@5036 Euro: Verstehe das Problem nicht. Er hat den Irrtum zwei Tage später bemerkt.
Ist mir auch schon passiert. Meine Bank hat nach einem Anruf und einem formlosen Fax die Überweisung storniert und das Geld zurückgebucht. Kostete 2,50 Euro Gebühren.
Warum gehen die Leute nie zuerst zu ihrer Bank?
Kritiker meint:
(11.7.2009 um 15:15) Antworten
Weil die meisten über ihre Rechte wenig Ahnung haben.
5036€-Fall
-
Quelle bearbeitet ja noch Bestellungen. Könnte er mit der Forderung aufrechnen, wenn er jetzt den druckfrischen Katalog leerkauft?
Karl meint:
(11.7.2009 um 15:51) Antworten
@9(Carl): Nein (§96 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
Peace meint:
(11.7.2009 um 15:54) Antworten
@9
klar ist das möglich, wenn er eine unbestrittene bzw. bereits festgestellte Forderung hat. Nach diesen Artikel dürfte das von daher kein Problem sein. Also, gleich den neuen Quelle Katalog nehmen (der bei mir heut im Briefkasten war und für ca. 4950 € einkaufen. Kann er ja gleich bei ebay weiterverkaufen und wenn er glück hat macht er sogar gewinn (eher unwahrscheinlich…)
Peace
le D meint:
(11.7.2009 um 15:56) Antworten
Gestern im Radio haben sie berichtet, dass er es bei der Bank probiert hat: Wenn die Überweisung noch nicht ausgeführt ist, hilft ein Anruf bei der Bank in der Tat, wenn aber schon gebucht wurde, dann kann die Bank auch nicht mehr helfen (anders als bei einer Abbuchung).
Überweisungen sind (fast) wie Bargeld: gibt man den 100er-Schein aus der Hand, ist man darauf angewiesen, dass die Gegenseite ihn zurückgibt.
Peter Sansibar meint:
(11.7.2009 um 16:12) Antworten
Zur Kündigungsmöglichkeit eines Überweisungsvertrages seitens des Kunden (§ 676a Abs. 4 BGB):
Der Überweisende kann den Überweisungsvertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit, danach nur kündigen, wenn die Kündigung dem Kreditinstitut des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen von Zahlungsverkehrssystemen kann eine Überweisung abweichend von Satz 1 bereits von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr gekündigt werden. Das überweisende Kreditinstitut hat die unverzügliche Information des Kreditinstituts des Begünstigten über eine Kündigung zu veranlassen.
Der Kunde könnte seine Willenserklärung überdies zwar anfechten (§ 119 Abs. 1 BGB; nach a.A. ist die Anfechtung eines Überweisungsvertrages gar nicht möglich), doch würde er der Bank den Schaden zu ersetzen haben, den diese durch das Vertrauen auf die Wirksamkeit der Willenserklärung erlitten hat (§ 122 Abs. 1 BGB). Das wäre hier der Betrag, der von der Bank an Quelle geflossen ist. Die Anfechtung ist daher wirtschaftlich sinnlos.
Eine Unachtsamkeit, die dem Mann teuer zu stehen kommt.
jemeri meint:
(11.7.2009 um 16:13) Antworten
Für 2 Monate 22 Tage kriegt man 3000€ Entschädigung.
Für <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Donald_Stellwag" rel="nofollow">5 Jahre unschuldig im Knast</a> 15000€.
Also nur 6,5 mal mehr Geld für 20 mal mehr Zeit. Das versteh ich nicht.
Oh, und was die Polizisten die das Geld einkassierten angeht. Die dürfen jetzt weiter Polizisten sein? Unglaublich! Extra 8 Wochen weniger als 1 Jahr damit sie nicht ihren Beamtenstatus verlieren. Was für krasse Urteile. Was für eine krasse Justiz. Da hackt eine Krähe der andern kein Auge aus.
Zum Kinderponoverdacht:
Es gibt einen Verdacht in den eigenen Reihen. Und zwar einen sehr furchtbaren.
Tja, leider wissen wir nicht ob der Verdacht so furchtbar ist oder nicht. Dank der deutschen Justiz wird zwischen einem Comic-Bild und einem Zensurzulaklassiker-Besenstiel-Dreijährige-Bild kein Unterschied gemacht.
NewsShit! (Link) meint:
(11.7.2009 um 16:16) Antworten
Zum 5.000-Euro-Irrtum:
Hätte die Bank nicht wegen der Anti-Geldwäsche-Verordnung fragen müssen, ob diese Summe (die ja sicherlich weit über dem normalen Geldverkehr des Mannes lag) korrekt ist?
Was mich wundert: Daß ein kleiner Ladenbesitzer "mal eben" 5.000 Euro auf der Kante hat…
Patrik meint:
(11.7.2009 um 16:18) Antworten
zum Quelle-Fall: wie kann sowas überhaupt passieren? Zumindest in Österreich gibt es auf einem Überweisungsformular einen vorgegebenen Platz für den Betrag, und die letzten zwei Stellen sind ganz automatisch Kommastellen.
gfsdfgf meint:
(11.7.2009 um 16:26) Antworten
" Die Sozialdemokraten wollten mit der Expertenbefragung laut ihrem medienpolitischen Fraktionssprecher Michael Siebel mit Unterstützung der Grünen und Linken in Erfahrung bringen, "welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornographischen Inhalten effektiv und dauerhaft zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren". "
also die spd möchte schauen, wie man den ZUGANG noch mehr erschweren kann. ZUGANG. mal kurz auf der zunge zergehen lassen. wenn das nicht klappt hier mal, was gemeint sein könnte: "wir finden die zensurinfrastruktur zu milde. die müssen wir weiter ausbauen."
"Der Beamte erstattete Strafanzeige."
da hat die krähe wohl der anderen doch mal ein auge ausgehackt.
"Der Leitende Oberstaatsanwalt der Kölner Anklagebehörde, Heiko Manteuffel (57), wollte zu dem Verdacht gegen seinen Kollegen nichts sagen. Aus Gründen der Neutralität wurde das Verfahren zur weiteren Ermittlung an die Staatsanwaltschaft in Bonn abgegeben. Dort ist seit kurzem der ehemalige Kölner Ermittler Bernd König Leitender Oberstaatsanwalt."
öhm. ein kölner geht nach bonn. das verfahren gebe ich nach bonn, damit kein kölner es bearbeitet. er tut es doch. und das ist neutral.
MCDynamo meint:
(11.7.2009 um 16:27) Antworten
@16
die überweisung wurde Terminal gemacht, also an einem automaten in der bank. dort ist kein komma vorgegeben
Peace meint:
(11.7.2009 um 16:32) Antworten
@14
naja das Gericht sollte bei den Strafen immer den resozialisierungsgedanken im Kopf hab, dieser gilt unabhängig davon, ob ein Polizist oder ein Obachloser auf der Anklagebank sitzt. Außerdem heißt dieses Urteil nur, dass sie nicht automatisch ihren Status verlieren, sondern dies nun extra entschieden wird. Und mir ist es doch teilweise lieber, dass man so jemanden, wie in diesen Fall zB in den Innendienst versetzt, anstatt ihn automatisch zu entfernen, was wieder weitreichende soziale folgen hat, die gegen oben genannte Resozialisierung spricht. Aus diesen kurzen Artikel klingt auch nicht gerade heraus, dass eine große wiederholungsgefahr oä besteht, von daher ein absolut verständliches Urteil.
Zum ersten Teil des Kommentars:
das ist der Unterschied zwischen der starren deutschen Rechtsprechung, die sich ja auch (leider) selten zutraut Fehler einzugestehen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der andere Maßstäbe ansetzt. Des Weiteren sind die Fälle nicht miteinander vergleichbar, da die Person im anderen Fall UNSCHULDIG im Gefängnis, in diesen "lediglich" zu lange in Untersuchungshaft, was jedoch das deutsche Entschädigungssystem für zu unrecht erlittene Haftzeiten noch schlimmer aussehen lässt und zeigt, wie schon vielfach gefordert, dass dies dringend einer Reformierung bedarf…
Peace
Axel John (Link) meint:
(11.7.2009 um 17:06) Antworten
Make love not war: T-Shirt nimmt Bundestag die Würde
Zitat: "wenn man der Würde und den parlamentarischen Bestimmungen des Hauses – wie die Abgeordneten selbst – Respekt erweist
Das ist an Zynismus kaum zu überbieten.
Bei einem "Parlament", in dem eine große Zahl skrupelloser Berufslügner für jeden arbeitet, der sie bezahlt, von Würde und Respekt zu reden, das zeugt von galoppierendem Realitätsverlust.
Michael meint:
(11.7.2009 um 17:07) Antworten
@15: Er muss keine 5.000 EUR auf der hohen Kante haben. Ein Dispositionsrahmen in der Höhe reicht voll und ganz. Und den richten die Banken recht schnell ein.
Und Banken fragen bei Geldbewegungen in unpassender Höhe tatsächlich nach. Dazu muss der Betrag aber schon ganz gewaltig (also um das mehrfache) nach oben abweichen. Als Ladenbesitzer zahlt er Woche für Woche wahrscheinlich vierstellige Bargeldumsätze ein, da gibt es bei 5.000 EUR keinen Grund zur Rückfrage. Und bei der Bank von Quelle erst recht nicht.
nesbit meint:
(11.7.2009 um 17:23) Antworten
interessant, da kauft jemand einen gebrauchten PC und das Erste, was er macht, ist zu versuchen, die gelöschten Daten und Dateien des Vorbesitzers wiederherzustellen
ui meint:
(11.7.2009 um 17:26) Antworten
"Die Daten auf der Festplatte seien gelöscht worden. Dem Käufer soll es dann trotzdem gelungen sein, einige Informationen – darunter einschlägige Bilder – wiederherzustellen. Er erstattete Anzeige.
