26.11.2009

Abschätzig behandelt

Nachricht der Staatsanwaltschaft:

Von der Verfolgung wird gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen. Der Beschuldigte hat in einem anderen anhängigen Verfahren eine Strafe zu erwarten. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.

Geschädigte wollen natürlich, dass der Beschuldigte wegen der ihnen zugefügten Tat verurteilt wird. Schon nachvollziehbar, dass sich da so mancher von der Staatsanwaltschaft abschätzig behandelt fühlt und stinkesauer ist.

Juristisch ist die Entscheidung natürlich völlig korrekt. Und überdies sachgerecht. Sonst hätte ich die Einstellung ja auch nicht in einem freundlichen Telefonat mit dem Staatsanwalt angeregt.

53 Kommentare zu “Abschätzig behandelt”

  1. Rainer meint: (26.11.2009 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    Was würde denn passieren, wenn das andere Verfahren eingestellt oder zum Freispruch führen würde?

  2. StPO meint: (26.11.2009 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    @Rainer:
    § 154 IV StPO
    Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.

  3. Wurst meint: (26.11.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @StPO:
    Gehe ich recht in der Annahme, das es im Angesichte der Geschwindigkeit der Justiz in der Regel effektiv keine vorübergehende, sondern eine endgültige Einstellung ist, da die Taten meist verjährt sind bis das andere Verfahren abgeschlossen ist?

  4. Tom meint: (26.11.2009 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Heißt das, dass ich ein kleines Verbrechen begehen darf, wenn ich voraussichtlich schon für ein großes verurteilt werde? Klingt für mich als absoluten Laien völlig unlogisch.

  5. JDS meint: (26.11.2009 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Ein Malermeister bot mir vor Jahren an, meine Wohnung zu renovieren. Er verlangte lediglich einen Vorschuss von 500 DM, um Material einzukaufen.
    Danach sah ich ihn nie wieder, er öffnete seine Haustüre nicht und ging auch nicht ans Telefon. Eine zivilrechtliche Verfolgung führte letztlich zu einem nicht vollstreckbaren Titel. Eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Unterschlagung/Betrugs bei der Staatsanwaltschaft führte zu der Auskunft, dass von der Verfolgung nach dem o.a. Paragraf abgesehen würde, "da der Beschuldigte in einem anderen Verfahren eine weitaus höhere Strafe zu erwarten habe".
    Es blieb im Nachhinein der Geschmack auf der Zunge, dass der Malermeister um diese Rechtslage wusste und sie nutzte, um im rechtsfreien Raum eine Party zu veranstalten.

  6. Caron meint: (26.11.2009 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    Ein vernünftiger Geschädigter gibt sich allerdings damit zufrieden, dass der Typ einfährt, anstatt zu verlangen, dass für nichts und wiedernichts auch seine Steuergelder aus dem Fenstergeworfen werden.
    Mir ist das auch schonmal passiert, fand ich als Geschädigter ok.

  7. Martin_mb meint: (26.11.2009 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Dann darf man als Opfer doch bestimmt dem Täter eigenhändig aufs Maul hauen, ohne daß man Ärger mit der StA bekommt, oder? Angesichts der im anderen Verfahren zu erwartenden Strafe merkt der Täter so ein bißchen Dresche doch kaum…

  8. Earonn meint: (26.11.2009 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Hat für mich allerdings auch einen üblen Geschmack, dass quasi Rechtsfreiheit genießt, wer eine 'hohe' Strafe zu erwarten hat. Was hat das Verbrechen an mir mit dem Verbrechen an Opfer2 zu tun?
    Und ich finde auch nicht, dass steuerlich-finanzielle Erwägungen hier eine Rolle spielen sollten. Das deutsche Rechtssystem wurde nicht hinsichtlich Steuerersparnissen gestaltet, sondern um 'Recht' wiederherzustellen (auf welche Art auch immer).
    Werde ich mir aber merken, wenn ich das nächste mal bei einem Überfall dem Opfer zu Hilfe komme und dafür vom Täter wegen Körperverletzung angezeigt und – voraussichtlich – verurteilt werde… ^^

  9. dot tilde dot meint: (26.11.2009 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    @4 (tom):

    das kommt ganz darauf an, was sie mit "dürfen" meinen. "meinen" hier im sinne von "ausdrücken wollen", gar nicht mal "meinung haben".

    @7 (martin_mb):

    physiker würden eine versuchsreihe machen. unterstützen sie die anwaltschaft! und vergessen sie bitte nicht, zu berichten.

    .~.

  10. Edding meint: (26.11.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Man kann es halt nicht allen Recht machen

  11. a.n meint: (26.11.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    @Tom: Ich bin auch kein Jurist, aber ich denke, dieses "anhängig" bedeutet ähnliches wie "Tateinheit" wo doch nur die Straftat verfolgt wird, für die das Gesetz die schwerste Strafe androht. Kann das sein?

