Vorab: Ich bin Jurist und Finanzbeamter
Weil er mit dem Liefertempo eines ebay-Händlers nicht zufrieden war, gab ein Finanzbeamter aus Rheinland-Pfalz Gas. In einer E-Mail setzte er den Verkäufer gehörig unter Druck:
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie Ihren Laden einfach nur unprofessionell organisiert haben und Kundenorientierung Ihnen ein Fremdwort ist, oder ob ich hier einem Betrüger aufgesessen bin. Vorab: Ich bin Jurist und arbeite als Dozent seit fast 19 Jahren an einer Fachhochschule. Meine Studenten lehre ich Strafrecht, Zivilrecht und Steuerrecht. Zur Zeit bin ich in der Steuerverwaltung RLP im Bereich Betriebsprüfung und Steuerfahndung tätig. Zu den Kollegen in NRW habe ich vorzüglichen Kontakt. …
Ich werde gestuft vorgehen: …
4. Durch meine Sachgebietsleitertätigkeit in der Steuerverwaltung im Bereich Betriebsprüfung und Steuerfahndung habe ich die Erfahrung gemacht, dass Unternehmer, sie sich im Geschäftsleben rechtswidrig verhalten, sehr häufig auch ihre steuerlichen Pflichten verletzen. Da werde ich mal die Kollegen der Finanzverwaltung in Köln kontaktieren.
Das Landgericht Köln hat dem Beamten eine Nötigung attestiert. Per einstweiliger Verfügung untersagte es dem Mann, künftig weiter mit einer “Kontaktaufnahme” zu den Kölner Kollegen zu drohen.
Aus dem Urteil:
Umgekehrt wird aber die Widerrechtlichkeit der Nötigung nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass das Nötigungsmittel als solches erlaubt ist. Denn dass man zur Vornahme einer bestimmten Handlung berechtigt ist, wie z. B. einer Anzeige bei der Finanzverwaltung, bedeutet nicht, dass man damit zum Zwecke der Nötigung einem anderen ohne weiteres drohen darf. Dies jedenfalls dann nicht, wenn eine Inadäquanz zwischen der Drohung und dem erstrebten Zweck besteht.
Landgericht Köln, Urteil vom 16.09.2009, Aktenzeichen 28 O 457/08
Hm, wie war das nochmal bei der RW der Drohung?
Zweck -> rechtmäßig
Mittel -> rechtmäßig
Zweck-Mittel-Relation-> Hier aufgrund einer Verbindung zwischen den Sachverhalten (die er ja sogar darlegt) auch in Ordnung.
Wo war also das Problem?
@Matthias: Sprechen wir jetzt von einer Drohung oder von einer Nötigung? Gibt es da überhaupt einen Unterschied?
Übrigens verstehe ich nicht, wie die Relation zwischen Kauf bei Ebay und Ankündigung einer Steuerprüfung hier on Ordnung ist. Das Gericht ja anscheinend auch nicht.
Immerhin scheint der Jurist und Finanzbeamter ja ein wenig Humor zu haben …
Aber ich glaube auch der Zweck der Unterhaltung heiligt die Mittel nicht
Die Mittel müssen ja auch nicht geheiligt werden, die sind ja für sich OK.
@Matthias: Ohne mal dogmatisch zu sehr in die Tiefe zu gehen: Nach deinem Rechtsgefühl wäre es okay, dass ein Finanzbeamter mit einer Betriebsprüfung droht, um eine Lieferung zu beschleunigen?
@Anon: Ein wenig Humor, naja. Was unter Finanzbeamten vielleicht als Humor durchgeht.
Differenzieren. Er hat ja nicht damit gedroht, eine Betriebsprüfung durchzuführen, sondern bei die Finanzverwaltung mit einem gewissen Ausgangsverdacht zu kontaktieren.
Wenn man die Mail nun so versteht, daß er Einfluss auf das Verfahren nehmen möchte, ist eine Nötigung zu bejahen, weil das Mittel hier rechtswidrig ist (Mißbrauch der faktischen Befugnisse aus seinem Amt für persönliche Zwecke).
Der Satz, aus dem sich dies ergibt (und m.E. der zentrale Satz des Urteils, der hier ausgelassen ist) lautet "Darüber hinaus teilte der Verfügungsbeklagte dem Verfügungskläger mit, dass er vorzügliche Kontakte zu den Kollegen in NRW habe."
Daher, und nur daher, Nötigung (+)
Das sind ja nun auch Kunden die man gar nicht braucht.
