9.11.2009

Links 451

Verbot von Versandkosten: Wie Händler auf ebay tricksen

Münchner Notwehrfall: Student vorerst auf freiem Fuß

Bremen: Läden sollen keine Trikots von Real Madrid oder AC Mailand verkaufen dürfen

Apotheke darf Rätselhefte verschenken

USA: Lebenslange Haft für Jugendliche auf dem Prüfstand

Türkei: Fehlende Jungfräulichkeit der Braut kann Ehe gefährden

56 Kommentare zu “Links 451”

  1. llamaz meint: (9.11.2009 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Naja, ein weiterer Nagel den sich Ebay mit dem Verbot von Versandkosten in den eigenen Sarg geschlagen hat.

    Wieso machen die die Auktionen nicht ganz dicht und machen gleich eine Kopie von Amazon Marketplace auf.

  2. SvenC meint: (9.11.2009 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Na ja. Wer bei ebay noch mitmacht ist selber dran schuld.
    Ich denke, ein neuer "Auktionator" OHNE dieses Gebaren was ebay an den Tag legt, könnte sogar wieder Erfolg haben….

  3. Trillil meint: (9.11.2009 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Na klar. Wer angeblich kindlich genug ist um nicht wählen oder in Pornos mitspielen oder mit 22 jährigen schlafen zu dürfen der ist noch lange nicht kindlich genug um nicht lebenslänglich zu bekommen.

    Ist doch alles ganz logisch :-(

    Gott diese Bigotterie! "An einem bestimmten Punkt überschreiten Heranwachsende die entscheidende Linie und sollten wie Erwachsene behandelt werden." Jaja, aber nur die Pflichten nicht die Rechte. Und Sex oder Alkohol haben dürfen schon garnicht: freestudents.blogspot.com...d-and-sadness-inside.html

    Kinder und Jugendlichen haben grausige Zeiten in den USA.

  4. Olli meint: (9.11.2009 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    @Trillil:

    Ja die Logik werde ich auch nicht verstehen.

    Genau so wenig wie seiner Schwester beim pinkeln zu helfen sexueller Missbrauch sein kann. Bei jemanden der zu jung ist um zu wissen was Sexualität überhaupt ist.

  5. Jumper meint: (9.11.2009 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    Was ist der Grund für diese unverständlichen Regelungen von ebay?

  6. Olli meint: (9.11.2009 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    @Jumper:

    Geld. Da die Portokosten auf die Preise aufgeschlagen werden sollten (so war es gedacht aber das die Leute sich daran nicht halten konnte ja niemand mit rechnen) hätte Ebay etwas mehr verdient.

  7. Lifeguard meint: (9.11.2009 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Vetter,

    können Sie vielleicht mal den Fall aus München kommentieren.
    Es will mir nicht in den Kopf, daß man mit einem klapprigen Traktor einen Menschen totfahren darf, und nur eine Geldstrafe bekommt, während man mit 1,8 Promille im Blut, (sollte eigentlich alleine ausreichen um Schuldunfähig zu sein) plötzlich nen versuchten Totschlag an der Backe hat.
    Ich verstehe nicht, warum daß Münchner Gericht einem mit 1,8 Promille plötzlich rationales Verhalten abverlangt.
    So weit ich weiß, ist Sven G. in seine Wohnung abgehauen. Klar waren die restlichen Serben plötzlich ihm freundlich gesinnt, und hätten nix getan, wenn er da geblieben wäre.
    Gut er hat keine Polizei geholt, aber war da plötzlich der Alkohol weg, und hätte somit ein Rationales verhalten möglich gemacht?

  8. f meint: (9.11.2009 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    @ "Türkei: Fehlende Jungfräulichkeit der Braut kann Ehe gefährden":

    Die Kommentare unter dem FOCUS-Artikel sind lustig ("mittelalterlich", "nicht reif für Europa"). Und dabei wird ganz schnell mal vergessen, dass es in Deutschland noch bis 1998 den § 1300 BGB gab:

    "Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen."

    Und noch mein Opa hat einfach mal nach der Heirat das Beschäftigungsverhältnis meiner Oma gekündigt… was damals völlig gang und gäbe (und auch rechtlich möglich) war, ohne dass die Frau sich dagegen wehren konnte.

    Und Deutschland war damals schon in der EU bzw. den Vorgängerorganisationen…

  9. EDK meint: (9.11.2009 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    Ich halte den Einschluß der Versandkosten in den Versteigerungspreis für sinnvoll. Ebenso wie ich das damalige Verbot der Weitergabe von eBay-Kosten für richtig gehalten habe.

