Zu kurz gedacht
Die Richterin am Amtsgericht Mettmann hatte sich bis ins Detail über die Sache Gedanken gemacht. Wie nicht anders zu erwarten, war ihrem Vergleichsvorschlag deshalb wenig entgegen zu setzen. Überdies war eine Einigung auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
Interessanterweise betonte die Richterin daneben, sie werde die für meine Mandantin bewilligte Prozesskostenhilfe auch auf den Vergleich erstrecken, so er denn zustande kommt. Sie sagte das nicht einmal, sondern wiederholte es später.
In einem ersten Impuls fand ich die Bemerkung nicht korrekt. Erweckt sie doch den Eindruck, ich würde meine Beratung ob Vergleich ja oder nein möglicherweise an Anwaltsgebühren ausrichten.
Aber dann fiel mir auf, dass diese Zusage ja auch für die Mandantin wichtig ist. Würde sie für den Vergleich keine Prozesskostenhilfe in Aussicht gestellt bekommen, müsste ich ihr die Vergleichsgebühr gesondert in Rechnung stellen. Die Sache würde also für sie (noch) teurer.
Immerhin habe ich dem Impuls nicht nachgegeben und meine Klappe gehalten. Gut so.
Na ja, die PKH-Gebühren sind ja ohnehin nicht so doll…
Wobei 5.000 Euro Gegenstandswert es erträglich machen. War ohnehin eine Sache, die ich nur aus besonderen Gründen angenommen habe.
Wobei manche Gerichte (so hier in BW teilweise) die Erstreckung auf den Vergleich nicht gesondert beschließen, sondern es von der PKH für den Rechtsstreit umfasst sehen.
Immer wieder erstaunlich, dass viele Anwälte vom Gebührenrecht eher wenig Ahnung haben.
ein pluspunkt für den ansonsten immer auf positive selbstdarstellung bedachten herrn vetter ;-)
verstehe ich nicht.
kann mir jemand den sachverhalt erklären?
Hat denn irgendjemand schon einmal von Anwälten gehört, die bei Ihrer Rechtsberatung eine zusätzliche Gebühr im Hinterkopf haben? Das kann doch als Organ der Rechtspflege gar nicht sein…;-)
Die Erstreckung der PKH auf einen Vergleich muss nicht gesondert beschlossen werden, da ein Vergleichsschluss ohne weiteres umfasst wird. Anders sieht es nur aus, wenn man sich über weitere Gegenstände vergleicht, die nicht zum Streitgegenstand gehören. Dann muss die PKH-Bewilligung ggf. erweitert werden.
@Tuschnelda: wie darf ich das verstehen? Und selbst wenn, würde sie das nicht eher sympathisch machen?
@Tuschnelda:
wenn anwälte weniger vom gebührenrecht verstünden, wären sie weniger von ihren kompetenten rechnungen schreibenden tuschneldas abhängig. und das wäre nicht im sinne der tuschneldas. ;-)
Wegen der PKH, gibts die noch? Ich dachte, da waere was im Busch, das die abgeschafft werden sollte (im Zusammenhang mit den vermehrten Klagen vor Sozial- und Arbeitsgerichten).
Weiss jemand was naeheres?
Gruß Duddley
@Duddley: Kann ich mir in Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip und die Rechtsweggarantie nicht vorstellen, dass die PKH abgeschafft wird. Beides steht nämlich im Grundgesetz (Art. 20 I, 19 IV GG).
@ 12 fernetpunker
Habe noch mal gesucht und noch nichts einschlaegiges gefunden.
Aber hier wird auch, wenn auch nur kurz, darauf eingegangen.
blog.beck.de/2009/10/30/b...-keine-prozesskostenhilfe
Es wird aber nur von einer "Einschraenkung" geredet aber Bestrebungen von staatlicher Seite sind definitiv vorhanden. Auch bei einer Stellungsnahme eines Politikers der Partei "die Linke" auf abgeordnetenwatch wird das Thema angesprochen (ist allerdings von 2007). Die zweite Frage ists, um die es sich dreht.
abgeordnetenwatch.de/dr_r...6-13984–f85861.html
Gruß Duddley
@Duddley: Das war mir neu, dass es solche "Bestrebungen" gibt. Ich würde das mit den Schäuble´schen Gesetzesvorhaben vergleichen. Herr Dr. Schäuble war als Innenminister auch für seine "Bestrebungen", Rechtsstaat und Menschenwürde abschaffen zu wollen, bekannt. Mit unserer Rechtsordnung sind solcherart von "Bestrebungen" meist nicht zu vereinbaren, wie diverse höchstrichterliche Entscheidungen zu den Schäuble´schen Gesetzen gezeigt haben. Es wird also meiner Meinung nach bei "Bestrebungen" oder Verschärfungen wie der Anrechnung von fiktivem Einkommen (erster Link) bleiben, wie die Tatsache zeigt, dass seit Januar 2008 (zweiter Link) offenbar noch nichts weiter passiert ist in der Sache.