28.7.2009

Alles verpeilt

Passend zum letzten Beitrag habe ich gerade ein schönes Beispiel dafür auf dem Schreibtisch gehabt, wie schnell man heutzutage die Polizei bei sich in der Wohnung stehen hat.

Das Amtsgericht erließ Anfang April 2009 einen Durchsuchungbeschluss. Meinem Mandanten wurde darin vorgeworfen, sich im Februar 2009 per Internet eine pflanzliche Substanz aus Holland bestellt zu haben. Diese Substanz falle unter das Betäubungsmittelgesetz. Es bestehe also der Verdacht der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Die Polizei stellte vor knapp zwei Wochen die Wohnung meines Mandanten auf den Kopf. Und fand – nichts.

Tatsächlich hätte es nie zu der Durchsuchung kommen dürfen. Weder der Staatsanwalt noch der Amtsrichter haben nämlich die Akte richtig gelesen. Hätten sie es, wäre ihnen aufgefallen, dass die Strafanzeige, mit der das Verfahren ausgelöst wurde, offensichtlich lange beim Zoll herumgelegen ist. Tatsächlich war die Bestellung nicht vom Februar 2009, sondern vom Februar 2008. Sie lag also ein Jahr weiter zurück.

In keinem einzigen Papier des Zolls findet sich ein falsches Datum. Immer steht dort Februar 2008. Weder dem Staatsanwalt, der den Beschluss entworfen hat, noch dem Richter, der ihn unterschrieben hat, ist das offenbar aufgefallen.

Diese Schlamperei hat juristische Konsequenzen. Die fraglichen Pflanzen sind nämlich erst zum 1. März 2008 in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen worden. Vor diesem Tag waren die Substanzen in Deutschland legal und konnten auch eingeführt werden.

Dass die Warensendung knapp einem Monat vor der Gesetzesänderung beschlagnahmt wurde, hat dann schon der Zoll ignoriert. Im chemischen Gutachten vom Mai 2008 (!) heißt es dazu nur, diese Proben fielen unter das Betäubungsmittelgesetz. Kein Wort davon, dass die Sendung aus dem Februar ist, der Bezug dieser Pflanzen aber erst ab dem 1. März 2008 unter Strafe steht.

In der Folgezeit hat sich niemand mehr darum gekümmert, ob das tatsächlich so ist. Staatsanwalt und Richter offensichtlich schon deshalb nicht, weil sie die Akte nicht richtig gelesen haben und schlicht nicht mal peilten, dass der Vorfall ein Jahr weiter zurückliegt. Und wahrscheinlich auch, weil sie die unrichtige Stellungnahme des Zollamtes zur Betäubungsmitteleigenschaft kritiklos übernahmen und es nicht für Wert erachteten, neben zeitlichen Angaben auch mal die Gesetzeslage zu überprüfen.

Wie gesagt: So schnell kann es gehen.

72 Kommentare zu “Alles verpeilt”

  1. Hendrik Stiewe meint: (28.7.2009 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Und welche Konsequenzen hat so ein Vorgehen nun im Nachhinein für den Justizapparat?

  2. Betrachter meint: (28.7.2009 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Wie bereits geschrieben:

    RECHTSstaat eben.

  3. Hendrik Stiewe meint: (28.7.2009 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @2: Das die BRD kein Rechtsstaat ist, hat Prof. Dr. Schachtschneider bereits mehrmalig, u.a. in einem für MdB Peter Gauweiler angefertigtem Gutachten, bestätigt. Soetwas darf also niemanden mehr verwundern. Der Lawblog tut sein übriges , um das zu untermauern…

  4. anonym meint: (28.7.2009 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Also ist alles zum Thema gesagt. Bis auf den mittlerweile obligatorischen Aufschrei, daß in diesem Blog alles so schrecklich schlechtgemacht wird.

  5. Stefan meint: (28.7.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Ich weiss gar nicht was alle haben. Bei so einem mickrigen Gehalt kann man von einem Richter nicht noch erwarten, dass er arbeitet. Ich kenne Richter, die nur knapp über 3000 Euro Netto haben. Dafür macht man doch keinen Finger krum. Und das auch nur 6 Stunden an 4 Tagen maximal.

  6. schlauHorst meint: (28.7.2009 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @4 was gäbe es denn daran "gutzumachen" ?

  7. Schnorri meint: (28.7.2009 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Was soll das bedeuten??

    Das nur außerhalb von Anwaltskanzleien Fehler gemacht werden?

    Ist nun jemand wegen dieses Falls hier verurteilt worden?

    Will Herr Vetter nunmehr Durchsuchungen grundsätzlich untersagen lassen, oder nur noch nach Rücksprache mit dem Anwalt des Betroffenen gelten lassen?

    Oder will er nun den Gedanken aufkommen lassen, weil ein Richter oder ein Staatsanwalt einen Fehler begangen hat, werden nun landesweit bedenkliche Fehler begangen?

    Was hat überhaupt der (Zufalls-)-Fund von 400+ g Rausachgift in einer anderen Stadt zu einem anderen Zeitpunkt mit diesem Fall zu tun?

  8. Tim meint: (28.7.2009 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    @7 Es passieren überall Fehler. Die Frage ist nur wo diese Fehler dann dazu führen, dass die Grundrechte eines einzelnen so lapidar missachtet werden.

  9. anonym meint: (28.7.2009 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    @6 War nur mein Hinweis auf die immer häufiger in den Kommentaren auftretenden Nörgler, denen meist die ganze Richtung nicht paßt. Warum sie dann hier mitlesen, ist aber nicht ganz einsichtig. Vielleicht brauchen sie etwas, um sich richtig ärgern zu können.

    Lesen Sie doch einfach den Kommentar nach Ihrem.

    Offenbar gibt es (wie im richtigen Leben) auch in diesem unterhaltsamen Blog Leute, die Sachen vorsätzlich falsch verstehen.

  10. Axel John (Link) meint: (28.7.2009 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    @ 1: Und welche Konsequenzen hat so ein Vorgehen nun im Nachhinein für den Justizapparat?

