18.11.2009

Der Verdacht

Aus einem Durchsuchungsbeschluss:

“Der Beschuldigte ist Halter des Kraftfahrzeugs, so dass der Verdacht besteht, dass er an der Tat beteiligt war.”

Das ist die einzige Tatsache, die es gerechtfertigt hat, dass bei meinem Mandanten morgens um sieben sechs Polizeibeamte aufliefen und seine Wohnung auf den Kopf stellten.

Gefunden wurde – nichts.

Wem er sein Auto vielleicht geliehen hat, sagt mein Mandant nach dieser Erfahrung erst mal nicht. Er macht von seinem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch. Das habe ich ihm dann schnell am Telefon geraten.

Womöglich wäre er auskunftsfreudiger gewesen, wenn man ihn erst mal gefragt hätte.
Aber die kleine Biestigkeit hilft ihm nun, das Trauma Wohnungsdurchsuchung zu verarbeiten. Gleiches gilt auch von den langen Gesichtern der Polizisten, von denen er mir später berichtet hat.

69 Kommentare zu “Der Verdacht”

  1. DasPawel meint: (18.11.2009 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Kann man da nicht gegen klagen mangels Verhältnismäßigkeit?

  2. anonym meint: (18.11.2009 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Wie schrieb doch mal jemand sinngemäß im Kommentar? Im Lawblog wird immer auf Polizisten eingeprügelt. Außer dem Konstatieren dieses Fakts wäre es sinnvoll gewesen, mal zu registrieren, warum dies geschieht.

  3. Aurisa meint: (18.11.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Machte der Sherrif im Wilden Westen doch auch so:
    Erst schiessen, dann fragen! ;)

  4. der@jurist.de meint: (18.11.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Hätte die StA ihn vorher fragen sollen, ob er selber gefahren ist? Dann hätte man bei ihm zu Hause sicher nichts mehr gefunden.

    Diese Schelte ist auch hier unsinnig, jedenfalls ohne die Zusammenhänge zu erkennen. Natürlich ist der Halter eines bei der Tat verwendeten Fahrzeugs erst einmal Tatverdächtiger, wenn das Fahrzeug nicht gerade als gestohlen gemeldet war…

  5. Volker Racho meint: (18.11.2009 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    @ 2 und 4: das ist hier der lawblog und nicht copzone.de

  6. Nik meint: (18.11.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Das ist wir eine Einladung zum Tanz: Bin ich höflich und freundlich, so bekomme ich (hoffentlich) ebenso freundliche Reaktion.

    Eine Hausdurchsuchung morgens um sieben Uhr löst eine ganz andere Reaktion aus, zumal der Betroffene nun auch ein offizielles Schweigerecht als Beschuldigter hat.

    Ich bin sicher, bei Staatsanwaltschaft oder Polizei hört man auch lieber ein "Wertes Frälein, darf ich's wagen, Sie um den nächsten Taz zu fragen?" als ein "Tschuldigung, Ficken?".

    Da wir hier ja nicht im Kindergarten sind sondern es um die Sache an sich geht / gehen sollte, können sich die Ermittlungsbehörden fragen, ob ihr Vorgehen wirklich geeignet war, die Sache voranzutreiben.

  7. fernetpunker meint: (18.11.2009 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Als Beschuldigter muss er nichts sagen, aber als Zeuge, und das ist er nun, wenn der Tatverdacht gegen ihn weggefallen ist. Aber der Polizei muss man ja sowieso nichts sagen …

  8. LaPaloma meint: (18.11.2009 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Ein weiteres Beispiel dafür, dass Richtervorbehalte einen Dreck wert sind, solange solche Beschlüsse keine Haftungsrisiken für die Entscheider auslösen.

  9. Gero meint: (18.11.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Warum soll es "unverhältnismäßig" oder sonstwie nicht zulässig sein, zB nach einem Bankraub beim Halter des Fluchtfahrzeug eine Hausdurchsuchung zu machen? Dass gegen denjenigen, der sein Fahrzeug für eine Straftat zur Verfügung stellt, zunächst mal der Verdacht der Beteiligung an dieser Straftat besteht, versteht sich doch geradezu von selbst.

