29.5.2009

Im hohen Bogen

Gerade kriege ich einen mittleren Herzkasper, als ich eine frisch reingekommene Ermittlungsakte, wie immer, von hinten nach vorne durchgehe. Auf dem letzten Blatt heißt es:

RA Vetter als Verteidiger des Beschuldigten im System und ggf. in der Haftkontrolle erfassen.

Ich blättere hektisch. Ist mir etwa entgangen, dass mein Mandant in Untersuchungshaft genommen wurde? Das wäre zumindest unangenehm. Wie sich herausstellt, ist das entscheidende Wörtchen im Textbaustein, den ich so noch nicht gesehen habe, das “ggf.” Gut, jetzt weiß ich es auch…

Mein Mandant soll Gras besessen haben. In der Anzeige lesen wir:

Als die Beamten ca. 20 Meter entfernt vom BES hielten, um auszusteigen und ihn zu kontrollieren, … warf er im hohen Bogen etwas auf den dortigen Parkstreifen zwischen zwei geparkte Pkw. Vom Beamten K. konnte zwischen den geparkten Pkw auf dem Boden ein Klemmverschlusstütchen mit Marihuana aufgefunden werden. Andere Gegenstände lagen dort nicht.

Die Beamten verweisen noch darauf, mein Mandant habe behauptet, sie wollten ihm die Betäubungsmittel “unterjubeln”. Dabei sei er als Betäubungsmittelkonsument doch schon “mehrfach wegen BtM-Delikten auffällig” geworden.

Den Staatsanwalt hat das alles übrigens nicht sonderlich beeindruckt. Er hat das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt. Begründung:

Das aufgefundene Betäubungsmittel ist dem bzw. der Beschuldigten nicht hinreichend sicher zuzuordnen.

Dem “bzw.” entnehme ich, dass der Staatsanwalt auch für solche Fälle einen Textbaustein hat. Somit ist davon auszugehen, dass er eine gesunde Einstellung dazu besitzt, wie man mit geringen Mengen zum Eigenverbrauch und besonders mit nicht eindeutigen Sachverhalten umgeht.

Das verspricht eine angenehme Zusammenarbeit.

30 Kommentare zu “Im hohen Bogen”

  1. Höxter_lebt meint: (29.5.2009 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Eine schöne Gelegenheit, um mal darauf hinzuweisen, dass ich für ein generelles Alkoholverbot bin. Haftstrafen für jeden, der Alkohol besitzt/trinkt.

  2. oxi meint: (29.5.2009 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    @1: Der erste Preis für den zusammenhanglosesten Kommentar geht an…. "Höxter_lebt"

  3. DeserTStorM meint: (29.5.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Na das ging doch dann schnell für deinen Mandanten :-) Zum Glück war da der hohe Bogen :-)

  4. FatDough meint: (29.5.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    yo bro'. dat's da real shiznat, dude. congratZ!

  5. suki11 meint: (29.5.2009 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Bei 300 Gramm würde der hohe Bogen aber doch sicher reichen, um das "Gras" dem Beschuldigten zuzuordnen. Oder nicht?

  6. Sascha meint: (29.5.2009 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Zwar bin ich kein Jurist, aber man hätte doch zumindest versuchen können die Fingerabdrücke zu untersuchen. Da der Beschuldigte ja angeblich das Tütchen weggeworfen hat, hätten man durchaus verwendbare Fingerabdrücken finden können. Sofern man den ein ernsthaftes Interesse an Strafverfolgung gehabt hätte. Ist ein ausbleiben solcher Untersuchungen nicht auch sowas wie Strafvereitelung?

  7. Höxter_lebt meint: (29.5.2009 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    @2: Da muss man schon ein bisschen um die Ecke denken können. Wollte eigentlich nur verhindern, dass die Profi-Kampftrinker sich routinemäßig über den Rechtsanwalt aufregen, der einen bösen Gras-Besitzer verteidigt (ich selber konsumiere weder das Eine noch das Andere, es ging mir nur um Gerechtigkeit).
    Lass dir doch deshalb nicht gleich das Feierabend-Bier madig machen.

  8. Pozilist meint: (29.5.2009 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    "Wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann machen wir jetzt einen freiwilligen Urin-Schnelltest."

  9. ui meint: (29.5.2009 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Offensichtlich hat der Staatsanwalt sich gar nicht mit dem Fall beschäftigt, nicht einmal das Geschlecht des Mandanten ist ihm bekannt.

  10. Jens meint: (29.5.2009 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    "Mein Mandant soll Gras besessen haben."

    Gibt es dafür eine EG-Marktordnung o.ä., oder warum und inwiefern ist das verboten?

  11. Rasenmäher meint: (29.5.2009 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Da hat ein Mann also eine Tüte Gras ins Gras geworfen? Was soll man denn auf einem Grasstreifen finden, wenn nicht Gras?

  12. 4thmarch meint: (29.5.2009 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Gabe es das vorher schon, dass ein Textbaustein hier Lob erhielt?

  13. NewsShit! meint: (29.5.2009 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Gibt's denn Fingerabdrücke auf dem Tütchen?

  14. ben meint: (29.5.2009 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Kollege,

    Sie scheinen zumindest in dieser Hinsicht noch auf einer Insel der Glückseligkeit zu sein.
    Identischer Sachverhalt führt hier in Bayern regelmäßig zu einer Wohnungsdurchsuchung und Strafbefehl.

