30.11.2009

Vergütung, Vorschuss oder was?

Die Ex-Mandantin klang bestimmt. “Sie haben gesagt, ich kriege meine 50 Euro zurück, wenn es nicht zum Prozess kommt.” Äh, ja. Wie sich herausstellte, war die Dame vor zweieinhalb Jahren hier. Ich habe sie beraten. Sie hat 50 Euro bezahlt, die sie jetzt zurückverlangt.

Mir fehlt, ehrlich gesagt, die Erinnerung an das Gespräch. Aber das, was mir die frühere Mandantin erzählte, klang seltsam. Sie sei mit ihrem Sohn (Zeuge!) hier gewesen. Ich hätte sie beraten und dann gesagt, die Beratung koste nichts. Sie habe daraufhin von sich aus 50 Euro bezahlt. Ich hätte das Geld angenommen und ihr erklärt, dass sie ihre 50 Euro wieder kriegt, wenn ich nicht mehr tätig werde.

Ich bin nicht hartherzig, aber zu einem meiner Prinzipien gehört, dass ich nur in Ausnahmefällen kostenlos arbeite. Zu meinem Beruf gehört auch juristische Beratung. Somit gibt es Beratung nur in begründeten Fällen kostenlos. Schon daran scheitert für mich die Geschichte. Wenn ich sie beraten habe und sie 50 Euro bezahlt hat, war das mit Sicherheit Honorar für die Beratung. Das ich kostenlose Beratung eher restriktiv handhabe, müsste ich mich überdies an die Frau erinnern.

Entscheidend ist aber, dass ich keine kostenlose Beratung durchführe, mir dann aber trotzdem 50 Euro aufdrängen lasse. Das wäre dann ja wohl allenfalls unter “Kostenvorschuss” einzuordnen. Aber ich habe noch nie 50 Euro Kostenvorschuss gefordert. Das weiß ich nun sicher, denn 50 Euro Kostenvorschuss sind, auch der Kostenstruktur einer Anwaltskanzlei geschuldet, ein Witz. Gerade in einer Ausländersache, um die es hier wohl ging.

Meiner Sekretärin hat die Dame am Telefon dann auch noch was anderes erzählt. Ihr sagte sie, ich hätte gesagt, sie bekomme “einen Teil” der 50 Euro zurück, wenn die Sache nicht weiter geht. Der Umstand, dass sich der Sachverhalt vom Vorgespräch im Sekretariat bis zum Durchstellen in mein Büro schon mal grundlegend ändert, lässt mich wirklich nicht mehr daran zweifeln, schlicht angelogen zu werden.

Auch um die Sache abzukürzen, habe ich der Ex-Mandantin gesagt, sie soll mich auf die 50 Euro verklagen. Bin mal gespannt, ob sie einen Anwalt hierfür findet. Wenn ja, ist er hoffentlich gewarnt und lässt sich gleich alles schriftlich geben.

41 Kommentare zu “Vergütung, Vorschuss oder was?”

  1. Gerd meint: (30.11.2009 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Nichts für ungut, aber das gleiche ist mir auch vor 2 Jahren passiert. Nur hatte ich Ihnen damals 500 Euro gegeben, die Sie mir erstatten wollten, wenn es nicht zum Prozess kommt.

    Zum Prozess kam es nicht.

    Evtl. können Sie sich nicht mehr so gut erinnern, denn ich hatte Ihnen das Geld auf der Straße in einer Tüte übergeben. Sie wollten mir das noch quittieren, hatten das dann aber wohl vergessen.

  2. Pete meint: (30.11.2009 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    … Neben dem Geld hatte ich dann leider noch die krümelartige Substanz in der Tüte vergessen. Da die Straßenlaterne ausgefallen war, konnte man das leider nicht so gut erkennen.

    Ihre Sekretärin meinte aber vorhin am Telefon noch, dass ich zumindest "einen Teil" zurückbekommen könne.

  3. Edding meint: (30.11.2009 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Ob, das so eine Trickbetrügermasche ist? Wenn mal Langeweile aufkommt, den alten Terminplaner durchforsten, ob der Termin notiert wurde.

