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Gericht: Schnurloses Festnetztelefon ist kein Handy
Serienmörder in USA: Nachbarschaft litt schon länger unter Verwesungsgeruch
UMTS-Angebote ohne Vertragslaufzeit
Italien: Geringere Haftstrafe wegen „aggressionsförderndem“ Gen
“Schals und Tücher sind derzeit für Männer angesagter denn je”
Wie lange können deutsche Hunde im Dschungel Spüren schnüffeln?
Das Spice muß fließen!
Gruß,
Kristine
Zum Schnurlostelefon:
Nun ja, irgendwie beschleicht mich das Gefühl, das man sich den Verstand "weg-studieren" kann! Demnächst wird es sicher auch kein Raub mehr sein, wenn der Täter mit einem Pflasterstein um die Brieftasche bettelt ..
Geringere Strafe wegen aggressiver Gene.
Aha.
Das heißt also: Jemand der eine erheblich größere Gefahr für die Allgemeinheit darstellt als andere Gewalttäter ist schneller wieder draußen.
Absurd.
Da scheint mir die USA-Variante (längere Strafe aus demselben Grund) wesentlich nachvollziehbarer.
@Andreas: An dem menschenverachtenden System der USA sollte sich kein freiheitliches Land orientieren.
Mit der Erkenntniss, dass hier eine geistige Besonderheit vorliegt scheinen mir begleitende Maßnahmen (hier Agressionstraining, in Extremfällen aber auch Sicherungsverwahrung) deutlich sinnvoller als modifizierte Strafmaße.
@derRösrather: Der Gesetzestext lautet: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält".
Bei einem schnurlosen Festnetztelefon handelt es sich weder um ein Mobiltelefon (laut Gericht) und offensichtlich auch nicht um ein Autotelefon. Der Handyverbots-Paragraph trifft schlicht nicht zu. Damit hat das Gericht gar keine andere Wahl als dem Kläger Recht zu geben.
Nach Quellen suchen dauert auch nur einige Sekunden länger als dem Richter zu unterstellen, er hätte sich den Verstand wegstudiert.
Wie lange können deutsche Hunde im Dschungel Spüren schnüffeln?
Ein paar Tage durchaus, im Wald/Dschungel idR. länger, als in stark von Menschen frequentierten Gegenden wie zB. Fußgängerzonen in Städten.
http://www.nasenarbeit.de/html/mantrailing.html
@ 4
Wo ist denn die BRD freiheitlich oder war das Ironie.
Hier ist alles durchdekliniert und wenn nicht, spielt das auch keine Rolle, dann haben wir
ja noch das Ermessen.
Die Hierachien und der Ständestaat sind immer noch die dominanten Paramenter dieser
Gesellschaft.
Das Strafrecht und Strafverfahrensrecht in den USA ist sehr geregelt und hat den Vorteil,
dass die Polizei sich daran halten muss. Falls nicht hat das vielfältige Konsequenzen,
nicht wie in der BRD.
@Andy
Gehe ich recht in der Annahme, dass das Teil meines Festnetztelefon mit dem ich telefoniere ohne Schnur funktioniert? Bin ich nicht Mobil damit und kann(in Grenzen) auch aus fahrenden Auto heraus telefonieren?
Der Ansatz vom AG Bonn war richtig, die Herren Richter vom OLG Köln sind meiner Meinung nach
Schwachköpfe!Der besagte Pflasterstein ist auch keine Waffe, sondern ein Stein, der zur Bepflsterung öffentlicher Straßen geeignet ist. Halte ich diesen besagten Stein in der Hand und bitte einen Passanten um seine Brieftasche, dann kann das eigentlich auch kein Raub sein, denn der Passant wird mir sicher seine Brieftasche auch ohne Drohung überlassen …
@derRösrather: Lesen Sie die verlinkten Artikel eigentlich auch? Das Gericht geht in seiner Entscheidung doch genau auf diese Fragen ein.
"Schnurlostelefone beziehungsweise deren "Mobilteile" oder "Handgeräte" könnten nach dem allgemeinen Sprachverständnis nicht als Mobiltelefone im Sinne des so genannten Handyverbots angesehen werden."
"Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon könne nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden, weil ein schnurloses Festnetz-Telefon in der Regel schon unmittelbar nach Fahrtantritt nicht mehr funktioniere."
@andy
Welchen Blödsinn wollen sie mir noch erzählen? Ich habe den Artikel gelesen und verstanden und deshalb meine Meinung durch einen Kommentar kund getan!
@Axel John:
Da haben sich richtige Experten aber anders geäußert…
@derRösrather: Ein Mobiltelefon ist ein Telefon, welches nicht Ortsgebunden ist. Das ist bei einem Festnetztelefon – auch wenn es schnurlos ist – grade nicht der Fall, die Basisstation hat nur eine sehr begrenzte Reichweite.
Der Duden definiert "Mobiltelefon" als "drahtloses Telefon für unterwegs", auch das trifft auf das Mobilteil eines Festnetztelefons nicht zu; Hiermit kann man nur in der unmittelbaren Umgebung der Wohnung telefonieren. Und zum Schluss: Scheinbar geht aus der Gesetzesbegründung hervor, dass mit Mobiltelefonen das gemeint war, was man gemeinhin als "Handy" bezeichnet (Passt auch, da diese Begriffe synonym verwendet werden; Ich kenne niemanden, der das Mobilteil eines Festnetztelefons im regulären Sprachgebrauch als "Mobiltelefon" verstehen würde; Wobei das möglicherweise auch abhängig von der Region ist, in der man wohnt). Die Intention des Gesetzgebers war es also offensichtlich, Handys am Steuer zu verbieten.
