4.11.2009

Der hinterhältige Seelsorger

Der Pastor einer evangelischen Gemeinde vermutet, ein Gemeindemitglied sei in kriminelle Aktivitäten verwickelt. Er lädt die betreffende Person zu einem “seelsorgerischen Gespräch”. Aber nicht, um dem Gemeindemitglied zu helfen. Sondern um mit dem durch das Gespräch aus seiner Sicht bestätigten Verdacht zur Polizei zu laufen.

Bei der Polizei scheint der Pastor nicht sofort auf großes Verständnis gestoßen zu sein. Die Vernehmung fängt nämlich damit an, dass der Polizeibeamte ihn eindringlich auf eventuelle Schweigepflichten als Geistlicher hinweist.

Aber das kümmert den Pastor wenig. Er ist so versessen darauf, seine Informationen weiterzugeben, dass man sich eine Aktion Feigenblatt überlegt. Die Anzeige werde, so heißt es, nicht durch den Pastor erstattet. Sondern aufgrund dessen Aussage “von Amts wegen” – durch den Polizeibeamten.

Die Folge sind umfangreiche Ermittlungen, einschließlich Hausdurchsuchung. Der Herr Pastor soll sehr zufrieden mit sich sein.

69 Kommentare zu “Der hinterhältige Seelsorger”

  1. MrBrook (Link) meint: (4.11.2009 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    Und was erwartet den Herrn Pastor nun? Will der Angeschuldigte etwas unternehmen?

  2. Jonathan meint: (4.11.2009 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Woraus ergibt sich die SchweigePFLICHT? § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO spricht bekanntlich nur vom SchweigeRECHT…

  3. Kristine meint: (4.11.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Immerhin ist es mal ein Pfarrer und kein Priester, der in fragwürdige Aktivitäten verwickelt ist.

    Gruß,
    Kristine

  4. freiwild meint: (4.11.2009 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    wenigstens sind die italienischen Mafia-Pfarrer noch anständig. (ist für sie aber wohl auch gesünder.)

  5. MrS meint: (4.11.2009 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    @Jonathan: siehe § 203 StGB, daher bekommt er in § 53 StPO das RECHT.

  6. Udo Vetter (Link) meint: (4.11.2009 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Woraus ergibt sich die Schweigepflicht? Das müssen Sie den Polizisten fragen.

    Nahe läge aber § 54 StPO. Erstreckt sich zwar nicht auf Privatgeheimnisse. Aber da der Geistliche das Gespräch nur durchgeführt hat, um Informationen zu erlangen, ist auch seine dienstliche Stellung betroffen. Ohne Aussagegenehmigung hätte er also nichts sagen dürfen (und die Genehmigung hätte er unter diesen Umständen sicher nicht bekommen).

    Mir geht es eigentlich mehr um das, was sich aus der Überschrift ergibt.

  7. IB meint: (4.11.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das eher ekelhaft als hinterhältig. Aber ich halte sowieso alle Kirchenmänner für bigotte Quatschköpfe.

  8. Golem meint: (4.11.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:

    das ist vollkommen irrelevant, lesen Sie doch mal § 53 Rn. 6 bei Meyer-Goßner. Selbst wenn er sich dabei strafbar gemacht hätte (sehr, sehr fragliche Begründung Ihrerseits), so kann er auf sein Zeugnisverweigerungs*recht* dennoch verzichten, "das Gericht muss ihn vernehmen, die Aussage ist verwertbar (BGH aaO)".

  9. Thomas meint: (4.11.2009 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es mal mit ner Anzeige von Amtswegen weil der Herr Pastor gegen die Schweigepflicht verstoßen hat?
    Aber es kommt drauf an, welcher Natur die kriminellen Aktivitäten waren. Mord, Kindesmißbrauch o.Ä. da sollte man trotz Schweigepflicht meinetwegen anonym anzeigen.

