16.10.2009

Das Aus für die Robe (in Berlin)

Berlin als Vorreiter: In der Hauptstadt sollen Anwälte bald grundsätzlich ohne Robe vor Gericht auftreten dürfen. Die Rechtsanwaltskammer wird die berufsrechtliche Pflicht aufheben, berichtet die taz.

Die Robe ist nichts, was einen Anwalt zum besseren (oder schlechteren) Juristen macht. Im Gegenteil: Tatsächlich fühlen sich Mandanten, gerade in Strafprozessen, mitunter befremdet, wenn sie ihren Anwalt plötzlich in derselben Kluft erleben wie Staatsanwalt und Richter. Die Ausgrenzung – wir, die erhabene Justiz, du das Subjekt unserer Behandlung – ist dann mitunter schon spürbar.

Richtig ist es, den Anwälten das Tragen einer Robe freizustellen. Gleiches gilt natürlich in Strafprozessen auch für die weiße Krawatte. Die hat sich in den letzten Jahren aber von selbst überholt. Mir jedenfalls ist keine Strafkammer (mehr) bekannt, die bei einer andersfarbigen Krawatte auch nur guckt, womöglich protestiert oder gar Sanktionen androht. (Dann würde ich, im Interesse des Mandanten, auch von vornherein die weiße Krawatte umbinden. Irgendwo im Büro fliegen noch zwei, drei herum.)

Bei den Verteidigern der Robenpflicht auf Justizseite scheint mir auch immer etwas die Angst mitzuschwingen, dass möglicherweise auch mal die Staatsdiener ohne Robe auskommen müssen. Das hätte für einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Betroffenen gravierende Auswirkungen.

Sie müssten sich anständig kleiden.

39 Kommentare zu “Das Aus für die Robe (in Berlin)”

  1. studiosus juris meint: (16.10.2009 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    Tatsächlich fühlen sich Mandanten, gerade in Strafprozessen, mitunter befremdet, wenn sie ihren Anwalt plötzlich in derselben Kluft erleben wie Staatsanwalt und Richter. Die Ausgrenzung – wir, die erhabene Justiz, du das Subjekt unserer Behandlung – ist dann mitunter schon spürbar.

    Oder es demonstriert dem Mandanten Waffengleichheit, da der RA gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege ist.
    Im Übrigens geht es ja nicht "nur" um den Mandanten, sondern auch um den Rechtsstaat als Institution als solches. Und in dieser Hinsicht darf die Geschlossenheit auch gerne optisch erkennbar sein.

  2. keiner meint: (16.10.2009 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    …arm, aber sexy

  3. Dr. F. meint: (16.10.2009 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    Die Anwälte werden schon noch sehen, was sie sich damit einbrocken (und was ihnen von den Kollegen eingebrockt werden wird, die sicher bald in Scharen die Grenzen der neuen Freiheit austesten werden – wie schäbig darf das T-Shirt denn sein?).

    Und etwas später werden sie sich dann alle wundern, dass sie nur noch als Mietmaul des Angeklagten wahrgenommen werden – nix mehr "Organ der Rechtspflege".

  4. www.diewaldseite.de meint: (16.10.2009 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    ,,Sie müssten sich anständig kleiden."

    Witz kommt raus?

  5. kein Organ der Rechtspflege meint: (16.10.2009 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja Quark, dass der Angeklagte seinen Rechtsanwalt als Gegner wahrnimmt, wenn er in Schwarz erscheint.
    Im Gegenteil. Ein Anwalt muss Seriösität und Kompetenz ausstrahlen – gegenüber dem Richter genauso wie gegenüber dem Publikum; und da sollte man auf die Robe als tradiertes Markenzeichen nicht so einfach verzichten.

    Ich denke auch, dass es dem Ernst der Situation angemessen ist, wenn die Gerichtskleidung sich von der Alltagskleidung unterscheidet (genauso wie bei Ärzten oder in der Kirche).

  6. Hobbyjurist meint: (16.10.2009 um 22:54) AntwortenReply to this comment

    Wird sicher witzig, wenn die ersten Anwälte mit durchlöcherten Jeans und Mickeymaus-T-Shirt als Verteidiger auftreten.

