Freiwillig
Einen der wenigen Verwaltungsakte, die ein Polizeibeamter am Schreibtisch erlassen und mit dem er Beschuldigte richtig ärgern kann, ist die “Anordnung zur Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung”. Das Gesetz kennt hier nur geringe Hürden. Aber mit der dennoch erforderlichen Begründung hapert es dabei regelmäßig so, dass ich mich meist auf die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht freue.
Eine Anordnung, die mir gerade vorliegt, erweitert bei der Begründung allerdings die Bedeutung des Begriffs “Larifari” um eine bislang unbekannte Dimension.
Geschenkt. Wirklich putzig ist: Die Polizistin ordnet unter “Maßnahmen” nicht nur Lichtbild, Fingerabdrücke und Aufnahme einer Personenbeschreibung an. Sondern auch, so der Zusatz im Feld Andere: “freiwillige Speichelprobe”. Drüber und drunter natürlich die Belehrung, dass alle Maßnahmen zwangsweise durchgesetzt werden können, so der Beschuldigte nicht willens ist.
Entweder überhaupt nicht nachgedacht. Oder unfreiwillige Dokumentation einer merkwürdigen Einstellung gegenüber dem Bürger. Ich finde beides gleich schlimm.
wow, was für eine Leistung, heut ist dein Tag…
da schreib ich freiwillig nix zum Beitrag ;-)
…wird die Speichelprobe vieleicht unter dem ersönichen Einsatz der Polizistin per Zungenkuss gezogen? :-D
@No brain, no pain: Mooooment! Da lass ich mich erst drauf ein, wenn ich die Polizistin persönlich kennen gelernt habe. Dat is wie im richtigen Leben: Da kannste auch mal an die letzte, hässliche Bratze gelangen. Und wenn die sich dann die Zähne nich putzt… pfui teufel. :)
@2: Das könnte dann aber auch zwangsweise erfolgen, je nachdem wie die Polizistin so aussieht ne :-)
Aber ist doch nett: "Sie müssen eine freiwillige Speichelprobe abgeben" – fehlt nur noch das Messer am Hals…
@2 Dann wäre freiwillig denke ich mal eine Frage des Aussehens der Dame. Die Tauglichkeit der Speichelprobe (Stichwort Fremd DNA) jedoch mehr als fragwürdig *lol*
Aber ich denke mal der erkennungsdienstlich behandelte wurde wieder zugemüllt mit "Das ist Routine, sie müssen kooperieren, wir kennen ihre Rechte besser als sie…" zugelallt bis "Freiwilligkeit" hergestellt wurde. Das ist in etwa so wie in der EU wo Sachen so oft durch die Abstimmung geprügelt werden bis endlich das gewünschte Ergebnis da ist.
Es ist in diesen Zeiten klar, dass sich viele Hoheitsträger des gemeinen Volkes "bemächtigen", einschüchtern und auch mutmaßlich Straftaten im Dienst begangen werden.
Das ist nicht neu.
Das gab es zu allen Zeiten.
Ich werde mich hüten ein Pauschalurteil abzugeben.
Es geht mir auch nicht um Stimmung gegen Polizei.
Aber das "aufgesetze" Selbstbewusstsein, was die Herren und insbesondere die "Damen" im Dienst an den Tag legen lässt mich vermuten, was da in den nächsten Jahren auf uns zukommt.
Ich lobe ein Bier aus für denjenigen, der mir einen PD nennt, der wirklich gegen seine [miserablen] Mitarbeiter vorgeht.
Solange man nur eine "Speichelprobe" abgeben soll ist es doch kein Problem, das man nämlich aus dem Speichel zuverlässig DNA gewinnen kann wäre neu, da ist nämlich auch die DNA vom Mittagessen drin. Um ordentliche DNA zu gewinnen muss man im allgemeinen einen Mundschleimhaut-Abstrich über sich ergehen lassen.
Also kann man getrost freiwillig auf den Boden spucken ;)
Das ist doch Quatsch, Herr Vetter. Der Zusatz "freiwillig" stellt eindeutig klar, dass speziell die Speichelprobe eben nicht zwangsweise durchgesetzt wird und deshalb das, was von mir aus obendrüber und untendrunter steht, hierfür nicht gilt.
Auch i.w.S. juristische Texte kann und muss man mit Sinn und Verstand lesen. Der Vorwurf, nicht nachgedacht zu haben, fällt hier klar auf Sie zurück.
@Selbstverständnis:
Anarchie ist machbar, Herr Nachbar: Jeder Vorgesetzte steht zu seinen Mitarbeitern, aber nur bis zu einem bestimmten Punkt. Danach ist er bestrebt Schaden von sich selbst abzuwenden und distanziert sich mit der gleichen Vehemenz mit welcher er zuvor noch seinem MA das Vertrauen ausgesprochen hatte. Dabei müssen nicht etwa Beweise gegen den MA erdrückend werden, sondern die Vorwürfe sind nur oft genug zu wiederholen. Eine Wiederholung kann entweder durch eine hinreichend große Anzahl von Fällen geschehen oder aber durch gebetsmühlenartige Repetition zum gleichen Fall, wozu allerdings ein hinreichend großes Presseecho erforderlich ist.
"Die Polizistin ordnet unter “Maßnahmen” nicht nur Lichtbild, Fingerabdrücke und Aufnahme einer Personenbeschreibung an. Sondern auch, so der Zusatz im Feld Andere: “freiwillige Speichelprobe”."
