28.7.2009

Früchte des verbotenen Baums dürfen weiter geernet werden

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung ausdrücklich festgestellt, dass Beweise verwertet werden dürfen, auch wenn sie auf rechtswidrige Weise gewonnen wurden.

Konkret ging es um die Hausdurchsuchung bei einem Bürger, dem Markenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden. Der Durchsuchungsbeschluss wurde später für rechtswidrig erklärt, weil die Verhältnismäßígkeit nicht gewahrt war.

Bei der Durchsuchung wurden aber Betäubungsmittel in nicht geringer Menge und zwei Feinwaagen gefunden, was später zu einer Verurteilung wegen Drogendelikten führte. Diese “Zufallsfunde” unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot, so das Verfassungsgericht:

Es besteht aber kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre. Für die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, sind in erster Linie die Fachgerichte zuständig. Diese gehen in gefestigter, willkürfreier Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß bei der Beweisgewinnung einstrafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist.

Ein Beweisverwertungsverbot bedeutet eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist. Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können – müssen indes nicht in jedem Fall – danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen.

Diese Sicht der Dinge hat zur Folge, dass nach wie vor Beweismittel illegal gewonnen werden können – und dies normalerweise keinerlei Konsequenzen für die falsch Handelnden hat. Weder werden sie, außer in krassen Fällen, dienstlich belangt, noch bleibt ihnen der “Ermittlungserfolg” versagt. Denn die Erfahrung lehrt, dass Gerichte in den allermeisten Fällen das Strafverfolgungsinteresse des Staates weitaus höher schätzen als die Rechte des Beschuldigten. Gerichtlich bestätigte Beweisverwertungsverbote sind deshalb die große Ausnahme.

Nach meiner Meinung kann nur ein automatisches Beweisverwertungsverbot bei allen Rechtsverstößen, die über Bagatellen hinausgehen, einen Disziplinierungseffekt für die Ermittlungsbehörden herbeiführen. Wieso dieser nötig ist, steht ja mitunter in diesem Blog.

Pressemitteilung des Gerichts

87 Kommentare zu “Früchte des verbotenen Baums dürfen weiter geernet werden”

  1. Posterboaster meint: (28.7.2009 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Wirrr werrrden schon bald wiedarrr in einem gutten Deutschland läbän!

  2. 3247 meint: (28.7.2009 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Mal sehen, was der EuGMR dazu sagt. ;-)

  3. Chatlog meint: (28.7.2009 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    Interessante Vorstellung…

    Man kann also einen hinreichenden Anfangsverdacht erschaffen, der den Beschuldigten des Besitzes, Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie sowie schweren Kindesmissbrauchs beschuldigt. Er schaut auf der Strasse ja Kinder an.

    Nach der Durchsuchung und anschliessender Beschlagnahme saemtliches Akten, Datentraeger, Computer etc und deren Durchsuchung im Rahmen der Beweissicherung stellt man fest, das der Mann zwar nichts mit Kindesmissbrauch zu tun hat, ABER.
    Er hat offenbar 2 mal nachweislich falsch geparkt und ist zu schnell auf der Autobahn gefahren (kann man auf Privatfotos sehen) und hat Steuerbetrug in mehreren Faellen begangen (Bestllungen aus den USA 5euro ueber dem Meldewert, die NICHT gemeldet wurden). Darueber hinaus surft er laut PC gerne auf regierungskritischen Blogs.

    3 Jahre.

    Leben zerstoert, Ermittlungserfolg in der Statistik.

    Der Naechste bitte.

    Zum Kotzen.

  4. Durchsucher meint: (28.7.2009 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    Wie lange dauert es noch, bis der erste Durchsuchungsbeschluss wegen Ausspuckens in der der Öffentlichkeit (Versuchte schwere Körperverletzung durch Übertragung von Grippeviren) beantragt wird? Der Beschluss wird dann zwar kassiert, aber die gefundenen Unterlagen werden trotzdem ausgewertet. Man könnte ja zufällig etwas finden.

    Den Disziplinierungseffekt kann man sich in USA anschauen, da wird keiner festgenommen, ohne dass er über die Rechte belehrt wird.

  5. Leiseflieger meint: (28.7.2009 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    Gibt es eine Partei, die eine gesetzliche Grundlage für ein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot fordert?

  6. PH meint: (28.7.2009 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    Abgesehen von dem geschmacklosen Vergleich von #1 möchte ich lieber die Frage in den Raum werfen, was – ein absolutes Beweisverwertungsverbot angenommen – dann vertreten wird, wenn wegen eines geringen Verstoßes (keine Bagatelle) eine erhebliche Straftat nicht verfolgt werden kann. Das Geschrei – was hier und in anderen Blogs – regelmäßig erfolgt, wird mit Sicherheit genauso groß sein. Ich finde daher die bisherige Rspr. im Grundsatz durchaus gerecht, wenn sie auch die Grenze der Verhältnismäßigkeit mitunter anders gewichten kann.

  7. erret meint: (28.7.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    "Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können – müssen indes nicht in jedem Fall – danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen."

    Aber das ist doch schonmal was. Diese Fälle von CD-R gefunden und gleich durchsucht, weil eindeutig^^ Gefahr im Verzuge, sollten damit der Vergangenheit angehören, zumindest folgenlos bleiben.

    Letztlich nicht weitreichend genug, aber die Erfahrung lehrt, dass Veränderungen bei uns viel Zeit brauchen. Der richtige Weg wurde eingeschlagen, wenn gleich mal wieder vom BVerfG und nicht der Regierung.

  8. Kand.in.Sky meint: (28.7.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    "rechtsfehlerhaften Beweiserhebung"
    auweia, damit ist Willkür Tür und Tor geöffnet worden. Der Zusatz mit den Fachgericht relativiert sich, denn es sind viele Konjuktive im Satz enthalten.
    Und natürlich ist ein "Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme". Naklar, falls das Vergehen nicht zufällig knapp unter Grenzen zu ernsthafter Sanktion liegt.

    Dass jetzt dank kommender Propagandaarbeit Polizisten meinen sie hätten das recht Türen ungestraft einzutreten muss nicht gesondert erwähnt werden (eigentlich logisch, gemordet wird ja auch ohne Folgen).

    #k.

  9. JLloyd meint: (28.7.2009 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    "… in gefestigter, willkürfreier Rechtsprechung… "

    Sind damit vielleicht jene 2..3 Minuten gemeint, in welchen sich ein Ermittlungsrichter in Bayern im Durchschnitt pro Fall vor einer Durchsuchungsanordnung befasst ?

    Nun wissen wir warum Depenheuer _nicht_ ans BVerfG berufen wurde: Er war zu milde …

  10. R.A. meint: (28.7.2009 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Wenn Beweismittel für den angestrebten Untersuchungsfall illegal erbracht wurden, sollte es m. E. ein Verwertungsverbot geben.
    Und es ich stimme auch zu, daß es dienstrechtliche Konsequenzen haben sollte, wenn gegen Vorschriften verstoßen wurde, d.h. sich eine Durchsuchung als illegal herausstellt.

