21.10.2009

Links 441

AG Frankfurt: Kein “fliegender Gerichtsstand” bei Urheberrechtsverletzungen

Das Knacken eines Tonbands als Beweismittel

Wie ein Radarbild zu Hausdurchsuchung und DNA-Probe führen kann

Grenzen überwinden

International gesuchter Straftäter arbeitet im US-Gefängnis – als Wärter

30 Kommentare zu “Links 441”

  1. Markus meint: (21.10.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    @ Radarbild

    Wo hat man denn nach dem Brand DNA – Material auffinden können ?

  2. Klaus Graf meint: (21.10.2009 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Eine vernünftige Entscheidung zum fliegenden Gerichtsstand. Ich wende mich gegen ihn in meinem PiratK-UrhG:

    http://archiv.twoday.net/stories/5996541/

  3. FH meint: (21.10.2009 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    @Markus:

    Ist doch egal. Sie wollten nicht gestehen, haben also Dreck am Stecken – das ist doch Beweis genug!

  4. Ali Mente meint: (21.10.2009 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    DNA-Vergleich? Bei Sachbeschädigung? Hausdurchsuchung? Bei SACHbeschädigung??

  5. Rudi Mente (Sedis und Alis Bruder) meint: (21.10.2009 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    Immerhin Sachbeschädigung und Nutzungsausfall! Haben die die Radarfalle vorher umarmt, abgeleckt und drangepinkelt oder wie bekommt man da so viel DNS-Material her?

  6. gerhardq meint: (21.10.2009 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich auch gefragt, wie man bei einem Brand zu eindeutigen DNA-Spuren kommen kann. Aber inzwischen ist unsere Justiz in vielen Fällen schon weiter, es wird nach Glauben entschieden. Eindeutige Beweise sind da dann nicht mehr nötig – der feste Glauben reicht als Schulddogma aus.

  7. Sebastian C. meint: (21.10.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    @Ali Mente:

    In der Nacht zum 24. Juni hatten Unbekannte die Radaranlage an der Bundesstraße 7 bei Kassel in Brand gesetzt und einen Schaden von rund 50.000 Euro verursacht.

    Nur Sachbeschädigung???

    Wie wäre es mit § 306 StGB "Brandstiftung"

    "(1) Wer fremde

    [...]

    2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,

    [...]

    in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."

    Bei einem Verbrechen darf man aber doch wohl hoffentlich auch mal ne Hausdurchsuchung etc machen, oder???

  8. Geschwindigkeitsbegrenzungsmissachter meint: (21.10.2009 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    also da empfiehlt es sich doch für zukünftige Radarfallen-Attentäter, das Benzin zum Abfackeln möglichst großflächig um die zersägte Radarpfostenleiche zu verteilen, um auch wirklich alle DNA-Spuren zu vernichten. Dabei natürlich drauf achten, den Fluchtwagen nicht mit anzuzünden. Besonders Klevere tragen außerdem frisch gewaschene (DNA-freie) Kleidung, sowie Einweghandschuhe und Haarnetz, Handys und Routenplaner müssen natürlich zu Hause bleiben …. Hab ich was vergessen?

  9. Mithos meint: (21.10.2009 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.: Eigentlich existierte zum Zeitpunkt der Durchsuchung doch nur das Blitzer-Bild, die Ermittler hatten lediglich den Verdacht, dass die Geblitzten auch die Brandstifter sein könnten. Hätte aber auch jemand anderes sein können, so ein Blitzer erwischt ja meist einige tausende Temposünder, solange er steht. Hätte auch jemand gewesen sein können, der ganz woanders geblitzt wurde und jetzt Wut auf alle Blitzer hat.

    Nehmen wir doch für einen kurzen Moment mal an, daß sie dort auf dem Chip den Geschwindigkeits-Rekord gehalten hätten und das Bild der Täter leider vernichtet wurde. Das wäre dann ne Gratis-Hausdurchsuchung bei ihnen geworden, obwohl sie mit der Brandstiftung nichts zu tun haben. Toll.

  10. Sebastian C. meint: (21.10.2009 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    @Mithos:

    Im Ermittlungsverfahren soll ja gerade erst der Täter ermittelt werden. Die Überzeugung der Staatsanwaltschaft von der Täterschaft einer Person kann somit nur am Ende der Ermittlungsarbeit stehen.