Weder der Wortlaut noch die historische Auslegung lassen also eine weite Auslegung des Begriffs zu, ohne dass sich der Richter irgendetwas aus den Fingern saugen müsste. Und da eine Analogie hier unzulässig wäre ist eine Verurteilung überhaupt nicht möglich.
Da kann man keineswegs von Schwachköpfen reden, die Richter haben einzig ihren Job richtig gemacht.
Rassismus in grün:
"Männer, die als Kinder misshandelt worden waren und die gleiche Genvariante wie Bayout besaßen, neigten unter Druck eher zu aggressivem Verhalten."
Tolle Erkenntnis. Ich habe auch eine:
Menschen verfügen über Aggressivität. Ich bin ein Mensch und kann daher nichts dafür wie ich mich benehme da ich natürlich bedingt Emotionen habe.
Mit dem vorschieben ihrer angeblichen Natur hat man auch Juden verfolgt oder Versklavung von Schwarzen gerechtfertigt. Wenn man sich auf ein "der ist von Natur aus so" einläßt, läßt man sich auf so manches ein.
"Spuren", nicht "Spüren"
@MrBrook
Lieber Mr. Brook, ich bin nicht Weltfremd und im Gegensatz zu manchen Mitgliedern der Juris lebe ich in einer anderen Verstandesebene! Für mich ist ganz klar, ob ich während der Fahrt im Auto mit einem Handy oder einem Mobilteil eines Festnetzes telefoniere, dann ist das genau dassselbe! Da können Sie mit Paragrafen winken, die Gesetze und die Juristen verteidigen so lange Sie wollen!
Die Idiotie ist doch die Begründung des OLG Köln:
"Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon könne nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden, weil ein schnurloses Festnetz-Telefon in der Regel schon unmittelbar nach Fahrtantritt nicht mehr funktioniere. "
Ich bin ein gehbehinderter älterer Herr, habe nach einem Telefonat im Garten nun aus Versehen mein Mobilteil in die Hose gesteckt und fahre schnell um´s Eck 200 Meter weit um Brötchen zu holen. Unterwegs klingelt mein Telefon und ich kram´s mir aus der Tasche (erste Ablenkung), dann geh´ ich dran … und bumms hab ich das Kind unterm rechten Vorderrad liegen.
Autofahren ist eine allgemeine Gefahr. Ob ich mir eine Zigarette anzünde, mein Radio bediene, mein Navi programmiere, mein Thermoskanne öffen um mir Kaffee einzugießen, in den Falkplan schaue .. alles lenkt mich vom Strassenverkehr ab. Aber nur die Benutzung von Handy ist unter Strafe untersagt…
Welches schnurlose Telefon hat eine Reichweite von 3km?
@derRösrather: Darum, dass es das selbe ist, geht es aber gar nicht. Wenn der Gesetzgeber Verhalten, welches identische Auswirkungen hat, bestrafen möchte, muss er dafür Gesetze schaffen. Wenn er ein solches Verhalten nicht mit Strafe belegt – sei es aus Unachtsamkeit oder bewusst – kann eine Person deswegen auch nicht bestraft werden. Die Begründung ist in dem Absatz wirklich relativ schwach, aber das Ergebnis wird auch von der restlichen Begründung getragen: Ein Mobilteil ist von der Vorschrift nicht mehr gedeckt. Wenn es von der Vorschrift nicht mehr gedeckt ist, könnte man im Zivilrecht darüber nachdenken, auf Grund der identischen Situation die Vorschrift analog anzuwenden und einfach das Mobilteil einzubeziehen. Das klappt im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht aus gutem Grund nicht, eine solche Anwendung wäre grundgesetzwidrig.
Wenn die Richter also – meiner Meinung nach mit einer unschlagbaren Begründung – feststellen, dass ein Mobiltelefon im Sinne des § 23 StVO kein Mobilteil eines Festnetztelefons ist, ist ihnen der Weg zu einer Bestätigung der Bestrafung verbaut.
@Björn Harste: Das habe ich mich allerdings auch gefragt.
@MrBrook
Dann sind wir einer Meinung? Nach dem Gesetz ist das Betteln mit einem Pflasterstein in der Hand um die Brieftasche eines Passanten kein Raub sonderen eine freiwillige Spende? Denn der Pflasterstein ist Eindeutig ein Mittel, um Strassen in einen befahrbaren Untergrung zu versetzen .. nicht um eine Drohung dem Passanten den Schädel einzuschlagen?
Und im Gesetz steht nix davon das der Stein eine Waffe ist
derRösrather: Leiden Sie unter akutem Gedächtnisschwund? Sie wissen ganz genau, was während der Fahrt erlaubt ist und was nicht. Eine Liste hierzu erschien vor nicht allzu langer Zeit in diesem Blog als Artikel. Richter haben sich an Gesetzestexte zu halten. Mit Herbstlaub: Was Sie unter Verstand verstehen, ist wohl eher die Quelle von Phantomschmerzen.
Wer ohne Notwendigkeit anfängt, irgendetwas von "Kindern" zu faseln, um seine mangelhaften Argumente durch emotionalisierende Allzweckwaffen zu kaschieren, der disqualifiziert sich für jede ernsthafte Diskussion.
