29.7.2009

Polizisten, die sich ungern fotografieren lassen

Aus der Rubrik “Anfragen, die kein Mandat sein sollen”:

Ich war nachts auf der Reeperbahn einen Freund besuchen. Auf dem Heimweg stand ich unten in der S-Bahn Station und wartete, als ein Haufen Polizisten, wenig zimperlich, einen schreienden Jungen an mir vorbei trugen. Keine Ahnung warum, ich hatte auch den Eindruck, der Junge übertrieb.

Wirklich bewegt hat mich dann Folgendes: Ein Mädchen ging diesem Tross hinterher und machte Fotos von der ganzen Aktion. Als einer der 6 oder 7 Polizisten dies bemerkte, drehte er sich um, sagte dem Mädchen sie solle ihm nun die Bilder zeigen. Er schaute sich die Bilder an und nannte ein paar davon, die sie nun zu löschen hätte. Erst weigerte sich das Mädchen, aber dann wurde ihr gedroht, dass sonst die Kamera beschlagnahmt würde und so löschte sie dann die Bilder.

Ich war ziemlich schockiert und ich gehe doch mal davon aus, dass die Polizei nicht die Befugnisse hat, solche Maßnahmen anzuordnen. Oder?

Wie handelt man denn am besten in so einer Situation?

127 Kommentare zu “Polizisten, die sich ungern fotografieren lassen”

  1. Avantgarde meint: (29.7.2009 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Die Bilder löschen, am heimischen Computer kinderleicht wiederherstellen.

  2. wundl meint: (29.7.2009 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Beschlagnahmen lassen.

  3. ara meint: (29.7.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Recht am eigenen Bild?

  4. igel meint: (29.7.2009 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    @3 Sagt nicht, dass die Bilder GELÖSCHT werden müssen. Darfst sie halt nicht veröffentlichen.

  5. suki11 meint: (29.7.2009 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    So tun als ob man löscht, in Wirklichkeit diese aber woanders hin verschieben oder per MMS verschicken … :)

  6. Momo meint: (29.7.2009 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    @3: Guter Einwand. Gilt der auch, wenn das Bild Rechtsverstösse dokumentiert? Vorausgesetzt, die Polizei hat den Jungen unrechtmässig festgenommen…

  7. JLloyd meint: (29.7.2009 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Demnächst ein Teleobjektiv verwenden und mehr Abstand halten.

  8. Mithos meint: (29.7.2009 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Beschlagnahmen lassen und die Beschlagnahme von Zeugen fotorafieren lassen. Sich anschließend die Adressen der Zeugen geben lassen.

    Ernsthaft: Umstehende Passanten ansprechen und als Zeugen herbeibitten.

  9. Damien meint: (29.7.2009 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Ich bin zwar nur ein Laie in diesen Dingen, aber ist eine S-Bahn Station kein öffentlicher Platz? Dort ist es doch erlaubt, Menschen auch näher zu fotografieren ohne nach ihrer Erlaubnis zu fragen?
    Irgendwie sowas hab ich mal aufgenommen.

    Ich persönlich hätte erst keine Bilder gemacht, und wenn, dann hätte ich die Bilder nicht gelöscht und mir das Handy auch nicht beschlagnahmen lassen. Wenn der Polizist dann auf "hart" macht, hätte ich es beschlagnahmen lassen.
    Wobei man sagen muss, dass man sich einiges an Ärger spart, wenn man sie einfach löscht. So bahnbrechend sind die Bilder nun auch nicht, oder?

    Damien

  10. Carola meint: (29.7.2009 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    ..hefitg unter demütigen Gesten auf löschen.. ooooder vielleicht unbemerkt auf verschieben nach drücken..

    Wäre mir schon sehr suspekt, wenn die Exekutive Löschung von Daten verlangt…

    Vielleicht gibt es eine neue Dienstanordnung (nachdem die letzte ja bei der Schieblehre bereits nicht gefruchtet hat).. alá wer sich beim Einsatz am wenigsten fotografieren läßt, erhält eine Prämie ?

  11. RA S meint: (29.7.2009 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Ich würde mich vorstellen und ihm mitteilen, dass ich es gefilmt und bereits bei youtube hochgeladen habe….
    :-D Dem Mädel natürlich gleich die eigene Visitenkarte geben.

    Spass beiseite: Selbst filmen, dem Mädel meine Adresse geben, nach der Heimkehr alles aufschreiben was ich gesehen hab und dann abwarten.

    Für eine Beschlagnahme dürfte es in diesem Fall keine gesetzliche Grundlage geben. Das Recht am eigenen Bild ist ein Privatrecht, das auch im Privatrechtsweg primäe verfolgt werden dürfte.

  12. L.A. meint: (29.7.2009 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Wenn von einem auf offener Strasse Dinge verlangt werden, die man als unrechtmässig empfindet, hat man früher die Polizei gerufen.

  13. mark meint: (29.7.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Wenn man nur löscht und erstmal keine neuen Bilder aufnimmt, kann man auch mit nem "undelete"-Tool die Bilder wieder herstellen.

  14. campbelltins meint: (29.7.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    interressant wäre zudem noch zu wissen wieso die polizisten, den "jungen" vorbeigetragen haben ? etwa um in zu seinen eltern zurückzuführen oder um die weiterführung einer straftat zu verhindern ?

    zum löschen der bilder:
    ich glaube es zwar nicht (wohl aus eigener erfahrung) aber vllt, wollte der polizist auch das persönlichkeitsrecht eines minderjährigen schützen ?

  15. Momo meint: (29.7.2009 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Google spuckt das hier aus: http://www.mein-html.de/photorecht.pdf

    [quote]Eine Beschlagnahme von Gegenständen (also z.B. Photo- oder Filmapparaten) ist nur durch die Staatsgewalt
    (Polizei) zulässig. Dabei muß die rechtliche Grundlage der Beschlagnahme genannt und eine Quittung/Protokoll
    ausgehändigt werden. Das Beschädigen von Gegenständen, Löschen von Daten oder die unvollständige
    Rückgabe beschlagnahmter Sachen ist auch für die Polizei nicht zulässig, es bedarf eines rechtskräftigen Urteils
    durch ein ordentliches Gericht.
    Ein Grund, warum Photo- und Filmapparate durch die Staatsgewalt (Polizei) beschlagnahmt werden können, ist
    das „Sicherheitsgefährdende Abbilden“ gemäß §109g StGB. Diese Situation ist dann gegeben, wenn Photo- oder
    Filmaufnahmen erstellt werden, die im Zusammenhang mit militärischen Anlagen oder Vorgängen[/quote]

  16. derLars meint: (29.7.2009 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    @3: Ich glaube nicht dass das Recht am eigenen Bild schutzbedürftiger ist als die Dokumentation eines möglicherweise rechtswidrigen Verhaltens – insbesondere bei der Ausübung von Aktionen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung sind Polizisten als Exekutive ausführende Staatsorgane und damit bis zu einem gewissen Grad ebenfalls öffentlich.

    Die rechtlich richtige Sache wäre wohl die Drohung mit Strafanzeige wegen Nötigung und Beweismittelvernichtung und den Ausweis zu verlangen (wobei die Polizisten sich je nach Bundesland auch nicht ausweisen müssen). Falls der Polizist die Beschlagnahmung tatsächlich versucht hätte durchzuboxen, hätte ich den Notruf gewählt und die Dienstaufsicht verlangt.

    Gebracht hätte das allerdings zugegebenermaßen wahrscheinlich trotzdem nichts – da wäre die Aktion von @1 besser gewesen.

    Mal unabhängig von den Bildern sollte man den Jungen dazu bekommen, dass er seinen vollen Namen mitteilt, damit man sich bei der Polizei als Zeuge melden kann, und direkt anschließend ein Gedächnisprotokoll machen (das aber dann nicht die Polizei bekommt, sondern der Anwalt des Jungen, falls er sich meldet).

  17. Mac meint: (29.7.2009 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    Generell ist das blosse Fotografieren nicht verboten, auch Polizeibeamte müssen sich das idR. gefallen lassen. Hier hat sich einer mal die Mühe gemacht, beim Innenministerium NRW eine Stellungnahme zu dem Thema anzufordern:

    http://www.jens-stratmann.de/?p=1680

    "In Nordrhein-Westfalen besteht kein ausdrückliches gesetzliches Verbot hinsichtlich des Fotografierens von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, auch nicht unter dem
    Gesichtspunkt der Verhinderung von terroristischen Anschlägen.

    Das Fotografieren öffentlichen polizeilichen Handelns stellt auch in der Regel keine Störung im Sinne einer Behinderung der polizeilichen Tätigkeit dar, die ein polizeiliches Eingreifen rechtfertigt. Darüber hinaus bedeutet das bloße Fotografieren von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten auch noch keine Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Die hierzu einschlägigen §§ 22 ff. KunstUrhG greifen erst bei einer Veröffentlichung der Fotos."

  18. x-cube meint: (29.7.2009 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Kann hier mal einer die rechtliche Lage klar erläutern?
    Ich kann mit "glauben" nichts anfangen.
    Weiß jemand wie die rechtliche Situation ist?
    Ich währe sehr dankbar wie meine Rechte in einem solchen Fall währen.
    THX

  19. egal meint: (29.7.2009 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    wegrennen und ins Internet stellen…

  20. Momo meint: (29.7.2009 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @19: Ganz schlechte Idee, siehe http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/07/22/links-410/ Link Nummer 4. ;)

  21. ptrk meint: (29.7.2009 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Recht am eigenen Bild gilt doch nur, wenn nicht in der Öffentlichkeit ist. Und wenn man privat unterwegs ist wird unter bestimmten Umstädnen nur vor Veröffentlichung, nicht vor Aufnahme geschützt…Sonst hätte ich große Probleme jemals Urlaubsfotos zu machen…Wär allerdings witzig, wenn man z.B. alle Leute unterm Eifelturm erst wegscheuchen muss, bevor man ein Bild machen darf :-)

    Mir stellt sich bei Fall allerdings die Frage, warum sie dem Polizist die Bilder überhaupt gezeigt hat. Das sind ihre, sie ist Urheber und damit liegts an ihr, ob sie die Bilder veröffentlichen will oder nicht…

  22. timd meint: (29.7.2009 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Abgesehen von Dreherlaubnis in privatem Raum der Verkehrsgesellschaft? Sich das nächste mal als BildJournalist zu erkennen geben und klar machen, daß es in D grundgesetzlich verankert ist Pressearbeit durchzuführen, für jeden – und Ihn fragen ob er da was disziplinarisches riskieren will! Das nächste mal der filmenden Person zur Seite und Unterstützung geben!

    Auf der Insel agiert Polizei schon in der Art und Weise das Filmen von Polizei verboten sei! Da werden Sie verhaftet – Frage ist und bleibt immer, gegen welches GESETZ verstoße ich?! Nennen Sie mir das Gesetz!
    http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/8163387.stm

    Und wir folgen da – warum das können Sie hier sehen – http://de.wikipedia.org/wiki/Oliver_Ne%C3%9F

    http://www.schnoepf.de/dieter/rog/Tafeln/gross/Deutschland_1.html
    mal schön die Bildunterschrift "genießen" …
    "auf dem Boden liegend wurde ihm der Fuß mehrfach verdreht, so dass Neß einen doppelten Bänderriss erlitt. "

    Journalist ist kein geschützer Begriff, und eine Veröffentlichung auf Youtube mit dem entsprechenden Zusatz, und unter Wahrung der Identitätsrechte bzw eigenes Bild der Beamten, unterstreicht das sogar! Aber sie sehen, was Ihnen droht!
    Ich würde auf die Wache gehen und die Kollegen des Beamten meine Anzeige tippen lassen. Und dann wöchentlich Anfrage bei der Staatsanwaltschaft!

    Feigheit und die Abstinenz von Zivilcourage sind der sichere Weg in den diktatorischen Kontrollstaat!