  7. Axel John meint: (16.10.2009 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Kleider machen Leute. Das gilt – noch immer – gerade im obrigkeitshörigen Deutschland.
    "Organen der Rechtspflege" die meinen, sie könnten Respekt und Anerkennung durch ihre Kostümierung erwarten, würde ich mit allergrößtem Misstrauen begegnen.
    Privat und beruflich habe ich Menschen nie anders beurteilt, als anhand ihrer Persönlichkeit und Befähigung. Damit bin ich immer gut gefahren. Dabei betrachte ich ein betont auf seriös getrimmtes Outfit auf den ersten Blick eher als Malus denn als Bonus.
    Allerdings: Wenn der R1-Richter in seinem abgewetzten Kaufhausanzug den 600 EUR-Std-Anwalt im neuen Cashmereanzug vom Edeldesigner sieht, ist der dem vielleicht nicht mehr ganz so gewogen.
    Das – und nur das – spricht dann wieder für die Uniform.

  8. Cordy meint: (16.10.2009 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    @kein Organ der Rechtspflege:

    Exakt! Man ist eben bei Gericht und nicht auf einer Behörde um irgend was zu beantragen. Wobei ich mir da manchmal auch Robenzwang wünschen würde, so ein schwarzer Schleier verdeckt auch manches gnädig….

    Zum einen gebietet es der Respekt vor den Beteiligten und der besonderen Situation, eine gewisse Form zu wahren. Zum anderen schützt die Robe auch davor, das sich StA (im Strafprozess) bzw. Verteidiger und Gericht erstmal anhand der Kleidung ab- und einschätzen.

    Ausserdem ist eine gewisse optische Distanz zum Mandanten doch nicht das Schlechteste. Anwälte, gerade Strafverteidiger, geniessen in der öffentlichen Wahrnehmung ohnehin nicht den besten Ruf. Ohne Robe werden sie dann nur noch als Handlanger des Mandanten wahrgenommen.

    Aber es wundert mich wirklich, das die sonst so veränderungresistente Juristenschaft sich von einer so langen Tradition löst, ohne den Untergang des Abendlandes zu prophezeien. Bei der Modernisierung des Studienganges Jura tut sie sich erheblich schwerer….

  9. studiosus juris meint: (16.10.2009 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Ich hoffe, Sie kleiden sich aus Praktikabilitätsgründen konsequenterweise nur in ausgemusterten Kartoffelsäcken? Billig und funktional!

  10. derRösrather meint: (16.10.2009 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    Ich erwarte eine spezielle KIK-Kollektion für Anwälte .. auch Anwälte müssen sparen.
    Oder wie wäre es mit Werbe-Hemdkragen: Nimm ADVOCARD und Sie haben immer Recht!

  11. alles falsch meint: (17.10.2009 um 00:57) AntwortenReply to this comment

    "Sie müssten sich anständig kleiden."

    Das ist der Vorteil jeglicher 'Uniformität',
    man kann seine Unzulänglichkeiten dahinter verstecken.

  12. Hans meint: (17.10.2009 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    Ich finde zwar Roben einigermaßen unpraktisch, bin aber gleichwohl für die Robenpflicht. Trotzdem hielte ich es nicht für den Untergang der Justiz, wenn man sie aufheben würde. Dem Kommentar bezüglich der Kleidung unter der Robe kann ich nur zustimmen, der stimmt allerdings für die Anwaltschaft gleichermaßen. Bei Anwälten fällt mir immer wieder auf, dass diejenigen, die in den schlechtesten Klammotten erscheinen, sich für die schlauesten Anwälte halten, aber oft ziemlich daneben liegen. Außerdem hält sich bei manchen Anwälten die Liebling-Kreuzberg-Sitte möglichst bunte und großgemusterte Krawatten mit lustigen Motiven zu tragen, gern verbunden mit einem dicken Bauch und offener Robe. Da schützt einen dann auch keine Robe vor dem Anblick.

  13. Andreas Krey meint: (17.10.2009 um 09:33) AntwortenReply to this comment

    Schon Feynman hat von den Vorteilen der Robe (als Student) geschwärmt. Von Tennisplatz kommend einfach die Robe überwerfen und gut ist. Wurde gerüchteweise auch nie gewaschen.

  14. JoLo meint: (17.10.2009 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Diesbezüglich gilt aus meiner Sicht Folgendes:

    "Die Wesen aber, die uns nicht verstehen, sind die einzigen, bei denen es für uns von Nutzen sein kann, ein Prestige zu wahren, das bei höher gearteten Menschen schon unsere Intelligenz uns verschafft."
    Marcel Proust, Auf der Suche nach der verlorenen Zeit

  15. Chris meint: (17.10.2009 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    Eine, ganz dumme, Frage: Woher kommt eigentlich die Tradition mit einer weissen Krawatte und welche Bedeutung hat sie?