    Keine. Und das ist das eigentlich Schlimme daran.
    Natürlich machen Polizei und Justiz unverhältnismäßig viele Fehler. Es sind schließlich Beamte, die für ihre Schlamperei kaum etwas zu befürchten haben.
    Dem Bürger, der darunter zu leiden hat, wäre viel geholfen, wenn sich Behörden für ihre Fehler öffentlich entschuldigen- und Schadenersatz leisten müssten, der diesen Namen auch verdient.

  11. Volker Racho meint: (28.7.2009 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    80% der Bundesbürger halten die Bundesrepublik Deutschland für einen Rechtsstaat – die anderen 20% hatten mit ihm schon einmal zu tun…

  12. Hendrik Stiewe meint: (28.7.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @10: Herr Vetter sprach von juristiscehn Konsequenzen, deshalb meine Frage.

  13. Wilmer (Link) meint: (28.7.2009 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Dafür gibt es doch eigentlich den Richterbeschluss, als überwachendes und gegebenenfalls korrektives Element. Wenn mich nicht alles täuscht ist ein Staatsanwalt der Exekutive, ein Richter aber der Legislative zuzurechnen. Also klassische Gewaltenteilung. In dieseme Sinn ist so eine Schlamperei un-glaub-lich.

    Kann man eigentlich irgendetwas dagegen unternehmen? Vielleicht klagen wegen Rufschädigung? Oder Schadensersatz fordern (so ein Schaden entstanden ist)?

  14. Torsten meint: (28.7.2009 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    Da ich grade auf ARTE ein bisschen Liebling Kreuzberg gesehen habe – eine herbe Vermutung: das Datum hätte wohl auch so mancher Anwalt überlesen, weil zu genaue Aktenlektüre den Bürsoschlaf stört :-)

    (Ich mag den rauhbeinigen Manfred Krug der 90er Jahre.)

  15. L.A. meint: (28.7.2009 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Solange Richter nichts zu befürchten haben werden sie sich weiterhin nur ein paar Minuten pro Durchsuchungsbeschluss Zeit nehmen. Man sollte wirklich mal über einen saftigen Schadenersatzanspruch bei nicht gerechtfertigter Hausdurchsuchung nachdenken, natürlich unabhängig davon ob auch noch etwas zu Bruch gegangen ist.

  16. Schnorri meint: (28.7.2009 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @ 8:

    Ich denke, die meisten Entscheidungen der Justiz greifen in irgendeiner Weise in die Grundrechte der Betroffenen ein.

    Und generell laufen alle Prozesse in einem komplexen System wie der Justiz in dem Glauben ab, dass derjenige, der vor einem selbst an dieser Sache gearbeitet hat, alles richtig gemacht haben wird, ansonsten würde ja alles doppelt und dreifach bearbeitet werden.

    Hier wurde bei jemandem eine Durchsuchung veranlasst, obwohl es keine Straftat gegeben hat, das ist ein Fehler, ohne Frage, nur sind die Auswirkungen für den betroffenen Menschen als gering einzuschätzen. Er wird nicht verurteilt, er wandert nicht ein.

    Herr Vetter versucht nun hier zwischen zwei grundsätzlich unterschiedlichen Fällen
    (I. Durchsuchung ohne RECHTSGRUNDLAGE UND Zufallsfund und
    II. Durchsuchung ohne RECHTSGRUNDLAGE OHNE Zufallsfund)
    irgendeine Analogie herzustellen.

  17. xxx meint: (28.7.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Als Nicht-Jurist die Frage:
    Fällt dieser Fall nicht im weitesten Sinne unter 339 StGB Rechtsbeugung?

  18. Markus Hansen (Link) meint: (28.7.2009 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Wenn im Zeitraum der Zustellung die pflanzliche Substanz noch legal war, haben wir es dann hier nicht mit der strafrechtlich relevanten Unterdrückung einer Postsendung zu tun?

  19. nitro_gen (Link) meint: (28.7.2009 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Dem ganzen könnte man doch dadurch eine Grenze setzen, indem man die "Beweispflicht" bei Hausdurchsuchungen umdreht.
    Momentan reicht eine Einfach Unterschrift eines Richters aus für so einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre, eine Ablehnung benötigt hingegen eine Begründung. Wenn es nun eine nachvollziehbare schriftliche Begründung für die Hausdurchsuchung notwendig wäre, könnten solche Verfahrensfehler durch einfache Prüfung umgangen werden

    (Die Idee darf gerne auch in einer ePedition verwurstet werden )

  20. SvenW meint: (28.7.2009 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie müssen ganz dringend die Regeln für Durchsuchungen geändert werden.

    Was spricht dagegen, folgendermaßen vorzugehen: Solange nicht ein begründeter Verdacht auf tatsächliche Gefahr im Verzug besteht (Entführung oder sowas), dürfen Durchsuchungen nur so ablaufen, daß Polizei/StA die Durchsuchung beantragen und wenn es scheinbar einen Grund dafür gibt, kann der Richter die Versiegelung der Wohnung anordnen und den Betroffenen mitsamt Verteidiger vorladen, worauf diese sich zur Sache äußern können, dem Richter klarmachen, warum der StA eine Macke hat, oder auch eine Tat einräumen und einwilligen, ggf. Beweismittel auszuhändigen, natürlich ohne folgende Durchsuchung.

    Weiterhin müssen die möglichen Tatbestände, die eine Durchsuchung erlauben, drastisch eingeschränkt werden. Ich werde niemals begreifen, wie ein Vorwurf der Beleidigung (z.B.) irgendjemand das Recht geben kann, eine Wohnung zu durchsuchen.

  21. Frank meint: (28.7.2009 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Ach Gottchen! In Göppingen wurde letzte Woche das Haus einer gut situierten Famiele von 14 voll aufgerödelten Bereitschaftspolizisten (Ich benutz jetzt mal die taktische Tterminologie) genommen und auf den Kopf gestellt. Wes wegen? Der 13 Jährige Sohn wurde denunziert, er besäße eine Uzi MP. Gefunden wurde nichts, außer zweier Spielzeugpistolen. Einer Untersuchung sähe die Polizei gelassen entgegen, "Da ja der Zeuge glaubwürdig sei. Die Zeiten seien vorbei, wo mal zwei Polizisten klingeln würden und diesen Sachverhalt diskret nachgingen".
    Es sei noch am Rande erwähnt, dass die Marktverordnung im Rems-Murr-Kreis dahingehend geändert wurde, dass Spielzeugpistolen auf Krämer und Jahrmärkten nicht mehr verkauft werden dürfen, jedoch Spielzeugdolche/Schwerter erlaubt sind, denn sonst mache der Mittelaltermarkt (Wurde beworben mit Ritterturnier und Hexenverbrennung)ökonomisch ja kaum einen Sinn. Aber nach Winnenden kann am man ja nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, denn es ist ein Prima Vorwand die Exekutive als Repressionsinstrument zu etablieren, ganz ohne Hemmungen, denn man hat ja einen Vorwand.

