Wenn Richter nach Karlsruhe schreiben
Wie es scheint, ist das Bundesverfassungsgericht öfter mit windigen Richtervorlagen konfrontiert. Erst vor wenigen Tagen machte ein Richter des Amtsgerichts Gummersbach, dem Vernehmen nach der stellvertretende Direktor persönlich, einen vor allem in der Begründung holprigen Vorstoß. Ziel: Weg mit dem Handyverbot am Steuer.
In einer anderen Eingabe eines Gerichts können die Verfassungsrichter nun noch nicht einmal erkennen, wer genau den Beschluss gefasst hat und auf welches Verfahren er sich bezieht. In der Vorlage sei nur vom “Amtsgericht Schweinfurt” die Rede, welches höchstselbst Zweifel an einer familienrechtlichen Vorschrift habe. Die im Gesetz aufgeführten Formalien, heißt es in einer Pressemitteilung des Verfassungsgerichts, seien schlicht nicht eingehalten.
Peinlich außerdem: Der zuständige Richter hat vergessen, seinen Beschluss zu unterschreiben.
der unterschied zwischen beiden verfahren dürfte darin liegen, dass der gummersbacher richter in der sache recht hat (auch wenn das bverfg dies vermutlich nicht einsehen wird), während es sich bei der zweiten vorlage in der tat um eine ziemlich krude vorlage handelt.
Beim Amtsgericht Gummersbach wars der – soviel Zeit muss sein – stellvertretende Direktor Albert Bartz, der vorgelegt hat. Seine Geschichte kann jetzt auch schon international verfolgt werden: http://www.spiegel.de/international/germany/0,1518,644044,00.html
Wer schonmal auf der Autobahn erlebt hat wie unkontrolliert manche mit dem Handy am Ohr am besten auf der Überholspur rumkurven, dürfte sich über die folgende Studie nicht wundern…
http://www.welt.de/print-welt/article381264/Handy_am_Steuer_ist_gefaehrlicher_als_zu_viel_Promille.html
Wer schon mal erlebt hat, wie manche mit beiden Händen am Lenkrad mal kurz! in den Rückspiegel sehen und dann mit 100 versuchen einen LKW zu überholen, wundert sich auch nicht mehr.
Wenn man Abstand zum Vordermann läßt, gibt es IMMER! einen oder mehrere, die meinen, da sei noch Platz – interessanterweise besonders dann, wenn der Abstand eigentlich deutlich zu gering ist…
Idiotie gibt es auf beiden Seiten des Spektrums, bitte nicht vergessen beim bashen!
Personen, die auf dem rechten Fahrstreifen aufgrund des Mobiltelefons Schlangenlinien fahren sind übrigens genauso suspekt und eine Gefährdung des Verkehrs!
Das Handyverbot am Steuer wird bestehen bleiben. Und es ist ein Trugschluss, dass man viele andere Dinge während der Fahrt tun kann, die erlaubt seien. § 1 (2) StVO.
Wer also 2 Sekunden aufs Radio guckt und nicht auf die Straße, er verursacht dadurch einen Unfall, und man kann ihm dieses Tun nachweisen, dann hat er verloren.
Der Gummersbacher Richter möchte wohl schlicht Aufsehen erregen. Anders ist wohl kaum zu erklären, dass er in seine Begründung der Vorlage (medienwirksam) eine Schlüpfrigkeit eingebaut hat (… sexuelle Handlungen …).
In der Sache ist die Vorlage natürlich großer Blödsinn. Denn dem Gesetzgeber steht nach ganz herrschender Auffassung in Lehre und der bisherigen Rspr. des BVerfG ein weiter Spielraum zu, welche – für Leib und Leben Anderer – gefährlichen Verhaltensweisen er für strafwürdig und -bedürftig erachtet (hier geht es sogar nur um Owis).
Dass Handytelefonieren beim Autofahren sehr gefährlich ist und gegen ein Verbot grundsätzlich keine Bedenken bestehen, nimmt auch der Gummerbacher Richter nicht in Abrede. Seine Argumentation, es gebe daneben noch andere ähnlich gefährliche Verhaltensweisen, die nicht verboten seien, verfängt offensichtlich nicht.
Mhm, Familienrecht. Ob das der ballmann war, der blogt ja auch anonym, da vergisst man schon mal eher zu unterschreiben .:-)
Ziemlich übel, wenn man als Richter schon an der Zulässigkeit scheitert, über Begründungen kann man ja noch diskutieren und die Ansichten ändern sich ja auch im Laufe der Zeit. Aber sowas von BVerfG gesagt zu bekommen ist doch richtig scheisse, aber egal man ist ja Amtsrichter auf Lebenszeit und wollte schon immer mal Post aus Karlsruhe bekommen.
Ich dachte schon beim ersten Mal an meinen Staatsrechts-Prof. Der hat uns beigebracht, dass eine Richtervorlage keine Arbeitserleichterung durch abschieben nach KA ist. Vielmehr will das BVerfG ordentlich was sehen sprich mehr Arbeit als ein Urteil…
… zumindest wenn manns richtig macht.
Das Problem mit dem Handyverbot ist doch dass dadurch dem gemeinen Volk vermittelt wird dass mit Freisprechanlage das Telefonieren unbedenklich sei, was mittlerweile auch als falsch erwiesen wurde.
@5: Der Verweis auf §1 StVO kommt in dieser Diskussion immer wieder, ist aber trotzdem Kokolores. Der Unterschied ist nämlich, daß das grundsätzliche Verbot dann zum Tragen kommt, wenn etwas passiert. Das Nutzen eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung wird hingegen auch sanktioniert wenn nichts passiert. Und genau das ist die bemängelte Ungleichbehandlung.
