16.10.2009

BKA liefert erst mal keine Sperrlisten

Eigentlich wollte das Bundeskriminalamt in diesen Tagen anfangen, Sperrlisten an Internetprovider auszuliefern. Auf diesen Listen sollten Internetseiten verzeichnet sein, die aus Sicht des Bundeskriminalamtes mit Stoppschildern versehen werden müssen. Grundlage wäre nicht das Zugangserschwerungsgesetz gewesen, sondern die mit den Providern schon früher geschlossenen Verträge.

Gegenüber netzpolitik.org hat das Bundeskriminalamt nun erklärt:

Im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA hat das Bundesministerium des Innern entschieden, nicht in den Wirkbetrieb auf vertraglicher Grundlage zu gehen.

Ein Vodafone-Sprecher soll außerdem bestätigt haben, dass die “Selbstverpflichtung” nicht umgesetzt wird. Erstens werde das Bundeskriminalamt keine Sperrlisten liefern. Zweitens:

Nach Auskunft des Bundeskriminalamt, wird die Ausführung der Selbstverpflichtung ausgesetzt, bis das Gesetz in Kraft ist bzw. es bleibt zu sehen, ob es ein neues oder kein Gesetz gibt.

Somit dürfte die Möglichkeit, Internetsperren durch die Hintertür über die Selbstverpflichtung umzusetzen, während offiziell das Zugangserschwerungsgesetz auf Eis gelegt wird, vom Tisch sein.

20 Kommentare zu “BKA liefert erst mal keine Sperrlisten”

  1. FH meint: (16.10.2009 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich wären die Listen eh leer gewesen. Trotz der Millionenindustrie.

  2. christian meint: (16.10.2009 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    Hm.. und wer bezahlt nun den ganzen "Spaß" .. Die meisten Provider dürften wohl schon "umgerüstet" haben.. vorallen die Unis und die Fachhochschulen die mehr als 10000 Studenten haben.. und Gelder statt in die Forschung in diesen unnötigen Mist gesteckt haben..
    Gerechterweise müssten die Kosten aus der Wahlkampfkasse der CDU gedeckt werden…..

  3. Kim meint: (16.10.2009 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    @christian:

    Moment, was genau steht nochmal im "Zugangserschwerungsgesetz"? Ist hier die Rede von "potentiellen Nutzern" oder "tatsächlichen Nutzern"? Es gibt Universitäten, die sicherlich mit 16.000 immatrikulierten Studierenden über der 10.000er-Marke liegen, doch wenn man die tatsächlichen Nutzerzahlen im Netz der Uni betrachtet, liegt man vielleicht dann doch weit unterhalb der 10.000er-Marke…

    Nicht jeder, der an einer Uni eingeschrieben ist, ist auch aktiver Studierender und auch nicht unbedingt aktiver Netznutzer, auch wenn er theoretisch die Möglichkeit dazu hätte.

  4. Christian meint: (16.10.2009 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Hm.. naja das Problem ist dass heute jeder Student ein Account bekommt.. womit er sich am Uni Rechner und/oder E-Mailaccount einloggen kann.. dazu kommt noch dass viele sich mit diesen Account online zu Klausuren einloggen müssen..
    Auch Scripte werden über das lernportal vertrieben, ohne User Login, kein Script… also sind es wohl leider doch wirkliche Nutzer.. zuminderst die meisten…leider wurde dies mit der 2. Fassung verschlimmert, vorher waren Uni´s nämlich komplett rausgenommen… dazu kommt dass mitlerweile auch viele Fachhochschulen rekorde mit neu Eingeschriebenen haben.. die FH´s sind nicht mehr die kleinen Hochschulen.. über 10000 Studenten sind dort auch häufig…

  5. R.B. meint: (17.10.2009 um 00:14) AntwortenReply to this comment

    @4/christian:
    >vorher waren Uni´s nämlich komplett rausgenommen

    Der Plural wird Deutschen immer noch ohne Apostroph gebildet. Übrigens im Niederländischen auch nur bei -o.

    Abgesehen davon übt sich das DFN ja derzeit offenbar in vorauseilendem Gehorsam, indem es nicht nur zensieren will, sondern auch Port 53 sperren.

  6. Auke meint: (17.10.2009 um 00:33) AntwortenReply to this comment
  7. ninjaturkey meint: (17.10.2009 um 01:19) AntwortenReply to this comment

    Hm – heißt das jetzt, dass all die vielen Kinder auch weiterhin vor laufender Kamera vergewaltigt und gefoltert werden , dass die Kinderpronoindustrie nun ungestört Milliarden machen wird und dass man im rechtsfreien Internet noch mindestens ein Jahr lang auf jedem zweiten Link über diese Bilder stolpern wird, bloß weil das BKA keine Listen erstellen will/kann? Und dass Millionen von Rentnern nun in treuem Glauben an Frau von der Laien ganz umsonst die CDU gewählt haben? Ich bin – entsetzt…

  8. SvenC meint: (17.10.2009 um 02:32) AntwortenReply to this comment

    Kann man die Kosten Frau von der Leyen direkt in Rechnung stellen? Aber nicht, dass sie das noch von der Steuer absetzt. ;)

  9. Fen meint: (17.10.2009 um 08:16) AntwortenReply to this comment

    @7 Die Renter haben doch aus Angst vor "fisting" Attacken ihre Inetleitung mit der Axt gekappt ;)

  10. Phaidros meint: (17.10.2009 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Tjo … erst geht man mit dem Kinderpornogeschrei auf Stimmenfang für die Wahl und jetzt kippt man die Gesetze wieder, bevor es das Bundesverfassungsgericht tut.
    So kann man sich nochmal feiern lassen, da man ja plötzlich was für Datenschutz und Bürgerrechte tut.
    Und die dummen Wähler fallen drauf rein.

  11. Jeeves meint: (17.10.2009 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    @4 und 5:
    Übrigens auch im Englischen, etc.

  12. Schwarzmaler meint: (17.10.2009 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    Ich bin immer noch entsetzt, wie in vorauseilendem Gehorsam durch die Provider eine Zensurinfrastruktur aufgebaut werden sollte selbst ohne Bundesgesetz. Was treibt einen Provider dazu, einen Vertrag mit dem Familienministerium zu unterschreiben? Haben die keine Rechtsabteilungen?

  13. flyer meint: (17.10.2009 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    @Schwarzmaler: Rechtsabteilungen schon, aber die Furcht vor den BLÖD-Zeitung lesenden Kunden ist wohl größer.

  14. dot tilde dot meint: (17.10.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @5 (r.b.):

    und für diejenigen hier, die nicht wissen, was das dfn ist, <a href="http://www.dfn.de/xwin/&quot; rel="nofollow">ein link auf informationen zum wissenschaftsnetz</a>. unis machen das halt nicht selbst mit dem filtern. aber liest sich hübsch im gesetz.

    .~.

  15. Philip meint: (17.10.2009 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Wenn das jetzt doch nicht ging, aber die Provider sich schon darauf vorbereitet haben, ist das sicher noch kein versuchter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis o.ä., oder? ;)

  16. christian meint: (17.10.2009 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Ist zwar halb OT , aber trotzdem
    FDP widerspricht von der Leyen

    http://www.n-tv.de/politik/Verwirrung-um-Gesundheitsfonds-article551361.html

    Kennen wir das nicht irgendwoher ? Auch bei den Sperrgesetz hat Frau von der Leyen schon behauptet "Verträge mit Telekom sind klar" Irgendwie scheint das wohl ihre Masche zu sein. Solange Dinge zu behaupten bis derjenige dies dann auch als Wahrheit annimmt.. klasse.

  17. Stephan Furchert meint: (17.10.2009 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    Im Grunde ist das Verhalten des BKA einwandtfrei. Jede Behörde braucht eine Ermächtigungsgrundlage, durch die sie solche Sperren verhängen kann. Wenn aber Gerichtsverfahren zu dem Gesetz verhandelt werden und der Ausgang nicht vorhergesehen werden kann (das kann man bei solchen Verfahren nie), dann würde jeder vernünftig Denkende eine solche Maßnahme niemals einleiten.
    Was würde denn passieren, wenn die BKA die sperren auf grund der Verträge verhängen würde und das gericht gegen das Gesetz entscheiden würde? Die BKA müsste ihre Maßnahme zurücknehmen und eventuell entstandenen Schaden in Form von Schadensersatz zahlen. Im Grunde würde dann jeder erst Abwarten und dann Handeln wenn man sich auf sicherem Boden befindet. Die BKA ist nur schlau, dass sie es so macht. Andernfalls wäre sich wirklich dumm. Von daher dürfte das eigentlich niemanden wundern.

  18. xxx meint: (18.10.2009 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht klagt ja einer der Provider auf Erfüllung des Vertrags … und bekommt dann die Bestätigung, dass der Vertrag nicht gesetzmäßig war (oder er bekommt täglich eine leere Datei).

  19. Bernhard meint: (19.10.2009 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    Das ist aber ein komischer Rechtszustand: "Warten wir mal bis es ein anderes Gesetz oder kein neues Gesetz gibt oder … oder…" – wenn es Köhler unterschreibt ist es inkraftgetreten.

  20. GustavMahler meint: (27.10.2009 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Allen Beteiligten am Gesetz kann man nur ein Armutszeugnis ausstellen. Eigentlich eine Posse, wenn das zugrunde liegende Thema nicht so ernst wäre. Aber dennoch viel mehr, da das beste Beispiel für die Zeit der Grossen Koaltion, Rechte zu ver- und zurechtzubiegen; Gegner des Gesetzes werden aufs schwerste diffamiert; falsche Behauptungen aufgestellt.

    In aller Öffentlichkeit werden Rechtsbrüche vorgenommen, ohne Schuldbewusstsein; und die Politik zeigt damit, zu was sie in der Lage ist, wenn die "richtigen Personen" wirken. Insofern dürfen wir noch froh sein, dass es sich "nur" um das Zugangserschwernisgesetz handelte.

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