  10. Golem meint: (18.11.2009 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @9:
    Aber nich fürs law blog (und schon gar nicht für die h.M. der Kommentare hier).

  11. FH meint: (18.11.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @Gero:

    Ich stelle mein Fahrzeug für eine Straftat zur Verfügung, sobald eine Straftat im Zusammenhang mit meinem Fahrzeug steht? Nicht schlecht.

  12. ich meint: (18.11.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    ja, lasst uns alle die (unvollständige) Geschichte in die uns genehme Richtung quetschen!

    Böse Polizei = das Auto stand im Parkverbot
    Gute Polizei = mit dem Auto wurden 100 Rentner umgefahren

    der nächste bitte…

  13. Kai meint: (18.11.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @Gero:
    Bitte bleiben Sie bei Copzone, wahrscheinlich Ihrem Heimatforum.

    Leider wissen viele aus Erfahrung, dass hier wohl eher auf blauen Dunst durchsucht wurde, ohne große Recherche im Hintergrund, sonst wäre es ja unterblieben.

    Wieviel sich da aus den Fingern gesaugt wird und abenteuerliche Konstruktionen dem Richter präsentiert werden für eine DuSu, geht wirklich Richtung Fantasy, Science-Fiction oder Halluzinationen.

  14. ich meint: (18.11.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    Naja, ich bin sicherlich kein Polizeifreund, aber den Halter eines KFZ zu verdächtigen, welches bei einer Straftat benutzt wurde, halte ich erstmal für nicht besonders weit hergeholt.

    Wenn die Straftat also schwer genug war, um eine HD zu rechtfertigen, sehe ich da eigentlich mal kein Fehlverhalten von irgendeinem Richter.

  15. Frank meint: (18.11.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    Naja leider steht hier nicht bei was für einer Tat der Wagen denn benutzt worden sein soll.
    Und das ist m.E. mit ein sehr entscheidender Punkt um das ganze einordnen zu können.

    Beipiele:

    Der Wagen wurde von Zeugen erkannt als das Fluchtfahrzeug bei einem Einbruch -> Durchsuchung verständlich

    Der Wagen ist bei Rot über die Ampel gefahren -> Durchsuchung übertrieben

    Was wars denn nun Herr Vetter?

  16. stu meint: (18.11.2009 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    100 Rentner umzufahren würde sich positiv auf die Staatskasse auswirken. Schlimmer wäre es, wenn 100 Leistungsträger überfahren würden, zum Beispiel Ackermann.

  17. Kand.in.Sky meint: (18.11.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Jaja, so ne Hausdurchsuchung ist was für Helden die auch sonst mit Fäusten auf Radfahrer bei Demos losgehen aber bei Banditos & Co. feige sich verziehen.
    Hat sich schon die GdP zu dem Fall gemeldet und den Verdächtigen als Raubmordkopiererkipomörder betitelt?

    #k.

  18. Jochen meint: (18.11.2009 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    @Gero: Das Stichwort ist "begründeter Verdacht", nicht "irgendwas, damit das Formularfeld nicht leer bleibt".

  19. Rangar meint: (18.11.2009 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Die Hausdurchsuchung war selbstverständlich berechtigt:

    1.) Wer bei einer Straftat sein eigenes Fahrzeug verwendet ist ein Idiot
    2.) Bei einem Idioten wird man dann natürlich auch Beweismaterial in der Wohnung finden

    Quod erat demonstrandum :-)

  20. hiro meint: (18.11.2009 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Abgesehen davon, daß im Blog-Eintrag zu wenig Informationen enthalten sind, um nachprüfen zu können, ob die Hausdurchsuchung prinzipiell angemessen war oder nicht, und abgesehen davon, daß "höflich anfragen" die Durchsuchung tendenziell ad absurdum führt (bzw. dann eher der Richtervorbehalt ausgehebelt würde, weil ggf. Verdunkelungsgefahr seitens der Polizei geltend gemacht werden könnte, u.U. sogar zu Recht):

    @stu:
    Zählt Ackermann wirklich so viel wie 100 herkömmliche "Leistungsträger"?