  22. anonym meint: (28.7.2009 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    @20 Ihre Idee will ich keinesfalls umfassend kritisieren, nur einen Punkt: Wie stellen Sie es sich praktisch vor, eine Wohnung, die bewohnt ist, also permanent benutzt wird, zu versiegeln? Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Falls nicht, wäre ich der Ansicht, daß das nicht geht – schon deshalb nicht, weil die Versiegelung viel stärker in das Leben des Betroffenen eingreift als eine einfache Durchsuchung.

  23. Stuff (Link) meint: (28.7.2009 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    @Schnorri
    Personal mit akademischem Grad sollte vor PISA gefeit sein. Ich meine, dass Leute, die ein Datum nicht lesen können, ihren nicht weiter behalten sollten. So käme man dann auch ums Beamtenrecht herum: Wegfall der Bestellungsvoraussetzung.

    Stuff

  24. Jens (Link) meint: (28.7.2009 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Objektiv willkürlich, dieser Durchsuchungsbeschluss …

  25. Joe meint: (28.7.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Wer glaubt, daß nur im StrafunRecht Willkür und Terror herrschen, der sollte sich man im FamilienunRecht umsehen, da geht es noch viel schlimmer zu.

  26. anonym meint: (28.7.2009 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    @23 Daß Ihr Vorschlag bloß ein Witz ist, ist Ihnen klar? Was Sie rechtmäßig erworben haben, kann man Ihnen doch nicht wegnehmen. Wo kämen wir da auch hin? Das wäre dann ja Willkür. Ein Verein kann Sie ausschließen, wenn Sie gegen die Statuten verstoßen haben. Wenn Sie aber Diplom-Jurist sind, bleiben Sie das auch als Insasse einer Nervenklinik (auch wenn es keinen praktischen Nutzen mehr für Sie haben sollte). Und traditionsgemäß ist in D der höhere Akademiker (oft) vertrottelt, besonders in höherem Lebensalter.

  27. name(erforderlich) meint: (28.7.2009 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    @ 20(SvenW):
    Klar, ich sag dem Richter: 'Bitte durchsucht meine Wohnung nicht, ich geb euch auch das Beweismaterial'
    Der Richter: -'Super! Und wenn du so kooperativ bist hast bestimmt auch sonst nichts in der Wohnung' :-D

  28. schnorri meint: (28.7.2009 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Wegen einer Beleidigung wird es keine Durchsuchungen geben, wenn jemand eine Kriegswaffe (=UZI) besitzen soll, dann wird es eine geben.

    Soll man auf die erste Salve aus der Haustür warten, will man die Haustür und sämtliche Fenster zumauern, bis der Anwalt und das hohe Gericht in ein entferntes Gehöft des Sprengels eintreffen?

    Das "Produkt" , um das es hier geht, wurde sicher nicht ohne Grund auf die Liste des BtMG gesetzt.

  29. Kai meint: (28.7.2009 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @16: >Herr Vetter versucht nun hier zwischen zwei grundsätzlich unterschiedlichen Fällen … irgendeine Analogie herzustellen.

    Du unterschlägst Beweismittel! Die Analogie ist dem Fakt geschuldet, dass beide Durchsuchungen rechtlich unzulässig waren. Reicht das nicht?

  30. Stachel meint: (28.7.2009 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @27 schnorri

    "Das "Produkt" , um das es hier geht, wurde sicher nicht ohne Grund auf die Liste des BtMG gesetzt."

    Natürlich! Wie jedes Gesetz (siehe Zugangserschwerung usw) schon nicht ohne Grund gemacht wurde…
    Die Hexe aus dem Nachbardorf wurde sicher nicht ohne Grund verbrannt…

  31. gerhardq meint: (28.7.2009 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    @27: Die Aussage – "Das "Produkt" , um das es hier geht, wurde sicher nicht ohne Grund auf die Liste des BtMG gesetzt." – zeugt von einer gewissen Obrigkeitshörigkeit, deren Berechtigung ich nicht nachvollziehen kann.

    Heute setzt man sich schon der Gefahr eines SEK-Einsatzes aus, wenn sich irgendwelche Chemikalien kauft, z.B. Wasserstoffperoxid oder Kalidünger.

    Deutschland wird immer mehr zum Kontroll- und Überwachungsstaat. Letztes Beispiel ist die Absicht, alle grenzüberschreitenden Rechnungen von und nach Deutschland mitzulesen.

  32. SvenW meint: (28.7.2009 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @22:
    Recht einfach: Der Richter erkennt, daß es u.U. Grund für eine Durchsuchung geben könnte. Die Polizei (möglichst in Zivil) fährt hin, komplementiert die Einwohner aus der Wohnung und klebt das Siegel auf das Schloß (oder wie auch immer das geht). Danach hat der Beschuldigte die Möglichkeit, einen Anwalt zu kontaktieren, der Akteneinsicht erhält und dann in einer "Miniverhandlung" versucht, die Durchsuchung abzuwenden. Das alles natürlich in ein paar Stunden. Auf mich bezogen kann ich sagen, daß mir das Siegel erstmal schnurz wäre, wenn ich danach nicht eine Horde Bullen durch meine Wohnung toben lassen muß.

    @27:
    Träum weiter.
    (Siehe z.B. ra-kotz.de/hausdurchsuchung_rechtsanwalt.htm oder
    http://www.presserabatte.de/recht.html )
    Ich kann mich noch an Berichterstattung über andere Fälle erinnern, aber ich hab keine Lust, weiter zu googeln.