    Ansonsten aber sehe ich nicht, daß die Polizei Zufallsfunde generell ignorieren sollte. Wenn die Hausdurchsuchung wegen Steuerhinterziehung illegal war, dann sollte der Betreffende im Steuerverfahren nichts zu befürchten haben.
    Aber wenn dabei andere Verbrechen ans Licht kommen, sollten die auch verfolgt werden.

  11. Jurist III meint: (28.7.2009 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob man die Rspr. zum Beweisverwertungsverbot in Bausch und Bogen verurteilen sollte.

    Zunächst zieht der Vergleich mit Amerika nicht, denn dort sind die Strafverfolgungsbehörden anders aufgebaut bzw. werden anders besetzt. Die leitenden Stellen werden durch Wahl der Bürger besetzt. Daraus leiten die amerikansichen Gerichte eine wesentlich leichtere Beeinflussbarkeit der Ermittlungsbehörden ab, die eine strikte Disziplinierung durch Beweisverwertungsverbote erfordert. Bei uns ist das nicht so und der Anreiz damit (theoretisch) geringer, Beweiserhebungsverbote zu umgehen.

    Zweitens sollte man im vorliegenden Fall nicht vergessen, dass sich der Täter eines Verbrechens (§ 29a BtMG) strafbar gemacht hat. Es liegt also schwerste Kriminalität in den Augen des Gesetzgebers vor (natürlich ist es äußert diskussionswürdig, Haschischverkauf als Verbrechen einzuordnen). Und in der Tat dürfte in diesen Regionen ein Strafbedürnis nach wie vor bestehen, auch wenn der Ermittlungsrichter bzw. die Ermittlungsbehörden unverhältnismäßig gehandelt haben. Mit anderen Worten: sollte der Täter schwerster Kriminalität wirklich davon profitieren, dass die Ermittlungsbehörden einen Fehler gemacht haben?

  12. Schnorri meint: (28.7.2009 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    Ja ja, Durchsuchungsbeschlüsse wegen Körperverletzung durch Virenübertragung.
    Das hat man ja nicht mal bei den NoAngels gemacht.

    Zufallsfunde sind in der StPO normiert. Was soll's also?

    Will Herr Vetter nun gegen Zufallsfunde zu Felde ziehen?

    Gibt er hier eine Bagatellgrenze zu erkennen: Geldstrafe, Bewährung oder Haftgrenzen??

    Nein.

  13. scheunenmann meint: (28.7.2009 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Empfohlen wird preiswerte Wohnungsausstattung.
    Falls alles zerlegt wird auf der Suche nach krümelartigen Substanzen — so ist der Schaden wenigstans nicht ganz so groß.

  14. darmok meint: (28.7.2009 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    11: Wo steht da bitte was von Verkauf? Geringe Menge hab ich da gelesen, nicht grade ein starkes Verkaufsindiz. Und eine Waage ist auch nicht grade selten unter Konsumenten, allein schon nuetzlich um mal zu schauen ob man nicht ueber den Tisch gezogen wurde.

    Hab ich gehoert…

  15. Was hat das eine mit dem anderen… meint: (28.7.2009 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    Was hat das eine mit dem anderne zu tun?

    Naheliegend ist doch folgendes:
    Jemand macht ewtas Verbotenes/Illegales –> Strafe folgt.

    D.h. auch "Zufallsfunde" führen zur Strafe. Und illegale Durchsuchungen/Festnahmen führen zur Strafe (dann natürlich für Polizist/Richter/Staatsanwalt..).
    Warum sollte das Unrecht des einen durch das Unrecht eines anderen ausgelöscht werden? Jeder soll für seine eigenen Fehler "hängen"…

  16. Kinch meint: (28.7.2009 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    Die Fragen der Rechtsstaatlichkeit sind doch meistens ganz grundsätzliche Fragen. Die Frage lautet also nicht: "Sollen wir Täter schwerster Kriminalität wegen Verfahrensfehler davon kommen lassen" sondern "Wollen wir, dass die Polizei defacto willkürlich in die Wohnräume eindringen kann und nach Lust und Laune durchsuchen?".

  17. Rumpel meint: (28.7.2009 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Da frag ich mich als Juristischer Laie ob ich jetzt mal das du und die Aussagen unserer Freunde in Grün mit dem Handy aufnehmen darf. Und dann in der Anzeige/Verfahren auch nutzten darf? Man kann ja zufällig auf den Tonaufnahmen Knopf kommen und das daheim erst merken.

  18. dreitagebart meint: (28.7.2009 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    @13

    Möglicherweise liegt hier ein Fehler des Herrn Vetter vor. Die Pressemitteilung berichtet, dass man bei dem Verurteilten BtM in nicht (!) geringer Menge gefunden habe. Und in der Entscheidung steht, man habe tatsächlich 463 g Haschisch gefunden.

  19. schnobs meint: (28.7.2009 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    @11, Jurist III:
    Im Prinzip gebe ich ihnen ja recht. Würde man zufällig über einige Kilo bolivianisches Kokain stolpern, sollte das ruhig verfolgt werden dürfen.
    Aber im Moment kann man anscheinend unter irgendeinem Vorwand in die Wohnung. Auch wenn der ursprüngliche Anlaß sich im Nachhinein als "bedauerlicher Irrtum" herausstellt, irgendwas findet man doch überall. Und wenn's ne kopierte CD ist.

    Quasi eine Einladung, mal auf blöd angeln zu gehen.

  20. florian meint: (28.7.2009 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    Sehe ich es richtig, das dadurch das Verwerten von Folter-"Beweisen" möglich wird?

  21. Jurist III meint: (28.7.2009 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    13 – das hat Herr Vetter leider falsch berichtet. Ich darf aus dem Urteil direkt zitieren:

    Bei der Durchsuchung einer der Wohnungen des Beschwerdeführers, die dieser gemeinsam mit anderen Personen bewohnte, fanden die Ermittlungspersonen in einem dem Beschwerdeführer zugeordneten Zimmer Haschisch in nicht geringer (sic!) Menge sowie zwei Feinwaagen.

    Später spricht das BVerfG auch noch von 29a BtMG. Und das sind dann schon ein paar mehr Gramm. Aber wie gesagt, BtMG ist ne eigene Materie

    15 – Nein. Sie haben ein einseitiges Verständnis von Rechtsstaat. Natürlich heißt Rechtsstaat, dass sich die staatliche Gewalt an ihre Gesetze halten muss und dadurch der Bürger geschützt wird. Gleichzeitig bedeutet Rechtsstaat aber auch, dass ich als Bürger einen "Anspruch" darauf habe, dass Straftäter bestraft werden. Zwischen diesen beiden Garantien muss abgewogen werden.

  22. Knurr meint: (28.7.2009 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    @17 Möglicherweise bedient sich der Herr Vetter auch einfach dem Mittel der Meinungsmache auf Bild-Niveau.