  21. Lenny meint: (18.11.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Ich finde die Informationen – von Herrn Vetter – auch sehr dürftig.

    "Der Beschuldigte ist Halter des Kraftfahrzeugs, so dass der Verdacht besteht, dass er an der Tat beteiligt war.”"

    Da steht ja noch nicht einmal, ob das Fahrzeug bei einer Straftat benutzt wurde, ob es zufällig in der Nähe des Tatorts stand oder sonst was.

    Darauf kann man sich in keinster Weise eine Meinung bilden.

  22. JDS meint: (18.11.2009 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    @Lenny:

    "Da steht noch nicht einmal .. oder sonst was".
    Eben.
    Nicht mal das steht im Durchsuchungsbeschluss! Und Herr Vetter soll es schuld sein?

  23. Sebastian meint: (18.11.2009 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Ich gehöre auch zu den liberalen lawblog Lesern. Aber hier erscheint die Darstellung von UV etwas mau. Die Informationen, die wir haben, sind zu dürftig um die Angemessenheit zu klären.

    Wenn ein KFZ bei einer Straftat mittlerere Schwere aufwärts gebraucht wurde, dann halte ich die Hausdurchsuchung eher für angemessen. In dem Fall wäre ein Anfrage vorher schwachsinnig (aus kriminalistischer Sicht).

    Können wir bitte ein paar Informationen zusätzlich erhalten?

  24. Momo meint: (18.11.2009 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    Naja, die Polizisten vor Ort haben ihren Job gemacht. Ich fände viel interessanter, wer die Durchsuchung angeordnet hat (vermutlich der Staatsanwalt?). Diese Person ist ein viel besseres Ziel für Bashing.

  25. Lenny meint: (18.11.2009 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    @JDS

    Woher willst du wissen was alles in dem Durchsuchungsbeschluß stand? Hier wurde doch nur ein Satz daraus zitiert.

  26. M. meint: (18.11.2009 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte schon den Spass, dass die Polizei am Arbeitsplatz aufgetaucht ist und frei weg vor meinen Kollegen nach meinem Alibi für einen Einbruch drei Dörfer und 20km entfernt gefragt hat. Ich habe natürlich erstmal nachgefragt, wie sie auf diese Idee kommen:

    Das Verdachtsmoment? Ich hatte damals – Mitte der 1990er – einen roten 1976 Golf I Saugdiesel in unverbasteltem Originalzustand mit 30.000km. Genau so ein Auto wurde bei dem Einruch gesehen. Roter Golf I war ja damals so selten…

  27. Geek meint: (18.11.2009 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @Nik: Immerhin „Tschuldigung”.

  28. nogger meint: (18.11.2009 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Ich vermisse immer noch, dass DAV sagt, um was für eine Straftat es sich handelt und wie lang die Zeit zwischen Tat und Durchsuchung war

  29. nogger meint: (18.11.2009 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    @nogger: soll RAV heissen

  30. dulsberg-nord meint: (18.11.2009 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @Nik:

    "Tschuldigung, Ficken?"

    Ach? Das funktioniert nicht? Das erkärt einiges. :D

  31. VdN meint: (18.11.2009 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Ich hege einen Verdacht gegen meinen Nachbarn.
    Er fährt ein Auto, welches er auch verleiht.
    Er schnarcht, machen das Leute die Drogen nehmen?
    Er steht unterschiedlich auf.
    Mal um 04:30 Uhr.
    Mal um 04:37 Uhr.

    Der hah doch was zu verbergen, was macht der mit den 7 Minuten?

    Er hat oft Geld in der Hand in dealertypischen Stückelung.

    Kann man jemand ein SEK und/oder die GSG 9 holen?

    UPS – Sorry, es klopft an der Türe, Blendgranaten…

    Armes Deutschland.