    Es ist schlicht transparenter für den Käufer und als solcher bin ich es einfach satt bei allen Auktionen erstmal nach versteckten Kosten zu suchen.

    Das ist seit langem einmal eine sinnvolle Maßnahme für die *Käufer*, nachdem eBay lange Zeit fast ausschließlich die Verkäufer hofiert hat.

  10. Ulli meint: (9.11.2009 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    @EDK:
    Das hätte man aber auch sinnvoller lösen können: Versandkosten weiterhin frei einstellbar, aber zum Preis addieren, etwa so:

    10 m WLAN-Kabel Startpreis 1,00 Euro +37,95 Versandkosten

    oder so. Aber naja, ebay… lohnt eh selten.

  11. Woo (Link) meint: (9.11.2009 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    @EDK: ebay macht seit mittlerweile mehreren Jahren nur noch Regelaenderungen gegen die Verkaeufer… von "hofieren" ist da nicht viel zu erkennen. Paypal-Zwang fuer bestimmte Artikelgruppen, Einschraenkung der Bewertungsmoeglichkeiten durch den Verkaeufer, und jetzt der Versandkostenfreiheitszwang. Ebay versucht in letzter Zeit massiv, vor allem Gelegenheitsverkaeufer zu vergraulen.. und das mit Erfolg.

    Seit der letzten Regelaenderung biete ich meine Artikel auch nur noch zur Abholung an, und schreibe die Versandmoeglichkeiten in den Auktionstext. Sind halt dann wieder Zustaende wie vor zehn Jahren, als ebay noch keine komfortable Kaufabwicklung hatte.. aber damit kann ich leben.

    Bezueglich Transparenz, gehe ich einfach mal davon aus dass du bisher nur zu faul warst, den "Nur Preis inkl. Versand anzeigen" Knopf zu druecken.. Kostentransparenz ist nur einen Klick entfernt. Es waere ein leichtes fuer ebay, dieses Anzeigeschema zum Standard zu machen.

    Die Regelaenderung ist reine Geldschneiderei.. man wird gezwungen, den Mindestpreis um ein paar Euro hoeher zu setzen wenn man keinen Verlust einfahren moechte, und damit kassiert ebay mehr Provision.

  12. Mugros meint: (9.11.2009 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    @Jumper:
    Interpretierte Antwort von Ebay auf Nachfrage, was dieser Unsinn soll:
    Ebay möchte gerne soviel wie Amazon verdienen. Und da Amazon u.a. Ware versandkostenfrei anbietet und das für Ebay der Grund für deren Erfolg ist, hat man sich entschieden, versandkostenfreie Lieferung vorzuschreiben. Laut Ebay hat das natürlich nur Vorteile. Käufer verfallen in den Kaufrausch angesichts freiem Versand und die Händler haben auch mehr Umsatz dadurch.

    Die Wirklichkeit sieht so aus:
    - Ein Käufer mit Hirn hat bisher immer die Versandkosten einkalkuliert und wird nicht mehr ausgeben.
    - Verkäufer bezahlen die Versandkosten aus der Gewinnmarge.
    - Verkäufer zahlen zusätzlich Ebay-Gebühren auf die nun integrierten Versandkosten
    - Gratisauktionen ab 1€ werden für Privatverkäufer uninteressant, da man nie weiss, wieviel die Ware bringt und danach dank der VK Verlust macht.
    - Höhere Startgebote bringen Ebay zusätzliche Gebühren und die bekommt man nicht zurück, wenn die Ware keinen Käufer findet.

    Oder anders gesagt:
    1. Ebay kassiert mehr pro Auktion.
    2. Auktionen von Trödelware mit unbekanntem Wert wird zum Risikospiel. Bei Neuware und begehrte Ware ist das kein Problem, man verdient bloss weniger.

    Was Ebay nicht kapiert:
    Es ist kein Amazon. Amazon ist ein Verkäufer von Neuware, Ebay verkauft nichts, nur die Dienstleistung "Auktion". Und vor allem ist der Service von Ebay so ungefähr das Gegenteil von dem Service bei Amazon.

    Und irgendwie warten alle darauf, dass endlich mal eine Alternative zu Ebay geschaffen wird, und schielen gen Google.

  13. Olli meint: (9.11.2009 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    @Mugros:

    Tolle Antwort von Ebay.

    Bei Amazone und beim Marcetplace sind viele Artikel nicht versandkostenfrei.

    Aber inzwischen gehe ich da lieber einkaufen. Festpreise, die Lieferung war bis jetzt immer schnell und ich kann dort auch Abbuchung wählen.