  23. Chatlog meint: (28.7.2009 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    @16
    Natuerlich nicht.
    a) haben Sie keinen Ermittlungsauftrag.
    b) gibt es keine rechtliche Grundlage zur Verwertung von illegalen Beweisen die von nicht-Regierungsorganen gewonnen werden. (Es wird ja das Interesse des Staates hoeher als Ihres gewertet, dieser Wertung widersprechen Ihre Aufnahmen, daher nicht beruecksicht)
    C) greifen Ihre Massnahme AUFS SCHWERSTE in die Persoenlichkeitsrechte und Privatsphaere der Beamten ein und stellen einen nicht akzeptablen Rechtsbruch und Verletzung des Vertrauensverhaeltnisses zwischen Buerger und Staat dar.

  24. Jurist III meint: (28.7.2009 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    18 – nein. § 136a StPO enthält für solche Fälle ein eigenständiges Beweisverwertungsverbot.

  25. Chatlog2 meint: (28.7.2009 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Ahh Ironie-Tags vergessen!

  26. David meint: (28.7.2009 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    @leiseflieger: Die Piratenpartei hat zwar kein eindeutiges Statement veröffentlicht zu diesem Thema bisher, aber Bürgerrechte, Begrenzung der staatlichen Eingriffe in das Privatleben, etc. stehen oben auf der Liste – insofern geht das schon in die Richtung.

  27. Udo Vetter (Link) meint: (28.7.2009 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    "Nicht geringe Menge." Ist berichtigt.

  28. Seph meint: (28.7.2009 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    @florian (#18):

    Das sehen sie falsch. Nicht "wird" sondern "ist".
    Das war schon immer so und hat sich nicht geändert.

    Und wie schon jemand geschrieben hat: es genügt eine frei erfundene Anschuldigung, der eine "Gefahr im Verzug" folgt und sie sind in Deiner Wohnung.
    Ohne Grundlage. Ohne Richter. Ohne Konsequenzen. Völlig legal.
    Und Du bezahlst den Schlüsseldienst.
    Das ist der Status Quo.
    Das wird tagtäglich praktiziert.

    Aber langsam trauen wir uns, es zumindest mal in ein Blog zu schreiben…

  29. Lenn meint: (28.7.2009 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Prima. Also ab sofort den gesamten privaten und geschäftlichen Schriftverkehr einscannen und auf der vollverschlüsselten Festplatte einlagern, die in einem Zahlen- und Schlüsselschlosstresor hinter den drei Betonschichten im Keller lagert.
    Denn: Geringfügig zu schnelles Fahren in einer geschlossenen Ortschaft kann ja quasi als Gefahr im Verzug interpretiert werden, weil ich mutwillig und vorsätzlich das Leben meiner Mitbürger gefährde. Also mal zack 'ne bunte Hausdurchsuchung bei dem Terroristen, bitte sehr.

    @ 6 PH: "wenn wegen eines geringen Verstoßes (keine Bagatelle) eine erhebliche Straftat nicht verfolgt werden kann. Das Geschrei – was hier und in anderen Blogs – regelmäßig erfolgt, wird mit Sicherheit genauso groß sein."
    Sicherlich halten sich Straftäter nicht an vorher vereinbarte rechtliche Rahmenbedingungen, wenn sie ihre Straftat begehen. Das heißt für mich aber nicht im Umkehrschluss, dass die Strafverfolgungsbehörden das auch nicht tun müssen. Ich kann (als Laie) einfach nicht davon ausgehen, dass tatsächlich in jedem Fall die Interessen der beiden Parteien objektiv gegeneinander geprüft werden.
    Aus meiner (vllt zu verdrossenen, zynischen?) Sicht wird eher den 'glorreichen Streitern für Recht und Ordnung' als dem 'verdorbenen kriminellen Subjekt' Recht zugesprochen. Ergo brauchen die Behörden klar formulierte, rechtlich eindeutige und nicht fallbezogen interpretierbare Grenzen, die die Bürger vor dem Staat schützen.

  30. Schnorri meint: (28.7.2009 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    @ 29:

    Frei erfundene Anschuldigungen sind also die tagtägliche Regel in der Strafverfolgung???
    Die Basis vieler Eingriffe in persönliche Freiheiten also???

    Da wundere ich mich aber, dass immer noch die Mehrheit der Bevölkerung in Freiheit leben darf…oder gar muss.

  31. GxS meint: (28.7.2009 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    @14 Was hat das eine mit dem anderen…
    >Und illegale Durchsuchungen/Festnahmen führen zur Strafe (dann natürlich für Polizist/Richter/Staatsanwalt..).

    Können Sie Beispiele nennen?

  32. InneWinne meint: (28.7.2009 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    @PH (6):

    "möchte ich lieber die Frage in den Raum werfen, was – ein absolutes Beweisverwertungsverbot angenommen – dann vertreten wird, wenn wegen eines geringen Verstoßes (keine Bagatelle) eine erhebliche Straftat nicht verfolgt werden kann."

    Vorab: Natürlich kann die Polizei viel mehr Verbrechen aufdecken und sogar im Vorhinein verhindern wenn sie sich nicht an Gesetze hält. Das ist aber doch nicht wünschenswert.

    Es gibt "geringe Verstöße" seitens der Polizei weil sie sich lohnen. Es gibt keine negativen, nur positive Konsequenzen.

    Die Frage die du stellst setzt voraus das sich das nicht ändern würde wenn ein Beweisverwertungsverbot eingeführt würde – das ergibt keinen Sinn.

    Für die Polizei würde sich die Situation augenblicklich normalisieren. Nicht mehr Verstöße gegen sondern Einhalten der Gesetzte würde sich für sie lohnen. Verstöße hätte nur noch negative und keine positive Konsequenzen.

    Außerdem: Möchtest du tatsächlich den Vorteil des Einzelfalls vor den Vorteil von allen anderen Fällen und ihrer Gesamtheit (welche mehr als die Summe ihrer Teile ist*) setzen?

    * Nämlich kein: Durchsucht die Parteiräume von XXX wir werden schon was finden um sie auszuschalten vor der nächsten Wahl. Der Vergleich von Posterboaster (1) mag dir geschmacklos vorkommen. Er ist aber nicht dumm.

  33. Detlev T. (Link) meint: (28.7.2009 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe ja ein, dass sich ein Beschuldigter ärgert, wenn seine Tat wegen einer ganz anderen Sache "auffliegt". Bringt es unser Rechtssystem aber wirklich weiter, wenn man sich danach richtet?

    Man sollte sich das Rechtssystem, wie es in den USA praktiziert wird, einmal genau ansehen und dann überlegen, ob man das auch hier haben will. Ich möchte das nicht.

  34. Marc meint: (28.7.2009 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    @fh OT:
    wurde am 26.7. irgendwas am RSS-feed umgestellt? Früher hies es immer Kommentar von … zu … jetzt lautet es Kommentar zu … von …
    Früher konnte man im feed schneller sehen, ob jemand spezielles einen Eintrag verfasst hat oder nicht. Kann man das wieder umstellen?

