen(naja, zehn Uhr)spaziergänge beschert, das ist doch auch was.

  19. cbeck meint: (25.5.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mir schon damals während des Studiums angewöhnt, einmal im Jahr Schönfelder und Sartorius neu anzuschaffen. Spart Arbeit und kostet auch nicht viel mehr als die im Schnitt 3 bis 4 Nachlieferungen.

    Nichts desto trotz präferiere ich dennoch irgendwie nach wie vor physisch vorhandene Gesetzessammlungen trotz "Beck Online"-Zugang in der Kanzlei. Kaufe auch lieber CDs als MP3s. Scheint also System zu haben.

  20. h.c. (Christian Unger) meint: (25.5.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    @17 (Techniker),

    natürlich. Irgendwo muss(te) die Strafe ja festgesetzt sein, entweder im StGB oder in entsprechend anderen Regelungen zu Betäubungsmitteln oder Umweltverschmutzung etc.pp.. Aber den direkten gesetzlichen Nachweis, dass die Todesstrafe abgeschafft sei, gibts ja nur im GG.

  21. Geralt meint: (25.5.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @2:

    Einziger Vorteil ist wohl, dass man theoretisch immer auch die alten Texte zur Verfügung hat. Das kann bei länger zurückliegenden Fällen schon mal wichtig sein. Andererseits bietet das zumindest auch juris an.

    Meinst du damit http://bundesrecht.juris.de/ ? Da finde ich aber keine alten Versionen der Gesetzestexte. Ich bin momentan gerade auf der Suche nach so etwas und würde mich über einen Hinweis sehr freuen ;-)

  22. Chris H. meint: (25.5.2009 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Mach ich nicht mehr. Solange die Nachlieferung aus einer neuen ZPO bestand etc. war das noch toll ^^. Außerdem gibt es jetzt gebundene Schönfelderausgaben. Die werden angeschafft. Drei Nachlieferungen kosten soviel wie ein Band pro Jahr. Alles was aktueller sein muss, wird bei http://www.gesetze-im-internet.de angeschaut.

    Ganz auf den Schönfelder verzichten würde ich nie ^^ Das ist wie Anwalt oder Richter ohne Robe, Arzt ohne Stethoskop, Archeologe ohne Hammer und Pinsel (Peitsche ^^), Lehrer ohne die schmucken Ledertaschen … ich könnt ewig so weiter machen ^^

  23. Dr. Azrael Tod meint: (25.5.2009 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Gibt es eigentlich schon irgendwo ein Grundgesetz als lose Blattsammlung? So wie ich die Sache sehe arbeiten hier einige Politiker ziemlich intensiv daran dass sich sowas lohnen könnte… *g*

  24. Frank K. meint: (25.5.2009 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Im Steuerrecht kann man mit dieser Einstellung ganz schön auf die Schnautze fallen. :-(

  25. der@jurist.de meint: (25.5.2009 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    1. Den Schönfelder gibt es mittlerweile auch in der gebundenen Fassung.

    2. Für Recherchen alter Gesetzestexte ist http://www.buzer.de bestens geeignet. Dort sieht man, wann welches Gesetz wie geändert wurde.

  26. anwalt-in-mol.de meint: (25.5.2009 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Schon zu Studentenzeiten war es mir ein Graus, die Nachlieferungen einzusortieren und erst die Preise! Viell. noch für irgendeine "Dunkelnorm des Rechts"?!

    Erwähnenswert halte ich noch die vom Anwaltsverlag herausgegeben CD: 400 BundesDeutsche Gesetze. Die Lieferung erfolgt im Quartal und ist noch relativ preiswert.

    Die Frage könnte aber sein, ob man mit dem "leichten Marschgepäck" Nomosgesetze ggf. vom Gegner blöd angeguckt wird?!

  27. DeserTStorM meint: (25.5.2009 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Es gibt echt noch Menschen die diese Zettelsammlungen mitmachen? Im 21. Jahrhundert? Ich mein sowas gibts ja in allen Bereichen, aber in den letzten Jahren ist mir sowas nicht mehr über den Weg gelaufen. Zum Glück!

  28. Geralt meint: (25.5.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Für Recherchen alter Gesetzestexte ist http://www.buzer.de bestens geeignet.

    Perfekt. Besten Dank für diesen Tip!

  29. Passauer meint: (25.5.2009 um 15:54) AntwortenReply to this comment
  30. Johannes meint: (25.5.2009 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Ich kaufe mir einmal im Jahr einen neuen Schönfelder. Nicht nur stressfreier, sondern auch in den meisten Jahren günstiger.

    Von den Nomos Texten halte ich nicht viel, aber dies ist wohl eine Frage der Gewöhnung.

  31. h4wk meint: (25.5.2009 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Ohje :P Damit verbringe ich meine Nachmittage beim Jobben. Wird mit der Zeit doch seht langweilig…

  32. h.c. (Christian Unger) meint: (25.5.2009 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    @25 (der@jurist.de),

    besonders viele alte Gesetzestexte sind dort aber nicht zu finden.