    @Ulli:

    W-Lankabel das ist gut. :D

  14. hiro meint: (9.11.2009 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Mit eBay geht es seit gefühlten 10 Jahren abwärts – nicht nur, was den Ruf angeht, sondern offenbar mittlerweile auch mit Auswirkung auf die Gewinne.

    Und was machen die Mädels? Rückbesinnung auf das, womit sie erfolgreich geworden sind, wofür eBay stand und wonach alle Welt sucht? Nein – es gibt immer mehr Änderungen weg vom alten Konzept, hin zu… was auch immer. Amazon ist es nicht – die haben ihren Erfolg damit begründet, daß sie selbst ihre Ware mit gutem Service verkaufen (und laufen jetzt mit ihrem "Marketplace"-Geraffel zunehmend Gefahr, daß ihnen auch die Leute wegrennen, aber das ist ein anderes Thema).

    Verglichen mit einem Rennstall ist es so, als hätte eBay irgendwann beschlossen, da ein totes Pferd in eine Box zu legen. Und immer, wenn der Verwesungsgeruch zu schlimm wird und ein Kunde sich angewidert abwendet, wird ein weiteres totes Pferd dazugelegt, um neue Kunden anzulocken.

    Dazu noch all die Berichte, die Verkäufe über eBay (zu Recht) als unabwägbares juristisches Risiko erscheinen lassen: Die bräuchte es gar nicht. eBay kann sich offensichtlich auch ganz alleine erfolgreich ins Knie schießen.

    Glückwunsch!

  15. Kritiker meint: (9.11.2009 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    @Bremen und die Trikots

    Da war wohl ein wild gewordener Stadtkämmerer auf eine ganz tolle Idee gekommen Nebeneinnahmen zu generieren.

  16. marc (Link) meint: (9.11.2009 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das Urteil in dem Notwehrfall völlig überzogen! Wann ist denn die Verhältnismäßigkeit gewahrt? Wenn man sich von der Überzahl zuvor krankenhausreif schlagen lässt, bevor man sich wehrt???

  17. Siggi meint: (9.11.2009 um 22:27) AntwortenReply to this comment

    @marc:
    Sehe ich ähnlich. Wenn man schon einschlägig vorbelastet ist und schon mal unten lag, wenn gewaltexzessbereite Mitbürger einem auf den Kopf springen, dann kann es schon auch mal zum Notwehrexzess kommen. Wir alle waren nicht dabei, das ist das größte Problem…

  18. FlyingT meint: (9.11.2009 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Wie kommt man den auf die Idee sich nen Messer um den Hals zu hängen??

    Ich mein das jemand nen kleines Taschenmesser oder Cuttermesser oder Leatherman am Schlüsselbund hat ist ja noch irgendwie verständlich, aber nen Neck-knife ?

  19. Autolykos meint: (9.11.2009 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    @marc:
    IANAL, und ich war auch nicht dabei, aber im Prinzip muß man bei Notwehr nicht abwarten, bis man die Faust im Gesicht hat. Hinreichend eindeutiges Verhalten der potentiellen Angreifer reicht.
    Was wohl (mMn zu Unrecht) kritisiert wurde, ist, daß der Verurteilte gleich zum Messer gegriffen hat – und in der Vorstellung unserer Gerichte kann jeder, der mit einem Messer in der Tasche herumläuft, nur auf Ärger aus gewesen sein.
    Nicht daß mich jemand falsch versteht – ich bin nicht der Meinung, daß es ok ist jeden abzustechen, der einen dumm anmacht. Aber wenn man erst einmal in der Situation ist sich verteidigen zu müssen, und nicht bereit ist, alle Mittel zu nutzen, die einem zur Verfügung stehen, wird man sehr wahrscheinlich verlieren. In diesem Fall bedeutet Verlieren, frei nach Keith Kernspecht, sehr wahrscheinlich, daß man auf dem Boden liegt und der Sieger einem "Elfmeter" an den Kopf schießt.
    Was mich aber vor allem verwundert ist, daß §33 StGB keine Anwendung fand. Oder ist das Gericht davon ausgegangen, daß er zwar sternhagelblau, aber dennoch nicht verwirrt war?