  15. Johannes meint: (29.5.2009 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Generell fragt man sich in Bayern und den Ländern, die sich an diesem Freistaat orientieren, ob es nicht weh tut, sich jeden Morgen diesen Stock in den Ar*** zu schieben. :)
    Wo ich wohne werden die Dinger aber dann meist in der HauptV eingestellt…

  16. bürger meint: (29.5.2009 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    der besch. wirft etwas zwischen 2 autos. gefunden wird ein tütchen gras, nichts anderes. dieses gehört ihm nicht. wo ist denn bloß der gegenstand hin, der weggeworfen wurde?
    ich gehe mal davon aus, dass die zeitspanne zwischen wegwerfen und suchen/finden im sekundenbereich liegt.
    ist es so realitätsfern ihm das tütchen zuzuordnen?

  17. 4thmarch meint: (29.5.2009 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @16
    Nicht realitätsfern aber auch nicht hinreichend sicher

  18. Ja meint: (29.5.2009 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @8 Diese Freiwilligen Urintest, sind die eigentlich wirklich freiwillig? Ich fahre bald eine Ladung Menschen nach Holland und wieder zurück, zwar konsumiere ich kein Mariuhana, allerdings sehen wir wohl so verdächtig aus, dass wir in der Regel angehalten und durchsucht werden.
    Muss ich wirklich mein Urin abgeben? Und brauchen die für einen Bluttest eine richterliche Anordnung? Schließlich ist das ja Körperverletzung.

  19. Udo Vetter meint: (29.5.2009 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Eine Urinprobe darf die Polizei nicht erzwingen.

  20. Ja meint: (29.5.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Danke. Aber mache ich mich dann nicht verdächtig und man macht einen Bluttest?

  21. 4thmarch meint: (29.5.2009 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    @20 Ja
    Da gilt wohl dasselbe, wie wenn man den Alkoholtest (pusten) nicht machen will.

  22. fernetpunker meint: (29.5.2009 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Wenn jetzt dieses Verfahren bereits eingestellt worden ist, worin wird dann die "angenehme Zusammenarbeit" bestehen? Zukünftig in anderen Sachen? Oder plant die Polizei ein Klageerzwingungsverfahren gegen die Einstellung? Oder womöglich noch der Beschuldigte selbst….

  23. dellife meint: (29.5.2009 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Also ich unterstelle dem Staatsanwalt ja Strafvereitelung. Der hat es ja nichtmal versucht! Wenigstens Terrorismus hätte er unterstellen können…

  24. rettich meint: (29.5.2009 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Ein Urintest würde in so einer Situation m.E. nicht helfen, den Beschuldigten zu überführen. Mit einem derartigen Test lässt sich nur der nicht verbotene Konsum von BTM nachweisen.

  25. Thomas R. meint: (29.5.2009 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    Könnte zu den oben erwähnten Fingerabdrücken mal ein Fachmann etwas sagen ? Es wäre ja durchaus möglich, die Fingerabdrücke auf dem Beutel zu finden, das wäre dann schon ein starker Beweis.

    Aber gemacht wird es vermutlich eher nicht, völlig zu Recht meiner Meinung nach, man könnte sonst ja gleich bei jedem öffentlichen Ausspucken DNA-Tests machen und jeden Kaugummi auf dem Bürgersteig untersuchen. Aber wie ist der rechtliche Hintergrund ?

  26. Treverer meint: (30.5.2009 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    hmm, warum ist da eigentlich jemand so deppert, und wirft nur eine(!) sache aus dem fenster?

    ein wenig müll, eine cd und vielleicht noch ein paar geldmünzen – und schon findet man andere gegenstände. den typen, die sowas machen, fehlt einfach die "kriminelle energie". wahrscheinlich zuviel gras-konsum ;-)

  27. pixepl-peter meint: (30.5.2009 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Was mich nur wundert, warum haben so viele nichts gegen den "Eigenbedarf" ja wo kommt das Zeug denn her? Der arme Dealer der wird dann voll bestraft…omg
    Heißt das auch dass "im Notfall" der Dealer einfach an soviele Leute verschenkt, dass dann 100 Leute nur nen halbes Gramm haben aber ist ja nur eigenbedarf…Wäre ja ne logistische Herausforderung als Dealer alles dezentral zu lagern. So ist man ja aber vor Strafe geschützt.

  28. der echte n.n. meint: (30.5.2009 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    @ 19 U.V.

    dafür gibts aber die unfreiwillige kotzprobe bei der einreise aus südamerika.

  29. Edding meint: (30.5.2009 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    Also war da ein Zeitsprung, oder was macht man jetzt als Verteidiger? Das Verfahren ist doch eingestellt worden. Oder hat es solange gedauert bis die Akte kam und der Mandant kam kurz nach seiner Verhaftung?

    @ 6 Schlimm genug, dass alles aufwendig gewogen und analysiert werden muss – da kann man den StA nur loben, die Polizisten mussen nicht als Zeugen zum Gericht dackeln, und der Richter kann sich auch Gedanken um Wichtigeres machen.

    @25 Klar kann man auf Plastik Fingerabdrücke isolieren. Ich empfehle die Wiederholungen oder DVD der CSI Staffeln :-). Nur ist es a) verhältnismäßig dem Typen deswegen die Abdrücke abzunehmen und b) ein teures Gutachten anfertigen zu lassen, wenn der Typ nur eine geringe Geld oder Bewährungstrafe zu erwarten hat, wenn überhaupt wegen Eigenkonsums.

  30. Johannes meint: (31.5.2009 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    @29 (Edding)
    Könnte man denn dann aber nicht einfach die Kosten des Gutachtens vom Täter tragen lassen?

    An sich ist es aber auch nicht verkehrt, den Täter laufen zu lassen. Solange er nur ganz wenig dabei hat (also keine Mengen, mit denen man Handeln könnte) soll man ihn doch einfach in Frieden seine Tütchen rauchen lassen. Besser, als wenn er sich mit Alkohol zuschüttet und dann aggressiv herumpöbelt.
    Ich selber trinke übrigens weder noch nehme ich irgendwelche anderen Drogen.

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