  33. Tom meint: (28.7.2009 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    @16 (Schnorri)

    Eine Hausdurchsuchung ist keine geringe Auswirkung.
    Die Auswirkungen auf das gesellschaftliche und berufliche Umfeld, auf die Familie und auf das eigene Befinden sind im Regelfall immens hoch und im Regelfall nicht umkehrbar.
    Die Bedeutung einer Hausdurchsuchung ist schon durch das Vorhandensein von 13 GG zu ermessen.

    Einen derartigen Zynismus und Menschenverachtung wie in Ihrer Aussage habe ich schon lange nicht mehr gehört !

  34. anonym meint: (28.7.2009 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    @30 M. W. geht es eben nicht nur um "grenzüberschreitende" Kontobewegungen. Berichtigen Sie mich bitte, wenn Sie mehr darüber wissen.

  35. Mithos meint: (28.7.2009 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    An alle, die hier die "versehentliche" Durchsuchung auf Grund von Schlampereien und Schludrigkeiten verteidigen:

    Natürlich machen Menschen Fehler, aber das sollten sie gefälligst nicht alle gemeinsam im gegenseitigen Vertrauen auf die "Unfehlbarkeit" des Anderen machen. Gerade weil sie wissen, das Menschen Fehler machen. Sowas ist in meinen Augen fahrlässiges Handeln und Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht.

    Denn es geht hier um eine Durchsuchung. Diejenigen, die Diese verharmlosen mit dem Argument "es sei ja nichts passiert, es wurde ja nichts gefunden, somit hat das Ganze keine Konsequenzen" sollten sich mal Fragen, was für Konsequenzen es hätte, wenn morgens unter den neugierigen Blicken der Nachbarn ein halbes Dutzend Beamte vor der eigenen Tür eurer Wohnung stehen und dann diverse Datenträger und den/die Rechner raus tragen, um sie für mehrere Monate sicherzustellen. Glaubt ihr, da bekommt niemand mit, dass gegen euch ermittelt wird? Viel Spass, wenn das dann auch noch in eurem Firmenbüro die Runde macht oder gar dort ebenfalls durchsucht wird.

    Die Gemeinsamkeit beider Fälle ist hier: Durchsuchung ohne Rechtsgrundlage.

  36. Daarin meint: (28.7.2009 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Also, ob das Produkt ohne Grund auf diese Liste gesetzt wurde, oder auch nicht (Ich kenne diese Liste nicht auswendig und weiß daher nicht welches Produkt man seit 03.2008 nicht mehr legal aus den Niederlande importieren darf) spielt doch überhaupt keine Rolle. Oder gilt hier die rechtsstaatliche Grundregel "keine Strafe ohne Gesetz" nicht? Oder gilt das einkaufen einer Substanz zu einem Zeitpunkt als das noch erlaubt war als "Beweis" dass man es nach dem Verbot noch besitzt?

  37. Hans meint: (28.7.2009 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Sicher gibts Gründe Substanzen unter BtMG zu stellen. Nur sind diese nicht unbedingt wahr.

    Was ich mich Frage: Wird neben dem was sonst noch folgen wird auch der Kaufpreis der Substanz erstattet? Immerhin wurde ja etwas beschlagnahmt, was zu dem Zeitpunkt legales Eigentum des Beschuldigten war. Dass man es nicht mehr herausgibt jetzt, liegt ja auf der Hand.

  38. anonym meint: (28.7.2009 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @32 Sorry: Die Praktikabilität einer Wohnungs-Versiegelung halte ich nach wie vor nicht für gegeben. Leute gehen zur Arbeit oder sind nicht zu Hause, sie kommen von der Arbeit. In vielen Wohnungen leben Familien. Die setzen sich alle derweil ins Treppenhaus oder auf die Bordsteinkante, und das über mehrere Stunden? Manche Leute arbeiten auch zu Hause. Nein, das überzeugt mich in keiner Weise.

    Überdies wissen wir, daß die Bürokratie in D nicht besonders schnell ist. Das würde bedeuten, daß alle Betroffenen mehrere Nächte im Park schlafen müssen, weil derweil ihre Wohnung versiegelt ist.

    Eins weiß ich genau: Ich würde da nicht mitspielen. Wenn ich abends nach Hause komme, würde ich das Siegel ohne Bedenken abreißen. Denn ich bezahle jeden Monat Miete für meine Wohnung, und das nicht zu knapp. Da habe ich (mindestens ein moralisches) Recht, die Wohnung Tag und Nacht zu nutzen, wie ich es will. Das lasse ich mir auch nicht von ein paar unterbelichteten Bütteln oder anderen Staatsschranzen nehmen. Letztlich ist das m. E. keine förderungswürdige Idee.

  39. Hans meint: (28.7.2009 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    @38: Warum soll die Wohnung versiegelt sein? Die Durchsuchung wurde ja beendet.

  40. 11X/13 meint: (28.7.2009 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    @31
    Stell dir vor, es ist tiefster Winter mit -10° und ordentlich Schnee.

    Hausdurchsuchung! Das Einfamilienhaus wird versiegelt und Frau, Kinder, Hund und Katz dürfen sich draußen vor der Tür den Arsch abfrieren, weil der Herr Rechtsanwalt gerade einen Termin in einer 300 km entfernten Stadt hat…

    Merkste was?

  41. anonym meint: (28.7.2009 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @39 Da müssen Sie mich nicht fragen, sondern den Urherber der Versiegelungs-Idee. Ich kritisiere das hier ja eher.

  42. Mokis meint: (28.7.2009 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    Also Muss man sich heute schon gefasst machen, was morgen verboten sein könnte?

  43. Hans meint: (28.7.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @40: Aeh, Schwachsinn? Warum soll da was versiegelt werden? Die Wohnung wird durchsucht, denn auf den Anwalt wird doch eh meist nicht gewartet, siehe den Vortrag von Udo auf dem CCC Congress. Die durchsuchen und dann sind sie fertig damit. In der Zeit muß man auch nicht auf der Straße warten.

    Nachtrag: Ich sehe gerade auch, daß dieser alberne Vorschlag von wem anders kam.

  44. unsereins meint: (28.7.2009 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    Gibts nicht sowas wie "Verfolgung Unschuldiger"
    ?

  45. 11X/13 meint: (28.7.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @Hans

    Wie wärs, wenn du dein Sehzentrum anwirfst und deine Lesefähigkeit reaktivierst, bevor du hier "Schwachsinn" diagnostizierst???