"
Also der Käufer hat Daten erzeugt und dann behauptet jemand anderes hätte die mal besessen?
Meine Kristallkugel meint:
(11.7.2009 um 17:36) Antworten
"Kunde versenkt 5.000 Euro":
Ich gehe davon aus, dass das Geld als Spende für die Geschäftsführung gedacht war. Die Leasingraten für die Luxuslimousinen der Mitglieder der obersten Leitungsebene waren vermutlich fällig, so kam das Geld sehr gelegen.
Auch jeder Kunde, der einen hochwertigen Flachbildfernseher bestellt und das Widerrufsrecht ausübt, bekommt zwar kein Geld zurück, unterstützt jedoch die deutsche Wirtschaftselite. Das bezahlte Geld wird für den Unterhalt der hochwertigen Limousinen verbraucht und die zurückgeschickten Fernseher (ab 52 Zoll) kommen in die Führungs-Lounge. Kleinere Modelle werden Bankvorstandsmitgliedern als Präsent übergeben (zu große Geräte sind heutzutage verdächtig).
Axel John (Link) meint:
(11.7.2009 um 18:04) Antworten
@ 23: Also der Käufer hat Daten erzeugt und dann behauptet jemand anderes hätte die mal besessen?
Nein. Beim einfachen löschen von Daten werden nicht die Daten selbst gelöscht, sondern nur der Hinweis in der Partitionstabelle (eine Art Inhaltsverzeichnis), wo diese zu finden sind.
D.h. die entsprechenden Sektoren auf der Platte werden als "frei" deklariert, sie können somit mit anderen Daten beschrieben werden, obwohl die alten Daten dort noch vorhanden sind.
In jedem halbwegs sortierten Shareware-Portal finden sich Datenrettungstools, mit denen man diese Tabelle wieder herstellen kann.
sirploko meint:
(11.7.2009 um 18:09) Antworten
@14 hat bei Ihnen ein Monat 10 Wochen?
derRösrather meint:
(11.7.2009 um 18:30) Antworten
Interessant: Wenn eine Supermarkt-Mitarbeiterin 1,34 € veruntreut dann ist das Vertrauen des Arbeitgeber so gestört, das eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist! Die Mitarbeiterin geht gegebenenfalls zur ARGE.
Wenn ein Polizeibeamter ein paar 100€ veruntreut, dann ist das Vertrauen des Dienstherren jedenfalls nicht gestört. Man kann also davon ausgehen, das ein Staatsbediensteter schon "vom Ansatz her zu einer kriminellen Neigung tendiert"?
Ich verstehe …
Wikie meint:
(11.7.2009 um 18:50) Antworten
@27
Nein, falsch interpretiert. Ab einem Jahr verlieren sie per Gesetz den Beamtenstatus automatisch, egal wegen welchen Vergehens. Da das Vergehen im Dienst passiert ist, und somit das Vertrauensverhältnis gestört ist, könnte es durchaus sein, dass sie den Beamtenstatus über das (wohl noch ruhende) Disziplinarverfahren trotzdem verlieren.
Im Strafverfahren geht es demnach erstmal um die strafrechtliche und nicht um die disziplinare bzw. arbeitsrechtliche Würdigung.
Remail meint:
(11.7.2009 um 18:50) Antworten
@14:
Zitat: "Tja, leider wissen wir nicht ob der Verdacht so furchtbar ist oder nicht. Dank der deutschen Justiz wird zwischen einem Comic-Bild und einem Zensurzulaklassiker-Besenstiel-Dreijährige-Bild kein Unterschied gemacht."
Beim Besitz macht die Jusitz schon Unterschiede, denn der Besitz von klar erkennbaren fiktiven Darstellungen ist nicht strafbar => Der Besitz von Zeichnungen die nicht 3D sind und auch nicht einen photorealistischen Charakter haben ist demnach nicht starfbar.
Die Wirklichkeitsnähe ist in diesem Fall besonders eng zu sehen. Bei der Verbreitung hingegen wird definitiv kein Unterschied gemacht.
Ratte meint:
(11.7.2009 um 19:07) Antworten
28 Wikie:
Ich erwarte als Ergebnis des Disziplinarverfahren:
Sie werden um einen Dienstgrad degradiert.
Wikie meint:
(11.7.2009 um 19:38) Antworten
@29: Wie auch immer das Ergebnis aussieht. Wir haben mit Sicherheit nicht alle Fakten, die notwendig sind, um den Fall in seiner Gesamtheit zu beurteilen. Wenn sich z.B. herausstellt, dass sie von ihrem Vorgesetzten zu diesem Verhalten gedrängt wurden, muss das zumindest mit berücksichtigt werden.
Ich will sie nicht verteidigen, bin ja auch kein Anwalt. Die Presse lässt aber ja gern auch mal Fakten aus, damit die Story reißerischer wird und jeder sofort sagt: "Ans Kreuz mit ihnen!"
Johanna74 meint:
(11.7.2009 um 19:45) Antworten
8 Martin:
Könntest du bitte die Klageschrift dazu veröffentlichen?
Mein D1-Anbieter weigert sich auch beharrlich, 4 Euro-Cent zu erstatten.
mahc meint:
(11.7.2009 um 20:36) Antworten
Das mit Quelle kann irgendwie nicht stimmen. Wenn man zuviel einzahlt, hat man ein Guthaben auf dem eigenen Konto – heißt, das Geld ist nicht weg, sondern wird dir gutgeschrieben. War bisher bei uns mal so, als wir zuviel ueberwiesen. Und auch aktuell, trotz Insolvenz, hat Quelle Guthabenkonten. Aber naja.
derRösrather meint:
(11.7.2009 um 20:47) Antworten
@28 Wiki
Hätte das Gericht über diese Beamten genau so geurteilt wie das ArbG Berlin im Verfahren um die Kassiererin dann hätte sich das Thema schon erledigt und die Behörde hätte sich ein Dizi-Verfahren sparen können! Hier wird mit zweierlei Maß gehandelt und geurteilt! Beamte sind bessere Menschen und Wertvoller für die Gesellschaft … so urteilen jedenfalls Richter in diesem korrupten Staat!!
Axel John (Link) meint:
(11.7.2009 um 21:22) Antworten
@ 32: Das mit Quelle kann irgendwie nicht stimmen. Wenn man zuviel einzahlt, hat man ein Guthaben auf dem eigenen Konto – heißt, das Geld ist nicht weg, sondern wird dir gutgeschrieben.
Demnach könnte der Kunde jetzt für 5000 EUR Ware bestellen, sich auf sein Guthaben berufen und gem. dem Fernabsatzgesetz wieder zurückschicken? Bingo.
abc meint:
(11.7.2009 um 23:22) Antworten
@34(derRösrather): Sie haben das immer noch nicht verstanden. Bei den Beamten ging es nur um die strafrechtliche Relevanz. Die Beamten wurden zu über 11 Monaten verurteilt, die Kassiererin wurde überhaupt nicht verurteilt.
Arbeitsrechtlich wurde die Frau entlassen und diese Entlassung gerichtlich bestätigt. Bei den beiden Beamten steht das entsprechende Verfahren noch aus, was ein hier ein Disziplinarverfahren ist.
Citadel meint:
(11.7.2009 um 23:38) Antworten
"Denn politische Botschaften seien im Bundestag nicht erlaubt."
Das macht mich ja doch stutzig.
Worüber reden die denn da sonst?
Bense meint:
(12.7.2009 um 00:24) Antworten
Der Komma-Fehler ist einfach Pech. Teurer Fehler. Aber der Bank oder Quelle kann man dabei keine Schuld geben. Fehler sind menschlich und passieren, aber manchmal sind sie einfach sehr teuer. Oder was sollen all die Väter sagen, denen das Kondom riss :-D
derRösrather meint:
(12.7.2009 um 00:25) Antworten
@wiki
Sie haben meine Intention nicht verstanden: die Polizisten hätten man mit dem gleichen Argument aus dem Dienst entfernen müssen wie man die kleine Angestellte aus dem Dienst entfernt hat! Sofort!! Die Polizisten haben nachgewiesen Gelder unterschlagen, der Angestellten konnte man das nicht nachweisen. Trotzdem URTEILTE das Gericht hier im Fall der Angestellten, die Kündigung bliebe wirksam, weil das Vertrauen nicht mehr gegeben sei. Eine Weiterbeschäftigung sei der Firma nicht zuzumuten. Den Polizisten gibt man eine 2. Chance. Hier wird nicht Argumentiert, das Vertrauen sei gestört.
Mit Sicherheit wird der Polizist in Kürze, mit einem Pickel weniger auf dem blauen Lappen, wieder auf Autofahrer gehetzt. Grüß Gott, Verkehrskontrolle …
Mich macht das Eckig, wenn ich diese dreisten Argumente höre, solche Burschen hätten eine 2. Chance verdient. Offenbar sind Polizisten und andere Beamte wertvoller für die Gesellschaft, denn als Steuerzahler bist nur Dreck.