    Insofern ist es folgerichtig, dass für bestimmte Ermittlungsmaßnahmen, die zur Erhärtung oder Entkräftung des Tatverdachts führen sollen, grundsätzlich auch nur ein Verdacht erforderlich ist. Je nach Intensität des mit der Ermittlungsmaßnahme verbundenen Grundrechtseingriff gibt es u.U. weitere Voraussetzung.

    Bei der Hausdurchsuch jedenfalls reicht ein Anfangsverdacht aus.

    Ob der Ermittlungsbrichter nun auch bei mir persönlich eine Hausdruchsuchung hätten,wenn ich dort kurz vorher geblitzt worden wäre, kann ich nicht objektiv beurteilen. Immerhin würde die Tatsache, dass ich nicht vorbestraft bin und auch keine Eintragung im Verkehrszentralregister habe, wohl eher gegen meine Täterschaft sprechen.

    Möglicherweise hätte man sich mit einem DNA Abgleich begnügt, wobei hiergegen sprechen könnte, dass ich dann ja vorgewarnt gewesen wäre und etwaiges Beweismaterial hätte vernichten können.

    Sofern der Ermittlungsrichter eine Hausdurchsuchung angeordnet hätte, bliebe mir aber nun nichts anderes übrig als diese zu erdulden, auch wenn dies sicherlich nicht angenehm ist, so wäre dies hinzunehmen.

    Edit: In der Ursprünglichen Version stand: "Sofern die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung angeordnet hätte" – habe dies in "Sofern der Ermittlungsrichter angeornet hätte" geändert.

    Die Staatsanwaltschaft beantragt diese nur. Der Ermittlungsrichter erlässt den notwendigen Beschluss.

  11. liesthiermit meint: (21.10.2009 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Wie konnte es überhaupt zu dieser Hausdurchsuchung kommen? Wo war der begründete konkrete Verdacht?

  12. 11X/13 meint: (21.10.2009 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    > Sofern die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung angeordnet hätte,

    Dafür ist immer noch ein Richter zuständig.

  13. Mithos meint: (21.10.2009 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.: Na, sie haben ja die Ruhe weg. Wenn sie meinen, dass man eine nicht gerechtfertigte und auf tönernen Füßen (weil in ihrem Fall nur das Blitzer-Bild existieren würde) stehende Hausdurchsuchung erdulden müsse und sie hinzunehmen habe. Hoffentlich finden die Beamten dann nicht doch irgend etwas anderes Verdächtiges. CD-Rohlinge zum Beispiel. Und/Oder die nehmen dann gleich noch die Rechner für nen halbes Jahr mit, zwecks Beweissicherung. Wenn die Herren sich eh schonmal vor Ort umsehen…

    Ob sie das dann auch noch so hinnehmen? Klar, Anfangsverdacht ist ja gegeben.

    Die Frage ist doch, ob das wünschenswert ist, dass der auch ausreicht.

  14. Sebastian C. meint: (21.10.2009 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    @Mithos:

    Hoffentlich finden die Beamten dann nicht doch irgend etwas anderes Verdächtiges. CD-Rohlinge zum Beispiel. Und/Oder die nehmen dann gleich noch die Rechner für nen halbes Jahr mit, zwecks Beweissicherung.

    Die Hausdurchsuchung darf natürlich nur zum Auffindung von Beweisen in dem betreffenden Ermittlungsverfahren statfinden. In Betracht kommen hierbei wohl nur Benzinkanister oder andere Brandbeschleuniger. Die Beschlagnahme des PC wäre mit Sicherheit rechtswidrig. Auch CD-Rohlinge oder DVD-Rohlinge wären sicherlich ungeeignet einen Anfangsverdacht in anderer Sache zu begründen.

