7.1.2010

Der haftunfähige Hausarzt

Für einen Mandanten haben wir vor einiger Zeit einen niedergelassenen Arzt verklagt und den Prozess gewonnen. Die Zwangsvollstreckung erwies sich als kompliziert. Laut Gerichtsvollzieher ist der Arzt “amtsbekannt fruchtlos” eingerichtet. Die Bankverbindung läuft über seine Tochter. Die Kassenärztliche Vereinigung, bei der er Honorare liquidiert, wehrte sich gegen eine Pfändung. Privatpatienten sind zwar vorhanden, haben dann aber offensichtlich nach Erhalt eines Pfändungs- und Überweisungbeschlusses den Arzt gewechselt. Oder ab sofort bar bezahlt.

Nur die eidesstattliche Versicherung, den Offenbarungseid, hat der Arzt noch nicht abgegeben. Nachdem wir sogar einen Haftbefehl erwirkten, kam wenigstens etwas Bewegung in die Sache. Der Doktor übersandte ein Attest, wonach er “haftunfähig” ist. Interessanterweise ist die wenige Zeilen lange Stellungnahme von einer Amtsärztin beim zuständigen Landrat ausgestellt.

Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die Behörde keineswegs von sich aus oder auf Antrag des Vollstreckungsgerichts tätig geworden ist. Sondern auf Bitten des Schuldners. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage das geschah, wollte man uns bislang nicht sagen. Riecht nach Gefälligkeitsgutachten für einen alten Freund.

Nachdem wir nun beim Vollstreckungsgericht nachgehakt haben, wird endlich ein ordentliches Gutachten über die Haftfähigkeit des Mediziners eingeholt. Ich frage mich nur, wie er in seinem angeblich so bedauernswerten psychischen Zustand noch in der Lage ist, Tag für Tag seine Praxis zu öffnen. Was er wohl tut.

Abgesehen davon ist die Sache ohnehin eine Farce. In Haft müsste der Schuldner ja nur, wenn und so lange er die angeordnete eidesstattliche Versicherung verweigert. Sobald er das Vermögensverzeichnis ausgefüllt und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, wäre der Haftbefehl gegenstandslos. Die Frage müsste also eher lauten, ob der Schuldner gesundheitlich in der Lage ist, mit Hilfe des Gerichtsvollziehers ein simples Formular auszufüllen.

Immerhin hat der Druck nun schon so zugenommen, dass sich der Arzt einen eigenen Anwalt genommen hat. Der kündigt nun ein “Entschuldungsangebot” an. Sein Mandant möchte gern weiter arbeiten und brauche eine “Lebensperspektive”.

Schauen wir mal.

36 Kommentare zu “Der haftunfähige Hausarzt”

  1. Th. Koch meint: (7.1.2010 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    In der Tat fragt man sich, was den Amtsarzt (und den Amtsrichter) da umgetrieben hat: Der Haftbefehl hat zwar zur Folge, dass der Schuldner verhaftet wird. Mir ist aber kein Fall bekannt, in dem der Schuldner anschließend auch eingesperrt worden wäre. Der Haftbefehl hat allein die zwangsweise Vorführung zur Folge, wenn und weil der Schuldner nicht zur eV erschienen ist. Erst wenn dann immer noch die eV verweigert wird, ist an Erzwingungshaft zu denken. Erst dann stellt sich daher die Frage nach der Haftfähigkeit.

  2. Kampfschmuser meint: (7.1.2010 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Sie sind ja richtig gemein zum Schuldner. Gibt es keine Gesetze gegen penetrante Anwälte? ;)

  3. Micha3l meint: (7.1.2010 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Mir kommen die Tränen. Er braucht eine Lebensperspektive. Hat der gute Mann sich schon mal überlegt das er seinen geprellten Gläubigern genau diese Lebensperspektive mitunter schon vor Jahren zerstört hat weil diese ihr Geld nie wieder sehen und mitunter jetzt vor dem finanziellen Ruin stehen ?

  4. Jens (Link) meint: (7.1.2010 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    "Die Kassenärztliche Vereinigung, bei der er Honorare liquidiert, wehrte sich gegen eine Pfändung."

    Auf welche Weise das? Wird sie damit durchkommen?

  5. Mithos meint: (7.1.2010 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Ein haftunfähiger Hausarzt? – Ich vermute exzessives Doping. Das würde auch das weitere Gebaren erklären.

  6. LaPaloma meint: (7.1.2010 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Dass das Erstellen eines falschen ärtzlichen Gutachtens strafbar sein kann, weiss die Amtsarzt vermutlich, denn sonst wäre es wohl detailliert genug, um erkennen zu lassen, dass es mit den gesundheitlichen Risiken nicht allzu weit her ist.