  33. Zaphod meint: (25.5.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Das Einsortieren von Nachlieferungen ist tatsächlich lästig. Allerdings ist es die einzige Möglichkeit, Kommentare, Unterstreichungen und Verweise dauerhaft zu erhalten. Wer die Texte regelmäßig neu kauft, muss entweder sämtliche Verweise umtragen (das dauert ewig) oder auf Verweise ganz verzichten (was im Examen nicht anzuraten ist). Da ich jedoch nicht dem Beck-Verlag alles Geld geben will, beziehe ich meine Abos über http://www.laboco.de, da wird der Nachlieferungsversand recht zuverlässig von einer kleineren Buchhandlung in Baden-Baden organisiert.

  34. Edding meint: (25.5.2009 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    Ergänzungslieferung: Etwas für unterbeschäftigte Sekretärinnen und gelangweilte Referendare.

  35. student meint: (25.5.2009 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Eine Proffesorin benutzte im Zusammenhang mit dieser Thematik unlängst gar das Wort "Abzocke"..

  36. Bradada meint: (25.5.2009 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Die Nomos-Texte sind für Ö-Recht im Studium leider ziemlich planlos, es sei denn sie enthalten in der neuen Ausgabe auch das europäische Primärrecht. 2007 war das noch nicht der Fall. Wenn man in der Klausur nicht mit x Büchern hantieren will (oder einfach nicht den Platz dafür hat), fallen sie damit flach.

  37. Examenschreiber in Sachsen meint: (25.5.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Lieber Zaphod: In Sachsen ist es definitv *nicht* anzuraten irgendetwas in seine Gesetzte zu schreiben.

    Sonst hat man mit ein bißchen Pech 0 Punkte wegen Betrugsversuch und ist durchgefallen.

    Wir dürfen nicht mal unterstreichen…

  38. Jings meint: (25.5.2009 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Ach was, so ein Schönfelder und Sartorius auf dem Schreibtisch ist Pflicht.

  39. nesbit meint: (25.5.2009 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    Werden bei den Nomostexten mittlerweile die Sätze der Paragraphen nummeriert? Welch ein Graus, damals im Studium festzustellen, dass man erst Mal selbst per Nachzählen herausfinden musste, welcher Satz denn nun Satz 6 in Abs 2 des §§ X ist!

  40. Insolvenzrechtler meint: (25.5.2009 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Im Hinblick auf meine nahende StB-Prüfung update ich immer noch – allerdings nur, um "heimliche" Änderungen in den Gesetzen noch mitzubekommen.

    Im Job nutze ich die Gesetze online – einfacher gehts nicht.

  41. kleiner besserwisser meint: (25.5.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Auf EBAY gibt es manchmal sogar für kleines Geld Gesetzestexte oder Kommentare zu kaufen
    zum beispiel:
    Schönfelder, Artikel nummer
    260414180584

  42. Ano Nym meint: (25.5.2009 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Vetter! Bekommen Sie eigentlich eine Provision, falls jemand über Ihren Amazon-Link eine Bestellung tätigt?

  43. Udo Vetter meint: (25.5.2009 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Nein.

  44. Loco meint: (25.5.2009 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    @7 (Inge): Die sogenannten "zehn Gebote" haben nie gereicht. Der "Codex Hammurabi" ist wesentlich umfangreicher, und auch die Vorschriftensammlung des Mosaischen Gesetzes, für die die "zehn Gebote" bestenfalls so etwas wie die Verfassung oder die Präambel darstellen, umfaßt nach jüdischer Lesart ziemlich genau 730 Einzelvorschriften. Diese sind dann durch die rabbinischen Kommentare mit so etwas wie Ausführungsbestimmungen versehen worden, die modernen Gesetzeswerken kaum nachstehen.
    ;)

  45. Lawlita meint: (25.5.2009 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Für mich liegt der Vorteil aber ganz klar darin, dass man

    a) Nicht alle Notizen übertragen muss (was definitiv länger dauert) und
    b) Nebenbei mitbekommt, was sich geändert hat.

    Das mit dem meditieren dabei stimmt übrigens…

  46. Thomas Fuchs meint: (25.5.2009 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    Ich habe bei Studenten und zur Not auch noch bei Referendaren Verständnis dafür, stets und ausschließlich der neuesten Fassung von Gesetzen hinterher zu laufen und alles andere auszublenden. Als im Baurecht tätiger Praktiker bin ich aber täglich mit Fällen konfrontiert, die relativ weit in die Vergangenheit zurück reichen, teilweise bis zu zwanzig Jahre (ohne dass die Verjährung vollendet wäre!). Mit den gedruckten Verlagsprodukten, seien sie nun lose oder gebunden, kann ich schon deshalb nichts anfangen, weil ich mir ohne umfangreiche Recherchen nie über den Geltungszeitraum der anzuwendenden Normen sicher sein kann. Und es ist wirklich unglaublich, wieviel am laufenden Band geändert wird. Meine Lösung ist deshalb die "historisch-synoptische Edition", zum Beispiel http://lexetius.com/BGB

  47. Treater meint: (25.5.2009 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    Den Nazi-Schönfelder-Gedenkordner werde ich mir leider zum Examen zulegen müssen, da die Nomos Textausgaben nicht zur Prüfung zugelassen sind. Dieser Kaufzwang alleine ist schon eine Anmaßung, da es mittlerweile viele andere Anbieter gibt.

