21.12.2009

Düsseldorf: Staatsanwalt klagt gegen Strafversetzung

Die Strafversetzung war für die Öffentlichkeit und die Vorgesetzten naheliegend – nach alledem, was bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach verschlampt worden war. Doch deren ehemaliger Chef Heinrich Franzen leuchtet diese Verbannung nicht ein, er wehrt sich dagegen. Wie es sich womöglich für einen Leitenden Oberstaatsanwalt gehört, tut er es juristisch:
Der 63-jährige Franzen klagt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und
will dort – zunächst in einem Eilverfahren – erreichen, dass seine Abordnung aus Mönchengladbach ins Düsseldorfer Justizministerium aufgehoben wird.
„Massive Fehler“ und „schwer wiegende persönliche und organisatorische Versäumnisse“ der Staatsanwalt Mönchengladbach hatte vor vier Monaten Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eingeräumt. Und damit eine skandalöse, 5 Jahre lange Pannenserie bestätigt.
Im Klartext: Heinrich Franzen hat jahrelang Pfuschereien geduldet und unter der Decke gehalten. Während gegen ihn und eine beteiligte Staatsanwältin nur Disziplinarverfahren eingeleitet werden, muss sich eine Justizangestellte strafrechtlich verantworten. Ihr wird
Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, weil auch durch ihre Fehler ein
verurteilter Kinderschänder nicht in Haft kam und ein mutmaßlicher Sexualstraftäter aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. „Der Wechsel an der Behördenspitze und die konsequente Aufarbeitung von Fehlern aus der Vergangenheit sind der einzig richtige Weg, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere funktionierende Justiz zu erhalten“, betonte seinerzeit die Ministerin und rief Franzen zu sich. Der war seinerzeit sogar einverstanden, weil er wohl glaubte, er komme nach der üblichen Frist von drei Monaten in seine einstige Heimatbehörde zurück.
Die Abordnung dient der Klärung „der Verantwortlichkeiten für gravierende Fehler“, heisst es im Justizministerium. Franzens Anwalt kontert: „Wenn das Ministerium nach so vielen Monaten die Frage der Verantwortlichkeit nicht klären konnte, lässt das nur einen Schluss zu: Es liegt offenbar nichts gegen Herrn Franzen vor!“ Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts will, so Behördensprecherin Yvonne Bach, im vorläufigen Eilverfahren „noch vor Weihnachten entscheiden“. (pbd)

(Autor: AK)

19 Kommentare zu “Düsseldorf: Staatsanwalt klagt gegen Strafversetzung”

  1. Prozeßhansel meint: (21.12.2009 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    Der war seinerzeit sogar einverstanden, weil er wohl glaubte, er komme nach der üblichen Frist von drei Monaten in seine einstige Heimatbehörde zurück.

    Klingt, als ob da einer mit allen Mitteln aus der Finsdorf'schen Diaspora wieder zurück in die Zentrale versetzt werden möchte.

  2. Manni meint: (21.12.2009 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass Totalausfälle immer wieder gerne in Ministerien versetzt werden. Wohin wird man denn aus dem Ministerium versetzt?

  3. Kampfschmuser meint: (21.12.2009 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte man diesen 63jährigen Querulanten einfach mal auf die Straße setzen.

  4. aloa5 meint: (21.12.2009 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Aus einem Ministerium wird man nach Brüssel oder Straßburg versetzt.

    Grüße
    ALOA

  5. Amdreas Bergkirchen meint: (21.12.2009 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Das verstehe wer will.

    Anstatt in Ruhe die Untersuchungen abzuwarten, wirbelt Herr Franzen (dreckigen) Staub auf.

    Er sollte mal lieber in Mönchengladbach anfragen, ob ihn überhaupt noch jemand will.

    Aber in solchen Verwaltungsgerichtsverfahren gibt es ja doch viele Unwägbarkeiten – die "Amtsangemessenheit" der Stelle etwa oder die Werteposition.

    Mal sehen, welche solcher Karten morgen die 13. Kammer zieht.

  6. Jings meint: (21.12.2009 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    Kann man ihn nicht in den Ruhestand versetzen ? Der hat doch das Alter.

  7. roland meint: (21.12.2009 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Das ist die Malaise unseres Beamtenstaates. Wer so unfähig ist, gehört weder in ein Ministerium versetzt, wo er Schaden anrichten kann, oder in den hochbezahlten Ruhestand, sondern rausgeschmissen.

  8. Hans meint: (21.12.2009 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Was soll das Theater hier: der Mann ist Jurist und macht auf dem Rechtswege seine Ansprüche geltend. Warum soll er das nicht dürfen?

  9. Jinx138 meint: (21.12.2009 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Evtl. hat der Mann sogar recht? Er ist ein Bauernopfer der großen Mü-Pi. Und weil nix gegen ihn vorliegt, er seinen Laden so gut er konnte im Griff hatte und alle Pannen und Versäumnisse auf die Personalsituation zurückfallen, muss sich das Ministerium an die eigenene Nase packen. Wie hört sich das an?