  46. SvenW meint: (28.7.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @38: Wir reden hier ja davon, daß sich was ändern soll. Und dann muß eben sicher gestellt sein, daß so eine Sache in ein paar Stunden abgehakt ist (z.B. nach max. 6h), und wenn das nicht passiert, dann hat sich das Thema Durchsuchung erledigt.

    Aber mach einen besseren Vorschlag, mit dem gewährleistet ist, daß das Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung wieder den Stellenwert bekommt, den es verdient.

    Ganz ehrlich meine ich, daß im o.g. von UV geschilderten Fall alle beteiligten, mindestens jedoch StA und Richter wegen Hausfriedensbruch oder so verklagt und verurteilt werden müßten. Es kann einfach nicht sein, daß Grundrechte(!) mit Füßen getreten werden, und keiner wird deswegen belangt.

  47. anonym meint: (28.7.2009 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    @46 Das eigentliche Problem ist doch, daß die für die Mißstände Verantwortlichen sich nicht nach Ihren/unseren Vorschlägen richten werden, egal, wie gut oder schlecht diese sind. Im Grunde müßte bloß darauf verzichtet werden, Durchsuchungen zu beinahe beliebigen Anlässen durchzuführen. Das wäre also ganz einfach. Die Tendenz ist aber leider völlig gegenläufig; überspitzt gesagt, will man DNA-Tests für mutmaßliche Ladendiebe.

    Aber das alles ist nicht neu. Ich habe es auch schon ein paarmal hier gesagt: Überwachung ist seit Jahren politisch gewollt, alle Anlässe sind willkommen. Und man möchte alle Bürgerrechte möglichst rückstandslos abbauen. Der leider simple Grund: die angestrebte unbeschränkte Macht der Staatsterroristen.

  48. Der Hausgeist (Link) meint: (28.7.2009 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Betonung liegt auf "schnell".

  49. CBraess meint: (28.7.2009 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Bevor ich mich entweder auch darüber entrüste oder das ganze als relative Ausnahmefehler werte:

    Wie oft gibt es denn Änderungen an der Einstufung als BTM ? Und wie regelmässig laufen Ermittlungsverfahren genau in dem Zeitraum von noch legal bis inzwischen illegel ab ?

    Wenn solche Änderungen alle paar Jahre erfolgen…hm naja dumm für den Beschuldigten, aber jetzt nicht für mich so brisant, dass ich den Untergang der Justiz daran aufzeigen würde.
    Wenn allerdings alle paar Monate die Liste angepasst werden muss und es klassisch viel Handel von Stoffen gibt, die "gerade noch legal, aber erwartenswert nicht mehr lange" sind, dann bekommt der Vorfall eine andere Qualität.

  50. Errata meint: (28.7.2009 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Mich würde mal interessieren, wie die Statistik der Hausdurchsuchungen seit sagen wir 1995 aussieht. Gefühlt auf Grundlage der Berichterstattung hat sich die Anzahl seitdem sicherlich verzehnfacht, allerdings kann das auch der mediale Umgang mit dem Thema sein.

  51. Posterboaster meint: (28.7.2009 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Wunderrbarr, ändlich wirrd es bessserrr! Schönes Deutschland!

  52. MaxiMegalon meint: (28.7.2009 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @ schnorri

    bist du ein troll oder peilst du es einfach nicht?
    deine wohnung wird zerlegt, dein ruf ist im argen, was solls.
    ich hoffe du bekommst den nächsten "besuch".
    aber du hast ja nichts zu verbergen, ergo nichts zu befürchten…

  53. scheunenmann meint: (28.7.2009 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Seid nett zu Nachbarn und achtet auf den Wortschatz!
    Nennt ihn nicht ,,Dreckei''. Er versteht vielleicht G3. Das ist so etwas ähnliches wie UZI.
    Folgerichtig könnte könnte er zum glaubwürdigen Zeugen werden und in 30 Minuten beginnt das Manöver in Deiner Wohnstraße.

  54. oli meint: (28.7.2009 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    Ist doch klasse, jetzt kann man den Staat auf 10 Millionen Euro wegen den seelischen Grausamkeiten verklagen, die zumindest zu einem Gewissen Teil dem Richter und Staatsanwalt vom Salär abgezogen werden.

  55. bombjack meint: (28.7.2009 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    a) Es dürfte sich um die Substanzen der 22. BtMÄndV eve-rave.net/abfahrer/rec...=126&cat=1&page=0 gehandelt haben, welche in Form von pflanzliche basierten Rauch(Räucher)mischung als Gewürz vermarktet worden ist….

    Edit: FÜr Nichtchemiker/Pharmazeuten: Das sind synthetische Cannbioide bzw. CB1/CB2 Agonisten die eine THC-ähnliche Wirkung haben und in einem Schnellverfahren ins BtmG aufgenommen worden sind….

    b) @49 CBraess
    [...]
    Wie oft gibt es denn Änderungen an der Einstufung als BTM ?
    [...]

    vgl. http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp ab "Deutsche Gesetzestexte"

    c) Okay Fehler können passieren, nur wenn woanders Fehler gemacht werden, dann erfolgt (wenn Fahrlässigkeit strafbar ist) ein Urteil damit das zukünftig nicht mehr passiert und zivilrechtlich hat der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz. Warum sollte dies bei einer nachweislich unbegründeten HD wie dieser hier nicht der Fall sein?

    bombjack

    bombjack

  56. Dirk meint: (28.7.2009 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    1. Es wird, vor allem in Anbetracht der grundrechtlichen Unverletzlichkeit der Wohnung, zu häufig durchsucht.