Weg mit dem Dreck! Wer Geschworen hat, dem Land zu Dienen und Recht und Ordnung zu schützen sollte auch das Vertrauen seiner Vorgesetzten, Landrat und Innenminister und erst Recht der Gesellschaft verloren haben. Aber diese Leute stehen auch noch unter "besonderem Schutz". Wenn sie glauben, ihnen sei trotzdem Unrecht getan worden, dann sollen sie den Weg gehen, die die kleine Angestellte gehen musste.
Lyncf meint:
(12.7.2009 um 03:19) Antworten
@Axel John (25) Ich glaube wenn @ui (24) schreibt:
Also der Käufer hat Daten erzeugt und dann behauptet jemand anderes hätte die mal besessen?"
dann ist im das technische durchaus bewusst.
Es ist doch so das man nicht feststellen kann ob er die Dateien angelegt hat, oder ob er sie gefunden hat.
ui's Annahme ist vollkommen möglich. Aus dem Grund sind auch Computerforensik und Bundestrojaner so gruselig. Bei gefälschten Tagebüchern aus Papier kann man so einiges nachweisen, wie alt das Papier maximal ist, die Tinte u.s.w. Mit Bytes geht das nicht. Sicherheitstechnisch gilt ein beschlagnahmter Computer als kompromittiert. Wenn ein anderer Mensch physischen Zugang zu einen Datenträger hat ist die Datensicherheit ade.
@derRösrather (39) vollste Zustimmung. Wirklich – es ist so offensichtlich das die Justiz mit zweierlei Maß misst. Die 1,30-Angestellte-Kündigung ist im Vergleich das perfekte Beispiel.
@sirploko (26): Ich denke (5×12Monate)/3Monate = 20 ist der Gedankengang.
OK meint:
(12.7.2009 um 03:33) Antworten
@39derRösrather
Sie machen mir mehr Angst machen als der Staat, der sich noch um seine Leute kuemmert.
Korruption wird verdammt, sicher zu Recht, Vertrauen und so, aber wo waere eine Gesellschaft ohne etwas Korruption? Nur so. Ich wills bei der Polizei jedenfalls nicht sehen.
Was verdient man so als Polizist? 2300 Netto? Ist man eigentlich immer mit dem einverstanden, was der Staat mit Recht und Ordnung meint; Verkehrskontrollen sind nicht nur einfach Schikane oder zusaetzliche Einnahmequelle? Irgendwo werden da sicher Begehrlichkeiten geweckt.
Hach, die Welt ist schon mies :)
derRösrather meint:
(12.7.2009 um 09:49) Antworten
@41 OK
Ihr Argument mit der Korruption scheint mir etwas wirr. Was denn? Korruption ist Gut, muss sein, nur bei der Polizei nicht?
Was verdient eine Krankenschwester? Die hat auch Wechselschicht und Wochenendarbeit und Verantwortung. Nur nicht die Sicherheit, das der Arbeitgeber sie in allen Lebenslagen schützt.
Dierk (Link) meint:
(12.7.2009 um 10:34) Antworten
Hat ein Kunde ein Guthaben auf einem Kundenkonto bei einem Unternehmen [hier Quelle], hat er eine Forderung an das Unternehmen. Er ist also ein Gläubiger und wird behandelt wie alle anderen Gläubiger auch. Somit gehört seine Forderung in die Insolvenzmasse des Unternehmens. Je nachdem, wie sich die großen Gläubiger eignen – die kleinen haben meist wenig Einfluss -, wir er wie alle anderen mit einem Prozentsatz bedient, erhält also einen Teil seiner Forderung zurück.
Im konkreten Fall könnte eine Sonderregelung für Kundenguthaben entworfen werden – sofern Banken, Lieferanten und die Regierungen [Bundes-, Landes-] mitmachen.
Anon123 meint:
(12.7.2009 um 13:14) Antworten
43: Ja. Die Kundenforderung könnte wie eine Lohnforderung gehandhabt werden. Das hat andersrum schon mit den Managergehältern funktioniert und würde es im betr. Fall sicher auch. Ob das öffentliche Interesse ausreicht um etwas zu ändern, bleibt zu bezweifeln.
der@jurist.de meint:
(12.7.2009 um 13:36) Antworten
@6: Überweisungen lassen sich nur zurückrufen, solange sie noch nicht gutgeschrieben wurden. Sie verwechseln offensichtlich Lastschriften und Überweisungen.
MrBrook (Link) meint:
(12.7.2009 um 17:02) Antworten
@39 (derRösrather):
In einem Strafverfahren ist der Richter dafür – anders als im arbeitsrechtlichen Verfahren – nicht zuständig. Hätte der Richter hier mit "gestörtem Vertrauen" oder ähnlichem argumentiert, wäre ihm das Urteil in der nächsten Instanz zu Recht um die Ohren geflogen. Eine solche Argumentation ist im Strafverfahren systemfremd, sie ist nicht Teil des Verfahrens, also auch nichts, was der Richter überprüfen dürfte.
Es geht hier grade nicht um arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern um eine Strafe für das, was sie getan haben. Nur mit der Besonderheit, dass bei einer bestimmten Strafhöhe der Job automatisch weg gewesen wäre. So passiert das, was ähnlich auch im privatrechtlichen Bereich ablaufen könnte: Eine Person wird wegen einer Straftat verurteilt, der Arbeitgeber bekommt es mit und entscheidet darüber, ob das Ganze auch arbeitsrechtliche Konsequenzen hat.
Mit dem Kassiererin-Fall hat das ganze überhaupt nichts zu tun, die Situation ist nicht einmal ansatzweise vergleichbar.
BzJoJo meint:
(12.7.2009 um 17:03) Antworten
zu den Polizisten:
Die meisten haben das Beamtenrecht nicht verstanden:
Es gibt zwei Verfahren gegen die Polizisten:
1.) Strafverfahren wegen Verdachts der Untreue
2.) Disziplinarverfahren
Im Strafverfahren wird "nur" der strafrechtliche Aspekt der Handlungen geprüft und verurteilt. Es hat NICHTS mit dem Dienstverhältnis zu tun. Hier wurden die Polizisten eben zu 11 Monaten und 2 Wochen verurteilt.
Erst im Disziplinarverfahren wird entschieden, ob die Polizisten noch Polizisten sein dürfen. Und es mag viele erstaunen, aber die Verwaltungsgerichte urteilen bei Dienstverstößen im Dienst sehr hart. Ich bin mir eigentlich zu 100% sicher, dass die beiden entlassen werden. Vor zwei Jahren wurde ein Polizist entlassen, weil er in einer Drogerie eine Dose Hautcreme geklaut hatte, die einen Wert von knapp 7 Euro besaß.
Die Bemerkungen mit den Freiheitsstrafen von über einem Jahr verwischen die Rechtslage immer etwas. Wird ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten oder mehr verurteilt (auch zur Bewährung), verliert er KRAFT GESETZ seinen Beamtenstatus. Bei Strafen unter einem Jahr entscheidet ein Disziplinarverfahren über das berufliche Schicksal der Beamten. Und wie schon gesagt, bei Verstößen IM DIENST, die wie hier auch noch Eingriffdelikte darstellen, entscheiden die Verwaltungsgerichte regelmäßig auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
ruldig meint:
(12.7.2009 um 17:13) Antworten
Die Polizisten werden ausdrücklich mit Rücksicht auf das Beamtenrecht milder verurteilt als üblich.
Das ist nicht in Ordnung.
Wolf-Dieter (Link) meint:
(12.7.2009 um 18:15) Antworten
Zum Thema KiPo auf wiederhergestellten Dateien — aus dem dürren Bericht geht wenig genaues hervor.
Aber solche KiPo-Dateien könnten sich auch im Browser-Cache wohl gefühlt haben, und die wiederhergestellte Datei kann eben genau im Cache gewesen sein. Nach meinem Rechtsverständnis zählen "versehentlich angeklickte" KiPo-Seiten nicht zum Tatbestand des KiPo-Speicherns.
Andererseits bin ich bei meinen ausgedehnten Surf-Reisen noch auf keine KiPo-Seite gestoßen.
Wikie meint:
(12.7.2009 um 18:41) Antworten
@48:
Es steht zwar so in der Presse, ob es ausdrücklich deshalb war, kann wahrscheinlich nur behaupten, wer die mündliche Verhandlung mitbekommen hat.
Übrigens sind mir Fälle bei der Bundeswehr bekannt, wo Soldaten in den ersten Dienstjahren wegen geringerer Vergehen zu Lasten des Dienstherrn rausgeschmissen wurden. Nicht durch ein Strafverfahren, sondern mit Hilfe der Möglichkeiten des Soldatengesetztes. Und wie (47) bin auch ich mir ziemlich sicher, dass die beiden aus dem Staatsdienst (wie ich finde zu Recht) entfernt werden.
derRösrather meint:
(12.7.2009 um 22:24) Antworten
Ich lese, das Recht nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun hat. Es tut mir Leid, aber mir gehen manche Erklärungen am Arsch vorbei, weil es offenbar niemand kapiert!
Lieber MrBrook, wir schwätzen am Thema vorbei. Wenn ich mich als Angestellter einer Firma schmieren lasse, dem Kunden einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffe, dann folgt daraus:
1. Meine Kündigung
2. Eine Straf-Anzeige
3. Eine Schadenersatzforderung des Arbeitgebers
In Folge bin ich Arbeitslos, bekomme von der ARGE eine 3-monatige-Sperre und bekomme für 12/18 Monate knapp 63% des letzten Gehalts. Zusätzlich wird mir das Gericht wegen der Tat eine Geldstrafe aufbrummen. Im Zivilverfahren kommt es dann zur Verurteilung zwecks Schadenersatz.