  10. Golem meint: (4.11.2009 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @MrS:
    Der Pastor ist vom Katalog des § 203 StGB nicht erfasst.

  11. Manuel (Link) meint: (4.11.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Was den Pfarrer erwartet ist doch klar. Er wird in der Hölle schmoren.

  12. Andi (Link) meint: (4.11.2009 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Wäre es strafbar, wenn das "Opfer" hier in seiner Gemeinde kundtut, dass der Herr Pfarrer die Ergebnisse von seelsorgerischen Gesprächen umgehend zur Polizei trägt? Wenn nein, würde ich das ja mal umgehend tun und auch seinem Arbeitgeber Bescheid geben.

  13. urs lämmlein meint: (4.11.2009 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    vielleicht ist der herr pfarrer ja auch nur scharf auf den vorruhestand….

    bitte um update was der dienstherr so davon hält.

  14. Golem meint: (4.11.2009 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @Nr 12:
    Je nachdem, wobei es sich bei der ihm vorgeworfenen Straftat handelt, könnte das aber auch gehörig nach hinten los gehen.

  15. Till meint: (4.11.2009 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    Es gibt das Pfarrergesetz. Dessen § 41 lautet:
    (1) Pfarrer und Pfarrerinnen sind verpflichtet, das Beichtgeheimnis gegenüber jedermann unverbrüchlich zu wahren.
    (2) Ebenso haben Pfarrer und Pfarrerinnen über alles, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und Seelsorgerinnen anvertraut worden oder bekannt geworden ist, zu schweigen.

    Wer sich für die Sanktionen interessiert, muß sie sich bei beckonline selbst nachschauen. Bei den "Visitatorinnen und Visitatoren" habe ich abgeschaltet…

  16. Jonathan meint: (4.11.2009 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    @MrS: § 203 StGB umfasst m.E. keine Geistlichen (ein schneller Blick in Schönke) und wäre aber auch nicht dadurch vom Tisch, wenn der Polizist "von Amts wegen" nach Preisgabe der Informationen ermittelt.

  17. BV meint: (4.11.2009 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Geistliche haben nur ein SchweigeRECHT nach § 53 I Nr. 1 StPO, jedoch keine Schweigepflicht, da sie nicht zum Personenkreis des § 203 StGB, insbesondere sind sie nach Ansicht des BGH auch keine Amtsträger. Eine Privilegierung erfahren sie noch in § 139 II StGB, wonach sie der dort in Abs. 1 bestimmten Anzeigepflicht nicht nachkommen müssen. Das deutet im Umkehrschluss allerdings darauf hin, dass sie es dürfen.

    Was von einem Pastor zu halten ist, der seine Vertrauensstellung in einer solchen Art und Weise ausnutzt und sich praktisch für Ermittlungstätigkeiten zu Nutze macht, ist eine ganz andere Frage…

  18. Definiendum meint: (4.11.2009 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Erstmal aus der Kirche austreten.

  19. Jonathan meint: (4.11.2009 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    @ Udo Vetter: § 54 setzt m.E. die Schweigepflicht (wie z.B. in allen LBG) voraus, begründet sie aber nicht.

    Überdies ist mir nicht ganz klar, ob der Klerus als Person des öffentlichen Dienstes im Sinne de § 54 anzusehen ist. KK-StPO, § 54 Rdnr. 8 verweist entsprechend auf § 53.

  20. LaPaloma meint: (4.11.2009 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Gott ist nicht ohne Grund seit langer Zeit nicht einmal mehr tot.

  21. llamaz meint: (4.11.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Strafrechtlich mag dies nicht relevant sein – kirchenrechtlich schon. Sollte das rauskommen erwarten den Pfarrer zumindest disziplinarrechtliche Folgen.

