12.11.2009

Tätlichkeiten auf offener Straße sind privat

Wenn zwei Promis Monate nach ihrer öffentlich bekannt gegebenen Trennung gemeinsam essen gehen, auf offener Straße streiten und es zu Tätlichkeiten kommt, dürfen von dem Vorfall trotzdem keine Fotos veröffentlicht werden. Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, welche die Ex-Freundin eines früheren Fußballmanagers gegen eine Boulevardzeitung erwirkt hatte.

Aus der Urteilsbegründung:

Auseinandersetzungen mit Familienmitgliedern und familiäre Zerwürfnisse, eheliche Streitigkeiten, Eifersuchtsdramen und Eheprobleme fallen unabhängig von dem Ort ihrer Austragung in die Privatsphäre. Bei der Auseinandersetzung zwischen der Antragstellerin und ihrem ehemaligen Lebensgefährten handelt es sich erkennbar um eine üblicherweise öffentlicher Erörterung entzogene Situation des privaten Lebens, die thematisch die Privatsphäre berührt und in der die Antragstellerin typischerweise die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht in den Medien abgebildet zu werden.

Diese Erwartung kann nach den oben genannten Grundsätzen nicht nur bei einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation, sondern auch außerhalb örtlicher Abgeschiedenheit in Momenten des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und des Alltags der Fall sein.

Auch der Umstand, dass die Klägerin sich früher in den Medien zu ihrer Beziehung geäußert hat, stimmt das Gericht nicht um:

Die Antragstellerin hat sich ihrer Privatsphäre auch nicht dadurch begeben, dass sie sich in der Vergangenheit zu Aspekten ihres Privatlebens mit Herrn … geäußert hat. Dem Vorbringen der Antragsgegnerin ist nicht zu entnehmen, dass die Antragstellerin sich zu etwaigen körperlichen Auseinandersetzungen in ihrer Beziehung zu Herrn … geäußert hätte.

Interessant. Nun reicht es für ein öffentliches Interesse also nicht mehr, dass der Promi sich früher, zum Beispiel durch Homestories, in den Medien selbst präsentiert hat und damit seine Privatsphäre einschränkte. Vielmehr muss er jetzt vorher schon etwas zu dem späteren “Thema” der Berichterstattung gesagt haben.

Mit anderen Worten: Die Klägerin hätte zumindest schon mal früher verlauten lassen müssen, dass der Beklagte zu Gewalttägkeiten neigt oder sie dies fürchtet.

Eine sehr wahrscheinliche Konstellation…

26 Kommentare zu “Tätlichkeiten auf offener Straße sind privat”

  1. UsF meint: (12.11.2009 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    Ob das auch von Ueberwachungskameras aufgezeichneten Streitigkeiten gilt?

  2. Dennis (Link) meint: (12.11.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Nur gucken, nicht anfassen…

  3. hiro meint: (12.11.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Verstehe ich das richtig? "Mein Mann hat mich verprügelt" -> zukünftige öffentliche Streitereien unterliegen nicht mehr der Privatsphäre? Bizarr.

    Ich kann verstehen, daß sich "Promis" nicht bei jeder Gelegenheit ablichten lassen wollen, daß sie da teilweise keine Wahl haben, daß die Öffentlichkeit ein Recht auf Berichterstattung über Persönlichkeiten haben kann, die sich öffentlich machen.

    Aber die Entscheidung "Privatspähe oder nicht" an so einem Kriterium wie hier festzumachen, das ist schon merkwürdig. Nur weil jemand erzählt, daß er früher von seiner Frau verprügelt wurde, heißt das doch nicht, daß er das bei nächster Gelegenheit in der BIL… äh, in einer großen deutschen Tageszeitung sehen möchte. Eher im Gegenteil.

  4. LaPaloma meint: (12.11.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Wenn man in dem Fall konsequent sein wollte, dann müßte man es ja auch bei der Verfolgung von Insolvenzstraftatbeständen großer Ruhrgebietsvereine sein.
    Dann lieber 2-Klassen-Gerechtigkeit.