  16. rajede meint: (17.10.2009 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Wir haben zum Thema ein <a href="http://drschmitz.info&quot; rel="nofollow">Poll</a> gestartet. Das Meinungsbild ist sicher für eine Entscheidung des Gesetzgebers interessant.

    Was mich bei dieser Diskussion unter Juristen erstaunt, ist, daß sich keiner der Beteiligten (zumindest hier auf diesem Blog) auch nur einen Gedanken um die Rechtslage gemacht hat.

    Der Vorstand der RAK Berlin setzt Bundes(Satzungs)recht außer Kraft? Einzelheiten dazu unter
    http://drschmitz.info/totale-freiheit-nach-283-jahren-der-ewige-streit-um-die-robe.html
    http://drschmitz.info/ueblich-i-s-d-20-bora.html
    http://drschmitz.info/robe-oder-nicht-robe-das-ist-hier-die-frage.html

  17. Judas meint: (17.10.2009 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    Denkt denn hier keiner an die armen Robenbabys???

  18. fernetpunkerf meint: (17.10.2009 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Wenn man etwas unterlassen darf, dann kann man es immer noch freiwillig tun.

  19. Darkstalker meint: (17.10.2009 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    @6: Sie meinen also, ein Richter lässt sich von solchem Firlefanz beeindrucken? *lach* "Gewogen" ist man dem Anwalt erst dann nicht mehr, wenn er den Mund auf macht und – leider wie so oft – irgendwelchen Bullshit faselt. Aber doch bitte nicht der Klamotten wegen.

    Im übrigen finde ich es verwunderlich, dass sie den "R1-Richter" da so deutlich darstellen. Die machen übrigens den Großteil aller Richter/Staatsanwälte aus, sind also nicht nur "die neuen" – so wie das bei Ihnen klingt – auch ein 60-jähriger RiAG oder RiLG oder StA bezieht R1…

    @15: Was sie meinen, sind Robbenbabys, und zum Thema Tierschutz gilt: http://saynotoplastic.files.wordpress.com/2009/08/peta_rabbits.jpg

  20. Hein Blöd meint: (17.10.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    In einer Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726 verfügte König Friedrich Wilhelm I. in Preußen jedoch mit der ihm eigenen Ironie die Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten seines Territoriums:

    „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

    (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Robe)

  21. Bärbel meint: (17.10.2009 um 15:19) AntwortenReply to this comment
  22. Rolf Schälike meint: (17.10.2009 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Anwälte waren und bleiben Spitzbuden. Die Ahwaltspflicht muss so schnell wie nur möglich aufgehoben werden. Auch die Richter müssen runter von ihren hohen Sesseln. Eine grundlegende Refom ist angesagt, um den Rechstsaat nicht mir rechtsstaatlichen Miteln zur Dikattur verkommen zu lassen.

    Hein Blöd #20 postet richtig:
    Die Einführung der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Robe&quot; rel="nofollow">juristischen Amtstracht</a>
    hat der preußischen Königs Friedrich Wilhelm I., aus dem Jahre 1726 richtig begründet:

    “Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advokaten wollene schwarze Mäntel, welche bis unter die Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkenne.”

    Auch, wenn das aus der Sicht der Herrschenden geschehen ist, bedeutet das nicht, dass der König es falsch sah.

    Wir müssen wegkommen von der Spitzbübigkeit, nicht nur bei der Anwaltschaft.

  23. Che Helm meint: (17.10.2009 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    Dauert das Jurastudium jetzt ein Semester länger, weil Juristen nun auch noch lernen müssen, sich selbständig angemessen zu kleiden?

  24. Sebastian Salzgeber meint: (17.10.2009 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    Was wird dann aus dem Shop, der schonmal im Blog erwähnte wurde, der diese Roben verkauft und sogar Probleme hatte, dass seine Roben von dritten kopiert werden sollten? Muss der dann schliessen?

    Ich könnte mir schon vorstellen, dass diese von dem Trend den Berlin da nun einläutet garnicht angetan sind.

  25. Stephan Furchert meint: (17.10.2009 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    Also die Argumente, mit der die Robenpflicht abgeschafft werden soll, sind doch lächerlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Mandanten von der Robe abschrecken lassen. Die wollen doch eher, dass der Anwalt, der einen vertritt kompetent rüberkommt. Die Robe hat an sich nichts mit Kompetenz zu tun, aber die Robe gehört zum Anwalt und das fehlen der Robe würde eher noch komischer angesehen, als es "angeblich" mit Robe sein soll.
    Natürlich machen Kleider Menschen, aber man sollte bedenken, dass es der Jurist ist, der die Robe trägt und nicht die Robe, die den Juristen trägt. Als Jurist kann man für oder gegen die Robe sein, aber Anwälte, die sich von der Robe eingeengt fühlen und sich deshalb in ihrer Arbeit gestört oder beeinflusst fühlen, sollten sich vieleicht überlegen, ob dies der richtige Job für sie ist. Anwälte, die durch so etwas beeinträchtigt fühlen, sollten vieleicht über einen Berufswechsel nachdenken.