  22. Tut nichts zur Sache meint: (4.11.2009 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    Hallo Herr Vetter,

    da inzwischen wohl jeder weiß, dass

    1. bei "Privatvernehmungen" die §§ 136, 136a StPO nicht greifen;

    2. die Aussagen des Zeugen-Pfarrers nicht unter dem weitreichenden Schutz des § 252 StPO stehen;

    3. selbst im Verweigerungsfall des Pfarrers, den Quark in der mündlichen Verhandlung zu wiederholen, der Polizeibeamte als Zeuge vom Hörensagen umfängliche (wenn auch in der Beweiswirkung abgeschwächte) Aussagen machen darf und wird;

    4. ein selbständiges Beweisverwertungsverbot bestenfalls aus der "intimen Situation" mit dem Pfarrer resulteren könnte und selbst wenn, dieses nur auf der 2. Stufe der 3-Stufen-Theorie der Rspr. angesiedelt werden und daher ohne Schwierigkeiten (Stichwort: hypothetischer Ersatzeingriff) "weggewogen" werden könnte;

    5. selbst im Falle eines bestehenden Verwertungsverbotes eine "Fernwirkung" auf das (inzwischen wohl aufgetauchte) umfassenden, mittelbare Beweismaterial nicht denkbar ist,

    sollte man sich doch fragen, welche Verteidigungsstrategie Sie nun einschlagen wollen? Vielleicht sollten Sie ihrem armen Mandanten wenigstens die Kosten einer umfangreichen Beweisaufnahme ersparen und gleich zu einer geständigen Einlassung ermuntern.

  23. Darkstalker meint: (4.11.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    Wundert mich kein Stück. Wer Hexen verbrennt und Kreuzzüge anzettelt, der ist auch Hobby-Blockwart.

  24. Mattias (ohne ‘h’) meint: (4.11.2009 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    @BV: Wenn ich es richtig versteh, hat ein Pfarrer ein Schweigerecht. Seine Dienstvorschriften (Kirchenrecht, Pfarrergesetz) sagen jedoch, dass er immer von diesem Recht Gebrauch machen muss, weil im sonst Sanktionen drohen. Aus dem weltlichen Schweigerecht macht das Kirchenrecht eine Schweigepflicht – hält sich der Pfarrer nicht daran, drohen ihm dienstrechtliche Konsequenzen, meines Wissens keine strafrechtlichen.

    Es gibt Fälle, in denen ein Pfarrer sicher in den Konflikt zwischen Kirchenrecht und Gewissen kommt, beispielsweise wenn sein Schäfchen ein Verbrechen wie eine Entführung gesteht, das nicht abgeschlossen ist, sondern – mit Schaden an Leib und Leben einer Person andauert. Nur in solch einem Fall könnte ich es mir vorstellen, die Schweigepflicht zu brechen.

  25. Axel John (Link) meint: (4.11.2009 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    @Manuel:
    Vielleicht tut er das sehr viel früher, als er sich das vorstellen kann, wenn er den Richtigen verpfiffen hat. ;-)
    BTW: Ich kann ohnehin nicht verstehen, wie man sich diesen Erbschleichern und Lohndrückern anvertrauen kann.

    @Definiendum:
    Es gibt 3 Entscheidungen, die ich in jungen Jahren getroffen- und (trotzdem) nie bereut habe: 1.) Austritt aus der Kirche, 2.) – der Ges Rentenversicherung, 3.) – der Ges. Krankenversicherung.

  26. horst meint: (4.11.2009 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    @ Vetter

    Bigott wäre vielleicht zutreffender für die Überschrift gewesen.

    @ 23

    Die Kreuzzüge waren eine Reaktion auf das Abschlachten von Christen in Nordafrika und

    wurden nicht von der Kirche initiiert, sondern nur abgesegnet.

    Mitnichten möchte ich hiermit die Kirche verteidigen, nur bitte historisch richtig.