    Steuern zahle ich für solche Amtsschimmel trotzdem nicht gern – was sagt denn der Dienstherr des Amtsarztes dazu, wie der Amtsarzt seinem öffentlichen Auftrag gerecht wird?

    Wenn jemand derart selbstgefährdet ist, sollte man übrigens außerdem sofort in unser aller Interesse Unterbringung und Betreuung anregen. Auto fährt er hoffentlich nicht mehr, oder?

  7. PA meint: (7.1.2010 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @Micha3l:

    Offensichtlich wissen Sie über den Schuldner und vor allem die Gläubiger mehr, als angegeben ist – oder doch nur Vermutungen?

    Es ist durchaus sinnvoll, dem Schuldner eine Lebensperspektive zu lassen. Was bringt es, den Schuldner zur EV zu zwingen und nachher doch kein Geld zu bekommen? Je nach der geschuldeten Summe besteht nämlich kein Anreiz mehr, überhaupt Geld zu verdienen – da arbeitet man dann umsonst für eine GmbH, die der Frau gehört, der Cayenne ist sowieso nur geleast etc pp…

  8. horst meint: (7.1.2010 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Solche Fälle sollte man Medizinstudenten vorlegen, damit die schon einmal wissen was Sache ist.

    Wieso gestaltet sich die Pfändung bei der Kassenärztlichen Vereinigung so schwer ?

    §§ 288, 27 ??

  9. Wirelesslankabel meint: (7.1.2010 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @Micha3l: eine Kuh die man melken möchte, sollte man auf die Wiese treiben zum fressen, aber nicht schlachten

  10. Axel John (Link) meint: (7.1.2010 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Die Kassenärztliche Vereinigung, bei der er Honorare liquidiert, wehrte sich gegen eine Pfändung.

    Klar. Die ist das Pendant zur Anwaltskammer. Beide sind wahre Krähennester, die mit allen(!) Mitteln versuchen, ihre schwarzen Schafe in Deckung zu ziehen.
    Wenn man die Psyche dieses Docs mal so richtig austesten will, könnte man ihm ja 2x die Woche den GV zwecks Taschenpfändung in die Praxis schicken. :-)
    BTW: Es gibt Inkasso-Unternehmen, die würden ihm auch eine "Lebensperspektive" aufzeigen: Entweder zahlen, oder …

  11. Toldi meint: (7.1.2010 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Ach,
    und ich dachte immer,

    Mediziner wären jenseits von Gut und Böse

    Neneneeee?

  12. Dominik Boecker meint: (7.1.2010 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    "Die ist das Pendant zur Anwaltskammer."

    Blödsinn – und zwar ausgemachter.

  13. Sergeij Ivanov meint: (7.1.2010 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Also Vetteren,
    keine probleme,
    können ibernähmen fall gegen kleines Gebuhr, so 50 prozente.
    Unsere Mitarbeiter bringen das geld dann ganz schnelle, hier
    unsere Referenzen:
    123such.de/1/inkassounternehmen-russen-inkasso.htm
    zyklop.de/inkasso_presses...-inkassoteams-261104.html
    sueddeutsche.de/wirtschaft/662/350496/text/
    Danach muss Doktor aufbauen neues Praxis (und Gesicht).
    Und du nix mussen geben nutzlos Geld an Gerichtsvollstrecker….

  14. elwoody meint: (7.1.2010 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Wo ist das Problem? Auszahlungsanspruch gegenüber der Tochter als Kontoverleiherin pfänden und fertig.

  15. Blondscoach meint: (7.1.2010 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @ 10 – Taschenpfändung
    gute Idee. Es ist gerade Quartalsbeginn – d.h. Kassenpatienten zahlen € 10.
    Da würde ich den Gerichtsvollzieher jeden Montag hinschicken – seine Kosten werden allemal durch die Einnahmen gedeckt sein.

  16. der echte n.n. meint: (7.1.2010 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    ob der gute mann sich mit dem gutachten nicht ins knie geschossen hat!? wenn ich mir die §§ 3, 5 BÄO anschaue, dann ist da doch schon mehr als ein grund ersichtlich, der die approbation gefährden könnte.
    wenn sämtliche pfändungen tatsächlich fruchtlos verlaufen sollten, könnte man da immer noch ein paar hebel ziehen.

  17. PA meint: (7.1.2010 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    @14 wenn denn ein solcher besteht…

  18. Biasy meint: (7.1.2010 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @wirelesslankabel:
    Das ist aber eine kranke Kuh. Die kann man nicht mehr melken. Notschlachtung erforderlich, um weitere Unkosten zu vermeiden.
    Im Ernst, irgendwann ist echt Feierabend, GERADE als Arzt, wo man absolut fit sein MUSS.

  19. flyer meint: (7.1.2010 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    @Blondscoach: Hm, macht das einen Unterschied, dass der Arzt die 10€ eigentlich für die Krankenkasse einzieht?