  20. Durchklicker meint: (9.11.2009 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    Was Sven G. falsch gemacht hat? Er hätte einen Baseball-Schläger mitnehmen sollen. Er hätte zuschlagen sollen, bevor sein Gegenüber ihn auch nur schief angeguckt hat. Er hätte die anderen vier Zwecks Rabatt gleich auch noch durchklopfen sollen. Er hätte keinen Alkohol trinken sollen, denn er war ja nicht mit dem Auto unterwegs. Er hätte schnurstracks zur Polizeiwache laufen sollen, um eine Anzeige aufzugeben. Er hätte schon als Jugendlicher ab und zu jemanden halbtot schlagen oder eine Tankstelle ausrauben sollen – zwecks Rabatt und Sozialprognose. Er hätte Kampfsport trainieren sollen, damit seine Opfer gar nicht zur Gegenanzeige in der Lage gewesen wären. Sven G. ist offensichtlich zivilisiert und wohlgeraten. Ein fataler Fehler. Allein schon die unglaubliche Tatsache, dass er dem asozialen Bengel 12,5 Mille in den Arsch zu blasen hat, gehört bestraft.

  21. Tobias meint: (9.11.2009 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    @hiro:
    And dem "Marketplace Geraffel", verdient amazon mehr als an seinen eigenen Produketen. Die Provisionen liegen bei 25-40% des Verkaufspreises.
    Dazu kommt das amazon keinerlei zusätzliche Kosten, wie z.B. Lagerhaltung entstehen und der Betrieb der Plattform ja durch das Haupgeschäft schon gesichert ist.

  22. Archer meint: (9.11.2009 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    Ich will bitte nicht alte Ressentiments zum EU-Beitritt der Türkei hochkochen. Natürlich ist da auch noch das letzte Wort nicht beim Urteil gesprochen worden. Aber irgendwie wandle ich mich langsam zu einem Beitritts-Gegner.

  23. caron meint: (9.11.2009 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    @Tobias
    Wie soll die Provision bei 25%-40% liegen, wenn die Händler dort selbst gängige Internetangebote unterbieten? Laut Amazon-Hilfe sind es 10-15%, die Angebotsgebühr entfällt bei Powersellern.
    Sind da wirklich so viele Leute, die gelegentlich mal ihre Gebrauchtbücher verticken, dass die damit dern Kerngeschäftumsatz von Amazon schlagen? Wohl nciht.

  24. marcus05 meint: (10.11.2009 um 00:21) AntwortenReply to this comment

    @f:

    Damals war das auch normal so und keiner hat es anders gemacht. Wir mussten uns diesen Fortschritt erarbeiten. Die Türkei kann es ja nichtmal richtig nachmachen.

  25. Peter_MUC meint: (10.11.2009 um 00:36) AntwortenReply to this comment

    Ich wünsche mir, dass der Vorsitzende nachts von fünf betrunkenen Jugendlichen brutal zusammengeschlagen wird.

    Ich helfe nicht mehr.

  26. Tobias meint: (10.11.2009 um 00:38) AntwortenReply to this comment

    @caron:
    nicht den Umsatz aber die Marge ist auf jeden Fall genausogut wie wenn amazon das selber machen würde.

    Schau dir mal die Konditionen an. Du hast eine Einstellgebühr von 1,20 Euro dazu kommt je nach Artikelgruppe 17.25-20 % Provision + 15% luxemburgische MWSt. Powerseller zahlen 45 Euro pro Monat, dafür fällt die Abschlussgebühr weg.

    Amazon ist ein Wirtschaftsunternehmen, wenn die Margen im Marketplace kleiner wären als bei der Neuware, würden Sie den Marketplace wohl nicht immer weiter ausbauen.
    Was Bücher angeht, da kann ja wegen der Buchpreisbindung legal sowieso keine Neuware zu besseren Konditionen verauft werden.

    Nachtrag:
    Zitat aus dem Amazon.com Geschäftsbericht 2008, S 31:
    "Sales of products by marketplace sellers on our websites represented 29%, 28%, and 28% of unit sales in
    2008, 2007, and 2006. Since revenues from these sales are recorded as a net amount, they generally result in
    lower revenues but higher gross margin per unit. Since we focus on profit dollars rather than margins, we are
    largely neutral on whether an item is sold by us or by another seller."

    Pillepalle ist das also nicht

  27. Snickerman meint: (10.11.2009 um 01:17) AntwortenReply to this comment

    Das Beste an dem Urteil des türkischen Gerichts über die Jungfräulichkeit ist doch, dass sie ein medizinisches Gutachten ignorieren und lieber dem Gejammer des Mannes Glauben schenken- sowas wirft ein GANZ schlechtes Licht auf die Justiz dort.

    Da hätten sie auch gleich die gute alte Hexenprobe machen und die Frau ins Wasser werfen können:
    Geht sie unter und ersäuft, war sie unschuldig und jungfräulich, bleibt sie oben, ist sie schuldig und bildet die Hauptattraktion bei einem zünftigen Grillfest!

