15.12.2009

Der abgelaufene Beschluss

Die Mandantin hatte eine Hausdurchsuchung. Sie berichtet, die Polizeibeamten seien sehr darauf bedacht gewesen, dass sie der Beschlagnahme von Computern und Unterlagen zustimmt.

Mittlerweile weiß ich auch, warum.

Der Durchsuchungsbeschluss datiert nämlich vom Februar 2009. Dummerweise ist es so, dass Durchsuchungsbeschlüsse unwirksam werden, wenn sie nicht spätestens sechs Monate nach Erlass vollstreckt werden. Sie haben dann keine “rechtfertigende Kraft” mehr, so das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung. Diese Entscheidung ist übrigens mittlerweile 12 Jahre alt und sollte sich eigentlich auch bei der Polizei rumgesprochen haben. Eigentlich.

Dass da wohl sehenden Auges ein rechtswidriger Beschluss ausgeführt wird, ist in der Sache kaum nachvollziehbar. Hat sich da jemand für Schlendrian geschämt? Oder geht man davon aus, der Beschuldigte wird schon nichts merken oder, wenn doch, sich trotzdem demütig in sein Schicksal fügen?

Wie auch immer, wir werden kurzfristig das aus dem Kreuz geleierte Einverständnis gegen die Beschlagnahme in einen Widerspruch umwandeln und darauf drängen, dass der Richter innerhalb der vorgesehenen drei Tage über den Widerspruch entscheidet.

Bin mal gespannt, wie groß die Neigung ist, sich gegen die klare Vorgabe durch das Bundesverfassungsgerichts zu stellen. Immerhin würde ein Richter sich dadurch eigentlich selbst schaden. Die Sechsmonatsfrist wird nämlich auch damit begründet, dass ansonsten der Richtervorbehalt unterlaufen wird. Denn die richterliche Entscheidung bezieht sich ja immer auf einen bestimmten Sachverhalt, der sich mit der Zeit zwangsläufig ändert.

85 Kommentare zu “Der abgelaufene Beschluss”

  1. Tyco meint: (15.12.2009 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Wahnsinn… Und da fragen mich ernsthaft noch Leute, warum ich der Polizei dieser Tage nicht mehr traue…

  2. anonym meint: (15.12.2009 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich auch immer wieder, wo die ganzen Leute herkommen oder was sie bezwecken, die sich hier über berechtigte Kritik an der Polizei ausgreinen. Sind das selber Büttel oder Masochisten oder beides, oder warum lesen sie ständig Sachen, die sie nicht ertragen? Auf alle Fälle sollte man verbal keine Rücksicht nehmen auf die Gesetzesbrecher in Uniform. Wie sagen diese Haudraufs selbst immer? Null Toleranz.

  3. Martin H meint: (15.12.2009 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    Selbst 6 Monate finde ich extrem lang. Wenn ich eine Hausdurchsuchung anstrebe, sollte ich die nach Beschluss doch wohl binnen weniger Tage durchführen; schon in eigenem Interesse.

  4. ich meint: (15.12.2009 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    ich weiß, auf dieser Seite wird immer viel gegen Ploizisten geschossen, was aber ja auch irgendwie klar ist, denn als Strafverteidiger hat man primär mit deren Handlungen zu kämpfen – vor allem, wenn diese rechtmäßig sind!

    Aber kann mir bitte mal jemand erklären, warum die sich nicht selten so eklatatant viel rausnehmen, dass der Rechtsstaat, den sie ja darstellen und schützen, keiner mehr ist? Oder geben die im Tausch gegen Dienstausweis jeglichen VErstand ab? Das kann ja auch nicht sein.

    Ernsthaft, wie kann das sein? Hat jemand eine in Ansätzen vernünfige Erklärung?

    Wenn die auf Provisionsbasis arbeiten würden – ok, das könn tich dann verstehen…

  5. NoName meint: (15.12.2009 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    denke man sollte die "gültigkeit" eines solchen beschlusses auf 14 tage oder weniger bgrenzen! hausdurchsuchung soll doch beweise sichern die vernichtet werden könnten…

  6. André meint: (15.12.2009 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @Martin H:
    kann ich nur zustimmen. Man macht ja so eine Durchsuchung üblicherweise mit dem Ziel, etwas zu finden (von dem man dem Richter hinreichend glaubhaft gemacht hat, dass es sich auch nur dort befindet, wo man suchen will). Aber 6 Monate sind eine verdammt lange Zeit, wie will man da überhaupt noch wissen, ob das, was damals vielleicht zu finden gewesen wäre, überhaupt noch da ist?
    Klingt für mich nach: "wir wissen, das er schuldig ist, jetzt müssen wir nur noch rausfinden, was er getan hat!" und nach 6 Monaten weiß man endlich, wonach man zu suchen hat …

  7. anonym meint: (15.12.2009 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    @ Martin H, André
    Die brauchen so lange bei der Polizei, bis sie alle Beweise zusammengebastelt haben. Das hätte Ihnen eigentlich auch selber einfallen können …

  8. RA Neldner (Link) meint: (15.12.2009 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Hausdurchsuchung mit einem "Vorratsbeschluss" ist unter rechtsstaatlichen Aspekten immer noch besser als wenn mit wilden Argumentationen "Gefahr im Verzug" für eine Durchsuchung ohne Beschluss herbeigeredet wird.

    Aber: Selbst 6 Monate sind schon arg lang. Die noch zu überschreiten ist dann völlig jenseits von gut und böse.

    Ich drücke die Daumen, dass sich in der Sache ein Richter findet, der sein Amt ernst nimmt.

  9. anonym meint: (15.12.2009 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    @ ich
    Sie meinen die Frage ernst, nehme ich an. Es existieren sicherlich mehrere Antworten zu diesem Thema. Ich wähle hier die für mich kürzeste – Abraham Lincoln hat sinngemäß gesagt: Gib einem Menschen Macht, und du wirst seinen Charakter erkennen.

  10. Klaus meint: (15.12.2009 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Eine Frage interessiert mich da doch brennend:

    Wenn die Polizei mit einem solchen offensichtlich nicht mehr gültien Beschluss vor der Tür steht, muss ich sie dann dennoch hereinlassen bzw. haben sie das Recht sich Zutritt zu verschaffen?

  11. anonym meint: (15.12.2009 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @ Klaus
    Bin kein Experte, denke aber, die Frage beantwortet sich völlig von selbst. Oder was sagt der Zugbegleiter, wenn Sie ihm eine ungültige (weil abgelaufene) Fahrkarte vorweisen? Dann brauchte es ja letztlich überhaupt keiner Papiere mehr, wenn eh jeder macht, was er möchte, bzw. es ist dann egal, was in den Papieren steht und in welcher Sprache es das tut. Dann könnten die auch mit einer Abschrift der Merseburger Zauberspüche vor Ihrer Tür stehen und Einlaß fordern.

  12. keiner meint: (15.12.2009 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    "…die Polizeibeamten seien sehr darauf bedacht gewesen, dass sie der Beschlagnahme von Computern und Unterlagen zustimmt. "

    Sorry, aber: Wie bekifft muß man sein, um SOWAS zu unterschreiben?

  13. Zhuk -Der Klaus- meint: (15.12.2009 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @anonym:
    Mir wäre es echt lieber, wenn man das aus der StPO begründen könnte, und nicht auch einem Bauchgefühl heraus.
    (me!=Klaus)

  14. FlyingT meint: (15.12.2009 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    @ich
    Aber kann mir bitte mal jemand erklären, warum die sich nicht selten so eklatatant viel rausnehmen, dass der Rechtsstaat, den sie ja darstellen und schützen, keiner mehr ist?