  35. Betrachter meint: (28.7.2009 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    Da bekommt die Bezeichnung
    "Rechts"staat eine völlig neue Bedeutung.

  36. schnorri meint: (28.7.2009 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    Ausgangspunkt dieses Urteils war ein Durchsuchungsbeschluss.

    Also kein willkürliches Handeln der Polizei nach dem Motto "Schauen wir mal, ob wir was finden", sondern ein Ersuchen seitens der Justiz an die Polizei.
    Die Polizei hat nun etwas anderes gefunden, als wonach gesucht wurde, und der Durchsuchungsbeschluss hat einer nachgeschalteten gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten.

    An welcher Stelle also hat die Polizei rechtswidrig gehandelt?
    Soll die Polizei den Durchsuchungsbeschluss stets selbst in Zweifel ziehen?

    Hier wird aber seitenlang über angebliche tagtägliche Willkürpraktiken seitens der Polizei geschimpft, die angeblich die Grundlage unseres Strafverfolgungssystems darstellen.

    Das eine hat mit dem anderen aber auch nichts zu tun.

    Ich bin dann mal raus.

  37. Erich meint: (28.7.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Augenmaß und Verhältnismäßigkeit wären manchmal wünschenswert, aber die lassen sich kaum in eine Vorschrift packen.

    Mir wär nämlich schon recht, wenn eine Mordsache auch verfolgt werden darf, selbst wenn die Erkenntnis nur durch eine rechtswidrige Durchsuchung wegen eines Drogendelikts erlangt wurde.

  38. ThomasM meint: (28.7.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Also ich denke, dass eine pauschale Ablehnung der Möglichkeit, "zufällig" gefundene Bweise verwerten zu dürfen genauso schlecht ist wie de Augen davor zu verschließen, dass eine solche Möglichkeit von Polizei und/oder Justiz mißbraucht wird.

    Was man benötigt ist ein Ausgleich zu der Verwertungserlaubnis. Man muss das Risiko des Staates erhöhen, wenn er auf illegalem Weg an Beweise kommt, z.B. indem man den Schadensersatzanspruch Betroffener stärkt.

    WWenn mir die Polizei ungerechtfertigt meine Wohnung zerlegt, dann erwarte ich einen Schadenersatz (Wert der zerstörten Gegenstände plus Ausfall von Nutzung plus Ausfall von Verdienst) plus Schmerzensgeld in angemessenen Höhe für die sozialen Repressalien, die ich als unschuldig Beschuldigter habe.

    Zu zahlen von der Staatskasse (Länderkasse) unabhängig davon, ob sich die beteiligten Beamten eine Pflichtverletzung begaangen haben. Falls letzteres vorliegt, soll sich der Staat seinen Verlust von den Beamten wiedergutmachen lassen.

    Damit wären die Hürden gegen eine Willkührhandlung wieder höher gehängt und die verhältnismäßigkeit gewahrt.

    Gruß
    Thomas

  39. ajt meint: (28.7.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    FFFFFFFFFF
    Dieser Zug ist also abgefahren, bleibt jetzt nur noch der politische Weg zu viel mehr "Konsequenzen für falsch Handelnde". Ist der wirklich begehbar? Ich fürchte nicht.

    In dieser Frage geht primär darum, die Strafverfolgungsbehörden zu sauberem Arbeiten zu zwingen. Ich bin überzeugt davon, dass die meisten Hausdurchsuchungen in D rechtmäßig sind, aber der Anteil an HDs wegen Lappalien oder wirrer Assoziationsketten ist mir gefühlt zu hoch.
    Sandra-model2.mpeg und Aktion Himmel schon vergessen?
    lawblog.de/index.php/arch.../12/28/sandra-model2mpeg/

  40. PH meint: (28.7.2009 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    @InneWinne (32)

    Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich um "Zufallsfunde" handelt, also Umstände, nach denen nicht gezielt gesucht wird.

    Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass sich möglichst alle – also auch die Strafverfolgungsbehörden – an die Gesetze halten sollten und daher natürlich auch die Voraussetzungen für Durchsuchen etc. eingehalten werden sollten. Mein Kommentar bezieht sich darauf, dass ein kleiner Verstoß gegen die Voraussetzungen nicht zwingend und ohne Abstriche die Verwertung von Zufallsfunden verhindert sollte. Wenn ein Verbrecher aus solchen Gründen laufen gelassen werden muss, wird das Geschrei – mindestens – genau so laut sein.

    Ich gewichte nicht den Vorteil im Einzelfall pauschal und im Vorhinein höher als den Vorteil in der Gesamtheit. Gerade deswegen finde ich eine Einzelfallbetrachtung, welche eine Verwertung ausnahmsweise zulässig macht, vorteilhaft. Um das Regel-/ Ausnahmeverhältnis "gerechter" zu machen, kann die Grenze der Verhältnismäßigkeit durch die Rspr. angepasst werden.

    Soweit ich weiß, wurden nicht willkürlich Räume (Wohnung) durchsucht, um gezielt irgendetwas anderes zu finden. Der Vergleich (von Dir) hinkt daher. Das ist ein vollkommen anderer Fall.

  41. TheDoctor meint: (28.7.2009 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    In den USA gab es "Fruit of the poisoned tree" ja auch nicht seit immer.

    Es wurde nötig als die Übergriffe der Polizei (und/oder der Staatsanwaltschaft) (danke für den Hinweis @36 schnorri) nicht mehr tolerierbar waren.

    So wird es auch bei uns sein.
    Wird dauerhafter Missbrauch betrieben wird dies irgendwann korrigiert.

  42. Axel John (Link) meint: (28.7.2009 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    @ 30: Frei erfundene Anschuldigungen sind also die tagtägliche Regel in der Strafverfolgung???

    Nicht unbedingt das Standardverfahren, aber doch weit verbreitet.

    Da wundere ich mich aber, dass immer noch die Mehrheit der Bevölkerung in Freiheit leben darf…oder gar muss.

    Das liegt am chronischen Personalmangel bei Polizei und Justiz.
    Wenn Beweise durch unrechtmäßig erfolgte Maßnahmen beschafft wurden, dann sollen die Verantwortlichen dafür auch zur Rechenschaft gezogen- und sanktioniert werden.
    Das ändert aber nichts an dem dem Beweis zugrunde liegenden Verbrechen. IMO handelt es sich da um zwei verschiedene Baustellen, die man nicht miteinander verquicken sollte.
    Einen Mörder wird man ja auch nicht laufen lassen, weil die Videokamera, die seine Tat gefilmt hat, illegal betrieben wurde.

  43. LinFre meint: (28.7.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Die Gefahr eine Hausdurchsuchung wegen "kriminalistischer Erfahrung" erleben zu dürfen wird ,durch das Urteil, wohl nicht gerade geringer.
    Einen Ansatz wie, das nur die Beweise verwertet werden dürfen, wenn die Mindeststrafe!, der durch die rechtswidrige Hausdurchsuchung aufgedeckten Straftaten, sagen wir mal 1 Jahr beträgt, würde ich sofort unterstützen.