    Denken Sie an meine Zeilen wenn die deutschen Ordnungskräfte bald die "Taser" bekommen – eine weil angeblich nicht tödliche Waffe leicht zur Anwendung genommen wird, die schon viele getötet hat, aber deshalb umso mehr Angst macht!

    googlen Sie mal nach taser death police … tolle sachen – kommt mit der globalisierten schwarzen polizeiuniform auch bald zu Ihnen!

    Wir steuern hier geradewegs pennenden Auges in eine Diktatur!

  23. campbelltins meint: (29.7.2009 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @ 21 vllt. weil der polizievollzugsbeamte mit nachdruck darum gebeten hat, und zudem evtl. auf einige normen des jeweilig geltenden landespolizeigesetzes hingewiesen hat ?

  24. Christian meint: (29.7.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    @1 In der Regel speichern Kameras ihre Bilder auf Flashspeicher.

    Flashspeicher kann man jedoch nach der Löschung nicht wieder herstellen!

    (Sobald sich Flashspeicher gegen die normalen SSD Festplatten durchsetzen werden also sämtliche Datenrettungsfirmen Arbeitslos…)

  25. RA S meint: (29.7.2009 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    @21 : Erzählen tut die Polizei vieles… Wenn der Grossteil nicht mal 81a StPO kennt – wie sollen die dann Landesgesetze kennen?

  26. ptrl meint: (29.7.2009 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    @22: möglich. Vielleicht hat er sie aber auch nur freundlich gefragt und sie hats einfach gemacht…Viele sind bei sowas zu nachgiebig. Wär halt die Frage, was passiert wär, wenn sie sich geweigert hätte, ob er dann lust gehabt hätte sich arbeit zu machen oder die Sache gelassen hätte…ist ähnlich wie GEZ-Leuten. Die fragen auch höflich ob sie reindürfen. Lässt man sie rein, wollen sie am Liebsten noch unterm Bett nach Empfansgeräten suchen, wenn man sie patzig abweist, hat man erstmal ne Weile ruhe…

  27. Zzaron meint: (29.7.2009 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Ist das Recht am eigenen Bild nicht eingeschränkt solange man in Personengruppen von mindestens X Personen fotografiert? Ich meine etwas in dieser Richtung gehört zu haben. (Achtung: Halbwissen!)

  28. Andreas Klein meint: (29.7.2009 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Mal aus der Sicht eines Pressefotografen:

    1.) Die Beamten müssen sich das Fotografieren gefallen lassen!
    2.) Gelöscht wird nix! Auch nicht auf Bitten und Betteln!
    3.) Kamera beschlagnahmen? Gerne! Verdienstausfallrechnung kommt umgehend!
    4.) Dank den so genannten "Leserreportern" einer nicht näher bezeichneten Tageszeitung gibt es da jetzt für alle Fotohandy-Besitzer einen passenden Spruch: "Hey, ich bin Journalist!" Auf die Gegenfrage, für welche Zeitung denn, gibt es dann auch eine passende Antwort … ;)

  29. campbelltins meint: (29.7.2009 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    @21 nun ich muss gestehen ich bin mir nicht sicher, aber ich in geneigt die thesis aufustellen das 81 stpo nicht in vollem umfang in der polizeilichen ausbildung gelehrt wird, die landespolizeilichen generalklauseln hingegen schon (dann können die herren und damen auf nachfragen des bürgers wenigstens etwas antworten, und es nicht sofort erkennbar das EINIGE beamte keine ahnung haben)

  30. anonym meint: (29.7.2009 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Grundsätzlich gibt es ja das Recht auf das eigene Bild. Wie weit das geht, kann ich leider überhaupt nicht sagen, nicht nur bezüglich der Polizei. (Man sollte hierzu beachten, daß es heute rasante und weltweite Veröffentlichungsmöglichkeiten gibt; wenn man jemanden auf der Straße fotografiert, hat derjenige erst einmal keinerlei Einfluß darauf, was mit seinem Bild, auf dem er deutlich zu erkennen ist, passiert. Das sollte mitbedacht werden.)

    Im Jahr 1993 habe ich vor Beginn einer Anti-Olympia-Demonstration in Berlin mal einen einzelnen Polizisten fotografieren wollen, aus relativer Nähe. Es gab eigentlich keinen direkten Anlaß, der Polizist stand da nur (war im Dienst). Vermutlich ärgerte ich mich über die massive Polizeipräsenz und daß die Büttel die Rucksäcke der Demonstranten durchsuchten (ich entzog mich dem schon aus Prinzip). Der Polizist erzählte mir, ich dürfe ihn nicht fotografieren und zitierte irgendein Berliner Polizeigesetz. Er wurde nicht handgreiflich, sondern blieb sehr ruhig und sachlich. Ich hatte zwar Zweifel an der Aussage, aber unterließ doch die Aufnahme (die ja auch keinen praktischen Wert hatte).

    Wie schon nachzulesen war, dürfen in den USA Polizisten in Uniform während ihres Dienstes auf der Straße ohne Beschränkung fotografiert und gefilmt werden. Sie haben kein Recht, das zu verhindern. M. W. sind sie auch namentlich gekennzeichnet. Das ist eben der Unterschied.

  31. 96dpi meint: (29.7.2009 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @24 Gelöschte Daten lassen sich auf Speicherkarten, die üblicherweise in Kameras verwendet werden, durchaus wieder herstellen. SSD-Festplatten sind übrigens auch Flashspeicher.

  32. fuba meint: (29.7.2009 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    @24 (Christian): Sorry, aber das ist einfach Stuss. Mit SSDs koennte sowas aehnliches passieren, sofern das Dateisystem den ATA-Truncate-Befehl nutzt – das muesste es aber halt auch erstmal tun …

  33. klumpen meint: (29.7.2009 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Wie handelt man denn am besten in so einer Situation?

    ich lösche die bilder bereitwillig. danach gehe ich in richtung krankenhaus. auf dem weg dahin zerkloppe ich die kamera auf meinem kopf und verständige die presse. WIN!

  34. fuba meint: (29.7.2009 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: … und auch mit dem Truncate-Befehl werden Datenrettungsunternehmen natuerlich nicht arbeitslos, ganz im Gegenteil.

  35. timd meint: (29.7.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Den meisten ist nicht klar, daß Polizeiarbeit mal vom Vertrauen lebte!
    Die meisten heutigen Aktionen/Fragen heute dienen lediglich einen Anfangsverdacht zu kreieren und basieren auf Einschüchterung um diesen zu generieren – stellen sich sich dumm und stumm, antworten immer nur das geringste, wo es sich nicht vermeiden lässt! Stecken Sie die Kamera weg, und wenden Sie sich ab, hören Sie ihn nicht! Falls er sie dann angeht, war ihr mp3player zu laut – oder er sprach nicht hörbar, hat die Situation falsch angefasst!
    Mit abwenden belegen Sie, daß sie nicht ofensiv agieren, wenn er fragt, was sie da in der Tasche haben, antworten Sie, nichts das eine juristisch oder polizeiliche Nachfrage Ihrerseits rechtfertigen würde, nach der evtl Kinnlade

    Kontern Sie sofort, mit der Gegenfrage, warum halten Sie mich an?! Lassen Sie sich diese beantworten und negieren diese knapp und kurz ohne weitere Einräumungen!
    Nein das ist nicht so – keine Begründungen und Erklärungen.

    Für eine Durchsuchung muss er einen Anfangsverdacht haben, wenn Sie später am besten vor Zeugen nichts in der Richtung geliefert haben, und hier gilt halt, so wenig wie moeglcih sagen und immer verneinen, wird er im Zweifelsfall noch eins auf die Kappe kriegen, weil er nicht angemessen gehandelt hat.

  36. Anderer Gregor meint: (29.7.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    @24, Christian: Das Gegenteil ist der Fall. In Flash-Speichern ist es sogar praktisch unmoeglich, Daten wirklich 100,0%ig sicher zu loeschen, weil die Elektronik evtl. beschliesst, dass ein Sektor das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, und von jetzt an einen anderen an seiner Statt beschreibt. Das auszulesen erfordert aber einen irren Aufwand.

    Ausserdem ist das hier voellig irrelevant. Der Trick ist naemlich, dass beim Loeschen (auf FAT-Dateisystemen) eben nicht die Datei selbst entfernt wird, sondern nur die Verwaltungseintraege zu der Datei. Sofern der dann freigegebene Speicherplatz selbst noch nicht ueberschrieben wird, und halbwegs zusammenhaengend war, kann man mit entsp. Tools "geloeschte" Fotos meist restaurieren.

    Ich bin sowieso seit laengerem der Ansicht, dass in Situationen, in denen mit Polizeigewalt zu rechnen ist (Fussballspiele, Demonstrationen nichtrechter Gruppen, etc) immer jemand mit Kamera und UMTS-Flatrate dabei sein sollte, der die Bilder direkt auf einem entfernten Rechner sichert. Ggf. auch Ton mitlaufen lassen fuer beweissichere Gespraechsprotokolle mit der Obrigkeit. Ein grossformatiger Hinweis auf dem T-Shirt sowie zu Beginn jeden Gespraechs sollte (IANAL) das ganze legalisieren …

  37. cohn structa meint: (29.7.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    … mmmh ich war vor Jahren mal in Hamburg, als sich da so langsam die schwarze Uniform durchsetzte. Mein persönlicher Eindruck war, daß die Jungs in schwarz einen auf dicke Hose machten, so à la Vorstadtprolet "Ej wat kuckste – willse was auf s Maul ?" so wie der durchschnittliche Bereitschaftspolizist (gerne mit Kennzeichen "A" bundesweit bei linken Demos zugezogen, so wie hier in Köln auf der Anti-Rechts-Demo letztes Jahr. Ich hatte weniger Angst vor den Glatzen.) Mein "Lieblingspolizist" (aka Toto und Harry ;-)) ist da anders gelagert….

    Das auftreten der schwarzen Sheriffs ist an sich schon provokant und so manch ein angesäuselter Jugendlicher mag da gerne drauf anspringen. Deeskalation ? (hää ? Fremdwort ? willste misch proffoziehren ?)

    Aber – vielleicht ist das alles so gewollt .. – aka Schäuble 2.0.

    Als Reaktion könnte man übrigens dem Mädel als Zeuge bestehen, Öffentlichkeit erzeugen = laut reden und andere Passanten / Beobachter mit einbeziehen und so vielleicht diesem so mutigen Menschen wenigstens den Rücken stärken, und nicht alleine lassen !

  38. timd meint: (29.7.2009 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Immer dran denken – er/sie trägt die Uniform, die zum vertreter des Gesetzes macht – ABER NICHT ZUM GESETZ!

  39. Seph meint: (29.7.2009 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @L.A. (#12):

    …heute ist sie meistens schon da – sehr geschickt formuliert :)

  40. RALupo meint: (29.7.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    oh, das hatten wir auch mal. Kleinere Party *hüstel* Ruhestörung, gegenüberliegendes Krankenhaus, bla bla. Jedenfalls tauchte eine Streifenbesatzung der bayerischen Schutzpolizei auf. Während des Einsatzes wurde ein Beamter von einem Gast fotografiert, woraufhin dieser die sofortige Löschung der Bilder verlangte.

    Das war allerdings ne analoge Kamera, so mit Film, und die haben die Klappe nicht aufbekommen (von der Kamera).
    Wir haben uns dann belustigt dazugesellt und das Schauspiel genossen. Die Beamten wurden immer genervter, lauter Juristen mit guten Ratschlägen um sich und sie bekommen die Kamera nicht auf.

    Ich hatte dann angemerkt, man könne doch, wenn sie die Kamera nicht aufbekommen, Verstärkung rufen. Das war dann wohl der Punkt, wo die Beamten dann doch mal über das Thema "Verhältnismäßigkeit" nachgedacht haben. Der Polizeipflichtige (?) wurde ermahnt, die Bilder ja nicht zu veröffentlichen und die Beamten zogen von dannen.

