Schufa löscht schnell und ohne Diskussion
Heute mal wieder eine positive Resonanz der Schufa. Ausgangspunkt war dieses Schreiben an die Schufa:
…
Für unseren Mandanten beanstanden wir den Eintrag unter „sonstige Dienstleistungen“ der Firma U. Inkasso GmbH.
Für diesen Eintrag gibt es keine Rechtsgrundlage.
Wie unser Mandant von der U. Inkasso GmbH erfahren hat, soll er angeblich bei einem Kunden des Inkassobüros im Jahr 2006 übers Internet einen Vertrag abgeschlossen haben. Diesen Vertrag hat unser Mandant aber nie geschlossen. Möglicherweise hat ein Dritter sich unter seinen persönlichen Daten angemeldet. Herr K. selbst kennt den Dienstleister noch nicht einmal.
Unser Mandant hat sowohl dem angeblichen Vertragspartner als auch der U. Inkasso GmbH mehrfach mitgeteilt, dass er keine Vertragsbeziehung eingehen wollte und sich entsprechend auch im Internet nirgends angemeldet hat. Dass die Forderung unbegründet ist, ergibt sich auch daraus, dass in all den Jahren keinerlei rechtliche Schritte gegen unseren Mandanten eingeleitet worden sind.
Mangels Existenz eines Vertrages kann ein derartiger Vertrag also auch nicht an die Schufa gemeldet werden. Da es keinen Vertrag gibt, bestehen gegenüber unserem Mandanten auch keine Forderungen.
Hinzu kommt, dass nur unbestrittene bzw. titulierte Forderungen an die Schufa gemeldet werden werden dürfen. Unser Mandant hat die Forderung ständig nachdrücklich bestritten. Ein rechtskräftiger Titel gegen ihn liegt nicht vor.
Überdies ist jedwede Datenübermittlung der U. Inkasso GmbH an die Schufa bezüglich unseres Mandanten auch schon an sich rechtswidrig. Denn Herr K. hat gegenüber der U. Inkasso GmbH und auch gegenüber dem betreffenden Dienstleister, mit dem er angeblich einen Vertrag geschlossen haben soll, keinerlei persönliche Erklärungen abgegeben. Dies bedeutet aber auch, dass unser Mandant eine Schufa-Klausel nicht unterzeichnet hat.
Wir geben Ihnen Gelegenheit, den betreffenden Eintrag bis spätestens 2. November 2009 zu löschen. …
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Die Antwort der Schufa:
… Hierzu möchten wir Ihnen mitteilen, dass die zu Ihrem Mandanten vermerkte Forderung der U. Inkasso GmbH zwischenzeitlich aus dem Schufa-Datenbestand gelöscht wurde. Eine korrigierte Eigenauskunft erhält Ihr Mandant in den nächsten Tagen mit gesonderter Post.
Son Inkasso hat bei mir auch mal mit Schufa-Einträgen gedroht. Bekam vom Amtsgericht Darmstadt die begehrte einstweilige Verfügung. Hauptsachverfahren via Versäumnisurteil auch gewonnen.
Tenor lautete nach meiner Erinnerung, die Beklagte habe es zu unterlassen, die Forderung so und so bei einer Wirtschafts- oder Bonitätsauskunft einzutragen, die meine Kreditwürdigkeit belastet oder belasten könnte. Aber schade, dass das Inkasso sich gar nicht verteidigte…
Super, aber er bleibt wohl dann auf den Anwaltskosten sitzen, oder?
Na Super. Für diese Selbstverständlichkeit muss ein Anwalt erst mindestens 262 wohlfeile Worte schreiben? Dreimal mit unterschiedlichen Argumenten dasselbe darlegen, nämlich dass der Eintrag von vornherein nicht hätte aufgenommen werden dürfen?
Da es so ist, muss sich weder Schufa noch die U. Inkasso fürchten, nächstes Mal beim nächsten Opfer genauso zu verfahren. IMHO müsste man die Inkassofirma auf Schadenersatz in empfindlicher Höhe verklagen können und die Schufa wegen Mittäterschaft gleich mit. (Nein, ich bin kein Jurist)
Aber das wird nicht kommen, da sei die CDU davor. Just my $.02
- Datenimperator.