    Mfg LinFre

  44. L.A. meint: (28.7.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Zufallsfunde müssen schon verwertbar sein. Das Interesse eines Straftäters, seine Angelegenheit möge nicht ans Licht kommen, sollte man nicht zu höher gewichten als das Interesse der Allgemeinheit, Straftaten aufzudecken. Man sollte aber die Schwelle für eine Hausdurchsuchung höher legen. Wie leichtfertig Richter solche Beschlüsse durchwinken, und bei was für Lappalien, ist nicht akzeptabel.

  45. bleistik meint: (28.7.2009 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Gibt es denn Zahlen wie oft bei rechtswidrigen Hausdurchsuchungen erlangte Beweise, nicht verwertet werden durften?

  46. schnorri meint: (28.7.2009 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    @ 43:

    Was bedeutet denn "weit verbreitet"?

    Sind etwa 90-80-70-60-50-40-30…% aller Durchsuchungen in D rechtswidrig vonstatten gegangen? Oder gehen immer noch?

    Wie viele sind dann Durchsuchungen nach der "Gefahr im Verzuge"-Form durch Polizei oder StA und wieviele sind davon durch einen Richter veranlasst worden?

    Dass die Mehrheit in D also nach wie vor immer noch in Freiheit leben muss, haben wir also der chronischen Personalknappheit bei Polizei und Justiz zu verdanken. Paranoia würde ich das nennen.

    Zufallsfunde sind in der StPO geregelt, da ist nichts unrechtmäßiges zu finden.

    Ansonsten:

    Wenn bei einer Durchsuchung zum Thema X zufällig eine (!) schwarz-gebrannte CD gefunden wird, dann wird sich die Justiz wohl kaum drum kümmern, wird aber ein blutiges Messer und die tote Schwiegermutter hinter der Couch gefunden, dann soll dieser Zufallsfund dann nicht genutzt werden dürfen…
    soso.

  47. Hugo meint: (28.7.2009 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    @schnorri (48)
    Es sind etwa 30% aller Durchsuchungen.

  48. Schnorri meint: (28.7.2009 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Nach welcher Statistik denn?

    Die der Anwälte oder der Betroffenen oder nach der Zahl der anschließend vor Gericht als rechtswidrig erkannt wurden??

    Wären ja ansonsten hunderttausende Fälle…

  49. InneWinne meint: (28.7.2009 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    @Detlev T. (34): Was ist den das für ein Neusprech? "wegen einer ganz anderen Sache" Wegen illegaler Durchsuchung seitens des Staates! Darum geht es hier.

    Wenn der Staat bei mir ne rechtmäßige Durchsuchung macht wegen X, und dabei auch Y findet dann bin ich natürlich wegen X und Y dran.

    Wenn der Staat sich aber X ausdenkt um eine Durchsuchung zu machen die danach als illegal erkannt wird und dabei Y findet dann hat der Staat das Recht gebrochen um andere beim Rechtbrechen zu finden.

    Das der Staat das Recht bricht um Rechtsbrecher zu finden ist nicht das Ziel eines Rechtsstaats. Darum darf diese Praktik nicht belohnt sondern muss bestraft werden.

  50. Martin Sch. meint: (28.7.2009 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Die einzige Frage die sich stellt ist, wozu braucht es überhaupt Schutzrechte, wenn Sie so oder so mit Füßen getreten werden können, damit ist der Schutzzweck klar verfehlt. Diese Rechtssprechung ist die Rechtsprechung eines TOTALITÄREN Staates, mit der geradezu eingeladen wird, im Falle einer rechtswidrigen Durchsuchung mal eben ein oder zwei andere Beweismittel mit zu bringen und dann zu finden.

    Es dürfte viel einfacher sein, zuzugeben, dass die Polizei wann immer sie will in die Wohnung eines Bürgers gehen kann. Das ist sowas von traurig.

    Zu DDR Zeiten wusste jeder wo die Feinde standen, was man sagen und nicht sagen durfte. Aber heute geben "die" vor, wir wären ein Rechtstaat. Die Wahrheit aber ist: heute ist der Staat hinterlistig… tut freundlich und agiert hinterfotzig auf ganz düsterem Niveau des Vor – DDR -Systems.

    Mir sind diejenigen die offen sagen, wie sie die Rechte des einzelnen beschneiden tausendmal lieber als ein System, dass den Eindruck erweckt man halte sich an Recht und Gesetz für alle. Regelmäßig aber nur das Einhalten des Rechtes von den Bürgern fordert.

    Martin

  51. Olli meint: (28.7.2009 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @ LA Ich sehe das anders. Bei bestimmten Funden sollte man diese auch nicht ignorieren (ich glaube nicht mal in den USA wird eine Leiche selbst bei einer illegalen Hausdurchsuchung nicht als Beweis zugelassen) aber man sollte nicht alles verwerten dürfen.

    Finden lässt sich bestimmt bei jedem was und wenn dieses Vorgehen nicht sanktioniert wird sinkt auch die Hemmschwelle.

    Außerdem kann man so natürlich auch potentielle oder reale politische Gegner schön ruhig halten. Und sei es auch nur das es Monate dauert bis man seine Rechner zurück bekommt.

    Davor müssen "wir" nämlich auch geschützt werden.

  52. Mikose meint: (28.7.2009 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja der Knackpunkt: Jeder hat Dreck am Stecken! Blos ist es die Sache, dass das in 99% kleine Fälle sind. Keiner würde von alleine von einem runtergeladenen Album ins Gefängnis gehen.
    Dann finden die Beamten Überweisungsscheine an die Liebhaberin in der Beträge in "szene typischer Stückelung" überwiesen werden, 1 gramm gras, die keinen Kaffe mehr heiß machen würden, selbst gebaute Kartoffelkanone… Doch alles nur wegen der Statistik? Es gibt keinen Menschen der sich immer 100% ans Gesetz hält. Es gibt soviele Leute die sich verrückterweise ne Kartoffelkanone bauen oder nen Riesenböller aus Jucks. Aber solange es keinem schadet? Klar Dummheiten sind gefährlich und sollten mit ausreichend Kenntnis der gefahren gebaut werden…
    a)Aber im normalsten Fall baut sich der Student in seiner Freizeit ne fetzige, aber nciht soo legitime Sache. Keiner merkts, er macht sein Diplom und ist motivierter Ingenieur und ist Teil der Wirtschaftskraft des ach so tollen Deutschlands

    b) willkürliche Hausdurchsuchung in WG, man findet halt alles mögliche. Der/Die Student/in muss vor der Polizei seine Unschuld und studentischen leichtsinn rechtfertigen, das verfahren kostet sein ganzes bafög für die nächsten semester und schafft letztlich sein Abschluss nicht… Eine weitere zerstörte Existens

    Wo kommen wir dahin? Wenn erstmal die Bürgerrechte abgeschafft werden fallen demnächst noch die Menschenrechte? Wird dann Folter erlaubt? Auch wenn jedes Kind weiß, dass man unter Schmerzen (körperlich/psychisch) alles zugibt…

    Fakt ist, dass kleine "Delikte" klar gestzlich nicht legitim sind aber im Normalfall keinem weh tun würden. Was hat der Staat davon seine Bürger alle mit Geldstrafen/Haft die Existens zu nehmen, da jeder garantiert nicht 100% gesetzes treu ist, sei es ein Spaßfoto bei roter Ampel etc?

