ZugErschwG

Zum Glück war mein Tag heute so arbeitsreich, dass ich mir keine großen Gedanken zum neuesten Verfassungsbruch der Großen Koalition machen konnte. Vermutlich müsste ich mir sonst langsam einen Therapeuten suchen.

Der große Fortschritt ist die Schaffung einer Struktur zur Internetzensur. Heute blocken wir Kinderpornos, morgen Urheberrechtsverletzungen, übermorgen extremes Gedankengut. Später alles, was anders und unbequem ist.

Ja, das sind genau jene Instrumente, die man in Teheran jetzt auch gerne funktionsfähig bereitstehen hätte…

Um mich jetzt nicht doch übermäßig aufzuregen, verweise ich auf den treffenden Kommentar meines Kollegen Thomas Stadler. Dieser merkt unter anderem an:

Und auch wenn manche es als Formalität betrachten – die es nicht ist – aber dem Bund fehlt schlicht die Gesetzgebungskompetenz, worauf in der Sachverständigenanhörung auch sehr deutlich hingewiesen wurde.

Es wird der Treppenwitz schlechthin werden, wenn das Bundesverfassungsgericht den verantwortlichen Politikern ihr „Zugangserschwerungsgesetz“ (ZugErschwG) schon aus formalen Gründen um die Ohren schlägt.

Bis dahin wird sie allerdings längst bereit stehen und vielleicht schon ihre ersten Bewährungsproben bestanden haben, die Internetzensur-Infrastruktur.