  12. RA Neldner meint: (26.11.2009 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    @a.n: Nein. Bei der Einstellung nach § 154 StPO geht es um verschiedene Taten. Plastisch formuliert: Wer gerade jemanden vergewaltigt hat, wird für eine kurz danach erfolgende Fahrt ohne Fahrerlaubnis vermutlich nicht bestraft, weil letzteres nach § 154 StPO eingestellt wird.

    Bei Tateinheit käme aber § 154a StPO in Betracht mit dem gleichen Ergebnis.

    Ich bin allerdings der Auffassung, dass diese Einstellungsmöglichkeiten von der StA viel zu großzügig eingesetzt werden. Oft genug sind es keine Lappalien, die nach § 154 und § 154a eingestellt werden.

  13. Axel John meint: (26.11.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    @RA Neldner:

    Wer gerade jemanden vergewaltigt hat, wird für eine kurz danach erfolgende Fahrt ohne Fahrerlaubnis vermutlich nicht bestraft

    Umgekehrt dürfte es eher hinkommen.
    Interessant ist, was in unserem diesem "Rechtsstaat" als schwerwiegend angesehen wird. Wenn man mit einem maroden Treckergespann für 650 EUR einen Menschen tot fahren kann, aber 1.600 EUR abdrückt, wenn man einen Polizisten "Spinner" nennt, zeigt exemplarisch, was in diesem System ein Menschenleben wert ist.

  14. PA meint: (26.11.2009 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    @Axel John: Hat da einer das System von Tagessätzen nicht verstanden?

  15. Darkstalker meint: (26.11.2009 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @3: Die Verjährungsfristen sind lang – 5, meist 10 Jahre, je nach Delikt halt auch mal mehr, nur ganz ausnahmsweise 3 Jahre, wenn´s wirklich Krimskrams ist.
    Die Fristen werden ständig unterbrochen. Zur Not macht sich der kluge StA eine Wiedervorlage-Frist, damit die Verjährung nochmal unterbrochen werden kann.
    (Kann man z.B. durch die bloße Anordnung der richterlichen Vernehmung erreichen, kein Hexenwerk..oder man haut doch noch einen Strafbefehl raus, wartet auf Einspruch und stellt dann nach § 154 II StPO wieder ein…)

    @13: Sie haben die Geldstrafen-Arithmetik nicht vertstanden. Man wird nicht verurteilt, "Betrag X" zu zahlen, sondern zu einer Anzahl an Tagessätzen. In ihrem Beispiel tippe ich auf 130 TS á 5 Euro (Geringverdienender Bauer) und 20 TS á 80 Eur.
    Dass da unterm Strich mehr raus kommt, ist egal. Die Anzahl der Tagessätze gibt Auskunft über den Grad des Unrechts, nicht der Endbetrag.
    Und, auch das haben sicherlich einige hier noch nicht kapiert, die Geldstrafe geht NIEMALS an den Geschädigten (oder Hinterbliebene) -> Die Geldstrafe zahlt der Verurteilte an den Staat. Also letztlich an "das Volk".

    @9: "Kleines Verbrechen" – Die zwei Begriffe schließen sich gegenseitig aus, vgl. § 12 I StGB.

    @5: Was hat das Strafverfahren damit zu tun, dass sie selbstverständlich ihre 500 Euro auf dem Zivilwege zurück verlangen können? Sehen sie das ganze doch eher positiv. Solange er einfährt, kann er kein Geld verdienen und steht ihnen nicht als solventer Schuldner zur Verfügung.

    @12: Letztlich ist § 154 StPO auch ein Instrument zur Arbeitsbewältigung. Wieso den komplizierte Betrugsvrogang über Stohmänner und Auslandskonten aufklären, wenn ich ihn für sowieso dranbekommen kann? Nach § 154 StPO wird oft das eingestellt, wo eine Verurteilung zumindest auf wackligen Beinen steht.

  16. Zaza meint: (26.11.2009 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Richtig, §§ 154, 154a StPO dienen letztlich der Arbeitserleichterung für StA und Gericht. Engestellt werden meist solche Verfahren, in denen die Beweisbarkeit wackelig erscheint oder sehr aufwendig ist, wenn wegen einer anderen Sache ziemlich sicher eine Verurteilung zu erwarten ist.

    Spart letztlich auch Steuergelder.

  17. FeiFei meint: (26.11.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    154 StPO: Alles was den Kohl nicht fett macht. Aber nur den Normlaut nach I NR. 1 wiedergeben halte ich nicht für eine ausreichende Bescheidung an den Anzeigenden. Im Verwaltungsrecht würde es da eins auf den Deckel geben (Die Begründung darf sich nicht nur in einer bloßen Wiedergabe des Gesetzes oder in bloß formelhaften Wendungen erschöpfen)…

    Da hat entweder ein Referendar gerade erst angefangen Einstellungsbescheide zu basteln oder der Dezernent keine Lust gehabt.