  41. RALupo meint: (29.7.2009 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    "Ist das Recht am eigenen Bild nicht eingeschränkt solange man in Personengruppen von mindestens X Personen fotografiert? "

    ja, aber nur Mittwochs und Freitags und wenn der Jupiter im Zenit zum Mars steht.

  42. Magnum meint: (29.7.2009 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    Klar kann ich die Bilder löschen, aber erst wenn mein Anwalt hier ist.

  43. timd meint: (29.7.2009 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Wer starke Nerven hat – dahin geht die Reise, wenn wir nicht viel aufmerksamer werden, wir hinken den USA nicht mehr 15 Jahre hinterher, eher max 7-8 – und das irgendwie doch mit allen Entwicklungen, Dicken Menschen, Sozialsystem, unerträglichem Flimmerkistenthemen.

    Also es ist heftig – die "Polizei" hat danach die Kameras auf dem Bahnsteig als Beweis kassiert, aber die Fahrgäste im Zug nicht bekommen! ;) – aber Ihr seht hier wie ein Mann erschossen wird!
    http://www.youtube.com/watch?v=ZKKQ-gzc_Yw&feature=channel

    Wers englische kann und wem klar ist, das hier andere Gesetze gelten, kann vielleicht Nutzen aus diesem Viedo ziehen oder Einsichten! http://www.youtube.com/watch?v=yqMjMPlXzdA

    Und Selbstverständlich gilt auch für jeden PolizeiBeamten die Unschuldsvermutung und die Annahme daß er/sie nichts schlechtes im Schilde führt! Aber ….

  44. RA Kompa meint: (29.7.2009 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Der Bluff von Polizisten, es gäbe ein auf Polizeirecht oder Persönlichkeitsrecht gestütztes Fotografierverbot, ist ein Klassiker.

    Fotografieren als solches ist in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt (außer, dass Motiv ist ein besonderer militärischer Sicherheitsbereich, der sich an entsprechenden Schildern leicht erkennen lässt).

    Eine andere Frage ist die Veröffentlichung, bei der grundsätzlich auch Polizisten im Einsatz ihr Recht am eigenen Bild und damit einen privatrechtlichen Unterlassungsanspruch haben, solange keine Ausnahmen nach § 22 KunstUrhG greifen.

    Das faktische Problem ist, dass im Internet-Zeitalter zwischen Fotografieren und Veröffentlichen kaum noch ein nennenswerter Aufwand liegt. Solange aber keine unmittelbare Verbreitung droht, muss die Polizei mit dem Fotografieren leben.

  45. broken link meint: (29.7.2009 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Diese Rubrik "Anfragen" funktioniert im law blog am schlechtesten:

    1) Jemand stellt eine interessante juristische Frage.
    UV kennt die Antwort, hat aber keine Lust, sie aufzuschreiben, da er kein Fragenbeantworter ist, sondern Blogger und Rechtsanwalt, oder er kennt sie nicht, hat aber hat keine Lust sie rauszufinden, da er kein Fragenbeantworter ist und auch was arbeiten muss.

    2) Er stellt die Frage in das law blog ein, um
    a) die Antwort selbst zu erfahren oder
    b) dem Fragenden die Antwort zu goennen.

    3) Keiner schreibt die Antwort rein, Hunderte Mannstunden gehen der Volkswirtschaft dadurch verloren, dass Leute die Kommentare durchscrollen um sie zu erfahren und sich beschweren, dass die Antwort fehlt.

    that sucks

    Und wie lautet nun die juristisch korrekte Antwort?

    Wenn ich Jura-Professor waere wuerde ich Hausaufgaben verteilen. Mit dem Ziel, dass keine der interessanten
    Fragen im law blog unbeantwortet bleibt.

  46. Dennis meint: (29.7.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Das kenn ich noch von meinem Job bei der Zeitung. Irgendwo ein Verkehrsunfall oder eine Veranstaltung. Wenn da einer der Polizisten nen schlechten Tag hatte, kam der auch immer mit irgend welchen Drohungen, wenn wir den Ort mitsamt der Beamten fotografierten. Das ging irgendwann soweit dass die Chefredaktion die Polizei zu einem klärenden Gespräch einlud, da das immer wieder passierte. Zeitweise ging es soweit, dass man dort gar nicht mehr anrufen brauchte, wenn man mal informationen für einen Artikel brauchte. Tscha… ich hätt die Bilder vor Ort "gelöscht" und gleich zuhause wieder hergestellt.

  47. Anno Nyhm meint: (29.7.2009 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    auf Demos (z.B. Sommer 2009 Freiburg im Bildungsstreik) haben mehrere Polizisten sich nicht fotografieren lassen mit obigen Auswirkungen. Anscheinend hat das System, dass Polizisten und Hundertschaften die Photos zu Unrecht löschen oder es ist ein Aberglaube in ihren eigenen Reihen. Möglicherweise sollten die Präsidien allgemein mal darauf hingewiesen werden, weil sie es nicht besser wissen. Ruhm und Ehre dem, der das mal macht!

  48. dellife meint: (29.7.2009 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    @45: Yep! Das frustriert mich jedesmal…

    Und insbesondere bei so "Dingen", die die Grundrechte tangieren, könnte der Herr Blogger vielleicht doch mal nen Lösungshinweis geben… Immerhin sollten wir nicht ohne Lanze gegen Windmühlen reiten.

  49. anonym meint: (29.7.2009 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    So wenig ich Polizisten schätze, finde ich doch, daß das Plädieren für uneingeschränktes Fotografieren nicht der Weisheit letzter Schluß ist. Es gibt ja doch mal den Fall, daß Polizisten Dritte (Unfallopfer z. B.) vor dem ungewollten Fotografiertwerden schützen. Und was die Presse so alles an Fotos veröffentlicht, ist doch auch nicht alles vom Recht gedeckt oder moralisch einwandfrei. Als Zeitungsleser brauche ich das wirklich nicht.

  50. GB meint: (29.7.2009 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Das einzig interessante an dieser "Anfrage" ist, daß alle Kommentatoren die Geschichte glauben. Kein Wunder, daß Bild, Gysi, Lafontaine & Co so erfolgreich sind.

  51. anonym meint: (29.7.2009 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Das Opfer kann gegen die Veröffentlichung der Fotos vorgehen. Der Polizist auch.

    Wogegen der Polizist aber nicht vorgehen kann, ist, wenn hier seine eigenen Rechtsverstöße dokumentiert werden. Und genau darum geht es: Die Polizisten haben Angst davor, dass ihre Fehler dokumentiert werden. Zugunsten der Polizei könnte man jetzt sagen, dass sie ihre Arbeit ungehindert machen und falsche, weil unvollständige Darstellungen vermeiden will. Umgekehrt könnte man der Polizei auch unterstellen, dass sie keine öffentliche Kontrolle will, weil es den Beamten Spaß macht, auch mal rechtswidrig Leute zu schikanieren und etwas härter als nötig anzufassen.

  52. Kai meint: (29.7.2009 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Die Polizisten unterstellen einfach die Absicht zur Veröffentlichung und schon läuft das unter Gefahrenabwehr.

    Alle, die hier große Töne spucken, knicken ein, wenn der Polizist die Handschellen zückt. Was würde hinterher passieren? nix. Das wissen wir doch.

    Die große Ausnahme wäre ein Anwalt, der sich wirklich gut mit allen Rechten und Maßnahmen auskennt.

    Habe schonmal gehört, dass Polizisten mit "Verstoß gegen das Urheberrecht" argumentiert haben und die Kamera einkassierten. Lol.

  53. ak meint: (29.7.2009 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    > Es gibt ja doch mal den Fall, daß Polizisten Dritte (Unfallopfer z. B.) vor dem ungewollten Fotografiertwerden schützen.

    Ja, indem sie z.B. Journalisten verprügeln oder ihnen versuchen, die Film- oder Fotokamera zu entreissen. Hat es alles schon gegeben.

  54. Jens meint: (29.7.2009 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    Dazu gab es kürzlich ein Urteil des Berliner Kammergerichts (warum auch immer, ich erinnere mich nicht mehr).

    Eine Beschlagnahme kommt demnach nicht in Betracht.

    Die Dienststelle der Polizisten muss der Fotografin die Verwendung der Bilder soweit ich mich erinnere untersagen. Das Fotografieren und ohne Unkenntlichmachung des Beamten käme dem öffentlichen Pranger gleich, soweit er der Veröffentlichung nich zugestimmt hat.

    Veröffentlicht die Frau die Bilder dann trotz Untersagung dennoch, kommt ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte in Betracht.

    Und mal ehrlich, man muss nicht jeden Polizisten im Einsatz fotografieren. Ich durfte schon mal bei meiner Tätigkeit von einem BILD-Reporter fotografiert werden, beim Btragen von Asservatenkisten. Ein Kollege, der mir dabei half, fand sich unter RAZZIA später auf Seite 1, zwar verfremdet aber dennoch erkennbar.

    Dies ist NICHT akzeptabel, auch die Polizei macht nur ihre Arbeit.

  55. anonym meint: (29.7.2009 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    @51 Nicht wenn es tot oder gelähmt ist.

    Und ich bitte Sie (nochmals) ganz herzlich und höflich (wie ich es in den Fällen zuvor schon zwei- oder dreimal getan habe), einen (meinetwegen geringfügig) anderen Namen zu verwenden, als ich dies seit drei Jahren hier etwa tue. Das ist einfach, kostet nichts weiter und verwirrt die Diskussion nicht unnötig. (Und ja, ich habe bisher schon alle Anwürfe beantwortet, die ich wegen dieser höflichen Bitte abbekommen habe.)

  56. Hanna meint: (29.7.2009 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Die Kamera abgeben. Die Speicherkarte nicht.

  57. Torben meint: (29.7.2009 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Die Androhung vom Löschen der Bilder und/oder Beschlagnahmung kommt leider häufig vor. Sogar, wenn die Polizisten durchs Bild laufen, wo der Photograph eigentlich etwas anderes Dokumentiert. Manchmal reagieren die beamten dann auch recht patzig: http://www.youtube.com/watch?v=olymz_6Bklw

  58. Paule meint: (29.7.2009 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Demnach bedarf es der Einwilligung bereits bei der Herstellung eines Bildes. Personen als "Beiwerk" okey.
    Allgemeine Übersichtsfotos von pol. Einsätzen ist okey. Portraitaufnahmen hingegen nicht ohne Einwilligung.

    klick mich:

    http://www.photoscala.de/Artikel/Fotografieren-verboten

    http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

    http://www.fotocommunity.de/info/Recht_am_eigenen_Bild

  59. VolkerK meint: (29.7.2009 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Zitat eines Polizeipressesprechers: "Natürlich ist es nicht verboten, Polizisten bei der Arbeit zu fotografieren!". Sagte er, als ich während einer Demo, über die ich schreiben wollte, anrief, und ihm genau diese Situation schilderte: Vermeintlicher Randalierer wird fixiert und abgeführt, Polizisten beschlagnahmen 2 Kameras.
    Fazit: Kameras kamen 2 Minuten nach Anruf beim Pressesprecher zurück, nichts gelöscht, Bilder waren in der taz-nrw.
    Problem: In der Situation helfen ein Presseausweis und ein Anruf beim Pressesprecher, nur den Ausweis hat nicht jeder und die Nerven erst recht nicht.

  60. Olli meint: (29.7.2009 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    @ GB Und wieso sollte man sie nicht glauben? Solche Geschichten hat man schon öfters gehört und sogar in Zeitungen gelesen.

    Ist natürlich nichts gegen eine Beschlagnahmung und zufällige Löschung.

    Oder noch schöner ist es wenn ein Camcorder als Beweis abgegeben wird und zufällig das Videoband gelöscht wurde. Ok war nicht ganz zufällig hatte einen Grund.

  61. Anna meint: (29.7.2009 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    na dem Polizisten schöne Augen machen und Gas geben….und schon sind die Fotos gerettet!!!