    2. Zuviele Polizisten haben zuviele Krimis gesehen, aus denen sie eine, sagen wir, sehr spezielle Ansicht zur Vorgehensweise bei der Haussuchung ableiten (meist entgegen dem, was ihr Ausbilder ihnen einstmals beibrachte)

    3. BtMG ist eigentlich eines Staates, der seine Bürger mündig nennt unwürdig.
    Ein Staat, der das Volk als Souverän hat, sollte doch eigentlich Vorschriften und Gesetze erlassen, die einen jeden Bürger vor Dritten schützen – den Bürger vor sich selbst zu schützen ist m. E. keine staatliche Aufgabe.
    Und überhaupt "Betäubungsmittel" – und was waren nochmal die Vorläufer des BtMG?
    Moment, ich habs gleich – Grübel: Wann wurden zum ersten Mal in der heutigen Rechtstradition Pflanzen für illegal erklärt? – Ach ja, das war damals als dieser Pharmakonzern den Schrecken des THC-Konsums überwunden hatte durch die Erfindung des "ersten garantiert nicht süchtigmachenden Schmerzmittels", das auf den schönen Namen Heroin getauft wurde.

  57. zaungast meint: (28.7.2009 um 22:19) AntwortenReply to this comment

    @55 Es geht um die Änderung vom März 2008 und nicht vom 19. Januar 2009. Es dürfte sich also nicht um Spice sondern um Salvia Divinorum gehandelt haben.

  58. Barker meint: (28.7.2009 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    Dem Grunde nach dürften hier schon Entschädigungsansprüche nach dem StrEG in Betracht kommen. Völlig ohne Ansprüche steht der "Geschädigte" also auch nicht da.

  59. Hans meint: (28.7.2009 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    @45: Heul doch. Musst ja nicht alles auf Dich beziehen wenn z.B. der Textinhalt gemeint war.

  60. bombjack meint: (28.7.2009 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    @57 zaungast

    Stimmt….habe mich vertan…..allerdings damit wird die Sache nur noch lächerlicher, denn bei den synthetischen Cannabinoiden kann mit einer durchaus vorhandenen Gefährdung argumentiert werden z.B. sind diese Wirkstoffe Vollagonisten im Gegensatz zu Partialagonisten wie THC, so daß eine Überdosierung mit den entsprechenden Folgen möglich ist vgl.
    lfm-diagnostika.de/doc/Newsletter_Juni_2009.pdf

    Laut einer kleinen Anfrage, wird selbst von der Bundesregierung zugeben keiner Daten über den Gebrauch und Mißbrauch dieser Planze vorliegen zu haben vgl. dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/061/1606150.pdf und trotzdem wird sie in das BtmG aufgenommen.

    Witzigerweise ist aber der Wirkstoff Salvinorin A. selbst nicht im BtmG aufgeführt und das bedeutet das damit die Synthese von Salvinorin A, der Besitz von Extrakt und der reinen Substanz legal ist (AMG mal ausgeklammert, allerdings bezieht dieses sich ja mehr auf den Verkäufer und nicht auf den Käufer). Ebenso der Konsum von Reinstoff und Extrakt; mit anderen Worten ich könnte ins benachbarte Ausland fahren und eine geringe Menge (wegen AMG) Subtanz für mich persönlich importieren ohne das ein Richter ein Urteil wegen Verstoß gegen BtmG sprechen würde.
    Stellt sich die Frage ob ein Extrakt unter den Begriff "Pflanzenteile" fallen kann. Meiner Meinung nach nicht, denn bei Cannabis steht auch "Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)" zugleich ist dort auch explizit das Harz (Cannabisharz (Haschisch, das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen=)) erwähnt und ebenso steht auch in der Anlage II das THC was ja den aktiven Hauptbestandteil eines Cannabisextraktes ausmachen würde. Ähnliches gilt auch für Coca-Pflanzen hier findet sich in der Anlage II folgender Eintrag: "Erythroxylum coca (Pflanzen und Pflanzenteile der zur Art Erythroxylum coca – einschließlich der Varietäten bolivianum, spruceanum und novogranatense – gehörenden Pflanzen)" und zusätzlich in der Anlage III BtmG das Cocain und da Coca Cola ja Extrakt aus "Erythroxylum coca" enthält und bekannterweise ja legal ist (solange keine Spuren von Cocain nachgewiesen werden vgl. "Kokain in Red Bull? – Verkaufsverbot in Hessen") ist ein Extrakt nicht mit einem Pflanzenteil gleichzusetzen, denn schließlich lautet der Eintrag nicht "Salvia divinorum (Pflanzen, Pflanzenteile und Pflanzenbestandteile)" sondern nur "Salvia divinorum (Pflanzen und Pflanzenteile)".

    Mit anderen Worten ein Fall von Gesinnungsgesetzgebung reinsten Wassers ohne nachvollziehbare Begründung nur aus der Lust am Verbieten heraus. Böse Zungen behaupten auch daß im Vorfeld nur eine Forderung nach der Apothekenpflicht bestanden hätte, was dann aber mit dem Eintrag in das BtmG verschärft worden ist.

    bombjack

  61. Joe meint: (29.7.2009 um 02:15) AntwortenReply to this comment

    Es dürfte sich also nicht um Spice sondern um Salvia Divinorum gehandelt haben.

    Das macht süchtig?

  62. bombjack meint: (29.7.2009 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    @60 Joe

    [...]Das macht süchtig?[...]

    Nein, ist aber ein Halluzinogen und aufgrund der Wirkung bzw. Wirkungsbildes ist die Einnahme nicht so weit verbreitet. Zwischenfälle und Nebenwirkungen sind meines Wissens nach nicht bekannt, allerdings wie bei allen Halluzinogenen kann die Einnahme eine Psychose triggern, wobei die Anlage dazu in der Person schon verhanden ist und es auch genügend andere Auslösemöglichkeiten gibt d.h. der Satz "Hätte er das nicht genommen, wäre das nicht passiert." stimmt meines erachtens nur höchst selten, wenn z.B. in der Verwandschaft Psychosen aufgetreten sind usw. Gretchenfrage ist da, ob es überhaupt für jemanden möglich ist alle Trigger zu vermeiden….und da habe ich meine Zweifel….

    bombjack

  63. Maitol Krczstovczc meint: (29.7.2009 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    @57 Du hast Recht.
    Ich bin da nämlich auch reingefallen. Und durfte dann 5h auf dem Revier in Tuttlingen, während Portugal gegen Dtl. spielte sitzen, :-(.Gekauft hatte ich das Zeugs im Dezember 2007. Völlig legal.
    Auf meine Nachfrage an den schon etwas älteren Polizisten woher ich denn wissen soll das Plötzlich Salvia auch verboten ist; Ich könne mir ja die Bundesgesetztblätter abonnieren und lesen …. Naja 450€ Strafbefehl später fühle ich mich trotz allem gegängelt und verarscht…

    Naja solange ich besoffen Scheiben/Gesichter einschlagen darf, mich aber nicht geruhsam entspannt berauschen darf, ist ja alles in Ordnung in Dtl. .
    PS. Nachdem ja Salbei (zumindest eine Unterart) verboten ist… kommt ja bestimmt auch bald Muskat dran.