  4. Jubelperser meint: (30.11.2009 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @Gerd:
    ich meine dies sogar von der anderen straßenseite gesehen zu haben, evtl. könnte ich dies sogar bezeugen. da sie sich kurz danach von mir 50 euro fürs taxi geliehen hatte, da ihr anwalt in spe von ihnen 500 euro bekommen hatte.
    die 50 euro fürs taxi wollten sie mir übrigens zwei tage später wieder geben, aber wahrscheinlich waren sie zu beschäftigt, schließlich hatten sie ja auch zu der zeit juristische probleme und damit verbundenen schlaflose nächte. aber jetzt wo wir uns hier wieder treffen, wäre ich ihnen sehr verbunden wenn sie mir die 50 euro wieder geben könnten, großzügig wie ich bin verzichte ich sogar auf die obligatorische verzinsung für die letzten zwei jahre.

  5. Darkstalker meint: (30.11.2009 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @3: Mal ehrlich – wer fängt denn für 50 Euro an mit Trickbetrügen? Für die Kröten steht doch kein normaler Krimineller morgens auf – noch dazu bei dem strafrechtlichen Risiko…

  6. Andy meint: (30.11.2009 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Da fällt mir ein, dass ich Udo letztens meinen Porsche Turbo geliehen habe, weil sein Wagen vom Straßenverkehrsamt überraschend stillgelegt wurde.

    Außerdem befanden sich noch sämtliche Papiere, Wartungsunterlagen und der Kaufvertrag vom Autohaus im Handschuhfach, da ich das nagelneue Auto erst zwei Stunden zuvor vom Händler abgeholt hatte.

    Ich hätte den Wagen jetzt gerne zurück, da die Sache mit der Versicherung ja anscheinend inzwischen geklärt ist.

  7. vaid meint: (30.11.2009 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Witz komm raus. Du bist umzingelt!

  8. keiner meint: (30.11.2009 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Die Schlüsselstelle…

    "…Gerade in einer Ausländersache, um die es hier wohl ging."

  9. DKriesel (Link) meint: (30.11.2009 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Ein schöner Eintrag, wo man nicht nur über den Eintrag selbst Tränen lacht, sondern auch über die Kommentare. Besser als jede Krümelartige Substanz!

    DK

  10. Gerd meint: (30.11.2009 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    @Jubelperser: Die 50 Euro hatte ich Herrn Vetter gegeben, weil ich Ihre Telefonnummer verlegt hatte. Er sollte Ihnen die eigentlich geben. Seine Sekretärin hatte mir auf Nachfrage vorhin bestätigt, dass er Ihnen das Geld zugeschickt hatte. Allerdings hatte man Ihnen wohl einen 100 Euro Schein geschickt, weil man es nicht klein hatte. Die 50 Euro Rest seien angeblich noch nicht wieder angekommen.

  11. llamaz meint: (30.11.2009 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich wurde vereinbart daß die 50 EUR Erstberatungsgebühr auf das Anwaltshonorar angerechnet werden falls es zum Prozeß kommt.

    Alles andere macht irgendwie keinen Sinn.

  12. stimmviech (Link) meint: (30.11.2009 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Diese Betrüger sterben scheinbar nie aus. Ich betreibe einen kleinen Trödelladen, da bleibt es nicht aus, daß man zwecks Kiezverwurzelung auch schonmal etwas Geld verleiht, so Summen zwischen 5 und 20 Euro. Eine Damen aus dem Haus schuldet mir seit über 6 Monaten nun noch 15 Euro. Vor einer Woche kommt sie mal wieder rein und sagt, am 1. würde sie die nun zurückzahlen. Nun haben wir noch nicht den ersten, aber am Sonnabend kam der kleine Sohn mit einem Zettel. Darauf stand, sie brauche jetzt ganz schnell 5 Euro, 2 Stunden später kriege ich dann alles zurück, denn dann wäre sie zur Bank gegangen.
    Natürlich habe ich kein Geld mehr gegeben, aber es zeigt sich: wenn es aufs Monatsende zugeht, ist keine Lüge plump genug, um nicht probiert zu werden.

  13. Sebastian meint: (30.11.2009 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Klingt doch sehr nach: Anwalt sagt: "Wenn es zum Prozess kommt, werden die 50 Euro auf das Honorar angerechnet." Mandant hört: "Wenn es nicht zum Prozess kommt, bekomme ich die 50 Euro zurück." Jetzt noch etwas Dreistigkeit auf Mandantenseite, und die Geschichte ist erklärt. Das Geld kriegt sie natürlich trotzdem nicht zurück.

  14. Flusskiesel (Link) meint: (30.11.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Ich würde solche Fälle wie eine kostenlose Beratung usw. _immer_ dokumentieren (per Kalendereintrag oder etwas ähnlich Einfaches). Dann braucht man sich auch nicht erinnern, ob da jetzt etwas war oder nicht und ist sich eben sicher, wenn solche seltsamen Forderungen kommen.

  15. Udo Vetter (Link) meint: (30.11.2009 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Den Kalendereintrag gibt's. Steht aber halt nur der Name drin.

  16. anonym meint: (30.11.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Wenn jemandem nach zwei Jahren einfällt, daß er von einer anderen Person noch die Wahnsinnssumme von 50 Euro bekommen müßte, und er nichts Schriftliches darüber hat – dann, ja genau dann fällt einem wieder ein, wie viele schlichte Menschen dieses Land inzwischen bevölkern. (Um es einigermaßen höflich zu formulieren.) Und dann versucht sie es auch ausgerechnet noch bei einem Anwalt …

  17. igel (Link) meint: (30.11.2009 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    @Gerd: Kudos für den Mut. Mit Sätzen der Art steht man in Dtl. mit einem Bein im Gefängnis. Brave new World …

  18. RAin on my parade meint: (30.11.2009 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe mal, die Dame hat nur eine Wette verloren und sich deshalb den Scherzanruf bei UV erlaubt…
    Abgesehen davon verstößt es gegen § 49 b Abs. 1 BRAO, einem Mandanten von vornherein eine kostenlose Beratung zu versprechen (wäre ja auch wettbewerbswidrig und sowas würde UV doch niemals tun). Erst nach Erledigung des Auftrags kann man gegebenenfalls auf Gebühren verzichten…

  19. Gerd meint: (30.11.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    @17: igel

    Ich bin sicher, dass Herr Vetter und andere Menschen meine Beiträge als Scherz identifizieren und wenn nicht, dann hat Herr Vetter ja meine IP. Ob ein Richter allerdings bei diesem Thread auf die Idee kommt, den dazugehörigen Anschlussinhaber ermitteln zu lassen, wage ich zu bezweifeln.

    Und man kommt für sowas auch nicht ins Gefängnis, sondern wird im Zweifel mal kurz vor Gericht zitiert, entschuldigt sich und zahlt 200 Euro an einen Kindergarten. (die man sich besser quittieren lässt)

  20. fernetpunker (Link) meint: (30.11.2009 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @llamaz: @Sebastian: So wird es wohl gewesen sein. Da hat die Ex-Mandantin wohl etwas falsch verstanden.

  21. Gerhard Schoolmann (Link) meint: (30.11.2009 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Für die (möglicherweise) entgegen genommenen 50 Euro wäre doch sicherich eine Quittung ausgestellt worden. Eine Durchschrift dieser Quittung müßte eigentlich in der Finanzbuchhaltung des Anwalts zu finden sein. Auf der Quittung sollte eigentlich vermerkt sein, wofür damals gezahlt worden ist.

  22. der echte n.n. meint: (30.11.2009 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: nee, da hat der udo vetter sicher gesagt:
    "ja klar, die sache übernehme ich natürlich pro bono. aber nur, wenn sie mir jetzt erstmal 50€ leihen. die bekommen sie natürlich nachher zurück."

    und das ist dann ein astreiner darlehensvertrag.

  23. DeserTStorM (Link) meint: (30.11.2009 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Dreist oder dumm? :-)

  24. marcus05 meint: (30.11.2009 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker:

    Internet Abofallen?

  25. Aurisa (Link) meint: (30.11.2009 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte auch noch eine denkbare Erklärung anzubieten:

    Wahnvorstellungen…

    Angesichts der äußerst wirren und abstrusen Geschichte durchaus denkbar…

    Ihr würdet gar nicht glauben, wie viele Leute mit paranoiden und anderen Wahnvorstellungen da draußen rumlaufen…

    Da wird die Realität dann bis zur Unkenntlichkeit verbogen…

    Daß die Frau nach zwei Jahren (!) wegen 50 Euros zu einem Anwalt (!) kommt und dem dann auch noch eine andere Story erzählt als der Sekretärin am Telefon… das sind meiner Erfahrung nach deutliche Indizien dafür, daß es in ihrem Kopf wohl ziemlich heftig und unkontrolliert 'arbeitet'…

  26. Darkstalker meint: (30.11.2009 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    @24: Jein. Da macht man sich ein mal die Arbeit, die Seite aufzusetzen und hat dann länger was davon – nämlich potentiell Tausende Opfer ;) Mit der "50 Euro Vorschuss zurück" Masche muss man von Tür zu Tür ziehen und Anwälte nerven – Anwälte als "Opfer" bringen aber mehr Gefahr der Aufdeckung mit sich – die lassen sich nun mal nicht – bzw. nicht alle *g* – so leicht an der Nase herumführen ;)

  27. Jubelperser meint: (30.11.2009 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @Gerd: leider ist das geld bei mir per post nicht angekommen, muss wohl wie die kündigung bei der victoria auf dem postweg abhanden gekommen sein. ich kann auf meiner seite zumindest keinen geldeingang verzeichnen, zumindest ist in meiner buchführung ein solcher vorgang nicht verzeichnet.
    evtl. sollte herr vetter mal darüber nachdenken den postdienstleister zu wechseln.

  28. Big Sister meint: (30.11.2009 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    @Gerd und Jubelperser

    Hört doch einfach auf! Ich hab nämlich ganz genau gesehen, daß ihr von Herrn Vetter 500,- Euro unter der Laterne an dem Taxi bekommen habt. Die hatte er euch geborgt, weil ihr nach Paris zum Asterix-Park fahren wolltet. Ich hab auch genau gehört, wie ihr abgemacht habt, daß ihr ihm ein Miraculix mitbringen wolltet. Sollte das nicht klappen, hättet ihr das Geld mit Zinsen zurückzahlen müssen!

  29. anonym meint: (30.11.2009 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Daß Herr Vetter nicht hartherzig ist, sagt er hier selber. Ich bin bereit, ihm zu glauben. Trotzdem muß ich gestehen, daß ich ihn mir all die Jahre immer als FDP-Wähler (wenn schon nicht als FDP-Mitglied) vorgestellt habe. Vielleicht habe ich ihn da tatsächlich verkannt.

  30. t0ynn meint: (30.11.2009 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    "mit ihrem Sohn (Zeuge!)"

    Herrlich :)

  31. Jubelperser meint: (30.11.2009 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    @Big Sister:

    einen solchen meineid sollten sie sich aber extrem gut vergütet haben lassen, schließlich war ich noch nie in meinem leben in einem asterix park und hatte noch nie das bedrüfniss dort hinzufahren. deswegen scheint mir ihre behauptung völligst abwegig, wir hätten uns das geld für eine solche reise geliehen. abgesehen davon würde ich eine solche reise mit einem bus antreten und mir unterwegs eine wärmedecke, ein wundermittelchen gegen gelenkabnutzung und hochwertigen schmuckstücken bei kaffe&kuchen fast kostenneutral zulegen.
    wohin gegen mir gerade auffällt, dass ich letzte woche bilder von ihnen gesehen habe, wie sie mit einem lasso einem weiß gekleideten ältern mann, welcher mit einem mistelzweig wedelte, hinter hergerannt sind. könnte es also sein, dass sie sich hier versuchen aus der verantwortung zu stehlen und evtl. von herrn vetter unsere 500 euro widerrechtlich angenommen hatten, welche sie eigentlich meinem gutem freund gerd hätten zukommen lassen sollen.

  32. caron meint: (30.11.2009 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    @29 anonym

    Na, das wollen wir hoffen!

  33. Peter H.C. meint: (1.12.2009 um 00:50) AntwortenReply to this comment

    Ausländersache? Na, da wirft man doch gerne mal die Unschuldsvermutung über Bord.
    Udos einzige Erinnerung ist ein Kalendereintrag und keiner kennt den "Fall" genauer. Da liegt es doch zumindest im Bereich des Möglichen, dass einfach nur einer von beiden irrt. Für die meisten Kommentatoren scheinbar nicht.

  34. Tom meint: (1.12.2009 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    Eine "Ausländersache"? Höre ich da einen Hauch von Vorurteil durchklingen?

    Kostenlose Beratung nur im Ausnahmefall? Ja, ja: "Leistung" muss schließlich auch bezahlt werden, richtig?

    Das akzeptiere ich gern – wenn der Herr Anwalt im Gegenzug denn bereit ist demnächst auch für die Beratung im Einzelhandel zu zahlen: die Information welcher Anzug ihm besser stünde und welche Krawatte man in seinem Fall dazu tragen kann, sollte ihm schon ein bis fünf Euro wert sein, egal ob er anschließend einen der Anzüge kauft oder nicht. Die Leistung hat die Einzelhandelsfachangestellte schließlich in jedem Fall auch erbracht! ;)

  35. Caron meint: (1.12.2009 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    @Tom
    Der Vergleich hinkt nicht nur, der sitzt im Rollstuhl. Wir alle zahlen bereits für Beratung im Einzelhandel. Oder ist eine mysteriöse wohltätige Organisation bekannt, die das Gehalt der Beratenden übernimmt, während die Einnahmen aus dem Verkauf direkt an die Proudzenten aus Fernost überwiedsen werden?

    Ja, natürlich kostenloase Beratung nur im Ausnahmefall. Für den Rest hat nciht ein einzelner Anwalt, sondern die Solidargemeinschaft zu sorgen. Und das tut sie auch.
    Kostenlose Beartung kommt also nur dann in Frage, wenn entweder dieser Mechanismus in eklatanter Weise versagt oder wenn der (aus Interesse- oder Kompetenzgründen) unbedingt bei dem bestimmten Anwalt landen soll.

    Was ist Dein Beruf und wo übst Du ihn kostenlos aus?

  36. Carola meint: (1.12.2009 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Die Dame hat wohl die Erstberatungsgebühr Nr. 2102 falsch ausgelegt ?
    Max. 190,00 euro.. haben sie nur mit "vielleicht" oder "weiß nicht" geantwortet *g* ?

  37. Chak meint: (1.12.2009 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Caron, was Tom eben übersieht ist der große Unterschied zwischen Leistungen und Warenverkauf.

  38. Selle meint: (1.12.2009 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Wieder einmal hat UV geschickt und subtil unters Volk gebracht, dass er a) Spezialist in Ausländersachen ist und b) regelmässig umsonst berät (was ja in Anbetracht der auf Jahre gesicherten Mandate eine gute Investition ist). Chapeau!

  39. KatzenHai meint: (1.12.2009 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Vergleichsangebot: "ein Teil" wird erstattet, sagen wir, 50ct.

    Aber mit der Vergleichsgebühr (ohne USt) wird hiernach aufgerechnet …

  40. Tom meint: (1.12.2009 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    @Caron grundsätzlich ist es immer so, dass Verkaufsgespräche den Kunden nichts kosten. Um nichts anderes handelt es sich bei einer solchen Beratung.

    Nur weil der Anwalt mit dem Mandanten in spe redet hat er noch keine Leistung erbracht.

    Nehmen wir den Consultant, der auf Wunsch eines potentiellen Kunden mit diesem spricht um herauszufinden, ob dieser eine Beratungsleistung benötigt: dann ist zumindest diese Beratung kostenlos.
    Sind sich beide einig erhält er einen Auftrag die Beratung fortzusetzen. Andernfalls sieht er kein Geld.

    Selbstverständlich leiste ich auch kostenlose Beratung. Wir betreiben eine B2B-Verkaufsplattform für KFZ-Händler und Werkstätten. Wenn ein Privatkunde anruft und wissen möchte wo er Ersatzteile für seinen Volvo findet, dann beraten wir ihn selbstverständlich. Wir haben finanziell nichts davon, aber es gehört ganz selbstverständlich zu unserem Verständnis von gutem Service dazu.
    Umgekehrt wenn unser Kunde wissen möchte, welches Zusatzmodul wir ihm für sein Paket empfehlen würden, so beraten wir ihn ebenfalls: egal ob er das Paket hinterher bestellt oder nicht. Selbstverständlich ebenfalls kostenlos.

    Nun ist ein Anwalt nicht das Gleiche wie ein Consultant – dies ändert meines Wissens aber nichts am BGB oder an gutem MarketingT.

  41. Peter meint: (1.12.2009 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Achtung! Dieser Beitrag kann Ironie enthalten!

    Vielleicht ist Herr Vetter CDU MItglied?
    Wie man so ließt, kommt es dort anscheinend öfters vor, dass man Geld zugesteckt bekommt und anschließend nicht mehr weiß, von wem oder warum…… ;-)

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