  32. Cordy meint: (18.11.2009 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Herrschaften,

    hier wird, zurecht, eingefordert das die Strafverfolgungsbehörden nur aufgrund ausreichender Gründe tätig erden, also erhebliche Grundrechtseingriffe vornehmen.

    Der Fairness halber darf man aber auch fordern, das Kritik nur dann erfolgt, wenn sie ebenfalls auf ausreichender Faktenkenntnis beruht.

    Nach dem von UV wenig substantiiert geschilderten SV ist aber keine seriöse Bewertung möglich und schon gar keine Kritik angebracht!

    Zurechtgebastelte Sachverhalte und allgemeine Vorverurteilungen sind bitte im BILD-Forum zu diskutieren.
    Danke

  33. Buttle meint: (18.11.2009 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @nogger:
    Muss es nicht FAfSV heissen?

  34. fernetpunker meint: (18.11.2009 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @Cordy: Gehören dann solche "wenig substantiiert geschilderten" Blogeinträge von UV nicht auch ins BILD-Forum? Polizeifeindliche Vorurteile sollen hier geschürt werden. Sonst nichts. Dafür braucht man keinen substantiierten Sachverhalt.

  35. Aegre Reminiscens meint: (18.11.2009 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    Solange keiner weiß um was für eine Straftat es ging, ist jedes Urteil hinfällig!

    Wenn mit dem Auto z.B. eine Leiche transportiert wurde und hinreichender Mordverdacht besteht, dann erwarte ich von der Polizei, das, solange nicht klar ist wer der Fahrer war, erstmal der nahliegende Verdächtige, nämlich der Halter durchsucht/festgenommen wird!

    Auch wenn ich mit vielem was die Polizei/Staatsanwaltschaft/Richterschaft bei Durchsuchungen anstellt nicht einverstanden bin, so ist eine Vorverurteilung ohne Kenntnis der angeklagten Straftat einfach nur unsinnig und nicht besser als das Bild-Niveau. Da wird auch vorverurteilt ohne Kenntnis der Faktenlage!

    Gruß Aegre Reminiscens

  36. ra kuemmerle meint: (18.11.2009 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    Interessant. Das Argument Halter gleich Tatverdächtiger halten viele in ihren Kommentaren für plausibel. Wohl weil es sich um eine Straftat handelt. Anders wahrscheinlich, wenn es um den Führerschein geht. Dann ist das Argument Halter gleich Fahrer natürlich nicht plausibel (was so auch richtig ist).
    Ich schließe mich dem Kommentar 8 insoweit an, dass ein Richtervorbehalt nichts wert ist, solange Ermittlungsrichter wirklich jeden Mist der ihnen vorgelegt wird, vorbehaltlos – was für ein schönes Wortspiel – unterschreiben.

  37. M. meint: (18.11.2009 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    @ra kuemmerle: Das Argument "Halter = Tatverdächtiger" ist zunächst einmal nicht besonders fern liegend. Allerdings halte ich es nicht für so nahe liegend, dass es jederzeit eine Hausdurchsuchung rechtfertigt. Es ist gar nicht abwegig, dass ein Auto nachts geklaut und am nächsten Vormittag zu einer Straftat benutzt wird. Ich würde dann am Nachmittag richtig blöd schauen, wenn jemand mit einem HD-Beschluss da steht — und noch blöder, wenn ich nach der HD feststelle, dass die Karre fehlt.

  38. Wer schon meint: (18.11.2009 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker (34)
    Och, für die "polizeifeindlichen Vorurteile" sorgen die Herren in grün bzw. blau* oft genug schon von ganz alleine. Bei ausreichender Häufung solcher Vorfälle werden aus Vorurteilen dann irgendwann Erfahrungswerte. (A propos: War das nicht auch eine beliebte Begründung für HDs? "Kriminalistische Erfahrung"?)
    Aber ich gebe Dir Recht, wir haben hier nicht genügend Informationen für ein abschließendes Urteil. Es würde mich allerdings auch nicht wundern, wenn auch diese HD mal wieder eine Überreaktion der Staatsdiener darstellen würde.