  26. Karl meint: (17.10.2009 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    @ 22

    "Die Anwaltspflicht muss so schnell wie nur möglich aufgehoben werden."

    Könnte man machen, wenn die Zahl der Richterstellen dafür verdreifacht würde.

  27. Rolf Schälke meint: (18.10.2009 um 02:38) AntwortenReply to this comment

    Entscheidend ist bei den "Verzweifelten", dass diese ihr
    Selbstwertgefühl nahezu vollständig aus ihrer Juristenfassade
    rekrutieren. Dazu gehört die Robe. Ohne diese Fassade sind sie Nichts. Und wer beständig an dieser Fassade klopft, wird zur Gefahr. – RA M.

    Selbstverständlich ändert sich nicht viel, wenn die Anwaltsrobe entfällt. Die Fassade der angeblichen Kompetenz bleibt auch ohne Robe.

    Für die tatsächliche und nützliche Kompetenz benötigt niemand eine Robe.

    @26:

    Könnte man machen – die Anwaltspflicht sofort abschaffen – , wenn die Zahl der Richterstellen dafür verdreifacht würde.

    Abschaffung der Anwaltspflicht bedeutet nicht, dass alle Verfahren ohne Anwalt geführt werden.

    Dass die Zahl der Richter erhöht werden muss, wenn weiter so, wie heute verfahren wird, ist unbestritten. Die Anzahl der Richter hängt von ganz anderen Faktoren ab, als von der Anwaltspflicht.

    Bei der Abschaffung der Anwaltspflicht würden aber viele Prozesse wegfallen, welche heute von den Anwälten aus reinen Geschäftsinteressen angezettelt werde, anstelle außergerichtliche Lösungen zu empfehlen.

    In Ehescheidungssachen, bei denen es keine Kinder und nichts zu verteilen gibt, auch bei denen , bei denen Einigkeit herrscht, ist Anwaltspflicht mehr als zweifelhaft. Es reicht ein einfacher Verwaltungsakt.

    Es herrscht Einigkeit unter den Juristen darüber, dass man "vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist". Das ist mit Anwaltspflicht so und wird ohne Anwaltspflicht so bleiben.

    Ähnlich verhält es sich mit der bekannten Tatsache: "Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil." Beim Wegfall der Anwaltspflicht würde man vielleicht mehr Recht mit den Urteilen erhalten, als das heute der Fall ist. Bedeutet jedoch ein Umdenken in den Köpfen der Richter und Abkehr von dem unter den Juristen herrschenden "kollegialem" Verhalten.

  28. Axel John meint: (18.10.2009 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @ 27: Die Fassade der angeblichen Kompetenz bleibt auch ohne Robe.
    Für die tatsächliche und nützliche Kompetenz benötigt niemand eine Robe.

    Es ist nicht Kompetenz oder den Rechtsstaat den die Robe symbolisiert, sondern Standesdünkel.
    Sie dient der optischen Abgrenzung vom "Stammtisch des BILD-lesenden Lynchmobs und Kopf-ab-Pöbels.
    Es ist reine Symbolik, wie sie auch von den Amtsträgern der Kirche zelebriert wird. Sie soll dem niederen Volk vermitteln, dass deren Träger Achtung und Gehorsam entgegen zu bringen sei.
    In Symbolik, der Starre der Rituale und dem Selbstverständnis der "Würdenträger" haben Kirche und Justiz vieles gemeinsam.

  29. studiosus juris meint: (18.10.2009 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    @Rolf Schälke:
    Dennoch wird es für einen Laien schwierig sein, seinen Anspruch richtig (!) zu formulieren. Wenn es mehrere Anspruchsgrundlagen gibt, die in Betracht kommen, kann meist nur ein Jurist wissen, welche nun die günstigere ist. Ganz informativ: http://www.rechtsanwalt-news.de/kanzleialltag/warum-richter-rechtsanwaelte-moegen-und-man-ohne-anwalt-vor-gericht-meist-schlechte-karten-hat/

    @Axel John:
    Benutzen Sie eigentlich Textbausteine?