Diese Folgen hat ein Beamter nicht zu befürchten. Der Dienstherr beurlaubt den Beamten mit vollen Bezügen. Ersatzweise geht der Beamte in einer Dienstelle eine andere Beschäftigung nach. Das Gericht verurteilt den Beamte zu einer Geld oder Zeit-Strafe. Das Disziplinarverfahren ist eine Begünstigung, die der "normale Bürger" nicht hat. Hier "urteilen" Beamte über Beamte und das soll Rechtsstaatlich sein? Im Zivilrecht wäre das Befangenheit!
Lieber BzJoJo, nein ich habe das Beamtenrecht wirklich nicht verstanden! Es liegt sicher daran, das ich kein Beamter bin und einfach mit meinem schlichten Menschenverstand ein Problem mit der Logik des Beamtenrecht habe. Und mir fehlt der Glaube an der Geschichte mit der 7,00€-Creme-Dose. ICH kenne andere Fälle!!
derRösrather meint:
(12.7.2009 um 23:11) Antworten
@48 ruldig
Und genau das ist die Krux! Ein normaler Bürger bekäme für eine Tat eine (vielleicht angemessene) Strafe von 15 oder 18 Monate mit der fast un-abwendlichen Konsequenzen der Arbeitslosigkeit, ein Beamter bleibt fast immer automatisch unter der 12-Monate-Marke mit der 2. Chance, das seine Diszi nicht unbedingt seinen Job kostet. Die Chance steht mindestens 50:50. Eher besser!!
Theodor meint:
(13.7.2009 um 06:32) Antworten
Staatsanwalt hat Kipo gelöscht.
Besitz setzt sich aus Sachherrschaft und Besitzwille zusammen. Hat er die Sachen gelöscht, fehlt der Besitzwille.
Andernfalls geht es nur um die Klärung einer möglichen unerwünschten "Gesinnung".
whocares meint:
(13.7.2009 um 07:54) Antworten
@54: Was der StA auch immer hatte: es dürfte ihm nicht nachweisbar sein. Der Käufer des PCs hat die "Datenrettung" wohl kaum unter forensichen Gesichtspunkten veranstaltet.
@40: Du kannst durchaus die Datenintegrität eines beschlagnahmten PCs/Datenträgers sicherstellen, z.B. durch TrueCrypt. Muß man aber natürlich vorher schon gemacht haben. :)
Die Moral aus der Geschichte: Niemals Datenträger aus dem Haus geben, die vorher nicht mit DBAN oder ähnlichem behandelt wurden…
scheunenmann meint:
(13.7.2009 um 08:04) Antworten
Gelöschte Daten wiederherstellen ist besonders einfach vom Window-NTFS Dateisystem. Da schaut man mit Linux einfach in den Recycling-Ordner.
Es steht aber nicht dabei, wer die Daten ,,gelöscht'' hat.
@54
Er hat den PC verkauft. Also offensichtlich kein Besitzwille mehr.
BzJoJo meint:
(13.7.2009 um 10:09) Antworten
@ 52:
"OVG: Stehlender Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt
Ein Polizeibeamter, der während seines Dienstes einen Ladendiebstahl begeht und dabei sowohl seine Uniform trägt als auch seine Dienstwaffe bei sich führt, ist in der Regel aus dem Polizeidienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im Jahre 2004 entwendete der Polizeibeamte in einem Drogerie-Markt in der Nähe seiner Dienststelle eine kosmetische Creme mit einem Warenwert von rund acht Euro. Dabei führte er seine geladene Dienstwaffe bei sich. Das Amtsgericht verurteilte den Beamten daraufhin wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Im anschließenden Disziplinarverfahren entfernte das Verwaltungsgericht Trier den Mann aus dem Dienst. Seine dagegen eingelegte Berufung blieb vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos.
Wenn ein Amtsträger, zu dessen zentralen Dienstpflichten es gehöre, Straftaten zu verhindern, aufzuklären und zu verfolgen, innerhalb des Dienstes ein Eigentumsdelikt begehe und dabei seine Dienstwaffe bei sich führe, verstoße er nicht nur in besonders schwerwiegender Weise gegen seine Pflichten als Polizeibeamter. Zugleich füge er dem Ansehen der Vollzugspolizei des Landes Rheinland-Pfalz einen ganz erheblichen Schaden zu. Deshalb sei ein endgültiger Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit eingetreten, so dass der Beamte im Polizeidienst schlichtweg untragbar sei.
Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Oktober 2006,
Aktenzeichen: 3 A 11094/06.OVG"
Wie gesagt, bei Verstößen im Dienst sehen viele Gerichte keinen Grund von der Höchststrafe abzusehen. Dass es natürlich auch andere Fälle gibt, steht außer Frage.
Trotzdem finde ich es nicht richtig, wenn man verallgemeinert und sagt, dass Beamte nichts zu befürchten hätten…
rolf meint:
(13.7.2009 um 11:43) Antworten
@55 (nicht nachweisbar)
Falls die abgebildeten Kinder aus dem privaten Umfeld des StA (z.B. harmlose Familienfotos am Strand) stammen, würde manches für die Authenzität des Materials sprechen. In diesem Fall könnte es zu Ermittlungen und richterlichen Prüfungen kommen.
affenärschle meint:
(13.7.2009 um 11:50) Antworten
@KiPo:
Das ist ja GAAANZ perfide – statt "offiziell" mit KiPo zu handeln wird ein "gebrauchter" PC verkauft, und die Ware als "gelöscht" gekennzeichnet.
Nein liebe Dealer, so einfacht geht´s nun wirklich nicht !
ui meint:
(13.7.2009 um 14:41) Antworten
Vielleicht hat der Staatsanwalt die Festplatte auch aus einer Behördenauktion eines beschlagnahmten Computers. Oo
MrBrook (Link) meint:
(13.7.2009 um 15:22) Antworten
@52 (derRösrather):
Zumindest bezogen auf diesen Fall gibt es kaum etwas, was logischer aufgebaut ist. Die Strafanzeige hat nichts – aber auch gar nichts – mit dem zu tun, was Sie wollen. Wenn sie sich in einem privaten Unternehmen schmieren lassen, mag daraus die Kündigung folgen. Aber es ist eben kein Auotmatismus, der durch das Strafrecht in Gang gesetzt wird. Genauso verhält es sich hier auch: Der Richter hat nicht über die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu entscheiden. Der Beamte kann hier nicht "sofort" aus dem Dienst entfernt werden, weil ein Disziplinarverfahren Voraussetzung für eine Entfernung aus dem Dienst ist. Das hat auch seinen guten Grund: Der Beamtenstatus hat zwar einige Vorzüge, aber durchaus auch Nachteile wie zum Beispiel das fehlende Streikrecht und beamtenrechtliche Pflichten. Da der Beamte aber weitergehende Pflichten als der normale Angestellte hat, genießt er eben bei der Kündigung besondere Vorzüge. Es ist schwerer, ihn loszuwerden (in solchen Fällen wie hier aber vollkommen unproblematisch, nur muss eben ein formelles Verfahren durchlaufen werden).
Dass Beamte bei Vergehen durchaus auch aus dem Dienst entfernt werden, hat BzJoJo ja gezeigt. Der Beamte hat diese Konsequenzen also durchaus zu fürchten.
Da hat sich der Bundestag wohl gerade selbst entwürdigt. Wie überraschend.
Martin (Link) meint:
(13.7.2009 um 17:53) Antworten
@32,
15 Cent und auch der Kostenfestsetzungsbeschluss wurde noch immer nicht überwiesen. Vollstreckbare Ausfertigung wurde beantragt… Die Klage war 2 Seiten lang, wobei die erste Seite eh nur die Adresse der Parteien und den Antrag beinhaltete. Falls dennoch "Bedarf" für die Klage besteht, einfach Mail an angelk@gmx.org
anonym meint:
(13.7.2009 um 18:37) Antworten
Warum sollte ein Ladenbesitzer in Deutschland keine 5000 Euro BESITZEN? Das ist ja nun nicht gerade eine Riesensumme. Wer einen Laden betreibt, muß sicherlich jeden Monat die Gewerbemiete bezahlen und auch Waren einkaufen und bezahlen. Auch in einem kleinen Laden wird doch wohl oft mehr Geld umgewälzt als in einem normalen Haushalt, oder?
derRösrather meint:
(13.7.2009 um 21:20) Antworten
Mir kommt bei einem Kommentar echt die Tränen. Diese armen Beamten dürfen nicht streiken, weshalb man sie auch nicht einfach wegen Straftaten aus dem Dienst entfernen darf/kann. Ohje, er wird sogar zu einem Eid gezwungen .. nein, so ein Mensch darf man nicht der schnöden Justiz aussetzen!
Auf so schlichte Argumente kommt sicher nur ein Beamter …
MrBrook (Link) meint:
(14.7.2009 um 20:02) Antworten
@67 (derRösrather):
Ihre Aussage ist schlichtweg schwachsinnig. Dass ein Beamter wegen Straftaten nicht einfach aus dem Dienst entfernt werden darf/kann hat keiner hier behauptet.
derRösrather meint:
(14.7.2009 um 21:46) Antworten
@MrBrook
Dieser Gedanke kam mir zu ihrem Kommentar auch.