    *Im Übrigen: Bin ich eigentlich als Einziger der Meinung, dass die Freunde und Helfer in den neuen Uniformen aussehen wie Playmobil-Männchen?

    PS: Ich habe mir wirklich drei Mal überlegen müssen, ob ich diesen Beitrag nun abschicke oder nicht. Nicht, weil ich mit der Grundaussage hadern würde, sondern weil ich Angst habe, dafür von der Staatsgewalt belangt zu werden. Wundern würde es mich nicht, wenn es einem findigen Leviathanslakaien gelingen würde, aus dem Kommentar mit den Playmobilmännchen eine "versuchte Aufhetzung des Volkes durch beleidigende Herabsetzung der Ordnungshüter" zu basteln. Oder etwas ähnliches. Zum Glück sitze ich im Ausland und habe zwei, drei Proxies dazwischen. Paranoid? Mit einiger Wahrscheinlichkeit. Aber meine Paranoia sagt doch auch schon einiges über die Verhältnisse in unserem lieben Staat aus.

  39. ich meint: (18.11.2009 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    @Wer schon

    "alles was da so unter P.S. steht":

    was für ein Quatsch, nicht mal unter Ironiegesichtspunkten, sorry

  40. Bernhard meint: (18.11.2009 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Wenn das Wetter genauso wäre wie so oft ins Blaue hinein "ermittelt" (im Speziellen: durchsucht) wird, müßte jeden Tag Sonnenschein sein.

  41. Wer schon meint: (18.11.2009 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    @ich (39)
    Mein humoristisches Geschick magst du meinetwegen bewerten, wie du lustig bist. Aber findest du den Gedanken wirklich so abwegig, dass die teilweise grob übertriebenden Aktionen der Ordnungshüter die Identifikation des Bürgers mit dem Staat unnötig erschweren, wenn nicht gar zerstören? Der derzeit zu beobachtende Habitus vieler Polizisten, SA und Richter hat neben den offensichtlichen kurzfristigen auch lang- und mittelfristige Folgen und zwar ganz konkrete.

  42. anonym meint: (18.11.2009 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    @ Wer schon meint
    Auch wenn ich Ihre Besorgnisse in Ihrer Nachschrift (als Ironie hatte ich sie in keinem Moment verstanden) für etwas übertrieben halte, kann ich die Grundtendenz darin verstehen. Das ist es ja: Die Zerstörer der Demokratie (oder: der Freiheit?) sind die, die eigentlich für das Gegenteil sorgen müßten. Sie machen sich keine Gedanken über ihr Wirken oder halten es sogar noch für richtig.

  43. Webpol meint: (18.11.2009 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Wer schon: Sie haben soeben einen Staatsanwalt in die Nähe der Sturmabteilung (SA) gerückt. Die erfüllt den Strafbestand des StGB 130 und fällt darüber hinaus unter Godwin's Law gemäß dem Vertrag von Lissabon. Maus loslassen oder ich klicke!

  44. anonym meint: (18.11.2009 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    War zuerst auch über das "SA" gestolpert …

  45. MarcoM meint: (18.11.2009 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    Selbst wenn ein Verdacht besteht, hätte man vor Beginn der Hausdurchsuchung nachfragen können* und dem Beschuldigten die Möglichkeit geben zu können nachzuweisen dass er das Auto zum Tatzeitpunkt nicht hatte – Zeugenaussagen wären da eine Idee. Währenddessen verbleiben dann halt ein oder zwei Beamte in der Wohnung und gucken die Wand an. Möchte der Beschuldigte nichts sagen, kann man sich ja wieder auf Gefahr in Verzug berufen.

    *Rein vom GMV her gesprochen. Ob das juristisch möglich ist weiß ich nicht.

  46. Cordy meint: (18.11.2009 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Möchte UV nicht unterstellen, das er hier final Vorurteile gegen die Polizei schüren will.

    Aber wenn, kann eine ausführliche Sachverhaltsschilderung natürlich kontraproduktiv sein.