  18. Olli meint: (26.11.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker:

    Das mit den Tagessätzen mag ja sein aber welche Strafe tut mehr weh? Die mit den hohen oder die mit den niedrigeren?

    Und welche wird von der Allgemeinheit als höher empfunden?

    Mag ja sein das juristisch der Bauer schwer bestraft wurde. Für einen Laien ist das ganze aber ein Witz.

    Genau wie zu sagen der mit 2 Jahren offenem Vollzug wurde schlimmer bestraft als derjenige mit 1 Jahren geschlossenem.

  19. laie meint: (26.11.2009 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @Olli:

    Das mit den Tagessätzen… sollte egal sein. Der Hintergedanke besteht darin, daß ein armer Schlucker schon mit einem geringen Betrag schwer bestraft ist, wohingegen man bei einem Großverdiener schon kräftig hinlangen muß, damit er die Strafe überhaupt bemerkt.

    Um in beiden Fällen zu einer "gerechten" Strafe zu kommen, hat man sich das mit den Tagessätzen ausgedacht. Eigentlich eine gute Idee, jedenfalls besser ein ein fixer Betrag.

    Natürlich gibt es dabei so manches Problem, Leute rechnen sich arm undsoweiter. Und schließlich, wie von ihnen angemerkt und von Axel John demonstriert, die öffentliche Wahrnehmung…

  20. Axel John meint: (26.11.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @PA: @Darkstalker:
    http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/beleidigung.php

    Für das Zeigen eines "Stinkefingers" – auch über eine automatische Videoüberwachungsanlage – sind 40 Tagessätze einzukalkulieren.

    http://www.abendblatt.de/region/harburg/article1253204/Maedchen-15-tot-640-Euro-Strafe.html

    Das Amtsgericht Harburg verurteilte den 63 Jahre alten Ernst W. nach vier Verhandlungstagen wegen fahrlässiger Tötung zu 640 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze zu acht Euro).

    Anders ausgedrückt: Einen Menschen tot zu fahren, ist auch nicht schlimmer als 2x Stinkefinger.

  21. studiosus juris meint: (26.11.2009 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    So lange Sie das Urteil (des letzeren Falles) nicht gelesen haben und daher nicht wissen, wie es zu der Anzahl der Tagessätze kam und wie die genauen Umstände der Tat waren, sollten Sie sich vielleicht etwas mit der Bewertung des Ergebnisses zurückhalten.

  22. Sebastian C. meint: (26.11.2009 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    @FeiFei:

    Bei einer Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO ergeht kein förmlicher Bescheid, da ein Klageerzwingungsverfahren ohnehin nicht möglich ist. In dem Fall darf man sich dann auch mal kürzer fassen.

  23. Aurisa meint: (26.11.2009 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Tja… es gibt halt nicht nur beim Einkaufen Mengenrabatt ;).

    Werd ich mir merken… daß ich, falls ich mal im Reflex einem Polizist den Stinkefinger gezeigt habe, anschliessend für Straf-lau marodierend und brandschatzend durch die Gegend ziehen kann ;)…

  24. Axel John meint: (26.11.2009 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    @studiosus juris:
    Stinkefinger = 40 TS, fahrlässige Tötung = 80 TS.
    Auf allen von mir genutzten Taschenrechnern ergibt 80 / 40 = 2.
    Was ist daran – objektiv – falsch? Oder ist in einem minder schweren Fall das Opfer weniger tot?

  25. Jumper meint: (26.11.2009 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    Die Tagessätze hängen nur von Nettoeinkommen ab?
    Welche Rolle spielt dann das Vermögen?
    Traktor, Mähdrescher, Hof e.t.c. spielen keine Rolle?
    Geht sich arm rechnen soweit, dass man bei x Tagessätzen noch etwas raus kommen könnte? ( na soweit wohl nicht ;-) )

    Bitte, klärt mich auf!

  26. Sebastian C. meint: (26.11.2009 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Einfach nur willkürlich zwei Urteile rauszugreifen und abstrakt zu Vergleichen ist doch purer Populismus. Bei Fahrlässigkeitsdelikten kommt es bei der Strafzumessung vornehmlich auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Kleines Beispiel: A fährt nachts mit 60 km/h durch eine geschlossene Ortschaft. Vor ihm läuftt O ohne nach links und rechts zu schauen mit dunkler Kleidung auf die Straße. Trotz Vollbremsung gelingt es A nicht mehr den Aufprall zu verhindern. O stribt an den Folgen des Unfalls. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis , dass mit 50 km/h jedenfalls ein tödlicher Unfall hätte vermieden werden können. O hätte aber auch unschwer die Scheinwerfer des Fahrzeugs von A erkennen können und auch bemerken müssen, dass das Fahrzeug schon viel zu nah herangeeilt war um gefahrlos die Kreuzung zu überqueren. Dennoch hat sich im Ergebnis A einer fahrlässige Tötung starfbar gemacht. Nur die Frage ist, wie hoch hierbei der Schuldgehalt der Tat zu beurteilen ist. Fahren Sie immer die zulässige Höchstgeschwindigkeit?