@derRösrather:
'Emil' war es doch glaube ich, der das Problem auf den Punkt brachte (sinngemäß zitiert): "Hier haben wir eine Menge Menschen und hier eine Menge Juristen. Und sie sehen, die Mengen berühren sich nicht!" ;)…
(Hoffentlich bekomme ich jetzt kein Schreibverbot auf Lebenszeit hier ;)…).
Das ist zwar böse… hat aber einen wahren Kern:
Die juristische Art zu denken ist für "Otto Normalbürger" oft nicht nachzuvollziehen… und ebenso dann eben auch manche Entscheidung vor Gericht.
@troll
Sie hatten schon mal mit Richtern zu tun?
@aurisa
Wahre Worte!
Nun kommen wir mal zur Realität: Der Präsident des VG Köln hat mir mal geschrieben "den Richtern ist es in ihrer Unabhängigkeit frei zu entscheiden … ". Da hatte das BVerfG schon 2 Jahre vorher genau gegen die Entscheidung des Richters am VG entschieden.
@derRösrather: So ein Unsinn. Erstens muss ein Täter für einen Raub nicht einmal eine Waffe mit sich führen. Er könnte zum Beispiel auch androhen, den Passanten zusammenzuschlagen. Die Waffe wäre also höchstens maßgeblich, um den Raub vom schweren Raub abzugrenzen.
Zweitens benötigt man auch für einen schweren Raub keine Waffe, sondern es reicht aus, wenn der Täter "[...] ein Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person [...] zu verhindern oder zu überwinden [...]", darunter fällt ein Pflasterstein wohl wenn ich einen Passanten damit bedrohe.
Drittens ist der Begriff der Waffe sehr viel weiter als der Begriff des Mobiltelefons, so dass hier ein viel breiterer Spielraum für Auslegungen bleibt.
Und viertens sind die beiden Fälle auch gar nicht miteinander vergleichbar, ich wüsste also nicht, woraus sich ergeben sollte, dass wir einer Meinung sind.
@MrBrook
Ich sehe, Sie besitzen eine leicht eingeschränkte Kognitivität. Ein biss´l Realsinn würde Ihnen sicher gut tun …
Lieber Mr. Brook, es war als Beispiel gedacht. Bitte schweifen sie nicht aus was das Gesetzbuch an Möglichkeiten sonst noch hergeben würde.
Zum Handtelefon: Gab es nicht mal den Grundsatz, daß in Urteile die Intention des Gesetzgebers einfließen solle?
Das "Handyverbot" wurde ja nicht erlassen, weil der Gesetzgeber was gegen Mobiltelefone hat, sondern weil er die Sicherheit im Straßenverkehr erhalten möchte. Bisherige Urteile beschränkten sich auch keineswegs auf tatsächliche Telefonate, sondern auch auf SMS schreiben, Uhrzeit ablesen, Telefonate vorbereiten – eben alles, wofür das Gerät in die Hand genommen werden muß.
Warum also sollte das Mobilteil eines schnurlosen Telefons nicht unter dieses Verbot fallen? Telefonbuch-Wälzen, Uhrzeit ablesen, sich über technisches Blabla wie "Suche Basis…" aufregen – das alles geht auch ohne Kontakt zur Basisstation. Die Ablenkung wird dieselbe wie beim Mobiltelefon sein – und ich wiederhole: Dort wurde bereits festgestellt, daß schon bloßes in-die-Hand-nehmen reicht, um unter den "Handyparagraphen" zu fallen.
Nach meinem Dafürhalten sind Mobilteil und Mobiltelefon in diesem Kontext eng genug miteinander verwandt, um beide vom "Handyverbot" erfaßt zu werden. Die Funkreichweite heranzuziehen, damit Mobilteile von schnurlosen Telefonen nicht unter das Verbot von Mobiltelefonen fallen, finde ich in diesem Zusammenhang hanebüchen, da es vollkommen dem Sinn des Gesetzes widerspricht.
Der Wurm ist das Spice!
(Oder war das Tequila?)
zu der spice/mephedron geschichte: wie lang wird es voraussichtlich dauern, bis der bundesrat zustimmt?
da wird wieder eine welle von hausdurchsuchungen vorbereitet, und am selben tag, an dem das amtlich ist, werden sie schon morgens vor der tuer stehen…
gleiche geschichte, wie mit dem gbl:
einschuechterung, in der hoffnung auf zufallsfunde!
Ach ja, das OLG Köln.
In meinem Examen in zwei Wochen werde ich dieser Ansicht nicht folgen.
Bin ja ohnehin beim OLG Düsseldorf gemeldet !!! Die begrüßen das sicher :)
@hro
Da bin ich gleicher Meinung .. nur den (Möchtegern)-Juristen hier im Blog gefällt der Gedanke nicht, denn es steht ja nicht im Gesetzbuch … dieses Mobilteil-Dingsbumms. Und das wird/würde dann den Juristen/Richter Intellektuell überfordern .. ich meine so eigene Gedanken sind manchen Menschen wirklich fremd ;-))
@derRösrather: Ich denke, ich habe ausreichend Realitätssinn. Allerdings verstehe ich Ihre Argumentation nicht.
@hiro: SMS schreiben und Co fällt unter die Vorschrift, weil die Benutzung des Mobiltelefons untersagt ist, darunter fallen diese Dinge eben. Und ob Mobiltelefon und Mobilteil eng miteinander verwand sind ist nicht maßgeblich. Entweder man sieht das Mobilteil als einen Unterfall des Mobiltelefons an – dann ist eine Bestrafung möglich. Oder man sieht es nicht als Unterfall an sondern sagt, dass beide zwar extrem ähnlich aber nicht identisch sind – dann ist eine Bestrafung nicht möglich, weil wir in einem Rechtsstaat leben und hier der Grundsatz "nulla poene sine lege" (Keine Strafe ohne Gesetz) gilt. Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist strafrechtlich erlaubt.
