Gegenseitige Schuldzuweisungen

Der Lüge hatte die Polizei Essen die Duisburger Staatsanwaltschaft bezichtigt. Denn die Staatsanwälte hatten behauptet, die Polizei habe nicht die Untersuchungshaft für einen des Kindesmissbrauchs Verdächtigen angeregt. Gestern bedauerte Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) im Rechtsausschuss des Landtages diese „gegenseitige Schuldzuweisung, die nicht angebracht war“. In der Sache blieb sie hart: Für den Täter habe es zunächst keine Haftgründe gegeben.

In der aktuellen Diskussion darüber, dass grundsätzlich nur Richter die Entnahme von Blutproben und Hausdurchsuchungen anordnen dürfen, hat sich die Ministerin vom Innenministerium umfangreiche Datenbanken besorgt. Die sollen erhellen, wo und wie oft landesweit Polizeibeamte statt Richter die Eingriffe in die Grundrechte angeordnet haben.

Eine Arbeitsgruppe soll dann klären, ob an allen Amtsgerichten auch ein nächtlicher Eildienst für Richter notwendig wird. Das forderte gestern auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – das sei zur Verfolgung einer Straftat erforderlich. (pbd)