  20. schredder66 meint: (7.1.2010 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    @10 / Axel John
    "…Wenn man die Psyche dieses Docs mal so richtig austesten will, könnte man ihm ja 2x die Woche den GV zwecks Taschenpfändung in die Praxis schicken. :-)…"

    Häääh? Wieso sollte man dem Herrn Doktor 2x die Woche den Geschlechtsverkehr zwecks Taschenpfändung schicken? Verstehe ich nicht ;-) ?!?!

    Lebensperspektive? Anhängig angestellter Arzt in einem Krankenhaus? Oder sind, trotz der momentanen finanziellen Unpässlichkeit, die Verdienstaussichten als niedergelassener Arzt besser?

  21. 5zjunge meint: (7.1.2010 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    @Blondscoach, @flyer:

    Wem gehören die 10 Euro. Dem Arzt oder der Krankenkasse? Mein Arzt sagt immer, ist nicht für mich, sondern Inkasso für Ullala. Allerdings sollte für eine Behandlung in Summe immer mehr als 10 Euro anfallen, die 10 Euro also in der Praxis bleiben. Andernfalls wär ich blöd, dass ich die Behandlung nicht bar zahle.

  22. MrBrook (Link) meint: (7.1.2010 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    @Biasy: Da stellt sich dann ja nur die Frage danach, inwiefern man die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung jetzt wirklich erzwingt. Wenn das Entschuldungsangebot akzeptabel oder zumindest als Basis für eine Verhandlung geeignet ist, ist die Drohung mit der Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung mitunter effektiver, als diese tatsächlich durchzuziehen. Zumindest aus Sicht des Gläubigers, der damit droht.
    Zumindest hat man damit ein ziemlich scharfes Schwert gegenüber dem Arzt in der Hand.

  23. Thomas meint: (7.1.2010 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    @ 18, 20

    Die 10 EUR müssten eigentlich "Kassengebühr" heissen. Wegen der Bezeichnung "Praxisgebühr" denken viele, das bekäme der Arzt zusätzlich.

    Die gehören aber nicht der Praxis, sondern der Kasse (Kostenbeteiligung des Patienten). Der Einfachheit halber bleibt das Geld jedoch beim Arzt und die Kasse kürzt den Honoraranspruch des Arztes um die 10 EUR. Hier betreibt der Arzt damit grds. Inkasso für die Kasse.

    Das Geld ist jedoch pfändbar, da Honorarbestandteil des Arztes.

  24. Christian meint: (7.1.2010 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    Das Geld bekommt die krankenkasse, und zumindest beim kidner udn allgemeinmedizinier bekommt der Arzt nicht viel mehr … mein Vatter als Kinderarzt bekommt ca. 30 Euro fürs Quartal, wenn du dein Kind vorbeischickst mit den alle üblichen Untersuchungen abgedeckt sind.

  25. Momo meint: (7.1.2010 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @Thomas: Interessant, dass sich die Ärzte in all den Jahren DAGEGEN noch nicht wirkungsvoll gewehrt haben. Was passiert denn, wenn der Patient nicht bezahlt? Verweigert der Arzt dann die Behandlung? Oder muss der Arzt behandeln (Hippokratischer Eid und so) und sich dann um das Inkasso für die 10 Euro selbst kümmern? Oder gibt er das dann einfach bei der Versicherung an, die das dann beim Versicherten einklagt?

    Rein vom Gerechtigkeitsempfinden her wäre a) letzteres der sinnvollste Weg und würde b) dazu führen, dass ich als Arzt mich weigern würde, die 10 Euro zu kassieren. Der Prozess bindet die Arbeitskraft meiner Mitarbeiter und bringt mir keinen Cent extra. Bitte selbst an die Krankenkasse überweisen, danke.

  26. Andre meint: (7.1.2010 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Ich verfolge schon längere Zeit einen Mediziner zwecks Zwangsvollstreckung aus einem landgerichtlichen Urteil. Vor nicht allzu langer Zeit taucht der Mann nach 3 Jahren wieder auf und präsentiert nun eine englische Restschuldbefreiung. Ich prüfe mal, ob er mit der Geschichte durchkommt. Die e. V. will Ihr Schuldner sicher nicht abgeben, weil er dann seine kassenärztliche Zulassung verliert (wg. Vermögensverfall). Da sind Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten ziemlich erfinderisch, damit das nicht eintritt.

  27. JJ Preston meint: (7.1.2010 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Mir scheint das Ganze eine Sache der Motivation zu sein. Vielleicht braucht der Herr Doktor ja nur eine freundliche Bitte in schriftlicher Form? Beispielsweise ein Anschreiben: "Lieber Herr Dr. …, bitte bezahlen Sie Ihre Schulden in Höhe von …" – von innen an die Scheiben eines vor seiner Praxis geparkten Autos geklebt, damit er sich auch daran erinnert, wenn er zur Bank oder zum Einkaufen geht?

  28. 5zjunge meint: (7.1.2010 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @MrBrook: Die EV ist nur ein Druckmittel, aber ein ziemlich gutes. Falls die Forderung nicht völlig hoffnungslos ist, würde es sich für den Arzt sogar lohnen bei der Mafia einen Kredit aufzunehmen.

    @Thomas:
    Pfändung ab sofort aus der Inkasso-Kasse oder erst nach Quartalsabrechnung?

    @Momo: Variante b) im neuen Quartal.

  29. Bernhard meint: (7.1.2010 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Das mit dem "amtsbekannt fruchtlos" kenne ich: Konto läuft über Sohn und Verwandte, aber zwei Powerseller-Accounts mit jeweils knapp 10.000 Bewertungen unterhielt die Dame. Wenn dann eine Abmahnung kommt (gefälschte Klamotten, Fotos geklaut), kommt dann ein vierseitiger Wisch und Vater Staat sagt, er könne nichts tun…

  30. akbwl meint: (7.1.2010 um 21:20) AntwortenReply to this comment

    Jeder hat das Recht, alle Rechtlichen Möglichkeiten zu seinen eigenen Gunsten auszunutzen.
    Und das Attest macht durchaus einen Sinn: Welche weiteren Zwangsmaßnahmen kann man schon gegen den Schuldner ergreifen, um die eidesstattliche Versicherung zu bekommen?

  31. Rumpel meint: (8.1.2010 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    @Momo: Hab ich mit meiner Zahnärztin mal bei der Einführung der Praxisgebühr ausprobiert der Zehner wurde am Ende des Jahres von der Krankenkasse angemahnt, hab dann gezahlt. Weiß also nicht was passiert wäre aber mein Frau wollte das nicht so weit treiben. Schade ich hätte damals gerne gewusst ob die den Zehner per Gerichtvollzieher Kassiert hätten oder was sie sonst gemacht hätten.Aber jeder meiner Ärzte hat mich bis jetzt auch ohne behandelt. Würde sonst auch den Arzt wechseln denn Vertrauen, auch darauf das der Patient bezahlt, ist Voraussetzung zur erfolgreichen Therapie.

  32. JCL meint: (8.1.2010 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    @Andre: Daraus erwachsen schon richtige Geschäftsmodelle. Eine Suche nach »Insolvenz« und »Großbritannien« kann schon spannend sein…

    ndrinfo.de/programm/sendu...n/privatinsolvenz104.html

  33. RALupo (Link) meint: (8.1.2010 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Was sagt eigentlich die zuständige Ärztekammer zu der Sache? Ein vermögensloser Arzt in ungeordneten wirtschaftlichen Verhältnissen?

    Bei Gewerbetreibender (ein Arzt ist kein Gewerbetreibender, ich weiß) zeigt sich in letzter Zeit, dass die Gewerbeaufsichten da recht schnell mit dem § 35 GewO winken, bei mir häufen sich solche Fälle in letzter Zeit.

  34. Carola meint: (8.1.2010 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Mich würde mal brennend interessieren, wie sich die KV gegen die Pfändung "gewehrt" hat ?? Wenn Patienten an die KV das Arzthonorar bezahlen (und ich gehe davon aus, dass die KV die Honorare ein bißchen aufheben wird und nicht sofort an den Arzt überweist) dann ist doch Geld da ??

    An die Patienten (wieviele ?) einen Pfüb zustellen lassen, ist wohl sehr aufwendig.. aber würde auch zum Zweck führen.

    Aber bei den Ärzten ist es wohl wie bei den Anwälten… eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus..

    Andererseits, wieso pfändet man nicht das Konto der Tochter ? Ein bißchen tricky, aber Herr RA Vetter kennt da sicher Mittel und Wege..

  35. web4health (Link) meint: (9.1.2010 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Immerhin deutet das darauf hin, dass der Stundenlohn des Anwalts höher als die des Arztes ist. Was an der Sauerei nichts ändert, für seine Schulden aufzukommen und mit immer neuen Tricks neue Anwälte am Leben zu halten statt sich um Medizin und Patienten zu kümmern. Mittellosen Ärzten steht dann wiederum ein Anwalt auf Staatskosten zu :-(
    Im Zweifelsfall ist das Honorar des Anwalts also zumindest immer gesichert.

  36. Jens Becker meint: (10.1.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Der Status "amtsbekannt fruchtlos" wird ja als besondere Auszeichnung nur vergeben, wenn innerhalb der letzten 3 Jahre eine eV abgegeben wurde und diese somit noch gültig ist. Warum also erneut ablegen lassen?

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