  27. der echte n.n. meint: (4.11.2009 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @Tut nichts zur Sache:

    wieso bitteschön soll jeder wissen, dass § 252 stpo hier nicht anwendbar ist?
    der pfarrer verfügt aus § 53 stpo über ein aussageverweigerungsrecht – so es sich um ein seelsorgerisches gespräch gehandelt hat. bei der polizei hat er dies nicht geltend gemacht. richterlich vernommen wurde er nicht.
    insofern ist es allemal ein gangbarer weg, die kirche dazu zu bringen, ihrem redseligen angestellten den marsch zu blasen. falls keine weiteren beweismitteln aufgetaucht sein sollten, bleibt von der anklage nicht viel übrig.

    als verteidiger würde ich SIE sicherlich nicht mandatieren.

  28. Reservist meint: (4.11.2009 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    @ 26

    zumindest zum ersten Kreuzug hat die Kirche in Person von Papst Urban II. im November 1095 allerdings aufgerufen.

    Die Rede kann man hier nachlesen:
    http://www.manfredhiebl.de/urban.htm

  29. asta meint: (4.11.2009 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    "Tut nichts zur Sache" hat Recht:

    252 spricht von Zeugnis, 53 gibt aber ein AUSSAGEverweigerungsrecht. Der aus 252 gefolgerte umfassende Schutz vor jeglicher Verwertung (Ausn.: ErmRicht.) greift im Falle der ZEUGNISverweigerung nicht. So zumindest die Rspr. Der Rest ist akademisch.

  30. heinz meint: (4.11.2009 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    Wie es strafrechtlich aussieht kann ich nicht beurteilen, aus einer Zeit in der ich mich mit katholischem Kirchenrecht beschäftigt habe, weiß ich aber, dass der Bruch des Beichtgeheimnisses regelmäßig mit Exkommunikation bestraft wird und zu den schwersten kirchenrechtlichen Vergehen überhaupt gehört. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den evangelischen Freunden und der Seelsorge ähnlich verhält.

  31. Sünder meint: (4.11.2009 um 20:26) AntwortenReply to this comment

    Da kann man nur sagen, glücklich ist, wer sich einem katholischen(!) Priester anvertraut….

  32. Kand.in.Sky meint: (4.11.2009 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    Vom rechtlichen Aspekt abgesehen ist es bemerkens- und begrüssenswert wenn sich ein RA Gedanken um Gravenreut'sche Aktionen eines Pfarrers macht.

    Wird es noch Updates zu dieser Geschichte geben?

    #k.

  33. asta meint: (4.11.2009 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Korrigiere. Doch andersrum…. nene

  34. asta meint: (4.11.2009 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    …ist aber auch echt nen Aufreger-Thema

  35. Alex meint: (4.11.2009 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß schon, warum ich meine Sünden nur einer Vodka-Flasche anvertraue

  36. Sinnfrei meint: (4.11.2009 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    Auch in der evangelischen Kirche gibt es eine Verschwiegenheitspflicht. Siehe § 41 und 42 im Pfarrergesetz: kirche-mv.de/fileadmin/EL.../Pastor/Pfarrergesetz.pdf

    Ich denke jedenfalls das dies gültig sein sollte. Dementsprechend wäre auf jeden Fall eine Beschwerde an "höherer Stelle" angebracht.

    Edit: Hier noch eine Kirchenrechts-Sammlung die ev. Kirche betreffend: http://www.velkd.de/recht.php

  37. Darkstalker meint: (4.11.2009 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    @36:

    eine Beschwerde an "höherer Stelle"

    YMMD! *totlach*

  38. F L A M E meint: (4.11.2009 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    Der Glaube ist Opium für das Volk ! Sagt Marx. Den findet der Vatikan im Übrigen ganz gut…
    Wer glaubt ist demnach unter dem Einfluss von Berauschungsmitteln.
    Der Eigenbesitz ist zwar nicht strafbar bei kleineren Dosen aber wenn ich mehr davon abbekommen habe wird es kritisch.

    Es ist eh so, das wenn Du die Kommunion bekommen hast. es nichts anderes ist als wenn Du bei der Stasi vor 25 Jahren erklärt hättest das du IM werden willst….

