9.12.2009

Abmahnanwalt scheitert an Verfügung

Meine These, dass juristische Qualität proportional abnimmt mit dem Gebrauch von Ausrufezeichen, ist heute bestätigt worden!!!

Der Frankfurter Abmahnanwalt Dr. Udo K. und sein Prozessbevollmächtigter haben es beim Landgericht Frankfurt noch nicht mal geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Thomas Stadler zu erwirken. Stadler hatte sich kritisch mit K.s Geschäften auseinandergesetzt. Daraufhin wurde er nicht nur mit Ausrufezeichen bombardiert, sondern ihm wurden auch Gerichtsverfahren angedroht.

Nun ist es K. und seinem Anwalt nicht gelungen, das Landgericht Frankfurt davon zu überzeugen, dass Stadler nicht nur kritisch, sondern richtig böse ist. Jedenfalls ist ein Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgenommen worden. Das geschieht üblicherweise, wenn das Gericht nach Lektüre des Antrags und eventueller weiterer Schriftsätze zu dem Ergebnis kommt, dass die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat.

Inflationär verwendete Satzzeichen spielen bei der juristischen Bewertung natürlich keine Rolle.

Näheres bei RA Thomas Stadler

15 Kommentare zu “Abmahnanwalt scheitert an Verfügung”

  1. Frank meint: (9.12.2009 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    "Meine These, dass juristische Qualität proportional mit dem Gebrauch von Ausrufzeichen abnimmt, ist heute bestätigt worden!!!"

    Selbstironie ist schon immer die Königsdisziplin der Selbstreflektion gewesen.
    Das macht mir hier einfach Spaß!

  2. Jay meint: (9.12.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    @Udo
    Zweiter Link stimmt nicht (ist mit dem ersten identisch).
    Edit: Das dürfte wohl gemeint sein:
    internet-law.de/2009/12/k...rag-auf-erlass-einer.html

  3. Jörg meint: (9.12.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    SUUUUPER!!!!!!!!!!!

  4. stimmviech (Link) meint: (9.12.2009 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    O hätte er sich doch nur ans bekannte Hamburger Gericht gewandt… Oder war das in diesem Fall nicht möglich?

  5. Jens (Link) meint: (9.12.2009 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    "Jedenfalls ist ein Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgenommen worden. Das geschieht üblicherweise, wenn das Gericht nach Lektüre des Antrags und eventueller weiterer Schriftsätze zu dem Ergebnis kommt, dass die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat."

    Kriegt der Antragsgegner den Schriftverkehr zu sehen?

  6. MaxiMegalon meint: (9.12.2009 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    Ich nehme mir die Freiheit, mit 3 Zitaten zu kommentieren:

    "'Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head, 'are a sure sign of a diseased mind.'"
    (Terry Pratchett in "Eric")

    "Five exclamation marks, the sure sign of an insane mind."
    (Terry Pratchett in "Reaper Man")

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  7. Sven (Link) meint: (9.12.2009 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    So etwas hört man doch gerne im Zusammenhang mit Abmahnanwälten…

  8. Hendrik meint: (9.12.2009 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    !1!!EINS!ELF!!

  9. Axel John (Link) meint: (9.12.2009 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    @Jörg:
    Noch besser wäre es gewesen, wenn das Gericht den Dr. K. voll hätte auflaufen lassen und auch den Streitwert nicht herabgesetzt hätte.
    Solchen Typen gönne ich es, wenn sie aus dem vollen Lauf und mit Schmackes auf die Fresse fliegen. Nur dann lernen sie es, wenn überhaupt.

  10. Unununium meint: (9.12.2009 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Die vielen Rufzeichen haben das Gericht sowie den Stadler nicht genug beeindruckt.

    Vielleicht hätte er vor den Rufzeichen noch ein Deppenleerzeichen machen sollen !!

  11. Edding meint: (9.12.2009 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    !!!

  12. Jan Schejbal (Link) meint: (9.12.2009 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    Inflationär verwendete Satzzeichen spielen bei der juristischen Bewertung natürlich keine Rolle.

    Schade – wär doch auch was, wenn sowas vorhanden ist, wird die Klage direkt abgewiesen.

  13. anwalt-in-mol.de (Link) meint: (10.12.2009 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    Bingo! Kann man dem Kollegen Stadler wirklich nur gratulieren!

  14. 12 meint: (10.12.2009 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    @MaxiMegalon: da muß ich auch immer dran denken wenn ich welche sehe …!

  15. hefti meint: (18.12.2009 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    Bitte escaped doch eure Ausrufungszeichen mit vorangestelltem \, wenn ihr die nur zum Spaß benutzt. Ich muss immer klicken um mir Beitrage ansehen zu können, die mein Pratchettfilter aussortiert. Macht das Lesen im Internet im Allgemeinen übrigens sehr viel angenehmer.

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