Mir ist bekannt, das man Beamte aus dem Dienst entfernen kann. Man schickt sie mit vollen Bezügen nach Hause und wartet das Straf- und Dizi-Verfahren ab. Das dauert!
In der Zwischenzeit wäre ein Nicht-Beamter (Arbeiter/Angestellte) bei Hartz IV gelandet.
Bitte hören Sie mit ihrer Dummschwätzerei auf. Ihnen geht doch sowieso nicht auf, das es ein eklatanter Unterschied ist, ob man Beamter oder Arbeitnehmer ist. Ich wette, Sie sind Beamter …
MrBrook (Link) meint:
(14.7.2009 um 22:03) Antworten
@derRösrather:
Falsch geraten. Weder bin ich Beamter noch habe ich vor, jemals Beamter zu werden.
Apropros Dummschwätzerei: Natürlich geht mir auf, dass es einen Unterschied zwischen Beamten und Angesstellten gibt. Ich sage nur: Der Unterschied ist gerechtfertigt, weil an Beamte gewisse Anforderungen gestellt werden und diese gesetzlich auch ganz anders behandelt werden als normale Angestellte (eben genau was das Dienstverhältnis angeht).
Mir wird die Diskussion ehrlich gesagt auch zu blöd. Wer den Fall hier ernsthaft mit der Angestellten vergleicht, die wegen 1,50 Euro gekündigt wurde, zeigt eigentlich nur, dass er die Materie absolut nicht verstanden hat.
menodr (Link) meint:
(2.8.2009 um 14:49) Antworten
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Na, da bin ich doch mal gespannt, ob in diesem Blog auch für Staatsanwälte die Unschuldsvermutung gilt.
Ich habe jetzt schon gedacht, dass mit 404 die Error-Seite gemeint ist. Autsch.
Die Eigeninitiative des Bundestag ist übrigens schäbig. Was sollen an T-Shirts schlimm sein? Kritik können die auch nicht vertragen…
404? da lohnt sich das klicken eh nicht ;-)
Ich wage zu bezweifeln, dass es allen Bürgern lieber ist, 40€ an die Staatskasse zu zahlen, als 20€ in die Tasche der Polizisten :D
Britisches Museum legt sich mit Wikipedia an
http://archiv.twoday.net/stories/5817026/
@5036 Euro: Verstehe das Problem nicht. Er hat den Irrtum zwei Tage später bemerkt.
Ist mir auch schon passiert. Meine Bank hat nach einem Anruf und einem formlosen Fax die Überweisung storniert und das Geld zurückgebucht. Kostete 2,50 Euro Gebühren.
Warum gehen die Leute nie zuerst zu ihrer Bank?
Weil die meisten über ihre Rechte wenig Ahnung haben.
"15-Cent-Netzausfall"-Klage
http://15-cent.blogspot.com/
5036€-Fall
-
Quelle bearbeitet ja noch Bestellungen. Könnte er mit der Forderung aufrechnen, wenn er jetzt den druckfrischen Katalog leerkauft?
@9(Carl): Nein (§96 Abs. 1 Nr. 1 InsO)
@9
klar ist das möglich, wenn er eine unbestrittene bzw. bereits festgestellte Forderung hat. Nach diesen Artikel dürfte das von daher kein Problem sein. Also, gleich den neuen Quelle Katalog nehmen (der bei mir heut im Briefkasten war und für ca. 4950 € einkaufen. Kann er ja gleich bei ebay weiterverkaufen und wenn er glück hat macht er sogar gewinn (eher unwahrscheinlich…)
Peace
Gestern im Radio haben sie berichtet, dass er es bei der Bank probiert hat: Wenn die Überweisung noch nicht ausgeführt ist, hilft ein Anruf bei der Bank in der Tat, wenn aber schon gebucht wurde, dann kann die Bank auch nicht mehr helfen (anders als bei einer Abbuchung).
Überweisungen sind (fast) wie Bargeld: gibt man den 100er-Schein aus der Hand, ist man darauf angewiesen, dass die Gegenseite ihn zurückgibt.
Zur Kündigungsmöglichkeit eines Überweisungsvertrages seitens des Kunden (§ 676a Abs. 4 BGB):
Der Überweisende kann den Überweisungsvertrag vor Beginn der Ausführungsfrist jederzeit, danach nur kündigen, wenn die Kündigung dem Kreditinstitut des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen von Zahlungsverkehrssystemen kann eine Überweisung abweichend von Satz 1 bereits von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr gekündigt werden. Das überweisende Kreditinstitut hat die unverzügliche Information des Kreditinstituts des Begünstigten über eine Kündigung zu veranlassen.
Der Kunde könnte seine Willenserklärung überdies zwar anfechten (§ 119 Abs. 1 BGB; nach a.A. ist die Anfechtung eines Überweisungsvertrages gar nicht möglich), doch würde er der Bank den Schaden zu ersetzen haben, den diese durch das Vertrauen auf die Wirksamkeit der Willenserklärung erlitten hat (§ 122 Abs. 1 BGB). Das wäre hier der Betrag, der von der Bank an Quelle geflossen ist. Die Anfechtung ist daher wirtschaftlich sinnlos.
Eine Unachtsamkeit, die dem Mann teuer zu stehen kommt.
Für 2 Monate 22 Tage kriegt man 3000€ Entschädigung.
Für <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Donald_Stellwag" rel="nofollow">5 Jahre unschuldig im Knast</a> 15000€.
Also nur 6,5 mal mehr Geld für 20 mal mehr Zeit. Das versteh ich nicht.
Oh, und was die Polizisten die das Geld einkassierten angeht. Die dürfen jetzt weiter Polizisten sein? Unglaublich! Extra 8 Wochen weniger als 1 Jahr damit sie nicht ihren Beamtenstatus verlieren. Was für krasse Urteile. Was für eine krasse Justiz. Da hackt eine Krähe der andern kein Auge aus.
Zum Kinderponoverdacht:
Tja, leider wissen wir nicht ob der Verdacht so furchtbar ist oder nicht. Dank der deutschen Justiz wird zwischen einem Comic-Bild und einem Zensurzulaklassiker-Besenstiel-Dreijährige-Bild kein Unterschied gemacht.
Zum 5.000-Euro-Irrtum:
Hätte die Bank nicht wegen der Anti-Geldwäsche-Verordnung fragen müssen, ob diese Summe (die ja sicherlich weit über dem normalen Geldverkehr des Mannes lag) korrekt ist?
Was mich wundert: Daß ein kleiner Ladenbesitzer "mal eben" 5.000 Euro auf der Kante hat…
zum Quelle-Fall: wie kann sowas überhaupt passieren? Zumindest in Österreich gibt es auf einem Überweisungsformular einen vorgegebenen Platz für den Betrag, und die letzten zwei Stellen sind ganz automatisch Kommastellen.
" Die Sozialdemokraten wollten mit der Expertenbefragung laut ihrem medienpolitischen Fraktionssprecher Michael Siebel mit Unterstützung der Grünen und Linken in Erfahrung bringen, "welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornographischen Inhalten effektiv und dauerhaft zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren". "
also die spd möchte schauen, wie man den ZUGANG noch mehr erschweren kann. ZUGANG. mal kurz auf der zunge zergehen lassen. wenn das nicht klappt hier mal, was gemeint sein könnte: "wir finden die zensurinfrastruktur zu milde. die müssen wir weiter ausbauen."
"Der Beamte erstattete Strafanzeige."
da hat die krähe wohl der anderen doch mal ein auge ausgehackt.
"Der Leitende Oberstaatsanwalt der Kölner Anklagebehörde, Heiko Manteuffel (57), wollte zu dem Verdacht gegen seinen Kollegen nichts sagen. Aus Gründen der Neutralität wurde das Verfahren zur weiteren Ermittlung an die Staatsanwaltschaft in Bonn abgegeben. Dort ist seit kurzem der ehemalige Kölner Ermittler Bernd König Leitender Oberstaatsanwalt."
öhm. ein kölner geht nach bonn. das verfahren gebe ich nach bonn, damit kein kölner es bearbeitet. er tut es doch. und das ist neutral.
@16
die überweisung wurde Terminal gemacht, also an einem automaten in der bank. dort ist kein komma vorgegeben
@14
naja das Gericht sollte bei den Strafen immer den resozialisierungsgedanken im Kopf hab, dieser gilt unabhängig davon, ob ein Polizist oder ein Obachloser auf der Anklagebank sitzt. Außerdem heißt dieses Urteil nur, dass sie nicht automatisch ihren Status verlieren, sondern dies nun extra entschieden wird. Und mir ist es doch teilweise lieber, dass man so jemanden, wie in diesen Fall zB in den Innendienst versetzt, anstatt ihn automatisch zu entfernen, was wieder weitreichende soziale folgen hat, die gegen oben genannte Resozialisierung spricht. Aus diesen kurzen Artikel klingt auch nicht gerade heraus, dass eine große wiederholungsgefahr oä besteht, von daher ein absolut verständliches Urteil.
