5.11.2009

Rein wirtschaftliche Gründe

Der Anwalt auf der Gegenseite hat den Beschluss angefochten, mit dem das Gericht seinem Mandanten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat. Als er einsah, dass er damit nicht weiterkommt, nahm er die Beschwerde zurück. Wir haben dann beantragt, dem Gegner auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.

Nun möchte der Anwalt folgendes:

… wird beantragt, von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen, da die sofortige Beschwerde nur aus rein wirtschaftlichen Gründen zurückgenommen wurde.

Dummerweise hat das Gericht überhaupt gar keine andere Möglichkeit, als der Gegenseite nun auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu denen auch die Anwaltskosten als außergerichtliche Kosten gehören, aufzuerlegen. Eine Ermessensentscheidung ist gar nicht möglich, weil vom Gesetz nicht vorgesehen.

Kein Wunder, dass das Gericht auf eine Stellungnahme von uns verzichtet. Der Schriftsatz wurde nur “zur Kenntnisnahme” übersandt.

5 Kommentare zu “Rein wirtschaftliche Gründe”

  1. RA JM (Link) meint: (5.11.2009 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    "zwecks Belustigung" wäre passender gewesen.

  2. Ich liebe Juristen meint: (5.11.2009 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    Ich mag diese Bürokratie und die Lobbyarbeit ähm ich meine Gesetzgebungsverfahren.

  3. Jens (Link) meint: (5.11.2009 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    Experten für Kostenrecht vor:

    Nr. 5120 KV GKG sagt:

    Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag abgelehnt
    wird 1,0

    Wenn die Berufung zur Hälfte zugelassen wird und das Gericht in der
    Kostenentscheidung geschrieben hat: "Der Kläger trägt die Hälfte der
    Kosten des Zulassungsverfahrens; im Übrigen bleibt die
    Kostenentscheidung der Endentscheidung vorbehalten.", fällt dann eine
    volle Gebühr an, oder die Hälfte davon?

    Naja, das Erinnerungsverfahren ist ja kostenfrei …

  4. Archer meint: (5.11.2009 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    Entweder geht da jemand seit ca. 80 Jahren nicht mehr zu Seminaren, oder er hat im Grundstudium nicht aufgepasst…

  5. PA meint: (6.11.2009 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Versuchen kann man's ja mal…

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