Deswegen kann auch die Ablenkung nicht als Argument herhalten. Wer beim Auto fahren am Laptop StarCraft spielt ist wohl auch abgelenkt, wird aber in keinem Fall nach § 23 I a StVO bestraft.
@derRösrather: Um eine überforderung geht es nicht. Haben sie sich schonmal überlegt, was passieren würde, wenn der Bürger ohne Gesetz bestraft werden könnte? Derartige Regelungen sind Grundrechte eines jeden Bürgers und Ausprägung unseres Rechtsstaates. Der nächste Schritt – würde man ihre Argumentation zu Grunde legen – wäre dann: Der Staat darf Menschen bestrafen, weil sie sich ja hätten denken können, dass bestimmte Verhaltensweisen schädlich und damit nicht zulässig sind. Soll jeder Bürger zu Hause eine Kristallkugel herumstehen haben und darin lesen, welche Verhaltensweisen nicht zulässig sind, wenn es nicht genau im Gesetz geschrieben steht?
/me lässt mal auf das Latein einen flatus magnus und hätte da einen Kommentar:
Die Jusristen spinnen!
@mrBrook
Dürfte ich nicht verlangen, das der Gesetzgeber über ein Mittelmaß an natürlichem Verstand verfügt und das in Gesetze kleidet? Wenn man die Benutzung von Handy verbietet, dann muss auch das Benutzen von Radio, Zigarettenanzünder, Navi, Kartenlesen .. verbieten. Hören Sie bitte auf mit dem Gesetzbuch zu winken und fangen bitte an selbstständig zu Denken!
@derRösrather: Danke, ich kann sehr wohl selbständig denken. Ich glaube allerdings dass sie nicht verstehen, dass dieser Grundsatz nach dem die Richter gehandelt haben ein Recht ist, welches jeden Einzelnen von uns vor staatlicher Willkür schützen soll. Es kann nicht zur Disposition gestellt werden und hat eine Existenzberechtigung.
Dementsprechend ist das, was die Richter getan haben, durchaus sinnvoll. Dass man die Benutzung anderer starker Ablenkungen nicht tolerieren kann ist dabei eine ganz andere Frage. Darüber haben aber nicht Richter zu entscheiden, sondern der Gesetzgeber. Da sind die richtigen Adressaten dann das Bundesverkehrsministerium und der Bundesrat.
@MrBrook
Richter sind unabhängige nicht-denkende Wesen die in die Gesetzbücher schauen und nichts verstehen. Habe ich jedenfalls erlebt.
Und bitte unterstellen Sie mir darin keine Polemik!!
Auch ein Richter kann Entscheidungen treffen die gegen die geschriebene Gesetze stehen und damit eine Überprüfung erzwingen. Aber haben die "gestopften" Herren ein Interesse daran? Nein! Wer will schon seine Karriere mit so einem Scheiß auf´s Spiel setzen?
Lieber Mr.Brook,
ich glaube wir Beide sind Intellektuell nicht Compatible. Lassen wir es sein .. sonst wird es eine lange Nacht werden ..
@MrBrook:
Sie haben völlig recht – was nicht verboten ist, ist erlaubt. Ich erlaube mir jedoch, eine vom vorliegenden Urteil abweichende Meinung zu haben. Wie bereits dargelegt: Ich sehe keinen Grund, warum der Gesetzestext Mobilteile von schnurlosen Telefonen ausschließen sollte.
Der "Volksmund" bezeichnet durchaus schnurlose Telefone als "Mobiltelefon" – man googele mal nach "isdn mobiltelefon" oder "t-sinus mobiltelefon". Warum der Richter hier eine abweichende Meinung vertritt und sich gegen allgemeinen – na gut: zumindest häufigen – Sprachgebrauch und gegen den Sinn des Gesetzes und gegen den "gesunden Menschenverstand" stellt, ist mir schleierhaft.
Ob Ihr "Laptop" unter das "Handyverbot" fiele, wenn "Laptops" in der Öffentlichkeit ungestraft als "Mobiltelefone" bezeichnet würden, könnte man dann diskutieren, wenn es soweit wäre. Bis dahin ist Ihr Argument hinfällig: Sie werden sich mit §23 Abs. 1 StVO und – natürlich – §1 Abs. 2 StVO begnügen müssen, wenn ich als Nichtjurist das richtig im Kopf habe.
@derRösrather: Okay, wenn man keine Argumente hat kann man natürlich auch einfach die Richterschaft auf einer persönlichen Ebene angreifen, pauschalisieren und Behauptungen anstellen.
Aber sie haben recht. Lassen wir das.
/me betrachtet den Disput somit als beendet, fürchtet das die intellektuelle Ebene nicht gestimmt hat… die Flachheit hat halt ihren Preis.