  27. Axel John meint: (26.11.2009 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.:
    Abstrakt ist nicht der von mir angeführte- sondern der von Ihnen konstruierte Fall.
    Ein Bauer fährt mit seinem maroden und verkehrsuntauglichen Treckergespann bei Rot über die Ampel und verletzt dabei eine Radfahrerin tödlich.
    Dieser Grad der Fahrlässigkeit ist in seiner Strafwürdigkeit also nur doppelt so schwerwiegend, wie das Zeigen des Stinkefingers an einer automatischen Videoüberwachungsanlage?

  28. Jurist meint: (26.11.2009 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.:

    So, so, Sebastian, der Vorredner ist also populistisch.

    Nur, er hat wenigstens reale Beispiele gebracht. Und zwar welche, die er nicht lange gesucht, sondern einfach so am Wegesrand (oder in der Zeitung oder sonstwo) gefunden hat.

    Und die Sache mit dem Traktor war schon ein Ding. Der Unfall kam eben nicht durch eine, sondern durch mehrere strafbare Handlungen zustande; und die waren alle einen Zahn schärfer als 60 in der Stadt.
    Ich glaube kaum, dass Du den Unterschied nicht sehen kannst. Es ist wohl eher so, dass Du ihn nicht sehen willst.

  29. Sebastian C. meint: (26.11.2009 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    @Jurist: @Axel John:

    Ich kenne den angesprochenen Fall nicht und werde mich deshalb nicht zur Angemessenheit der Strafhöhe in diesem Fall äußeren.

    Populistisch ist es aber sich zwei Urteile herauszupicken und die Strafhöhen abstrakt zu vergleicehn, und danach die These aufzustellen: "Stinkefinger zeigen 40 Ts und Mensch tot fahren kostet nur 80 Ts"

    Die Strafzumessung setzt sich aus vielen faktoren zusammen die sich je nachdem strafmildernd oder strafschärfend auswirken.

    Wenn die Strafhöhe in dem angesprochenen Fall zu niedrig sein sollte gibt es seitens der Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Berufung. Sollte das nicht eineglegt worden sein, oder das Urteil in zweiter Instanz bestätigt worden sein spricht erstmal einiges dafür, dass die Starfe angemessen war.

    Aber selbst wenn dem nicht so sei und tatsächlich ein unverhältnismäßig niedriges Strafmaß rechtskräftig ausgeurteilt wurde, ist es dennoch Populitisch einen Einzelfall heranzuziehen, um eine solche verallgemeinernde reißerische vom Stammtischniveau nicht allzuweit entfernte Parole in den Raum zu werfen.

  30. Axel John meint: (26.11.2009 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    @Jurist:
    Laut seinem Blog ist S.C. Rechtsreferendar. Also ein vom unerschütterlichen Glauben an die reine Lehre geprägter Jungakademiker.
    Dem muss man es nachsehen, wenn er bei Kritik am Rechtssystem sogleich den "Stammtisch" (es fehlt der "BILD lesenden"…) aus der Schublade holt. Immerhin sind diesem Reflex auch viele erfahrene Juristen erlegen.

  31. max meint: (26.11.2009 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    Um diese Disskussion mal abzukürzen ein Vorschlag zur Güte:

    Wir führen das alte Auge-um-Auge Zahn-um-Zahn Prinzip wieder ein.
    d.h.

    Wer anderen Leuten den Stikefinger zeigt bekommt ebenfalls den Stinkefinger gezeigt – damit er mal sieht wie man sich dabei fühlt, und wer jemanden mit dem Traktor platt fährt wird ebenfalls vom Trekker überollt, damit er beim nächsten mal besser aufpasst.

    Dann haben die Menschen im Lande auch endlich wieder Vertrauen in die Justiz. ;-)

  32. Jumper meint: (26.11.2009 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.
    Das Mitempfinden bei einem unnötigen tödlichen Unfall hat sehr wenig mit Parolen am Stammtisch zu tun.

    Keine Ahnung, welches Niveau an Ihrem Stammtisch so vorherrscht.

  33. Sebastian C. meint: (26.11.2009 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    @Jumper:

    Haben Sie die Beiträge wirklich gelesen??? – Ich lese da nirgendwo raus, dass es um Empathie geht. Da wären wir im Übrigen auch völlig da core.

    Also bitte sachlich bleiben.

  34. Oli Garchie meint: (26.11.2009 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    Zu den 640 Euro: Das ist nun einmal gar keine Strafe, denn diese Summe bekommt jeder Penner mit Betteln in kurzer Zeit zusammen. Da wäre es sinnvoller gewesen, den Bauern zu Sozialstunden zu verdonnern. Das hätte ihn mehr Aufwand gekostet und die Allgemeinheit hätte auch noch etwas davon gehabt. Die Annahme eine kleine Summe würde eine arme Person genauso schwer strafen, wie eine entsprechend höhere eine reiche Person, ist nämlich in beide Richtungen Schwachsinn. Ein Milliardär kann nämlich auch mit einem Zehntel seines Vermögens exzellent leben und absolute Armut gibt es in Deutschland dank der Sozialsysteme, seien sie auch noch so schlecht, nicht. Verhungern muss niemand, der das nicht will. Ein paar Kröten verdienen kann jeder. Dass Problem in Deutschland ist nicht, dass es zuwenig bezahlte Arbeit gäbe. Es gibt nur zuwenig Arbeit, von der man selbständig leben kann, aber darum geht es hier ja nicht.

    Zum Thema selbst: Tatsächlich ist das eine Einladung zur Selbstjustiz. Es ist nicht nur wichtig, dass der Täter die Strafe spürt, was man bei merkbefreiten Vollidioten u.U. sowieso nicht erreichen kann. Es ist auch wichtig, dass das Opfer wenigsten ein ganz bisschen Gerechtigkeit erahnen kann. Wenn man dann mangels Signifikanz ignoriert wird, ist das doch ein doppelter Schlag ins Gesicht. Was das bei psychisch angeschlagenen Personen auslösen kann, mag sich jeder selbst vorzustellen. Aber auch insgesamt untergräbt es das Vertrauen der Gesellschaft in die Justiz. Was die Ver(sch)wendung von Steuergeldern anbelangt: Soviel sollte uns der Frieden in Deutschland doch wert sein, oder nicht?

  35. Striedel meint: (26.11.2009 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.: "da core"? Mann, mann, mann – die Neue Deutsche Rechtschreibung treibt aber auch immer neue Blüten … *-]
    Im Übrigen kann ich Deinen Kommentar #29 voll unterschreiben. Es ist mir stets ein Rätsel wie langjährige Lawblog-Leser ihr gesundes Volksempfinden nach wie vor nicht im Griff haben. Ich meine da müsste doch irgendwann mal ein Lerneffekt eintreten?

  36. Ralf meint: (26.11.2009 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    Diesen "Spruch" hören vor allem Pol.-Beamte häufig bei Widerstandshandlungen,da ham die Striezis noch mehr auf dem Kerbholz und der Widerstand fällt unter den Tisch…

  37. Axel John meint: (26.11.2009 um 23:41) AntwortenReply to this comment

    @Oli Garchie:
    Bärbel Bohley erkannte es sehr richtig und kleidete es in die Worte: "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat".
    Wer sich im bundesrepublikanischen "Rechtsstaat" für Gerechtigkeit oder gar Opferschutz stark macht, wird sofort in die Schublade des Heugabel schwingenden Lynchmobs und volksempfindlichen Kopf-ab- Stammtischlers- hab ich was vergessen-? ach ja, BILD-Lesers, gesteckt.
    Menschliche Zuwendung, Hilfe und Verständnis hat man seitens der Justiz nur als Täter zu erwarten. Je abartiger die Tat, desto mehr.

  38. Olli meint: (27.11.2009 um 01:11) AntwortenReply to this comment

    @Oli Garchie:

    Da muss ich widersprechen. Jeder Penner bekommt die nicht zusammen. Gerade die nicht. Denn die leben nicht auf der Straße weil sie ihr leben im Griff haben.

    Mir ist übrigens nicht bekannt das jemand der Strafe zahlen muss die vom Amt erstattet bekommt.

    Das heißt für jemanden der knapp an oder unter der Armutsgrenze lebt können 640 € sehr viel Geld sein.

    Jobs mit denen man ein bisschen nebenbei verdienen kann gibt es natürlich durchaus. Aber auch nicht für alle und auch für diese braucht man Qualifikationen und vor allem Zeit.

    @ Axel John Was genau meinen sie denn mit Opferschutz?

  39. studiosus juris meint: (27.11.2009 um 07:49) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Nicht alles, was man nicht versteht, ist schlecht. Sie sind doch Rentner. Besuchen Sie doch mal ein paar Jura-Vorlesungen. Könnte allerdings das Risiko bergen, dass Sie ein paar Ihrer Vorurteile über Bord werfen müssten.

    Ansonsten: So, wie Sie den Juristen vorwerfen, dem Rechtsstaat kritiklos gegenüberzustehen (was übrigens überhaupt nicht stimmt und was Sie wüssten, wenn Sie nur einmal in Ihrem Leben eine NJW, JuS, JZ o.ä in der Hand gehabt hätten), haben Sie sich vorbehaltlos gegen die Jurisprudenz eingeschossen. Schon aufgefallen?

  40. Axel John meint: (27.11.2009 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    Unter Opferschutz verstehe ich nicht nur den Einsatz für den Ausgleich deren materieller-, sondern auch für die Satisfaktion ihrer seelischen Schäden.
    Juristen würden es eher als "Befriedigung primitiver Rachegelüste" bezeichnen.

    @studiosus juris:
    Geht auch ein Hinweis auf die Zeitschrift für anwaltliche Praxis (ZAP) vom 25.7.1990, S. 625?
    http://www.luebeck-kunterbunt.de/Justizelend/Moral_der_Richter.htm

  41. Ralle meint: (27.11.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Mal zurück zum eigentlichen Thema:

    Tja, wenn man dann nicht wenigstens wie Blöde auf diesem Schreiben sitzen würde (dass der Täter wegen anderer Vergehen sowieso schon bestraft wird, und dass das kleinere Vergehen dann nicht weiter verfolgt wird)….

    Ich bin vor ein paar Jahren von einem eBay-Verkäufer um 200 Euro betrogen worden. Da ich mich in Rechtsfragen nicht auskenne, bin ich zur Polizei gegangen und habe den Typen angezeigt… in dem festen Glauben, dadurch irgendwie meine Kohle wiederzubekommen.
    Kurze Zeit später kam dann besagtes Schreiben und ich stand dumm da.

    Wie bekomme ich denn bitte mein Geld wieder, wenn die Sache nicht weiter verfolgt wird?

    Ganz ehrlich: da ist es mir relativ wurscht, ob das juristisch in Ordnung ist oder nicht – ich fühlte mich da von unserem Justizsystem hängengelassen.
    Da ich die Kosten per eBay-Käuferschutz erstattet bekommen habe, war's mir dann letztendlich ziemlich wumpe, aber der bittere Beigeschmack bleibt.

  42. helmutkarsten meint: (27.11.2009 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Tatsache: Mir wurde von einem Frustschläger das Kreuz kaputtgetreten. Beim 4. Angriff (innerhalb von 20 Std.)dieses mannigfaltig, gewalttätig verurteilten 95 kg Schläger, habe ich ihn in NOTWEHR verletzt. Angeklagt wurde ICH, des vers. Totschlags und der gef. Körperverletzung zu 30 Monaten Knast verurteilt. Ich selbst war niemals vorbetraft.
    MEINE Anzeige gegen den Schläger wurde gem. 154 (1) eingestellt und die Einstellungen, sowie der Strafantrag wg. 258a, und 258a(2)gegen den einstellenden StA, wurden bis zum OLG-Bamberg ebenfalls eingestellt. Ich bin heute völlig erwerbsunfähig. Nachweislich! Die Einstellungen erfolgten NUR zum Zwecke der Unterdrückung der Notwehrsituation, denn in der (anderweitigen) Ursprungstat des Schlägers weurde dieser, per Gefälligkeitsurteil, NUR der KV verurteilt.
    siehe auch http://www.helmutkarsten.de >>>Brief an StA-schaft.
    Übrigens: Nachweislich ist die eingelegte Revision verworfen worden, der Vorgang beim BGH jedoch heute nirgends auffindbar!

  43. Darkstalker meint: (27.11.2009 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    @Oli Garchie:

    Zu den 640 Euro: Das ist nun einmal gar keine Strafe, denn diese Summe bekommt jeder Penner mit Betteln in kurzer Zeit zusammen. Da wäre es sinnvoller gewesen, den Bauern zu Sozialstunden zu verdonnern.

    Ihre Idee in Ehren, aber die ist de lege lata schlicht nicht durchführbar. Jemanden "zu Sozialstunden [zu] verdonnern" geht allenfalls neben einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstafe, als Auflage. Wenn aber – wie im konkreten Fall – die Tat ihrer Art und Schwere nach eine Freiheitsstrafe nicht rechtfertigt, wäre es geradezu absurd, eine unangemessen schwere Strafe (nämlich Freiheitsstrafe) auszusprechen, nur um dann Zugriff auf das Instrumentarium Auflage zu erlangen.
    Und die von Ihnen erwähnten "Penner" oder politisch korrekt "Pseonen ohne festen Wohnsitz" sammeln sich sicherlich keine 640 Euro auf die Schnelle zusammen.

    Ein Milliardär kann nämlich auch mit einem Zehntel seines Vermögens exzellent leben

    Jeder – und da fragen sie eventuell auch zur Kontrolle mal sich selbst – würde die Wand hoch gehen, wenn man ihm 90% seines Vermögens abnimmt. Egal, wie viel man vorher hatte. Eine Geldstrafe kann nur Einzelfallgerecht sein, wenn man sie nicht nur anhand objektiver Kriterien festsetzt. Pauschalen á la "Körperverletzung kostet immer 1.000 Euro" wären doch in zweierlei Hinsicht völlig daneben: Wer die 1.000 Euro nicht hat, weil er buchstäblich mit Nichts auskommen muss, kann eine solche Strafe niemals bezahlen. Andererseits würden gutbetuchte Menschen auf die Idee kommen "Wenn´s nur 1.000 Euro kostet, mach ich mir heute doch mal nen Spaß und verprügel meine Sekretärin" … und das ist beides ja wohl in jeglicher Hinsicht unangemessen.