@Jörg
Denke, dass wird es Ihm Wert sein. Ärgerlich bleibt es trotzdem.
Ich hätte da eine Variante gewählt, bei der ich nicht auf den Kosten sitzenbleibe …
@Jens:
Und wie sieht die Variante aus, bei der ich nicht auf den Kosten sitzenbleibe ?
Selektive Wahrnehmung eines Rechtsanwaltes.
Klar gehen solche Sachen immer schön schnell und reibungslos. Wenn der Bürger aber erst zum Mandanten werden muss, dann war das für ihn sicher nicht schnell und ohne Diskussion.
@Michael W: Hat es schon mal jemand geschafft, die Auskunfteien (!) pauschal und strafbewehrt darauf zu verpflichten, keine Eintragungen vorzunehmen, die – wie im vorliegenden von UV geschilderten Falle – frei von Rechtsgründen vorgenommen wurden?
Damit würde der latenten Gefahr einer Kreditgefährdung zumindest ein geldwerter Vorteil entgegengesetzt.
Mmh… Ich kenne sowas auch. Allerdings handelte es sich bei mir um eine sog. "Anfrage Inkasso", welche bei der SCHUFA Holding AG mit dem Merkmal "AI" geführt wird. Das bedeutet laut SCHUFA, dass eben gerade kein "Eintrag" im Sinne einer Einmeldung erfolgt ist. Es handelt sich um eine Anfrage im Rahmen laufender Inkassoverfahren.
Eine "Einmeldung" ist in der Tat nur bei unbestrittenen respektive titulierten Forderungen zulässig.
Nach meiner Kenntnis bedarf es bei einer "Anfrage Inkasso" also keiner Einwilligung des Betroffenen.
Wann zieht die Schufe die Konsequenz und nimmt von erwiesen unseriösen Firmen keine Einträge mehr an?
Ich übersetz das mal:
[x] Kunde geht gegen Eintragungen vor, Score-neu=Score_alt- 10
(scnr. Das ist Satire, keine Tatsachenbehauptung!)
Die kostengünstige Variante wäre gewesen, selbst den Brief zu schreiben. Die Schufa hätte genauso reagiert. Die Behauptung, dass sich der Scorwert verschlechtert ist genauso Quatsch, wie die Aussage, dass Inkassounternehmen unseriös sind und die Schufa von denen keine Forderung entgegennehmen soll. Unseriös ist lediglich der Provider, der die offensichtlich unberechtigte Forderung erstellt hat.
@aussenminister_fischer:
1. Welche Einträge verschlechtern oder verbessern denn dann das Scoring ?
2. In Ordnung: der Provider ist also unseriös. Und wie kann sich ein Verbraucher gegen unseriöse Provider wehren? Gar nicht, weil er kein Vertragspartner der Schufa ist. Deshalb ist es in Ordnung der Schufa die Verantwortung für falsche/unrichtige Einträge zu übertragen und daß sie ggf. für die Kosten aufkommen muß. Die sollten auch ruhig etwas höher ausfallen, damit die Lernkurve hin zu 100% korrekten Einträgen möglichst steil ist.
@Ano Nym
Wie soll denn so ein Unternehmen rausfinden, ob eine Einmeldung rechtmäßig vorgenommen wurde oder nicht? So wie sich das anhört, liegt das an den Unternehmen, die an der Schufa "angeschlossen" sind und dort Daten hinmelden. Da müssten dann ja eher diese Unternehmen verantwortlich sein, oder?
@Chris:
Das ist doch recht einfach zu lösen. Wenn eine Einmeldung zu Unrecht vorgenommen wurde muß Schufa oder Infoscore ggü. dem "Eingemeldeten" haften. Die Schufa wird dann sehr schnell in den Verträgen mit den angeschlossenen Unternehmen eine Haftungsübernahme für zu Unrecht vorgenommene Eintragungen vornehmen. Und die Unternehmen werden es sich zweimal überlegen ob sie eine Einmeldung vornehmen bzw. ob die Einmeldung korrekt ist.