Erst Kontrolle, dann Bescheinigung
law blog – Leser Rudi, selbst Anwalt, weist in einem Kommentar auf eine oft vernachlässigte Vorschrift hin. Die kann einem vielleicht etwas helfen, wenn man öfter mal an Bahnhöfen in die beliebten, weil meistens mit dem Verpassen des Zuges verbundenen Personen- und Gepäckkontrollen der Bundespolizei kommt. Oder jemanden kennt, dem das ständig passiert. In meinem Fall wären das etliche Mandanten, die entweder schwarzer Hautfarbe sind. Oder ansonsten unkonventionell wirken.
Die Bundespolizei ist verpflichtet, jedem Durchsuchten eine schriftliche Bescheinigung auszustellen, in der die Kontrolle mit Ort, Uhrzeit und Datum bestätigt wird. Außerdem muss der Grund für die Maßnahme angegeben werden.
Das Prozedere kostet zwar noch mehr Zeit, aber dann ist es meistens ja auch egal. Wie ich Rudis Kommentar entnehme, sind die Beamten über derartige Verlangen nur begrenzt begeistert. Allerdings ist das natürlich kein Grund für einen Kontrollierten, auf seine gesetzlichen Rechte zu verzichten. Und sich nicht zu beschweren, falls diese missachtet werden.
Gleiche Regelungen gelten auch für die “normale” Polizei.
Nachtrag: Matthias Böse hat die passenden Paragrafen rausgesucht:
Keine Regelung (ohne Gewähr):
Baden Württemberg
Sachsen
Regelung:
Bayern: § 22 II 3 PAG
Berlin: § 35 III 3 ASOG
Brandenburg: § 22 II 3 BbgPolG
Bremen: § 20 II 3 BremPolG
Hamburg: § 15a II 3 SOG
Hessen: § 37 III 3 HSOG
MeckPomm: § 58 2 SOG MV
Niedersachsen: § 23 II 3 NSOG
NRW: § 40 II 3 PolG
Rheinland-Pfalz: § 19 II 3 PolG
Saarland: § 18 II 3 PolG
Sachsen-Anhalt: § 42 III 3 SOG LSA
Schleswig-Holstein: § 207 2 LVwG
Thüringen: § 19 II 3 OBG
Meistens lohnen sich solche Personenkontrollen aber:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/70116/1524165/bundespolizeidirektion_sankt_augustin
Kurz nach Mitternacht (04. Dezember) nahmen Bundespolizisten einen mit zwei Haftbefehlen gesuchten Mann fest. Der 25-jährige Türke geriet auf der Fahrt im Regionalexpress 4342 von Hamm/W nach Dortmund Hbf in eine Kontrolle der Bundespolizei. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz vorlagen. Insgesamt ist der Mann vom Amtsgericht Bitterfeld zu einer Geldstrafe in Höhe von 1487 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 155 Tagen verurteilt worden. Da der Festgenommene den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der Ermittlungen in die JVA Dortmund eingeliefert, wo er nun seine Freiheitsstrafe verbüßen muss.
Die Reaktion der Beamten ist in solchen Fällen vorprogrammiert, bekannt und ebenfalls gängige Praxis: "Wirst Du frech, Freundchen?" und schwupps liegt man in Handschellen und wird kurzerhand (Text editiert. U.V.). Rechte hin, Rechte her… die stehen auf dem Papier und sind (Text editiert. U.V.)rein gar nichts wert. Im Zweifelsfalle wird wider besseren Wissens behauptet, man habe Widerstand geleistet.
@1: Ein Bsp für Erfolg und du sprichst von "meistens lohnt es sich"? Um so einen Schluss zu ziehen, müsste man die Zahlen der Kontrollen ohne Fund kennen, die dem Gegenüberstehen :S
Wer zum Henker ist denn der "Inhaber der tatsächlichen Gewalt"?
Wird das Schlechtschreiben der Polizei nicht langsam langweilig? Ich kanns ja in gewissen Grenzen verstehen dass für einen Strafverteidiger Polizei, StA und Gericht "natürliche Gegner" sind, aber als Bürger sollte eigentlich jeder ein Interesse an einer rechtsstaatlich arbeitenden und effektiven Polizei haben und deren Arbeit -ausserhalb eines Mandats- jedenfalls nicht unnötig erschweren.
Was macht der Kollege mit den Bescheinigungen? Einrahmen und ins Büro hängen? Wahrscheinlich landet die im nächsten Papierkorb und er freut sich dass er den "Bullen" ein paar Minuten und Nerven gekostet hat.
Arm….
Der Kollege wird diese wohl vor Gericht vorlegen, da man da nicht einfach so unentschuldigt zu spät kommen darf. Sehr arm.
@slowtiger (4)
Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft ausübt.
Dabei ist es ohne Belang, worauf diese tatsächliche Gewalt beruht – dies kann also
auch der unrechtmäßige Besitzer sein.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens,
nicht der der Entstehung der Gefahr, denn es geht um die Einwirkungsmöglichkeit
des Inhabers der tatsächlichen Gewalt. Es kommt also nicht auf eine einmal
bestandene Sachherrschaft an. (aus:classic.unister.de)
Beispiel:
Sie fahren mit Gepäck im ICE. Sie haben Durst und bitten Ihren Nebenmann
auf Ihr Gepäck aufzupassen. Sie gehen ins Zugrestaurant.