  62. joe meint: (29.7.2009 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10275

    "Auch das Fotografieren einer Person, die sich nicht im persönlichen Rückzugsbereich, sondern in der Öffentlichkeit aufhält, kann gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) verstoßen (…)"
    Damals wurde die Beschlagnahmung eines Films als rechtmäßig beurteilt. (Es waren allerdings keine Polizisten, die abgelichtet wurden – in wie weit das eine Rolle spielt weiß ich nicht.)

    Ja, da steht "kann gegen … verstoßen" – die genauen Umstände erschließen sich mir nicht. Bin mir daher nicht ganz sicher, ob das so ganz zu dem vorliegenden Fall passt.

  63. icke meint: (29.7.2009 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht hat die Fotografin ja auch nur "lustige Fotos" gemacht, die den strampelnden Jungen bei Veröffentlichung herabwürdigen könnten?
    Wer von euch wird schon gerne bei Youtube oder Flickr gezeigt, wie er vollgesoffen aus einer Kneipe fällt… Da wäre das Geschrei aber groß, von wegen Menschenwürde, Recht auf informationelle Selbstbestimmung u.s.w.

    Die Durchführung der Maßnahme in beschriebener Art und Weise ist natürlich grenzwertig. Aber die Dame hat ja die Fotos wohl freiwillig gelöscht. Was will sie auch damit? Sich die Dinger über das Bett hängen?

  64. Cyborg meint: (29.7.2009 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Was solche Themen immer für eine Eigendynamik bekommen.
    Das ist wie "stille Post"!

    Wenn ihr euch mal die Mühe machen würdet den Sachverhalt objektiv zu betrachten, dann würdet ihr nicht solch einen Schwachsinn interpretieren. Aber wenn man ein Feindbild hat und sich in solch einem Haufen darüber auslässt, ist das wohl zu erwarten. Das ist das gleiche wie bei einem Stammtisch des örtlichen Skatklubs in der Kneipe um die Ecke.

    Ihr schwätzt immer von Grundrechten. Aber nur wenns um euren eigenen Arsch geht. Fast keinen interessiert die Rechte des von der Maßnahme betroffenen. Wie siehts mit seinen Rechten aus? Anscheind beschissen, wenns nach euch geht.

    Immer wir hier ein Verfehlen der Polizisten unterstellt. Ich gehe mal davon aus, dass keiner über mehr Kenntnisse verfügt, die einem Toto und Harry in 30minütigem Lehrgang auf Sat1 beigebracht haben.

    Wenn man mit solch einer Einstellung selbst mal von einer Maßnahme betroffen ist, ist das Ende ja schon vorhersehbar.
    Ich stehe auf dem Standpunkt: Wie es in den Wald ruft, so schallt es heraus! Dummer Spruch, aber der trifft meistens zu.

    Die Polizei verteidigt die Rechtstaatlichkeit in unserem Lande und ist vom Auftrag her die Exekutive. Das sollte man nicht vergessen. Natürlich sind auch Polizisten nur Menschen mit all den Fehlern, die auch Nichtpolizisten haben. Davon sind auch Blogger bzw. deren Kommentatoren nicht ausgenommen.

    Bleibt bei den Fakten und kein Mensch weiß was der Typ vorher gedreht hat.

    So, habe fertig.

    Und jetzt Ring frei!

  65. dot tilde dot meint: (29.7.2009 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    ach lasst doch dem arno sein nym.

    .~.

  66. Manu meint: (29.7.2009 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    @66, Cyborg
    Schöner Vortrag. Vor allem die Sache, dass man bei den Fakten bleiben soll.
    Wäre nicht schlecht, wenn du zurück zum Thema von Löschen von Bildern/Beschlagnahmen einer Kamera durch "Verteidiger der Rechtsstaatlichkeit" kommen würdest :)

    Denn der Vortrag hat damit irgendwie nichts zu tun. Außer vielleicht die Sache mit dem Wald. Da der Polizist (vermutlich vorsätzlich, da er ja in rechtlichen Dingen und seinen Befugnissen geschult ist) gegen das Gesetz verstößt – heißt das die Betroffenen sollen dann genauso so aus dem Wald zurück rufen?

    Ich würde eher davon abraten. Es ist eben doch etwas anderes, ob ein Polizist oder Zivilist gegen das Gesetz verstößt und auch aus dem Wald zurück ruft.

    Mfg

  67. Cyborg meint: (29.7.2009 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    Ich rede hier nicht wie ihr alle dass es sich immer zwangsläufig um rechtsverstöße handelt. Grundsätzlich sind hier ja alle unschuldig und sind grundsätzlich der Willkür der Polizisten unterworfen! Es sollte sich der Umgang miteinander an den gesellschaftlichen Normen halten und warum muß man immer auf Konfrontation aus sein.

    Ich glaube nicht, wie schon gesagt, dass sich hier auch nur einer in den jeweiligen Befugnissen eine Beamten auskennt. Somit wird sich das hier vorhandene Wissen aus dem Internet oder vom Stammtisch zitiert.

    BTT: Wenns interessiert wie das hier bei uns rechtlich aussieht, dann werde ich mich morgen informieren.

    Ach BTW: Wisst ihr, warum ich keine Flugzeuge baue? Ganz einfach, weil ich das nicht kann bzw. mich in dem Bereich nicht auskenne.

  68. vader meint: (29.7.2009 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    > Bleibt bei den Fakten und kein Mensch weiß was der Typ vorher gedreht hat.

    Wer? Die Fotografin? Sie verwirren mich mit ihren … wirren … Ausführungen.

  69. vader meint: (29.7.2009 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    > Es sollte sich der Umgang miteinander an den gesellschaftlichen Normen halten

    Genau. Es gibt kein Fotografierverbot in der Öffentlichkeit. "Recht am eigenen Bild" betrifft nur Veröffentlichung, nicht den Prozess des Fotografierens.

    Ich wäre übrigens auch dafür, das Recht, Fremde zu fotografieren gegebenenfalls einzuschränken. Dann will ich aber auf Demonstrationen auch nicht pentrant abgefilmt werden oder auf CC-Kameras festgehalten werden.

  70. Mario meint: (29.7.2009 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Das Recht am eigenen Bild ist in § 22 des Kunsturhebergesetzes festgelegt. Da heißt es: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Das heißt: Die Aufnahme von Bildern ist nicht verboten, reguliert ist allein die Veröffentlichung.

    Ein Film kann dennoch beschlagnahmt werden, wenn aufgrund der Gesamtumstände davon auszugehen ist, dass das Bild veröffentlicht werden soll – bei dem verlinkten Urteil http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10275 sah das Gericht das so (Fotograf war offenbar etwas verwirrt, hängte Verschwörungstherien an, etc.).

    Die Aufnahme ist also erlaubt. Wer das Foto veröffentlichen will, darf das nur unter einer der folgenden Voraussetzungen:

    - Es gibt eine Erlaubnis der abgebildeten Person oder

    - das Bild wird so weit verpixelt, dass die Person nicht mehr erkennbar ist (und zwar WIRKLICH nicht mehr erkennbar, auch nicht für Freunde, Arbeitskollegen, Nachbarn) oder

    - es handelt sich um eine Person der Zeitgeschichte (die Kanzlerin, aber auch die hat ein Recht auf Intimsphäre und darf nicht in ihrer Wohnung fotografiert werden) oder

    - das Bild ist von einer Demo und die Person hat an dieser Demo teilgenommen oder

    - das Bild zeigt die Person nur als Beiwerk (also z.B. zusammen mit vielen anderen Personen, ohne dass die Person dabei besonders hervorgehoben ist) oder

    - es handelt sich um ein Foto, bei dem "die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient" (was immer das auch heißt).

    Wenn das Foto mit einer darauf erkennbaren Person ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden soll (also bei den letzten vier Alternativen) gibt es noch eine Ausnahme im Gesetz. Die greift dann, wenn es ein "berechtigtes Interesse des Abgebildeten" gibt, dass das Foto nun doch nicht veröffentlicht wird. Das Gesetz lässt offen, welches Interesse berechtigt ist. Es kommt also vor Gericht auf eine Abwägung im Einzelfall an.

  71. vader meint: (29.7.2009 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    > Ich glaube nicht, wie schon gesagt, dass sich hier auch nur einer in den jeweiligen Befugnissen eine Beamten auskennt.

    Muss man dazu einer Geheimlehre kundig sein, oder genügt es, STGB, STPO und SOG als Quellen für diese Befugnisse ausgeschlossen zu haben?

  72. Manu meint: (29.7.2009 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    @69, Cyborg
    Gerade auch hinsichtlich der angesprochenen gesellschaftlichen Normen, dem Umgang miteinander und der überflüssigen Konfrontation (stimme ich komplett überein) verstehe ich nicht, was das soll, zu verlangen, dass die Bilder gelöscht werden.
    Auf das Gesetz zur Löschung bin ich ebenfalls gespannt.

  73. Anonym2 meint: (29.7.2009 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte man die Anfrage mal genau lesen. Da steht "(…) und nannte ein paar davon(…)". Vielleicht musste sie ja nur die Bilder löschen, wo Gesichter erkennbar waren? Und vielleicht musste sie das ja, was man anhand der Schilderung nicht ausschließen kann, weil sie gedroht hat, dass die Bilder zeitnah im Netz landen? Ist heute ja regelmäßig so.

    Man kann anhand des Sachverhalts nicht mit Sicherheit prüfen, ob die Maßnahmen des Polizisten nun rechtmäßig oder rechtswidrig waren. Hinsichtlich des Wegtragens schonmal gar nicht. Aber in welche Richtung die Interpretation hier ausfällt, war ja klar…

    An diejenigen, die hier die USA gerühmt haben, da man dort Polizisten jederzeit filmen und photographieren darf: In den USA kann man als Beschuldigter auch schnell mit vollem Namen und Bild in den Abendnachrichten sein. Ist das jetzt erstrebenswert?

  74. vader meint: (29.7.2009 um 23:10) AntwortenReply to this comment

    > Vielleicht musste sie ja nur die Bilder löschen, wo Gesichter erkennbar waren?

    Auch das wäre wohl so nicht begründbar.

    > Und vielleicht musste sie das ja, was man anhand der Schilderung nicht ausschließen kann, weil sie gedroht hat, dass die Bilder zeitnah im Netz landen?

    Es steht aber auch nicht in der Schilderung, dass es so war. Frage: Was kommt häufiger vor: Unberechtigte Beschlagnahmungen von Kameras oder Löschung von Bildern, oder laut ausgestossene Drohungen gegen Polizisten?

    > Hinsichtlich des Wegtragens schonmal gar nicht

    Das stand in keinster Weise zur Debatte.

    > In den USA kann man als Beschuldigter auch schnell mit vollem Namen und Bild in den Abendnachrichten sein. Ist das jetzt erstrebenswert?

    Hat das wer gesagt? Hat wer gesagt, dass wir morgen alle Englisch sprechen sollen? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Wir reden hier über die Rechtslage in Deutschland. Diese erlaubt eine eigenmächtige Löschung durch die Beamten nicht, wenn ich das richtig sehe. Bestenfalls kann die Löschung auf dem Rechtsweg erzwungen werden: Direkt vor Ort selbst tätig werden und den Bürger zum Löschen zwingen zu wollen, entbehrt der Rechtsgrundlage, soweit ich sehen kann.

  75. AuThorTim meint: (29.7.2009 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    Es geht nicht darum, ob der Wegegtragene was ausgefressen hat oder nicht – es geht darum, daß eine Person die den Staat vertritt, aber nicht das Gesetz ist – nach den hier geposteten Urteilen mit hoher Sicherheit eine "illegale" Einschüchterung betrieben hat.
    Und das ist mangelhaft und scheinbar eine häufige Erscheinung !