Logisch ist das nicht. Ein Jurist und Dozent an der FH macht nicht Sachgebietsleiter in der Finanzverwaltung. Denn das wäre ein Job des gehobenen Verwaltungsdienstes und dafür wäre er wahrlich überqualifiziert.
Bravo!
Ja, das drohe ich Ihnen an, ICH, als JURIST…
Hunde die bellen sind blöd?
@Jings:
Äh…..nein.
Auch Beamte des höheren Dienstes können Sachgebietsleiter sein bzw. sind es in vielen Fällen auch. Und warum ein Jurist für diese Rolle "überqualifiziert" sein soll, erschließt sich mir nicht so recht. Sachgebietsleiter übernehmen u. a. ja auch die Vertretung des Finanzamtes vor den Finanzgerichten. Sollte der extrem hohen Qualifikation eines Juristen ja entsprechen;-)
Ganz schön blöd, da hat sich der Herr Beamte von seinem kleinen $Dingens kränken und seinem zu grossem Ego leiten lassen. Eindeutig. Neben dem anderen Blödsinn (worin bestand das rechtswidrige Verhalten des Unternehmers?).
#k.
Lächerlich… bei sowas kann ich einfach nur lachen.. und wenn er der Kaiser von China wäre..
Ich würde noch eine Zeugniskopie anfordern :o)))
Abgesehen davon, hat er die Ware denn nun erhalten ?
Antwort des Händlers: "Vorab: ich bin Bodybuilder russischer Abstammung und habe kein Geld für Anwälte, weil ich zusammen mit ein paar Kumpels aus dem Studio einen Kleinbus gekauft habe, außerdem weiß ich, wo Sie wohnen. Übrigens, wir spielen auch alle Baseball. Bitte richten Sie Ihrer Gattin und Ihren Kindern herzliche Grüße aus."
Ach, ich kann den mann verstehen…
Manche händler bei Ebay meinen wohl, sie hätten narrenfreiheit.
Ein Beispiel aus meiner eigenen erfahrung:
Ich bestellte ein elektronisches bauteil bei einem händler und überwies noch am gleichen abend das geld. daraufhin trat erstmal 3 wochen ruhe ein, es passierte gar nichts. Es kam weder die ware noch eine benachrichtigung des händlers, das sie eventuell nicht lieferbar wäre. Ich schrieb per mail eine anfrage, was denn mit meiner ware wäre und hängte gleich einen kontoauszug als dateianhang dran, damit er gleich weiß, das die ware bezahlt war. Schon nach 10 tagen bekam ich eine antwort, nämlich dass das päckchen zurückgekommen wäre, weil meine anschrift bei Ebay falsch angegeben wäre. Genau die anschrift, die ich seit mehr als 13 jahren benutze, um meine waren zu beziehen und mit der es niemals probleme gab.
als beweis schickte er ein foto des paketaufklebers mit, auf dem handschriftlich "nicht auffindbar" vermerkt war. Die anschrift auf dem paketaufkleber war richtig.
ungeachtet der tatsache, das der paketlieferfahrer eventuell ein idiot sein könnte, schrieb ich also zurück, das ich von einer seriösen firma wohl erwarten kann, das sie den empfänger benachrichtigt, wenn ein paket zurück kommt (meine emailadresse hatten sie ja auch)und das 10 tage zur beantwortung meiner anfrage schön ganz schön daneben sei. Gleichzeitig wies ich darauf hin das die anschrift richtig sei und man mir die ware unverzüglich zusenden sollte.
Daraufhin passierte erstmal 10 tage lang gar nichts.
Jetzt platzte mir endgültig der kragen und ich schrieb ihnen – diesmal per einschreiben/rückschein, das ich, wenn mir nicht unverzüglich die ware schicken, mein geld zurück erwarte oder eine rechtsanwalt einschalten würde.
Und siehe da, nach nur 4 tagen war das päckchen da…
Ich will hinzufügen, dass ich bei den meisten Ebayhändlern (Firmen) bislang keine probleme hatte, in 10 jahren bei Ebay kam solche dinge gerade mal bei 2 gelegenheiten vor, aber es zeigt mir auch, das manche händler anscheinend erst eins auf die ohren brauchen, bevor sie kundenfreundlich reagieren.