Kontrolle.
Der Nebenmann/ Gepäckaufpasser ist Inhaber der tatsächlichen Gewalt.
Was passiert eigentlich, wenn man wegen so einer Kontrolle seinen Zug verpasst, und somit ein Zuggebundenes Ticket ungültig wird.
Darf man dann mit dieser Bescheinigung den nächsten Zug nehmen, oder kommt dann die Bundespolizei für das Normalpreisticket auf?
Gilt auch in Hamburg -> §15a SOG
@5 Zaza
"Ich kanns ja in gewissen Grenzen verstehen dass für einen Strafverteidiger Polizei, StA und Gericht "natürliche Gegner" sind, aber als Bürger sollte eigentlich jeder ein Interesse an einer rechtsstaatlich arbeitenden und effektiven Polizei haben und deren Arbeit -ausserhalb eines Mandats- jedenfalls nicht unnötig erschweren."
Sie widersprechen sich selbst, wenn Sie einerseits sagen, "als Bürger sollte eigentlich jeder ein Interesse an einer rechtsstaatlich arbeitenden und effektiven Polizei haben" und andererseits implizieren, das Bestehen auf Rechtsstaatlichkeit würde die Arbeit der Polizei "unnötig erschweren".
Im Gegensatz zu Ihnen, denke ich nicht, dass Rechtsstaatlichkeit und Effektivität sich ausschließen würden. Zumindest gibt es bei Einhaltung der Gesetze auch durch die Polizei keine Kollateralschäden (Verlust des Vertrauens in die Polizei) und ich gerate nicht in Erklärungsnot, wo eine Grenze gezogen werden muss. Das Problem von "Ein bisschen Folter", "ein bisschen Schwanger", "ein bisschen unrechtsstaatlich".
Arm…
Das interessante an der Bescheinigung ist, dass die Polizei die Durchsuchung begründen muss.
Zur Begründung reicht es nicht, die Tatbestandsmerkmale des Gesetzes zu nennen. Sie muss also angeben, aufgrund welcher Tatsachengrundlage sie die Durchsuchung veranlasst hat.
Wenn ihr aber nichts besseres einfällt, als "der ist schwarz/langhaarig/südländisch/…" und "aus kriminologischer Erfahrung sind Schwarze/Langhaarige/Südländer/… eher kriminell", hat die Polizei dann erst einmal ein Problem.
@Zaza ich werde es nicht leid Missstände bei Persohnen anzuklagen die eigentlich für meinen Schutz zuständig wären
das Problem ist einfach das ich viel zu oft erlebe das die Poliztei vorsätzlich zuwieder besseren wissens Dinge behauptet die nicht stimmen nur um ihre eigenen Interessen duchzusetzen
Dieser Wisch ist meiner Meinung nach z.b. für den Cheff gut dem ich erklären muss wieso ich den Zug verpasst habe
Beispiel (selbst erlebt)
Sind Sie mit einer Urinprobe einverstanden? (mit diesem Satz bekommt man ja gesagt das der Test freiwillig ist)
Nein!
Sie wissen das Sie das machen müssen und wen Sie das nicht freiwillig machen nehmen wir Sie mit und lassen Sie solange in UH bis wir das haben… wir haben Zeit
Wurde zwar noch nie Kontrolliert, aber gut zu wissen :-)
Ich habe mal eine rein fiktive Frage: Nehmen wir mal an ein Polizist prügelt ohne ersichtlichen Grund auf einen Bürger ein (also keine Demo, kein besonderer Umstand etc.) und der Bürger würde sich dagegen handgreiflich wehren. Wäre das dann trotzdem Widerstand gegen Staatsgewalt (oder so ähnlich)?
Die Frage zielt darauf ab, ob unser Gesetz überhaupt solche Fälle vorsieht, in dem Gewalt mal nicht vom Bürger, sondern von der Exekutiven ausgeht. Immerhin sind das ja auch nur Menschen und können sich mal daneben benehmen.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte setzt immer voraus, dass die Amtshandlung rechtmäßig war. Wenn man also unrechtmäßig, d.h. ohne juristische Rechtfertigung einer Amtshandlung unterzogen wird, kann man sich dagegen wehren, z.B. im Rahmen der Notwehr.
Allerdings gibt es auch Gerichte, denen es ausreicht, wenn der Beamte der Meinung war, seine Amtshandlung sei rechtmäßig.
Gilt das nun für mehr oder weniger alle Bundesländer oder ist dies auf NRW/HH beschränkt? (Also für die normale Polizei, bei der Bundespolizei ist der Geltungsbereich natürlich schon implizert).
grüße.
Nils
Seit den frühen 90ern habe ich als besitzer von mehreren restaurant-und hotelbetrieben im schnitt 4-5 mal pro jahr mit der polizei zu tun,allerdings ausschliesslich als geschädigter.
Es geht um sachen wie Einmietbetrug,Zechprellerei,Vandalismus,Diebstahl etc.Meine erfahrungen sind durch die bank negativ.Die beamten sind unmotiviert,desinteressiert,man könnte auch faul sagen.
Ihre vorschriften,so sie sie überhaupt kennen,scheinen ihnen schnurz zu sein,sie erscheinen schlecht ausgebildet und etwa die hälfte ist von natur flegelhaft und unfreundlich.
Zwei beispiele?
Eine restaurantterrasse wurde des nachts demoliert.Die benachrichtigte polizei erscheint in gestalt eines beamten,der sich die sauerei grinsend anschaut und dann meint,solange so viele leute Schröder statt Stoiber wählten, sollten wir uns nicht wundern,dass sich nichts ändert.
Oder:
Ein Einbruch mit tresoraufbruch.Nach vier stunden kommen zwei,sagen wir mal: eher gemächliche polizisten.Es werden spuren aufgenommen,fingerabdrücke und so weiter.Nach 5 wochen frage ich nach ergebnissen.Man sagt mir,ohne vergleichsabdrücke weigere sich das LKA in Hannover,nachforschungen anzustellen.Ich solle doch mit einigen mitarbeitern vorbeikommen und fingerabdrücke abgeben,
dann ginge alles schwer in ordnung.Abenteuerliche logik,nach
weiteren drei monaten kam die einstellung.
Von diesen beispielen könnte ich noch beliebig viele bringen.
Was ich damit sagen will:
Es geht nicht um bashing,aber wir haben eine schlechte polizei.Wenn geschädigte so behandelt werden,wer glaubt denn,dass die rechte verdächtiger gewahrt werden?
Und der fisch stinkt immer vom kopf her…
@Kai:
Das Problem ist, wenn du dein Notwehrrecht in Anspruch nimmst, eskaliert es natürlich weiter. Du wirst dann zwar nicht dafür verurteilt, dich gewehrt zu haben, aber der Polizist auch nicht dafür, dass er dir ins Bein geschossen hat. Du bekommst dann irgendwann formal Recht, aber das kannst du dir auch nur einrahmen, das war's.
@reko:
Wo ist das Problem beim 1. Beispiel? Du sagst ja selbst, der Fisch stinkt vom Kopf her, genau das hat der Polizist ja auch gesagt.
Du bist gegen Vorratsdatenspeicherung? Dann bist du im gleichen Atemzug dafür, dass Internet-Straftaten schwerer aufgeklärt werden. Sicherheit und Freiheit stehen sich nunmal oftmals gegenüber.
Und was macht man dann mit der Bescheinigung?
Wofür ist diese gut?
@Udo Vetter: Allerdings gibt es auch Gerichte, denen es ausreicht, wenn der Beamte der Meinung war, seine Amtshandlung sei rechtmäßig.
Wenn Gerichte Polizisten als eine Art "höheres menschliches Wesen" einstufen und deren Aussagen glaubhafter einstufen als die von anderen Menschen, dann müßten diese Engel in grün auch hellseherische Fähigkeiten besitzen, wenn es um die Leute geht, die im Zug kontrolliert werden. Längst nicht jeder wird nervös, wenn er Polizei rumlaufen sieht.
Letztlich scheint es mir doch (meist) eher nach menschlichen Vorurteilen zu gehen, sprich: einige Personengruppen werden nach Aussehen beurteilt und eben "routinemäßig" überprüft. So sollte es ja gerade nicht laufen. Aber: wir sind doch nur alle Menschen. ;)
@Zaza: Wenn ich Sie recht verstehe, sollte der Gesetzgeber das mit der "Bescheinigung über die Durchsuchung und ihren Grund" eiligst aus dem BGSG streichen, um unseren Freunden und Helfern Arbeit und Leben nicht unnötig zu erschweren? Einen anderen Zweck kann er, um Ihrem Gedankengang weiter zu folgen, dabei ja nicht im Sinn gehabt haben.
Wenn wir schon beim Streichen sind, wüßte ich da noch den einen oder anderen Artikel von den vorderen Seiten des Grundgesetzes, die "den [sic] "Bullen"" regelmäßige viele, viele Minuten und Nerven kosten. Wem ernsthaft an einer möglichst effizient arbeitenden Polizei gelegen ist, sollte auch bereit sein, auf ein gewisses Maß an Rechtstaatlichkeit zu verzichten, nicht wahr?
@Lars: Die Vorratsdaten dürfen gar nicht bei Internetstraftaten in Anspruch genommen werden. Selbst das BKA schreibt, dass durch die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote nur um 0.006% erhöht werden kann. Und dafür werden alle unter Generalverdacht gestellt.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-fuer-eine-0-006-Prozentpunkte-hoehere-Aufklaerungsquote-151466.html
@19 Lars: Rechtslastige Vorurteile aus der Law&Order Ecke. In der Münchener U-Bahn hat Stoiber auch nicht geholfen – allerdings grassiert in rechtsgeführten Bundesländern die Korruption, bestes Beispiel Hessen.
Und daß Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung von Internetstraftaten helfen würde ist ebenfalls ein unbelegtes Vorurteil. Im Internet ist die Aufklärungsquote eh schon weit höher als in der physischen Welt. Wenn man nur noch Daten abgleichen muß, ist hingegen die Gefahr, daß schön einfach derjenige zum Täter erklärt wird, der zur falschen Zeit am falschen Ort war, mithin Unschuldige verurteilt werden, gegen die sonst nie im Leben ermittelt worden wäre. Das könnte man dann allerdings zynischerweise als "Steigerung der Aufklärungsquote" verkaufen…
@Zaza: Den Kommentar finde ich putzig. Was genau heißt denn "rechtstaatlich" bei Ihnen? Sie zählen das befolgen von Gesetzen ja offenbar nicht dazu. Polizeikontrollen nach dem gesunden Menschenverstand des Polizisten haben natürlich ihre Vorzüge, aber sie sind gerade nicht rechtstaatlich.
Wenn wir auf der Polizei herumhacken, dann weil wir den Staat für gefährlich halten. Der Staat repräsentiert die Mehrheit, und die Mehrheit muss nicht unbedingt nett oder moralisch sein. Wir denken, dass Individuen vor der Mehrheit beschützt werden müssen soweit es irgendwie geht. Polizisten repräsentieren diese Mehrheit.
Deswegen bauen wir hohe Hürden, die Individuen vor der Polizei schützen sollen, obwohl diese Hürden oft blanke Ineffizienz sind. Wir stellen den Schutz der Individuen über effiziente Verbrechensbekämpfung. Und das ist ein Balanceakt.
Man muss immer wieder aufs Neue ausdiskutieren, wie viel Effizienz man für wie viel individuelle Freiheit opfern darf. Das kann man diskutieren. Es ist eine Frage des Wie viel, nicht des Ob. Oder: das ist die interessante Diskussion.
Es gibt eine andere Diskussion, nämlich die, ob man Polizisten überhaupt als etwas empfinden sollte, vor dem man sich schützen muss, immerhin sind sie ja offenbar nötig und es erfordert Idealismus um Polizist zu werden. Diese Diskussion ist weniger interessant, weil sie schon geführt wurde und abgeschlossen ist. Zu unser aller Nachteil wurde sie leider praktisch ausschließlich auf englisch geführt, als in man in Deutschland
noch auf Bäumen wohnteandere Probleme hatte. Und deswegen wiederholen wir in diesem Jahrzehnt, und wahrscheinlich auch im nächsten, den Gedankenprozess. Es ist öde für die, die einschlägigen Argumente und ihre Entkräftungen schon kennen. (Ich sage ja nicht, dass man keine spannende Diskussion darüber führen kann. Von Leuten, denen die Argumente des 19. Jahrhunderts bekannt sind ist es wohl möglich, darauf aufzubauen. Es ist nur die Wiederholung, die langweilt).Und deswegen ist die Debatte so bitter: anglophile Mitbürger wie ich langweilen sich, während deutschere Mitbürger sich hochnäsig behandelt fühlen, obwohl sie in der Mehrheit sind. Es ist kein Konflikt Elite vs. Bürger, die deutschen Politiker verstehen von der angelsächsischen Welt eher wenig.
Ich denke, die angelsächsische Sichtweise wird sich auch im verspäteten deutschen Streit durchsetzen, aber es kann noch eine Weile dauern, weil das Land so unglaublich dekadent und streit-unlustig geworden ist. Die Justiz driftet still und leise in Richtung angelsächsisches Verständnis, ohne dass die Bevölkerung wirklich überzeugt wird. Dafür bräuchte es lauten und ernsten Streit. Dafür ist das Land zu bequem.
@Udo Vetter: Es gibt bekanntlich eine seit langem gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, wonach die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung i.S.v. § 113 III StGB nicht "verwaltungsrechtliche Rechtmäßigkeit" bedeutet; rechtswidrig i.S. dieser Vorschrift ist die Diensthandlung vielmehr nur bei groben formellen Fehlern bzw. Fehleinschätzungen.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie wissen das nicht (eher unwahrscheinlich). Oder Sie wissen das, wollen aber ganz bewusst Ihren Trollen Zucker geben. Fragt sich nur, was schlimmer wäre.
@Nils:
Hier mal eine Aufstellung:
Keine Regelung:
Baden Württemberg, Sachsen
Regelung:
Bayern: § 22 II 3 PAG
Berlin: § 35 III 3 ASOG
Brandenburg: § 22 II 3 BbgPolG
Bremen: § 20 II 3 BremPolG
Hamburg: § 15a II 3 SOG
Hessen: § 37 III 3 HSOG
MeckPomm: § 58 2 SOG MV
Niedersachsen: § 23 II 3 NSOG
NRW: § 40 II 3 PolG
Rheinland-Pfalz: § 19 II 3 PolG
Saarland: § 18 II 3 PolG
Sachsen-Anhalt: § 42 III 3 SOG LSA
Schleswig-Holstein: § 207 2 LVwG
Thüringen: § 19 II 3 OBG
@Herr Lehmann:
Diese Rechtsprechung ist allerdings falsch und dürfte i.Ü. mit aktueller verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung (allerdings nicht zu § 113 StGB, sondern zum OWiG) nicht vereinbar sein.
Mich hat die Selbstverständlichkeit der Aussage von Herrn Vetter allerdings auch etwas gewundert…
@14 Kai und @udovetter: Das Notwehrrecht gegenüber ungesetzlichen polizeilichen Handlungen existiert doch nur auf dem Papier. Die Wirklichkeit: wer bei den " richtigen" Polizisten aufmuckt- das kann schon bedeuten, als Beschuldigter die Aussage zu verweigern- kriegt unter Umständen schwere körperliche Probleme. Ich rate deshalb,
a) das Zusammentreffen mit Polizisten möglichst zu vermeiden und
b) wenn das nicht geht, soweit wie ohne schwere Folgen möglich-z.B. fehlerhafte Selbstbeschuldigung- freundlich zu kooperieren. Alles andere bringt einen schnell um den einen oder anderen Zahn und um seine Freiheit.
Ist übrigens im Ausland nicht anders. Meine Frau – nichteuropäische Ausländerin- ist bei unserem diessjährigen Englandurlaub wie eine Terroristin behandelt worden. Wir werden also England meiden.
Gilt das auch für die "normale" Polizei?
Die hält mich nämlich regelmäßig an, überprüft Zulassungspapiere und Führerschein, läßt mich Warndreieck und Verbandkasten vorzeigen sowie pusten; das ganze Programm halt.
Und zwar nur deshalb, weil ich, in der Süddeutschen Provinz wohnend, dort mit einem älteren, rostigen Auto mit Kennzeichen einer Norddeutschen Großstadt herumfahre. Das reicht den hiesigen, infolge der hier geringen Kriminalitätsrate gelangweilten Polizisten als Verdachtsgrund für eine Überprüfung völlig aus. 2-3x/Monat stoppen sie mich, was dann immer ca. 10-20 Minuten dauert.
Kann ich mir da wenigstens auch eine Bestätigung geben lassen?
@Matthias: (27)
Wow, danke!
und @Grosser Bruder (30)
Wer wie ich jetzt den Gesetzestext für sein Bundesland sucht, z.B. §23 Nds.SOG, müsste hier fündig werden:
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi
@Grosser Bruder:
Das ist wohl keine Durchsuchung im Sinne der Ländergesetze. Ansonsten gilt mein o.g. Beitrag zu den einzelnen Bundesländern.
Ich denke mal,daß sich die Beamten der Bundespolizei auf den § 22(1a)BGSG berufen.
Dieser für mich sehr fragwürdige § dient zur allgemeinen Ermächtigung für Personenkontrollen in allen Bahnhöfen und das Inaugenscheinnehmen von Taschen,Koffern.
Es reicht hier eine völlig blödsinnige Begründung,wie,"reagierte nervös,machte widersprüchliche Angaben" ect. um diese Person zur Wache verbringen zu können,ihm die Hosen runterzulassen und sich dann genüsslich Stundenlang damit zu beschäftigen ob der Ausweis oder das Visa,bzw. die Aufenthaltserlaubnis "echt" sind….
@Matthias:
Im Artikel 22 des Bayerischen PAG (Danke hier für das obige link und auch @oiik) steht explizit, daß es sich bei der zu durchsuchenden "Sache" auch um ein Fahrzeug handeln kann. Und die Polizisten schauen ja auch immer regelmäßig mindestens in den Kofferraum hinein, ganz eifrige dann auch noch unter die Sitze oder ins Handschuhfach. Grund für die Überprüfung ist offenbar die Meinung der Polizisten, daß es sich bei einem Ortsfremden, der zu abendlicher Stunde dort mit einem Auto herumfährt, nur entweder um einen Drogendealer oder um einen Terroristen handeln kann. Der Alkoholtest kommt dann meistens erst dran, wenn sie bei der Durchsuchung nichts finden.
@Lurker: Nein, s. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 30. 4. 2007 – 1 BvR 1090/06: "Es ist grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte im Rahmen des § 113 III StGB von einem eingeschränkten Rechtmäßigkeitsmaßstab ausgehen und nicht verlangen, dass alle in dem jeweiligen in Bezug genommenen Rechtsgebiet normierten Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung erfüllt sein müssen."
@Bert:
Und das nennst du lohnend?
So etwas ist eine Lapalie. SOnst nichts? Keine Drogen? Kein Koran? Keine Leiche? Keine Waffen? Nichtmal ein geklautes Kaugummi?
Solche Kontrollen bringen was? Ja klar, Einschüchterung.
Ich erinnere mich daran, daß ich einmal am Hbf meiner Stadt von zwei Bundespolizisten kontrolliert wurde. Ich behaupte jetzt einfach, sie wollten schauen, ob der dunkelhäutige Mensche neben mir eine Aufenthaltsgenehmigung hatte, und wollten das nicht ganz so deutlich herausstellen. Aber vielleicht habe ich ja nur unbegründete Vorurteile?
Jedenfalls habe ich widersprochen; denn verdachtsunabhängige Personenkontrollen könnten nicht rechtmäßig sein, usw. Sowohl die Beamten als auch ich blieben im freundlichen Ton, aber geweigert habe ich mich rundheraus. Irgendwann fiel mir dann siedend heiss ein, daß neulich der Gerichtsvollzieher mich nicht angetroffen hatte, und der Gläubiger inzwischen einen Haftbefehel gegen mich erwirkt hatte (ja, ich habe die Post seeeeeeeehr lange nicht aufgemacht), und daß dies wohl ein blöder Zeitpunkt ist, sich mit auf die Wache nehemn zu lassen.
Also habe ich dann eingelenkt, und doch meinen Ausweis gezeigt. Der war schon vier Jahre abgelaufen, und zeigte ein Bild von mir mit Studentenbart (heute würde man Talibanbart sagen), und inzwischen waren meine Gesichtszüge andere, die Haarfarbe stimmte nicht mehr, die Augenbrauen waren anders…
Sie schauten auf meinen Ausweis, waren zufrieden, und gingen ihrer Wege. Kein Abgleich mit irgendeiner Datenbank, kein Anruf mit der Zentrale…
Da kontrollieren die Polizisten also jemand, der sich bockiger nicht verhalten kann, einen Ausweis vorzeigt, der der Person nicht ähnlich sieht, und einen Haftbefehl gegen sich laufen hat. Und es passiert: Nichts.
Und mit solchen Methoden will man echte Verbrecher fangen? Daß ich nicht lache!
Meine Vorurteile mögen Vorurteile ein; aber das "unbegründet" streiche ich mal.
Vielleicht wärst du in der Datenbank auch nicht aufgetaucht.
Wie als mich die Polizei mal während eines Konzertes kontrolliert hat. Mein Nebenmann wurde per Haftbefehl gesucht wie sich später rausgestellt hat. Bei der Überprüfung haben sie das aber nicht festgestellt.
@39: Zivilrechtl. Haftbefehle, zB zur Abgabe eine eV, tauchen nicht im Fahndungsbestand auf.
Ist ja mal wieder ein schöner Hetzbetrag von UV, aber langsam wirds wieder mal langweilig.
Offensichtlich ist hier keiner schlau genug mit einzubeziehen, dass die wenigen Fälle (im Verhältnis zu allen Situationen die täglich passieren) die UV zu bearbeiten hat die Ausnahme sind.
Ich finde es echt beschämend, dass nach den Vorfällen in München und der des getöteten Familienvaters sowas hier so negativ diskutiert wird. Was würdet ihr machen, wenn es keinerlei Kontrollen mehr gäbe? Die Frage sollte sich hier jeder mal stellen und vor allem wo er selbst stehen würde.
Und noch zum Thema unrechtmäßiger Widerstand. Ich kenne genug Fälle, bei denen Polizisten hart bestraft wurden, da sie sich über die Grenzen hinweggesetzt haben. Aber leider ist der Mensch so gepolt, dass einseitige Berichterstattungen als wahr aufgenommen werden, so wie es regelmäßig hier im Blog passiert. Kurzum, dass was UV hier zum Besten gibt ist die Wahrheit und hat sich auch tatsächlich so ereignet. Die klassische Arbeit eines Rechtsverdrehers!
Ich habe da jetzt als absoluter juristischer Laie noch eine Frage:
Der genannte §44 bezieht sich ja auf die "Durchsuchung von Sachen", was anscheinend eine andere Situation ist als die "Durchsuchung von Personen", welche in §43 geregelt wird.
Wenn ich jetzt also keine Gepäckstücke mitführe und bei mir nur z.B. die Jackentaschen/Hosentaschen, also die "Person" durchsucht wird, qualifiziert sich das dann noch als "Durchsuchung von Sachen" nach §44?
Also kann ich auch ohne Gepäckstücke noch diese Bescheinigung verlangen?
@ 33,Ralf:
Der § 22(1)a BPOlG ist zweckgebunden und dient der Unterbindung/Verhinderung der unerlaubten Einreise,des unerlaubten Aufenthaltes. Auch ist die Anwendung dieser Kontrollbefugnis örtlich beschränkt auf Flughäfen mit grenzüberschreitendem Verkehr, sowie auf Bahnhöfe, bzw. Züge.Bei Bahnhöfen/Zügen müssen zusätzlich Lageerkenntnisse vorliegen aus denen hervor geht, dass dort o.g. Deliktfelder vorliegen.(Ein Unerlaubter in drei Jahren reicht da nicht als Grund). Lediglich aufgrund dieser Kontrollbefugnis darf Dich die Bundespolizei nicht mit auf die Dienststelle nehmen. Auch dürfen nur mitgeführte Ausweisdokumente geprüft werden. In Deu besteht nämlich keine Verpflichtung einen Ausweis mitzuführen. Dazu ist man aber bei einem Grenzübertritt verpflichtet. Die eventuelle Mitnahme zur Dienststelle muss dann im Einzelfall anders begründet werden. Z.B. wenn sich jemand weigert Angaben zur Person zu machen. (111 OwiG)
Auch ist bei der Anwendung dieser Kontrollbefugnis die Verhältnismäßigkeit besonders zu beachten. Eine Durchsuchung mitgeführter Gepäckstücke "nur mal so" ist jedenfalls aufgrund des 22(1)a nicht in Ordnung und bedarf der Begründung.
@ UV: Wie schon einige Kommentatoren hier sagen:
Es wird wirklich langweilig. Auch die Überschrift "Erst
Kontrolle,dann Bescheinigung" ist schlicht falsch.
Bei einer Kontrolle ohne DS gibt´s auch keine
Bescheinigung.
@ 39 Cyborg: Danke! So ist es.
Hahaha…. ich lache über die Proleten, die hier, wie das in diesem Blog ja üblich ist, über die Polizisten herziehen. Weil das bekanntermaßen die Ersten sind, die nach der Polizei schreien, wenn sie mal eine auf ihre große Schnauze kriegen. Und hinterher meckern, weil es solange gedauert hat, bis die Beamten gekommen sind. Ich bin kein Polizist und würde mir diesen harten Dienst auch gar nicht zutrauen. Der besteht nämlich in der Hauptsache nicht darin, irgend jemand zu kontrollieren, sondern an die Brennpunkte der Bevölkerung zu gehen, um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Und vor Ort können nicht Gesetze und Kommentare studiert werden, da geht es oft um Sekunden. Aber wehe, wenn einer dieser Polizisten in diesen Streßsituationen vergißt, eine Belehrung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu geben, dann seid Ihr Laffen sofort am Motzen.
@Jings:
Naja, man muss da vorsichtig sein. Die Erzaehlungen der Leute hier sind natuerlich von persoenlichen Erfahrungen gepraegt.Sie "Proleten" und "bloede Affen" zu nennen mag vielleicht akzeptable Umgangssprache unter Ihres gleich sein, ist hier aber wenig hilfreich.
Das Problem solcher Blogs, wie lawblog es ist, ist, dass Dinge naturgemaess nur aus einer Richtung dargestellt werden. Hier sammeln sich dann auch huptsaechlich Leute die ebenfalls schlechte Erfahrngen mit der, mal ganz allgemein, Staatsmacht gemacht haben.
Tatsaechlich gibt es kein oeffentliche Diskussion ueber Verfehlungen der Staatsmacht, deshalb ist es im Grunde ganz richtig und wichtig, dass es dieses Blog, auch wenn immer nur von einer Seite beleuchtet, gibt.
Dieser besondere Umstand, also die Parteilichkeit erfordert deshalb auch von allen Kommentatoren besonderen Umgang mit diesem. Den vermiss ich meist bei denen, die UV bedingungslos glauben und Luecken nach Belieben interpretieren, als auch bei Leuten wie Jings, die die Diskussion sofort totschlagen wollen, indem sie mit Beleidigungen umherschiessen und polemisch werden.
@Jings:
Ne die Proleten lösen das immer noch selbst. Danach schreien die Betroffenen nach der Polizei.
Wenn sie sich dann überhaupt traut. Und nein ich gehöre weder zu der einen noch zu der anderen Gruppe.
@ Cyborg Und ich kenne genug Fälle wo Polizisten nicht bestraft wurden und wie gesagt auch Fälle wo man es mit dem Recht nicht so genau genommen hat oder Leute die Treppe heruntergefallen sind. Die Storys stammen sogar größtenteils von Polizisten. Ja es mögen Einzelfälle sein. Aber ziemlich häufige Einzelfälle.Und das ist sehr traurig. Ich kann es manchmal verstehen aber nicht gutheißen.
eine "bescheinigung" nach einer durchsuchung auszuhändigen kenne ich seit je her als standard.
kostet auch nicht viel zeit, da es sich um einen mehr oder weniger "ankreuzzettel" in A4 handelt.
@Mario: Wo habe ich "bloede Affen" geschrieben? Zwischen "Laffen" (vgl. Monolog zu Faust v. Goethe) und "bloede Affen" besteht ein himmelweiter Unterschied. Es fragt sich vielleicht der neutrale Leser, was in Ihren Kreisen die Umgangssprache ist. Deshalb Herr Mario: Kritik ist okay, aber dann bitte sachlich.
Ist schon ein paar Jahre her: Ein Polizist erklaerte mir, wenn er auf Streife sei und niemanden kontrolliert etc. habe, wuerde er sich dem Vorwurf der Untaetigkeit aussetzen.
Das ist die andere Seite der Medaille, die man nicht ausser Acht lassen sollte.
@M aus B:
Als ich durchsucht wurde hat man mir keine gegeben. Nur eine Drohung und einen Platzverweis.
War aber lustig das Gesicht der beiden zu sehen als ich dann mit 100 Mann wegmarschiert bin.
Jaja der blöde "Nazi" gehört zu den Punks das hätten die wohl nicht gedacht. Saß ja nur die ganze Zeit bei denen was sie auch sehen konnten bevor sie mich abgepasst haben.
@47 (Thomas): Vielleicht sollten wir dann zur Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit städtische Durchsuchungsopfer demokratisch wählen, die sich der täglichen polizeilichen Pflichtkontrolle freiwillig unterziehen.
Sollte man nicht zwischen der Durchsuchung von Personen und der von Sachen unterscheiden? Das Gesetz/die Gesetze tun das auch und sehen eine Bescheinigung bei letzterer vor.
"schlechtschreiben der Polizei?" "Notwehrrecht gegenüber …..
Polizei?" ein "OXYMORON" ist, wenn in einem Satz, sich zwei Aussagen gegenüber aufheben.
was ist wenn..
… sich mein Körpergewicht in einem Polizeibericht, in dem sich meine Notwehrsituation zeigen soll, plötzlich von 60 kg auf 70 kg erhöht?
…sich meine Einlassung, dass ich in USA in der Suchtbehandlung als Freiwilliger (Social-Project) gearbeitet habe, in einem § 64, für mich, entwickelt?
…der Strafantrag gegen den, die Übergriffe meines Kontrahenten einstellenden Staatsanwalt (§ 258a StGB). kategorisch eingestellt werden (bis zum OLG)?
…die 26 Vorstrafen meines Kontrahenten nicht einmal verlesen geschweige denn als Beweis zugelassen werden?
…einer, der sich gegen sein Urteil wehrt, im Knast erschlagen wird?
und wenn…. vieles, vieles mehr. http://www.helmutkarsten.de
Jedenfalls in Bayern (woanders bin ich seit 2002 noch nicht hingekommen) hält man besser die Klappe, wenn mam nur das
Wappen des Staates "riecht". RECHTSSTAAT? Welcher? Wessen?
Ich empfinde es als bedauerlich, dass Bäume sterben mussten, um die Gesetzbücher zu drucken……..
Helmut Karsten
@U.V.
Könnten Sie zu Kommentar 40&50 vielleicht etwas beitragen? Die Frage stelle sich mir auch schon. Vielen Dank!
@Jings:
Das "Bloede Affen" haben Sie wegeditiert. Sie sind so peinlich!
@Mario: Bleiben wir halt bei der Wahrheit. Und die lautet: Ich habe nie "Bloede Affen" geschrieben, weil das nicht mein Stil ist. Ich frage mich, wie Sie darauf kommen, sich solch überflüssiger Ausreden zu bedienen, wo doch im Zweifel sicherlich nachvollzogen werden kann, was ursprünglich geschrieben war. Das haben Sie doch gar nicht nötig.
@Jings, @Mario: "Kritik ist ok, aber bitte sachlich." Licht erzeugt man nur mit Hitze. Marios Kommentar lag ganz richtig.
Ich möchte es einfach mal unkompliziert ausdrücken: Wer sich über die Heldentaten der verschiedensten Teile unserer Exekutive informieren möchte, kann ja gerne Abends zwischen 19 und 20 uhr mal n24 oder Kabel1 einschalten (oder diverse andere Formate auf anderen Sendern – die positive Selbstdarstellung unserer Exekutive findet sich ja mittlerweile überall). Wer sich über die nicht so rühmlichen Seiten informieren möchte, kann diverse Blogs zum Thema lesen – zum Beispiel dieser hier.
Wenn es nur eine Art von Blickwinkel gäbe den man haben könnte wie in einem autoritären Staat, müsste man sich Sorgen machen. Aber so kann man die Meinungs- und Standpunktsfreiheit geniessen um sich ein besseres Bild der Gesamtsituation zu machen.
Zwei Anmerkungen noch:
Nun, das Verlangen einer Bescheinigung hilft einem nat. nicht wirklich weiter, aber unsere Lieben hassen nichts mehr als Schreibkram…
Für die Aufforderung zur Aushändigung der Ausweispapiere o.ä. könnte §37, II, S. 2 VwVfG eine Rechtgrundlage für die schriftliche Bestätigung bilden. Zweifelsohne handelt es sich dabei um einen Verwaltungsakt. Gerne behaupten die Beamten jedoch im nachhinein, es wäre nur eine Bitte gewesen, der man freiwillig nachgekommen wäre. Ich frag immer nach ;-)
@ #1
"Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz" sind in der Skala meines gesunden Menschenverstands durchaus zu vernachlässigen. Wir haben in Deutschland Probleme mit höherer Priorität.
@ #37 Schuldner
Der Hatfbefehl, der gegen Sie wegen eine Zwangsvollstreckungssache zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erging, ist ein zivilrechtlicher Haftbefehl. Damit werden Sie bei einer Personenkontrolle nicht festgenommen, da der HB schlicht nicht bekannt ist.
In Bayern haben die Gesetze Artikel und keine Paragraphen.
Nur mal so als juristische Allgemeinbildung
Das sind ja schon Dussel bei der Bundespolizei: Haben sich auf eine bestimmte Klientel eingeschossen und kontrollieren die bevorzugt, obwohl sie nie was finden…
in Bayern ist es Art. 22 II 3 PAG, nicht § 22 II 3 PAG ;)
Mein Gefühl wenn ich mit Polizisten zu tun habe ist das sie zu viele schlechte Erfahrung mit Menschen machen und damit erfordert sind, genauso wie das beispielsweise bei den Lehrern, die mit Schülern nicht zurechtkommen(bitte keine Schülerdebatte) der Fall ist. Solche Berufsgruppen entwickeln untereinander eine Gruppendynamik bei der sie Feindbilder aufbauen. Man hat genug von den Gfrastern und schimpft über sie. Ich kann es ihnen nicht verübeln, in der U-Bahn/Strassenbahn sehe ich oft genug Leute die sie einfach so anpöbeln.
Das Problem ist das sie darüber nicht reflektieren und sie eigentlich diejenigen sein müssten die sowas verkraften und freundlich bleiben. Dazu müsste es Strukturen geben, die sowas fördern (Vorgesetzte die sich darüber im klaren sind und darauf schauen, Ausbildung, …).
Ich jedenfalls habe in den vielen Gelegenheiten bei denen ich mit Polizisten zu tun hatte noch nie einen Polizisten erlebt der mir als freundlich oder fröhlich aufgefallen ist – und das obwohl oft versucht habe durch nette Worte eine Gegenreaktion zu erreichen.