  64. Tagedieb meint: (29.7.2009 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    Zur Bewertung des Vorganges sollte man bei den Fakten bleiben.

    Dabei stellen sich mir mehrere Fragen:
    1. Da wird eine Warensendung von Zoll beschlagnahmt, die anscheinend etwas beinhaltet, das nach Ansicht des Zolls nicht den Empfänger erreichen darf. Weshalb eigentlich nicht? Wenn es etwas ist, das zum Zeitpunkt der Bestellung und Lieferung noch nicht verboten ist, gibt es dafür keinen Anlass.

    2. Hatte der Zoll eine Vermutung, dass in der Warensendung etwas drin sein könnte, was zwar nicht verboten ist, aber verboten werden könnte? Wie kam der Zoll zu dieser Annahme? Kannte er den Absender oder den Empfänger bereits, die eventuell nach Ansicht des Zoll affin für den Handel mit bzw. die Bestellung von eventuell nicht erlaubten Waren/Stoffen sind/waren? Und wenn ja, weshalb? Schreibt der Zoll sich auf, wer was an wen sendet (dann müssten ja desöfteren Warensendungen geöffnet werden/eingehend begutachtet werden). Oder findet vielleicht ein permanenter Abgleich von Internetbestellungen/Überweisungen mit tatsächlich den Daten der Versender/Empfänger bereits aufgedeckter Versendungen unerlaubter Stoffe statt?

    3. Der Zoll leitet die beschlagnahmte Warensendung an einen Gutachter weiter, der die Warensendung auf mögliche, wahrscheinlich im Laufe der Bearbeitung der Beschlagnahmung beim Zoll und Weiterleitung an den Gutachter auf die BtM-Liste gesetzten Stoffe untersucht. Frage: Was hat den Zoll dazu bewogen, die Warensendung zur Begutachtung weiterzuleiten? Was sollte das bringen, außer Kosten? Erfolgte die Untersuchung vor oder nach der Veröffentlichung der dann aktualisierten BtM-Liste? Geschah die Weiterleitung nach Bekanntgabe der neuen BtM-List, ist die Frage, hat der Zoll vielleicht vorher bereits gewusst, dass der mögliche Stoff, der in der Warensendung vermutet wurde, auf die bewusste Liste kommt und absichtlich gewartet, um dann eventuell die Erfogsstatistik zu verbessern? Oder dauern die internen Verwaltungsabläufe einfach so lange?

    4. Weshalb ist dem Zoll nicht schon selber aufgefallen, dass die Warensendung zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung noch keine verbotenen Stoffe beinhaltete? Dann käme aus meiner Sicht nur in Frage, dass der Zoll dem Empfänger/Versender eine freundliche Nachricht zukommen lässt, dass die Sendung beschlagnahmt wurde und eine Ware beinhaltet hat, die zum Zeitpunkt der Beschlagnahmung zwar frei handelbar war, sich mittlerweile nur die Gesetzeslage geändert habe, und die Sendung deshalb nicht mehr freigegeben werden könne.

    5. Dann kommen die Fragen, die bereits Hr. Vetter gestellt hat. Weshalb ist weder dem Staatsanwalt noch dem Richter dieser Umstand aufgefallen. Staatsanwalt: Erfolgsbilanz verbessern? Unkenntnis der Rechtslage? Gleichgültigkeit? Richter: Faulheit, die Gesetzeslage zu überprüfen? Uninformiertheit? Gleichgültigkeit?

    6. Und weshalb bitte findet eine Durchsuchung statt? Gab es Annahmen dafür, dass der Empfänger der Warensendung tatsächlich verbotene Stoffe in seiner Wohnung lagert? Und wenn ja, worauf begründete sich dieser Verdacht? Wie wurde das Durchsuchungsbegehren beim Richter begründet? Hat dieser das Durchsuchungsbegehren wirklich geprüft oder nur durchgewunken?

    Damit das klar ist, ich unterstelle erstmal keiner der beteiligten Behörden Böswilligkeit (naja, dem Zoll schon ein bisschen). Irren ist menschlich, genauso, wie es in einer Kette beteiligter Behörden zu Fehlern kommen kann, die sich zum Schluss potenzieren. Nur erwarte ich für den Fall massenhaft aufgetretener Fehler, dass die beteiligten Behörden zu diesen Fehlern stehen und sich überlegen, was man verbessern kann, um solche Fehler zu vermeiden. Es geht aber nicht an, dass es jeder der beteiligten Behörden völlig egal ist, ob letztendlich die Rechte des betroffenen Bürgers mit Füßen getreten werden.

    verbotene
    Die Frage ist doch folgende: Wea wird Es ist völlig unerheblich, um welche Substanz es geht.

  65. schnorri meint: (29.7.2009 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    Natürlich, Durchsuchungen finden in der Regel unter großer Anteilnahme der Nachbarschaft nach vorheriger Ankündigung in der Lokalpresse statt.
    Mindeststandard sind die Fälle der AUB oder Flick oder Deutsche Bank oder Siemens.
    Vorher wird auch noch dem Sender X eine Info gesteckt.
    Anschließend dürfen sich dann die Nachbarn/Kollegen/Firmenkonkurrenz bei RTL und Co. ab 18.00 Uhr über den Nachbarn auslassen.

    Ich streite ja gar nicht ab, dass hier ein Fehler begangen wurde, ich bestreite nur, dass mit jeder (!!) fehlerhaften Massnahme der Justiz ein nicht wieder gut zu machender Schaden entstanden ist, der zu Psychosen, Verlust der Reputation und Bürgerrechten führt.

    Tja, und die Durchsuchung nur nach Versiegelung und Anwesenheit eines Anwaltes ist eine gute Idee.