@10
Ich verweise mal freundlichst auf ein anderes, nicht von mir betriebenes, aber sehr geschätztes Blog (andere Voraussetzungen, im möglichen Ergebnis aber dasselbe), verbunden mit der Aufforderung zum Lesen von Beginn an und der Frage, ob man immer alles erst sanktionieren muss, wenn es schon passiert ist:
http://jule-stinkesocke.blogspot.com/
#10
der hinweis auf 1 stvg ist jedenfalls nicht mehr kokolores als die angebliche ungleichbehandlung. art 3 gg sanktioniert die ungleichbehandlung von wesentlich gleichem oder die gleichbehandlung von wesentlich ungleichem. wo also ist also die ungleichbehandlung nochmal gegeben? an der tatsache, daß man mit seinen händen viel machen kann, nicht nur im auto zu telefonieren?
Wobei falsch finde ich das nicht.. gegen das Handyverbot vorzugehen. Nicht deshalb weil ich der Überzeugung bin es kann mit dem Handy nix passieren…
Vielmehr dass es noch andere Dinge gibt die man lieber nicht am steuer machen sollte .. Landkarte lesen, Rauchen, Essen, rassieren, am Navi rumspielen usw.. Wenn dann sollte man sowas auch mitverbieten. Es soll keiner sagen dass das Einstellen des Navis weniger ablenken würde als ein Handy am Ohr … Allerdings halte ich den 1 Punkt in Flensburg für Übetrieben.. jeder Fahranfänger bekommt dann leider gleich ne Nachschulung..das halte ich hier für unangemessen.
@13(christian)
"Landkarte lesen, Rauchen, Essen, rassieren, am Navi rumspielen usw.. Wenn dann sollte man sowas auch mitverbieten."
Viel wichtiger: Kinder gehören geknebelt in den Kofferraum (Ehefrauen ja schon per default)! Leise Radio hören erlaubt, aber Mitsingen verboten. Wenn Essen verboten: Fixe Polizeistreife am Drive-In! Das bringt Kohle und Sicherheit!
Weitere Vorschläge?
@ 12
die ungleichbehandlung von wesentlich gleichem liegt darin, dass nicht nach der verwendungsart des telefons differenziert wird. ich darf zb. meinen reisewecker im auto ablesen (solange ich dabei nicht gerade die kontrolle übers fahrzeug verliere). wenn ich aber vom handy nur die uhrzeit ablese, habe ich ein problem. gleichgültig, ob ich die volle kontrolle über das fahrzeug behalte.
also: natürlich wird hier wesentlich gleiches ungleich behandelt.
@12: Schon interessant, was für einen Unfug man aus 3 GG herauslesen kann.
Ich habe gehört, dass der Richter das Handyverbot gar nicht kippen möchte, sondern die Absicht verfolgt, andere Handlungen auch verbieten zu lassen.
Na, wenn die Richter doch auf so manchem Durchsuchungsbeschluß nur mal ihre Unterschrift "vergessen" würden…
@10/JJ Preston
"…verbunden mit der Aufforderung zum Lesen von Beginn an…"
Ich habe bisher nichts gefunden, was man hätte verbieten können, um den Unfall der Autorin zu verhindern. Außer Autofahren an sich vielleicht – aber da ist das Blog auch ein schlechtes Beispiel, fährt die jugendliche Protagonistin doch mittlerweile selbst.
Vielleicht lernt sie dann auch, daß unerfahrene PKW-Lenker in Streßsituationen nicht immer logisch und damit sinnvoll reagieren und u.U. erst hupen und dann bremsen – oder z.B. vor Gericht irgendwann einfach irgendwas sagen, damit die Fragerei aufhört.
Also meine Empfehlung wäre, das Blog nicht zu lesen, jedenfalls nicht zum Thema "was man alles verbieten müßte". Vielleicht zum Thema "Sicherheitstraining für alle", oder "dürfen Jugendliche über ihre verschwitzten Fummeleien unter der Bettdecke bloggen oder ist das schon Jugendpornographie".
Ups… nach dem letzten Satz lesen jetzt doch wieder alle das Blog.
Und solche Leute sollen über das Kindeswohl entscheiden.
Na Mahlzeit.
Tagtäglich macht uns doch die Polizei vor, daß so ein Handyverbot gar nicht rechtens sein KANN; genausowenig wie Mindestabstände auf der Autobahn oder Tempolimits in Baustellen. Ort: A14 zwischen AD Nossen und Leipzig, am 23.08.09 ca. 10:30. Täter: die Fahrer von 4 Polizei-Bullis…
Auch in Berlin wird gern mal mit dem Handy am Ohr telefoniert, nicht nur an Ampeln. Aber leider sind die Uniformierten immer mit Beifahrer unterwegs, somit stünde dann Aussage gegen Aussage. Und welcher Richter glaubt schon einem Bürger
@21: Fotografieren und an die Presse geben.
@19: Sicherlich mag es sein, das dieser verlinkte Blog inhaltlich keine Geschehnisse enthält, die darauf schließen lassen, dass etwas was sanktioniert oder verboten werden müsste. Insofern stimme ich Ihnen da zu, was allerdings nichts daran ändert, das ich den Rest Ihres Kommentars grenzwertig, ja eigentlich schon niveaulos fand. Das hätte es nun wirklich nicht gebraucht…