    Das irgendwelche evtl Kleinkriminelle oder Beschuldigten sich nicht zwangsläufig kooperativ verhalten ist gemeinhin bekannt und sicher nicht der erfreulichste Teil der Polizeiarbeit – (Augen auf bei der Berufswahl) aber rechtfertigt nicht Anmaßungen und Einschüchterungen einzelner Beamter über den Rahmen der entsprechenden Polizeigesetze hinaus.
    Unschuldig ist jeder bis eine evtl Schuld bewiesen ist (auch der hier von mir angeführte Polizist) – und das gilt bis zum Abschluss eines, aus guten Gründen, jenseits der Polizeiarbeit angelegten Vorganges.

    Und lest bitte mal auf wiki wie z.B die LandesPolizeigesetze erweitert wurden, um im Vergleich viel weniger gut ausgebildete leuet als Polizei auf die Straße zu bringen. Da stehen noch viele "Bock zum Gärtner" gemacht Erfahrungen an, denn ich bewundere wirklich wie professionell & besonnen viele VollPolizisten arbeiten.

    Und wenn Ihrs bis hier irgendwie besorgniserregend fandet – fragt Euch mal was Ihr (größtenteils vermutlich reifere Erwachsene) an möglichen/und unmöglichen persönlichen Powertrips erleben würdet, wenn 18-20 jährige BundeswehrSoldaten im Inneren PolizeiArbeit machen, wie es der BundesInnenMini sich so sehr ersehnt!

  76. Anonym2 meint: (29.7.2009 um 23:59) AntwortenReply to this comment

    @76 vader

    "Auch das wäre wohl so nicht begründbar." – Sollte die Dame die Veröffentlichung angekündigt haben schon…

    "Es steht aber auch nicht in der Schilderung, dass es so war. Frage: Was kommt häufiger vor: Unberechtigte Beschlagnahmungen von Kameras oder Löschung von Bildern, oder laut ausgestossene Drohungen gegen Polizisten?" – Ich tippe auf ersteres.

    "Hat das wer gesagt?" – Ja, wurde weiter oben angeführt. Und da nicht alle diese Ansicht vertreten, habe ich es auch nur an -diejenigen!- addressiert.

    "Wir reden hier über die Rechtslage in Deutschland. Diese erlaubt eine eigenmächtige Löschung durch die Beamten nicht, wenn ich das richtig sehe. Bestenfalls kann die Löschung auf dem Rechtsweg erzwungen werden: Direkt vor Ort selbst tätig werden und den Bürger zum Löschen zwingen zu wollen, entbehrt der Rechtsgrundlage, soweit ich sehen kann." – Hmmm. Also, wenn wir nach dem Polizeigesetz einschreiten, darf der Adressat mildere Austauschmittel anbieten. Man darf ihn auch auf mildere Mittel, die von seiner Einwilligung abhängig sind, hinweisen. Sicherstellung vs. Löschung. Wenn die Sicherstellung zur Unterbindung der Veröffentlichung erforderlich ist, sehe ich keine Probleme in der Rechtmäßigkeit. Wenn man nun die Bilder löscht, entfällt der Grund der Sicherstellung. Ist also die Entscheidung des Betroffenen. Wo ist das Problem?

  77. Martin Schröder meint: (30.7.2009 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Da es eine Digikam war, fällt diese wahrscheinlich unter das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Der Polizist müßte also einen Richter befragen, bevor er sich nach einer Beschlagnahme (für die wahrscheinlich auch ein Richter nötig ist) die Bilder ansieht. Löschen geht schonmal gar nicht.
    Aber wahrscheinlich muß ihm das erst das BVerfG auf Antrag UVs erklären…

  78. AuThorTim meint: (30.7.2009 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    @ Cyborg 66 – Puuuh danke für Deinen Lichtblcik der Objektivität!!! Das fehlte wirklich! !!!

    Du setzt ne Menge Zeug vorraus, das mehr für Dich zu gelten scheint, als die für diejenigen, die Du so argumentativ festzunageln suchst…. Wenn jemand Grundrechte zitiert, macht er das bewusst oder unbewusst automatisch für alle Seiten geltend – deshalb heißen diese Grundrechte. Hier werden Urteile zitiert – wenn Dir Rechtssprechung zuständiger Gerichte nicht aussreicht, befindest Du Dich vielleicht in einem anderen Rechtsraum ? Die Unschuldsvermutung gilt immer, auch für den Beamten, aber der ist auch einem Gesetz unterworfen und es gab hier einen Vorfall der einer großen Mehrheit diskutierwürdig erschien – Dir halt nicht – n.P. nicht jeder Konflikt ist auflösbar.
    Mir erscheint der Spruch den Du zitierst, genauso wie Du ihn selbst bewertest!
    Der Beamte vertritt bei korrekter Dienstausübung Rechtsstaatlichkeit – nicht kriminelle Willkür und bei Deiner Unterstellung "wer weiss was er gedreht hat" verletzt Du genau die rechtstaatliche Unschuldsvermutung und vernichtest für den Beamten die Grundlage legalem Handelns- da geht nix mit wie in den wald und so, das ist kindergarten nicht Polizei
    Was wenn er Epileptiker ist oder uneinsichtiger Betrunkener der auf seiner Bewegungsfreiheit beharrt – was rechtfertigt dann Deine Unterstellung ? Wackeliger Bau, der Post ….krashhhhH!

    Apropos Stammtischniveau: Morgen beim informieren, auch mal im GG nachsehen wer für die Verteidigung zuständig ist – der Hr Wachtmeister verteidigt nicht den Staat, er ist mit dem Dienst zur wahrung der Gesetze im Inneren betraut.

    Ich hoffe Du arbeitest nicht für mich, bei einer Behörde, oder gar bei der Polize! Falls doch kannst Du mir gerne Deine Daten geben und ich suche dann noch viel lieber mal das Gespräch mit einem Vorgesetzen bzw dem lokalen Häupling! Aber wie ich schon sagte die meisten Polizisten verdienen großen Respekt für professionelle und besonnene Arbeit!

    Wegen 43 – USA comes to D!

    http://www.heise.de/newsticker/Debatte-ueber-private-Fussfesseleien-in-Baden-Wuerttemberg–/meldung/142700

    Dann sind die Taser vermutlich auf dem Weg !

  79. vader meint: (30.7.2009 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    > "Hat das wer gesagt?" – Ja, wurde weiter oben angeführt.

    Im Ernst? Er hat geschrieben, dass es "erstrebenswert" ist, dass "man als Beschuldigter auch schnell mit vollem Namen und Bild in den Abendnachrichten sein" kann? Wo? Und was hat das mit den Bildern auf der Kamera der jungen Frau zu tun?

  80. vader meint: (30.7.2009 um 00:14) AntwortenReply to this comment

    > Man darf ihn auch auf mildere Mittel, die von seiner Einwilligung abhängig sind, hinweisen. Sicherstellung vs. Löschung.

    Sicher. Die Sicherstellung, die mit – ich sage mal – hoher Wahrscheinlichkeit damit endet, dass (a) nicht gelöscht wird und (b) darauf erkannt wird, dass die Sicherstellung nicht gerechtfertigt war.

    > Wenn die Sicherstellung zur Unterbindung der Veröffentlichung erforderlich ist, sehe ich keine Probleme in der Rechtmäßigkeit.

    Wenn, wenn, wenn. Wenn das Wörtchen wenn nicht wär, wär mein Vater Millionär. Wir bewegen uns hier wohl den den Sphären des fortgeschrittenen Konjunktivs.

    > entfällt der Grund der Sicherstellung. Ist also die Entscheidung des Betroffenen.

    Wenn denn einer existiert hätte. Kommen Sie auf den Boden. Die Vorgangsbeschreibung, so wie sie dort steht, lässt nur die Folgerung zu: Die Löschaufforderung war unberechtigt, eine Beschlagnahme hätte wohl eher zu Problemen für die Beamten geführt.

  81. vader meint: (30.7.2009 um 00:16) AntwortenReply to this comment

    > das ist kindergarten nicht Polizei

    Ach, war da Unterschied? Nie ist jemand so leicht beleidigt, wie "Polizei", die merkt, dass jemand "Polizei" nicht mag.

  82. Anonym2 meint: (30.7.2009 um 00:36) AntwortenReply to this comment

    Lieber vader,

    Sie lesen nur das, was sie wollen. Ich habe eingangs geschrieben, dass ich dies für denkbar halte. Ich kann es weder unterstellen noch ausschließen, da ich genausowenig wie Sie zugegen war.

    Und da Sie es offensichtlich nicht begreifen wollen: Nein, niemand hat geschrieben das selbiges erstrebenswert ist. Nur ist es so, dass in den USA nunmal nicht nur Polizisten gefilmt und photographiert werden dürfen, ihre Namen veröffentlich werden und sie viel stärker mit Namen und Gesicht in der Öffentlichkeit stehen als hier in Deutschland, sondern gleiches gilt dort für alle Bürger. Das ist die Kehrseite der Medaille, die halt allzu gerne ausgeblendet wird. Darauf habe ich mich bezogen.

    Kann nach Ihrer Ansicht ein Polizist eigentlich rechtmäßig handeln? Irgendwie unterstellen Sie desöfteren, dass polizeiliche Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig sind.

    Unabhängig davon sollten Sie mal etwas genauer lesen. Ich habe mich, worüber Sie so schön herziehen mit dem "Wenn, wenn, wenn.. Konjunktiv", ziemlich allgemein ausgedrückt und nicht nur auf den konkreten Sachverhalt bezogen. Achja, habe ich fast vergessen. Sie lesen ja nur, was sie wollen…

  83. Kai2 meint: (30.7.2009 um 00:48) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es denn mal mit dem Tipp: Statt dumm daneben zu stehen lieber mal den Mund aufmachen und seine Bedenken äußern?

    Ich kann es nicht verstehen, wenn die Leute daneben stehen, obwohl Sie ganz genau wissen, dass da gerade Unrecht passiert.

  84. vader meint: (30.7.2009 um 01:00) AntwortenReply to this comment

    > Sie lesen nur das, was sie wollen.

    Immerhin lese ich nur was ich will, anstatt es herbeizufantasieren.

    > Ich habe eingangs geschrieben, dass ich dies für denkbar halte.

    Denkbar ist ja so vieles. Man kann ja auch nicht ausschliessen, dass die junge Frau spaltbares Material mit sich führte um auf dem Gebiet der Bundesrepublik eine Kernexplosion herbeizuführen. Oder dass Sie schon längst von telepathischen Aliens ferngesteuert wurde. Man war ja nicht dabei.

    Sie haben recht: Da war "löschen Sie die Bilder und wir lassen Sie ziehen" ein guter Deal. Aber diese Verantwortungslosigkeit – jemandem im (möglichen) Besitz einer Kernwaffe einfach ziehen zu lassen.

    > Ich kann es weder unterstellen noch ausschließen, da ich genausowenig wie Sie zugegen war.

    > Ich habe mich, worüber Sie so schön herziehen mit dem "Wenn, wenn, wenn.. Konjunktiv", ziemlich allgemein ausgedrückt

    Genau. Sie haben sich in recht allgemeinen Konjunktiven ergangen. Das ist genau das, was ich kritisiere.

    > Das ist die Kehrseite der Medaille, die halt allzu gerne ausgeblendet wird.

    Die Kehrseite der Medaille, dass es in Deutschland auch keine Rechtslage gibt, die das _Fotografieren_ untersagt? Sie verblüffen mich.

    > Kann nach Ihrer Ansicht ein Polizist eigentlich rechtmäßig handeln?

    Indem er sich an STPO und SOG hält?

    > Irgendwie unterstellen Sie desöfteren, dass polizeiliche Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit unrechtmäßig sind.

    Im Gegenteil: Ich unterstelle nur nicht, dass wenn eine unrechtmässige Massnahme geschildert wird, diese ganz sicher anders geschildert wurde und schon rechtmässig gewesen sein wird.

