Drogenmarkt hinter Gittern
Mein Mandant ist inhaftiert. Die Zeit hat er sich mit krümelartigen Substanzen etwas angenehmer gestaltet. Das hat nun zu einer Strafanzeige geführt. In dieser Anzeige spricht sich die Haftansalt vehement dagegen aus, das Verfahren trotz der denkbar geringen Menge einzustellen. (Eine quantitative Analyse war gar nicht möglich.)
Interessant finde ich, dass die Anstaltsleitung ausdrücklich von einem “Betäubungsmittelmarkt innerhalb der Anstalt” spricht. Auf diesem Markt werde bei “doppelten Preisen” gehandelt. Bei den geringen Verdienstmöglichkeiten der Gefangenen führe das zu “verschärften Bedingungen”.
Wenn es gegen die eigenen Gefangenen geht, gibt es also einen Drogenmarkt innerhalb der Gefängnismauern. Sogar die Preise scheinen der Anstaltsleitung bekannt zu sein. In offiziellen Verlautbarungen wird man derartige Eingeständnisse eher selten finden. Da wird zwar schon mal eingeräumt, dass Drogen in Haftanstalten ein Problem darstellen. Dass es aber einen Markt und nachvollziehbarer Preisbildung gibt, ist, so weit ich weiß, eine offiziell nicht bekannte Sicht der Dinge.
Ist die Sicht der Dinge nicht offiziell bekannt, gibt es sie auch nicht.
Hach, die Welt ist eben doch ein Ponyhof. Auch wenn das im speziellen Fall Ihren Mandanten nichts nützt.
Nun, ich in der Verhandlung würde ich von der Anstaltsleitung doch mal konkret wissen, wer wann mit wieviel Drogen gehandelt hat. Es muß ja schließlich gerichtlich überprüfbar sein und geheim sollte es auch nicht sein.
Vielleicht sind die "doppelten Preise" nicht nur auf pekuniäre Aspekte beschränkt? Neben Geld kann man ja auch mit unangenehme Dienstleistungen bezahlen, wenn man schlechten Krimis glauben darf…
Klar gibt es einen Drogenmarkt in der Anstalt. Gleich hinter dem Waffenmarkt links, noch vor dem Rotlichtviertel.
Zumindest als wir eine JVA besichtigt haben, hat man recht offen zugegeben, dass es einen Drogenmarkt gibt, den man gar nicht verhindern kann, wenn man die Gefangen nicht vollständig abschotten will (keine Freigänge, etc.). Muss man halt in Kauf nehmen.
Vielleicht wird in NRW mehr gemauert…
Zumal in JVA gar kein Geld im Umlauf sein sollte, da Taschengeld, Arbeitsgeld und Eigengeld eingezahlt werden und bargeldloser Zahlungsverkehr stattfindet. Eben, um den illegalen Markt zu erschweren.
Hmmm, krümelartige Substanz. Tabak oder gehackte Fingernägel werden es wohl nicht gewesen sein.
Was mich immer wieder beschäftigt, ist, warum eigentlich bestimmte Leute nie mit Zellenvisitationen behelligt werden, obwohl eigentlich jedem sattsam bekannt ist, mit was sie alles handeln.
na der wärter, der den stoff vertickt, wird doch wohl seinen verkaufspreis kennen.
@6: Vorsicht bitte was du schreibst, aus so nem Mist kann schnell ne Klage werden.
Nein, ich bin kein Wärter… :)
Liebe Grüße, rldml
Ich habe das von einem gehört, der mal saß… Dem konnte man auch kein Geld geben. Entweder Päckchen kaufen oder abgeben und einzahlen lassen. Im Strafvollzugsgesetz habe ich nur nachlesen können, dass die Einkommensarten geregelt und das Taschengeld genau eingeteilt wird… Was ist an so einer Aussage verwerflich?
"Zumindest als wir eine JVA besichtigt haben, hat man recht offen zugegeben, dass es einen Drogenmarkt gibt, den man gar nicht verhindern kann, wenn man die Gefangen nicht vollständig abschotten will (keine Freigänge, etc.). Muss man halt in Kauf nehmen."
Man kann es verhindern. Es ist nur aufwendiger.
Im Maßregelvollzug gibt es keinen Drogenmarkt.
@10, meinte 9 vielleicht @8?
ich habe sonst immer nur den spruch gehört "im knast kriegste alles billiger und schneller als draussen"….
Im Knast funktioniert der Kapitalismus noch in Reinkultur. Ein hoch auf Marktwirtschaft und den homo oeconomicus…
Grund genug für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Anstaltsleitung.