  28. hiro meint: (10.11.2009 um 06:33) AntwortenReply to this comment

    @Tobias:
    Die Zahlen zweifle ich keineswegs an, die Profitabilität von Amazon ist ja geradezu legendär.

    Aber schau Dir mal die Zahlen an, als eBay angefangen hat, die Profiseller zu hofieren: Da explodierten die Gewinne auch. Nur die Käufer haben es nicht goutiert, nach einiger Zeit wurden die Zahlen wieder schlechter. eBay brachte nicht mehr das, was eBay mal war – "Flohmarkt" im Internet. Dauerte nur etwas, bis es jeder mal ausprobiert hatte.

    eBay hat dann die Rechnung aufgestellt "früher = Gewinn, danach Powerseller = noch mehr Gewinn, jetzt weniger Gewinn, Lösung: noch mehr Powerseller". Und haben angefangen, die privaten Verkäufer zu vergraulen – und damit ein weiteres Stück vom Kundenkuchen.

    Ähnliches könnte bei Amazon passieren: Mich zum Beispiel nerven die Marketplace-Angebote geradezu extrem, weil ich da eben nicht den "Amazon-Service" bekomme. Stattdessen muß ich Versandkosten zahlen, habe 1-3 Tage längere Lieferzeiten, kann im Gewährleistungsfall nicht sicher sein, daß mein Händler es so lange "geschafft" hat, und muß noch eine Marge mehr finanzieren (oder zwei oder drei, wenn meine Artikel bei verschiedenen Händlern liegen).

    Ich gehe daher seltener zu Amazon. Wenn das zum Trend wird, dann brechen auch Amazon die Gewinne weg.

    So ganz unrecht hat eBay ja auch nicht damit, daß der kostenlose Versand wesentlicher Teil von Amazons Erfolg ist. eBay hat nur nicht verstanden, daß Amazon ein völlig anderes Geschäftsmodell mit ganz anderen Spielregeln und anderer Zielgruppe hatte als sie selbst.

    Momentan möchte Amazon so sein wie eBay, weil eBay früher mit professionellen Powersellern viel Geld verdient hat, und eBay möchte so sein wie Amazon, weil Amazon jetzt mit Powersellern viel Geld verdient. Daß sie sich damit mittel- oder langfristig die jeweilige Marke kaputtmachen, sehen sie nicht.

  29. Fincut meint: (10.11.2009 um 07:03) AntwortenReply to this comment

    Sven G. hat alles richtig gemacht. Wäre er arabischer Migrantensohn, wäre er nie in Haft genommen worden. Die Justiz lässt Ihre Wut an denen ab, die keine Lobby mit Berufsbeleidigten und die keinen Zentralrat mit Kartoffel-o-Meter haben.

    Wie Sven G. behandelt wurde ist himmelschreiendes Unrecht, hier wurden Täter und Opfer einfach ausgetauscht, es macht einen wütend, ohnmächtig und sprachlos. Der Staat schützt seine Bürger nicht. Das Recht auf Notwehr ist ein lächerlicher, zahnloser, schwammiger Papiertiger.

    Wunder sich noch IREGENDJEMAND darüber, dass in Deutschland fast niemand einschreitet und Menschen in Not aktiv hilft? Ich wundere mich kein Stück.

    Ich wünsche Sven G., dass die Menschen, mit denen er in seinem Leben zu tun haben wird, Verständnis für seine Reaktion haben und er mit seiner Verurteilung nicht die negativen Konsequenzen erleben muss, die man erwarten müsste.

    Argh, unfassbar, was für eine Schande!

  30. DF meint: (10.11.2009 um 08:30) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Sven G.:
    Wenn die Richter doch bejahen, dass eine Notwehrsituation vorlag, wieso kann dann nicht der
    §33 StGB
    "Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft"
    gelten?
    Gerade für solche Fälle wurde der doch geschaffen?

  31. Olli meint: (10.11.2009 um 08:48) AntwortenReply to this comment

    @Durchklicker:

    In diesem Fall wäre er nicht so leicht davon gekommen.

    Zumindest nicht in den meisten Fällen.