  30. Axel John meint: (18.10.2009 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    @studiosus juris:
    Nein. Ich bin schließlich kein Jurist. ;-)

  31. Chris H. meint: (18.10.2009 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    Ärzte und Pfarrer sollten die Blaumänner der Mechaniker tragen. Wir alle sollten die Blaumänner tragen!

    Bald werden Anwälte also auch so aussehen wie der Versicherungsvertreter. Sehr Gut! Wird ihrem Ruf endlich gerecht.

  32. schredder66 meint: (19.10.2009 um 08:41) AntwortenReply to this comment

    (M)Ein Vorschlag zur Güte:

    "Casual Friday" für alle!

  33. der ich meint: (19.10.2009 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    Ich bin in Strafsachen für die Robe – damit mache ich klar, dass ich als Anwalt handle und nicht unbedingt meine eigene Meinung vertrete. In Zivilsachen ist es nicht ganz so tragisch…

  34. vj meint: (19.10.2009 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, man sollte die Roben beibehalten und zusätzlich die weißen Perücken einführen, die in England vor Gericht getragen werden.

  35. der echte n.n. meint: (19.10.2009 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    die abschaffung der robe könnte sich auf die wahrheitsfindung auswirken. gerade bei der frage "erkennen sie den täter hier im saal wieder?" könnte es zu ungeahnten entscheidungsproblemen kommen. da reicht es dann auf einmal nicht mehr aus, auf die einzige robenlose person unter den verhandlungsteilnehmern zu zeigen.
    deswegen ist eine derartige regelung auf das schärfste zu verurteilen!

  36. der echte n.n. meint: (19.10.2009 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    @der ich:
    was ist denn das für ein schwachsinn!?
    sind mandanten in strafsachen etwa mandanten zweiter klasse? vielleicht solltest du dich auf die vertretung honoriger zivilrechtsmandanten beschränken und dich generell vom pöbel fernhalten!?

  37. Rolf Schälike meint: (19.10.2009 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    @29 studiosus jurius

    Dennoch wird es für einen Laien schwierig sein, seinen Anspruch richtig (!) zu formulieren. Wenn es mehrere Anspruchsgrundlagen gibt, die in Betracht kommen, kann meist nur ein Jurist wissen, welche nun die günstigere ist.

    Auf die Gefahr hin, sich zu wiederholen. Es geht um die Abschaffung der Anwaltspflicht, nicht um das Recht, Anwälte zu nutzen.

    Bei mehreren Anspruchsgrundlagen, Beweisumkehr, gängiger Rechtssprechung, Honorierung, ZPO-Regeln, Zeugenbefragung in Zivilsachen etc. sind die meisten Anwälte ebenfalls nicht ausreichend qualifiziert.

    Es geht um das Recht und die jurustische sowie praktishce Akzeptanz, auf einen Anwalt als Vertretung zu verzichten und um das Recht, sich anderer Beistände zu bedienen bzw. sich selbst zu vertreten.

    Es ist doch Unsinn, dass wenn ein Anwalt sich beim Amtsgerichts selbts vertritt, er im Falle des Obsiegens die Anwaltskosten berechenn darf. Obsiegt beim Amtgericht die Partei ohne Anwalt, so können keine Honorare in Rechnung gestellt werden.

    Das alles gehört zu dert perversen Anwaltspflicht.

  38. Natterer meint: (21.10.2009 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Naja, man sollte immer etwas zu Ende lesen. Die taz hat allenfalls von einer prospektiven Befreiung gesprochen und zwischen Roben für Richter/Staatsanwälten und Rechtsanwälten besteht schon ein Unterschied. Richter/Staatsanwaltsroben haben Samtbesätze, Rechtsanwaltsroben hingegen Besätze aus Seide: http://www.natterer-roben.de/roben/

  39. Alexander Born meint: (23.11.2009 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    Das hatten wir vor 40 Jahren schon einmal, als sich spätere Hardliner wie der Kollege Otto Schily als bekennender 68iger mit den Richtern um das Robetragen stritt. Filmberichte aus Ländern, die 70 Jahre kommunistische Gleichmacherei genossen haben, zeigen heute Richter und Anwälte in prunkvollen Roben. Vielleicht besteht ja doch bei der Bevölkerung ein gewisses Bedürfnis nach äußeren Zeichen für die Organe der Rechtspflege – jedenfalls außerhalb unserer Bundeshauptstatdt. Dort hat man sich ja, jedenfalls politisch, der o.g.Gleichmacherei schon sehr weit angenähert.

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