Zum ersten Teil des Kommentars:
das ist der Unterschied zwischen der starren deutschen Rechtsprechung, die sich ja auch (leider) selten zutraut Fehler einzugestehen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der andere Maßstäbe ansetzt. Des Weiteren sind die Fälle nicht miteinander vergleichbar, da die Person im anderen Fall UNSCHULDIG im Gefängnis, in diesen "lediglich" zu lange in Untersuchungshaft, was jedoch das deutsche Entschädigungssystem für zu unrecht erlittene Haftzeiten noch schlimmer aussehen lässt und zeigt, wie schon vielfach gefordert, dass dies dringend einer Reformierung bedarf…
Peace
Make love not war: T-Shirt nimmt Bundestag die Würde
Zitat:
"wenn man der Würde und den parlamentarischen Bestimmungen des Hauses – wie die Abgeordneten selbst – Respekt erweist
Das ist an Zynismus kaum zu überbieten.
Bei einem "Parlament", in dem eine große Zahl skrupelloser Berufslügner für jeden arbeitet, der sie bezahlt, von Würde und Respekt zu reden, das zeugt von galoppierendem Realitätsverlust.
@15: Er muss keine 5.000 EUR auf der hohen Kante haben. Ein Dispositionsrahmen in der Höhe reicht voll und ganz. Und den richten die Banken recht schnell ein.
Und Banken fragen bei Geldbewegungen in unpassender Höhe tatsächlich nach. Dazu muss der Betrag aber schon ganz gewaltig (also um das mehrfache) nach oben abweichen. Als Ladenbesitzer zahlt er Woche für Woche wahrscheinlich vierstellige Bargeldumsätze ein, da gibt es bei 5.000 EUR keinen Grund zur Rückfrage. Und bei der Bank von Quelle erst recht nicht.
interessant, da kauft jemand einen gebrauchten PC und das Erste, was er macht, ist zu versuchen, die gelöschten Daten und Dateien des Vorbesitzers wiederherzustellen
"Die Daten auf der Festplatte seien gelöscht worden. Dem Käufer soll es dann trotzdem gelungen sein, einige Informationen – darunter einschlägige Bilder – wiederherzustellen. Er erstattete Anzeige.
"
Also der Käufer hat Daten erzeugt und dann behauptet jemand anderes hätte die mal besessen?
"Kunde versenkt 5.000 Euro":
Ich gehe davon aus, dass das Geld als Spende für die Geschäftsführung gedacht war. Die Leasingraten für die Luxuslimousinen der Mitglieder der obersten Leitungsebene waren vermutlich fällig, so kam das Geld sehr gelegen.
Auch jeder Kunde, der einen hochwertigen Flachbildfernseher bestellt und das Widerrufsrecht ausübt, bekommt zwar kein Geld zurück, unterstützt jedoch die deutsche Wirtschaftselite. Das bezahlte Geld wird für den Unterhalt der hochwertigen Limousinen verbraucht und die zurückgeschickten Fernseher (ab 52 Zoll) kommen in die Führungs-Lounge. Kleinere Modelle werden Bankvorstandsmitgliedern als Präsent übergeben (zu große Geräte sind heutzutage verdächtig).
@ 23: Also der Käufer hat Daten erzeugt und dann behauptet jemand anderes hätte die mal besessen?
Nein. Beim einfachen löschen von Daten werden nicht die Daten selbst gelöscht, sondern nur der Hinweis in der Partitionstabelle (eine Art Inhaltsverzeichnis), wo diese zu finden sind.
D.h. die entsprechenden Sektoren auf der Platte werden als "frei" deklariert, sie können somit mit anderen Daten beschrieben werden, obwohl die alten Daten dort noch vorhanden sind.
In jedem halbwegs sortierten Shareware-Portal finden sich Datenrettungstools, mit denen man diese Tabelle wieder herstellen kann.
@14 hat bei Ihnen ein Monat 10 Wochen?
Interessant: Wenn eine Supermarkt-Mitarbeiterin 1,34 € veruntreut dann ist das Vertrauen des Arbeitgeber so gestört, das eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist! Die Mitarbeiterin geht gegebenenfalls zur ARGE.
Wenn ein Polizeibeamter ein paar 100€ veruntreut, dann ist das Vertrauen des Dienstherren jedenfalls nicht gestört. Man kann also davon ausgehen, das ein Staatsbediensteter schon "vom Ansatz her zu einer kriminellen Neigung tendiert"?
Ich verstehe …
@27
Nein, falsch interpretiert. Ab einem Jahr verlieren sie per Gesetz den Beamtenstatus automatisch, egal wegen welchen Vergehens. Da das Vergehen im Dienst passiert ist, und somit das Vertrauensverhältnis gestört ist, könnte es durchaus sein, dass sie den Beamtenstatus über das (wohl noch ruhende) Disziplinarverfahren trotzdem verlieren.
Im Strafverfahren geht es demnach erstmal um die strafrechtliche und nicht um die disziplinare bzw. arbeitsrechtliche Würdigung.
@14:
Zitat: "Tja, leider wissen wir nicht ob der Verdacht so furchtbar ist oder nicht. Dank der deutschen Justiz wird zwischen einem Comic-Bild und einem Zensurzulaklassiker-Besenstiel-Dreijährige-Bild kein Unterschied gemacht."
Beim Besitz macht die Jusitz schon Unterschiede, denn der Besitz von klar erkennbaren fiktiven Darstellungen ist nicht strafbar => Der Besitz von Zeichnungen die nicht 3D sind und auch nicht einen photorealistischen Charakter haben ist demnach nicht starfbar.
Die Wirklichkeitsnähe ist in diesem Fall besonders eng zu sehen. Bei der Verbreitung hingegen wird definitiv kein Unterschied gemacht.
28 Wikie:
Ich erwarte als Ergebnis des Disziplinarverfahren:
Sie werden um einen Dienstgrad degradiert.
@29: Wie auch immer das Ergebnis aussieht. Wir haben mit Sicherheit nicht alle Fakten, die notwendig sind, um den Fall in seiner Gesamtheit zu beurteilen. Wenn sich z.B. herausstellt, dass sie von ihrem Vorgesetzten zu diesem Verhalten gedrängt wurden, muss das zumindest mit berücksichtigt werden.
Ich will sie nicht verteidigen, bin ja auch kein Anwalt. Die Presse lässt aber ja gern auch mal Fakten aus, damit die Story reißerischer wird und jeder sofort sagt: "Ans Kreuz mit ihnen!"
8 Martin:
Könntest du bitte die Klageschrift dazu veröffentlichen?
Mein D1-Anbieter weigert sich auch beharrlich, 4 Euro-Cent zu erstatten.
Das mit Quelle kann irgendwie nicht stimmen. Wenn man zuviel einzahlt, hat man ein Guthaben auf dem eigenen Konto – heißt, das Geld ist nicht weg, sondern wird dir gutgeschrieben. War bisher bei uns mal so, als wir zuviel ueberwiesen. Und auch aktuell, trotz Insolvenz, hat Quelle Guthabenkonten. Aber naja.
@28 Wiki
Hätte das Gericht über diese Beamten genau so geurteilt wie das ArbG Berlin im Verfahren um die Kassiererin dann hätte sich das Thema schon erledigt und die Behörde hätte sich ein Dizi-Verfahren sparen können! Hier wird mit zweierlei Maß gehandelt und geurteilt! Beamte sind bessere Menschen und Wertvoller für die Gesellschaft … so urteilen jedenfalls Richter in diesem korrupten Staat!!
@ 32: Das mit Quelle kann irgendwie nicht stimmen. Wenn man zuviel einzahlt, hat man ein Guthaben auf dem eigenen Konto – heißt, das Geld ist nicht weg, sondern wird dir gutgeschrieben.
Demnach könnte der Kunde jetzt für 5000 EUR Ware bestellen, sich auf sein Guthaben berufen und gem. dem Fernabsatzgesetz wieder zurückschicken? Bingo.
@34(derRösrather): Sie haben das immer noch nicht verstanden. Bei den Beamten ging es nur um die strafrechtliche Relevanz. Die Beamten wurden zu über 11 Monaten verurteilt, die Kassiererin wurde überhaupt nicht verurteilt.
Arbeitsrechtlich wurde die Frau entlassen und diese Entlassung gerichtlich bestätigt. Bei den beiden Beamten steht das entsprechende Verfahren noch aus, was ein hier ein Disziplinarverfahren ist.
"Denn politische Botschaften seien im Bundestag nicht erlaubt."
Das macht mich ja doch stutzig.
Worüber reden die denn da sonst?
Der Komma-Fehler ist einfach Pech. Teurer Fehler. Aber der Bank oder Quelle kann man dabei keine Schuld geben. Fehler sind menschlich und passieren, aber manchmal sind sie einfach sehr teuer. Oder was sollen all die Väter sagen, denen das Kondom riss :-D
@wiki
Sie haben meine Intention nicht verstanden: die Polizisten hätten man mit dem gleichen Argument aus dem Dienst entfernen müssen wie man die kleine Angestellte aus dem Dienst entfernt hat! Sofort!! Die Polizisten haben nachgewiesen Gelder unterschlagen, der Angestellten konnte man das nicht nachweisen. Trotzdem URTEILTE das Gericht hier im Fall der Angestellten, die Kündigung bliebe wirksam, weil das Vertrauen nicht mehr gegeben sei. Eine Weiterbeschäftigung sei der Firma nicht zuzumuten. Den Polizisten gibt man eine 2. Chance. Hier wird nicht Argumentiert, das Vertrauen sei gestört.
Mit Sicherheit wird der Polizist in Kürze, mit einem Pickel weniger auf dem blauen Lappen, wieder auf Autofahrer gehetzt. Grüß Gott, Verkehrskontrolle …
Mich macht das Eckig, wenn ich diese dreisten Argumente höre, solche Burschen hätten eine 2. Chance verdient. Offenbar sind Polizisten und andere Beamte wertvoller für die Gesellschaft, denn als Steuerzahler bist nur Dreck.