    Ich versuche es mal zuerklren, es gab laut wikipedia 1992 ca 250.000 Polizeibeamten. Wenn man jetzt wahrscheinlich hier fragt sind sind davon nur Toto und Harry keine "verbrecher". Wahrscheinlich gibt es aber noch mehr Totos und mehr Harrys, aber von denen hört man halt auch nix. Wer würde das Blog hier auch lesen wenn nur Posts kämen wo drin steht "Polizei hat alles richtig gemacht, der Richter auch und der Staatsanwalt erst recht – Mein Mandant hat die höchststrafe bekommen"?

    Das Personen fehler machen, fehler vertuschen, lügen, betrügen und das recht brechen, werden sie meiner meinung nach in eine KFZ-Werkstatt oder einem anderen Handwerksbetrieb öfter erleben als bei der Polizei.

    Ich würde auch, anders als der grossteil der Leser hier, die Beiträge von Herrn Vetter eher als "Passt auf Jungs, beschissen werdet ihr überall. Ich geb euch mal nen Tipp auf was ihr achten müsst" ansehen und nicht als "Alle Polizisten, Richter und Dekra-Prüfer sind doof"

  15. @14 meint: (15.12.2009 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    @14: Ein Rechtsanwalt ist in ersten Dingen für seinen Mandanten da. So sollte es zumindestens sein. So gehört es also zu seinen Aufgaben, der Poliziei grundsätzlich "kritisch" gegenüberzustehen.

    Ansonstne: Glaube was du meinst :) So wie jeder andere auch.

    P.S: Arbeitest du als KFZ-Mechaniker? *scnr*

  16. FlyingT meint: (15.12.2009 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @10 Klaus
    im zweifelsfall kommen sie halt mit "Gefahr im Vollzug", man kann es und sollte es sicherlich versuchen den Beamten zuerklären: Passens uff, dat teil ist ungültig, du kommst hier net rein. Wie die Beamten dann weiter verfahen… per telefon sich nen neuen Durchsuchungsbeschluss anfordern und solange mit ihnen über den Mallorca urlaub reden oder sagen " Achso ja dann fahren wir wieder und kommen nächste Woche wieder" keine ahnung. Ich würde es ansprechen und sagen das sie es nicht dürfen und dann wird der Beamte ihnen bestimmt schon sagen wie es weiter geht

  17. Schelmderdenkt meint: (15.12.2009 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Das handeln der Polizisten ist durchaus zu verstehen. Vermutlich wussten die auch nicht, dass sich der Angeschuldigte Zeugen hinzuziehen kann und dass die Party vorbei ist, wenn die zu finden beabsichtigte Sache sofort herausgegen wird.

    Herr Vetter, könnten Sie da ein Formblatt zusammenstellen, worauf man und in welcher Reihenfolge achten muss??? :-) Vielleicht in der Form: http://de.wikipedia.org/wiki/Ablaufschema

  18. Jeeves meint: (15.12.2009 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    @FlyingT: Danke, FlyingT, für die klaren, hilfreichen und hass-losen Worte.

  19. Zhuk -Der Klaus- meint: (15.12.2009 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    @FlyingT: Ja.

    Beachte: Die meisten Polizisten wissen zwar im Prinzip, was Unrecht ist, haben aber meist Bedenken, das anzuwenden.

    1. Polizist sieht Straftat. Hat er weggeguckt oder hat er es gesehen? Ich kann es bestätigen: Es ist viel günstiger, wegzugucken. Sonst hat man einen Aktenberg, eventuell weglaufende, amnesierende Zeugen, einen unbekannten Straftäter und -ja vielleicht auch das- einen leugnenden Geschädigten.

    2. Polizist ist Teilnehmer bei einer Operation, die halb-legal ist, will sagen, verschiedenes war illegal. Hat er weggeguckt oder hat er es gesehen…? Wie immer.

    So geht das immer. Setzt man sich als Polizist wirklich mal für eine Sache ein – einen fälschlich Beschuldigten oder ein Opfer ein, so kann es einem nach sehr kurzer Zeit passieren, dass einem das um die Ohren fliegt. Ist man dazu noch Kleinstadt-Polizist, kann es einem passieren, dass man noch mal örtliche Zurede bekommt.

  20. derRösrather meint: (15.12.2009 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Polizei einen Spielraum von 6 Monate hat, dann kann etwas mit dem Richtervorbehalt nicht stimmen! In dem Augenblick wo der Richter den Beschluß unterschreibt, muss doch der Tatverdacht eine sofortige Durchsuchung rechtfertigen können. Entweder ist damit eine gewisse Zeitnähe zur Durchsuchung von Nöten, oder man drückt den Staatsanwälten und Polizisten direkt ein Blanco-Durchsuchungsbefehl in die Hände, den sie bei Bedarf ausgefüllen können. Anders macht solch ein Spielraum keinen Sinn!

    @10 Klaus

    Dann wird sicher "Gefahr im Verzug" konstruiert und bevor ein Anwalt dagegen protestieren kann ist der Fisch gegessen!

  21. dabbelyu meint: (15.12.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    zu @ich meint:
    Also in meiner Stadt sind die Streifenwagenbesatzungen immer gemischte Besatzungen aus einem Recklinghäuser und einem NeuRecklinghäuser bestehend und das wird nicht nur bei den Streifenwagen so sein.
    Ich habe mehrfach erlebt das diese Beamten ihre Totalitär Erziehung geradezu hoch Agressiv ausleben.
    Alles in einem sind, Polizist, Staatsanwalt und Richter in der Regel sind ihre Kollegen dagegen zurückhaltender für meinen Anschein werden die unterdrückt.

  22. Klaus meint: (15.12.2009 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    @FlyingT (16)
    Nun, ich finde das kann so nun nicht ganz sein. Gefahr im Verzuge kann ja nun nicht mehr sein. Wenn der Beschluss über sechs Monate alt ist, gebietet der Gesunde Menschenverstand doch, dass die Gefahr nun nicht so akut sein kann. Sonst hätte man doch sicherlich früher durchsucht.

    Und hiess es nicht vor nicht allzu langer Zeit, genau hier in diesem Blog, dass man gegen einen rechtswidrigen Angriff das Notwehrrecht hat, auch wenn er von "offizieller" Seite erfolgt?

    Ist es sinnvoll, die Polizisten tatsächlich an ihrer Arbeit zu hindern. Ihnen die Tür zuzuschlagen, und verschlossen zu halten?

  23. derRösrather meint: (15.12.2009 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    Nun ja, das FlyDingsbumms trollt wieder ob der "wir sind die Guten" und wählt ausgerechnet Toto und Harry, die intellektuell schlichten Dorfsheriffs aus Bochum. Vorgestern haben die Beiden wieder einen losgelassen: Verdacht einer Falschaussage und die Belehrung, die Beschuldigten werden später wegen der Aussage auf die Wache "müssen".

  24. anonym meint: (15.12.2009 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    @ FlyingT
    Klar, der Obrigkeitsstaat entscheidet dann schon, was gut für einen ist. Toller Diskussionsbeitrag. Leben Sie eigentlich grundsätzlich gern in einem Rechtsstaat? Oder hätten Sie nicht lieber eine kommode Diktatur für sich?

    Der Witz mit dem Vollzug ist auch gut.

  25. MoltenCore meint: (15.12.2009 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Kurze Frage eines Laien: Was macht man eigentlich wenn man merkt, dass so ein Beschluss abgelaufen ist, die Polizisten aber trotzdem auf die Durchsuchung bestehen? Die Polizei rufen?