  32. fchtclb meint: (10.11.2009 um 09:15) AntwortenReply to this comment

    Das heißt, jeden Tag werden rund 200 Menschen im öffentlichen Raum Opfer von Schlägern, ohne leichte Körperverletzungen oder das Dunkelfeld zu berücksichtigen.
    faz.net/s/Rub77CAECAE94D7...Tpl~Ecommon~Scontent.html

    Milde Urteile gibt es nur bei unprovozierter Gewalt ausgesprochen !
    Gemeinsam mit anderen Männern greift der Kampfsportler bereits in der Nacht zum 10. August einen 30 Jahre alten Mann an, als der nach dem Besuch einer Disko sein Fahrrad aufschließt. Der Täter tritt dem Mann gezielt gegen den Kopf, das Opfer geht zu Boden, schlägt mit dem Kopf auf das Gehwegpflaster und zieht sich schwerste Kopfverletzungen zu. Wochenlang liegt der Mann im Koma.
    spiegel.de/politik/debatte/0,1518,526277,00.html
    Bewährungsstrafe für brutalen Kopftritt
    Brutale Willkür wird zum Verhängnis, jedoch nicht für die Täter, sondern für das Opfer. Zu zwei Jahren auf Bewährung ist Bardia S.

  33. kommentator meint: (10.11.2009 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    tja..so bekommt ebay halt noch seine prozente am versand…

  34. Peter meint: (10.11.2009 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Von den gewalttätigen polizeilichen Ausschreitungen im Rahmen der Demonstration "Freiheit statt Angst" am 12. September 2009 gibt es nun weiteres Videomaterial:
    ccc.de/de/updates/2009/up...iheit-statt-angst-v-12-09

    Text von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg zu den Videoschnitten der Polizeilichen Gewaltmaßnahmen im Rahmen der Demo "Freiheit statt Angst" vom 12.09.2009:
    http://ccc.de/de/eisenberg-fsa09

    Video 1:
    http://www.youtube.com/watch?v=NAifSO3J51s

    Video 2:
    http://www.youtube.com/watch?v=l9RkCOwkEHs

  35. fchtclb meint: (10.11.2009 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Nur Polizisten dürfen straflos töten.
    Im Treppenhaus soll Tennessee den 8 Polizisten mit einem Küchenmesser in der Hand gegenüber gestanden haben. Die Schüsse auf ihn seien Notwehr gewesen, erklärt die Staatsanwaltschaft.

    4 cm Klingenlänge hat nur ein Ziermesser.
    messer-innovationen.de/ht...k-knife_messer_klein.html
    Normale Taschenmesser haben 10 cm Klingenlänge und Kartoffelschälmesser haben 7 cm Klingenlänge.

    Wieviel Schmerzensgeld hat der Serbe eigentlich dem von ihm bereits Niedergestreckten gezahlt ?

    Der Verurteilte wusste über den serbischen Gewohnheitsschläger nichts und gegen einen trainierten Boxer hat ein Nichtsportler keine Chance.
    Der Verurteilte ist dick und hat eine Hühnerbrust. Mit so einem kleinen Messer kann man am Körper keinen Effekt erzielen. Was hätte der Verurteilte also machen können ?

    Enweder halbtot oder verurteilt oder bei missglückter Verteidigung durch die sieben Serben tot geschlagen werden.

  36. fchtclb meint: (10.11.2009 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    Nur Gewohnheitstäter werden von Norbert Riedmann milde behandelt.

    Wie die SZ gestern erfuhr, beriet die zweite Instanz – es handelt sich um die 20. Strafkammer am Landgericht München I – Ende Oktober über den Fall. Der Vorsitzende Richter, Norbert Riedmann, hob das Urteil des Amtgerichts auf. Riedmann ist nämlich der Auffassung, dass Ludwig E. möglicherweise „vermindert schuldfähig ist“.
    sueddeutsche.de/muenchen/829/363650/text/

  37. Hyperboreas meint: (10.11.2009 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Was ich mich frage: wenn Dominik Brunner sich in der S-Bahn nicht hätte totschlagen lassen, sondern sich mit einem Messer gegen den Angreifer gewehrt hätte, hätte er dann auch das Bundesverdienstkreuz bekommen oder doch eher drei Jahre Knast? Was ist denn das für eine Logik – laß dich von Schlägern totprügeln und sei ein Held, wehr dich und sei ein Verbrecher!?

  38. Förster meint: (10.11.2009 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    @hiro:

    Für mich ist das so:

    ebay == Gerümpel, gelegentlich Betrug
    amazon == zufriedener Kunde

    In einigen Fällen sind Waren nur über Marketplace lieferbar. Das funktioniert recht zuverlässig. In den anderen Fällen besteht ja die Möglichkeit, direkt bei Amazon zu bestellen.

    Ich denke, Amazon vermeidet den Anschein, so sein zu wollen wie ebay. Marketplace gibt es auch schon eine Weile. Die Powerseller passen dagegen irgendwie nicht zum Kern von ebay. Ein Powerseller muß sich zudem mit dem generell schlechten Image ebays rumschlagen. Ein seriöse Entscheidung könnte darin bestehen, tatsächlich saubere Geschäfte zu machen und den Vertriebskanel entsprechend zu wählen.