Drogen? Im Knast? NEIN! Das ist ja der absolute Hammer! Wahnsinn, wieso tut denn niemand etwas dagegen? /sarkasmus
Darf man in einem holländischen Gefängnis eigentlich kiffen?
Vorschlag für neue Überschrift: "Die Leiden des jungen Wärter"
@11: Wieso so kompliziert und wieso verhindern? Pauschal für jeden Fall des Handeltreibens im Knast einen Monat aufs Zeitkonto draufbuchen. Das Problem regelt sich dann sofort von selbst. Und arbeitsintensiv isses auch nich.
Und wieso eigentlich Freigang? Wer den nutzt, um Drogen zu beschaffen, kriegt halt für den Zeitraum X keinen Freigang mehr – wo ist das Problem? Das ist ja sogar geregelt, dass man weiteren Vollzugslockerungen versagen kann, wenn die Gefahr besteht, der Gefangene werde sie zur Begehung von Straftaten nutzen. Wenn einer beim Freigang anfängt, Leute zu verprügeln, kriegt er auch eine Sperre. Ich seh da keinen Unterschied.
Und wer jetzt die armen armen inhaftierten Drogensüchtigen in Schutz nehmen will, von wegen cold turkey etc. – Die haben ja schließlich (in 99% der Fälle) freiwillig angefangen, den Mist zu nehmen. Also, das Mitleid darf sich gern in Grenzen halten.
"Die Zeit hat er sich mit krümelartigen Substanzen etwas angenehmer gestaltet".
Schade, daß so ein schöner Satz bei kaum einem Richter Erinnerungen an eine wilde Studentenzeit auslöst, die dann zu einem schmunzelnden Freispruch führen könnten. Aber diesbezüglich hat der Herr Vorsitzende meist nicht mehr zu bieten als einen Schwips zu Silvester.
Auf der anderen Seite die JVA als Market Maker. Wie wäre es denn mal mit einer Strafanzeige gegen die Leitung?
@11 Nein, im Maßregelvollzug gibt's die Leckerlis -nur- vom behandelnden Arzt. Obwohl mir immer noch schleierhaft ist, was an Diazepam-Derivaten so besonders interessant sein soll.
Aber wie man hörte, einige Ärztinnen sind ja auch für andere Beschäftigungen zu haben…
Bald patroullieren regelmäßig Drogenspürhunde in den JVAs.
Stand hier auch im lawblog vor ein paar Wochen.
http://is.gd/1yM33
@21 Na, ob die auch auf den fauligen Geruch von vergärendem Fruchtsaft anschlagen? Und was werden die Moslems sagen, wenn unreine Wesen ihre Nase in deren Klamotten stecken?
Fragen über Fragen.
@20: Auch im MRV kann man besucht werden, und auch dortiges Personal macht gern mal ein kleines Geschäft…
Flunis sind doch geil, vertreiben die Sorgen und Depris. Man darf nur nicht aufhören sie zu nehmen, aber das gilt für so manches BTM.
Also in den meisten Männer-JVA's ist Bargeld im Umlauf; und die gute alte Tabakdosenwährung gibt es ja auch; mann kan auch seinen Paketschein verkaufen.
Mit dem Anus wird meines Wissens nach sehr selten bezahlt; wenn es zu sowas kommt, dann meist im Rahmen einer Demütigungshandlung. Es gibt nunmal die Chefs, die Kollegen und ganz unten die Muschis.
Heroin hat steigert seinen Wert wenn es in Torgau ist um 2800% oder mehr. Oder anders gesagt: Ein Gramm Heroin kostet in Leipzig bei Abnahme einer gewissen Menge 5€. Im Knast kosten 0,05-0,1g eine Dose Tabak, also 14€.
Gefangene die "dicht" sind machen weniger Ärger und Arbeit, also wird eben auch mal weggesehen, zumal ein Fund jede Menge Schreibkram zur Folge hat.
@23: 1g Heroin für 5 Euro? Was muss man da kaufen, zwei Tonnen?!
Als Vergleich: Augsburg, extrem schlecht verschnittenes H -> 0,1g 20-25Eur, 0,2g 30-40 Euro.
Aber Gefangene die runterkommen und nen Affen schieben, machen wahrscheinlich deutlich mehr Ärger. Hat alles seine Vor- und Nachteile :)
@ 11
auch im maßregelvollzug gibt es solche sachen. oder wie kommen manche insassen positive urintests? übrigens mit der teilweise unangenehmen folge des § 67d abs. 5.