Weg mit dem Dreck! Wer Geschworen hat, dem Land zu Dienen und Recht und Ordnung zu schützen sollte auch das Vertrauen seiner Vorgesetzten, Landrat und Innenminister und erst Recht der Gesellschaft verloren haben. Aber diese Leute stehen auch noch unter "besonderem Schutz". Wenn sie glauben, ihnen sei trotzdem Unrecht getan worden, dann sollen sie den Weg gehen, die die kleine Angestellte gehen musste.
@Axel John (25) Ich glaube wenn @ui (24) schreibt:
dann ist im das technische durchaus bewusst.
Es ist doch so das man nicht feststellen kann ob er die Dateien angelegt hat, oder ob er sie gefunden hat.
ui's Annahme ist vollkommen möglich. Aus dem Grund sind auch Computerforensik und Bundestrojaner so gruselig. Bei gefälschten Tagebüchern aus Papier kann man so einiges nachweisen, wie alt das Papier maximal ist, die Tinte u.s.w. Mit Bytes geht das nicht. Sicherheitstechnisch gilt ein beschlagnahmter Computer als kompromittiert. Wenn ein anderer Mensch physischen Zugang zu einen Datenträger hat ist die Datensicherheit ade.
@derRösrather (39) vollste Zustimmung. Wirklich – es ist so offensichtlich das die Justiz mit zweierlei Maß misst. Die 1,30-Angestellte-Kündigung ist im Vergleich das perfekte Beispiel.
@sirploko (26): Ich denke (5×12Monate)/3Monate = 20 ist der Gedankengang.
@39derRösrather
Sie machen mir mehr Angst machen als der Staat, der sich noch um seine Leute kuemmert.
Korruption wird verdammt, sicher zu Recht, Vertrauen und so, aber wo waere eine Gesellschaft ohne etwas Korruption? Nur so. Ich wills bei der Polizei jedenfalls nicht sehen.
Was verdient man so als Polizist? 2300 Netto? Ist man eigentlich immer mit dem einverstanden, was der Staat mit Recht und Ordnung meint; Verkehrskontrollen sind nicht nur einfach Schikane oder zusaetzliche Einnahmequelle? Irgendwo werden da sicher Begehrlichkeiten geweckt.
Hach, die Welt ist schon mies :)
@41 OK
Ihr Argument mit der Korruption scheint mir etwas wirr. Was denn? Korruption ist Gut, muss sein, nur bei der Polizei nicht?
Was verdient eine Krankenschwester? Die hat auch Wechselschicht und Wochenendarbeit und Verantwortung. Nur nicht die Sicherheit, das der Arbeitgeber sie in allen Lebenslagen schützt.
Hat ein Kunde ein Guthaben auf einem Kundenkonto bei einem Unternehmen [hier Quelle], hat er eine Forderung an das Unternehmen. Er ist also ein Gläubiger und wird behandelt wie alle anderen Gläubiger auch. Somit gehört seine Forderung in die Insolvenzmasse des Unternehmens. Je nachdem, wie sich die großen Gläubiger eignen – die kleinen haben meist wenig Einfluss -, wir er wie alle anderen mit einem Prozentsatz bedient, erhält also einen Teil seiner Forderung zurück.
Im konkreten Fall könnte eine Sonderregelung für Kundenguthaben entworfen werden – sofern Banken, Lieferanten und die Regierungen [Bundes-, Landes-] mitmachen.
43: Ja. Die Kundenforderung könnte wie eine Lohnforderung gehandhabt werden. Das hat andersrum schon mit den Managergehältern funktioniert und würde es im betr. Fall sicher auch. Ob das öffentliche Interesse ausreicht um etwas zu ändern, bleibt zu bezweifeln.
@6: Überweisungen lassen sich nur zurückrufen, solange sie noch nicht gutgeschrieben wurden. Sie verwechseln offensichtlich Lastschriften und Überweisungen.
@39 (derRösrather):
In einem Strafverfahren ist der Richter dafür – anders als im arbeitsrechtlichen Verfahren – nicht zuständig. Hätte der Richter hier mit "gestörtem Vertrauen" oder ähnlichem argumentiert, wäre ihm das Urteil in der nächsten Instanz zu Recht um die Ohren geflogen. Eine solche Argumentation ist im Strafverfahren systemfremd, sie ist nicht Teil des Verfahrens, also auch nichts, was der Richter überprüfen dürfte.
Es geht hier grade nicht um arbeitsrechtliche Konsequenzen, sondern um eine Strafe für das, was sie getan haben. Nur mit der Besonderheit, dass bei einer bestimmten Strafhöhe der Job automatisch weg gewesen wäre. So passiert das, was ähnlich auch im privatrechtlichen Bereich ablaufen könnte: Eine Person wird wegen einer Straftat verurteilt, der Arbeitgeber bekommt es mit und entscheidet darüber, ob das Ganze auch arbeitsrechtliche Konsequenzen hat.
Mit dem Kassiererin-Fall hat das ganze überhaupt nichts zu tun, die Situation ist nicht einmal ansatzweise vergleichbar.
zu den Polizisten:
Die meisten haben das Beamtenrecht nicht verstanden:
Es gibt zwei Verfahren gegen die Polizisten:
1.) Strafverfahren wegen Verdachts der Untreue
2.) Disziplinarverfahren
Im Strafverfahren wird "nur" der strafrechtliche Aspekt der Handlungen geprüft und verurteilt. Es hat NICHTS mit dem Dienstverhältnis zu tun. Hier wurden die Polizisten eben zu 11 Monaten und 2 Wochen verurteilt.
Erst im Disziplinarverfahren wird entschieden, ob die Polizisten noch Polizisten sein dürfen. Und es mag viele erstaunen, aber die Verwaltungsgerichte urteilen bei Dienstverstößen im Dienst sehr hart. Ich bin mir eigentlich zu 100% sicher, dass die beiden entlassen werden. Vor zwei Jahren wurde ein Polizist entlassen, weil er in einer Drogerie eine Dose Hautcreme geklaut hatte, die einen Wert von knapp 7 Euro besaß.
Die Bemerkungen mit den Freiheitsstrafen von über einem Jahr verwischen die Rechtslage immer etwas. Wird ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten oder mehr verurteilt (auch zur Bewährung), verliert er KRAFT GESETZ seinen Beamtenstatus. Bei Strafen unter einem Jahr entscheidet ein Disziplinarverfahren über das berufliche Schicksal der Beamten. Und wie schon gesagt, bei Verstößen IM DIENST, die wie hier auch noch Eingriffdelikte darstellen, entscheiden die Verwaltungsgerichte regelmäßig auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Die Polizisten werden ausdrücklich mit Rücksicht auf das Beamtenrecht milder verurteilt als üblich.
Das ist nicht in Ordnung.
Zum Thema KiPo auf wiederhergestellten Dateien — aus dem dürren Bericht geht wenig genaues hervor.
Aber solche KiPo-Dateien könnten sich auch im Browser-Cache wohl gefühlt haben, und die wiederhergestellte Datei kann eben genau im Cache gewesen sein. Nach meinem Rechtsverständnis zählen "versehentlich angeklickte" KiPo-Seiten nicht zum Tatbestand des KiPo-Speicherns.
Andererseits bin ich bei meinen ausgedehnten Surf-Reisen noch auf keine KiPo-Seite gestoßen.
@48:
Es steht zwar so in der Presse, ob es ausdrücklich deshalb war, kann wahrscheinlich nur behaupten, wer die mündliche Verhandlung mitbekommen hat.
Übrigens sind mir Fälle bei der Bundeswehr bekannt, wo Soldaten in den ersten Dienstjahren wegen geringerer Vergehen zu Lasten des Dienstherrn rausgeschmissen wurden. Nicht durch ein Strafverfahren, sondern mit Hilfe der Möglichkeiten des Soldatengesetztes. Und wie (47) bin auch ich mir ziemlich sicher, dass die beiden aus dem Staatsdienst (wie ich finde zu Recht) entfernt werden.
47 BzJoJo:
Hier z.B. nur Degradierung:
http://www.youtube.com/watch?v=Xv0f3qsrmZA
Ich lese, das Recht nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun hat. Es tut mir Leid, aber mir gehen manche Erklärungen am Arsch vorbei, weil es offenbar niemand kapiert!
Lieber MrBrook, wir schwätzen am Thema vorbei. Wenn ich mich als Angestellter einer Firma schmieren lasse, dem Kunden einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffe, dann folgt daraus:
1. Meine Kündigung
2. Eine Straf-Anzeige
3. Eine Schadenersatzforderung des Arbeitgebers
In Folge bin ich Arbeitslos, bekomme von der ARGE eine 3-monatige-Sperre und bekomme für 12/18 Monate knapp 63% des letzten Gehalts. Zusätzlich wird mir das Gericht wegen der Tat eine Geldstrafe aufbrummen. Im Zivilverfahren kommt es dann zur Verurteilung zwecks Schadenersatz.
Diese Folgen hat ein Beamter nicht zu befürchten. Der Dienstherr beurlaubt den Beamten mit vollen Bezügen. Ersatzweise geht der Beamte in einer Dienstelle eine andere Beschäftigung nach. Das Gericht verurteilt den Beamte zu einer Geld oder Zeit-Strafe. Das Disziplinarverfahren ist eine Begünstigung, die der "normale Bürger" nicht hat. Hier "urteilen" Beamte über Beamte und das soll Rechtsstaatlich sein? Im Zivilrecht wäre das Befangenheit!