  26. Cyborg meint: (15.12.2009 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    Wo gehobelt wird da fallen Späne! Das ist so und das wird auch immer so bleiben. Im Bereich der Rechtsanwälte gibt es auch gute und schlechte, welche die Fehler machen, oder die, die keine bzw. nie welche machen (UV z.B.).

    Es gibt immer wieder ein paar Superhirne dabei, die es einfach nicht besser wissen. Die Polizei ist auch nur ein Spiegelbild der Gesellschaft, nichts anderes. Gerade dann, wenn man überlegt, wieviele Polizisten es in D gibt. Davon abgesehen sind die Ausbildungsinhalte der Länder unterschiedlich.

    In diesem Fall ist das schon mehr als dumm, dass man nach so langer Zeit den Beschluss vollstreckt hat, ohne offensichtlich hier nochmal mit dem StA Rücksprache gehalten zu haben. Dem hätte es auch auffallen müssen, er ist der Chef im Verfahren.

  27. FlyingT meint: (15.12.2009 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    @22 Klaus

    ähm ich weiss es nicht genau aber afaik ist wenn der Beamte "Gefahr im Vollzug" meldet, das erst mal bindent und somit als richtig anzusehen. Man kann und sollte sicherlich dagegen Beschwerde einlegen und gegebenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen… der Richter könnte sagen "War kein begründeter Verdacht, die Durchsuchung war ilegal, von einem Beweissmitteverbot wird abgesehen."

    Das ist ja das grosse Problem an der sache, selbst wenn die Durchsuchung meist nicht berechtigt war, sind die gefundenen Beweise trotzdem gültig. Wurde hier von U.V. auch schon oft erwähnt.

    @derRösrather

    Ach Rösi wir haben doch letztens schon festgestellt, das sie meist nur behauptungen als Tatsachen hinstellen also lassen wir das doch. Ich habe auch nicht behauptet das Toto und Harry ohne fehler sind, ich habe sie als beispiel für "gute polizei beispiel" genommen weil sie von der breiten Masse der Bevölkerung meiner meinung nach als solche angesehen werden. Wie schon mal gesagt, niemand ausser natürlich ihnen ist unfehlbar.

    @24
    Die Polzei entscheidet hoffentlich nicht was gut für einen ist, aber wenn ich nicht weiss wie sie reagieren bzw was sie tun, kann man wohl kaum weitere schritte vorschlagen.

    Wenn sie gehen, dann gibt es doch keine weitere diskussion, wenn sie bleiben muss man sehen weshalb sie bleiben und schauen in wie weit das legitim ist bzw in wie weit man dagegen vorgehen kann. Im zweifelsfall sollte man bei einer Hausdurchsuchung eh immer sofort den Anwalt anrufen, der kennt sich da besser aus und sagt einen schon was man tun soll.

  28. anonym meint: (15.12.2009 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    @ Cyborg
    Ach, die Ausbildungen in den Bundesländern sind unterschiedlich? Und die armen, blöden, trotteligen Polizisten haben vergessen, Rücksprache zu nehmen, und sie haben, weil sie ja so schlecht lesen und denken können, nicht bemerkt, daß das Papier bereits ungültig ist, weil es sechs Monate auf dem Müll der Wache herumlag? Das kann einem ja so richtig von Herzen leid tun, und da muß natürlich der Bürger natürlich auf seine Rechte verzichten, jawoll!

    Was für einen gequirlten Schwachsinn wollen Sie denn hier erzählen? Oder fehlt Ihnen der Überblick über das, was Sie hier in die Diskussion einbringen? Entweder haben Sie nicht erfaßt, worum es hier geht, oder Sie suchen höchst alberne Entlastungsgründe für die vorsätzlich rechtswidrig agierenden Büttel. Denn eins müßte doch auch Ihnen mal auffallen: Wenn die Büttel sich (angeblich) irren, dann immer zulasten anderer Parteien. Seltsamer Zufall!

  29. Jumper meint: (15.12.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte man auf dem Durchsuchungsbeschluss die Gültigkeitsdauer angeben. X-(

  30. NewsShit! (Link) meint: (15.12.2009 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Mal ins Nähkästchen gefragt: Ist auf beschlagnahmten Rechnern und Datenträgern belastendes Material drauf? In dem Falle hätte die Mandantin natürlich äußerstes Glück…

  31. derRösrather meint: (15.12.2009 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    @27 Flydingsbumms

    Ihre Argumente haben so viel Inhalt wie die Aussagen von Toto und Harry. Mit ihren Worten würde mein Kommentar vielleicht so lauten: "schlechte beispiel troll".

  32. tr meint: (15.12.2009 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    wieso die aufregung, die hausdurchsuchung dient sicherlich der aufklärung eines provinz- oder bundesfilzes in der politik, bei der bei schneller durchführung vielleicht doch etwas gefunden hätte werde können.

    ;-)

  33. Autolykos meint: (15.12.2009 um 22:18) AntwortenReply to this comment

    @Klaus:

    Und hiess es nicht vor nicht allzu langer Zeit, genau hier in diesem Blog, dass man gegen einen rechtswidrigen Angriff das Notwehrrecht hat, auch wenn er von "offizieller" Seite erfolgt?

    Ist es sinnvoll, die Polizisten tatsächlich an ihrer Arbeit zu hindern. Ihnen die Tür zuzuschlagen, und verschlossen zu halten?

    In der Theorie kann das schon sein (aber IANAL). In der Praxis endet das wohl damit, daß du im Krankenhaus landest und die Freunde und Helfer geschlossen aussagen, du wärst völlig unprovoziert auf sie losgegangen. Also eher keine gute Idee IMHO.

  34. dabbelyu meint: (15.12.2009 um 22:18) AntwortenReply to this comment

    zu @21:
    ich warte nun seit fast drei Std. auf eine Reaktion auf meine Erklärung @21 zur Aufklärung 4@ich, meint man wirklich man könnte das Phänomen tot schweigen oder nach dem Motto:" wenn nur der Kelch an mir vorübergeht" auf die Tagesordnung übergehen.
    Es kann natürlich auch so sein, und insgeheim hoffe ich das es so ist, das dieses Problem mit jedem zweiten Beamten in meiner Stadt, und nicht nur den Beamten, nur auf meine Stadt begrenzt ist, nur ich befürchte das es nicht so ist aber noch einmal 4@ich wenn du wieder einmal Übereifer, Übermotiviertes oder Selbstherrliches bei Polizeibeamten feststellen solltest, dann lasse dir den Personalausweis zeigen und du wirst zu 90% feststellen, dass diese entsprechende Person/Personen in einem totalitären Regiem aufgewachsen sind und hier, bei dem real existierenden Klassenfeind, jedes kleinste oder vermeindliche Vergehen mit der Gleichen Unnachsichtigkeit ahnden wie Mord und Totschlag.
    Das erlebe ich in Recklinghausen Persönlich und höre es von Bekannten und Verwanten und das darf auch nicht totgeschwiegen werden und schon gar nicht:" das ist jetzt nun mal so".

  35. Olli meint: (16.12.2009 um 00:35) AntwortenReply to this comment

    Was würde eigentlich passieren wenn mir jemand einen abgelaufenen Beschluss vor die Nase hält und ich sie dann nicht in die Wohnung reinlasse?

    Ich weiß aufhalten lassen die sich nicht aber was könnte denen dann passieren?

    Und mal ganz theoretisch was könnten die Polizisten machen wenn man sich wehrt?