    Aber wenn Sie schon so fragen: Polizeiliches Handeln unterliegt in der Bundesrepublik in hohem Masse keiner nachträglichen Kontrolle. Ein Sachverhalt, den auch AI immer wieder kritisiert hat, wenn ich recht erinnere. Da würde es mich nicht wundern, wenn eine etwas missbräuchliche Ausnutzung dieser Freiräume üblich geworden wäre.

    Nehmen Sie als ein Beispiel die Diskussion um die Kennzeichnung von Einsatzkräften auf Kundgebungen: Es geht hier ja nicht um namentliche Kennzeichnung, sondern um eindeutige Identifikation, die dann später durch Gerichte einer konkreten Person zugeordnet werden kann, wenn es zu einer Klage kommt. Warum wehrt man sich so vehement? Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten …

    Also konkret: Die Polizei und Innenministerien benehmen sich selbst nicht so, als ob ihr Handeln immer das klare Licht des Tages so einfach ertragen könnte. Mein Vertrauen haben sie nicht. Als Teil des Souveräns dieses Staates erscheint mir eine kleinräumige Kontrolle und Kontrollierbarkeit der beauftragten Kräfte angemessen und nötig. Bis dorthin ist gerade den durch Sonderrechte Er-mächtigten (Gewaltmonopol) mit besonderem Misstrauen zu begegnen (d.h. die Unschuldsvermutung gilt vor allem für Zivilisten, nicht für Einsatzkräfte, diese sollten m.E. eine Bringpflicht haben, korrekte Befugnisse und angemessenes Verhalten nachzuweisen).

    MfG- Vader

  85. Robert meint: (30.7.2009 um 01:11) AntwortenReply to this comment

    Hmm, also anscheinend mussten nur ein paar wenige Fotos gelöscht werden. Wahrscheinlich die, wo die Gesichter zu erkennen waren.

    Wäre es tatsächlich eine illegale Aktion seitens der Polizei gewesen wäre sie trotzdem noch dokumentiert gewesen und die verantwortlichen Polizisten hätte man so oder so gefunden. Somit eigentlich ok, wenn der halt sein gesicht da nicht drauf haben wollte.. mhmm

  86. vader meint: (30.7.2009 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    > Wäre es tatsächlich eine illegale Aktion seitens der Polizei
    > gewesen wäre sie trotzdem noch dokumentiert gewesen und die

    Darum geht es nicht.

    > verantwortlichen Polizisten hätte man so oder so gefunden.

    Mal selbst angenommen, dass es darum ginge – das glauben Sie doch selbst nicht, oder? Im Zweifel wäre es dann so, dass man zwar wüsste, dass 6 Polizisten an der Aktion beteiligt waren: Leider liesse sich aber nicht mehr feststellen, wer dem Opfer eine 'reingedroschen hat oder es rassistisch beleidigt hat. Alles schon dagewesen …

    > Somit eigentlich ok, wenn der halt sein gesicht da nicht drauf haben wollte..

    Genau darauf hat er halt kein Recht. Wäre mir OK, ein solches Gesetz zu schaffen, dann darf ich mir aber auch das fotografiert werden verbitten (was ich z.Zt. nicht darf).

    Darüberhinaus hat er kein Recht, sein nicht-vorhandenes Recht qua Uniform und Polizeimacht durchzusetzen. Machtmissbrauch ist also nicht "OK".

  87. vader meint: (30.7.2009 um 01:25) AntwortenReply to this comment

    :-( Entweder das Kommentarsystem oder der Admin hassen mich jetzt. Schade.

    Nachtrag: Und warum tut's jetzt wieder, nachdem 5 Kommentare spurlos verschluckt wurden? Ach Ärgernis, ach böse Welt.

  88. AuThorTim meint: (30.7.2009 um 01:31) AntwortenReply to this comment

    hier noch mal Beispiele wodurch sich in z.B Polizei provoziert bzw. wozu berechtigt fühlt, und Beispiele die zeigen welche Funktionen BildDokumentation für eine Gesellschaft haben, kann!

    Denn statt lediglich einer Beschreibung, wie in unserem Ausgangsfall haben wir Rohmaterial oder kommentiertes Material um uns dank Bild ein genaueres Urteil Bilden zu können! 3 engl + 2 deutsch, und mir sind unsere Beamten hierbei deutlcih sympathischer, aber warten wir ab bis sich mal deutssche Vids zeigen, daß ich nichts finde kann vieles belegen, Erfreuliches durch das Nichtvorhandensein von shockierenden Video oder das der U-Bahn Fall zu oft vorkommt!

    Die mir eindeutig schlechten Beispiele:

    der behauptet erstmal das wäre eine Ordnungwidrigkeit – weiss aber nicht welche?
    http://www.youtube.com/watch?v=9LMKBuGvGUo

    Hier noch so ein Spassvogel … und ne gute Show wie man Verfahren kann…
    http://www.youtube.com/watch?v=RKl2sEN4yNM

    Und hier der Todesfall vom G20 Gipfel, der belegt wie wichtig diese Diskussion hier sein könnte, wir leben in einem Land in dem Gewerkschafter und Kandidaten für "politische"Ämter vor Unruhigen Demonstrationen gewarnt haben …

    http://www.youtube.com/watch?v=yDkLHHVS8gE

    hier kommt z.B die Kamera auch der Polizei zu Gute
    http://www.youtube.com/watch?v=huNaVq0wwJw

    Hier noch ne Zwangsmassnahme – ab 2:00 minuten mal darauf achten wie einer (Boschern ?), meint er kann ohne Ausweis nach nem Ausweis fragen – unschöne Auffassung von Autorität. Gibts nur eine Antwort welche Autorität haben Sie, diese Frage zu stellen ?
    http://www.youtube.com/watch?v=EoqRFL06pk4

    Hier eine weniger professionelle "Darstellung"
    auf Du und Du
    http://www.youtube.com/watch?v=zrk8DsyRaPc&feature=related

    vieles davon ist nicht mein Geschmack, auf beiden Seiten…

  89. INderTAT meint: (30.7.2009 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    Leseempfehlungen:
    I. OVG Koblenz, Urteil vom 30.04.1997 – 11 A 11657/96 [zu finden bspw. in: NVwZ-RR 1998, S. 237;
    Leitsätze des Gerichts:
    1. Die Polizei kann eine Kamera nebst Film eines Fotoreporters sicherstellen, wenn dies erforderlich ist, um die gegenwärtige Gefahr einer Straftat nach dem Kunsturhebergesetz [Anm.: § 33 i.V.m. §§ 22, 23 KUG] durch unzulässige Verbreitung einer Porträtaufnahme eines Polizeibeamten bei einem Einsatz abzuwehren.
    2. Das Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze ist zulässig. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß unzulässige Lichtbilder nicht verbreitet werden. Eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist ausnahmsweise nur dann gegeben, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Lichtbilder entgegen den Vorschriften des Kunsturhebergesetzes [Anm.: s.o.] unter Mißachtung des Rechts des Polizeibeamten am eigenen Bild auch veröffentlicht werden.]
    II. "Schulbuchmäßige Prüfung", unter:
    http://www.justizportal-bw.de/servlet/PB/show/1197651/haller2004.pdf

  90. Kand.in.Sky meint: (30.7.2009 um 09:17) AntwortenReply to this comment

    @85/Kai2

    Keine Ahnung wo Du lebst aber in DE stimmen die Bürger bereitwillig dem Beschneiden eigener Freiheiten und Wohlergehen zu. So lassen sich die Menschen vor dem Kinogang befummeln und im Kinosaal dann mit Nachtsichtgeräten begaffen – ohne Gegenwehr, mit voller Zustimmung (als kleines, akut anzutreffendes Beispiel). In der Psychiatrie ist das als Borderline bekannt, nur ist das bei den Krauts alles andere als ein instabiles Syndrom, im Gegenteil ist dies über Jahrzehnte ausgeprägt, gefestigt und von Generation zu Generation weitergetragen worden.

    Das nur zur Info.

    #k.

  91. Cyborg meint: (30.7.2009 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    @77 AuThorTim:
    Natürlich gilt die Unschuldsvermutung für den Betroffenen wie aber auch, es wird in diesem Rahmen oft vergessen, für den Polizeibeamten. Daran wollte ich mal erinnern!
    Grundsätzlich ist nicht geklärt, wie das subjektive Empfinden der Einschüchterung von statten ging. Das Androhen von Kosnequenzen (rechtlich zulässige Mittel) ist für viele schon eine Einschüchterung, obwohl es nur darum geht die Leute aufzuklären und dass das Internet-Stammtisch-Blog-Recht im Reallife nicht gilt!

    Ich hab da mal nachgeschaut und was gefunden:

    Grundsätzlich gibt es bei dem Sachverhalt eine Kollision zwischen Art 2 und 5 GG.
    Art 2 daher, da auch der Polizist eine Privat-/Intimsphäre hat. Auch im Dienst, er ist ja schließlich eine Person!

    Art. 5 ist tendenziell dem Art. 2 übergeordnet. Aber hier ist ein konkreter Bezug zur Presse genannt. Dass heißt nicht das Hinz und Kunz hier aufnahmen machen können. Im Speziellen sei hier auch der dumme Spruch "Ich bin Leserreporter" genannt. Hier geht es um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

    Die weiteren Reglementierungen sind im §§ 22, 23 KunstUrhG genannt.

    Rechtsfolgen:

    Bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild gibt es Ansprüche:
    1. Beseitigung der Beeinträchtigung
    2. Unterlassungsanspruch
    3 Anspruch auf Vernichtung und ähnl. Maßnahmen zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs

    strafrechtl. Folgen:
    § 33 KunstUrhG verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen. Jedoch nicht das Anfertigen selbst.

    Fazit:
    Grundsätzlich nur zivilrechtliche Ansprüche, wobei dies nicht die Aufgabe der Polizei ist (bis auf Personalienfeststellung für das Zivilverfahren)
    Es gibt zum. nach dem PolG BW noch die Möglichkeit nach § 2 bei GiV tätig zu werden. Das muß allerdings im Einzelfall geprüft werden. Immer mit Bezug auf die rechte des "Betroffenen" und Polizisten.
    Hier gibt es sogar ein Urteil zur Bild-Zeitung VGH Mannheim, NVwZ 2001, 1292, 1295

    Also grundsätzlich ist es immer aus Sicht eines Polizisten wünschenswert, wenn einer kommt und ruft: "Ich bin Bild Leserreporter! Ich darf das!"

    Dann hat der Polizist alle Möglichkeiten! Also immer schön dazu raten!

    Alles ohne Gewähr!

  92. inge meint: (30.7.2009 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    CONVAR SMART RECOVERY (freeware)

    stellt alle Daten aus gelöschten Speichern wieder her.

  93. Wolf-Dieter meint: (30.7.2009 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Vorbei. Gelaufen. Nichts geht mehr.

    Wenn das Mädel die Fotos gelöscht hat, sind sie gelöscht. Nachdem sie dem Polizisten nicht widersprochen hat, ist es müßig, über Verfahrensfehler zu diskutieren.

    Motto für die Zukunft: mehr Arsch in der Hose. Gilt für alle.

  94. Wolf-Dieter meint: (30.7.2009 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    @ 94 — Die gelöschten Fotos dürften nicht wiederherstellbar sein, wenn nach dem Löschvorgang weiter fotografiert würde.

  95. inge meint: (30.7.2009 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    @ 96 das verbietet sich ja wohl von selbst

    und bei Großlagen hat man immer eine zweite Speicherkarte dabei.

  96. M aus B meint: (30.7.2009 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    selbstverständlich haben sich polizeibeamte während eines einsatzes fotografieren zu lassen. und solange es keine anhaltspunkte dafür gibt, dass die bilder mit der intention veröffentlicht werden sollen die beamten in ihren persönlichkeitsrechten in der form zu verletzen wie sie etwa auf sogenannte fahndungslisten zu setzen, dürfen die bilder auch verwendet werden. die polizei ist nunmal teil der öffentlichkeit.
    einen hinweis für einen zu erwartenden missbrauch richtig zu beurteilen, ist natürlich sache der beamten und entbehrt leider oft jeglicher grundlage.
    das schlagwort "recht am eigenen bild" wurde von vielen beamten einfach irgendwo aufgeschnappt und aus dem zusammenhang für jedes foto in anspruch genommen.