  53. hulk meint: (28.7.2009 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    manchmal bekomme ich beim lesen dieses blogs eine unverschämte wut im bauch… und empfinde darüber hinaus eine gewisse ohnmacht dem gesetzgeber gegenüber.
    mein mitleid mit dem der die hd über sich ergehen lassen musste. wie groß muss erst seine wut gewesen sein, wenn er doch sicherlich wusste dass das zeug zum zeitpunkt der bestellung noch vollkommen legal war.

    uups, sorry falschen beitrag kommentiert…

    @ udo vetter

    handelt es sich dabei um den fall, der letztes jahr so medienwirksam verarbeitet wurde? mit 200 hausdruchsuchungen in ganz deutschland?

  54. ui meint: (28.7.2009 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Illegal erlangtes Wissen nicht zu verwenden ist doch ziemlich unwissenschaftlich.

    Das Wissen wird doch nicht ungültig dadurch, dass man es auf dem falschen Weg erlangt hat.

    Es kommt doch auch keiner auf die Idee medizinische Erkenntnisse die in Menschenexperimenten gewonnen wurden zu leugnen.

  55. hulk meint: (28.7.2009 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    @ ui (56)

    ähm, bitte weiterdenken…

    es kommt aber auch niemand auf die idee einen dr. mengele nicht zu bestrafen für die art und weise wie er an diese erkenntnisse gelangt ist.

    ergo fehlt nicht das beweisverwertungsverbot, allerdings die empfindlichere behandlung der strafverfolgungsbehörden.

  56. Euripides meint: (28.7.2009 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Was mich an den Beweisverwertungsverboten stört: sie kommen nur denjenigen zugute, die etwas angestellt haben. Wenn die Polizei vollkommen ungerechtfertigt eine Wohnung auf den Kopf stellt und dabei nichts findet, dann ist es vollkommen egal, ob es ein Beweisverwertungsverbot gibt oder nicht.

    Nein, für jede Menschenrechtsverletzung, egal welcher Art, eine Pauschalsumme in nicht geringer Höhe, zusätzlich natürlich zu allfälligen anderen Schadenersatzansprüchen. Was nichts kostet, ist auch nichts wert, das wird leider viel zu oft auch für die Menschenrechte so gesehen.

  57. R.A. meint: (28.7.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    > Das ist ja der Knackpunkt: Jeder hat Dreck am Stecken!
    Wohl schon. Aber wir reden doch nicht von irgendeinem Dreck à la Falschparken, sondern von Sachen, die ein Strafverfahren rechtfertigen (also auch noch nicht verjährt sind).
    Ich komme mir ja nicht übermäßig tugendhaft vor – aber ich bin mir recht sicher, daß ich nirgends im Haus Beweise für so etwas rumliegen habe.
    Und das dürfte für den wirklich größten Teil der Bevölkerung gelten.

    Man sollte also nicht völlig überzogene Bedrohungsszenarien diskutieren.
    Sondern es geht darum, daß jeder fair und angemessen behandelt wird.
    Das heißt einerseits größtmöglicher Schutz der Bürgerrechte – aber das heißt andererseits auch, daß Kriminelle nach Möglichkeit gefunden und bestraft werden, und sich nicht hinter Formalien verstecken dürfen.

  58. Olli meint: (28.7.2009 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    @ RA Och ich wette ich würde etwas finden. Aber selbst wenn nicht würde sie eine Hausdurchsuchung freuen.Die zermürbt nämlich ordentlich.

  59. Jan Peter meint: (28.7.2009 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    @51 Sehe das auch so, Beweise sollten ruhig verwertbar sein aber "illegale Ermittlungsvorgänge" sollten bestraft werden.
    Das würde allerdings einerseits die begeisterten Zuschauer gängiger Kriminalserien sowohl im privaten als auch im ÖR-Fernsehen schockieren (was uns mal nicht zu interessieren braucht) – andererseits wäre aber vielleicht zu befürchten, dass ein Staatsanwaltschaft-Polizei-Geklüngel dem ganzen im Wege steht. Da müsste dann vllt. mal ein Staatsanwalt gegen den Polizisten ermitteln, der ihm gerade vorher mit sonstirgendeiner illegalen Methode den Ermittlungserfolg zur Überführung von Verbrecher V (seit ich in der 11. Klasse einen Rechtskundekurs (R) belegt hab, wollte ich eine solche Buchstabenabkürzung mal schreiben :p) ermöglicht hat.
    Äh klar was ich meine?
    Ich weiß zwar nicht, was ich daraus jetzt schlussfolgern soll, aber meine Gedanken sind nun verschriftlicht… ;)

  60. -stm meint: (28.7.2009 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Also IMHO schrammt das BVerfG ganz schön weit am Thema vorbei:

    "Es besteht aber kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise stets unzulässig wäre."

    Das mag so stimmen. Jedoch ist dies wohl garnicht das Kernthema gewesen:

    Denn es ging ja – so verstehe ich die PM – nicht um eine Dursuchung, bei der Richter A gesagt hat "ja, die entsprechende Erlaubnis im Gesetz ist gegeben" und später dann Richter B "also eigentlich kann man das Gesetz auch anders verstehen, ich urteile daher: Erlaubnis durfte nicht gegeben werden".

    Es geht vielmehr um eine Durchsuchungserlaubnis, die nicht bloß gegen die STPO verstieß (ist ja auch bloß ein Gesetz und daher auslegungsbedürftig) sondern eklatant grundrechtswidrig war (was mal wieder erst das BVerfG feststellen mußte)

    "Der zugrundeliegende Durchsuchungsbeschluss wurde durch die 3. Kammer des Zweiten Senats des
    Bundesverfassungsgerichts deswegen aufgehoben, weil der mit der Durchsuchung
    verbundene Grundrechtseingriff außer Verhältnis zu dem allenfalls geringen Tatverdacht gestanden habe."

    Also stellt sich die Frage:

    Besteht ein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer, die Verfassung und die Grundrechte verletzenden Beweiserhebung die Verwertung der gewonnenen Beweise zumindestens im Regelfall unzulässig ist?

    Und ja, dieser Rechtsatz existiert!

    Bei jeder Grundrechtsverletzung steht dem Verletzten ein grundrechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch zu, die gewonnen Beweismittel sind nun unzweifelhaft eine Folge und daher "zu beseitigen". Voila.

  61. Olli meint: (28.7.2009 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    @ Euripides

    Nein es kann auch dir zugute kommen. Wenn man beispielsweise versucht dir etwas anzuhängen oder sogar die Beweise manipuliert.

    Alles schon vorgekommen.

    Und sagen wir mal das passiert nicht was auch wahrscheinlich ist schützt es dich aber davor falls so etwas versucht werden sollte.