Deutsche Kunden…… . Wären Sie nicht so gutbetucht, könnte man die meisten ( nicht alle ) glatt auf den Mond schießen. Der Glaube mit einem Einkauf gleich den Laden incl. Inhaber und seiner gesamten Zeit, selbstverständlich zzgl. des bekannten existierenden Universums erworben zu haben, treibt des öfteren solche Blüten.
Die heilige Kuh -> bedrucktes Papier lässt, so vorhanden, alle Hirnreste blitzschnell verdampfen.
Da Lob ich mir Amis, Engländer, Holländer und Schweden. Von Asiaten gar nicht erst zu reden. Und die viel gescholtenen Russen sind in der Regel die nettesten Menschen von Welt … . Auch wenn es mal lange dauert… .
Otaku
@hiro: Das ist ein guter Start in einen langen Tag. Danke ^^ Ich werd heute Abend noch lachen.
@otaku: Warum immer diese rassistischen Vorurteile… :-(
Wenn ein RA sich gerichtliche Schritte vorbehält, isses doch ähnlich, oder? Lassen wir dem Herrn Professor auf Zeit doch den Spaß…
Eine zweizeilige Mahnung hätte es wohl auch getan.
Aber wenn man Zeit hat (=Finanzbeamter) und Lust (=Querulant) und gesundes Selbstvertrauen (vielleicht aus der Dozententätigkeit) dann kann man auch mal einen Dreiseiter raushauen für ebay-Mist :)
@19: "Professor auf Zeit" finde ich jetzt aber unter Wert für den Dozenten. Der Großteil an (freien) Dozenten ist in der Vermittlung von Inhalten deutlich kompetenter als seine forschenden Professoren-Kollegen. Das sind zum Teil leider nicht mehr als völlig verkopfte Wissenschaftler. (Siehe nur die Könige und Königinnen der lächelrichen Mindermeinungen, á la Lübbe-Wolf, Puppe, etc.)
wenn er gemäß Urteil KÜNFTIG nicht mehr damit drohen kann, hat er die Ware wohl nicht erhalten. Ich habe dem zweiten Betrüger, dem ich bei ebay aufgesessen bin, auch wissen lassen, dass ich im Inkassobereich tätig bin. Mehr als Bilder im Kopf meines Gegenübers hätte ich nicht erzeugen können, aber mein Geld habe ich zurückbekommen. Hier liegt der Fall etwas anders, blöd genug der Herr Beamte, die Vermischung von beruflichen und privaten Interessen auch noch schriftlich zu dokumentieren.
Ja, das sind sie wieder – unsere Beamten. Knallhart kommt man da zur Sache, anstatt es durch die Blume zu sagen. Und dankbarerweise schaffen sie sogar die Beweismittel gegen sich selbst herbei. Da ist manch bauernschlauer Ausreichend-Jurist klüger.
Der Delinquent sollte als Dozent anderen nicht mehr beibringen, was Recht ist und was Unrecht ist! Kein Wunder, dass einige Behördenmitarbeiter doch recht ungewöhnliche Rechtsansichten teilen.
Hat dieser Vorfall auch strafrechtliche Konsequenzen gezeitigt?
Da werden einem Finanzbeamte doch gleich wieder unsympatischer.
Ich kenn das sonst nur so: "Hören Sie mal, ich bin Journalist". Da sag ich dann meist "Jaja, bin ich auch…"
Wäre es auch eine Nötigung, wenn solche berufliche Vita sowie berufl. Beziehungen nur vorgetäuscht wären?
Das Schreiben des "Kollegen" ist zum Fremdschämen.
Die Email des Finanzbeamten ist natürlich schon irgendwie putzig, wenn man sich aber die Entscheidung im Original durchliest relativiert sich das sehr – ich habe allerdings den Eindruck, dass hier mancher das nicht getan hat. Der Finazbeamte hat immerhin 1000.-Euro für ein Fernsehgerät gezahlt, dass der Händler nicht geliefert hat. Und im Anschluss an die Rückzahlung an den Käufer dann gegen diesen eine einstweilige Verfügung als Reaktion auf die Email zu beantragen, scheint mir genauso idiotisch wie die Email. Und wirklich überzeugend ist die Begründung des LG auch nicht.
Unter Berücksichtigung der bei eBay-Powersellern teilweise vorherrschenden unterschichtstypischen Umgangsformen könnte diese Drohung durchaus im Einzelfall meiner Meinung nach noch als sozialadäquat durchgehen.
Drohungen mit Anwälten, Staatsanwaltschaft oder Polizei greifen heutzutage nicht mehr richtig bei Schuldnern.