@hiro: Man kann theoretisch die Ansicht vertreten, dass Mobilteile Mobiltelefone sind. Die Vorinstanz hat das ja auch offensichtlich getan was zeigt, dass die Ansicht vertretbar ist. Allerdings haben sich die Richter – soweit mir bekannt ist – grade nicht gegen die Intention des Gesetzgebers gestellt, der – ausweislich der Gesetzesbegründung – die klassischen Handys von der Vorschrift erfasst wissen wollte. Im Sprachgebrauch sehe ich auch eher, dass Mobiltelefon allgemein als Synonym für "Handy" abgrenzend vom Festnetztelefon verwendet wird, worunter eben die Mobilteile fallen. Darauf deuten auch die Google-Ergebnisse hin: Gibt man nur das Wort "Mobiltelefon" ein findet man unter den Suchergebnissen fast ausschließlich Links, die sich mit Handys beschäftigen. Bleibt der "gesunde Menschenverstand". Warum man danach Mobilteile als Mobiltelefone sehen sollte bleibt mir schleierhaft.
Lieber Rösrather,
Ihre Argumentation entspricht vernunftbegabter Logik, die sich an der Lebenswirklichkeit orientiert.
Leider aber denken viele (angehende) Juristen nicht logisch, sondern formal.
Formaljuristisches denken hat mit der Realität so viel zu tun, wie der Kreationismus mit den Erkenntnissen der Paläontologie.
Formaljuristisches denken basiert wie auch Religionen auf Dogmen und Glaubenssätzen. So, wie in der Amtskirche, gibt es auch bei den Juristen gemäßigte Pragmatiker und fanatische Sektierer. Mit Letzteren ist ein vernünftiger Argumentationsaustausch nicht möglich, da sie sich der Realität verweigern. (Das haben Sie vielleicht schon selber herausgefunden).
Landen Sie als Be- oder Angeklagter vor so einem, haben Sie nur eine Chance, wenn sie ihn mit seinen eigenen Waffen schlagen können. Wenn Sie ihn nicht mit formalen Tricks und Winkelzügen aushebeln können, sieht es schlecht aus.
Spürhunde…
Grundsätzlich ist da was schief gelaufen.
Der Betreuer/Ortskundige darf den "Neuling" nicht alleine lassen, egal wer von beiden den Vorschlag macht. (Fürsorgepflicht?)
..und Hunde werden in tropischen Urwald soviele neue, fremde Gerüche erleben..da wird auch die maximale (unter idealen Umständen) Zeit von 2 Tagen, in denen Hunde noch Gerüche wahrnehmen können nicht gelten.
@Axel John
Im Umkehrschluß bedeutet das? Es gibt denkfähige Lebensformen in dieser komplizierten Welt?
Und warum befinden sich so wenige unter den Juristen?
@derRösrather:
Auch Juristen denken. Nur …nun ja… anders.
@Anti-Troll-Force:
Wer ohne Notwendigkeit anfängt, irgendetwas von "Kindern" zu faseln, um seine mangelhaften Argumente durch emotionalisierende Allzweckwaffen zu kaschieren, der disqualifiziert sich für jede ernsthafte Diskussion.
Dieses Kind nennt man auch "defa-Kind" und es erfüllt das Krietsch's Law.
Nähere Infos siehe: http://www.rrr.de/~kathinka/akronyme.htm
@der Rösrather,
sie haben aber auch das Urteil von der Vorinstanz gelesen und verstanden?
Darüber hinaus hat das jetzt urteilende Gericht die quasi Einmaligkeit der Situation auch betont – gerade durch die Ortsgebundenheit des Mobilteils.
Vielleicht sollten sie einmal an ihre Denkfähigkeit reflektieren, gerade da ja an dem Mobilteil-Urteilen die unterschiedlichen Interpretationen sichtbar werden. Also geht ihr Vorwurf völlig ins Leere.
Ansonsten schließe ich mich MrBrook in seinen Beiträgen an und danke ihm dafür.
@Axel John
Und was ist wenn man ihnen (Ihnen) die Gesetzbücher wegnimmt?
@Sarfa
Ich habe nur das Argument vom OLG gelesen. Sie haben ein Problem mit meiner Argumentation? Liegt es vielleicht daran, das Ich kein Jurist bin?
@derRösrather:
Das Gleiche wie einem Computer, aus dem man die Datenträger entfernt. Es meldet sich nur noch das Bios.
Drei kilometer ?
…
Das is wesentlich mehr als ich den Dingern je zugetraut hätte. Müsste fast mal testen, wie weit meins funktioniert ….
Rettungseinsatz im Kongo
Ganz so einfach wird der Einsatz nicht zu bewerten sein.
So vom Bauchgefühl her würde ich sagen, dass ihr Begleiter mit ihr hätte zurückkehren müssen. Denn in solchen Gegenden geht man besser zu zweit. Zudem hat sie über Schwäche/Ermüdung/Hunger geklagt. Was wirklich zwischen den beiden besprochen wurde, wird sich im Nachhinein nicht feststellen lassen. Da steht dann Aussage gegen Aussage.
Anders könnte die Sache aussehen, wenn es bei der MPG eine Dienst-/Einsatzvorschrift gab, immer zu Zweit unterwegs zu sein, bzw. immer in GPS oder Funkgerät mitzuführen. Hatten sie nur eines, dann hätten sie sich nicht trennen dürfen. Die rechtliche Verantwortung dafür liegt letzten endes bei ihrem Begleiter ("Vorgesetzten").
Wenn man der jungen Dame eine Rechnung über mehr als EUR 60k zukommen lässt unterstellt man ihr wohl grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz. Andererseits müsste man doch davon ausgehen, dass die MPG bei solchen Einsätzen für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgt (Stichwort: Fürsorgepflicht), der so einen Fall abdeckt. Da hätte dann niemand nach Fahrlässigkeit gefragt, weil in diesem Bereich tätige Versicherungen genau wissen, dass man dies nicht nachprüfen kann und sie dies bei der Prämienkalkulation berücksichtigen. (Wie gesagt war in meinen Augen, -wenn überhaupt- der Begleiter fahrlässig).