  97. erwin meint: (30.7.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    einfach einen stream aufnehmen das wars dann von wegen löschen
    aka mit automatischen hochladen auf you tube account

  98. AuThorTim meint: (30.7.2009 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Zu allem obigen hinzu, wer den ganzen Tag an öffentlichen Plätzen filmt, die Kennzeichen meiner teuren ital. Cabrios scannt und Fotos von mir und meinen wechselnden Begleiterinnen macht, wenn ich die StrassenverkehrsOrdnung verletze, der hält locker gleiches aus. Alles rechtens! Wer nicht eindeutig und 100000 % nachweisen kann in dieser Sekunde legal zu sein wird gefilmt! Beide Seiten dürfen das! So hier scheint die Sonne – ich geh fahren im gegenseitigen Überwachungsstaat!

  99. Udo Vetter meint: (30.7.2009 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    An alle Neu-anonym: Ich kann das Original an seiner E-Mail-Adresse erkennen. Die Scherze sind also zeitlich befristet – bis ich die Kommentare lese.

    Der Betreffende verwendet den Nick schon seit geraumer Zeit, das könnte man ja respektieren. Danke.

  100. saibot meint: (30.7.2009 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    was hier von Unwissenden für Mist abgelassen wird erschreckt dann doch… "Recht am eigenen Bild" bla bla…

    Das kann man alles nicht pauschal beurteilen. Das muss man dann schon einem Gericht überlassen.

  101. Daarin meint: (30.7.2009 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @100(U.V.): Klasse. Ich hoffe dieser anonym hat nirgends seine eMail-Adresse hinterlassen.

  102. Mescal meint: (30.7.2009 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    noch ein schönes Beispiel wie so ein Fall auch enden kann.
    http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

  103. tnb meint: (30.7.2009 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    Die Polizei darf je nach dem Umständen tatsächlich auch wegen Bildaufnahmen Maßnahmen ergreifen.

    Beispiel für Hessen:

    § 1 III HSOG: Der Schutz privater Rechte obliegt den Gefahrenabwehr- und den Polizeibehörden nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne gefahrenabwehrbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

    Ein Urteil des VGH Mannheim behandelt einen ähnlichen Fall:

    http://archiv.twoday.net/stories/5262563/

    Hierbei ist allerdings anzumerken, dass es sich um private Rechte handeln muss. Somit stellt sich erst einmal die Frage, ob das Fotografieren eines Einsatzes solche tangieren kann. Und wenn ja, kommt hier höchstens das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht. Dieses wiederum misst sich unter anderem am öffentlichen Interesse. So besteht die Möglichkeit, dass das Fotografieren in diesem Fall rechtlich zulässig ist.

    Wenn man jetzt noch das Beweissicherungsinteresse desjenigen, der der Maßnahme unterliegt, berücksichtigt, spricht das auch eher für die Fotografin.

    Die Aufforderung zur Löschung, deutet man sie als Realakt der Exekutive, wäre demnach rechtswidrig und kann entsprechende Folgeansprüche begründen, unter Umständen auch Schadensersatz – für Fotografin und denjenigen, dem der Einsatz gilt.

    Mittel der Wahl wäre allerhöchstens die Sicherstellung gewesen, um Weiteres im gerichtlichen Verfahren zu klären. Je nach den Umständen hätte aber auch diese unverhältnismäßig und damit rechtswidrig sein können, sodass ebensolche Folgeansprüche ausgelöst würden.

  104. Cyborg meint: (30.7.2009 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    @104: Das deckt sich ja auch mit meinen Ausführungen. Allerdings sollte man das ganze mal praktisch sehen:

    Da wird einer mitgenommen, warum auch immer. Eine Film bzw. macht Fotos. Ich gehe mal davon aus, dass das die/eine Freundin war. So jetzt habe wir von mir aus den Fall dass hier Persönlichkeitsrechte verletzt sind. Jetzt geht der Cop hin und sagt, entweder du zeigst mir das und löscht die Bilder, oder ich nehm das Handy mit.

    Ich gehe mal davon aus, dass 99% (ausser die Hardliner hier im Blog) die Bilder löschen um weiteres Gedöns aus dem Weg zu gehen. Also was solls. Ich hätte besseres zu tun, als meine Energie so zu verschwenden.

    Wie gesagt, ausser die Rebellen hier!^^ Unsere Rechtsanwälte wollen ja auch was verdienen.

  105. Kand.in.Sky meint: (30.7.2009 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    @105/Cyborg

    und wenn du es noch 100-mal wiederholst wird es nicht wahrer: Es war nicht ein Polizist der photographiert wurde sondern ein Ausschnitt in einem öffentlichen Raum. Was wäre wenn jemand das Mädchen photographiert hätte als der Polizist zu ihr trat und die Kamera verlangte? Oder mehrere Personen die wiederum die ganze Szenerie aufnahmen?
    Es gibt keine Grundlage für eine Konfiszierung des Apparates.

    Mal davon abgesehen: Energie verschwenden bei Beobachtung einer vermutlich übertriebenen Aktion seitens der Exekutive..? soso…

    Dabei ist die Indizienlage so einfach/klar:
    1. seht her wir haben einen gemeingefährlichen Verbrecher festgenommen, er hat $diesesoderjenes auf dem Kerbholz und die Sicherheit ist wieder hergestellt… macht ein Bild, lichtet uns ab, macht uns berühmt, wir haben es verdient!
    2. scheisse, jetzt wird auch noch öffentlich bekannt was für feige Luschen wir sind, zu 7 Mann einen Jugendlichen dingfest machen – peinlich, das darf nicht rauskommen, schon wegen der Körperverletzung.

    Darf jeder selbst entscheiden.
    In Zeiten in denen Sondereinsatzkommandos Wohnungen wegen WLAN stürmen oder 16 Schüsse "aus Notwehr" auf einen Studenten abgeben ist es leicht sich die Szenerie auszumalen.

    Da muss man mal wieder die Gelegenheit nutzen und mehr Respekt ggü der Polizei fordern.
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/06/13

    #k.

  106. Linkshänder meint: (30.7.2009 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    Kann mir gut vorstellen, warum die von der blauen bzw. grünen Zunft nicht abgelichtet werden wollen, aber seht einfach mal mein Bild von der heutigen Gelöbnisprozedur in München an. Übrigens das Bild könnt ihr ohne Einschränkung weiterverwenden und in anderen Foren bzw. auf anderen Websites einstellen!

    http://www.bildercache.de/anzeige.html?dateiname=20090730-222941-383.jpg

  107. Bernhard meint: (30.7.2009 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    Tatsache ist, daß durch solche verdehten Einstellungen und überzogene Machtpräsentation der Staatsmacht das Image vom Freund und Helfer ganz schnell hops gehen kann.

  108. vader meint: (30.7.2009 um 23:56) AntwortenReply to this comment

    > Der Betreffende verwendet den Nick schon seit geraumer Zeit, das > könnte man ja respektieren. Danke.

    In Anbetracht, dass 'anonym' halt nicht irgendein Nick ist, finde ich das gerade nicht.

    Es scheint mir auch humorlos, die Parodien im anderen Thraed zu löschen. Man muss dass mal nebeneinanderstellen: Fremdenfeindliches Gerülpse steht hier oft sehr lange, Geblödel um den befremdlichen Versuch ausgerechnet das Wort 'anonym' als Nick zu reservieren, werden jetzt sehr schnell gelöscht.

    Finde ich befremdlich, ist aber ja Ihr Blog, Herr Vetter.

  109. Stuff meint: (31.7.2009 um 00:27) AntwortenReply to this comment

    @Christian
    Aus welchem Werbeprospekt haben Sie diese Aussage? "Löschen" ist eine Funktion des Betriebssystemes bzw. des darunter liegenden Speichermanagements. Üblicherweise wird nur im Eintrag der Datei der Speicherplatz als verwendbar markiert. Bei allfälligen Entfernen dieses Kennzeichens gilt dieser Speicherplatz dann wieder belegt, waren zwischen dieser Art der "Löschung" und dem Entfernen ("Undelete") dieses kennzeichens keine Aktivitäten auf dem Datenträger, ist die Datei wieder vollständig da.

    Stuff

  110. AuThorTim meint: (31.7.2009 um 00:46) AntwortenReply to this comment

    @ 103 MESCAL VIELEN DANK – GUT GEFUNDEN! – so stelle ich mir dass dann vor, Äusserung vom Beamten "Pressefreiheit na und!" – zack! – da ist mit noch etwas weniger Verständnis für den Rechtsstaat und das GrundGesetz das Gehalt danach mal kürzer – oder die Schulterklappe lichter bestückt! So muss das laufen, wenn das Personal des Bürgers disfunktional wird! Wir bezahlen den Mann und solch unzureichende Leistung geht mit sauer verdienten Steuergeld nicht!

    Eindeutiger Beleg wie wichtig Bilddokumentation und Aufnahme des gesprochenen Wortes als Beleg sind – und Leute wir haben heute alle fast immer ne Kamera bei uns, nutzt Sie und fordert andere auf! Die Freiheit die Ihr verteidigt ist Eure!!! Und der Polizist hat bei sauberer Arbeit auch was davon, er kann sich bittend an Euch wenden für Belege, daß er sauber arbeitet und was sein Gegenüber gemacht hat!

    Und ums abzurunden – die Aktion einen kranken Menschen zu filmen unter aller Sau / Der Beamte kann easy die Personalien aufnehmen und auffordern die persönlichkeitesrechte zu wahren. Personalien darf die Polizei hier in D praktisch fürs auf die Straße gehen.
    Aber den Powertrip des körperlichen Übergriffs wegen einer nicht ordnungswidrigen Handlung Absolut inakzeptabel.

    Polizeianweisungen die nicht auf Gesetzten beruhen nicht zu folgen wird kein Richter decken – und der Polizist macht das 2-3 mal dann wirds eng! Er vertritt das Gesetz, aber weder sein Wort noch er sind das GESETZ. Und so lautete ja seine Begründung, sie machen was ich sage – Nein Fehlanzeige!

  111. Daarin meint: (31.7.2009 um 02:58) AntwortenReply to this comment

    Also… ich war nicht dabei. Ich weiß nicht warum der Polizist der Meinung war, dass das gelöscht wird. Ich weiß nichtmal ob das der Fragensteller weiß. Ich weiß nicht ob es ein Übergriff war, oder ob die Frau was gesagt hat oder was. Alles Vermutungen.

  112. AuThorTim meint: (31.7.2009 um 03:07) AntwortenReply to this comment

    @ 110 – stimme da genau mit Ihnen überein! Sowas muss GEFILMT werden – Bilder machen und löschen war definitiv die falsche Vorgehensweise! IMMER Filmen und bei Bedarf an die Staatsanwaltschaft oder Dienstaufsicht, so kommen hier unsinnige Diskussionen nicht auf! Gutes Beispiel Mescals Post 103 http://www.spiegel.de/video/video-1008266.html

  113. Name: vorhanden meint: (31.7.2009 um 05:14) AntwortenReply to this comment

    Meine letzte Begegnung mit derart photoscheuen Beamten ereignete sich bei einem Stand bezüglich der Grundrechte. Wir konnten *leider* kein Grundgesetz vorweisen(lag 10 Meter hinter uns, wie nachträglich bekannt wurde). Die Argumentation "..die Herren seien vom Volk bezahlt, ihr Dienst ist somit öffentlich dokumentierbar…" hat sie leider nicht beeindruckt. Ihr Persönlichkeitsrecht haben sie dennoch wahren wollen.
    Lustigerweise, leicht unerwartet, wurden sie plötzlich ruhig als ich erwähnte daß mehr als fünf Leute auf dem Bild waren. Davon haben die Herren Beamten sich, nach eigener Überprüfung überzeugen lassen.