    @ Cyborg Der Spruch wo gehobelt wird ist sowas von alt. Und schon damals gab es jemanden der die Späne auch wegkeheren musste wenn er sie verursacht hat.

  36. Daarin meint: (16.12.2009 um 01:38) AntwortenReply to this comment

    Ich mache es jetzt wie die Konservativen: Ich fordere härtere Strafen. Für alle die das Recht in solchem Maße beugen und auch für deren Vorgesetzten die ja dafür verantwortlich sind. Naja, mich darf man nicht ernst nehmen. Eine Polizei, die das Recht nicht nur vertritt sondern auch noch daran gebunden ist?

  37. Theodor meint: (16.12.2009 um 05:05) AntwortenReply to this comment

    Was regen sich alle hier so auf. Nur so kenne ich die deutsche Justiz. Tarnen, täuschen, tricksen.

  38. Mensch meint: (16.12.2009 um 06:51) AntwortenReply to this comment

    Was würde eigentlich passieren wenn mir jemand einen abgelaufenen Beschluss vor die Nase hält und ich sie dann nicht in die Wohnung reinlasse?

    Ich weiß aufhalten lassen die sich nicht aber was könnte denen dann passieren?

    Und mal ganz theoretisch was könnten die Polizisten machen wenn man sich wehrt?

    Äh, ganz einfach? Die treten Dir die Tür ein, verprügeln Dich und sobald Du aus dem Krankenhaus raus bist, darfst Du gleich wegen Widerstandes gegen Vollzugsbeamte einsitzen.

    Genau das passiert nämlich, wenn niemand die Bewacher bewacht.

  39. user124 meint: (16.12.2009 um 07:03) AntwortenReply to this comment

    ein wenig ot: das innenministerium mecklenburg-vorpommern meinte zum thema kennzeichnungspflicht "Es wird davon ausgegangen, dass Polizeibeamte nach Recht und Gesetz handeln".

    das ich nicht lache.

  40. Malte Grehsin (Link) meint: (16.12.2009 um 07:08) AntwortenReply to this comment

    @ich und @dabbelyu:
    Ein klein wenig könnte es auch einfach daran liegen, dass jemandem hier etwas "untergegangen" ist und er/sie das vertuschen möchte. Ein ganz menschliches Verhalten. Wir alle (oder fast alle) neigen jedenfalls im ersten Moment dazu, eigene Fehlleistungen jemand Anderem oder jedenfalls dem Schicksal zuzuschreiben. Die Schuld bei jemand/etwas Anderem zu suchen ist ein Schutzmechanismus unseres Gehirns vor Schuldgefühlen. Noch besser ist es natürlich, wenn der Fehler von niemand bemerkt wird. Wenn es klappt können wir das einfach vergessen, das nennt man dann Verdrängung … :-)

    Es gibt natürlich auch Menschen, die zu ihren Fehlern und dafür einstehen. Leider ist das in unserer oberflächlichen auf äußere Wirkung bedachten Gesellschaftsstruktur eine immer mehr in Vergessenheit geratende Tugend.

    Abschließend gibt es – für alle Verschwörungstheoretiker unter uns – auch das (wiederum psychologische) Phänomen, dass Mitglieder von Sicherheitsorgane dazu neigen (können), ein höchst eigentümliches allsorgendes, allwissendes und vor allem "richtiges" Aufgabenbewusstsein zu entwickeln. Das hat wohl etwas mit Gruppendynamik zu tun. Quengelnde Auf Verfassungsrecht hinweisende Juristen stören da manchmal (siehe in diesem Zusammenhang auch: Diskussion zur http://www.vorratsdatenspeicherung.de).

  41. durchsuchungsbeamter meint: (16.12.2009 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    täglich mindestens eine durchsuchung, zumeist ab sechs in der früh. und mir ist es vollkommen schnuppe, ob ein beschluss abgelaufen ist oder womöglich ein solcher zunächst einmal nur in mündlicher order vorliegt. wichtig ist und bleibt, was dem staatsanwalt vorgelegt werden kann, und danach werden wir und wird die sach- und rechtslage beurteilt.

    und dem fragenden klaus (oben in den kommentaren) kann ich aus MEINER sicht gerne antworten, dass wir uns sehr wohl und unverzüglich zutritt verschaffen würden. wir sind doch keine comedian.

  42. keiner meint: (16.12.2009 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    …nee höchstens rechtbeugende Pappnasen mit einer Arbeitsmoral wie die Leibstandarde Adolf. H.

    Vielleicht mal mit einem Umzug nach Weißrussland probieren? Gibt doch jetzt immer so Auswanderungsshows.

  43. campbelltomatoetins meint: (16.12.2009 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    wo ist eigentlich normiert das binnen drei tagen über den widerspruch entschieden werden muss ? und was sind die rechtsfolgen ?

  44. Gregor meint: (16.12.2009 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    Was soll die Aufregung – die Mandantin hat sich mit der Durchsuchung einverstanden erklärt, das kann man (natürlich) nicht rückwirkend aus der Welt schaffen, gefunden haben die Polizisten offenbar auch was sie suchten (Mordwaffe/Drogen/Diebesgut, was auch immer), Mandantin wird verurteilt und gut is.

  45. Klaus meint: (16.12.2009 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    @41 durchsuchungsbeamter

    Zu Comedians macht ihr euch höchst selbst mit solcher Form von Kadavergehorsam.

    Eine vor Ort Beurteilung der Sach und Rechtslage würde schließlich ergeben, dass es für eine Durchsuchung keine Rechtsgrundlage (mehr) gibt.

    Genau diese Einstellung ist es doch die den Berufstand in Verruf bringt. Niemand hat etwas gegen sauber arbeitende Polzei. Aber sinnfreies Schnüffeln in einer Privatwohnung ohne Berechtigung sollte Konsequenzen für die durchführenden haben. Die Beurteilung der Rechtslage ist dem ausgebildeten Polizisten durchaus zuzumuten.

    Da hilft nur, einen Zeugen im Haus zu haben und die Nummer des Anwalts im Kopf zu haben.

    Arm. Sehr arm!

  46. Detlev T. meint: (16.12.2009 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    Mir fallen auf Anhieb mehrere Gründe ein, warum Durchsuchungsbeschlüsse nicht sofort durchgeführt werden könnten.
    1.) Es sind nicht genug Beamten verfügbar
    2.) Man will mögliche Komplizen nicht damit warnen. Vielleicht muss man da noch auf die Entscheidung eines anderen Gerichtes warten. Oder man bläst die Durchsuchung (vorerst) kurzfristig wieder ab, warum auch immer, an dem Verdacht ändert sich dadurch aber nichts.
    3.) Man weiß, dass sich eine Durchsuchung demnächst lohnen könnte (z.B. einen Drogen-Großhändler mit der Ware in der Hand erwischen), kennt den genauen Zeitpunkt noch nicht, muss dann aber vielleicht schnell handeln.

    Wie schon von anderen gesagt: So manche "Vorratsbeschlüsse" würden sonst wahrscheinlich durch "Gefahr im Verzug" ersetzt und das ist keinesfalls besser. Kritische Beobachtung ist sicher nötig, aber ganz verbieten sollte man das aus meiner Sicht nicht.

  47. normalfall meint: (16.12.2009 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    Trotz der – zum Teil berechtigten – Kritik an Polizei und Justiz, die hier immer wieder zu lesen ist, sollten die Kommentatoren berücksichtigen, dass das lawblog ein Zerrbild der Wirklichkeit darstellt. In aller Regel ist es nämlich so, dass die Mandanten der Verteidiger die Drecksäcke sind. Nach der alt bekannten Journalistenweisheit ist es aber langweilig über den Normalfall zu berichten.