Der Artikel erwähnt leider nur, dass die dt. Botschaft und die lokalen Behörden mit dem Krisenmanagement der MPG nicht ganz einverstanden waren. Wie sich der dt. Botschafter oder die lokale Bezirksregierung den Einsatz vorgestellt hätten, erwähnt er leider nicht. Dies zu wissen wäre aber aufschlussreich, um die Angemessenheit des dt. Rettungshundeeinsatzes durch die MPG beurteilen zu können.
Aus eigener Erfahrung (mehrere Jahre Feldforschung in West-und Zentralafrika) weiss ich, wie schnell man sich im Busch verlaufen kann. Ich kenne aber auch die Hilfsbereitschaft der Afrikaner (PC-speak:"indigenen Bevölkerung"), ihr grosses Talent sich im Urwald zu orientieren und ihre Ausdauer grosse Strecken in unwegsamen Gelände zu bewältigen. Wenn diese Unterstützung durch die Einheimischen nicht zustande kam, dann hat das örtliche MPG Projekt-Management (zumindest indirekt) versagt. Vertrauensbildende Maßnahmen zur lokalen Bevölkerung UND deren Unterstützung sind bei solchen Projekten unumgänglich und normalerweise wird dies auch in den Ausbildungsprogrammen für solche/ähnliche Projekte vor der Ausreise entsprechend vermittelt.
Was die Rettungshundestaffel anbelangt, so liegen doch genügend Erfahrungen z.B. von Hunde-Einsätzen bei Erdbeben in tropischen Ländern vor. Wenn die Hundestaffel also nicht gewusst hat worauf sie sich einlässt und / oder den Auftraggeber nicht über die Erfolgschancen aufklärt, dann sind sie entweder unprofessionell oder einsatzgeil. (Es gibt übrigens eine Internationale Rettungshunde Organisation, die können das bestimmt kompetenter beurteilen).
Allgemein drängt sich mir der Verdacht auf, dass hier zunächst das "Forschungsprojekt" gerettet werden sollte und erst an zweiter Stelle die junge Dame. Die Affen sollten bei der Rettungsaktion nicht gestört werden, dadurch hat man aber die Suche unnötigt beeinträchtigt. Vom (möglicherweise) unverantwortlichen Verhalten der MPG soll nun abgelenkt werden, indem die "Schuld" auf die junge Dame geladen wird und die Schadensersatzansprüche zivilrechtlich durchgesetzt werden sollen. Ich hoffe, dass sie das durchsteht (nebenei: in der Schweiz forscht es sich sowieso besser als in Deutschland) und der Fall vor einem Richter mit Menschenverstand und keinem Rechtsdogmatiker (siehe Diskussion zum Handyverbot) verhandelt wird.
Es ist auch an der Zeit, dass sich mal jemand in der Leitung/im Beirat der MPG dieses Themas annimmt und sich der moralischen Verantwortung stellt. Wenn ich höre, dass die MPG die Kosten weiterreichen müsste, da leider kein Budget, etc., dann ist das für eine Organisation von der Größe (und dem Ruf) der MPG nur peinlich.
/me denkt sich: auch ein BIOS ist eine Ebene wo von den Usern Niemand denken muss. Eine Abfolge von Routinen die ganz automatisch ablaufen und die man nur ein ganz wenig beeinflussen kann. Der Vergleich war gut!
Darauf kann man(n) eine gutes oder schlechtes BS (Brain System) aufsetzen… die Juristen sind da leider im Nachteil
Also ich wundere mich eigentlich nur über die Reichweite von 3km .. vorallen im fahrenden Auto .. DECT ist nicht für sowas (fahrendes Auto) ausgerichtet, und selbst auf freien Feld war bei mir nach 800 m schluss. Und im Wohnnblock auf der anderen Seite bereits nach 50 Metern..
Irgendwie klingt es unglaubwürdig.. wurde er wirklich mit einen DECT erwischt ? Oder "nur" gesehen , und hat später behauptet es wäre das Schnurlose gewesen ?
"UMTS-Angebote ohne Vertragslaufzeit":
Beim mobilen Surfen über Aldi-Talk sind definitiv höhere Geschwindigkeiten als 384 kbit/s drin. Ich habe damit in verschiedenen Großstädten deutlich über 100 kb/s Downstream gemessen (genaue Zahl nicht mehr in Erinnerung, ist Monate her).
"Schnurlos" was der Richter hier demonstriert hat war Einfalt. Wenn ich im Auto einen WLAN – UMTS router einbaue (zB um bequem webradio im auto zu haben) kann ich mit einem SIP tauglichen Schnurlos DECT Telefon ab sofort legal im Auto OHNE Freisprecheinrichtung telefonieren. Ist ja nee Festnetznummer.
mfg
yah bluez
@MrBrook:
Volksmund/Google: Es geht nicht darum, wie viele Leute "Mobiltelefon" sagen und "Mobiltelefon" meinen, sondern darum, daß eine große Anzahl Menschen "Mobiltelefon" sagt und "Schnurlostelefon" meint. Wenn es nur ein einzelner Depp wäre, wäre ich bei Ihnen; so jedoch stehe ich auf dem Standpunkt, daß "Mobiltelefon" in verschiedenen Zusammenhängen synonym mit "Schnurlostelefon" zu verwenden ist.