  10. Andreas Bergkirchen meint: (21.12.2009 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @Hans:

    "Macht seine Ansprüche geltend" – welche denn?

    Dass er nicht degradiert wird? Er bleibt ja weiter Leitender Oberstaatsanwalt.

    Dass er finanziell nicht herabgestuft wird? Er bleibt ja weiter in der Besoldungsstufe R 3.

    Dass er – ja was noch? Nicht mehr Chef der Behörde in Mönchengladbach ist? Ist er ja offiziell noch – siehe http://www.sta-moenchengladbach.nrw.de/wir_ueber_uns/Grusswort/index.php

    Bleibt nur noch, dass er faktisch mit dem oben geschilderten Hintergrund ("Justizskandal") einen anderen Arbeitsplatz bekommen hat, damit eben dieser Hintergrund in Ruhe ohne sein Einwirken (Stichwort: verschleiern) aufgeklärt werden kann.

    In diese Maßnahme sollte er Einsicht zeigen.

    Von "Theater" kann also keine Rede sein.

  11. Frank Sommer meint: (21.12.2009 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    @koelsch:

    Das ist das falsche Forum für solche sinnfreien Kommentare. Ab nach Hannover zum Heise-Forum.

  12. Jinx138 meint: (21.12.2009 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @ Andreas Bergkirchen, 11:

    Vielleicht seinen Anspruch auf Überprüfung der Korrektheit des Verwaltungsaktes der Abordnung, soweit sie länger als drei Monate dauert?

  13. Siggi meint: (21.12.2009 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Fraglich ist doch, ob es sich überhaupt um einen VA handelt? Abordnungen sind reine Maßnahmen, die nur im Betriebsverhältnis wirken, also keine Außenwirkung entfalten. Das könnte nur durch die Dauer der Maßnahme ausgehebelt werden. Abordnungen über drei Monate ohne das Ziel der Versetzung sind aber selten.

  14. Jinx138 meint: (21.12.2009 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Jede Maßnahme eines Dienstherren, die einen Bediensteten tangiert und die er zunächst zu dulden hat, ist ein Verwaltungsakt, auch eine Abordnung. Die Außenwirkung ist ja gerade die Beeinträchtigung des Beamten.

  15. MaxiMegalon meint: (22.12.2009 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    Lasst doch des Volks Zorn entscheiden:
    <>
    Er mag sich gerne stellen…
    …es wir keinen treffen, der ohne Fehl ist.

  16. Lutz Baier meint: (22.12.2009 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    "um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere funktionierende Justiz zu erhalten…"

    Daran sieht man doch wieder, wie weit die von der Realität entfernt sind.
    Die wollen etwas erhalten, was in weiten Teilen gar nicht vorhanden ist.

  17. Darkstalker meint: (22.12.2009 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    @2: Früher nach Bonn, heute nach Berlin ;o)

  18. Th. Koch meint: (23.12.2009 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @ 14: Wird ein Beamter in dieser Eigenschaft (und nicht als Bürger) betroffen, fehlt es an der Außenwirkung (Beispiele: Sie schreiben bitte mit blauter Tinte, nicht mit roter; Sie arbeiten jetzt an dem linken Schreibtisch, nicht dem rechten; Sir arbeiten jetzt in Düsseldorf (grusel), nicht in Mönchengladbach (stärker grusel) etc.). Der Rechtsschutz ist davon aber nicht abhängig, nur die Klageart. Allerdings fehlt es im innerdienstlichen Bereich tpischerweise an subj. Rechten, die gerichtlich geltend gemacht werden könnten.

  19. Berthild Lorenz meint: (25.12.2009 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    Ich hab von oben etwas mitgebracht:"Er mag sich gerne stellen …es wir keinen treffen, der ohne Fehl ist."
    Und will dazu mal was fragen …
    Gibt es einen Menschen, der ohne Fehl ist?
    Was steckt denn hinter Gesetzen und §§?
    Bitte, denkt mal über diese Fragen nach!
    Hat alles mit sogenannter Macht zu tun …
    Mit Machtausübun sind noch nie Konflikte gelöst worden …
    Der 30Jährige Krieg, als kein Mensch mehr mit dem anderen redete, wurde durch eine 5 Jahre andauernde Shuttle-Mediation beendet!

    Wir brauchen gute MediatorInnen und keine MachthaberInnen …
    Gewalt gegen Gewalt schraubt die Gewalt immer höher; das weiß doch nicht nur ich, oder?
    Restorative Circel werden in anderen Ländern schon seit vielen Jahren praktiziert …
    Herzliche, sehr nachdenklche Grüße aus Berlin.
    Berthild Lorenz

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