    Mich wundert nur, das ein Artikel ohne echte Diskussionsgrundlage es schon auf über 40 Kommentare gebracht hat….

  47. Muellers Kuh meint: (18.11.2009 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    Interessehalber nachgefragt: Welcher der beiden folgenden Sätze würde mir eher und größere Probleme mit der Justiz bescheren?
    "Alle Staatsanwälte sind Nazis." oder
    "Staatsanwalt Mustermann aus Hintertupfingen ist ein Nazi."

  48. anonym meint: (18.11.2009 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Heutzutage wimmelt es ja von Nazis, fast überall. Es gibt den Suppennazi, den Putznazi usw. usw.

  49. Cordy meint: (18.11.2009 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    @Muellers Kuh:

    Die 2. Alternative als Individualbeleidigung.

    Kollektivbeleidigungen ("Alle…sind") sind nur dann relevant, wenn der Kreis der Betroffenen klar abgrenzbar ist (und weitere Voraussetzungen vorliegen).

  50. Jurist meint: (18.11.2009 um 19:17) AntwortenReply to this comment
  51. kdm meint: (18.11.2009 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    Haben bis Kommentar 34 gelesen und komme als Nichtjurist und zufällig Vorbeischauender auch zu dem traurigen Ergebnis:
    "Polizeifeindliche Vorurteile sollen hier geschürt werden."

  52. protagonist meint: (18.11.2009 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    @hiro:

    Abgesehen davon, daß im Blog-Eintrag zu wenig Informationen enthalten sind, um nachprüfen zu können, ob die Hausdurchsuchung prinzipiell angemessen war oder nicht

    Doch. Im Blogeintrag steht:

    “Der Beschuldigte ist Halter des Kraftfahrzeugs, so dass der Verdacht besteht, dass er an der Tat beteiligt war.”
    Das ist die einzige Tatsache, die es gerechtfertigt hat, dass [...]

    Die Durchsuchung war also "prinzipiell nicht angemessen" (ich nehme an, Sie meinen "ausreichend begründet" …).

  53. protagonist meint: (18.11.2009 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Oder Kommentar-Nazis … :-)

  54. Aurisa meint: (18.11.2009 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    @Nr.7:
    Als Zeugin muss ich aussagen…?

    Ok, aber nach SO einer Aktion wäre mein Alzheimer leider mal wieder besonders schlimm ;)…

    Nicht nur ein Bimbeskanzler kann einen 'Blackout' haben…

    Davon mal abgesehen… wenn bei mir eine Hausdurchsuchung gemacht würde, obwohl ich NIX verbrochen habe, wäre das natürlich ungemein förderlich für meinen zukünftiges 'Vertrauen' in Demokratie und Rechtsstaat…

    SO kann man sich bzw. dem Staat auch Feinde schaffen…

  55. hiro meint: (19.11.2009 um 00:37) AntwortenReply to this comment

    @protagonist:
    Wie kommen Sie darauf, ich hätte etwas anderes gemeint, als ich schrieb?

  56. juw meint: (19.11.2009 um 09:01) AntwortenReply to this comment

    Habe mitbekommen, dass Schülern von Polizisten beigebracht wird, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. (,,Verkehrserziehung'' Klasse 6)

    Wer sagt den Schülern, wie sie sich im Zusammenhang mit einer HD verhalten sollen?

  57. derRösrather meint: (19.11.2009 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    @54

    Bimbeskanzler: Sie sollten nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

  58. Seph meint: (19.11.2009 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    @kdm:

    "Polizeifeindliche Vorurteile" trifft es eben nicht.

    Hier wird gewarnt. Vor den unfairen und illegalen Methoden, die man von der Polizei erwarten muß.
    Sicher nicht immer.
    Sicher nicht meistens.
    Sicher nicht oft.
    Aber eben regelmäßig.

    Das ist wie im Straßenverkehr: vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste, immer schön passiv bleiben, es könnte ja doch mal ein Kind auf die Fahrbahn hüpfen.
    Denn wenn es dann mal passiert und man nicht aufmerksam war, dann sind die Folgen für einen selbst und seine Lieben katastrophal.
    Also gilt: immer vom schlimmsten ausgehen.
    Lieber einmal mehr die Klappe halten und unfreundlich sein als die Gefahr eingehen eine zu kassieren.