Intention: Wie beschrieben, dem Gesetzgeber ging es sicher nicht darum, daß er was gegen GSM/3G hat, sondern um Verkehrssicherheit. Daher sehe ich die Intention des Gesetzes nicht darin, "Mobiltelefon gemäß Duden" zu verbieten, sondern die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Das Gesetz schließt IIRC ausdrücklich Mobiltelefone und Hörer von Autotelefonen ein, ebenso wie die Bedienung in der Hand ohne Telefonat. Den Hörer eines Schnurlostelefons hier auszuschließen, erscheint mir nicht schlüssig: Telefonie ist offensichtlich kein Kriterium, Gerät-in-der-Hand-muß-autonom-funktionieren ebensowenig.
"Gesunder Menschenverstand": Sieht aus wie ein Mobiltelefon, Bedienung wie bei einem Mobiltelefon, Funktionen zunehmend wie ein Mobiltelefon, erzeugt bei Benutzung dieselben Gefahren wie ein Mobiltelefon: sollte im Straßenverkehr behandelt werden wie ein Mobiltelefon.
Ich finde das naheliegender, als einen Vollhonk auf der Straße an seinem Schnurlostelefon rumdaddeln zu lassen, weil der Richter ein dudengläubiger analfixierter Nerd ist, der täglich seine Socken zählt und darum die Synonymisierung der Sprache im Prekariat verpaßt – und "Prekariat" sei an dieser Stelle kognitiv, nicht monetär definiert. Pointiert formuliert.
@christian:
Die 3 Kilometer glaube ich auch nicht so ganz; falls doch, fiele das Gerät meines Erachtens ohnehin eher in MrBrooks' Kategorie "Mobiltelefon" als in die Kategorie "Schnurlostelefon".
Ich vermute eher, daß das Schnurlostelefon sich über den Mangel an Basisstation beschwert hat, der Fahrer das Signal nicht deuten konnte und sich das Ding ans Ohr gehalten hat. Oder nicht mal das, und er hatte es nur in der Hand – bei Mobiltelefonen ist das ja schon ausreichend für eine Bestrafung.
Oder es war ein "Schnurlostelefon" von O2, die mit ganz normalen "Festnetzanschlüssen" funktionieren und die Basisstation freundlicherweise nicht am Telefonanschluß des Kunden installieren, sondern irgendwo auf fremden Dächern. Geradezu geni
onal.Daß der Vorgang nicht unbedingt im Detail präzise weitergegeben wurde, halte ich für durchaus wahrscheinlich; ebenso, daß in der Geschichte mindestens ein Beschuldigter, Polizist, Richter oder Staatsanwalt ist, für den erst seit dem Richterspruch ein sprachlicher Unterschied zwischen "Mobiltelefon" und "Mobilteil eines Schnurlostelefons" besteht.
@alle, die meinen, ein Mobilteil sei ja kein Handy:
Worum geht es in dem Handyverbot? Um das Verbot von Handys oder darum, dass die Dinger beim Autofahren zu Unfällen führen können? Für Juristen scheinbar nur um ersteres.
Wahrscheinlich ist es dann auch ok, wenn man ein Kind ummäht, wenn man mit dem Mobilteil in der Hand aus seiner Ausfahrt raus setzt.
Ich halte es für recht lächerlich, wie das OLG den Sinn des Gesetzes durch Begriffsklauberei konterkariert.
Das Gesetz sagt doch recht deutlich "Du sollst beim Autofahren nicht telephonieren, wenn Du Dir das Teil ans Ohr halten mußt". Die Bezeichnung "Mobiltelephon" ist dabei nur beschreibend, nicht ausschließend.
Denn ein PDA mit Telephonfunktion oder ein Laptop mit Skype sind auch keine Handys im engeren Sinn, und es können in den nächsten Jahren noch viel mehr merkwürdige Geräte auf den Markt kommen, mit denen man AUCH telephonieren kann. Und auf diese Funktion kommt es hier doch an, nicht auf die Bezeichnung des Gesamtgeräts.
Ansonsten argumentieren die Richter deutlich contra factum:
"Für den Einsatz während der Autofahrt seien sie aufgrund ihrer geringen Reichweite praktisch auch gar nicht geeignet."
Das mag überwiegend richtig sein – aber im konkreten Fall ja ganz deutlich nicht!
Die Reichweite war ausreichend, daß der Typ damit telephonierte, das zählt doch.
"Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Schnurlostelefon könne nicht als ernsthafte Gefahr angesehen werden,"
Das ist völliger Unsinn. Die Ablenkung ist exakt die gleiche, egal wie die technische Anbindung ist.
"Der behandelte Fall sei so ungewöhnlich, dass kein Regelungsbedarf bestehe."
Richtig, aber Thema verfehlt.
Es geht ja nicht darum, etwas neu zu regeln.
Sondern im Gegenteil ist die bestehende Regel ausreichend – wenn das OLG nicht so abstrus denken würde.
@ 58: Ich halte es für recht lächerlich, wie das OLG den Sinn des Gesetzes durch Begriffsklauberei konterkariert.
Es ist nich lächerlich, sondern eine Art Notwehr. Lächerlich ist lediglich der von Dilettanten zusammengeschmierte Gesetzestext, welcher die Realität ignoriert.