    Am liebsten wäre mir eine Folie mit intigriertem Speicher, ähnlich eines PDA, auf der man alle Gesetze einfach als PDF speichern, abrufen und darin hin umher switchen kann.
    Aber das ist wohl leider immernoch Zukunftsmusik…

  48. Marlee meint: (25.5.2009 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Ja, zu der ganzen Sache gibt es ja noch eine schöne Anekdote:
    Von einem Experten auf dem Gebiet des Informationsrechts bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass man sich leider bei der Aktualität von Online-Gesetzen selbst auf die Seiten des Bundes nicht verlassen kann (und sollte).

    In anderen Ländern klappt es ja inzwischen, dass die amtliche Veröffentlichung von Gesetzen auch das Internet einbezieht, in Deutschland steht da aber noch ein netter GG-Artikel dagegen, Artikel 82 Abs. 1 Satz 1, wo etwas von "Gesetzblatt" steht. Was im Internet steht, ist also keine amtliche Veröffentlichung, d. h., wenn man sich darauf beruft, man hätte als Quelle die vom Bund ins Internet gestellten Gesetze, so kann man da auch mal arg reinfallen. Die Gesetze werden dort nicht immer sofort aktualisiert.

    Der Disclaimer steht bei gesetze-im-internet.de wenigstens gleich auf der ersten Seite:
    "Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt."

    Soviel schreiben sie selbst dazu: "Mitunter wird bei umfangreichen Änderungsvorschriften für die Konsolidierungsarbeiten einige Zeit benötigt. Gleichwohl wird das Bundesministerium der Justiz bemüht sein, den Stand aller Vorschriften so aktuell wie möglich zu halten."

    Wenn man Pech hat, erwischt man also nicht die neuste Fassung und sitzt schlimmestenfalls im Regress. Also immer schön oben in der ersten Zeile des Gesetzes gucken, welcher Stand gerade da ist. Ob das der neuste ist, weiss man so natürlich noch nicht.

    Da lob ich mir doch stattdessen http://dejure.org, wo man oben rechts ohne langes Suchen auf jeder Seite gleich sehen kann, auf welchem Stand das Gesetz ist. Außerdem kann man da auch einfacher zwischen den einzelnen Paragraphen per Pfeiltasten hin und her springen.

  49. buzer meint: (25.5.2009 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    Einen kleinen Fallstrick gibt es auch bei den aktuellesten Gesetzessammlungen zu beachten: bevorstehende Änderungen. Alle mir bekannten Angebote zeigen – sinnvollerweise – heute die heute gültige Fassung, d.h. eine Änderung, die bereits letztes Jahr im BGBl. verkündet wurde, aber erst morgen in Kraft tritt, wird heute nicht im Text zu finden sein. Wenn ich Pech habe, ist mein Schriftsatz, den ich heute vorbereitet habe und morgen früh einreiche, morgen schon nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Da es recht häufig solche zukünftigen Änderungen gibt, gibt's dazu auf http://www.buzer.de/v.htm eine solche Übersicht und natürlich auch bei jedem Gesetz bzw. Verordnung, z.B. http://www.buzer.de/gesetz/7088/l.htm

    Das geht mit gedruckten Exemplaren natürlich nicht, apropos, gedruckt und amtliche Fassung: Da die einzig amtliche Fassung das gedruckte BGBl. ist und viele Gesetze am Tage nach der Verkündung in Kraft treten, ist es unmöglich am Tage des Inkrafttretens diese amtliche Fassung in den Händen zu halten, da die Post zwei Tage braucht.

  50. Sebastian meint: (10.6.2009 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Mal was anderes:
    Eigenartig finde ich, dass beim Versuch dem Link (http://chrisblog.de/2009/05/21/das-beste/) zu folgen bei mir nur die Google-Startseite erscheint.
    Auch die Eingabe von chrisblog.de führt zu google.
    Ich hoffe mal das die Einstellungen meines Proxy-Servers fehlerhaft sind…

  51. eine RA-Fachangestellten-Azubine meint: (14.7.2009 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Ergänzungslieferungen zum Schönfelder und Sartorius gehören ja zu meinen absoluten Alpträumen, zusammen mit den TVÖD – Lieferungen. Da könnte ich regelmäßig wahnsinnig werden. Ich hab im Winter erstmal einen halben Tag damit verbracht, das Chaos meiner Vorgängerin einigermaßen zu sortieren v.v Da sind mir die ZAPs lieber, du muss man wenigstens nur hintendran- und nicht auch aussortieren…

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum