4.12.2009

Das Gesetz ist nicht die Begründung

Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Gericht, meinem Mandanten eine DNA-Probe zu entnehmen. Sein genetisches Profil soll in der DNA-Datenbank beim Bundeskriminalamt gespeichert werden.

Nach dem Gesetz muss der Richter so eine Anordnung eingehend begründen:

In der schriftlichen Begründung des Gerichts sind einzelfallbezogen darzulegen

1.die für die Beurteilung der Erheblichkeit der Straftat bestimmenden Tatsachen,

2.die Erkenntnisse, auf Grund derer Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren zu führen sein werden, sowie

3.die Abwägung der jeweils maßgeblichen Umstände.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft erschöpft sich in der Mitteilung, mein Mandant sei wegen einer Straftat erheblicher Bedeutung verurteilt worden. Wegen Ausführung der Tat und seiner Persönlichkeit bestehe Grund zu der Annahme, dass gegen ihn erneut Strafverfahren wegen derartiger Straftaten zu führen seien.

Das ist allerdings keine Begründung, sondern der Gesetzestext. Ich werde den Richter also vor die Wahl stellen, ob er sich selbst die Arbeit macht und aus den vorhandenen Akten unter erheblicher Beanspruchung seiner kostbaren Arbeitszeit eine einzelfallbezogene Begründung extrahiert.

Oder ob er den Antrag des bequemen Staatsanwalts zurückweist. Ich habe auch schon eine Vermutung, wie es laufen wird…

35 Kommentare zu “Das Gesetz ist nicht die Begründung”

  1. Jan meint: (4.12.2009 um 09:35) AntwortenReply to this comment

    Wenn man Erkenntnisse, auf Grund derer Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren zu führen sein werden, hat, warum entläßt man so jemanden in die Freiheit?
    Die Logik erschließt sich mir nicht… entweder man glaubt es passiert nichts mehr, oder man muß für die Sicherheitsverwahrung stimmen.

  2. Jens (Link) meint: (4.12.2009 um 09:37) AntwortenReply to this comment

    "Ich habe auch schon eine Vermutung, wie es laufen wird…"

    Er gibt dem Antrag statt und ihr Mandant muß vors BVerfG ziehen?

  3. Konrad D. meint: (4.12.2009 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    Wieso eigentlich DNA? Das Zeug heißt deutsch schließlich DNS.

  4. Lars meint: (4.12.2009 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    @ Jan
    Wie ist das, Tatstrafrecht und nicht Täterstrafrecht

  5. Frank meint: (4.12.2009 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    Aber nur im teuschspachigem Raum.
    Desoxynribonuklein/S-für Säure/a für Acid- das Technoderivat

  6. Sebastian meint: (4.12.2009 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    @Frank: ich glaube was Du sagen wolltest ist, dass es nur im englischsprachigen Raum DNA heißt. Sobald unsere Gesetze in Englisch verfasst werden hast Du vielleicht einen Punkt…

  7. Gregor meint: (4.12.2009 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    @Frank:
    Bei meinem letzten Check war Deutschland im deutschsprachigen Raum.

    (Drum heißts wohl so, oder?)

  8. Leo meint: (4.12.2009 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    Bezüglich DNS vs. DNA zitiere ich die Wikipedia und bitte, die Quelle zu beachten:
    "Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Desoxyribonukleinsäure überwiegend mit der englischen Abkürzung DNA (deoxyribonucleic acid) bezeichnet; die parallel bestehende deutsche Abkürzung DNS wird hingegen seltener verwendet und ist laut Duden „veraltend“."

    Schönes Wochenende

  9. JJ Preston meint: (4.12.2009 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    @Jens: Halte ich auch für die wahrscheinlichste Variante. So, wie unser Rechtsstaat degeneriert…

  10. wolfi meint: (4.12.2009 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    @8 (Leo) veraltend? Partizip Präsens, nicht Partizip Perfekt? der Duden ist auch nicht mehr das, was er vorgegeben hat, zu sein

  11. suki11 meint: (4.12.2009 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    @Jan: Jetzt soll man also schon alle bei denen "Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren zu führen sein werden" ins Sicherungsverwahrung nehmen … OMFG! :)

    Oder alle Leute bei denen man nicht "glaubt es passiert nix mehr", kommen generell in Sicherungsverwahrung … :/ lol

  12. stahltraene meint: (4.12.2009 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @10 (wolfi) – Man könnte sagen:
    Von gebräuchlich bis veraltet ist ein weiter Weg, auf ebenwelchem sich die Abkürzung DNS gerade befindet. Sie ist also "veraltend".

    (*nein* – Jetzt habe ich mich doch hinreissen lassen, zu einer dieser wichtigen grammatikalischen Grundsatzdiskussionen meinen Senf dazuzugeben.)

  13. Markus meint: (4.12.2009 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @8
    Nun, DNS ist eben in Veralterung begriffen.

  14. M. meint: (4.12.2009 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    @Markus: "…der Veralterung anheimfallend."

  15. stahltraene meint: (4.12.2009 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    @14 (M):
    Auch wenn ich diese Ausdrucksweise als sprachlich sehr elegant empfinde, so ist sie doch… der Veralterung anheimfallend.

    (Tags: Rekursion, sprachlich :D)

  16. Parse meint: (4.12.2009 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Da hat die Staatsanwaltschaft wohl doch schon eine Möglichkeit gefunden, anhand der DNA die Deliquenz-Wahrscheinlichkeit personenbezogen vorauszusehen.
    Ich werd mir einen weißen "Blaumann" besorgen und nur noch mit Mundschutz und Handschuhen durchs Leben gehen. Wer weiß, was in meinen Genen steckt, schließlich hat mein Bruder im Alter von 14 eine Tafel Schokolade im Supermarkt geklaut.

  17. Kinch meint: (4.12.2009 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    @Gregor:

    Bei meinem letzten Check war Deutschland im deutschsprachigen Raum.

    Bei deinem letzten was?

  18. der@jurist.de meint: (4.12.2009 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    Zwischenmeldung: Katja G. hat es in die juristische Fachliteratur geschafft (siehe Unger-Helllmich/Stephan, BKR 2009, 441 zum Urteil des LG München I – 28 O 398/09).

  19. uhu meint: (4.12.2009 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    da darf mein Senf nicht fehlen: DNS ist "am veralten".

  20. Kai meint: (4.12.2009 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    @Jens:

    Ich tippe eher auf: Antrag wird erlassen, Beschwerde am Amtsgericht verworfen, aber das Landgericht entscheidet richtig. :)

  21. ninjaturkey meint: (4.12.2009 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Und wenn man dem Staatsanwalt anstatt der international gebräuchlichen DNA nur die im deutschsprachigen Raum zwar gerade veraltende aber noch hinreichend gebräuchliche DNS anbietet, die demzufolge nicht zu Fahndungszwecken an nicht deutschsprachige Drittländer weitergegeben werden darf? Äh…

  22. IB meint: (4.12.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    @Kinch: Gnahahaha! Trefferblitz…

  23. abcdefg meint: (4.12.2009 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Latürnich heisst es:
    "am veralten tun am dran sein"

  24. Hans meint: (4.12.2009 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    @Kinch: Es muß natürlich Scheck heißen. Die sind jedoch veraltet.

  25. Frank meint: (4.12.2009 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    UNGLAUBLICH, was alles passiert, wenn man einen Beitrag nicht mit Ironie kennzeichnet, auch wenn nur Spuren davon enthalten sind. Ich zieh jetzt meine Signalweste aus. ACIIEED

  26. Cordy meint: (4.12.2009 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Dem Betroffenen ist es völlig egal ob DNA oder DNS, zumal das Gesetz von DNA spricht.

    Was hier stört ist die Begründung des Entnahmeantrags. StA begründet es mit dem Gesetzestext.

    Standardgag in der juristischen Ausbildung, dachte immer das kommt nur als ausgedachtes Konstrukt in den Klausuren vor. In der Realität kann doch niemand so blöd oder blasiert sein und gerade nicht StA, dem das als Volljurist auch bekannt sein dürfte….

  27. Ingo meint: (4.12.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Ich weis ich bin hier im Kommentar Falsch, aber vielleicht kann ja einer der Anwälte die die Kommentare lesen mir eine Antwort geben.

    Hatte gerade einen Anruf, das ich einen BMW gewonnen habe, mit der klaren aussage das nur ich den gewonnen habe. Ich soll doch das Callcenter unter 09005-739751 anrufen.
    Mir ist klar das es eine teure Nummer ist und ich keinen BMW bekomme.
    Die Frage ist kann ich trotzdem anrufen und danach die Rechnung einfach nicht bezahlen, auf einen Rechtsstreit mit dem Inkassounternehmen warten und dann den BMW 3 Cupé einklagen?
    Bin ich im Recht wenn ich die Rechnung des Anrufes nicht bezahle?

  28. Eisboer meint: (4.12.2009 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    @Ingo: Wissen Sie denn, wo der Sitz der Firma ist?

    Außerhalb Deutschland werden Sie genau Nichts bekommen.

  29. igel (Link) meint: (4.12.2009 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Der Richter hätte im Prinzip die Pflicht, unabhängig vom Staatsanwalt die Wahrheit zu erforschen. Es sollte also aus Sicht der Staatsanwaltschaft zulässig sein, Gerichte mit unbegründetem Zeug zu bombardieren und so Richter zu zwingen, Akten zu lesen.

    Wenn man verlangt, dass der Staatsanwalt gefälligst erst dann den Rest der Welt belästigen soll wenn er seine Arbeit erledigt hat, der will im Prinzip einen Parteienprozess, wie im US-Recht.

    Von den lächerlich drakonischen Strafen abgesehen: Finde nur ich das US-Strafrecht irgendwie erwachsener?

  30. Johannes meint: (4.12.2009 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Äh…der Richer hat keinen Bock, ruft den StA an, sagt ihm, er sollst ordentlich machen und erläßt dann den Beschluss.

    Bitte sehr. Zumindest läuft das hier so.

  31. Klaus meint: (4.12.2009 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    Also ich würde darauf tippen, das der Richter keine Bock darauf hat und den Antrag statt gibt. Dann ist das Ding vom Tisch …

  32. Ebenso meint: (4.12.2009 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @31: Dasselbe glaube ich auch. Wenn ein Arzt ohne weitere Begruendung schreibt, die Behandlung ist notwendig, kann die Krankenkasse juristisch kaum was machen. Ich vermute, wenn der Staatsanwalt schreibt, die DNA-Probe sei notwendig, ist es aehnlich….

  33. fernetpunker (Link) meint: (4.12.2009 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Das Gesetz ist nicht die Subsumtion unter es.

  34. telefonist meint: (4.12.2009 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Ingo/27:

    Mit dem Formular von http://www.bundesnetzagentur.de (bundesnetzagentur.de/media/archive/16441.pdf) bei der Bundesnetzagentur beschweren. Wenn ausreichend Beschwerden eingegangen sind, ordnet die Bundesnetzagentur die Abschaltung der Nummer an und verbietet Rechnunslegung+Inkasso.

  35. Markus meint: (4.12.2009 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    @14
    Ich finde, dass meine Formulierung das präsentische des Vorgangs besser zum Ausdruck bringt!

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