    Und was hier "geschürt" wird, ist ein notwendiges Mißtrauen der Staatsmacht gegenüber, dessen Vernachlässigung schon so manchen Kopf und Kragen gekostet hat.

    Und fragen Sie mal in den Reihen der Ordnungshüter nach – die sehen das ganz genau so. Wer keine Angst vor ihnen hat, ist selbst schuld, wenn es ihn erwischt.

    20(4)

  59. so geht es auch meint: (19.11.2009 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    Vor nicht allzulanger Zeit hat ein berliner Familienvater auf so eine Durchsuchung mit einer Axt reagiert und Polizisten erschlagen ….uraltes Hausrecht …sollte einigen mal klar werden was hier auf den Spiel steht…

  60. Hammersbald meint: (19.11.2009 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    NUR WEIL DU PARANOID BIST, HEISST DAS NOCH LANGE NICHT, DASS SIE NICHT WIRKLICH HINTER DIR HER SIND.

  61. Ein Mensch meint: (19.11.2009 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Der Knackpunkt liegt in "Das ist die einzige Tatsache". Die Halterschaft war also der einzige Anhaltspunkt. Keine weiteren unterstützenden Verdachtsmomente oder Indizien. Man nimmt gleich den grössten Hammer, der einem zur Verfügung steht, auf einen ausserordentlich wackeligen Verdacht hin.

  62. so geht es auch meint: (19.11.2009 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    @Hammersbald:
    Hirn einschalten und Sie….

  63. Kein Ignaz meint: (19.11.2009 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    zu den "Nazis"
    In Bayern wird z.B. ein Schuster namens Ignaz auch "Schuster-nazi" genannt, also Nazi als Spitznamen für Ignaz, hat nichts mit einer politschen Haltung oder Parteizugehörigkeit zu tun.

  64. helmutkarsten meint: (19.11.2009 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    Wie kann man diese Leute bestrafen, die solche Entscheidungen loslassen. Da lobe ich mir das U.S. Recht. Denn dort sind solche Fehlentscheidungen, egal ob diese durch Richter oder StA'schaft getroffen wird, grundsätzlich genauso strafbar als wenn "Jonny Littleman" sie getroffen hätte. Der Justizapparat ist also haftbar. Auch dort ist es ein langer Weg, einen z.B. Landgerichtsrichter einzusperren. Aber es geht anders: Man kann die Dollarweise haftbar machen. Das ist die Waffe des kleinen Mannes. Da tut's weh. Mehr noch, wenn es publik wird dass der Arbeitgeber eines Staatsanwalts – also der Staat selbst – hunderttausend Dollar Schmerzensgeld für eine unverhältnismäßige Hausdurchsuchung zahlen musste, so sind das Steuergelder! Und jetzt kommts: StAnwälte, Richter und Sherriff's müssen sich periodisch zur Wiederwahl aufstellen lassen!!!! Muss ich noch mehr sagen….?? Problem gelöst.
    Hinzu kommt, dass die Perioden der Wiederwahl zeitlich versetzt sind. Eine Bandenbildung (auf Lebens-Dienstzeit)
    k a n n nicht geschehen –
    Wie in meinem Falle: Ich hätte jetzt ca. 25.000.- EUR Haftentschädigung zu bekommen. Dazu Schmerzensgeld für 185 Tage eines Gesunden – in die Psychiatrie geworfenen (§ 64).
    Plus Opferentschädigung für dauerhafte Erwerbsunfähigkeit etc.
    Das ist hier in Germany – wär' mir das in Amerika angetan worden, was das LG-Bamberg mit mir gemacht hat, so müsste ich mich vor hungrigen Rechtsanwälten verstecken. Mein Telefon >
    Geheimnummer, etc. Die Summe wäre astronomisch.
    In Germany sitze ich mit allen Beweisen meiner Unschuld da, und kein Rechtsanwalt traut sich die Sache anzufassen. Ich habe einen perfekten § 344 StGB. Schuld ist die Anwaltschaft aber selbst und Unschuldige wie ich bleiben auf der Strecke. So war das mit dem Rechtsstaat nicht gemeint, damals, nach dem WW II.
    Übrigens: Ich versuchte meinen Revisionsverwerfungsbeschluss beim BGH (Internet) aufzurufen. Ist garnicht da! Auf meine schriftliche Nachfrage bekam ich zur Antwort: "In diesem Verfahren gibt es keine Entscheidung vom 10. August 2005"
    Ich habe aber einen Verwerfungsbeschluss 1 StR 317/05 hier auf dem Schreibtisch liegen. http://www.helmutkarsten.de
    In USA gäbe es den Richter Konrad Dengler schon nicht mehr.
    Als er 2008 einem Beschuldigten 10 Jahre, für einen Hund (WAUWAU) im Zeugenstand, siehe SPIEGEL online Fall: Marko Bärschneider, verpasst hat. Das wären schon mal 5 Mio Dollar gewesen. Die Revisionsmisere geht diese Woche auf meine Webseite.

  65. Kommentator meint: (19.11.2009 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    So tatunbeteiligt kann der Beschuldigte kaum sein, wenn er sich nunmehr daran ergötzt, taterhellende Sachverhalte zu verschweigen. Er braucht und soll sich durch Äußerungen gar nicht selbst belasten, aber dass an dieser Stelle, in einem Blog für Recht, dieses Verhalten belobigt wird, ist eine Ohrfeige für die Opfer dieser Tat.

  66. so geht es auch meint: (19.11.2009 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    1.Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwälten abschaffen
    2.Tonbandaufnahme in den Gerichtssal bei Verhandlungen ab Landgericht
    3.Strafe für Richter bei Tatsachenverdrehungen

  67. Jaquento meint: (19.11.2009 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @VdN: Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich, nicht wahr?

  68. Olli meint: (19.11.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    @helmutkarsten:

    Zur Wiederwahl stellen? So wie in den USA wo oft genau die Leute gewählt werden die so viele Erfolge und harte Strafen wie möglich vorzuweisen hatten? Auch wenn sich später herausstellt das man auf Gründen der Effizienz (Rassismus und Vorurteile sowie Faulheit spare ich mal aus) doch nicht alle Beweise beachtet hat und die falschen eingesperrt bzw. zum Tode verurteilt hat während der wahre Täter gar nicht belangt oder durch einen Deal eine mildere Strafe bekommen hat?

  69. Helmut Karsten meint: (18.12.2009 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    Erfolgsquoten, aber genau das ist es doch. Eine rechtmäßige Verurteilung, die "kleben" bleibt ist ein Erfolg! (Ganz nebenbei: Ich bin auch für Recht und Ordnung) Dieser Erfolg ist (für den Staat) schon alleine wegen seiner Machtposition und den Resourcen viel leichter zu erreichen, als für den Bürger. Also, wenn einer erwischt wird, der diese Vorteilsstellung ungerechtfertigt ausnutzt, oder einfach das Zeug nicht hat – und bescheisst – dann m u s s der Bürger die Möglichkeit haben, diesen Stinker loszuwerden. Damit ein unschuldig verurteilter überhaupt einen Anwalt bekommt, der sich traut an einem Richter oder StA zu kratzen, muss ein Preis her. Denken Sie vielleicht, ein Anwalt wird meinen Fall übernehmen, für Pflichtanwalts-Kröten? Nur damit er vielleicht
    im nächsten Jahr, mit einem zahlenden Mandanten vor demselben Richter (oder StA) steht? Meine Richter haben es mit Absicht derart dicke aufgetragen, dass ein Anwalt sofort merkt, die werden NICHT nach den Regeln spielen. UNANTASTBAR sind die allemal. Ähnlich eines Ghetto-Bullies, können 'die' also loslegen. Glauben Sie wirklich noch an die Reinheit des Gewissens?

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