    Das Gewährleistungsfallproblem bei kleinem Händler ist ein generelles Selektionskriterium bei Onlinekauf (hängt vom Produkt ab).

  39. Olli meint: (10.11.2009 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    @fchtclb:

    An der Urteilsbegründung kann ich als Laie erstmal nichts falsche sehen.

    An der nicht erfolgten Einweisung kann ich dagegen schon Kritik üben.

  40. Tobias meint: (10.11.2009 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    @hiro:
    aber das ist ja deine eigene Entscheidung. Wenn du im marketplace kaufst, dann nimmst du einen Rabatt auf den amazon-Preis wahr und gehst dafuer das Risiko einer laengeren Lieferzeit ein. Ein Kostenrisiko hast du nicht, da amazon bei Problemem mit der Lieferung einfach das Geld zurueckbucht.
    Da amazon die Produkte nach Kosten (Preis = Porto) rankt, laeufst du auch nicht Gefahr mehr als noetig zu bezahlen.
    Also der konservative Online-Kunde kauft direkt bei amazon der Schnaeppchenjaeger ggf im marketplace.
    amazon ist es egal, sie verdienen an beidem exzellent

  41. earendil meint: (10.11.2009 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Hey, ein Gerichtsurteil, bei dem Fincut nicht über die zu lasche Bestrafung herumnörgelt! *Kalender such* Ok, es geht ja auch um einen Blutsdeutschen, und gegen Migranten. Trotzdem bemerkenswert.

    Was ich von dem Fall halten soll, weiß ich einfach nicht. Würde mich auch interessieren, was Jurist_innen dazu sagen würden.

  42. Joe meint: (10.11.2009 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    @earendil: Würde mich auch interessieren, was Jurist_innen dazu sagen würden.

    Vom Deutschen Jurist_innen Bund?

  43. rosebud meint: (10.11.2009 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    @Joe: die vom innen_ministerium natürlich.

  44. JJ Preston meint: (10.11.2009 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Ebay:
    Kommentar #22 im Beck-Blog beschreibt die Problematik doch ganz gut. Mir fiele da allerdings eine kreative Lösung ein: Ein Bundle! Man bündle einen versandkostenfreien Artikel mit einem versandkostenunfreien Artikel und biete Letzteren als Hauptartikel mit dem versandkostenfreien als Dreingabe an. Beispiel: Eine Tüte Katjes (oder Haribo oder Trolli oder was es sonst noch gibt) zusammen mit dem "Enigma"-Taschenbuch von Robert Harris. Startpreis 1 €, Versandkosten 3,50 €. Die Beschaffungskosten des Hauptartikels müsste man dann allerdings wieder in die Versandkosten einrechnen… ^.^

  45. Axel John (Link) meint: (10.11.2009 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @Fincut:
    Genau so ist es. Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis sich Bürgermilizen organisieren, die sich diesem Irrsinn entgegenstellen.

    @fchtclb:
    @fchtclb:
    Riedman folgt lediglich der "Rechtsstaats"doktrin, nach der alles, was den Täter begünstigt- und alles, was das Opfer belastet, anzuwenden ist.

    @Hyperboreas:
    Ziemlich sicher säße Brunner jetzt im Knast.
    Das ist keine Logik, das ist "Rechtsstaat".
    Die Konsequenz daraus, versuche nie, ein Gewaltopfer zu schützen. Es sei denn, es steht Dir so nahe, dass Du dafür auch in den Knast gehen würdest.

  46. Olli meint: (10.11.2009 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    So ein Unsinn nicht jeder kommt in den Knast weil er sich mit einem Messer verteidigt. Nicht mal die meisten.

  47. fchtclb meint: (10.11.2009 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    @Olli
    An der Urteilsbegründung aus dem Jahre 2003 ist nichts auszusetzen. Aber an der jetzigen.
    Der Verurteilte ist sogar Brillenträger. Also ein gut gezielter Schlag macht ihn wehrlos.

  48. fchtclb meint: (10.11.2009 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Massenschlägerei: Serbe hat aus Notwehr auf Türken eingestochen
    tz-online.de/aktuelles/mu...ngestochen-tz-331930.html
    Wie Staatsanwalt Wolfgang Beckstein nun erklärte, muss der Serbe keine rechtlichen Konsequenzen fürchten: „Die Angreifer sind Schuld.“

  49. Anders meint: (10.11.2009 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Der pöbelnd, randalierend und prügelnd durch die Stadt gezogene Serbe wird dann absurder Weise für sein Handeln noch mit Schmerzensgeld belohnt.