  48. M. meint: (16.12.2009 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    @Detlev T.: Ich kann die vorgebrachten Argumente nachvollziehen. Es stellt sich allerdings die Frage nach dem angemessenen Zeitrahmen: Punkt 1 und 2 rechtfertigen eine Verzögerung um Tage oder wenige Wochen. Punkt drei — wenn man den Dealer abpassen möchte, wenn er gerade eine Lieferung erhalten hat — durchaus um zwei oder drei Monate. Die sechs Monate sind damit schon recht hoch gegriffen und eher "durchsucherfreundlich".

    @normalfall: Ich würde das Lawblog nicht als Zerrbild der Wirklichkeit bezeichnen, sondern eine subjektive Sicht unterstellen. Niemand erwartet hier ernsthaft von Udo Vetter Neutralität, die alle Interessen gegeneinander abwägt: Das dürfen andere machen. Als Strafverteidiger muss Udo Vetter parteiisch sein und eben auch mit dem einen oder anderen Winkelzug das Beste für seine Mandanten herausholen. Wenn er sich dann auf unsauber arbeitende Beamte stürzen kann, ist das gut für seine Arbeit. Wer die andere Seite lesen will, schaut sich halt mal um, was Staatsanwälte und Durchsuchungsbeamte so bloggen…

  49. Olli meint: (16.12.2009 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    @normalfall:

    Oh das wissen wir. Aber das eine Unrecht (wenn es überhaupt Unrecht war) macht das andere nicht wett. Außerdem gibt es gute Gründe warum der Justiz Grenzen gesetzt werden das diese einfach überschritten werden verursacht bei mir Bauchschmerzen.

    Nebenbei beraubt man sich vielleicht nicht der rechtlichen aber der moralischen Legitimität wenn man sich genau so illegal verhält wie die Leute die man verfolgt.

  50. Anderer Klaus meint: (16.12.2009 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    @normalfall: Genau! Alle Bürger sind "Drecksäcke" und sollen sich mit ihren Rechte verpissen.
    Dazu passt dann ja auch die VDS wie die Faust im Quarzsandhandschuh aufs Auge des Demonstanten.

    http://www.dubistterrorist.de/

  51. durchsuchungsbeamter meint: (16.12.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    ich kanns aus MEINER sicht und jahrelangen erfahrung ja kundtun, dass die von mir persönlich durchgeführten durchsuchungen (nicht ausschließlich die von privaten wohnungen) eine erfolgsquote von über 80 prozent aufweisen. in den restlichen prozent der fälle liegen ermittlungsirrtümer vor oder das zu durchsuchende wurde vorab gesäubert.

    menschen wie mich als dreckssäcke zu bezeichnen, verkrafte ich. höre ich regelmäßig so oder ähnlich. ändert aber nichts an meiner vehementen sicht auf die grundsätzlichen dinge, begangene straftaten aufzuklären um damit u.a. zukünftige taten wirksam zu verhindern. und so einer wie ich bleibt nur ein kleines rädchen im sauber laufenden uhrwerk, das vor fehlern jedoch genauso wenig verschont bleibt, wie alle anderen uhrwerke wie auch die polizeiverachtenden menschen, die, solange sie selber in keine notlage geraten und ggf. polizeiliche hilfe benötigen, den lieben langen tag meckernd vor ihrem monitor ablenzen.

    udo macht seine arbeit, wir machen unsere arbeit. udo macht fehler, wir machen fehler. reiht euch ehrlich mitein oder bleibt die immer meckernde horde, deren berufung das wohl zu sein scheint.

  52. FFMer meint: (16.12.2009 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @durchsuchungsbeamter :
    und die 80% Erfolgsquote kommen nicht durch Zufallsfunde zustande sondern das explizit Gesuchte ?

  53. Olli meint: (16.12.2009 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @FFMer:

    Ich wette letzteres.

    Man findet immer was.

    Und sei es nur das man nicht für alle Mp3s die man hat CDs nachweisen kann.

  54. durchsuchungsbeamter meint: (16.12.2009 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    ja, auf das explizit gesuchte und das vorab konkret bezeichnete beziehen sich meine 80 prozent. dass auch mehr vorgefunden werden kann, der umfang der sicherstellung also größer wird oder weitere tatbereiche umfasst, als vorab ermittelt, kommt vor, hat mit meinen behaupteten 80 prozent aber nichts zu tun. und dass meine quote nur meinen bereich (netzsachen) umfasst, betone ich hier auch noch mal. in ermittlungen zu steuern, betrug, gewalt usw. kann / wird die sache sicherlich anders aussehen.

  55. Olli meint: (16.12.2009 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @durchsuchungsbeamter:

    Mit Netzsachen sind nicht zufällig Urheberrechtsverletzungen gemeint?

  56. wildwester meint: (16.12.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment
  57. reko meint: (16.12.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    @durchsuchungsbeamter:
    Du schreibst:
    "und mir ist es vollkommen schnuppe, ob ein beschluss abgelaufen ist".
    Nun,wenn du wirklich "durchsuchungsbeamter" bist,und wenn Du das ernst meinst,was du hier geschrieben hast,dann kannst Du Dir den ganzen rest von Deinem gesummse sparen,und ich mache mir nicht mal die mühe,Dir zu erklären,warum das so ist.

  58. FlyingT meint: (16.12.2009 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    @53

    ist der besitz von raupkopien nun strafbar ? meines wissens nur die verbreitung/erstellung. kann aber auch sein das ich ne veränderung des gesetzes verpasst habe

  59. Gray meint: (16.12.2009 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    @durchsuchungsbeamter: Und nach der Aussage, dass es Ihnen als Beamter, der verpflichtet ist, das Recht aufrechtzuerhalten, egal ist, ob ein Beschluss abgelaufen (und damit eine Durchsuchung vermutlich widerrechtlich) ist, wundern Sie sich womöglich noch darüber, dass die Polizei nicht als 'Freund und Helfer', sondern als Gegner, Mittel der Unterdrückung und ähnliches angesehen wird?

    Ich wollte schon schreiben, ich sag' ja nix gegen Fehler, möchte das angesichts von diversen katastrophalen Fehlleistungen der Polizei einschränken auf verständliche kleinere Fehler. Irren ist menschlich. Aber die Macht, die die Gesetze (Recht schreibe ich nicht, weil so manches ist Gesetz, was nicht recht ist) aufrechterhalten soll, muss sich penibel daran halten, wenn sie nicht ihre Glaubwürdigkeit verlieren will.

  60. derRösrather meint: (16.12.2009 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    Die Meldungen von *durchsuchungsbeamter* entlarvt doch das System. Ohne Zweifel kann man Beamte wie den oben Genannten als Mitglied einer "uniformierte kriminelle Vereinigung" beschuldigen. Er reiht sich in die Reihen der Beamten ein, die mit Reizgas und Sandhandschuhe auf Bürger losgehen und das als "angemessene Maßnahme" bezeichnen.

  61. durchsuchungsbeamter meint: (17.12.2009 um 08:03) AntwortenReply to this comment

    wenn ich doch noch mal antworten darf, so bleibt doch eines bemerkenswert:

    mit der ausnahme von 2, 3 kommentatoren beteiligt sich der große teil der user (beinahe hätte ich herde geschrieben) mit dem haudrauf-argument, ohne tatsächlich zu merken, dass sie schon in der grundsätzlichen sache des hier geschilderten falls falsch liegen. hauptsache aber mit unflätigen betitelungen auf den vermeintlichen gegner von udo einschlagen – tatsachen und fakten hindern die meute nur.

    zur behaupteten rechtswidrigkeit der von udo geschilderten, durchgeführten durchsuchung:

    die durchsuchung war nicht rechtswidrig. und udo weiß das, lässt diese tatsache in seinem beitrag aber geschickt als vollkommen unrelevant erscheinen. das mag im interesse seiner mandantin liegen, führt in diesem blog aber unweigerlich einmal mehr dazu, polizeibeamte in ein zweifelhaftes licht zu rücken. das finde ich nicht in ordnung.

    warum war nun die von udo geschilderte durchsuchung nicht rechtswidrig:

    die beschuldigte stimmte einer durchsuchung ausdrücklich und schriftlich zu. punkt.

    und wenn ich in meinem ersten kommentar geschrieben habe, dass die durchsuchung auch ohne ausdrückliches einverständnis der beschuldigten durchgeführt worden wäre, so liegt das schlicht und ergreifend daran, dass die dafür notwendigen voraussetzungen geschaffen worden wären. das war aber auf grund der einwilligung gar nicht notwendig.

    kein mensch kann also behaupten, u.a. polizeibeamte betreten nach eigenem ermessen und nach laune private räume zur vornahme einer durchsuchung / beschlagnahme. darauf aber baut die insgesamte beschimpfung in den kommentaren auf.

    so muss man sich fragen, warum das gerade in udos blog so häufig vorkommt. jedenfalls frage ich mich das. soll hier tatsächlich stimmung gegen die polizei gemacht werden? und wenn ja, warum und zu welchem zweck?

    abschließend zu dem geschilderten fall und für die fleißigen kommentatoren zum verständnis:

    für udo als anwalt, der im interesse seiner mandantin handelt, ist jeder noch so kleine ansatzpunkt ein womöglich entlastendes argument. das soll so sein und ich würde mir im falle eines falls auch lieber einen anwalt an meine seite wünschen, der sich für mich und meine interessen richtig krumm macht.

    hier aber geht es nicht darum, ob eine durchsuchung rechtswidrig war, sondern darum, eine in den akten zu findende einwilligung anzuzweifeln. ob das gelingt, ist nicht sache der polizei, auf die in diesem blog regelmäßig geflucht wird. das bleibt die sache von udo, dem staatsanwalt und des gerichts.

  62. Klaus meint: (17.12.2009 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    @durchsuchungsbeamter:

    Deine Ignoranz ist unglaublich. Und du verstehst auch nicht wofür du kritisiert wirst.

    Du behauptest die Durchsuchung wäre rechtmäßig, weil die Beschuldigte zugestimmt hat.
    - Das mag de jure tatsächlich so sein. Aber ich behaupte, dass morgens um sechs die wenigsten in einer Verfassung sind, in der sie, konfrontiert mit 2-11 Durchsuchungsbeamten deines Schlages und einem Haufen nutzloser Drohungen, für soetwas überhaupt einwillungsfähig wären. Das weisst du und das kalkulierst du eiskalt ein.

    Denn du sagst:

    und mir ist es vollkommen schnuppe, ob ein beschluss abgelaufen ist

    Damit ist alles gesagt. Dir bedeutet es nichts wissentlich Unrecht zu begehen. Dann wird der Beschuldigte eben solange bedrängt bis er um des Friedens Willen einen Wisch unterschreibt, dessen Bedeutung ihm nicht klar ist und damit fühlst du dich im Recht. Und DAS, lieber Durchsuchungsbeamter, ist Unrecht!

    Würden du und deinesgleichen ihre Arbeit so machen wie sie vorgesehen ist und Beschlüsse vollstrecken solange sie gültig sind müsstet ihr euch soetwas auch nicht vorwerfen lassen.

    Das es euch, warum auch immer, egal ist, das ist das Problem!

  63. derRösrather meint: (17.12.2009 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    Ich will nicht auf die alte Kacke hauen: aber der durchsuchungsbeamte hätte vor 70 Jahren eine große Karriere vor sich gehabt!

  64. durchsuchungsbeamter meint: (17.12.2009 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    karl, dann lasse uns die sache ausdiskutieren, wenn dir daran gelegen ist. ich habe heute zeit, du wohl auch.

    du stimmst mit mir überein, dass die durchsuchung und beschlagnahme nicht rechtswidrig gewesen war. schließlich schreibst du, "Das mag de jure tatsächlich so sein." wir sind also bereits einen schritt weiter. die rechtswidrigkeit wird nicht mehr behauptet.

    um an ein argument zu gelangen, weshalb wir doch die bösen sind, unterstellst du nun, dass wir gesetzeswidrige methoden anwenden, um die rechtmäßigkeit herzustellen. in diesem beispiel also das erlangen einer einwilligung von der beschuldigten, indem wir böse dreinschaun, einen haufen nutzloser drohungen von uns geben und womöglich noch die hand an der waffe haben. letzteres hast du nicht geschrieben, passt aber gut in deine beschreibung.

    ist das nun eine an allen haaren herbeigezogene behauptung, um das bild des bösen polizisten zu erhalten oder schaust du zu viel fern?

    dass wir vorab nicht zum frühstück einladen, die zeit besser für unsere pflicht nutzen, die weitere verfahrensweise ab unserem erscheinen dem beschuldigten gegenüber darzulegen, damit er eben nicht mit handlungen, die sich aus einer durchsuchung ergeben, überrollt wird, kann doch wohl nicht zum vorwurf gemacht werden. oder etwa doch?

    ferner gibt es gründe dafür, dass durchsuchungen trotz beschluss gar nicht, noch nicht oder aber sehr viel später durchgeführt werden. also reite doch nicht auf ermittlungstaktiken herum, die dir offensichtlich und in gänze unbekannt sind. ich erwähnte ja bereits, dass durchsucht wird, um etwas bestimmtes zu beschlagnahmen. nicht etwas deshalb, menschen zu terrorisieren oder serien aus dem tv nachzuspielen.

    wenn du dir mühe gibst, sind wir nach dieser meiner antwort noch einen schritt weiter. und wenn wir nicht aufpassen, haben wir uns am ende vielleicht noch lieb.

  65. nicky meint: (17.12.2009 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Also mal zum Verständnis.
    1.) Ich (als Polizist) schreibe mir einen Durchsuchungsbefehl selber. Ist genau so viel Wert, wie ein Abgelaufener.
    2.) Ich fahre zur Wohnung, zeige ihn vor.
    3.) Darauf lasse ich noch einen Wisch unterschreiben, womit das Opfer der Durchsuchung zustimmt, immerhin denkt es ja, durch den gefälschten (oder abgelaufenen) Durchsuchungsbefehl das es rechtens ist.
    4.) Simsalabim und hexhex: Schon ist die Durchsuchung rechtskräftig?

    Soweit richtig?

  66. Klaus meint: (17.12.2009 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    @durchsuchungsbeamter:

    Du hast es immernoch nicht verstanden.

    Das Problem ist, dass es dir egal ist mit einem abgelaufenen Beschluss aufzutauchen.

    Wenn du doch so ein feiner Durchsuchungsbeamter bist und immer ein klares Ziel verfolgst, dann füge doch die Aufrechterhaltung der Rechtmäßigkeit deinen Zielen hinzu und sorge dafür, dass du eben nicht mit einem ungültigen Beschluss auftauchst sondern besorge dir zeitgerecht eben einen Neuen.

    Aber das wäre ja im Vergleich zu der Erpressung – und ich benutze das Wort mit Absicht – einer Einwilligung Aufwand und man müsste sich bei Vorgesetzten rechtfertigen. Das mag unbequem sein – ist aber unumgänglich.

  67. derRÖsrather meint: (17.12.2009 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube die Diskussion wird an dieser Kreatur abprallen.
    Vorgesetzte zeigen ihnen doch wie man´s machen muss:

    berlinonline.de/berliner-...4/politik/0088/index.html

    Wenn es denn der Aufklärung dient, dann Foltern sie oder bringen ihre Beweise direkt selber mit.

  68. durchsuchungsbeamter meint: (17.12.2009 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    an nicky: von deiner darstellung ist soweit nichts richtig.

    an karl: so sollten wir das stehen lassen. ich sehe die sache jetzt jedenfalls schon in die richtige richtung zurechtgerückt. und, das will ich noch bemerken, es war dein erster beitrag in meine richtung, der auf jede beleidigung verzichtete.

  69. Klaus meint: (17.12.2009 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    @durchsuchungsbeamter:

    Ich heisse nicht Karl. Und niemand namens Karl hat hier kommentiert oder dich beleidigt. Aber vielleicht kannst du eben nicht so gut lesen. Mit einer Datumsangabe hast du ja auch so deine Probleme. Und Beleidigungen scheinst du ähnlich wilkürlich auszulegen wie Durchsuchungsbeschlüsse.

    Ich jedenfalls würde mir wünschen, dass du an den Richtigen gerätst, der von seinem Notwehrrecht ausreichend sachkundig Gebrauch macht.

  70. nicky meint: (17.12.2009 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    @ durchsuchungsbeamter.
    Danke! Ich weiß!
    Natürlich ist das nicht richtig, wäre ja Blödsinn wenn man so aus Unrecht Recht machen könnte.
    Warum haben sie es dann vorher behauptet?

  71. sb_nulleins meint: (17.12.2009 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Was mich sehr interessiert, wenn Schaeubles Schergen mit so einem offensichtlich illegalem Beschluss ankommen, und gewaltsam versuchen das Haus zu stuermen, darf man dann jedes Mittel einsetzen und bekommt dann auch vor Gericht das Recht auf Notwehr zu gesprochen ?

  72. derRösrather meint: (17.12.2009 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    @69 Klaus

    Sie vergessen, das dieser gesetzestreue Beamte eine Dienstwaffe bei sich trägt. Er wird natürlich davon gebrauch machen um in ihre Wohnung zu gelangen, denn der Zweck heiligt alle seine Mittel. Wärend sie im Schach stehen, wird ihnen sein Kollege dafür den Arm brechen.

  73. durchsuchungsbeamter meint: (17.12.2009 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    nicky, dass wir nicht rechtswidrig gehandelt haben, auch nicht gehandelt hätten, wenn die durchsuchung ohne einwilligung der beschuldigten stattgefunden hätte, habe ich erläutert. vielleicht berichtet udo nächstes jahr vom gerichtlichen ausgang zu dieser frage, sofern das in sein blogkonzept passt.

    zur sache ist sicherlich alles geschrieben und ich freue mich, euren blick auf die polizeiarbeit auch mal auf das vorrangig positive gelenkt zu haben.

  74. bob meint: (17.12.2009 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    "zur sache ist sicherlich alles geschrieben und ich freue mich, euren blick auf die polizeiarbeit auch mal auf das vorrangig positive gelenkt zu haben."

    rofl genau, geh woanders trollen

  75. Olli meint: (17.12.2009 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    @derRösrather:

    Na das 3. Reich war schlimmer.

    Das ganze erinnert eher an die Stasi.

    Die DDR hat ja andauernd gegen ihre eigenen Grundrechte und Gesetze verstoßen.

    Im 3. Reich war dagegen das meiste rechtlich abgesichert.

    href="#comment-421338">sb_nulleins:

    Hab ich auch schon gefragt. In der Theorie ja. In der Prxis bist dann entweder ot, schwer verletzt oder wanderst für sehr lange Zeit hinter Gittern.

    Wenn es nicht noch Sicherungsverwahrung gibt weil du uneinsichtig bist.

  76. derRösrather meint: (17.12.2009 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    @75 Olli

    Ich gebe Ihnen Recht! Stasi war genau so!

    Meine Intention war auch eher: wer mit der Einstellung von *durchsuchungsbeamter* Rechte so definiert wie Er es tut, hätte Er meiner Meinung nach mit seiner Überzeugung und Einstellung heraus in den 30/40 auch ganze Straßenzüge von "kriminellen Elementen" gereinigt, ohne von Gewissensbissen geplagt worden zu sein. Kann sein, dass das damals durch Gesetze legitimiert wurde. Heute ist es so, dass diese nicht legitimiert sind, aber Polizei-Vize-Präsidenten das nicht besonders interessiert und Richter das nicht ausreichend würdigen, das heißt: Urteile aussprechen die die Welt der uniformierten kriminellen Vereinigung nicht besonders tangiert! Mücken- statt Bienenstich-Stratgie. Und darum lebt *durchsuchungsbeamter* in seiner eigenen Welt seiner eigenen "Allmacht" .. scheißen wir auf das Gesetz es wird (mir) nichts passieren!
    Und bevor Wir in das damals andere Deutschland schauen, sollten wir uns an die eigene Vergangenheit erinnern.

  77. Olli meint: (18.12.2009 um 05:24) AntwortenReply to this comment

    @derRösrather:

    Ich glaube nicht das er ein Beamter ist ich glaube eher er will nur provozieren.

    Kein Mensch wäre so Realitätsfremd.

    Ach und im Internet muss man mich nicht siezen fühle mich mit 26 schon so alt genug.

  78. Klaus meint: (18.12.2009 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @Olli: "Im 3. Reich war dagegen das meiste rechtlich abgesichert."

    Was für ein Wunder, da Führerbefehl = Gesetz.

  79. Berthild Lorenz meint: (25.12.2009 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    @Martin H:
    Wozu solle die gut sein, wenn sie nicht sofort durchgeführt wird …
    Wobei ich dazu schreiben möchte, dass ich 1989 zum ersten Mal mit einem Gericht zu tun hatte und seitdem frage, was Recht eigentlich ist …
    Mich nahe heran gewagt habe – 2006/07 hab ich in einer Anwaltskanzlei, inmitten von Juristen die Ausbildung zur Mediatorin mitgemacht – war äußerst interessant – für uns alle; ich komme aus der Psychiatriearbeit …

    Jetzt engagiere ich mich bei http://www.Yunus und Rigo; ich will mehr wissen und ich weiß, nachdem ich an 8 Prozesstagen dabei war und aktiv in einer Veranstaltung zum Thema "Politische Justiz" dabei war, schon so manches, was mich erschreckt und ich frage mich, welcher Jurist eine solche Arbeit auf Dauer unbeschadet aushält!

  80. Berthild Lorenz meint: (25.12.2009 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    @Klaus:
    "Eine Frage interessiert mich da doch brennend:
    Wenn die Polizei mit einem solchen offensichtlich nicht mehr gültigen Beschluss vor der Tür steht, muss ich sie dann dennoch hereinlassen bzw. haben sie das Recht sich Zutritt zu verschaffen?"

    Also, wenn bei mir die Polizei in der Wohnungstür steht, hab ich erstmal im Kopf: "Um Himmels Willen, was wollen die denn?"
    Dabei steigt in mir Furcht hoch. Wenn Polizei kommt, dann hab ich noch NIE erlebt, dass die mir ne frohe Botschaft bringen!
    Zur Polizei geört doch im Erleben der menschen immer was UNGUTES. diese Erinnerung macht was im Menschen. Also: Menschen unterwerfen sich der Staatsgewalt – usnahme sind die, die mit Gerichten vertraut sind …
    Bestes Beispiel, brühwarm aus dem Gerichtssaal im Prozess um Yunus und Rigo – der parallel zu den Beiden Angeklagte, der sich in der Zeitung gesehen hat …

    Der hat zuerst – der ist schon 17 Jahre alt!! – nach seinem Anwalt gerufen!! Oha, von dem konnte ich noch richtig was lernen, mit 58 gelebten Jahren! Ich hab mal gelernt, dass ich für mein Tun gerade zu stehen hab …

  81. Berthild Lorenz meint: (25.12.2009 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    @FlyingT:
    "Im zweifelsfall kommen sie halt mit "Gefahr im Vollzug", man kann es und sollte es sicherlich versuchen den Beamten zuerklären: Passens uff, dat teil ist ungültig, du kommst hier net rein. Wie die Beamten dann weiter verfahen… per telefon sich nen neuen Durchsuchungsbeschluss anfordern und solange mit ihnen über den Mallorca urlaub reden oder sagen " Achso ja dann fahren wir wieder und kommen nächste Woche wieder" keine ahnung. Ich würde es ansprechen und sagen das sie es nicht dürfen und dann wird der Beamte ihnen bestimmt schon sagen wie es weiter geht"

    Und ich will mal als juristische Laiin antworten:
    Hey, ein juristischer Laie traut sich nicht der Staatsmacht zu widersprechen! Weil ich z.B. nicht die Gesetze alle kennen und ich weiß nicht, ob ich einen Nerv hab, den Zettel, den mir die Poizeibeamten unter die Nase halten durchzulesen – falls da überhaupt drauf steht, dass das Ding nur ein halbes Jahr Gültigkeit hat…
    Nebenbei erlebe ich das Ganze auch noch als masssive Gewalt …

  82. Berthild Lorenz meint: (25.12.2009 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    @Zhuk -Der Klaus-:
    @FlyingT: Ja.

    Beachte: Die meisten Polizisten wissen zwar im Prinzip, was Unrecht ist, haben aber meist Bedenken, das anzuwenden.

    1. Polizist sieht Straftat. Hat er weggeguckt oder hat er es gesehen? Ich kann es bestätigen: Es ist viel günstiger, wegzugucken. Sonst hat man einen Aktenberg, eventuell weglaufende, amnesierende Zeugen, einen unbekannten Straftäter und -ja vielleicht auch das- einen leugnenden Geschädigten.

    2. Polizist ist Teilnehmer bei einer Operation, die halb-legal ist, will sagen, verschiedenes war illegal. Hat er weggeguckt oder hat er es gesehen…? Wie immer.

    So geht das immer. Setzt man sich als Polizist wirklich mal für eine Sache ein – einen fälschlich Beschuldigten oder ein Opfer ein, so kann es einem nach sehr kurzer Zeit passieren, dass einem das um die Ohren fliegt. Ist man dazu noch Kleinstadt-Polizist, kann es einem passieren, dass man noch mal örtliche Zurede bekommt.

    Ich als juristische Laiin, die ich viele Jahre lang in der Psychiatrie gearbeitet habe, hab mich viel mit Psychologie beschäftigt und tue es auch huete noch.
    Nach dem Mauerfall ging ich ehemaliger DDR-Flüchtling zurück nach Berlin; ich wollte jetzt hier was Besseres aufbauen …
    Seitdem werde ich offiziel arbeitslos genannt und hab mich zuerst jahrelang dagegen gewehrt, was Fachärzte mir einreden wollten: "Sie als Epileptiker …" Das war nach einem GerichtsVERFAHREN, mein Ausreisegrund, im August 1989, mit eben 5 Jahre alt gewordenem Sohn an der Hand …
    Wieder zurückgekommen, brach hier die totale Hemmungslosigkeit aus. Fast JEDER versuchte mit JEDEM wann er wollte was er wollte zu machen – gruselig; dazwischen die Kinder …

    Ich kümmerte mich um die Kinder, die im Weg waren – ich hatte zwar ne unbezahlte, aber für unsere Gesellschaft sehr wichtige Aufgabe übernommen …
    Was mich massiv erschreckte, waren immer die Reaktionen der Justiz. Die Poliisten hatten kapiert, dass Kinder, die nach z.B. einem Fahrraddiebstahl nicht zum Gespräch mit dem Bestohlenen zusammen kommen immer tiefer in den Sumpf der Kriminalität abrutscen, aber die Justiz hatte ja Gesetze …

    Was mit den Kindern geschieht, die nicht zur Verantwortung für ihr Tun ermutigt werden, das hatten nur unsere Polizisten kapiert – die Juristen hielten sich an GESETZE …

    Und ich frage, was muss geändert werden, damit JEDES Mitglied der Gesellschaft von Anfang an Verantwortung für sein Tun und Denken übernimmt.

  83. Berthild Lorenz meint: (25.12.2009 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @Daarin:

    Weshalb ist mein Vorgesetzter dafür verantwortlich, was ich tue?
    Genau das ist es, was ich meine: ICH bin für das verantwortlich, was ich denke und tue, nur ICH …

  84. Berthild Lorenz meint: (25.12.2009 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    @durchsuchungsbeamter:
    Ich lese: " menschen wie mich als dreckssäcke zu bezeichnen, verkrafte ich. höre ich regelmäßig so oder ähnlich. ändert aber nichts an meiner vehementen sicht auf die grundsätzlichen dinge, begangene straftaten aufzuklären um damit u.a. zukünftige taten wirksam zu verhindern. und so einer wie ich bleibt nur ein kleines rädchen im sauber laufenden uhrwerk, das vor fehlern jedoch genauso wenig verschont bleibt, wie alle anderen uhrwerke wie auch die polizeiverachtenden menschen, die, solange sie selber in keine notlage geraten und ggf. polizeiliche hilfe benötigen, den lieben langen tag meckernd vor ihrem monitor ablenzen."

    Gruselig, dass immer wieder dazu bereit sind, anderen Menschen zu zeigen, dass sie wortGEWALT-TIGER sind.

    Was sind denn Fehler? Für den Einen ist es ein Fehler, wenn gesagt wird, das Recht Gewaltausübung ist, für den Anderen ist es ein Fehler zu sagen, dass wir kein Recht brauchen – zugespitzt …

    Wenn ein Mensch sein Erleben sagt, das als meckern zu bezeichnen, ist genauso eine Herabwürdigung – wozu braucht ein Mensch das?

  85. Berthild Lorenz meint: (25.12.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    "Ich glaube nicht das er ein Beamter ist ich glaube eher er will nur provozieren.

    Kein Mensch wäre so Realitätsfremd."

    Zum Thema REALITÄT tät ich sagen wollen, Olli, JEDER Mensch hat seine eigene Realität …
    20 Leute im Raum – sag ihnen das Wort "rot"! Frag sie, was ihnen dabei zuerst einfällt …
    Na, 20 verschiedene Sachen …
    Genau so ist es mit der Realität eines jeden Menschen – die hängt mit seinen WAHRNEHMUNGEN zusammen und mit seinem Lebenshintergrund …

    Deine Realität ist nicht die Realität deines Nachbarn …

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Durchgestrichen: <s> - Zitat: <blockquote>

Kommentar-Editierfunktion ist aus Sicherheits/Datenschutzgründen bis auf weiteres deaktiviert. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Funktion ist nicht geplant.

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian Holzhauer