  15. Stuff meint: (21.10.2009 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    Zur Tonbandgeschichte: Fehlstellungen der Tonköpfe, also keine hunderprozentige 90-Grad-Stellung des/der Kopfspalte(s) zum transportierten Tonband – sind eher die Regel, bei billigen Geräten allemal. Leider hat der Journalist wenig Ahnung, sodass der Inhalt des Gutachtens praktisch überhaupt nicht klar wird. Allenfalls sehr teure Geräte besitzen automatische Vorrichtungen zur Nachregelung des Spaltwinkels, die waren vor 20 Jahren nicht unter so 3000 Mark zu haben.
    Stuff

  16. sto meint: (21.10.2009 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    @Stuff: Das Grundig-Gerät ist schon um die 40 Jahre alt, der Bau wurde 1973 eingestellt. Da ist nichts mit Auto-Azimut.

  17. Stuff meint: (22.10.2009 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    @sto: Naja, das meinte ich. Bestimmte "Fehlstellungen" waren bei sehr billigen Geräten als sozusagen "Last-Instance-Filter" vorgesehen, um Schwebungen mit den oft abenteuerlich niedrigen Löschfrequenzen zu vermeiden. Identität einer Aufnahme lässt sich übrigens noch am ehesten mit dieser Löschfrequenz nachweisen, über Mischprodukte lässt sich die fast immer individuelle Löschfrequenz jedes Tonbandgerätes nachweisen, keiner justierte exakt auf eine Frequenz.
    Stuff

  18. Lars meint: (22.10.2009 um 01:41) AntwortenReply to this comment

    Fällt das nur mir auf?

    Tatsächlich schien ihnen das auch gelungen zu sein. Nicht nur die Verkehrsbehörde konnte die Daten der Speicherkarte nicht lesen, auch eine Spezialfirma hatte keinen Erfolg. Daraufhin machten sich die Techniker im Polizeipräsidium selbst an die Arbeit – und waren erfolgreich.

    "Die Fotos von rund 60 Temposündern der letzten Stunden vor dem Brand konnten wieder vollständig hergestellt werden", meldete die Polizei nun.

    Weder Verkehrsbehörde noch "Spezialfirma" konnten die Fotos wieder herstellen, aber die Polizei hat es geschafft? Sehr Mysteriös

  19. Jens meint: (22.10.2009 um 03:02) AntwortenReply to this comment

    @Lars: Warum ist das denn so unwahrscheinlich? Ich hab in meinem Berufsleben etliche externe Berater kommen und gehen sehen und festgestellt, daß die alle auch nur mit Wasser kochen. Nur hat was externes auf hoher Ebene komischerweise immer mehr Gewicht als Know-How aus dem eigenen Haus. Bei Dir offenbar auch.

  20. corax meint: (22.10.2009 um 03:25) AntwortenReply to this comment

    Fragt sich nur: Was genau heißt "wahrscheinlich"? Das fragt auch der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel. Das LKA, erläutert die Sachverständige, verwende eine Skala, die von "nicht entscheidbar" bis "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" reicht, mit den Zwischenstufen "möglich", "wahrscheinlich", "mit hoher Wahrscheinlichkeit" und "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit". Aber in Prozenten könne man das nicht ausdrücken. "Das lehnt sich an den normalen Sprachgebrauch an", sagt Dagmar Boss. "Wahrscheinlich bedeutet wahrscheinlich."

    Auf dieser Skala liegt "wahrscheinlich" also so bei fifty:fifty
    Toll.

    Es soll ja Sch r ottgutachten geben die von 98 % Wahrscheinlichkeit sprachen.

    Dagmar Boss ist seit mehr als 20 Jahren in die Ermittlungen im Fall Ursula Herrmann eingebunden.
    Auch toll. Manie?

  21. martin meint: (22.10.2009 um 07:59) AntwortenReply to this comment

    @Lars: Die Polizei zahlt dem Unternehmen zur Datenwiederherstellung Geld für die Datenwiederherstellung und dafür dass Sie offiziel nichts gefunden haben. Dann kann die Polizei endlich mal wieder erfolge vorweisen :)

    Reine Spekulation. Aber auch ich vermute, dass ein Unternehmen dass sich auf Datenwiederherstellung spezialisiert hat mehr Erfahrung darin habe dürfte, als die Polizei welche eine breitgefächerte Allround-Organisation ist.

  22. fullin meint: (22.10.2009 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Das Unternehmen darf sich nicht beliebig lange mit der Wiederherstellung aufhalten.
    Die Techniker der Polizei haben massenhaft Zeit.