  39. Martin_mb meint: (4.11.2009 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    Das kommt davon, wenn man sich im "seelsorgerischen Gespräch" einem Anhänger einer in ihren Grundannahmen vollständig unbewiesenen Religion anvertraut. ("unbewiesen" und "Religion" ist eine Tautologie, ich weiß.)

    Wobei der Herr Pfarrer den Schrott, den er da qua Amt sonntäglich verzapft, wohl auch nicht so recht zu glauben scheint. Meine Mitgliedschaft in dem Verein ist zwar schon lange beendet, aber ich meine mich jedenfalls erinnern zu können, daß Verrat auch dort nicht gerade zu den Tugenden gehört. Wahrscheinlich war der Bursche zur Zeit seiner Berufswahl nicht besonders gläubig, sondern nur auf der Suche nach einem möglichst leistungslosen Einkommen…

  40. saibot (Link) meint: (4.11.2009 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    Ist schwer zu beruteilen. Es fehlt die Info was zur Last gelegt wird. Wenn der Pfarrer verdacht hatte Person xy belästigt die Kinder im kirchlichen Umfeld, hatter m.E. sogar die Pflicht zu handeln. Wenn es um Bagatellen geht versteh ich ihn nicht…

  41. saibot meint: (4.11.2009 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    @Martin_mb: nutzloser Beitrag zur Sache…

  42. fernetpunker (Link) meint: (4.11.2009 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    @F L A M E: Meines Wissens lautet das Marx-Zitat: "Religion ist das Opium des Volkes."

  43. 30minutenaufenthalt (Link) meint: (4.11.2009 um 23:49) AntwortenReply to this comment

    @ 41 saibot
    nutzloser Beitrag zur Sache…

  44. Loco meint: (5.11.2009 um 05:58) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker: Falsche Beschuldigung ist strafbar, oder?

    Die EVANGELISCHEN Kirchen existieren seit dem 16. Jahrhundert. Wann waren doch gleich die Kreuzzüge? Richtig, ein paar hundert Jahre früher…
    aber schön, wenn man mal wieder einen Schlag gegen "die Kirche" landen kann – nicht wahr? Die verfassungsmäßig garantierte Freiheit der Religionsausübung scheint in manchen Köpfen nicht anzukommen!

    @alii: Pfarrerdienstgesetze sind Kirchengesetze und als solche von Landeskirche zu Landeskirche verschieden.

  45. Darkstalker meint: (5.11.2009 um 07:10) AntwortenReply to this comment

    @Loco: Nein, falsche Verdächtigung ist strafbar. Und auch nur gegenüber einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle. Das StGB zu lesen ist hier und da von Vorteil.
    (Ich nehme ihren Hinweis aber zur Kenntnis und spreche ihm die Korrektheit nicht ab. Werd´s mir merken)

    Aber ob die da jetzt Evangelisch draufschreiben, katholisch, protestantisch, jüdisch, etc… Religion an sich ist ne tolle Sache, soll jeder für sich selbst schauen, was er davon hält. So weit – und nur so weit – würde ich Art. 4 GG von allen verstanden haben wollen. (Lies: Reduktion des Schutzbereichs auf die individuelle Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit. Hat man als netten Nebeneffekt gleich noch eine Grundlage zum Verbot diverser Sekten. Wunderbar.) Und ja, de lege lata ist es leider anders. Und ja, das wird sich wohl auch nicht ändern und damit kann ich leben. Das heisst aber noch lange nicht, dass ich etwas für die Kirche(n) übrig haben muss.

  46. Ben meint: (5.11.2009 um 07:42) AntwortenReply to this comment

    Die Diskussion in diesen Kommentaren hat definitiv das Prädikat "erstaunlich" verdient.

  47. Sebastian H meint: (5.11.2009 um 08:04) AntwortenReply to this comment

    Klar, jetzt wo man keine Frauen mehr verbrennen kann, und Leute aufspießen, muss man andere Menschen anscheißen. Ich fordere ein Verbot für Religionen!