Das is mir da wirklich schnuppe ob Sinn und Verstand das "retten" – damit kann man alles retten. Eine freiwillige Leistung kann man nicht anordnen, wie auch immer man am Ende dann ruminterpretieren möchte.
edit:wildgelaufenes tag
@7 matze
Auch in einer Speichelprobe sind genug von deinen Körperzellen enthalten um daraus DNA zu gewinnen. Und solange du nicht gerade Menschenfleisch zum Mittag isst, sollte auch das kein Problem sein. Bei der PCR werden nur humanspezifische Primer eingesetzt, d.h. nur deine DNA wird vervielfältigt, nicht jedoch die vom Schweinebraten.
@JLloyd:
Ich danke Ihnen für Ihren Beitrag.
Frage, muss es erst der Druck durch Presse oder Internet sein?
P.S. Nebenbei habe ich nicht nur aktive POL in meiner Umgebung, ich bin auch Sohn eines Polizeibeamten. :-(
Sind bei einer "freiwilligen Speichelprobe" überhaupt die 5 Merkmale eines VA's erfüllt? Begründung von Rechten und Pflichten? Die Dame
hat wahrscheinlich an dieser Stelle im Unterricht Verwaltungsrecht gefehlt….
Ach so, jetzt kapier ich: Recht auf "freiwillige Speichelprobe"!!!
Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt!
"Ich mache ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann!" (Zitat aus der Pate)
Bald dürfen Polizisten ja auch Vorladungen verteilen, denen man Folge zu leisten hat. Man könnte jetzt spekulieren, ob Zeugen, die der Aufforderung nicht Folge leisten, dann einen Pferdekopf in ihrem Bett vorfinden werden.
Anders
Kann man sich denn solch einer Masznahme entziehen ?
Man braucht sich nur die diversen Doku´s (SAT1/RTL II u.a.)anschauen, dann weiß man was die Polizei vom Bürger und Steuerzahler hält! Toto und Harry, die Superbullen aus dem Revier, "duzen" ungeniert alles nieder, was nach Ausländer, Jugendlicher, Trinker oder Obdachloser aussieht.
Oder noch ein schlechteres Beispiel: Tanja B. von der Schwerlastgruppe Münster behandelte ungeniert vor laufender Kamera einen tschechischen LKW-Fahrer auf Herrenmensch-Art ("zeig Mir mal deine Papiere", "mach mal die Plane auf …").
Diese Respektlosigkeit wollte diese Frau nach einer Beschwerde von mir tatsächlich mit mir "durch-diskutieren". Sie wollte mir weis machen, man begegne sich auf der Autobahn als Polizist / kontrollierter Ausländer quasi auf Augenhöhe. Realitätsferner geht es nicht und die Dienstelle will dazu nichts sagen.
@16: Auf meiner Vorladung zur ED stand 2006 auch "freiwillig", ich mußte dann aber dennoch hin. Wenn man der Aufforderung nicht folgt, dann steht bald die Polizei vor der Tür und nimmt einen mit – coram publico (Nachbarn).
Die Proben sind genauso freiwillig wie Atemalkoholtests. Bei Verweigerung wird einfach ne BA vorgenommen…
Ja, kenne ich.
Steuerfahndung fällt mit einem Verfahren gegen mich, nach einem Jahr Ermittlungen, der länge nach auf die Schnauze. Kurz vor der Einstellung des Verfahrens schickt man mir aus Rache die Polizei zur ED ins Haus.
Unter diversen Beamten in Deutschland kursiert ein ganzer Maßnahmenkatalog, wie man mit der Enter Taste im Behörden Computer gegen einen unliebsamen Beschwerdeführer die Hölle losbrechen lassen kann.
Verwaltungsakt hin oder her, Widerspruch hätte hier keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Es handelt sich nicht um eine unaufschiebbare Maßnahme. Die Polizei kann aber die sofortige Vollziehung anordnen.
@Selbstverständnis: Leider ja. Ein Blick in den Raum Berlin/Brandenburg zeigt, dass der Dienstweg über Dienstaufsichtsbeschwerde ggf. verbunden mit einer qualifizierten (d.h. z.B. das öffentliche Interesse substantiert darlegenden) Anzeige systematisch im Sande verläuft bzw. obendrein mit
erlogenenGegenanzeigen gespickt ist.Eine Öffentlichkeit wie z.B. beim Vorfall "Reistrommel" vor ca. einem Jahrzehnt oder bei den Prügeleien auf der Münchener Oktoberfestwache vor einigen Jahren oder beim prügelnden Polizisten bei der diesjährigen Freiheit-statt-Angst-Demo setzt dagegen die Disziplinarvorgesetzten vor allem dadurch unter Druck, dass etwas an ihnen selbst hängen bleiben könnte.
Ich selbst, als Sportwagenfahrer im Beuteschema, mache bei Verkehrskontrollen stets gute Erfahrungen indem ich zuerst demonstrativ auf das Kennzeichen des Streifenwagens schaue und mich nach dem Namen des kontrollierenden Beamten erkundige – bisher wollte noch keiner mit seiner Dienstnummer angeredet werden. Nur selten muss ich danach eine Frage nach dem Alkoholkonsum mit der Gegenfrage "Haben Sie noch Fragen zur Person ?" beantworten, wonach ich bisher immer sofort meine Papiere zurückbekommen habe.
Was, wenn der Mandant die Polizistin angespuckt hätte? Und diese den Vorfall – statt als strafrechtlich relevant – als freiwillige Speichelprobe definiert hätte? Das wäre doch dann wieder nett gewesen.