  23. Spectator meint: (22.10.2009 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    @22/fullin: Falls das "Unternehmen" nichts gefunden hat und das nicht nur ein Statement vom Ministerium für Wahrheit war, dann vermutlich weil es einer der Billighuber war. Inzwischen sind in diesem Markt auch zahlreiche tiefschwarze Schafe unterwegs. Schnelle, gründliche Dienstleistung ist auch bei Datenrettern nicht umsonst zu haben.

    Was nebenbei auch wieder die Frage aufwirft, inwieweit und nach welchen Regeln solche Hilfsdienste für die Behörden privatisiert werden sollten …

  24. marcus05 meint: (22.10.2009 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Könnte mal bitte jemand den ersten Artikel ins Deutsche übersetzen?

  25. markus meint: (22.10.2009 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    @Mithos:

    @ Sebastian: Genau das ist der Punkt ! Und der Richtervorbehalt ist nur formales Geschwätz, weil im Ergebnis uninteressant.

    Warum werden eigentlich die DNA – Analyse und sonstige kriminaltechnische Möglichkeiten

    bei "einfacher" Sachbeschädigung an Privateigentum nicht angewendet.

    Man könnte zum Beispiel diesen Fährtenhund einsetzen, der ist sogar noch nach mehr als 48 Stunden nach einer Tat sehr effektiv.

    Nur weil die Strafandrohung es formal zu einem Verbrechen macht, soll alles möglich sein.

    Die Strafandrohung ist eine beliebige Wertung!

    Bedenkliche Entwicklung:
    Das Heranziehen des Verkehrsregisters und anderer Datenbanken ist gefährlich.
    Demnächst wird der Kauf von Alkoholika im Supermarkt per EC-Karte als Anfangsverdacht für xyz genommen.

  26. Lobo meint: (22.10.2009 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Blitzer abfackeln ist sooo oldskool!
    http://de.sevenload.com/videos/xaw84ve-Blitzer-sprengen

    :D

  27. Zergi meint: (22.10.2009 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Nicht nur die Verkehrsbehörde konnte die Daten der Speicherkarte nicht lesen, auch eine Spezialfirma hatte keinen Erfolg. Daraufhin machten sich die Techniker im Polizeipräsidium selbst an die Arbeit – und waren erfolgreich.

    Ich find das Lustig!
    Die Verkehrsbehörde die jeden Tag damit zu tun hat, bekommt es nicht hin.
    Die Spezialfirma die (Hundert?)-Tausende an Steuergelder verbrennt, bekommt es auch nicht hin.
    Dann machen sich ein paar Beamte in ihrer Freizeit dran, und bekommen es hin.

    Also wenn ich bei dieser sogenannten Spezialfirma arbeiten würde, würde ich mich jetzt in Grund und Boden schämen. ^^

  28. Anders meint: (22.10.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    @14 Sebastian C

    Darf ich vermuten, dass Sie Jura studieren?

    Irgendwann werden Sie auch noch die Bedeutung von Rechtswidrig verstehen. Kurz gesagt bedeutet es: "Wir hätten es nicht tun dürfen, haben es trotzdem getan, den Erfolg verwerten wir und ansonsten bleibt unser Handeln ohne Konsequenzen"

    Bei einem Blizerbild von einem Anfangsverdacht zu reden ist auch schon witzig. Andere reden da von einer Vermutung ins Blaue hinein. Aber wie oben erwähnt, er Erfolg heiligt die Mittel.

    Anders

  29. Olli meint: (22.10.2009 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @Ali Mente:

    Das reicht doch. Der vermutete Diebstahl einer Brieftasche und eine anonyme Anzeige bei der Polizei scheint ja auch auszureichen wenn ein Arbeitskollege mal die Wahrheit gesagt hat.

    @Sebastian C.:

    Mag sein das sie sowas nicht dürfen aber wir hatten ja hier im Lawblog schon einige Fälle wo es einfach gemacht wurde.

  30. Bob meint: (24.10.2009 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    Gegen unsere Polizei kann nicht einmal Superman anstinken, denn die kann nicht nur DNA aus Blitzerfotos extrahieren, sondern sogar Blitzerfotos aus verbrannten Speicherkarten. Da wirkt es gerade zu mysteriös, dass es tatsächlich noch ungeklärte Fälle gibt.

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