Realität ist, dass ich beim telefonieren mit dem Handy möglicherweise in meiner Aufmerksamkeit eingeschränkt werde, wenn vermutlich auch nicht so stark, als würde ich zB. einen Vertragstext in ein Diktiergerät formulieren.
In beiden Fällen habe ich den Blick aber noch immer auf das Verkehrsgeschehen gerichtet und kann darauf reagieren.
Allerdings ist ein Handy am Ohr von außen leicht zu erkennen und damit auch leicht abzukassieren.
Viel leichter jedenfalls, zB. als die Adresseneingabe oder Routenänderung im Navigationsgerät. Dass der Fahrer dabei nicht nur die Aufmerksamkeit- sondern auch den Blick vom Verkehrsgeschehen abwendet, -auch- mit dieser Vorstellung sind Regierungsbürokraten offenbar heillos überfordert.
Die Richter sind doch so stolz auf ihre Unabhängigkeit und Ermessensspielräume. Seien wir froh, wenn mal einer im Sinne der Vernunft ein wenig kreativ ist.
@hiro:
Das Problem in diesem Fall ist einzig die Frage, was ein Mobiltelefon genau ist. Man kann – wie gesagt – ein Mobilteil darunter fassen, ich halte die Ansicht aus verschiedenen oben ausgeführten Gründen für falsch. Wenn man aber den Begriff auslegt und sagt, dass Mobiltelefon und Mobilteil nicht identisch sind (auch wenn sie extrem dicht aneinander liegen) bleibt nur diese Lösung der Richter.
@Mugros:
Würdest du dich beschweren, wenn du wegen einer Tat verurteilt wirst, die laut Gesetz nicht ausdrücklich verboten ist? Genau um diese Frage geht es hier. Wenn er ein Kind "ummäht" gibt es ganz andere Vorschriften, die greifen. Im Extremfall darf er sich dann wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten, dagegen verblasst eine Ordnungswidrigkeit schon *leicht*
@R.A.:
Die Ansicht ist nicht vertretbar, weil sie verfassungswidrig ist. Vorschriften im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht sind immer abschließend, alles andere ist – zum Schutz der Bürger – unzulässig. Wie ich oben schon geschrieben habe: Keine Strafe ohne Gesetz. Der Bürger muss aus den Gesetzen grundsätzlich sehen können, was erlaubt und was verboten ist.
58 (R.A.) hat alles gesagt, was man als richtiger Jurist und nicht nur als Möchtegernjurist hätte erkennen müssen.
Ich lache gerade über 60 MrBrook, wie er meint, hier ginge es um das Analogieverbot.
Gerade im 2. Semester angekommen?
"gen-phrenologoie"
wie so oft… halbwissende poltern rum und rechtfertigen mit ihren un/halb/qualifizierten 'kenntnissen' wissenschaftl. forschung jeden mist, der ihnen gerade in den kram passt. gilt leider auch für (selbst)ernannte 'experten™'. da kann man dann auch alles mit allem rechtfertigen… vulgär-kausalismus.
analogie: mein kneipenwirt baut eine murmelbahn für's wechselgeld um das schwarzgeld herauszufiltern – weil im lhc (cern) hat man ja 'bewiesen', dass wenn man materie im kreis beschleunigt…
wenn ein technophober finanzwirt (nur z.B.!) den motorschaden am auto seiner freundin beheben will, weil er ja die 'motorwelt' abonniert hat wird die vermutl. trotzdem zum kfz-mech gehen.
nein, die vergleiche sind nicht weit hergeholt – fragt doch einen experten™ für analogien ;-]
Ich fürchte, mehr als 80% der Richter sind MrBrook.. unbelehrbar .. Präpotent .. Korinthenkacker
derRösrather: Heute schon in den Spiegel gekotzt^Wgeschaut?
@Anna Wand
Das war ihr Beitrag zur Diskussion? Nun ja, dann …
.. bekotz ich lieber die Wand.
Ja, da hat der Rösrather sich entlarvt durch seinen letzten Kommentar. Er ist ein gewöhnlicher, der Gemeinschaft schadender und lächerlicher Troll.
´¯`·.¸¸..>.·´¯`·.¸bla bla¸.·´¯` ·.¸>.·´¯`
@jasdkl: Nein, entweder verlesen ("abschließend" statt "ausschließend") oder der Beitrag wurde nachträglich editiert, wobei ich von ersterem ausgehe. Ändert allerdings nichts daran, dass das Gerät, dessen Benutzung verboten sein soll, vom Begriff "Mobiltelefon" umfasst sein muss.
Nun ja, jetzt weiß ich weshalb der Volksmund von "Stroh doof" redet.
ja, Sie mich auch.
Das Recht ist auch immer ein Ermessungsfrage des Richters. Oft lässt sich nicht klar bestimmen ob es nun Vorsatz oder doch "nur" fahrlässig geschehen ist. Das liegt dann im Ermessen des Richters.
Auf dieser Webseite (http://www.rechtsrat-jetzt.de) werden viele Fälle so beschrieben als ob sie so klar und eindeutig wären dass ein Urteil bereits vollstreckt werden kann.
Nachdem man die Antworten der Rechtsanwälte gelesen hat, bemerkt man sehr schnell wie kleine Details das ganze Bild des Vorfalls kippen.
Bei 10 verwesten Leichen in der Wohnung ist die Beweislast natürlich erschlagen, aber wie oft gibt es schon Fälle dieser Eindeutigkeit?
Das mit dem Link hat irgendwie nicht hingehauen, also nochmal:
http://www.rechtsrat-online.de