  5. Kant meint: (12.11.2009 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Ich finde die Th. trotzdem übelst heiß. Auch, wenn das natürlich off – topic ist. :-P

    (Name abgekürzt. U.V.)

  6. horst meint: (12.11.2009 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Berlin und insbesondere Hamburg sind doch bekannt für solche Urteile. Und Karlsruhe wird das wie immer aufheben, wenn die Zeitung mit den vier Buchstaben weiter klagt.

  7. horst meint: (12.11.2009 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Dieses Urteil ist eine Einschränkung der Berichterstattung.

    Wenn sich Menschen in der Öffentlichkeit so verhalten, dann kann jeder darüber berichten.

    Promi hin oder her.

    Diese Rechtsprechung ist weder juristisch nachvollziehbar noch dogmatisch einzuordnen.

    Sie führt dazu, dass jeder nur noch ein geschöntes "Bild" seiner Person in der Öffentlichkeit haben wird.

    Was hat das noch mit Berichterstattung und Realität zu tun hat und welche Funktion damit der Presse zukommt, erschließt sich mir nicht mehr?

    Wenn der Herr gewalttätig geworden ist, dann muss das auch berichtet werden.

    Offensichtlich hat die augenscheinlich schöne Schauspielerin zu einer Trübung der Urteilsfähigkeit des Gerichts geführt.

  8. Bierkenner meint: (12.11.2009 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Ich denke mal, ich werde die Biermarke wechseln …

  9. vj meint: (12.11.2009 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Etwas seltsames Urteil. Auch, dass Frau Th. geklagt hat und nicht etwa Herr A.

    Aber: Was hält Sie, U.V., davon ab, die Namen zu nennen? (ich verwende die Initialen mit Rücksicht auf Sie).
    BG, VJ

  10. TheDoctor meint: (12.11.2009 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Unabhängig von prinzipellen Randbedingungen der Pressearbeit entgeht der Welt natürlich nicht wichtiges, wenn NICHT darüber berichtet wird ob und welche "Promis" sich auf offener Strasse prügeln…

  11. Gerald (Link) meint: (12.11.2009 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Ich fand nur komisch, dass der Herr Wert darauf legte, die Dame nicht ins Gesicht geschlagen zu haben. (spiegel.de/panorama/leute/0,1518,628729,00.html)

    Dann ist ja alles ok…

  12. Kinch meint: (12.11.2009 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Joar, Landgericht Berlin halt. War das nicht der kleine Bruder des Landgerichts Hamburg?

  13. Vorstand meint: (12.11.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Also beim nächsten Formel 1 Rennen stelle ich mich an den Zaun zur Boxengasse und zoffe mich mit meiner Frau.
    Anschließend beantrage ich EVs gegen alle TV Sender die Bilder aus der Boxengasse gezeigt haben.

    Warum hab ich nicht Jura studiert?

  14. stimmviech (Link) meint: (12.11.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Die Tendenz all dieser Urteile ist klar: die Elite möchte die Macht über die Berichterstattung haben, es soll halt nur noch " embedded journalism" geben. Ich habe mich drauf eingestellt, blogge schon lange nicht mehr unter meinem Namen und sehe die Zukunft- manchmal schon die Gegenwart- unabhängiger privater Berichterstatter aus dem Volk auf dem Niveau von Flugblattschreibern in Diktaturen. Da ich solche Zeiten und Situationen spannend finde, kann ich gut damit leben. Die Demokratie funktioniert halt nach Aristoteles nur kurze Zeit, dann entartet sie. Interessant, wenn man das live miterleben kann.

  15. Oli meint: (12.11.2009 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das Urteil in Ordnung.
    Zum Einen, weil es hier auch eine Täter/Opfer Situation gibt und zum Anderen, weil auch Prominente in der Öffentlichkeit eine gewisse Privatheit leben können müssen/dürfen.

    Zur Täter/Opfer Geschichte:
    Opfer ist der/die Geschlagene. Eine Demütigung durch die Veröffentlichung ist nicht gerechtfertigt, egal wie weit diese Person sich selbst zuvor in die Öffentlichkeit gedrängt hat. Presse ist nicht Richter über Opfer!!!

  16. stimmviech (Link) meint: (12.11.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Für die Elite ist das Urteil prima. Die Schauspielerin kann den Werbeeffekt der verbotenen Berichterstattung nutzen, um jetzt einen ihr genehmen Journalisten eine Homestory für die Bewerbung eines Filmprojekts schreiben zu lassen, kann für das Interview mehr Geld nehmen und muß trotzdem keine lästigen Fragen beantworten. Bei Schauspielerinnen wäre das egal, aber bei Managern oder Politikern, die sich z.B. bestechen lassen, schon weniger. Jedenfalls, wenn man an der Demokratie hängt. Letzlich ist schon jetzt mit derlei Urteilen ein ernsthafter Journalismus nicht mehr möglich, die Elite hat alle Rechtsmittel in der Hand, um mittels der Medien ihr eigenes Handeln unkritisiert zu bewerben.Ihr werdet sehen, in Kürze zählen auch Straftaten oder schwere Anschuldigungen von Straftaten zum Privatbereich, über den nicht mehr berichtet werden darf. Ist wie im Kommunismus, heißt heute nur anders.Übrigens: über Straftäter darf heute schon nicht länger als ein halbes Jahr nach der Tat berichtet werden. Schön für alle Politiker und Manager, die in der Vergangenheit mal kleine Fehler gemacht haben oder etwas vergessen haben. Eine Spende über 100000 Mark beispielsweise.

  17. Axel John (Link) meint: (12.11.2009 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Tätlichkeiten auf offener Straße sind privat

    Ich werde daran denken, falls ich mal Zeuge werde, wie jemand in der Öffentlichkeit zusammengeschlagen wird.

  18. Flying Circus meint: (12.11.2009 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @horst:

    "Wenn sich Menschen in der Öffentlichkeit so verhalten, dann kann jeder darüber berichten."

    Das ist Ihre unbeachtliche Meinung.

    "Diese Rechtsprechung ist weder juristisch nachvollziehbar noch dogmatisch einzuordnen."

    Es gibt da so etwas wie den Schutz der Persönlichkeit bzw. der damit zusammenhängenden Rechte.

    "Sie führt dazu, dass jeder nur noch ein geschöntes "Bild" seiner Person in der Öffentlichkeit haben wird."

    Das wäre natürlich fatal!!!1

    "Was hat das noch mit Berichterstattung und Realität zu tun hat und welche Funktion damit der Presse zukommt, erschließt sich mir nicht mehr?"

    Die Presse ist dafür zuständig, über Prügeleien, offene Hosen und dergleichen zu berichten? Das soll "die Funktion" der Presse sein?

    "Wenn der Herr gewalttätig geworden ist, dann muss das auch berichtet werden."

    Warum? Wen geht das etwas an? Außer ggf. den Staatsanwalt?

    "Offensichtlich hat die augenscheinlich schöne Schauspielerin zu einer Trübung der Urteilsfähigkeit des Gerichts geführt."

    Die naheliegende Frage werde ich mir verkneifen.

  19. LaPaloma meint: (12.11.2009 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Hat die langweiligste Tatortkommissarin Deutschlands ihm nicht auch zwischen die Beine getreten – die Täter-Opfer-Suche in so halbseidenen Verhältnissen scheint mir ja manchmal schwierig.

  20. Hans meint: (12.11.2009 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Also auch wenn natürlich jede Menge Boulevardmagazine irgendwie gefüllt sein wollen: welche Öffentlichkeit sollte das ernsthaft etwas angehen, wenn sich ein Paar – Promi oder nicht – auf der Straße streitet. Darf man sich als Promi dann überhaupt noch irgendwo zeigen, ohne dass jedermann das Recht hat zu filmen und das zu veröffentlichen?