  48. Darkstalker meint: (5.11.2009 um 08:12) AntwortenReply to this comment

    @47: Wie gesagt, Religion ist nicht das Problem. Wenn jeder für sich seine Religion aussucht und danach lebt, ist das wunderbar. Kirche an sich ist das Problem.
    Nachtrag zu 45: OK, es gibt auch noch Absatz 2, so mit öffentlich behaupten. Aber das muss geeignet sein, ein Verfahren anzustoßen und das isses wohl nicht ;) Selbst die Beteiligung an den Kreuzzügen unterstellt, wäre das mittlerweile vermutlich verjährt *g*

  49. Britta Stahl (Link) meint: (5.11.2009 um 08:19) AntwortenReply to this comment

    Ziemlich bizarr. Hier hat offenbar der Geistliche seine Profession überhaupt nicht verstanden, die Ämter missbraucht und sollte dafür zur Rechenschaft gezogen werden!

  50. Tom (Link) meint: (5.11.2009 um 09:00) AntwortenReply to this comment

    Bin mir ganz sicher, bei uns Katholiken wäre das nicht möglich. ;) Aber damit wäre das Vertrauen wohl gegessen.

  51. Der Kleine meint: (5.11.2009 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    Der Blockwart unterm Kruzifix — ist das nicht der 3. Teil dieser aus dem Leben gegriffenen ZDF Serie?
    Also wenn der Polizist schon Bedenken um die Seele des Sorgers hat(te) und sein Heil in bürokratischen Spitzfindigkeiten sucht, dann ist das wirklich schon sehr bemerkenswert. Der Kirchenmann scheint sich jedenfalls im Jahrhundert geirrt zu haben….

  52. akbwl meint: (5.11.2009 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    Es ist ein Grundlegender Fehler, Religion, Kirche, deren Mitarbeiter und Anhänger gleich zu setzten.
    Während die Kirche als solche eine richtige Einrichtung ist, um die Religion zu überliefern, hat sie auf der anderen Seite das Problem, dass sie durch Menschen "betrieben" wird.
    Die verhalten sich halt leider oft nicht korrekt (Genauso wie Politiker, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Lehrer, Angestellte, Bürger der Bundesrepublik Deutschland).
    Im Genannten Fall kommt es erst einmal darauf an, um welche Aktivität es sich handelt. Es ist sicher nicht richtig, die Information unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ("seelsorgerisches Gespräch") aus dem Verdächtigen herauszubekommen. Aber je nach Schwere und Art der Tat ist es vielleicht die einzige (berechtigte) Möglichkeit, andere Menschen vor Schaden / Leiden zu schützen.
    Und christlichen Kirchen stehen als solches der Sühne / Bestrafung eine Tat nicht ablehnend Gegenüber. Es wird hier klar zwischem weltlichem Gesetz und der Gnade Gottes unterschieden. Es ist also einem Pfarrer nicht untersagt, eine Person anzuzeigen. Hier ist es ja so, dass es vor dem Gespräch bereits einen Verdacht gab. Der Pfarrer wollte sich also nur vergewissern, bevor er die Anzeige zu unrecht aufgibt. Trotzdem nicht die feine Art.
    Übrigens wird ein Priester (egal ob evangelisch oder katholisch) im Normalfall die Person, von der er weiß, dass sie eine Straftat begangen hat, dazu bringen wollen, die Tat wiedergutzumachen bzw. zur Polizei zu gehen. Schließlich ist Reue (und Wiedergutmachung oder auch Aussprache mit dem Opfer) die Grundvoraussetzung des Sündenerlasses (zumindest nach der katholischen Überzeugung).

  53. FelixK meint: (5.11.2009 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    @52 (akbwl): Darüber, ob eine Einrichtung, die Religion überliefert, eine richtige überhaupt sein kann, kann man nun natürlich streiten. Ist allerdings besser, wir tun das hier nicht, es geht ja doch eher um etwas anderes.