Lieber BzJoJo, nein ich habe das Beamtenrecht wirklich nicht verstanden! Es liegt sicher daran, das ich kein Beamter bin und einfach mit meinem schlichten Menschenverstand ein Problem mit der Logik des Beamtenrecht habe. Und mir fehlt der Glaube an der Geschichte mit der 7,00€-Creme-Dose. ICH kenne andere Fälle!!
@48 ruldig
Und genau das ist die Krux! Ein normaler Bürger bekäme für eine Tat eine (vielleicht angemessene) Strafe von 15 oder 18 Monate mit der fast un-abwendlichen Konsequenzen der Arbeitslosigkeit, ein Beamter bleibt fast immer automatisch unter der 12-Monate-Marke mit der 2. Chance, das seine Diszi nicht unbedingt seinen Job kostet. Die Chance steht mindestens 50:50. Eher besser!!
Staatsanwalt hat Kipo gelöscht.
Besitz setzt sich aus Sachherrschaft und Besitzwille zusammen. Hat er die Sachen gelöscht, fehlt der Besitzwille.
Andernfalls geht es nur um die Klärung einer möglichen unerwünschten "Gesinnung".
@54: Was der StA auch immer hatte: es dürfte ihm nicht nachweisbar sein. Der Käufer des PCs hat die "Datenrettung" wohl kaum unter forensichen Gesichtspunkten veranstaltet.
@40: Du kannst durchaus die Datenintegrität eines beschlagnahmten PCs/Datenträgers sicherstellen, z.B. durch TrueCrypt. Muß man aber natürlich vorher schon gemacht haben. :)
Die Moral aus der Geschichte: Niemals Datenträger aus dem Haus geben, die vorher nicht mit DBAN oder ähnlichem behandelt wurden…
Gelöschte Daten wiederherstellen ist besonders einfach vom Window-NTFS Dateisystem. Da schaut man mit Linux einfach in den Recycling-Ordner.
Es steht aber nicht dabei, wer die Daten ,,gelöscht'' hat.
@54
Er hat den PC verkauft. Also offensichtlich kein Besitzwille mehr.
@ 52:
"OVG: Stehlender Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt
Ein Polizeibeamter, der während seines Dienstes einen Ladendiebstahl begeht und dabei sowohl seine Uniform trägt als auch seine Dienstwaffe bei sich führt, ist in der Regel aus dem Polizeidienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im Jahre 2004 entwendete der Polizeibeamte in einem Drogerie-Markt in der Nähe seiner Dienststelle eine kosmetische Creme mit einem Warenwert von rund acht Euro. Dabei führte er seine geladene Dienstwaffe bei sich. Das Amtsgericht verurteilte den Beamten daraufhin wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Im anschließenden Disziplinarverfahren entfernte das Verwaltungsgericht Trier den Mann aus dem Dienst. Seine dagegen eingelegte Berufung blieb vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos.
Wenn ein Amtsträger, zu dessen zentralen Dienstpflichten es gehöre, Straftaten zu verhindern, aufzuklären und zu verfolgen, innerhalb des Dienstes ein Eigentumsdelikt begehe und dabei seine Dienstwaffe bei sich führe, verstoße er nicht nur in besonders schwerwiegender Weise gegen seine Pflichten als Polizeibeamter. Zugleich füge er dem Ansehen der Vollzugspolizei des Landes Rheinland-Pfalz einen ganz erheblichen Schaden zu. Deshalb sei ein endgültiger Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit eingetreten, so dass der Beamte im Polizeidienst schlichtweg untragbar sei.
Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Oktober 2006,
Aktenzeichen: 3 A 11094/06.OVG"
Wie gesagt, bei Verstößen im Dienst sehen viele Gerichte keinen Grund von der Höchststrafe abzusehen. Dass es natürlich auch andere Fälle gibt, steht außer Frage.
Trotzdem finde ich es nicht richtig, wenn man verallgemeinert und sagt, dass Beamte nichts zu befürchten hätten…
@55 (nicht nachweisbar)
Falls die abgebildeten Kinder aus dem privaten Umfeld des StA (z.B. harmlose Familienfotos am Strand) stammen, würde manches für die Authenzität des Materials sprechen. In diesem Fall könnte es zu Ermittlungen und richterlichen Prüfungen kommen.
@KiPo:
Das ist ja GAAANZ perfide – statt "offiziell" mit KiPo zu handeln wird ein "gebrauchter" PC verkauft, und die Ware als "gelöscht" gekennzeichnet.
Nein liebe Dealer, so einfacht geht´s nun wirklich nicht !
Vielleicht hat der Staatsanwalt die Festplatte auch aus einer Behördenauktion eines beschlagnahmten Computers. Oo
@52 (derRösrather):
Zumindest bezogen auf diesen Fall gibt es kaum etwas, was logischer aufgebaut ist. Die Strafanzeige hat nichts – aber auch gar nichts – mit dem zu tun, was Sie wollen. Wenn sie sich in einem privaten Unternehmen schmieren lassen, mag daraus die Kündigung folgen. Aber es ist eben kein Auotmatismus, der durch das Strafrecht in Gang gesetzt wird. Genauso verhält es sich hier auch: Der Richter hat nicht über die Beendigung des Beamtenverhältnisses zu entscheiden. Der Beamte kann hier nicht "sofort" aus dem Dienst entfernt werden, weil ein Disziplinarverfahren Voraussetzung für eine Entfernung aus dem Dienst ist. Das hat auch seinen guten Grund: Der Beamtenstatus hat zwar einige Vorzüge, aber durchaus auch Nachteile wie zum Beispiel das fehlende Streikrecht und beamtenrechtliche Pflichten. Da der Beamte aber weitergehende Pflichten als der normale Angestellte hat, genießt er eben bei der Kündigung besondere Vorzüge. Es ist schwerer, ihn loszuwerden (in solchen Fällen wie hier aber vollkommen unproblematisch, nur muss eben ein formelles Verfahren durchlaufen werden).
Dass Beamte bei Vergehen durchaus auch aus dem Dienst entfernt werden, hat BzJoJo ja gezeigt. Der Beamte hat diese Konsequenzen also durchaus zu fürchten.
Ich hör mir grad
http://chaosradio.ccc.de/cre129.html
von Udo an, sehr genial!
Da hat sich der Bundestag wohl gerade selbst entwürdigt. Wie überraschend.
@32,
15 Cent und auch der Kostenfestsetzungsbeschluss wurde noch immer nicht überwiesen. Vollstreckbare Ausfertigung wurde beantragt… Die Klage war 2 Seiten lang, wobei die erste Seite eh nur die Adresse der Parteien und den Antrag beinhaltete. Falls dennoch "Bedarf" für die Klage besteht, einfach Mail an angelk@gmx.org
Warum sollte ein Ladenbesitzer in Deutschland keine 5000 Euro BESITZEN? Das ist ja nun nicht gerade eine Riesensumme. Wer einen Laden betreibt, muß sicherlich jeden Monat die Gewerbemiete bezahlen und auch Waren einkaufen und bezahlen. Auch in einem kleinen Laden wird doch wohl oft mehr Geld umgewälzt als in einem normalen Haushalt, oder?
Mir kommt bei einem Kommentar echt die Tränen. Diese armen Beamten dürfen nicht streiken, weshalb man sie auch nicht einfach wegen Straftaten aus dem Dienst entfernen darf/kann. Ohje, er wird sogar zu einem Eid gezwungen .. nein, so ein Mensch darf man nicht der schnöden Justiz aussetzen!
Auf so schlichte Argumente kommt sicher nur ein Beamter …
@67 (derRösrather):
Ihre Aussage ist schlichtweg schwachsinnig. Dass ein Beamter wegen Straftaten nicht einfach aus dem Dienst entfernt werden darf/kann hat keiner hier behauptet.
@MrBrook
Dieser Gedanke kam mir zu ihrem Kommentar auch.
Mir ist bekannt, das man Beamte aus dem Dienst entfernen kann. Man schickt sie mit vollen Bezügen nach Hause und wartet das Straf- und Dizi-Verfahren ab. Das dauert!
In der Zwischenzeit wäre ein Nicht-Beamter (Arbeiter/Angestellte) bei Hartz IV gelandet.
Bitte hören Sie mit ihrer Dummschwätzerei auf. Ihnen geht doch sowieso nicht auf, das es ein eklatanter Unterschied ist, ob man Beamter oder Arbeitnehmer ist. Ich wette, Sie sind Beamter …
@derRösrather:
Falsch geraten. Weder bin ich Beamter noch habe ich vor, jemals Beamter zu werden.
Apropros Dummschwätzerei: Natürlich geht mir auf, dass es einen Unterschied zwischen Beamten und Angesstellten gibt. Ich sage nur: Der Unterschied ist gerechtfertigt, weil an Beamte gewisse Anforderungen gestellt werden und diese gesetzlich auch ganz anders behandelt werden als normale Angestellte (eben genau was das Dienstverhältnis angeht).
Mir wird die Diskussion ehrlich gesagt auch zu blöd. Wer den Fall hier ernsthaft mit der Angestellten vergleicht, die wegen 1,50 Euro gekündigt wurde, zeigt eigentlich nur, dass er die Materie absolut nicht verstanden hat.
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