  21. horst meint: (12.11.2009 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @ Flying Circus

    Gewalt in der Öffentlichkeit geht die Gesellschaft immer etwas an, sogar in den eigenen vier Wänden. (siehe Kinder im Kühlschrank)

    Die Institution Frauenhaus und Jugendamt ist Ihnen bekannt?

    Warum beachten Sie dann meine Meinung ?

    Ihr Kommentar offenbart schwerwiegende soziopathische Störungen.

  22. Name meint: (12.11.2009 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    Warum hier keine Namen genannt werden, ist mir ebenfalls unverständlich, aber so sei es nun mal… Aber wen es interessiert, kann ja wahlweise den Spiegel-Artikel verwenden, oder auch das Aktenzeichen des Urteils verwenden, um eine Seite zu finden, die die zu den Aktenzeichen gehörenden Termine samt Klarnamen ausgibt. Warum da niemand nach Daten-/Täter-/Opferschutz schreit…

  23. Archer meint: (12.11.2009 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    Ich kapier nur nicht, warum hier die Namen weggelassen werden. Es war Frau T., Herr A. und die "B.".

  24. Snickerman meint: (13.11.2009 um 02:14) AntwortenReply to this comment

    Gaga, einfach nur Gaga…
    Da hätte Chris Brown seine Rihanna einfach nur in einer deutschen Fußgängerzone zusammenzimmern müssen und wär dann straffrei ausgegangen?

    Wenn das Hubertus Albers wüsste…

  25. Darkstalker meint: (13.11.2009 um 08:25) AntwortenReply to this comment

    Man wird ja wohl noch in Ruhe sein Weib züchtigen dürfen :o)

    @11: Für die juristische Beurteilung kann das einen Unterschied machen (gerade in Punkto Strafzumessung). Rein objektiv betrachtet, ist es aber kein wirkliches Argument, da haben sie recht.

    @13: Bloßes Randgeschehen, nicht SIE wären Gegenstand der Berichterstattung, sondern das Rennen. Keinesfalls vergleichbar. Und eine "E.V" nach Ausstrahlung des Rennens (was in der Regel Live gesendet wird) wird nicht funktionieren :o) Wo bekommen sie denn die Eilbedürftigkeit her, wenn das schon ausgestrahlt wurde?

    @24: In dem Fall wäre angesichts der Verletzungsfolgen das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung leichter zu bejahen.

    @U.V. "Besonderes" öffentliches Interesse, bitte.

  26. Rolf Schälike (Link) meint: (14.11.2009 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    @25 Bloßes Randgeschehen, nicht SIE wären Gegenstand der Berichterstattung, sondern das Rennen. Keinesfalls vergleichbar. Und eine "E.V" nach Ausstrahlung des Rennens (was in der Regel Live gesendet wird) wird nicht funktionieren :o) Wo bekommen sie denn die Eilbedürftigkeit her, wenn das schon ausgestrahlt wurde?

    Auch nach Ausstrahlung des Rennens besteht die Möglichkeit, die Bilder wieder zu verwenden. Insofern ist die Wiederholungsgefahr gegeben.

    Da man nicht weiß, wann das Bild wieder gezeigt werden wird, ist auch die Eilbedüftigkeit gegeben.

    Die Sicherheit, dass es keine Wiederholung geben wird, kann nur eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung abwerfen. Alles andere ist hohles Bla, Bla.

    Hat man einen sehr guten Anwalt, der rumschreit, tobt, die Gegner beschimpft und beleidigt, dann kann man sogar erreichen, dass das Filmaterial bzw. die Dateien vernichtet werden. Auch dafür kann man Anwaltshonorare einklagen.

    Dass es ein "Bloßes Randgeschehen, nicht SIE wären Gegenstand der Berichterstattung, sondern das Rennen." war, ist unerheblich, ein Grund mehr sich als Sender unterwerfen zu müssen.

    So ist nun mal die Rechtsprechung in Deutchland Heute. An dieser kommt niemand vorbei.

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