  54. onkel bo meint: (5.11.2009 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    - hätte jetzt (ianal) aus der hüfte heraus auf stgb §203 getippt… aber das scheint sich ja doch etwas komplexer darzustellen. neugiereig: bitte weiter berichten, u.v., wie's weiterging. danke.
    - lieber gott, wenn es dich gibt, rette seine seele, falls er eine haben sollte… (frei nach em ollen Fritz)
    - die erleuchtung ist über mich gekommen: als ich neulich betete, wurde mir klar: ich bin gott! ich rede mit mir selbst, es war ja auch sonst niemand da. (geklaut, weiß nicht woher).
    scnr

    edit: bei allem respekt und ohne absicht, jemanden persönlich kränken zu wollen. glaube ein/e jede/r was er/sie wolle.
    (wohl zu oft der intoleranz missionierender religiöser verschiedener konfessionen ausgesetzt gewesen…)

  55. Die-Zukunft-wird-es-zeigen meint: (5.11.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Ich finde es zeigt schon eine gewisse Ironie, dass deine drei wichtigsten "bisher nicht bereuten" Lebens-Entscheidungen ihre Auswirkungen jeweils erst so richtig zum Ende deines Lebens (bzw. danach) zeigen werden ;).

    D.h., dass du diese heute nich bereust ist nun wirklich keine Besonderheit…

  56. Kirchen-Fan meint: (5.11.2009 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker:
    Okay – ich bin wirklich kein Kirchenfan. Die Institutionalisierung des Glaubens hat jede Menge negativer Seiten.

    Aber (zumindest) eine positive hat es auch: Die Kirchen haben eben eine Schweige*pflicht*…
    Und auch einige andere staatliche Sonderregelungen (Schweige*recht*) sind ganz nett…

  57. Hein B. meint: (5.11.2009 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Hehe … beim protestantischen Bodenpersonal war ja häufiger die emotionale Nähe zum Herr größer als zum Gescherr – Stichwort "Deutsche Christen" und "Wider die mörderischen Rotten der Bauern"

    Aber vielleicht wollte der Gottesmann ja nur mal Pater Brown spielen … (der seines Zeichnens wiederum ja bekanntermaßen Katholik ist)

  58. Heiko meint: (5.11.2009 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Es ist völlig klar, dass dieser Pfarrer gegen Dienstrecht verstoßen hat, nicht aber gegen staatliches Recht. In meiner bayerischen Landeskirche musste ich bereits ganz am Anfang meiner praktischen Ausbildung zum Pfarrer eine Erklärung unterschreiben: "Ich verpflichte mich zur Dienstverschwiegenheit; das Beichtgeheimnis werde ich unverbrüchlich wahren." Wenn der Kollege das hier nicht getan hat, halte ich das für einen nahezu unverzeihlichen Fehler, denn darauf muss wirklich Verlass sein. Mit dienstrechtlichen Konsequenzen hat er auf jeden Fall zu rechnen.
    Leider sind halt auch Pfarrer nur Menschen und machen Fehler. Große und kleine.

  59. Jumper meint: (5.11.2009 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    @akbwl "andere Menschen vor Schaden / Leiden zu schützen"

    Wohl der triftigste und wahrscheinlich der einzige Grund, mir das Verhalten des Pfarrers nachvollziehbar erklären zu können.

    Alles andere fände ich schäbig oder zumindest je nach Lage des Falls nicht sehr christlich, unnötig oder nur hohl.

  60. jurLaie meint: (5.11.2009 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Kann man da nicht gegen die Kirche oder den Pastor zivilrechtlich vorgehen? Schmerzensgeld oder so?

  61. Undercover-Pabst meint: (5.11.2009 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    Tja, aus Doofheit wird man klug.