    Jetzt zur Urlaubszeit weilt dann der Betroffene gerade zufällig 4 Wochen am Mittelmeer und zuhause verdursten Tier und Pflanze, weil ja niemand mehr ins Haus kann wegen der Versiegelung.
    Oder gibt es dann eine amtliche Verwahrungsstelle für Pflanze und Tier des Betroffenen? Und neben Wellensittich, Katze und Hund werden dann auch das 1000l-Aquarium und das Spinnen-Terrarium und der 3m-Ficus Benjamini durch die Gegend getragen, damit nichts beschädigt wird…

    Um das zu verhindern, werden dann stattdessen rund um die Uhr Beamte am Durchsuchungsort postiert, die dann den Nachbarn, der sonst nach Hund und Katz und Ficus schaut, leibesvisitieren, um Veränderungen am Durchsuchungsobjekt zu verhindern, und in 4 Wochen kommt dann endlich die Durchsuchung nach dem nun im Zweifel vertrockneten oder – gar – nicht vorhandenen Beweismittel.

    Und die Durchsuchung ist dann auch wesentlich geheimer abgelaufen, wenn 4 Wochen lang 24h Polizei vor der Tür steht.

    Es stellt sich natürlich auch die Frage, wer überhaupt den Anwalt zahlt.
    Die wenigsten haben doch Geld für einen Anwalt, und wir reden ja nicht über Lambsdorff oder Landowski.
    Muss dann erst ein Gerichtsbeschluss wegen Prozesskostenbeihilfe (im Prozess sind wir ja noch gar nicht, sondern erst im Vorverfahren) erlassen werden? Der dann ggf. in die nächste Instanz bei Ablehnungsbeschluss geht?
    Wo sich doch jetzt schon alle Welt über die Lahmarschigkeit der Strafverfolgungsbehörden beklagt?

    Den neutralen Zeugen kann doch der Betroffene schon jetzt jederzeit hinzuziehen. Warum also zusätzliche Kosten entstehen lassen??

  66. stelfox meint: (29.7.2009 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Ja, dumm gelaufen. Um sowas zu vermeiden gibt es ja eigentlich den Richtervorbehalt. Problem nur, wenn der Richter keine Zeit hat, sich über die Rechtslage Gedanken zu machen und den Beschluss (copy/paste) wie ein Automat innerhalb von ein paar Minuten ausspuckt. Mich würde interessieren, ob es Sinn macht die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung feststellen zu lassen oder ob das der Mühen nicht lohnt…?

  67. Joe meint: (29.7.2009 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    >> Das macht süchtig?

    > Nein, ist aber ein Halluzinogen und aufgrund der Wirkung
    > bzw. Wirkungsbildes ist die Einnahme nicht so weit
    > verbreitet.

    Was hat eine Substanz dann im BtMG zu suchen, die gar kein Betäubungsmittel ist?

    Halluzinogene kann man in jedem deutschen Wald zu Dutzenden finden.

  68. Rallemann meint: (29.7.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    @64/Tagedieb: U.V. hat geschrieben, dass ein chemisches Gutachten (im Mai) erstellt wurde. Offenbar war die Substanz unbekannt und wurde deshalb erst einmal untersucht. Da unbekannt, konnte die (Il-)Legalität zunächst nicht eindeutig bestimmt werden.

    An Alle, die sich darüber aufregen, dass Richter und Staatsanwalt das Jahr nicht beachtet haben: sowas passiert (anderen Berufsgruppen) nach meiner Erfahrung häufig.

    Und dass man sich auf die Vorarbeiten/Angaben anderer verlässt, ist gerade bei Anwälten nach meiner Erfahrung usus. Da wird einfach widergegeben, was der Mandant sagt.

    In zwei von den drei Gerichtsfällen, die ich derzeit für meinen Arbeitgeber bearbeite, haben die Anwälte sogar gegenüber dem Gericht eindeutig falsche Angaben gemacht. Einmal, weil sich der Anwalt nicht vor Ort begeben hat, sondern vom Schreibtisch aus einfach falsche Angaben des Mandanten aufgeschrieben und ans Gericht weitergeleitet hat. Der Richter war – in anderer Sache – aber vor Ort und konnte deshalb die Wahrheitswidrigkeit aus eigener Anschauung erkennen. In der anderen Sache wurden Aussagen getroffen, die durch Fotos eines zuvor stattgefundenen Ortstermins klar zu widerlegen waren.

  69. bombjack meint: (29.7.2009 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    @67 Joe (29.7.2009 um 13:13)

    [...]Was hat eine Substanz dann im BtMG zu suchen, die gar kein Betäubungsmittel ist?
    [...]

    Gute Frage….leider habe ich keine Antwort darauf…..denn es finden sich jede Menge Subtanzen im BtmG die keine Btm. im eingentlichen Sinne sind…..

    [...]
    Halluzinogene kann man in jedem deutschen Wald zu Dutzenden finden.
    [...]

    wobei das laut dem 5. Gedankenstrich in der Anlage I BtmG dann ein strafbewährter Mißbrauch wäre vgl. [...]Organismen und Teile von Organismen in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung dieser Organismen geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.[...]

    Stellt sich die Frage ob der Staat überhaupt das Recht hat jemanden die Einnahme einer Substanz xyz z um Zwecke der Berauschung zu untersagen und ob eine Berauschung immer gleich ein Mißbrauch ist….

    bombjack

  70. Stuff (Link) meint: (31.7.2009 um 00:51) AntwortenReply to this comment

    @anonym (26)
    Witz? Wieso kann dann bei grober Verminderung der Sehkraft beispielsweise die Fahrerlaubnis entzogen werden? Darf ich von Leuten, die einen akademischen Grad führen, Leseschwäche und daraus folgende nun ja sehr schwache Entscheidungen fällen, nicht auch deren Sehkraft – beispielsweise – in Frage stellen? Ist das Interpretieren der Ziffernfolge als Datum gregorianischen Kalenders Spezialwissen?

    Okok, ich geb's ja schon auf!

    Stuff

  71. Kai meint: (29.9.2009 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    @Barker:
    Na, abseits von den Anwaltskosten, dürfte der restliche Schaden schwer zu beziffern sein.

    Abseits davon ist der Staat nicht spendabel und man muss das Geld noch einklagen. "Man sei ja selbst schuld", bla bla

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