    Außerdem wirst du dann wohl deine Sachen auch eher wieder bekommen.

  62. Mario H. (Link) meint: (28.7.2009 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    In letzter Konsequenz bedeutet das, dass die Folter in D wieder erlaubt ist. Okay, man hätte nicht foltern dürfen, aber da man es schon mal getan hat, und was Interessantes dabei herauskam…

  63. fsadfdf meint: (29.7.2009 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    Das BVerfG pennt auch oft. Ich hoffe, jeder lernt, vom BVerfG ausgesprochene Rechtsdeutung nicht als gottgegeben zu akzeptieren.

    Mein Lösungsvorschlag:

    Der Staat darf rechtswidrig erlangte Informationen nutzen, Menschen zu retten.

    Der Staat darf rechtswidrig erlangte Informationen nicht nutzen, um den Strafanspruch zu retten.

    Mensch > rechtstreuer Staat > Strafanspruch > rechtswidriger Staat

  64. JJ Preston meint: (29.7.2009 um 03:03) AntwortenReply to this comment

    Wozu diese Logik führt, kann man bei SPON nachlesen:
    spiegel.de/politik/deutsc...and/0,1518,638526,00.html

  65. Maitol Krczstovczc meint: (29.7.2009 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    @21 Jurist III "… Gleichzeitig bedeutet Rechtsstaat aber auch, dass ich als Bürger einen "Anspruch" darauf habe, dass Straftäter bestraft werden. Zwischen diesen beiden Garantien muss abgewogen werden….."

    Das dumme an der Geschichte ist bloß das man mittlerweile schneller zum Straftäter werden kann als einem/mir lieb ist. 500gr Gras? Und wen juckts? Wenn der deutsche Staat (nicht nur der Deutsche) so penetrant seine Gesetzgebung gegen die Realität und entgegen den Aussagen gestandener Wissenschaftler und Statistiker setzt, wir es immer mehr Menschen geben die zu "Straftätern" werden. (Diese meine Meinung bezieht sich vorrangig auf Strafen die aus dem BtmG herrühren). Ich bin alt genug um selber einzuschätzen was MEINEM Körper /Geist schadeet und was nicht. Definitiv schadet mir ein gediegens Saufen mehr, als diverse natürliche Verbotene Btm's.

  66. Carola meint: (29.7.2009 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Angesichts der Tatsache, dass wir mehr und mehr zu gläsernen Bürgern werden, wird der Durchsuchungsbeschluss über kurz oder lang hinfällig werden..

    Der Staat, wahlweise jeder der über entsprechende Mittel verfügt, kann doch heute jedem x-beliebigen Bürger sagen wieviel Zucker er morgens zu seinem Kaffee nimmt..

    Wir wollen das nicht wahr haben, aber es ist so und nur die, die etwas zu verbergen haben, wissen, wie man sich davor schützt. Schlimm genug.

  67. Autolykos meint: (29.7.2009 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Rechtswidrige Hausdurchsuchungen sind bei uns sicher ein Problem, aber ich weiß nicht, ob ein absolutes Beweisverwertungsverbot die richtige Lösung ist. Was ich eher fordern würde:
    a) Richter müssen explitit begründen, daß die Durchsuchung nicht rechtswidrig ist, nicht wie bisher andersherum. Denn Leute gehen gerne den Weg des geringsten Widerstandes, und der ist im Moment, die Polizei einfach mal suchen zu lassen.
    b) Wenn sich die Durchsuchung als ungerechtfertigt herausstellt, sollte der Durchsuchte einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben (wenn sie obendrein noch rechtswidrig war, dann kriegen die Leute Ärger, die den Durchsuchungsbefehl zu verantworten haben).
    Dann sollte nicht mehr wegen jedem Furz gleich die Bude auf den Kopf gestellt werden.
    Mein Onkel hatte mal so ein Problem, als seine türkischstämmigen Untermieter einen langen Metallgegenstand in die Wohnung getragen haben, den die Oma nebenan zweifelsfrei als Maschinengewehr identifizierte und die Polizei verständigte. Die haben dann in seiner Abwesenheit das gesamte Haus auf den Kopf gestellt (hinterher sah es aus, als ob Attila der Hunne zusammen mit Dschingis Khan eine wilde Party gefeiert hätte, und es ist wohl auch erheblicher Sachschaden entstanden), und am Ende hat sich nichtmal wer bei ihm entschuldigt. Gefunden hat man ein Auspuffrohr.

  68. Carola meint: (29.7.2009 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @ 70 Autolykos

    *ironiean* Ich liebe solche Nachbarn *ironieaus*

    ".. Hast du etwas getan was sonst keiner tut?
    Hast du hohe Schuhe oder gar einen Hut?
    Oder hast du etwa ein zu kurzes Kleid getragen,
    ohne vorher deinen Nachbarn um Erlaubnis zu fragen?

    Jetzt wirst du natürlich mit Verachtung gestraft,
    bist eine Schande für die ganze Nachbarschaft.
    Du weißt noch nicht einmal genau wie sie heißen,
    während sie sich über dich schon ihre Mäuler zerreißen.

    Du hast doch sicherlich ‘ne Bank überfallen.
    Wie könntest du sonst deine Miete bezahlen?
    Und du darfst nie mehr in die Vereinigten Staaten,
    denn du bist die Geliebte von Osama bin Laden.

    Rasierst du täglich deinen Damenbart?
    Oder hast du im Garten ein Paar Leichen verscharrt?
    Die Nachbarn ham’ da sowas angedeutet,
    also wunder dich nicht, wenn bald die Kripo bei dir läutet…"

    ..ist mir spontan dazu eingefallen…

  69. Rallemann meint: (29.7.2009 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Immer wieder spannend, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. "Der Staat" (Polizei, Politik, Gerichte,…) hat etwas rechtswidriges getan: Verfall des Rechtsstaats ist sicher

    Bürger hat was gesetzeswidriges getan: ach, die paar Gramm Gras…., die paar runtergeladenen Alben…, jeder macht doch Rechtswidriges, etc.

    Also, wenn hier schon an den Buchstaben der Gesetze geklebt wird, dann doch bitte für alle. Man kann ja Gesetze für falsch halten, dann aber auf den vorgesehenen Wegen dagegen vorgehen, entsprechende Parteien wählen, oder oder oder …. Aber eben nicht gegen die Gesetze verstoßen. Oder doch, aber mit den gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen leben.

    Ich fahre in der Stadt nicht immer 50. Wenn ich mit 65 erwischt werde, lamentiere ich aber nicht rum "och, hier war doch sonst niemand unterwegs, hab keinen gefährdet,…" sondern zahle das vorgesehene Verwarngeld und gut ist.