  62. Dieter meint: (5.11.2009 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Stimmt!

    Marx sagte: "Die Religion ist der Seufzer der bedrängten Kreatur, das Gemüt einer herzlosen Welt, wie sie der Geist geistloser Zustände ist. Sie ist das Opium des Volks."

    Lenin dagegen sagte: "Religion ist Opium für das Volk. Die Religion ist eine Art geistigen Fusels, in dem die Sklaven des Kapitals ihr Menschenantlitz, ihren Anspruch auf ein auch nur halbwegs menschenwürdiges Dasein ersäufen."

    Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied, der die Stoßrichtung der Religionskritik deutlich macht.

  63. juw meint: (5.11.2009 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    Später wird er behaupten, er sei kein inoffizieller Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden gewesen, sondern er habe sich nur getroffen zu unverfänglichen Gesprächen …

  64. atheist meint: (5.11.2009 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @Kirchen-Fan
    "Aber (zumindest) eine positive hat es auch: Die Kirchen haben eben eine Schweige*pflicht*…"

    Genau. Und was ist dann im konkreten Fall der Fall?

    ??

    @Jumper
    "Wohl der triftigste und wahrscheinlich der einzige Grund, mir das Verhalten des Pfarrers nachvollziehbar erklären zu können."

    Dann sollten Pfarrer/Priester das VORAB aber auch bitte deklarieren und nicht von Schweigepflicht usw. reden.

    "Wenn Sie mir von einer Straftat erzählen, werde ich das unter Umständen der Polizei melden"

    und nicht sinngemäß "ALLES was sie mir sagen, bleibt unter uns".

    Der Zweck heiligt NIEMALS die Mittel.

  65. das ü meint: (6.11.2009 um 00:34) AntwortenReply to this comment

    Der geistige Nährboden für Selbstgefälligkeit ensteht zwangsläufig, wenn Mensch seine Ideale nicht lebt, sondern sie in's Metaphysische projiziert. Der Mensch, der dies tut, muss scheitern, da er im Vergleich mit diesem jenseits der Realität angesiedelten abstrakt perfekten Ideal scheitern muss – und sich also auf das Mittelmaß selbstreferenzieller Bigotterie zurückzieht, um es zum Erhalt des Rest-Selbstwerts als moralisch gerechtfertigt auszuleben. Voila: christliche Moral.
    Sagte, in Kürze, der alte Fritz*

    *(Nietzsche)

  66. akbwl meint: (6.11.2009 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    @Jumper: Da gebe ich Dir recht. Es muss wirklich etwas sehr schwerwiegendes sein. Und der Pfarrer sollte in dem Gespräch auch den "Täter" darauf aufmerksam gemacht haben, dass er sich vorbehält, ihn anzuzeigen, bzw. ihn zum Gang zur Polizei oder zu einem Anwalt geraten haben.
    Wenn er ihn in eine Falle gelockt hat, ist das sicher der komplett falsche Weg und wird hoffentlich zumindest dienstrechlich geahndet.

  67. dot tilde dot meint: (6.11.2009 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    @37 (darkstalker):

    es gibt in der evangelischen kirche (die übrigens entschieden weniger hexen verbrannt hat, als andere konfessionen) neben der beziehung zum die gemeinschaft stiftenden vermuteten höheren wesen noch eine quasi amtliche hierarchie. es könnte sich durchaus lohnen die geschichte dort zu eskalieren.

    aber schön, dass sie sich amüsiert haben. ich hoffe, ihr tod wahr recht angenehm und wünsche fröhliche auferstehung.

    .~.

  68. Roland meint: (7.11.2009 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Spannende Frage: war die Aktion verhältnismäßig?
    Geht es um ein Ladendiebstahl von 3 Euro fünfzig oder und Vergewaltigung einer Minderjährigen?
    Erst alle Fakten auf den Tisch und nicht mutmaßen …

  69. Kand.in.Sky meint: (7.11.2009 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    @Roland:
    Ab/bis welchem Delikt würdest Du das Vorgehen des Pfarres begrüssen/verurteilen?

    #k.

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