    Herr Vetter: Falls etwas Freizeit bei Ihnen herrscht: Kann ich Sie überzeugen eine derartige Lage juristisch sauber in diesem Blog zu diskutieren?
    Danke schonmals im Vorraus aus Karlsruhe. :)

  114. toebi meint: (31.7.2009 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    hihi,

    mir ist das gleiche passiert – beim Queen Konzert in London. Auf den Ticktes und überall stand groß und deutlich filmen verboten. es wurden natürlich tausende von bildern gemacht. nur mich hat man per überwachung rausgepickt und die Kamera (Nikon) abgenommen. Begrüdung: the quality of your cam.

    ich musste alle bilder löschen und bekam sie nach dem konzert wieder

    es hat mich gut 2 stunden gekostet, die bilder zu restaurieren

    :-))))

    früher war das einfacher mit den filmen, profis hatten aber immer noch extra welche in der hosentausche und da wurde einfach in der allg hektik getauscht *sfg*

  115. Kand.in.Sky meint: (31.7.2009 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    @103/Mescal
    @111/AuThorTim

    "nach diesem Zwischenfall hat der Deutsche Journalistenverband eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Journalisten und der Polizei gefordert."
    (01:19min)

    Erinnert an Ver.di, die entschuldigen sich vor, während und nach einem Streik für evtl. Unannehmlichkeiten und verkaufen Lohnkürzungen als Erfolg.

    Euch Krauts ist wirklich nicht mehr zu helfen.

    #k.

  116. AuThorTim meint: (31.7.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Kand.in.Sky darf ich fragen aus welchem Rechtsraum Sie kommentieren ? Angelsächisch ? Worin besteht nun Ihre kritik , wehren wir uns zuwenig – oder zuviel ? Danke

  117. Peter Strohm meint: (31.7.2009 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Dem Bullen meine Dienstmarke geezeigt, ihn festgenommen und 24 Stunden in die Arrestzelle geperrt.

  118. Autolykos meint: (1.8.2009 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Warum gehen eigentlich alle (einschließlich der Polizei) davon aus, daß die Aufnahmen nur zum Schaden der Polizisten sind? Wenn der Junge jetzt später behaupten würde, die Beamten hätten ihn auf dem Weg zum Streifenwagen anal vergewaltigt, dann wären die Polizisten doch sicher froh für solche Photos.
    (In der Situation des Mädchens würde ich zuerst mal darauf hinweisen).
    Ansonsten erklären, daß man ein Freund des Abgeführten ist (falls zutreffend, erscheint mir in diesem Kontext wahrscheinlich), und die Photos nicht zwecks Veröffentlichung sondern zwecks Dokumentation macht.
    Je nachdem, wieviel Eier man noch hat, und ob man die Kamera in der nächsten Zeit noch braucht, entweder hart bleiben und die Kamera gegen Quittung und Vorzeigen des Dienstausweises herausgeben (und wenn man 'ne Rechtsschutzversicherung und zu viel Zeit hat, die Scheiße aus den Beamten rausklagen), oder die Bilder löschen und zuhause wiederherstellen.
    Wenn man den Tip vorher liest: Brisante Bilder immer sofort an ein oder mehrere Personen seines Vertrauens schicken (wenn einem der Beamte beim Löschen nicht über die Schuler guckt, kann man es immer noch dann versuchen).
    Als unbeteiligter Passant: Niemand kann einen daran hindern, seine persönliche Einschätzung der Lage zum Besten zu geben (ggf auch für alle Passanten deutlich hörbar). Je nachdem wie selbige ausfällt, könnten sich die Beamten zu einer Richtigstellung oder zu einer Anpassung ihres Verhaltens genötigt fühlen. Ansonsten: Nach Abziehen der Polizei mit dem Filmenden reden, Telefonnummern austauschen, und anbieten, ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben.

    @Peter Strohm: You made my day.

  119. Mario H. meint: (1.8.2009 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Bilder löschen, nach Hause gehen und dort mit einer geeigneten Software wiederherstellen.

  120. Paule meint: (1.8.2009 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    Zitat aus dem Sachverhalt:

    "…drehte er sich um, sagte dem Mädchen sie solle ihm nun die Bilder zeigen. Er schaute sich die Bilder an und nannte ein paar davon, die sie nun zu löschen hätte."

    Er bestand also nicht auf Herausgabe/Löschen ALLER Bilder, sondern er benannte EINIGE der gefertigten Aufnahmen.

    Dies ist für mich ein Indiz dafür, dass sich der COP sehr wohl mit der Thematik "Fotografieren/Filmen von Polizeibeamten auseinandergesetzt hatte.(Übersichtsaufnahmen von polizeil. Einsätzen und Portraitaufnahmen, bzw. Fotos auf denen Personen eindeutig identifizierbar sind)

    Egal ob COP oder wer auch immer.
    Auch Polizeibeamte haben ein Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG wie andere Menschen.
    Auch im Dienst.

    Hier ein interessantes Interview zum Thema:

    Zitat aus dem Interview zum 22 KUG:

    "Katrin: Was muss ich beachten, wenn ich “einfach so” Leute auf der Straße bzw. in der Öffentlichkeit fotografiere? Muss ich denjenigen immer fragen, ob ich ein Foto von ihm machen darf?

    Philipp: Die letzte Frage ist grundsätzlich mit “ja” zu beantworten. Ausgangspunkt ist hier § 22 KUG. Liest man sich den Paragrafen durch, wird einem auffallen, dass die Herstellung der Fotografie allerdings nicht erwähnt wird. Man könnte also meinen, das Fotografieren von Personen auf der Straße sei zulässig. Dies ist aber nicht der Fall. Diese Gesetzeslücke wurde im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung ausgefüllt. Obzwar das Herstellen eines Fotos nicht gegen den Gesetzestext des § 22 KUG verstößt, kann aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein.

    Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass durch die Herstellung der Fotografie das Bildnis des Betroffenen von seiner Person abgelöst, datenmäßig fixiert und seiner Kontrolle und Verfügungsgewalt entzogen wird. Einfach gesagt, soll niemand mit dem Gefühl leben, dass irgendjemand irgendwelche Fotos von einem besitzt, die irgendwann veröffentlicht werden könnten.

    Für den Fotografen ist daher zu beachten, stets die Einwilligung der Person einzuholen, die fotografiert werden soll. Einwilligung bedeutet übrigens die *vorherige* Zustimmung. Die Einwilligung muss nicht schriftlich, sondern kann auch mündlich erteilt werden. Da der Fotograf jedoch die Beweislast dafür trägt, dass eine Einwilligung vorliegt, ist er gut damit beraten, sich diese schriftlich geben zu lassen."

    Quelle:

    http://kwerfeldein.de/index.php/2009/02/24/darf-ich-darf-ich-nicht-ein-interview-mit-rechtsanwalt-philipp-dorowski-zum-fotografieren-auf-der-strasse/

    Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die gefahrenabwehrende Sicherstellung/Beschlagnahme von Foto und Filmaufnahmen auf denen Polizisten eindeutig zu erkennnen gewesen sind (Portraits) für rechtmäßig eklärt.

    (Beschluss vom 30.10.2000 – 5 A 291/00)

  121. Justus meint: (2.8.2009 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @ 24 Christian

    " … In der Regel speichern Kameras ihre Bilder auf Flashspeicher.

    Flashspeicher kann man jedoch nach der Löschung nicht wieder herstellen! …"

    Diese Behauptung kann man so nicht stehen lassen!

    Wird mit der Kamera nicht weiter fotografiert und auf der darin befindlichen Speicherkarte (z.B. SD-Karten u.ä.) dadurch nichts überschrieben, bleiben die Bilder natürlich wiederherstellbar, weil nur das Inhaltsverzeichnis der Fotos durch den Löschvorgang bereinigt wurde; für die Wiederherstellung des fotografischen Inhaltes jedoch gibt es freie Tools. Anders verhält es sich u.U. beim Formatieren der Speicherkarte.

  122. Bastian meint: (3.8.2009 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    Auf einem Stadtfest hatte ich auch Polizisten dabei fotografiert, wie sie eine ältere (voll-) betrunkene Dame weggeführt hatten.
    Als ein Polizei-Beamter mein fotografieren bemerkte, musste ich die Bilder löschen, Begründung war, das eine polizeiliche Massnahme durch geführt wurde.
    Da ich meine neue digitale Spiegelreflex Kamera nicht verlieren wollte, löschte ich die Fotos.
    Vielleicht wäre in dem Moment ein Presseausweiss günstig gewesen, dann hätte man zumindest anschließend ein Fass aufmachen können.

  123. Kand.in.Sky meint: (6.8.2009 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    @117/AuThorTim

    meine IP ist aus dem deutschen Raum.

    #k.

  124. kenntdenOrt meint: (18.8.2009 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Die Sache ist doch ganz simpel: Nicht löschen, da in dieser S-Bahn Haltestelle sowiso alles gefilmt wird (steht dort überall), kommt es auf einige Fotos doch nicht an :-) und jeder Übergriff wird doch mitgefilmt.

    kdO

  125. Roland Späth meint: (26.8.2009 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Interessant, was alles so angeführt wird.Recht am eigenen Bild, Kunsturheberrecht, etc. Alles richtig und doch falsch, so falsch, wie die Beschlagnahmeandrohung, etc. Zwar wird ein Polizist eine Beschlagnahme mit "Gefahr im Verzug" rechtfertigen (können), muss aber konkret gar nichts, weil er nichts zu befürchten hat. Es steht hier ein VErwaltungsakt zur Disposition und das kann nur vor dem VWG angefochten werden. Der Streitwert wird 5000.-€ sein und das heisst, ca. 380.-€ GErichtskosten berappen, vor dem ABschluss des Verfahrens. Beantragt man noch sofortigen Rechtsschutz, werden 2 Verfahren daraus, also doppelte Gerichtsgebühr. Der vorl. Rechtsschutz wird verneint,man ist 380.-€ los.
    Im nachgeschalteten VErfahren muss man zwingend 2 Dinge beweisen, einmal eine Wiederholungsgefahr, die vom Gericht rundweg und nahezu unanfechtbar verworfen wird, weil bei "vergleichbarer Sach- und Rechtslage" keine Wiederholungsgefahr gesehen wird. Basta, da geh mal dagegen an.
    Bleibt noch, einen zivilrechtlich geltend zu machenden Schaden anmelden, was bei einem digitalen Bild nahezu gar nicht mehr möglich ist. Verwerten hätte man es eh nicht dürfen, bleibt nur die Dokumentation einer evtl. Straftat der Polizisten. Und da wird das VWG niemals mitmachen!!!!!!!!!!
    Gegen einen bereits verwirklichten VErwaltungsakt gibt es nahezu kein wirksames Mittel, die blosse Feststellung der Unrechtmässigkeit wird nicht als gerichtl. festzustellen anerkannt. Deshalb heisst es ja Verwaltungsgericht, es schützt die Verwaltungen vor ungewollten Angriffen des rechtsuchenden Bürgers.

  126. Justus-Latzarus Spet meint: (13.4.2011 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Interessant sind in diesem Zusammenhang die folgenden Urteile:

    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.97 – 11 A 11657/96

    LG Bochum, 09.10.2003 – 8 O 374/03

    OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2000 – 5 A 291/00

    VGH Baden-Württemberg Urteil vom 19.8.2010, 1 S 2266/09

  127. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx meint: (17.11.2011 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    ich hatte auch so ein erlebnis als ein polizeiauto halb auf einem behinderten und zur anderen hälfte auf einem taxistand geparkt hatte, als ich in darauf angesprochen hatte meinte dieser nur ob mich das stören würde, und hatte nix besseres zu tun als mich dan zu kontrollieren, echte unverschämtheit find ich so was, nur um von sseinen eigenen problemen abzulenken.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum