11.11.2009

Links 453

Katja G. mahnt ab

Gustav Radbruch: “Tiefe Fragwürdigkeit” des juristischen Berufsstandes

Auskunftspflicht von Onlineshop-Betreibern gegenüber der Polizei

Leben auf dem Campingplatz

“The Stollen formerly known as Dresdner”

Altgold verkaufen – so geht’s

30 Kommentare zu “Links 453”

  1. Martin_mb meint: (11.11.2009 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    "Altgold verkaufen" – Ist das der Lawblog-Leserservice in wirtschaftlich schweren Zeiten? Bringt mir nicht viel, wenn ich mein Altgold verkaufe. Immer nur Suppe und Brei mit dem Strohhalm ist nämlich nicht so toll…

  2. Christian meint: (11.11.2009 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    "Dresdner Stollen"

    Ich sag dazu nur, dass ich jeden Tag aufs Neue den alltäglichen Wahnsinn in Dresden miterlebe. Für mich haben Dresdner eine Macke.

  3. ra kuemmerle (Link) meint: (11.11.2009 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Die haben keine Macke, die haben einen geschützten Stollen: BGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, AZ: I ZR 207/00 – geographische Herkunftsangabe (Dresdner Christstollen)
    http://bit.ly/gAato

  4. F E R N E T P U N K E R (Link) meint: (11.11.2009 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    @RAin Katja Günther, dann wollen wir mal durch den Streisand-Effekt dafür sorgen, dass die Verurteilung der Dame noch bekannter wird als sie vor den Abmahnungen schon war.

  5. Christian meint: (11.11.2009 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    @ra kuemmerle

    Ich meinte ja auch nicht den Stollen. Den kann sowieso keiner essen, weil er zu trocken ist.

  6. Ano Nym meint: (11.11.2009 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Wg. #1: RA Dosch schreibt: "Geurteilt hatte ein Zivilgericht. Dieses Gericht zog in seinem Urteil auch strafrechtliche Schlüsse – jedoch verurteilte es nicht wegen dieser Straftat (das hätte es auch gar nicht dürfen)."

    Frage zum Satz in Klammer: Welche Norm kodifiziert das von RA Dosch behauptete Verbot "das hätte es auch gar nicht dürfen"?

  7. Vibro meint: (11.11.2009 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Katja G Punkt eben …

  8. Hans-Dieter P. meint: (11.11.2009 um 20:04) AntwortenReply to this comment
  9. delber meint: (11.11.2009 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    Frafwürdig ?
    Wenn jemand so aussieht wie ein psychisch Kranker…
    merkur-online.de/nachrich...rozess-urteil-282941.html
    wer hat sie zuletzt besucht und mit Ihr die dreiviertel volle Weinflasche leer getrunken, die die Polizei erst nach zwei Jahren auf Spuren untersuchte. Wen wundert es, natürlich ohne Ergebnis.

  10. der@jurist.de meint: (11.11.2009 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    Zu Katja Günther:

    Die Verbraucherzentrale hat nicht geschrieben, dass Frau Günther "wegen Beihilfe zum Betrug" verurteilt worden ist, die Verbraucherzentrale hat geschrieben, dass Frau Günther "zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug" verurteilt worden ist.

    Diese Darstellung der Verbraucherzentrale ist nur unrichtig, soweit der Eindruck einer vollendeten Tat erweckt wird, denn das AG Karlsruhe begründet den Schadensersatzanspruch mit einer Behilfe zum versuchten Betrug.

    Zitat aus dem Urteil:

    Die Beklagte schuldet gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den §§ 263, 22, 27 StGB Schadensersatz in Höhe der der Beklagten entstandenen Anwaltskosten für die Abwehr eines geltend gemachten unberechtigten Anspruchs.

    [...]

    Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug.

    Ergo: Die Überschrift der Verbraucherzentrale ist in dem von RA Dorch als falsch erachtenten Punkt zutreffend und in einem ganz anderem Punkt fehlerhaft.

    Übrigens: In dem Artikel der Verbraucherzentrale selbst heißt es, dass das Gericht Frau Günther bescheinigt habe, dass sie sich strafbar gemacht hätte. Insofern kann man diskutieren, wer aber noch den Unterschied zwischen "strafbar machen" und "schuldig sein" kennt, der wird hierzu keine Abmahnung verschicken.

  11. Lord meint: (11.11.2009 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Bekannter von mir hat sich neulich (versehentlich) bei so ner Abofalle angemeldet und wartet nun auf die Mahnung.

    Wäre es schlimm, wenn er Katja im Brief seine Meinung über sie als Anwältin und Mensch mitteilt; oder sie gar duzt??

    Sicher möchte Abzock-Katja ja auch vor anderen AG's erscheinen. Anbei, der Bekannte sucht dafür einen Anwalt – möglichst mit guten Medienkontakten. Filmen im Gerichtssaal sehr angenehm ;-)

  12. abc meint: (11.11.2009 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    Zum Stollen:

    Wenigstens war nicht gleich was zu zahlen.
    Man scheint zu lernen.

  13. Axel John (Link) meint: (11.11.2009 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    @ 12: Wäre es schlimm, wenn er Katja im Brief seine Meinung über sie als Anwältin und Mensch mitteilt; oder sie gar duzt??

    Von mir lässt sie sich duzen, auch meiner Meinung über sie
    http://www.abzockwelle.de/m_031.htm
    http://www.abzockwelle.de/m_032.htm

    hat sie bisher (leider) nicht widersprochen.
    Es ist in der Tat so, dass Kati bisher noch nicht wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde. Auch wenn der Zivilrichter diesen Tatbestand – IMO zurecht – als erfüllt ansieht.
    Die Unschuldsvermutung ist den Juristen heilig, selbst dann, wenn sie offensichtlich nicht zutrifft.

  14. Heinz meint: (11.11.2009 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Zu dem Gustav-Radbruch-Text:

    Entweder man findet das
    1) man sich immer an alle Gesetze halten muss,
    2) man sich nie an irgendein Gesetz halten muss,
    3) man sich an die Gesetze halten muss die man mag und nicht an die welche man nicht mag.

    1 macht einen zum Rechtstaatler,
    2 macht einen zum Anarchisten,
    3 macht einen zum Unrechtsstaatler.

    Es war Gesetz Leute an der Mauer zu erschießen. Wenn man sich was aus Gesetzen macht kann man später nicht sagen: Och, ich bestraf dich doch dafür.

    Man stelle sich vor jemand müsste für eine Tat ins Gefängnis die erlaubt oder sogar Pflicht war. Einfach weil sie jemand als falsch empfindet! In Diktaturen kommt das natürlich andauernd vor …

  15. marcus05 meint: (11.11.2009 um 23:59) AntwortenReply to this comment

    Wer nichtmal den Schießbefehl als Unrecht erkennt ist menschlich unter aller Sau, Heinz.
    Da sind auch völlig blutleere Abstraktionen vom "Rechtsstaat" uninteressant.

  16. Humanist meint: (12.11.2009 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    @Heinz:

    Falsch.

    Wer sich an alle nationalen Gesetze hält, auch wenn sie klar erkennbar gegen Menschenrechte verstossen, ist kein Rechtsstaatler.

    Rechtsstaatlichkeit bedeutet eben nicht, dass alle Handlungen durch Gesetze gedeckt werden können.

    An dem, was du oben formuliert hast, erkennt man übrigens schön, wie widerlich Rechtspositivismus sein kann.

  17. quinn meint: (12.11.2009 um 00:31) AntwortenReply to this comment

    dresdner stollen

    @ christian

    grade der dresdner christstollen ist eben NICHT trocken (auf grund seiner rezeptur)…

    mein tipp: einfach mal kosten… ;)

  18. Olli meint: (12.11.2009 um 00:41) AntwortenReply to this comment

    @Heinz:

    Tja der Schießbefehl war dummerweise auch nach den Gesetzen der DDR unrechtmäßig denn man hat die Menschenrechte anerkannt.

    Und noch was zur Campingsache. Bin ich eigentlich der einzige der es merkwürdig findet das jemand dem früher ein Haus gehörte sich nach der Scheidung keine Wohnung leisten kann?

  19. Heinz meint: (12.11.2009 um 00:46) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Ich habe mich nicht dazu geäußert ob ein Schiessbefehl richtig oder falsch ist. Nur dazu was es bedeutet sich etwas aus Gesetzen zu machen. Darum Danke für die freundlichen Worte, aber vieleicht möchtest du noch einen Versuch wagen dich auf etwas zu beziehen was ich schrieb.

    @Humanist: Sofern Menschenrechte für einen bestimmten Staat Gesetz sind, sind sie von meiner Behauptung abgedeckt. Sofern nicht: Es gibt eine Menge Leute die nach Regeln leben die nicht in Einklang mit den geltenden Gesetzen stehn. Wenn sie sich nichts aus Gesetzen machen ist das in sich kein Problem. Wenn aber doch, dann fordern sie das die Gesetze nur gelten wenn sie ihnen passen. Das ist schön wenn man Juden versteckt und scheußlich wenn man Leute foltert. Und es ist gängiges Denken in einem Unrechtsstaat, und wir wissen ja was von beidem dort üblicherweise gemacht wird. *

    Ihr komm beide nicht darauf das ich nach Nummer 2 lebe und es selbstverständlich verwerflich finde Leute die man nicht mal kennt abzuknallen. Nur maße ich es mir nicht an wiederum andere Leute die man nicht kennt einzusperren weil sie das angeblich getan haben.

    * Aber auch gerne mal in Rechtsstaaten. Darum mache ich mir auch prinzipiell nichts aus Gesetzen.

  20. Heinz meint: (12.11.2009 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Das ist ein interessanter Punkt. Kann ich aber nicht beurteilen. Und brauche es für's Prinzip auch nicht.

  21. Blauer Moron meint: (12.11.2009 um 01:42) AntwortenReply to this comment

    marcus05: Die Verträge von Lissabon verstoßen auch gegen die Menschenrechte, bezeichnenderweise sogar analog zum Schießbefehl in der DDR. Die Menschenrechte kommen in den Verträge von Lissabon auf den über 500 sowieso nur als Verweis vor und sind nicht etwa Fundament dieser. Jeder, der gegen diese Verträge war…Nein, jeder der nicht dafür war, obwohl der Inhalt schon allein aufgrund der Länge nahezu unbekannt und vor allem unverstanden bzw. schlichtweg ungelesen ist, wurde von der gesamten deutschen Presse einstimmig und wahrheitswidrig, also Tatsachen verdrehend, als EU-Gegner, Europafeindlich oder gar schlimmeres bezeichnet. Daran kann man doch sehen, wie die Zeiten sich ändern – oder eben gerade nicht.

  22. Humanist meint: (12.11.2009 um 02:07) AntwortenReply to this comment

    @Heinz:

    hmmm… in dem was du schreibst, steckt durchaus Wahres drinnen.

    Bei den Gesetzesgläubigen gibt es jedoch durchaus einige, die zwar den Rechtspositivismus als oberstes Prinzip der Rechtsfindung und -setzung in Form von Gesetzen sehen, aber in manchen Fällen dann doch im Sinne der Radebruchschen Formel eine Unterscheidung von Gesetz und Recht machen.

    Das ist natürlich nicht konsequent, denn wenn man schon davon ausgeht, dass Recht durch Gesetze, die durch bestimmte Institutionen beschlossen werden, festgesetzt wird, dann kann man davon eben nicht beliebige Ausnahmen für sich oder für andere ableiten (so wie du eben schreibst: Je nach Belieben). Entweder – oder.

    Beispiele für diese Diskrepanz sind Legion. Immer wieder werden Gesetze nach langer Gültigkeitsdauer im Nachhinein aufgehoben, weil sie gegen natürliche Menschenrechte (z.B. freie Entscheidung) verstossen (siehe zB Homosexualität). Es gibt viele Menschen, die zwar Gesetze an sich anerkennen und v.a. deren Entstehungsprozess im Allgemeinen legitimiert sehen, aber gleichzeitig dann doch im Einzelfall Ausnahmen machen. So eben auch bei diesen post hoc für unrechtmässig erklärten Gesetzen.

    Das Ganze erinnert nicht von ungefähr an Kommunisten und Co., die sich einerseits über die bösen Regierungen aufregen, aber andererseits selbst davon träumen, andere in dem von ihnen gewünschten System beherrschen zu können. Hauptsache, ihre eigene Klasse/Gruppe kann andere beherrschen und sie sind dabei.

    Konsequentes Denken. Daran fehlt es vielen.

  23. go1331 meint: (12.11.2009 um 03:45) AntwortenReply to this comment

    die heizung wurde angeworfen.
    sommerloch/winterloch
    macht korrumpiert eben doch…
    ernsthaft, der berliner kurier ist auch eine gute zeitschrift…

  24. Heinz meint: (12.11.2009 um 04:25) AntwortenReply to this comment

    @Humanist: Schön, ich fühle mich nicht mehr ganz unverstanden. :-)

    Ich glaube überhaupt nicht an Recht. Auch nicht an natürliche Menschenrechte. Wer soll die den Verliehen haben?

    Rechte sind dazu da entzogen zu werden. Was ja auch ständig angedroht wird, damit man sich an die Gesetze hält. Zu dem Beispiel Homosexualität: Einem Freund von mir wird etwas bei Strafe verboten was anderen erlaubt ist. Zum Beispiel Sex mit dem Partner (Iran) oder seine Kinder zu erziehen wenn er versterben sollte. (Deutschland Adoption) Da braucht es meiner Meinung nach niemanden geben der ihm ein natürliches Recht verleiht es dennoch zu tun. Ich stehe auf seiner Seite. Und wenn ihm einer was tun will, tu ich dem was.

    Man kann nicht feststellen was richtig oder falsch ist. Man kann nur feststellen was ist. Die einen befürworten es dann, die andern nicht. Im Extremfall gibt es dann eine gewalttätige Auseinandersetzung. Das läuft immer so, unter allen 3 von mir genannten Einstellungen. Nur ist 1 mehr was für den Geschmack der autoritären, scheinheiligen Charaktere. Man kann sich immer darauf berufen irgendjemand hätte das eigene Handeln legitimiert und das es eigentlich ja gar nicht so schlimm sei. Sei es der Schuss an der Mauer oder das Einsperren des Schützen.

  25. Jan (Link) meint: (12.11.2009 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    @F E R N E T P U N K E R: Nach meinem Verständnis vom "Streisand-Effekt" kann man den nicht künstlich/bewusst hervorrufen.

  26. Peter Schaefer meint: (12.11.2009 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @Olli:

    Ich halte es für fragwürdig die Schießenden zu verurteilen, so sie denn einen Befehl dazu erhalten haben zu schießen, nur weil sie hätten wissen können, daß das mit der Anerkennung der Menschenrechte nicht hätte geschehen dürfen.
    Wer diesen Menschen eine Vorwurf macht und sie demenstsprechend verurteilt, der schaut sicherlich abends auch das Sandmännchen und hält es für einen Tatsachenbericht mit Fakten, Fakten, Fakten.

    Es ist völlig normal, daß man sich nach einer Scheidung nichts mehr leisten kann, was verwundert Dich daran?

  27. Susi meint: (12.11.2009 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Man mag darüber streiten, ob solche Abmahnungen sinnvoll sind, aber es gibt weit mehr Lebens- und Genußmittel, die mittels geographischer Herkunftsangaben Markenrechte haben (s.u.)

    zum Stollen:

    spiegel.de/spiegel/print/d-38201316.html

    Zitat:"Seit 1991 vergibt der "Schutzverband Dresdner Stollen e. V.", ein Zusammenschluss von rund 150 Dresdner Stollenproduzenten, ein güldenes Qualitätssiegel. Vier Jahre später ließ der Verband den Namen gar beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen. Nur wer im "Schutzverband" Mitglied ist und Jahr für Jahr den Test besteht, darf seinem Stollen auch den Zusatz "Dresdner" geben – ein bewährtes Verkaufsargument, das auf einem festen juristischen Fundament stand. Bisher.

    Ähnlich halten es schließlich auch die Senner in der "Parmigiano Reggiano" in Italien, die im Juli 2002 vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten, dass "Parmesan" nur jener Käse heißen darf, der auch aus Parma kommt. Noch kämpferischer zeigte sich der französische Champagnerverband "Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne", der sogar die Verhandlungen bei der Welthandelsorganisation nutzte, um gegen allzu dreiste Kopierer vorzugehen. Und selbst die "Thüringer Rostbratwust" hat inzwischen Brüsseler Weihen: Seit 2003 ist der Name bei der EU geschützt. Seither werden auch Fälscher außerhalb Deutschlands gerichtlich belangt."

    sowie

    als Folge der Wiedervereiningung:
    c) Folgen der Wiedervereinigung
    Das Warenkennzeichengesetz der DDR vom 30.11.1984 hatte die Möglichkeit der Eintragung
    geographischer Herkunftsangaben in ein besonderes Register vorgesehen, aufgrund derer ein
    besonderer, markenrechtsähnlicher Schutz gewährt wurde. Um den auf diese Weise erlangten
    Besitzstand zu wahren, wurde im ErstrG die Möglichkeit geschaffen, solche Angaben in
    Verbandszeichen gem. § 17 WZG (a.F.) umzuwandeln (§ 33 ErstrG). Die Umwandlung war allerdings
    ausgeschlossen, wenn "die Bezeichnung ihre ursprüngliche Bedeutung als geographische Angabe
    verloren hat und von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen im gesamten Bundesgebiet
    ausschließlich als Warenname oder als Bezeichnung einer Sorte oder Art eines Erzeugnisses
    aufgefasst wird", § 37 ErstrG. Wenn die Angabe vor dem 1.7.1990 im früheren Bundesgebiet
    rechtmäßig als Gattungsbezeichnung benutzt wurde, darf die Bezeichnung für eine Übergangsfrist von
    2 (bei "Traditionsbezeichnungen": 10) Jahre weiter benutzt werden, § 38 ErstrG.
    Zum Fall "Dresdner Stollen" s. BGH GRUR 1989, 440, 441; BGH GRUR 1990, 461; LG Leipzig GRUR
    1994, 379 und zuletzt BGH GRUR 2003, 242. S. auch OLG Köln MD 2002, 56 – Budweiser.

    Zitat aus
    ip.mpg.de/shared/data/pdf...sche_herkunftsangaben.pdf

    und es gibt noch viieeel meeehr:
    Manche Lebensmittel mit geografischen Angaben sind geschützt. Zum Beispiel:

    Kölsch Die helle, obergärige Bierspezialität aus dem Rheinland wurde 1997 von der EU geschützt. Dieser Schutz gilt allerdings nur in EU-Staaten. In der Türkei, Amerika und Japan wird Kölsch vielfach kopiert.

    Aachener Printen Als Botschafterin der Karlsstadt wirbt die Printe weltweit – und zwar von der EU geschützt. Schoko- und Mandelprinten sind der Renner wie auch die legendäre Aachener Prinzess-Printe.

    Nürnberger Rostbratwurst Sie ist sieben bis neuen Zentimeter lang bei einem Durchmesser von eineinhalb Zentimeter. Die Bratwurst, die nur dann den bekannten Namen tragen darf, wenn sie im Stadtgebiet Nürnbergs hergestellt wurde.

    Dresdner Stollen Zwei Millionen Stück mit einem durchschnittlichen Gewicht von vier Pfund und einem Preis von ca. 20 Euro werden im Jahr weltweit verkauft. Amerikaner sollen das Weihnachtsgebäck auch mit Leberwurst mögen.

    Quelle: prisma.de/thema.2007_51_exklusivitaet.html

    Wohl bekomm's

  28. Olli meint: (12.11.2009 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    @Peter Schaefer:

    Weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt?

    Und es wundert mich halt das jemand nach der Scheidung vor dem nichts steht.

  29. Peter Schaefer meint: (12.11.2009 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    @Olli:

    "Weil Unwissenheit nicht vor Strafe schützt?"

    Ich glaube sowas kann man auch nur sagen, wenn man nicht von da ist oder?

  30. Hunz und Kinz meint: (13.11.2009 um 01:23) AntwortenReply to this comment

    @Heinz:

    Vielleicht interessiert es dich ja:

    http://www.freiheitsfabrik.de/

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