  70. Daarin meint: (29.7.2009 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Das Dumme ist nur, dass in Deutschland leider genau umgekehrt verfahren wird zu dem was hier so gepostet wird. Ich stimme dir natürlich voll zu, Gesetze sind prinzipiell zum Einhalten da, aber so ist das mit den Gesetzen zur Hausdurchsuchung eben auch. Und die werden eben nicht immer eingehalten. Ich persönlich bin für persönliche Konsequenzen und ein Beweisverwertungsverbot bei "kleineren" Vergehen, das gebe ich zu. Wobei man dazu natürlich auch erst mal Zahlen bräuchte um zu sehen ob es überhaupt notwendig ist. Aber prinzipiell kann man so ja auch eine Hausdurchsuchung durchdrücken, und Beweise für ein Vergehen finden, dass eine solche überhaupt nicht gestatten würde.

  71. cosmo (Link) meint: (29.7.2009 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @72 (Rallemann)
    Was findest du persönlich denn erschreckender? Wenn Bürger sich nicht an die Gesetze des Staates halten oder wenn der Staat sich nicht an die Gesetze des Staates hält?

  72. Olli meint: (30.7.2009 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @ Rallemann Man kann natürlich von Drogenkonsum halten was man will. Ich lehne jeden starken Drogenkonsum ab egal ob Koks, Gras oder saufen oder alle 2 Tage saufen.

    Nur sind das im Vergleich zu einer illegalen Hausdurchsuchung Kinkerlitzchen.

    Entweder ich habe einen ausreichend begründeten Verdacht und mache eine rechtmäßige Hausdurchsuchung oder ich habe ihn nicht. Es gibt Gründe warum die Hürde so hoch ist. Mit illegalen Hausdurchsuchungen schafft man nicht nur der Willkür freien Zutritt sondern kann die Leute auch noch wunderbar einschüchtern.
    Selbst wenn man nicht findet. Aber spinnen wir den Gedanken doch weiter. Wenn man sich schon bei der Hausdurchsuchung nicht korrekt verhält was würde die Leute daran hindern Beweise zu fabrizieren damit man auch etwas findet?

    Letzteres dürfte auch ein Grund sein warum die Hürde für Hausdurchsuchungen so hoch sind. Bzw. hoch sein sollten.

  73. Tom meint: (31.7.2009 um 00:01) AntwortenReply to this comment

    Klasse!
    Wenn bei einer rechtmäßigen Hausdurchsuchung "weitere Dinge" gefunden werden, kann man das ja noch hinnehmen.
    Aber bei einer rechtswidrigen und illegalen?
    Was ist das nur für ein schei* Staat! Das soll ein Rechtsstaat sein? Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.
    Das machen wir mal eine rechtswidrige Hausdurchsuchung, irgendetwas werden wir sicher finden …
    Ich könnte kotzen!

  74. Rallemann meint: (31.7.2009 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    @74/cosmo: da sowohl Bürger als auch Staatsbedienstete Menschen sind, halte ich es für verwegen, zu glauben "der Staat" würde sich mehr an die Gestze zu halten als die Bürger. Oder gibt es ein "Recht auf Gesetzesbruch" für Bürger, das der Staat aber nicht hat? Es müssen sich ALLE an die Gesetze halten, Punkt. Das ist doch wohl das Wesen eines Rechtsstaats. Und jetzt bitte kein Kindergarten mit "wenn die aber,… dann ich auch".

    Es geht hier ja auch nicht darum, dass die Polizei mangels sonstigem Zeitvertreib in eine Wohnung eingedrungen ist und munter in den Klamotten gewühlt hat. Es gab ja eine formal korrekte Erlaubnis, die halt später für unberechtigt erklärt wurde. Hier wird so getan, als wollten sich jetzt in ganz Deutschland tausende Polizisten den Dienst interessanter machen, indem sie vollkommen willkürlich in Wohnungen eindringen und nach "irgendetwas" suchen, im Vertrauen darauf, dass sich bei jedem etwas Illegales findet.

    @76/77: wo aber wollen wir die Grenze ziehen? Bei in paar Gramm Gras oder einer Plantage? Bei einer Uzi oder einem blutverschmierten Messer? Bei einer gefundenen Leiche? Da habe ich (und ihr wahrscheinlich auch nicht) keine vernünftige Antwort drauf. Sollte die zufällig gefundene Leiche oder das missbrauchte Kind im Keller nicht berücksichtigt werden, wenn bloß wegen ein paar Gramm Gras – dafür dann zu Unrecht – eine Hausdurchsuchung gemacht wurde?

  75. Rallemann meint: (31.7.2009 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    @Olli/76: mit dem, was die Junkies, Besoffenen, Beschaffungs-Kleinkriminellem, etc. die Gesellschaft kosten, könnten wohl spielend alle nicht legal Hausdurchsuchten komplett neuen Hausrat erhalten und es wär sogar noch was übrig. Und auch die nicht in Geld zu messenden Beeinträchtigungen dürften die seelischen Belastungen der Durchsuchten aufwiegen.

  76. Nick C. meint: (31.7.2009 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Es muss heißen: "Früchte des giftigen Baums" ('fruit of the poisonous tree'). Die Metapher hat mit dem verbotenen Baum in der Bibel nichts zu tun.

  77. Olli meint: (31.7.2009 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @ Rallemann Sie meinen Steuerhinterziehung. Und jetzt kommen sie nicht mit dem Worst Case.

    AUßerdem reden wir hier gerade von den Grundrechten. DIe haben eine viel höhere Priorität und ich habe ihnen schon beispiele genannt warum das so ist.

  78. Olli meint: (31.7.2009 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    @ Rallemann Was würden sie eigentlich davon halten wenn man auch bei Gerichtsprozessen diese Taktik fährt? Kein Freispruch mehr sondern man versucht etwas anderes zu finden.

    Oder bei Verkehrskontrollen macht man dann wirklich das Paket auf.

  79. sdlk meint: (1.8.2009 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Vetter,

    darf ich Sie als Verfassungsrichter vorschlagen?

    Viele Grüße

    P.S.: Frage ist ernst gemeint.

  80. Rallemann meint: (3.8.2009 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Worst Case scheint mehr so Ihr Revier. Wie ich schon schrieb, es geht hier doch nicht darum, dass wild durchsucht wird, in der Hoffnung "irgendwas" zu finden. Deshalb ist es auch keine "Taktik" (#82), sondern eben ein Zufallsfund. Klar, kann man immer was konstruieren, aber das ist ja wieder WorstCase. Es wurde ein Fehler bei der Beurteilung gemacht, ob HD zulässig oder nicht. Es wurde nicht irgendetwas konstruiert, um mal eben "nach dem rechten zu schauen". Meine Frage nach der Grenze (siehe #78) war ernst gemeint.

    Steuerhinterziehung? Hab ich gar nicht dran gedacht. Wenn Sie meinen Kommentar #79 meinen, der zielte auf Krankenkosten, Beschaffungskriminalität, etc. ab.

    A-Propos Verkehrskontrolle (#82): wenn ich wegen zu schnellen Fahrens angehalten werde und der freundliche Herr in grün oder blau meine "Fahne" riecht, darf ich dann nicht wegen Alkohol am Steuer belangt werden? Ist ja auch nur ein Zufallsfund… (ist ernst gemeint, bin kein Jurist, nur interessierter Laie)

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