    Es ist nicht nur wichtig, dass der Täter die Strafe spürt, was man bei merkbefreiten Vollidioten u.U. sowieso nicht erreichen kann.

    Pauschale Straffreiheit für geistige Blutgrätschen wäre ja auch affig. "Der ist so doof, der kapiert die Strafe eh nicht. Lassen wir ihn halt gleich wieder laufen …"

    Es ist auch wichtig, dass das Opfer wenigsten ein ganz bisschen Gerechtigkeit erahnen kann.

    Genau darum geht es. Wenn der Richter seinen Job gut macht, erklärt er den Betroffenen, wie er zu der Strafe gelangt ist. Nämlich über das Tagessatz-System. Und das hängt nun mal am Einkommen des Täters. Wenn man sich dann als Opfer nicht völlig geistig sperrt und wenigstens versucht, das System nachzuvollziehen, dann findet man das vielleicht nicht super, aber man erkennt dahinter zumindest einen gerechten Gedanken.
    Ausserdem – und das darf man ja nun auch nicht ganz ausblenden – steht daneben immer noch das Zivilrecht. Natürlich kann man siene Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, etc. einklagen gehen. (Bleibt das Problem der Solvenz des Schuldners, aber das Risiko trägt man ohnehin immer…)

    Was die Ver(sch)wendung von Steuergeldern anbelangt: Soviel sollte uns der Frieden in Deutschland doch wert sein, oder nicht?

    Ihr Wort in den Ohren des pöbelnden Mobs. Wäre schön, wenn in der Hinsicht einige sich ihrer Ansicht anschließen würden. Es gibt weiss Gott genug Bereiche, in denen zu viel Steuergelder verschwendet werden. Aber die Justiz hat ihre Daseinsberechtigung und bräuchte tatsächlich mehr Geld, um ihren Job angemessen erledigen zu können. Stattdessen wird auch hier immer weiter gekürzt, und das System fährt wegen Überlastung vor die Wand.

    @Ralle: Nochmal in aller Klarheit. Die Polizei hat nichts aber auch GAR NICHTS damit zu tun, dass sie ihr Geld wieder bekommen. Dafür gibt es die ordentliche Gerichtsbarkeit. Und ich würde mich mehr als wundern, wenn ihnen genau das nicht der Sachbearbeiter bei der Polizei auch gesagt hat. Die wissen das nämlich und informieren die Geschädigten entsprechend. Ihnen kann ja nicht viel an dem Geld gelegen haben, wenn sie nicht mal wenigstens in der Geschäftsstelle des örtlichen Amtsgerichts angerufen haben. Die hätten sie entweder zum Anwalt geschickt oder ihnen sogar dabei geholfen, eine Klageschrift zu Protokoll zu diktieren. Sorry, aber selber Schuld.

  44. Olli meint: (27.11.2009 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Ah das habe ich mir gedacht. Also keine psychologische Betreuung sondern einfach nur Rache.

    Nun das ist wirklich Opferschutz.

  45. studiosus juris meint: (27.11.2009 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Natürlich geht der Hinweis auch. Ich sage ja nicht, dass es keine Missstände gibt. Aber es ist nicht alles so schlecht, ungerecht und abgehoben, wie Sie es immer (!) darstellen. Wenn man Ihre Beiträge liest, könnte man meinen, dass jedes afrikanische Dorf einem besseren Justizsystem unterliegt als die gesamte Bundesrepublik.

    Und übrigens, weil Verallgemeinerungen generell doof sind: Der von Ihnen zitierte Beitrag wurde ja auch von einem Richter a.D. verfasst. Na, was meinen Sie? Glanzvolle Ausnahme aus dem von ihm Angeprangerten?

  46. Axel John meint: (27.11.2009 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    @studiosus juris:
    Ich sage ja nicht, dass es keine Missstände gibt.

    …aber auch nicht, dass es welche gibt. ;-)
    Mir ist durchaus bewusst, dass meine Darstellung polarisiert. Ebenso wie die anderer Kommentatoren, welche im gleichen Brustton der Überzeugung den deutschen Rechtsstaat als Paradies mit göttlicher Unfehlbarkeit glorifizieren.
    Ob Sie es glauben, oder nicht. Zu meinem privaten Bekanntenkreis gehören auch Anwälte und sogar 2 Richter.
    Von daher weiß ich, dass ein nicht unbedeutender Teil der Juristen ebenso denkt, wie Neskovic. Öffentlich zugeben würde das aber keiner von ihnen, wofür ich durchaus Verständnis habe.

  47. Darkstalker meint: (27.11.2009 um 20:09) AntwortenReply to this comment

    @Axel John: Die Homepage abc-recht.de bekleckert sich nicht mit Ruhm

    Zur Geldstrafe, die meist an eine wohltätige Einrichtung zu zahlen ist, kommen Gerichtskosten, die Kosten eines Verteidigers und Aufwendungen für Zeugen hinzu.