    Das eigentliche Opfer wird hart bestraft, weil ein Richter nicht in der Lage ist die Situation nachzuvollziehen.

    Absurd
    Anders

  50. Axel John (Link) meint: (10.11.2009 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    @fchtclb:
    Es ist ja auch kein Deutscher. Einem Serben billigt man zu, dass für ihn ein Messer lediglich eine Kommunikationshilfe oder Meinungsverstärker ist.
    Von einem Deutschen kann man verlangen, dass er zwischen 2 Fußtritten eine rechtswissenschaftlich korrekte Analyse über die Verhältnismäßigkeit der in Betracht kommenden Abwehrmöglichkeiten erstellt.

  51. Jens meint: (10.11.2009 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Die Türkei wird nicht moderner, sondern islamischer und bewegt sich damit weg von Europa.

    Welch ein Glück, dann braucht sie auch nicht mehr in die EU aufgenommen zu werden.

  52. dolfinger meint: (10.11.2009 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Versuchter Totschlag wäre es nur gewesen, wenn er nach Beseitigung der unmittelbaren Lebensgefahr noch auf das Opfer eingetreten hätte.

  53. Peter meint: (11.11.2009 um 07:04) AntwortenReply to this comment

    @Fall Sven G.
    Was wäre denn keine Notwehrüberschreitung gewesen?

    Hätte er sich zuerst zusammenschlagen lassen müssen? Gilt die Überzahl der anderen gar nicht?

    Für mich war das eine Notwehrhandlung: Der Angreifer, der durch sein Verhalten und/oder Aussagen mit unmittelbarer Körperverletzung droht, muss damit rechnen, selbst schwer verletzt zu werden.

    Warum ist das nicht so? Gilt hier nur: Du bist tot und ein Held, oder aber lebst und wirst eingesperrt?

    @Serbe und Türken: Wieso wird das als Notwehr gesehen, im anderen Fall aber nicht? (ich sehe das hier auch als Notwehr).

  54. Jalav Haše meint: (11.11.2009 um 07:58) AntwortenReply to this comment

    zu Sven G.
    Der Richter sorgt öfter für Gefühlsausbrüche.

    merkur-online.de/nachrich...rozess-urteil-282941.html
    „Das ist falsch, jeder Satz ist falsch“, rief der Angeklagte dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl zu, als dieser sein Urteil begründete.
    Plötzlich erhebt sich Verteidiger Peter Witting, streift langsam seine Robe ab und verlässt beinahe lautlos mit gesenktem Kopf und Tränen in den Augen den Saal. Später wird er erklären: "Es ist für mich unerträglich zuzuhören, was sich die Kammer da zusammengezimmert hat."

    Eine Mitarbeiterin der Verteidiger rennt weinend aus dem Saal. Nur Rechtsanwalt Stefan Mittelbach sitzt jetzt noch vor dem Angeklagten. Schweigend hört der Verteidiger zu, was er nicht nachvollziehen kann, wie er später sagen wird. "Ich bin bestürzt darüber, wie über ganz zentrale Themen einfach hinweggegangen wurde."

    Seine Augen funkeln wütend, als er ankündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Zwar wisse die erfahrene Kammer, wie man ein revisionssicheres Urteil abfasse, meint Witting. "Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf."

  55. Axel John (Link) meint: (11.11.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    @Jalav Haše:
    Dies sind die Folgen, wenn gewöhnliche Menschen nahezu gottgleiche Vollmachten erhalten, diesen aber weder charakterlich noch intellektuell gewachsen sind.
    Wer sein Handeln nicht verantworten muss, handelt schnell verantwortungslos.
    Das führt dann fast unweigerlich zu maßloser Selbstüberschätzung und der Unfähigkeit, das eigene Handeln zu hinterfragen.
    luebeck-kunterbunt.de/Jus...end/Moral_der_Richter.htm

  56. delf meint: (12.11.2009 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    Personen, die sich nicht in Lebensgefahr befinden und eine Halsschlagader verletzen , werden milder bestraft.

    richter-ballmann.info/200...-anwalt-und-das-bierglas/
    Der Angeklagte hatte ein Bierglas an der Theke abgeschlagen und mit dem scharfkantigen Rest in Richtung des Opfers gestossen.
    Treffer nahe der Halsschlagader, stark blutend, aber nicht lebensgefährlich.
    Mein Kollege verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung im Hinblick auf das nicht ganz unbeschriebene Blatt des BZR-Auszugs zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung.

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