    Die Geldstrafe wird aber mal ganz sicher nicht an eine wohltätige Einrichtung gezahlt. Die Herren von abc-recht.de denken da wohl eher an Auflagen (z.B. bei § 153a StPO)… Fazit: Zur Unterstreichung juristischer Argumente ist die Seite wenig geeignet :)

  48. Axel John meint: (27.11.2009 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker:
    Mal nach -Beleidigung "40 Tagessätze"- googeln…

  49. Darkstalker meint: (27.11.2009 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    @Axel John: Ja, da gibts eine tolle Liste bei rp-online zum Beispiel.
    Aber das geht total an dem vorbei, worum es ging. Die Geldstrafe wird NICHT an eine wohltätige Einrichtung gezahlt. Das war meine – zutreffende – Aussage in Post 47.

    Ich sage ja gar nichts dagegen, dass sich ,,/,, gegen Polizisten bei ca. 40 Tagessätzen im Schnitt einpendelt. Darin sehe ich überhaupt kein Problem. Sie etwa?

    40 Tagessätze bei einem Einkommen von 1500 Euro sind ca 2000 Euro. Bei einem Einkommen von 3000 Euro, sind das 4000 Euro. Und bei keinem Einkommen sind es 200 Euro … (Mindestens 5 Euro/Tagessatz) .. Die Liste kann man im Dreisatzverfahren beliebig fortführen.

  50. Axel John meint: (27.11.2009 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker:

    … dass sich ,,/,, gegen Polizisten bei ca. 40 Tagessätzen im Schnitt einpendelt. Darin sehe ich überhaupt kein Problem.

    Das Problem sehe ich in der Relation zu dem zuvor genannten Fall der fahrlässigen Tötung (Trecker).

  51. Sebastian C. meint: (27.11.2009 um 23:25) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:

    Wobei interessant ist, dass sie sich auf Neskovic berufen, diese Person aber kein wenig kritisch beleuchten. Wenn man den schon bei missständen ist, so ist es doch erwähnenswert, dass jener Neskovic seine Berufung zum BGH wohl eher seinem Parteibuch zu verdanken hatte, als seiner fachlichen Qualifikation. Der Präsidialrat des BGH hielt ihn für "fachlich nicht geeignet". Bergründet hat er dies mit der Tatsache, dass Neskovic nie auf eigenem Wunsch zur Erprobung beim OLG war. Sein Konkurent galt als fachlich weitaus qualifizierter, dennoch wurde die Konkurentenklage vom OVG Schleswig zurückgewiesen. diese Entscheidung stoß iin der Literatur durchaus auf Ablehnung(Bull, Betrifft Justiz 2001, 208; Bertram, NJW 2001, 3167; Schulze-Fielitz, JZ 2002, 144; zustimmend hingegen Habel, Betrifft Justiz 2002, 254)

  52. Axel John meint: (28.11.2009 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.:

    dass jener Neskovic seine Berufung zum BGH wohl eher seinem Parteibuch zu verdanken hatte, als seiner fachlichen Qualifikation.

    Ich gehe davon aus, dass dies das in der Justiz übliche Verfahren ist, soweit es die Obergerichte betrifft.

    Der Präsidialrat des BGH hielt ihn für "fachlich nicht geeignet".

    Na, wenn der es sagt, muss es ja stimmen… Aber warum diese Meinung Neskovics von mir zitierte Aussage widerlegen soll, erschließt sich mir nicht.
    Oder geht es etwa nur um Stimmungsmache gegen einen Nestbeschmutzer? Da hätte ich noch zwei:
    http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740
    http://www.odenwald-geschichten.de/?p=197

    Die Liste kann beliebig verlängert werden.

  53. Darkstalker meint: (28.11.2009 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    @Axel John: OK, noch mal zum mitschreiben. Der Strarahmen der fahrlässigen Tötung geht von 5 Tagessätzen Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Alles dazwischen ist im Einzelfall durch den entscheidenden Spruchkörper auszufüllen und die Abwägung der für und wider den Täter sprechenden Argumente durchzuführen. Wenn ein Gericht sich an diese gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise hält und nicht willkürlich zu einem Strafausspruch kommt, ist das völlig okay. Die Strafzumessung kann im übrigen nur auf grobe Fehler und evidente Rechtsverstöße hin überprüft werden. Ob das jetzt z.B. 10 TS weniger oder mehr hätten sein müssen, ist von den Instanzgerichten nicht zu überprüfen.
    Es gibt fahrlässige Tötungen, die nun mal keine 100 Ts, keine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, weil es der Sache nicht angemessen wäre. Klar, da ist jemand umgekommen. Das ist tragisch und das will ich nicht wegreden. Aber auch eine Strafe von 80 TS ist eine Strafe. Es ist ja nicht so, als würde man den Täter einfach mit neM Rüffel nach Hause schicken.
    (Geldstrafen stehen genau so im BZR, wenn er noch mal Mist baut, erwischts ihn halt gleich härter…ist doch okay.)

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